des Repräsentantenhauses für auswärtige Angelegenheiten beantragt, Präsident Hayes solle unverzüglich Maßregeln ergreifen, um den Ctayton-Bulver-Vertrag mit England aufzuheben und stimmt der jüngsten Botschaft des Präsidenten an den Senat zu, welche die Aufrechterhaltung der Monroedoctrin befürwortete. Der Bericht erklärt, der Bertrag sei der'Monroedoctrin hinderlich und gefährlich, und geeignet, eine gerechte Politik der Unionsstaaten gegenüber den interoceanifchen Canälen zu hemmen.
Hessen'XaÄsil.
Marburg, 17. April. (Schwurgerichts - Sitzung. Schluß der Verhandlung gegen Sander, Schmidt, Wink und Weber.) Dr. von Heufingex sagt aus, daß die bei Henkel beobachtete Nierenkrankbeit frisch gewesen, er habe die von Henkel aufbewahrte Präparate nochmals rnikroö- copisch betrachtet und müsse sein gestriges Gutachten aufrecht erhallen, es sei aber möglich, daß die Nierenkrankheit erst durch die Schläge entstanden, dieselbe sei aber nebensächlich, in Folge von Urämie träte Erbrechen und Krämpfe ein, aber auch Blaßheit des Gehirns, die Blutüberfüllung desselben lasse sich durch die Erschütterung erklären. Dr. Aboe stimmt dem bei. Prof. Dr. Horstmann schildert den Eindruck, den Henkel, den er früher gekannt, auf ihn gemacht, ist auch der Ansicht, daß bei Urämie, eine Blutleere des Gehirns und eine wässerige Durchtränkung desselben habe gefunden werden müssen; außerdem aber kenne er den Fall und die Akten gar nicht, wenn er sein Gutachten genauer abgcben solle, so müsse er sich erst informiren. Justiz- Rat Dr. Grimm beantragt Vertagung der Verhandlung und Vernehmung weiterer Experten, denen dann spezielle Fragen vorzulegen seien, die Staats-Anwaltschaft verhält sich hierzu ablehnend. — Nach Beratung geht das Gutachten der Aerzte dahin, daß die Verletzung der Schläfenmuskel durch Folge eines starken Falles sein könne. — Die nun verlesenen Fragen lauten im Wesentlichen: 1. Ist Sander schuldig der Teilnahme an der vorsätzlichen Mißhandlung des Henkel, derart daß der Tod erfolgte? 3. Ist Peter Schmidt dessen schuldig? 5. Ist Wink dessen schuldig? 7. Ist Weber dessen schul 1g? 9. Ist Sander schuldig den Wink dazu angestiftet zu haben? 11. Ist derselbe schuldig den Weber dazu angestistet zu haben? Die Fragen 2, 4, 6, 8, 10 und 12 lauten: Sind mildernde Umstände vorhanden? Auf Antrag der Staats-Anwaltschaft kommen hierzu noch 3 Hülfsfragen, die sich auf Wink und Weber beziehen, für den Fall der Verneinung der Fragen 1, 3, 5, 7, 9 und 11. — Die Herren Verteidiger sind mit diesen Fragen einverstanden und folgt nun, cs ist mittlerweile halb 1 Uhr geworden, der Vortrag der Staats-Anwaltschaft. Dieselbe hält das vorgebrachte Material für hinreichend zur Beurteilung der Gemeinschaft in Bezug auf die vollbrachte Tat, es habe die Absicht den Henkel zu töten Keiner der Angeklagten gehabt, sondern ihn nur durchzuprügeln, aber der Ausgang sei ein recht unglücklicher gewesen; sie betont die nach den Aussagen des Schmidt anzunehmende truppweise Operation, Henkel sei ordentlich gehetzt worden, es habe hier ein Complott stattgefunden und habe Jeder einen Teil zur Erzielung des Erfolges beigetragen. Sic hebt das ärztliche Gutachten und daß die. Schläge die wesentliche Ursache des Todes gewesen, hervor, dazu sei die Betäubung, die Trunkenheit gekommen und in Folge der kalten Nacht sei Henkel quasi erfroren. Sie bittet die Geschworenen auf die Aussagen des KrciSphystkus kein zu großes Gewicht zu legen; es unterliege keinem Zweifel, daß Wink und Weber den Henkel gehauen, dem
die verlangten Gegenstände vom Rechen 79 und reichte sie ihul hin.
