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Nr. 1OO

Marburg, Donnerstag, 29. April 1880

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Anzeigen nimmt entgegen: He Expedition d.vlatteS, sowie d.Annoncen-Bureaux von Th, Dietrich & Co. in

Raffel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a.M.; haasenstein L Vogler in zrarrkfurt a SR., Berlin, Leipzig, Cöln rc.; Rudolf äJtcffe in Berlin, Frank­furt a. M rc.

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Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. Blatter sowie d.Annoncen-Bureaux von ®. L- Daube & Co. in Frankfurt a. M; Jäger'sche Buchhandlung daselbst; Hermann'sche Buchhandl. daselbst; Jnvalidendan! in Berlin; W ThieneS in Elberfeld: C. Schlotte in Bremen.

Erscheint täglich außer an den Werktagen nach sonn- und Feiertagen Preis für daS Quartal mit der wöchentlichen Beilage „JlluftrtrteS LonntagSblatt" durch die Expedition («och'sche Buchdruckerei) bezogen 2', Mark, durch die Postämter deS Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg. (excl. Bestellgebühr). — ^nsettionszebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfg. Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pfg. berechnet.

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ür die Monate Mai und Juni werden von allen Postanstalten (auf dem Lande von den Landpostboten) Bestellungen auf die

Bderhessische Zeitung

mit deren Gratisbeilage

JllustrirteS Sonntagsblatt angenommen, und bitten wir dieselben baldigst machen zu wollen.

Die Ex-ed. d. Oberh. Zeitung.

Tagesbericht.

Nach dem vorgestrigen Beschluß des Bundesrats soll die Bestimmung, wonach die Substitutionen nie länger als für eine Sitzung gelten und für die nächste Sitzung eine unmittelbare Bevollmächtigung seitens der Regierung stattfinden muß, nach Ablauf von 14 Tagen in Kraft treten.

Wie die Minister des Innern und der Finanzen den Regierungspräsidien eröffnet haben, beabsichtigt ein aus Vertretern verschiedener Verwaltungszweige gebildetes Comits durch Sammlung freiwilliger Beiträge einen Fonds zu bilden, aus dessen Zinsen erwachsenen unverheirateten Töch­tern verstorbener unmittelbarer preußischer Civil-Staatöbe- amten, welche höhere oder Subalternstellen bekleidet haben, im Falle der Hülssbedürftigkeit Unterstützungen gezahlt werden sollen. Das Comits wird in einem Aufrufe sämt­liche höheren und Suballernbeamten preußischer Civil- Staatsbehörden einladen, durch einmalige Beiträge zur Begründung einer zu dem beregten Zweck ins Leben zu rufenden Stiftung mitzuwirken. Den Vorstehern der Provinzialbehörden wird von den Ministern anheimgcgeben, die ihnen unterstellten Beamten auf daö Unternehmen auf­merksam zu machen und die ihnen unterstellten Kassen, sofern dienstliche Interessen nicht entgegenstehen, zur An­nahme und zur Weiterbeförderung etwaiger Sammelgelder an die Haupt-Seehandlungscaffe zu ermächtigen.

Bezüglich der Orthographie-Reform hatte bekanntlich der Berliner Magistrat geglaubt, den Cultusminister auf die angeblichen Nachteile aufmerksam machen zu müssen, welche daraus entständen, wenn die Kinder in der Schule nach der neuen Orthographie unterrichtet würden, und in den Bureaus, den Geschäften rc. die alte Orthographie beibehalten würde. Darauf hat der Cultusminister nach der „Nal. Ztg." in längerem Schreiben ungefähr Folgendes erwidert: Die Bedenken des Magistrats seien größtenteils unbegründet, wo Mißstände aber wirklich vorhanden seien,

