XV. Jahrgang
Marburg, Sonntag, 25. April 1880
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Marburg, 23. April. (Sitzung der Strafkammer Kgl. Landgerichts.) Die Staatsanwaltschaft ist vertreten durch den ersten Staatsanwalt Herrn Bertram. Zur Verhandlung kommen folgende Fälle: I. Angeklagt ist ein Reisender einer Witzenhäuser Liqueurfabrik der rechtswidrigen Aneignung fremden Eigentums, nämlich eines Fäßchens mit Rum im Werte von ca. 25 M. Der Angeklagte räumt unumwunden ein, der Wirtin Gleiser in Schweinsberg das Fäßchen mit Inhalt weggenommen zu haben, will dies aber für seine Pflicht gehalten haben um seine Firma vor Verlust zu schützen und habe er dazu den Bürgermeister und den GenSdarm zugezogen, er habe kein persönliches Motiv gehabt und auch die Ansicht kein Unrecht zu begehen. Die Vermögcnsverhältnisie der Familie Gleiser seien durch verschiedene Manipulationen so arrangirt, daß schon verschiedene Kläger nicht nur Nichts erhalten sondern auch noch die Kosten hätten bezahlen müssen, auch habe er die Frau Gleiser nicht gestoßen oder auf den Boden geworfen, sondern sie nur abgewehrt. Die Zeugin Frau Gleiser behauptet, Angeklagter habe sie an die Wand geworfen, der Rum sei auch nicht der von der Witzenhäuser Firma bezogene, sondern nur in deren Fäßchen gewesen. Die Zeugen Bürgermeister Estor und der Gensdarm unterstützen und bekräftigen die Auslassungen des Angeklagten im Wesentlichen und besonder» darin, daß er nicht geglaubt, etwas gesetzwidriges zu thun, er habe seine Firma nur vor Verlust schützen wollen. Die Staatsanwaltschaft deducirt, daß der Rum nicht mehr Eigentum der Firma gewesen, dagegen das Fäßchen und läßt bezüglich dieses die Anklage fallen, der Branntwein habe sich im Besitz der Frau Gleiser befunden, durch die erfolgte Ueberliefemng der Ware sei sie Eigentümerin geworden, wie dies ja auch im geschäftlichen Leben Usus. Die in der Familie Gleiser voxge- kommenen Vermögens- und Geschäftsschiebungen läßt sie als Milderungsgrund gelten, ebenso das offenbare AuS- gehen der Familie darauf chre Gläubiger zu benachteiligen, nicht aber den Bildungsgrad des Angeklagten, aus dem hervorgehe, daß sich derselbe der Rechtswidrigkeit seiner Handlung habe bewußt sein müssen. Außerdem gibt sie die Folgen zu bedenken, welche entstehen müßten, wenn sich ein solches Faustrecht einbürgere; ihr Antrag geht auf 1 Woche Gefängnis. Die Verteidigung, Herr Referendar Dr.
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schaffenheit deS Zuckers nach einer noch näher stimmenden Mechode eintreten wird.