Hier mein Herr sind Hut und Stock. Ich bitte um Ihre Marke. '
Ein rascher Blick in das Innere des Hutes überzeugte den Beamten, daß sich kein Name darin befand. Der Stock hingegen entsprach seiner Erwartung aufs befriedigendste; am oberen Ende der Elfenbeinkrücke gewahrte er das ihm von Warendorff angegebene Merkmal.
Das sind nicht meine Sachen, sagte er darauf, indem er dem Logenschließer Hut und Stock zurückgab.
Dann, mein Herr, hat Ihre Marke auch nicht die Nummer 79! Bitte, sehen Sie nach.
Sie haben recht, ich habe mich geirrt, versetzte, seine Garderobenmarke vorzeigend, der Polizist; ich habe Nummer 84. Doch als jener sich nun anschickte, an den Rechen 84 zu gehen, rief er ihm zu: Lasten Sie das nur, ich will mir erst noch den nächsten Akt mit ansehen. —
Damit kehrte er ins Parquet zurück und nahm seinen vorigen Platz wieder ein. Es war nun die höchste Wahrscheinlichkeit vorhanden, daß er den Gesuchten endlich gefunden, und so blieb ihm nur noch übrig, den richtigen Namen und die Wohnung desselben ausfindig zu machen. Dieö aber konnte nur geringe Schwierigkeit haben Als nach bcendctcr Vorstellung das Haus sich leerte, hing sich der Beamte unbemerkt an die Fersen seines Mannes und folgte ihm wie ein Schatten durch mehrere Straßen, bis er endlich in einem Hause verschwand, dessen Thür er sofort hinter sich verschloß.
Auf einem Messingschilde an der Thür war zu lesen: August Erfurlh, Goldschmied.
Der Beamte merkte sich die Straße und Stummer und war im Begriff, sich zu entfernen, als ihm an der Thüre eines hübschen Nebenhauscs ein Zettel in die Augen fiel, aus welchem die Worte standen: Dieses Haus ist zu ver-
Weber sei es einerlei gewesen wohin und Wink möge wol nicht viel säuberlicher Verfahren sein, er habe fich wol nicht erst lange den Ort, wohin er die Schläge gerichtet, ausgesucht, es sei ja doch hier zu Lande Mode nach dem Kopf zu hauen; dies Prügeln sei aber nur der zweite Akt des Trauerspiels, der erste Akt sei in seinen Quellen nicht so klar wie der zweite. Alle vier Angeklagten seien auf der Suche nach Henkel gewesen, es sei sehr wahrscheinlich, daß Schmidt und Sander den Henkel getroffen und verarbeitet, das lasse sich aus dem von Wink und Weber gehörten Pumpseri erklären, dann habe Sander denselben aufgefordert den Henkel zu suchen, die Behauptungen Sanders dem gegenüber seien unwahr und dies bewiesen auch die eigentümlichen Aussagen der vierten Zeugengruppe; die Staatsanwaltschaft sei durch deren gestrige Aussagen ganz überrascht gewesen, Sander habe ja vorher nichts von diesen Schutzzeugen erwähnt. (Dem gegenüber constatirt der Herr Vorsitzende später, daß oies schon in der Voruntersuchung geschehen, dieselben auch vernommen waren.) Die Aussage der ersten beiden Zeugen habe den Eindruck gemacht als sei dieselbe frivol und leichtfertig, es sei doch kaum zu glauben, daß dieselben den 29. August so genau im Kopfe behalten, der ähnliche Vorgang wie sie ihn geschildert spiele sich ja alle Tage ab; die dritte Zeugin (Löchel) habe gleichsam durch ihr Zeugnis eine Rolle spielen wollen. Die Staatsanwaltschaft glaubt, daß Wink und Weber reinen Wein eingeschenkt. Daö Zeugnis des Kampienski sei ganz unanfechtbar und glaubwürdig, dasselbe habe auf die Wiederaufnahme der Untersuchung großen Einfluß gehabt, Sander habe dies wol gewußt und daher dessen Zeugniß durch das Geldanerbieten aus der Welt schaffen wollen. Sanders Aussagen seien deshalb unglaubhaft, weil Schmidt ja nicht nötig