da seien sie schon vorher und in noch größerem Maße vorhanden gewesen. Wenn jetzt z. B. behauptet werde, daß Schule und Comptoir, Schule und Bureau eine ver­schiedene Orthographie hätten, so hätten derartige Ab­weichungen immer bestanden; bisher sei sogar die Ortho­graphie in den einzelnen Klassen derselben Schule nicht sehr selten eine verschiedene gewesen. Uebrigens werde dieser Mißstand nach und nach verschwinden. Was in Betreff der Orthographie der Bücher und namentlich der Schulbücher gesagt worden, trefft auch nicht zu, übrigens werde mit der größten Schonung und unter Berücksichtigung der bestehenden Verhältnisse seitens der Schulbehörden vorgegangen werden. — Der Magistrat hat beschlossen, weitere Schritte, die auch nicht möglich erscheineti, jetzt nicht zu thun, den Gegenstand aber in sechs Monaten mit Rücksicht auf die gemachten Erfahrungen nochmals zu er­wägen. — Wie anderweitig verlautet, hätte das Staats­ministerium in der Orthographiefrage einen Beschluß dahin gefaßt, daß im Verkehr der Behörden und in amtlichen Aktenstücken die bisherige Orthographie beibehalten wer­den soll.

Die Nationalliberalen und das Centrum des Reichs­tags berieten gestern Abend über die Behandlung des Richter'schen Antrags in Betreff deS Tabakmonopols. Buhl beantragte den Uebergang zur Tagesordnung, in Erwägung, daß in der letzten Session bei dem Tabak­steuer-Gesetz ein Einvernehmen zwischen dem Reichstag und dem Bundesrat über die Besteuerung des Tabaks herbeigeführt worden sei und daß mau erwarten müsse, das Einverständnis werde nicht wieder durch die Vorlage wegen Einführung des Monopols in Frage gestellt werden.

Der von der rumänischen Regierung zum Administrator der rumänischen Eisenbahnen ernannte Dr. Kalendero ist vorgestern aus Bukarest nach erfolgreicher Beendigung seiner Mission wieder in Berlin eingetroffen. Die rumä­nische Eisenbahn-Angelegenheit kann nunmehr für voll­ständig applauirt gelten. Ueber Neunzehntel des Actien- capitals sind bereit« zum Umtausch laut Convention de- ponirt. _____________

Bester scheint der politische Horizont durch den Mi- nisterwechsel in England nicht gerade geworden zu sein. Die Königin Victoria hat ihre gerechte Abneigung gegen den excentrischen Gladstone überwunden und ihm die Bil­dung deS neuen Cabinets anvertraut. Nach all den Grob­heiten, die Gladstone in seinen Wahlreden Oesterreich und anderen Staaten an den Kopf geworfen hat, ist es anzu­erkennen, daß et einen so feinen und taktvollen Herrn wie Lord Granville zum Minister des Auswärtigen gemacht hat. Dieser wiro der Liebhaberei des Herrn Gladstone

Die mißlungene Hinrichtung.

Eine wahre Begebenheit aus dem 17. Jahrhundert von I A. stroß.

Anläßlich des vor einigen Tagen sich in Raab (Oester­reich) ereigneten Falles von der Wiederauflebung eines Gehängten, entnehmen wir folgendes Seitenstück aus der deutschen Geschichte.

Einige Tage nach der Eroberung der Stadt Pilsen durch den Grafen Mansfeld (22. Nov. 1618) ritt in die Stakt ein junger Edelmann, Namens Johann Christoph Zouzar. Als Zweck seiner Reife gab er an, feine Schwester, welche aus dem Nonnenkloster zu Chotsschau entflohen war und in der Stadt sich aufhielt, aufzusuchen und aus dem protestantischen Lager sortzuführen. In dieser Angelegen­heit begab er sich mehrmals zum Grafen ManSfelv und zu dem ständischen Commistär, Christof von Wiedersperk. Mit dem letzten geriet Zouzar gelegentlich einer Besprechung in Streit. Wiedersperk warf ihm vor ein Spion zu fein, und als Zouzar für diese Beleidigung blutige Genugthuung verlangte, rief Wiedersperk die Wache herbei, ließ ihn ver­haften und nach Staab abführen.