Konstantinopel, 23. April. Der „Lcvant
AppcliuS, bestreitet die rechtswidrige Absicht und hebt hervor, daß der Angeklagte in dem guten Glauben gehandelt, daß Faß und Inhalt, da unbezahlt, noch Eigentum der Firma seien, der Angeklagte habe sich da, wie auch die Staatsanwaltschaft zugegeben, in einer Verblendung befunden und beantragt Freisprechung. Der Gerichtshof gelangt nicht zu der Ueberzeugung, daß der Angeklagte das Bewußtsein der Rechtswidrigkeit gehabt und spricht ihn kostenlos frei. — II. Ein seit kurzer Zeit hier stationirter Landbriefträger ist beschuldigt 1) 50Pfg. Porto, 2) Mk. 6.90 Erlösf ür Postwertzeichen unterschlagen und 3) sechs zur Besorgung erhaltene Briefe im vorigen Herbst in die Lahn geworfen zu haben, in Folge dessen sie am 11. Januar, wie wir früher berichteten, in Gießen an einer Eisscholle gefunden worden. Drei Zeugen aus Gießen bekunde» den Fund, fünf weitere das Einhändigen dieser Briefe nebst Porto an den Angeklagten. Der letzte Zeuge, Postdirector Brehm, führt seine Bemühungen und Nachforschungen nach dem Urheber dieses Falls, nachdem er es in der Zeitung gelesen, des Weiteren aus, deducirt auch, daß nach seiner und sämtlicher hiesigen Beamten Ansicht kein anderer als der Angeklagte der Thäter sei; bezüglich der Unterschlagung der Mk. 6.90 habe Angeklagter bei der Entdeckung keinen Nachweis über den Verbleib derselben geben können, erst später sei er mit der Behauptung hervorgetreten, dieselben verloren, aber von dem Finder wieder erhalten zu haben; auch die Familienverhältnisse finden hierbei ihre gebührende Berücksichtigung. Der Angeklagte bestreitet alle Anschuldigungen und Auslassungen mit Ausnahme der der ersten 8 Zeugni. — Die Staatsanwaltschaft hebt hervor, daß eine Vereinigung der Briefe nur in der Hand des Angeklagten stattgefunden habe und daß seine Schuld erwiesen sei und beantragt unter Berücksichtigung der Geringfügigkeit der Beträge, sowie daß kein Schaden, wenigstens kein beträchtlicher, durch die Unterdrückung der Briefe entstanden sei (die Unterdrückung hält die Staatsanwaltschaft für schwerer strafbar, als die Unterschlagungen) 7 Monate Gefängniß und Verlust der Ehrenrechte auf 2 Jahre, oder doch die Unfähigkeit zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes innerhalb zweier Jahre. Die Richter halten die Anklage für erwiesen und erkennen auf 6 Monate Gefängniß und 2 Jahre Verlust der Ehrenrechte. — III. Fortgesetzt wurde die bereits in Nr. 69 d. Bl. gebrachte Verhandlung gegen den Metzger Stilling von Fronhausen durch die Vernehmung des Gensdarmen Lehmann. Auf Grund dessen Aussage hielt der Gerichtshof die Aeußerungen des Stilling und deren beleidigenden Inhalt für erwiesen und Verurteilte denselben zu 5 Mark Geldstrafe cvent. 1 Tag Haft und die Kosten. — Daß der Angeklagte übrigens nicht auf den Mund gefallen, bewies er durch seine heutige Entgegnung auf die früheren Auslassungen des Herrn Staatsanwalts. — IV. Pflasterer Heusler von Neukirchen, 32 Jahre alt, bereits wegen: 1) Unterschlagung, 2) Betrugs bestraft, steht unter der Anklage der Urkundenfälschung und Betrugs. Derselbe hat nach den Zeugenaussagen auf Grund eines von ihm geschriebenen und unterschriebenen offenen Briefes mit der Unterschrift des Seifenhändlers Schwalm von einem Dritten 3 Mark einkassirt, wozu er keinen Auftrag, auch kein Recht gehabt. Seine eigenen Aussagen in dieser Beziehung sind unglaubhaft. Die Staatsanwaltschaft gibt jedoch mildernde Umstände zu und beantragt 4 Wochen Gefängniß, welchem Strafmaß auch die Richter beitreten. — V. Der 17jährige, bereits wegen fahrlässiger Brandstiftung, Diebstahls und Betrugs vier Mal bestrafte Müller und Schuhmacher Heinr. Nic. Weppler von der Dammsmühle bei Amsrhein ist beschuldigt und auch geständig, einem Knechte in der Hartmühle bei Momberg eine Hose nebst Trägern, 1 Paar Strümpfe, 1 Paar Handschuhe, eine alte wollene Jacke und einen Spiegel entwendet zu haben, er will dies nur gcthan haben, um sich seiner alten von Ungeziefer strotzenden Kleider entledigen zu können. Nach Angabe des Bestohlenen war der Gesamtwert ca. Mark 11.80. Die Staatsanwaltschaft beantragt, da sie keine mildernden Umstände vorhanden glaubt, 1 Jahr Gefängnis. Der Gerichtshof beschließt die Eröffnung des Erkenntnisses heute über 8 Tage. — VI. Der Taglöhner Johs. Pfannkuch von Homberg bereits wegen Diebstahls bestraft ist angeschuldigt dem Wirt Schulz daselbst 2 Literflaschen, 21'2 Liter Branntwein und 25 Stück Cigarren mittelst EinsteigenS entwendet zu haben. Der Angeklagte legt heute ein volles Bekenntnis ab, danach hat er durch eine ausgefallene Scheibe, das Parterre gelegene Fenster geöffnet, ist eingestiegen und hat die unter einem Pulte stehenden Sachen an sich genommen, und teilweise gleich selbst und teilweise am andern Tage in Gesellschaft genossen. Durch sein heuügeö Geständnis wird
schriftlichen Bericht erstatten.