gehabt, zu lügen, es lasse sich für dessen unwahre Aussagen kein Grund denken, er bringe sich dadurch ja selbst mit hinein. Was das Interesse des Sander betreffe, so sei dasselbe aus der Feindschaft mit Henkel lehr erklärlich, die moralische Schuld trage Sander, welcher die Knechte zur That angereizt und dieselben bekämen die Strafe dafür, daß sie sich hätten verführen lasten. Die Grundlage des Interesses sei Sanders Be- strasung mit 6 Mark, es habe dagegen Henkel den Kürzeren gezogen, die Strafe selbst sei ja ganz unerheblich, aber so was ärgere einem doch. Zum Schluß fügt die Staatsanwaltschaft noch hinzu, daß mildernde Umstände eine Sache des Gefühls, nicht Sache der juristischen Devuctionen seien und ste sich darüber nicht weiter verbreiten wolle. (Der Vortrag dauerte gegen 2 Stunden). Dr. Wolff, Verteidiger Sanders, beleuchtet den Standpunkt der Staats- Anwaltschaft, das entrollte Bild und dessen Einseitigkeit, er habe das Terrain angesehen und eine andere Ueber- zeugung erlangt, der Handriß enthalte verschiedene Unrichtigkeiten. Zur Sache selbst: das Zeugniß der Naß und des Kampienski seien nicht zu Ungunsten, sondern zu Gunsten des Angeklagten, auch sei die Ursache des Liegenbleibens des Henkel, die Trunkenheit desselben, letztere enthalte auch die Möglichkeit eines Sturzes und in Folge dessen sei die Schläfenquetschung entstanden. Der Fundort sei ein anderer, als der Oit, wo Henkel geprügelt worden sei. Was Sander speziell anbelange, welche Beweise lägen denn gegen ihn vor? nur die Aussagen Winks und Webers, und in diesen selbst herrsche Widerspruch; Sander sei ein ruhiger, rechtschaffener Mann, dem man eine solche Brutalität kaum zutrauen könne. Kampienski hätte den Sander, wemr derselbe sich außerhalb des Hofes befunden, unbedingt auf seinem Wege vom Wirtshause zum Gut sehen
kaufen. Das Nähere zu erfragen nebenan bei Goldschmied Erfurlh.
Nöhring, der nichts unbeachtet ließ, was möglicherweise feinem Zwecke dienen konnte, las den Zettel und ging nach Hause. Unterwegs erinnerte er sich, von dem alten Warendorff gesprächsweise gehört zu haben, daß der Goldschmied Erfurlh ein Schwager des Geheimen KabinetSsekretärs Menzel sei. —
Am nächsten Morgen sann der Polizeibeamte darüber nach, wie er seine Entdeckung, daß Erfurlh sich im Besitz des verrätherischen Stocks befinde, am besten ausnützen könne, um vollständig hinter das Geheimniß der ganzen Sache zu kommen. Das Einfachste schien ihm, sich mit dem jungen Warendorff zu Erfurlh zu begeben und durch ihn sich über die Jdentiät dieses Mannes mit dem mysteriösen Borchhardl Aufklärung zu verschaffen. Allein die Erinnerung an die Verschwägerung Erfurths mit Menzel brachte ihn auf eine andere weitergehende Idee. Er wollte gegen Er- furth so operieren, daß er, im Falle derselbe mit dem Borch- hardt identisch sei, auch gegen Menzel vorgehen könne.
Infolge dessen unterließ er es vorläufig, Warendorff vom Stand der Dinge zu unterrichten, und begab sich zu Erfurth.
Der Goldschmied war eben im Begriff, auszugehen, blieb aber, als sein Besuch ihm sagte, daß er geneigt sei, das zum Verkauf gestellte Nachbarhaus käuflich zu erwerben, sofern die Bedingungen ihm konvenieretl sollten.
Kennen Sie das Haus schon? fragte Erfurlh den vermeintlichen Käufer.
Ich habe es mir vor einigen Tagen schon vollständig angesehen; die jetzigen Miether darin waren so gefällig, mich mit Allem bekannt zu machen.
Aber die Kontrakte der Miether haben noch fünfviertel Jahr zu laufen.