Nach einigen Wochen wurde Zouzar in Freiheit gesetzt; doch mußte er sich zuvor schriftlich verpflichten, daß er Böhmen auf immer verlassen und gegen die Stände nie etwas Feindliches unternehmen werde. Er verließ nach seiner Freilassung ohne Verzug Böhmen, kehrte aber in kurzer Zeit wieder dahin zurück, nahm im kaiserlichen Heere Dienste und wurde mit hundertfünfzig Soldaten zur Be­setzung der Stadl Sttakonic kommandiert. Zouzar quar­tierte sich mit der ihm zugeteilten Gruppe im Schlosse zu Strakonic ein.

Die Bürger von Strakonic wurden von ihm mit Re­

quisitionen hart bedrückt; auch den Bauern in der Um­gegend wurde Vieh und Getreide in Menge weggenommen und Den Schlössern und Höfen des aufständischen Adels viel Ungemach bereitet.

Zouzar erhielt von mehreren Edelleuten Briefe mit der Weisung, er möge sich jeder weiteren Plünderung enthalten und Böhmen ungesäumt verlassen, sonst werde man dafür sorgen, daß er unschädlich gemacht werde. Er beobachtete jedoch diese sich wiederholenden Drohbriefe nicht weiter und fuhr fort Conlributionen zu erheben.

Eines Tages wurde Zouzar von dem kaiserlichen Ge­neral Huerta zu einer Besprechung nach Pisek berufen. Wegen Unsicherheit des Weges sandte er ihm zum Schutze einen Reitertrupp entgegen und Zouzar kam glücklich in Huerta's Lager an.

Nach seiner Abreise, welche kein Geheimnis geblieben war, gingen zwei Bürger zu dem Befehlshaber der zunächst befindlichen ständischen Truppenabteilung und brachten ihm die Kunde von Zouzars Reise. Zugleich erforschten sie den Tag seiner Rückkehr und die passende Gelegenheit seiner habhaft zu werden.

Eine Abteilung ständifcher Soldaten legte sich in einem Walde in Hinterhalt. Zouzar ritt bei dichtem Nebel, nur von einigen Rettern Huerta's begleitet, durch den Wald. Nach kurzer Gegenwehr wurden alle gefangen und gefesselt abgeführt.

Die Gefangenen wurden in Fesseln zuerst nach Pilsen und von da nach Staab transportiert. Nach fünfwöchent­licher Haft wurde Zouzar zu Weihnachten 1619 vor ein Kriegsgericht gestellt und von demselben zum Tode durch das Schwert verurteilt. Die Vollstreckung des Urteils wurde auf den 1. Februar 1620 festgesetzt.

für die kleinen interessanten Völkerschaften auf der Balkan­halbinsel Zaum und Zügel anlegen müssen. Schon der Berliner Congreß ist in deren Begünstigung hin und wieder zu weit gegangen. Die Verwicklungen an der mon­tenegrinischen Grenze sollen jetzt wieder in gewohnter Weise der türkischen Regierung zur Last gelegt werden. Wenn der Berliner Kongreß aber sich berechtigt glaubte, türkisches Gebiet an andere Völkerschaften zu verteilen, der einen als Belohnung dafür, daß sie am Kriege teilgenommen, der anderen zur Belohnung dafür, daß sie am Kriege nicht teilgenommen, so mußte er, sollte man denken, doch wenigstens die Vorsicht anwenden, daß er den Serben, Montenegrinern u. s. w. nur solche Gebietsteile zuwies, deren Bevölkerung vorherrschend von gleicher Nationalität ist und Verlangen trug, annektiert zu werden. Bei den Montenegrinern ist diese Vorsicht außer Acht gelassen worden, man hat ihnen auch Landstriche zugewiesen, deren Bevölkerung weder montenegrinisch ist, noch irgend Lust hat, es zu werden; im Gegenteil lieber mit den Waffen in der Hand stirbt, als der Segnungen des christlichen Regiments des Fürsten Nikita in Cettinje teilhaftig zu werden.