Münster, 18. April. In der gestrigen Sitzung des Westfälischen Provinzial-Landtags wurde, wie der „Wächter" mitteilt, ein Antrag auf Bewilligung von 1,500,000 M zum Bau des Rhein-Maas-Kanals abgelehnt, obgleich die Versammlung die Bedeutung dieser Anlage für den Bergbau unserer Provinz anerkannte, da die Mittel zur Beisteuer einer Summe von solcher Höhe fehlen.
Eisenach, 20. April. Dem „H. K." schreibt man: Nachdem gestern Abend der Großherzog mit Prinzessin Elisabeth hier angekommen, haben dieselben sich sofort zu mehrtägigem Aufenthalte nach der Wartburg begeben, von wo aus der Großherzog die Frühjahrsexkursionen zur Auerhahnjagd unternimmt. In diesem Jahre ist die Jagd besonders ausstchlsvoll, da nicht weniger als 18 Auerhähne als „verhört" angezeigt jinb. Von hervorragendstem Interesse ist dabei, daß L>e. kaiserl. und königl. Hoheit der Kronprinz Gast unseres Großherzogs auf der Wartburg und Teilnehmer an den Auerhahnjagden fein wird. Höchst- dcrfelbe trifft morgen (Mittwoch) Abend hier ein, fonpirt mit dem Großherzog int Fürstenzimmer, des Bahnhofes und hiernach führt ein Extrazug beide Fürsten nach Ger- r stungen, woselbst in den ersten Frühstunden in den dortigen Revieren die Jagd stattfindet. Donnerstag Vormittag treffen die hohen Herren auf der Wartburg ein, - von wo aus Freitag früh eine zweite Exkursion in Aussicht genommen ist. Die Abreise des Kronprinzen ist auf
Deutsches Reich.
< Berlin, 23. April. Der Plan, die Verhandlungen des Reichstages mit dem 8.Maid.I. schließen zu können, gewinnt immer mehr an Unwahrscheinlichkeit, wenn man bedenkt, welche bedeutende Anzahl von Vorlagen, die dem Reichstage bereits zugegangen sind, noch ihrer Erledigung bedürfen, und welche Zahl von Vorlagen noch in Vorbe- ; reitnng sind, die dem Reichstag noch zugehen werden. Von den letzteren heben wir hier nur hervor: daö Gesetz Über die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der Reichsbeamten, das Gesetz über die Besteuerung der nicht zum Militärdienst herangezozenen Wehrpflichtigen, die Gesetze über die Eichung der Schankgefäße, über den ReichstagS- bau rc. Man glaubt die Session werde erst in den letzten Tagen des Mai schließen. — Die Commission zur Vor- L beratung der Gesetzentwürfe über das Faustpfandrecht hat heute Vormittag den Gesetzentwurf betreffend das Pfandrecht an Eisenbahnen in zweiter Lesung beraten und schließlich denselben mit 8 gegen 3 Stimmen ohne wesentliche Aendernng der in der ersten Lesung beschlossenen Fassung, die wieder zum großen Teil in der Fassung der Regierungsvorlage bestand, angenommen. Prinzipiellen Aende- rnngen ist der Gesetzentwurf in dec Commission nicht unterworfen worden. Zum Referenten für das Plenum mit dem Auftrage schriitlichen Bericht zu erstatten, ist der Abg. . Dc. Roggemann ernannt worden. — Die Commission zur Vorberatung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen Hal gestern Abend ihre Arbeit beendet und den ihr überwiesenen Gesetzentwurf auch in zweiter Lcfung erledigt. Die Beschlüffe der zweiten Lesung verwerfen zum größten Teil die Beschlüsse der ersten Lesung und stellen die Fassung der Regierungsvorlage l wieder her. Nur in Betreff des § 30 der die Bestimmungen t über die Instanz enthält von welcher aus die jnäheren Vorschriften über die Anwendung und Ausführung der zulässigen Schutzmaßregeln aus die Seuchen zu erlassen ist, : wurde von der Commission an dem Beschlüsse der ersten Lesung festgehalt n, nach welchem diese Vorschriften in Form einer Allerhöchsten Ordre Sr. Majestät des Kaisers nach vorgängiger Begutachtung des Bundesrates erlassen roeroen f sollen. Zum Referenten für das Plenum wurde der Abg. v. Reden (Lüneburg) ernannt, derselbe wird beim Plenum
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(*ür die Monate Mai und Juni werden von o allen Postanstalten (auf dem Lande von den Landpostboten) Bestellungen auf die
Dberhesfische Zeitung
mit deren Gratisbeilage
JllustrirteS Sonntagsblatt angenommen, und bitten wir dieselben baldigst machen zu wollen.
Die Exped. d. Oberh. Zeitung.
München, 20. April. Der König hat durch huldvolles Schreiben vom heutigen Tage dem Herrn Baron zu Franckenstein, dem ersten Vicepräsidenlen des deutschen Reichstags und Vorsitzenden der Fraction des Centrums, das Prädicat „Excellenz" verliehen.
Ausland.
Paris, 23. April. Deputirtenkammer. Paul Bert (Radikaler) beantragt, die dem Dienste der religiösen Cnlte und dem Unterrichte sich Widmenden zum Militärdienst auf mindestens einjährige Dauer heranzuziehen. Mehrere Abgeordnete bekämpfen den Antrag als dem Concordate zuwiderlaufend. Das Haus beschließt, den Antrag als dringend zu behandeln und überweist denselben einer besonderen Commission.
London, 23. April. Hartington begibt sich heute wieder nach Windsor. „Standard" erfährt, derselbe habe der Königin erklärt, Gladstone sei fähiger als er, ein Ca- binet zu bilden, welches das Vertrauen des Unterhauses besitzen würde. Man erwarte, die Königin werde heute Gladstone berufen. — Hartington und Granville sind heute Mittag in Windsor eingetroffen, um mit der Königin zu confetiren. Grüchtweise verlautet, die Königin werde Granville auffordern, die Neubildung des CabinetS zu übernehmen; das Gerücht bedarf indes der Bestätigung. — Telegramm der „Times" auS Kabul vom 23. d.: Die Avantgarde der Division Stewart rückte am 20. d. in Ghuzni ein. Am selbigen Tage griffen 15,000 Afghanen verschiedenen Stämme Stewart an, wurden aber mit Verlust von 1000 Toten zerstreut. Die Engländer hatten 17 Tote und 115 Verwundete.
Haag, 23. April. Die zweite Kammer hat mit 54 gegen 12 Stimmen das Gesetz wegen Abänderung der Zuckersteuer angenommen; dasselbe enthält u. a. die Bestimmung, daß zur Verhütung von Mißbräuchen, falls die Farbe des Zuckers Zweifel erregt, eine Prüfung der Be
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