Deutsches Reich.

** Berlin, 27. April. Am Mittwoch wird voraus­sichtlich im Reichstagsgebäude eine -Sitzung des Staats­ministeriums stattfinden. — Der Bundesrat hat gestern, wie bereits gemeldet, die Anträge des Referenten zu der Reviston der Geschäftsordnung mit kleinen Modifikationen in zweiter L fung angenommen. In Betreff der ander- weiten Regelung der Substitution ist der Beschluß gefaßt worden, daß dieselbe durch die Bundesregierungen in vier­zehn Tagen zu erfolgen habe. Diese Frist ist für not­wendig erachtet worden, damit die Regierungen diejenigen Anordnungen treffen können, um an Stelle der fremden Substituten ihre eigenen fetzen zu können. — Durch die Blätter ist die Notiz gegangen, daß der Finanzminister in Folge des weiteren Rückganges in den Staatseinnahmen Preußens sich veranlaßt gesehen habe, eine Verfügung an die Behörden zu erlassen, welche die größte Sparsamkeit empfiehlt. Wie man hört, hat ein weiterer Rückgang der Staatseinnahmen nicht stattgefunden, als wie sich derselbe aus den ungünstigen Betriebsverhältnissen des Jahre« 1878/79 ergeben hatte. Diese ungünstige Lage wirke aber konsequenter Weise auch auf das Wirtschaftsjahr 1879/80 ein. Es kann Niemand erwartet haben, daß mit Der neuen Wirtschaftspolitik sofort auch Die Einnahmen in die Staats­kassen strömen würden. Ein Anderes dagegen ist es, ob die neuen Wirtschastsverhältnisse auf den nächsten Etat werden einwirken können. Die Ansicht, daß dieser Etat ohne Defizit abschließen werde, kann man wohl als berech­tigt ansehen. Ob alsdann eine Steuerentlastung wird vor-

Zonzar hoffte fest auf Begnadigung, besonders da mehrere angesehenen Personen geistlichen und weltlichen Standes für ihn warme Fürsprache einlegten. Am 31. Januar kamen in seinen Kerker mehrere ständische Beamte, welche schwarze Kleider mitbrachten und ihm verkündeten, daß er am nächsten Tage hingerichtet werden solle. Auch wurde ihm aufgetragen, die schwarzen Gewänder zur Hin­richtung anzuziehen. Zouzar bat die Beamten um Gottes willen, man möge ihm das Leben schenken. Als alle Bitten vergeblich waren, verlangte er einen katholischen Priester.

Am nächsten Tage um 11 Uhr Vormittags wurde Zouzar unter starker Bedeckung aus dem Kerker zur Hin­richtungsstätte geführt. Im Zuge befanden sich fünf katho­lische Priester und Säuger, welche auf dem Wege den Buß­psalm sangen. Das schaffst war mit schwarzem Tuch verkleidet.

Nachdem Zouzar dasselbe bestiegen hatte, betete er mit den Priestern, nahm bann sein Taschentuch, legte es zu­sammen und verband sich selbst die Augen. Darauf rief er zu dem versammelten Volke mit zitternder Stimme: Ich sterbe unschuldig! Gott möge mein unschuldig vergossenes Blut rächen! Nun kniete er nieder und begann zu beten.

Mitten im Gebet hob der Scharfrichter das Schwert und versetzte Zouzar einen tiefen Hieb in den Nacken ohne jedoch den Kopf vom Rumpfe zu trennen.

Der Henker schrie vor Entsetzen laut auf. Zouzar fiel stöhnend zu Boden und legte die rechte Hand zum Schutze auf den Hals. Das Tuch fiel ihm von den Augen in den Nacken hinab.

Eine furchtbare Aufregung bemächtigte sich des ver­sammelten Volkes. Lautes Murren und Drohworte gegen den Henker wurden vernehmbar. Dieser stand wie betäubt