(Sortierung folgt.)
müssen, das sei aber nicht geschehen. Das Interesse des Wink ulld Weber, ihren Dienstherrti in die Sache zu verwickeln liege sehr nahe (Richtig!), es sei keineswegs erwiesen, daß Sander und Schmidt den Henkel vorher ge- prügel hätten, es beruhe dies nur auf Annahme; im Uebrigcn hätten Schmidt, Wink und Weber vollauf Gelegenheit gehabt, sich bezüglich ihrer Aussagen während der Untersuchungshaft zu verständigen. Der Herr Verteidiger führt aus, daß die Staatsanwaltfchast kein Recht habe, die Zeugen, wie sie gcthan, geradezu als meineidig hinzustclleli, im Gegenteil hätten dieselben einen günstigen Eindruck gemacht. Wenn er die Fragen für die Geschworenen beantworten solle, so würde er sagen: „Wir wissen nicht, wo dran wir sind." Im ferneren Verlauf seiner Rede thut er dar, daß Sanders Benehmen gegen Henkel mehr des eitles Wohlthätcrs alö eines Feindes gewesen, er sei nur seiner Pflicht als Ortsverwalter nachgekommen, habe auch kein Interesse daran gehabt, dem Henkel aufzulauern, gibt aber zu, daß Sander sich gegen seine Knechte gelegentlich geäußert haben könnte, sie sollten den Henkel einmal durch- prügcln, weil er immer Crawall gemacht habe, zu einer weiteren Anstifung habe derselbe aber keine Veranlassung -und auch kein Interesse gehabt. — Rechts-Anwalt Krug, Verteidiger des Schmidt, beantragt Verneinung der den Schmidt betreffenden Fragen, da gar keine Beweise vorlägen, daß er sich am Prügeln beteiligt habe, dafür erbracht seien dessen eigene Deposttionen in dieser Beziehung, sie seien doch wenigstens glaubhaft, zumal Wink und Weber ein Interesse hätten, die schuld von sich abzuwälzen, der erste Akt, wie ihn die Staatsanwaltschaft supponirt, sei gar nicht vorgefallen, es sei eine pure Unmöglichkeit, daß Wink und Weber das Pumpsen gehört, da die Entfernungen vom Bosket bis zu dem Ort, wo sich Wink unb Weber befunden, hierzu zu groß seien, auch außerdem noch Gebäude und fließendes Wasser dazwischen lägen, hätte Holz aus Holz getroffen, dann sei dies wahr- scheinlichcr, doch nicht, wenn Holz auf einen menschlichen Körper treffe. — (Pause von '/■;4 bis V26 Uhr ungeordnet.) Justizrat Dr. Grimm, Verteidiger deö Wink: Die vorliegende Untersuchung sei nur künstlich zu dieser Bedeutung aufgebauscht, Henkels Tod sei ein unglücklicher Zufall, Winks Teilnahme daran stehe fest dadurch, daß derselbe dem Toten einige Hiebe versetzt, aber auch weiter nichts. Die Staatsanwaltschaft gründe ihre Behauptungen nur auf Vcrmuthuttgen, ihre Gründe aber seien nicht stichhaltig, es sei auch keine Gemeinschaft der Handlungen Winks und Webers vorhaitden, sondern eine Aufeinanderfolge, die Schläfenverletzuug sei durch einen sehr wahrscheinlichen Fall in Folge der Trunkenheit erfolgt, cs sei ja erwiesen, daß Henk-l schwer betrunken gewesen sei, in Folge dessen sei er gefallen und liegen geblieben. (Mit Frage 13 ist der Herr Verteidiger nicht einverstanden.) Er hebt noch hervor, daß die Todesursache von den Herren sachverständigen durchaus nicht entschieden bezeichnet sei unb bittet um Verneinung der bezüglichen Fragen. — Dr. Schmidt, Verteidiger ocs Weber, führt aus, daß die erbrachten Beweise viele Unklarheiten enthalten, uno die Staatsanwaltschaft nur Hypothesen aufgestellt habe, und daß dieselbe durch ihren Eiter zu weit geführt worden sei. Webers Aussage sei glaubhaft, dieselbe stelle auch die Absicht, den Henkel zu prügeln, nicht in Abrede, er hält es nicht für unmöglich, daß Sander sieh in dieser Beziehung unbedacht gegen seine Knechte geäußert, aber angestistet habe er sie gewiß nicht, bei den Aussagen des Wink und Weber habe sich möglicherweise während der langen Untersuchungshaft Dichtung und Wahrheit vermischt, die Aussagen des Schmidt dagegen seien unglaublich. Es sei durchaus unaufgeklärt, woher die Quetschung au der Schläfe rühre, die bezüglichen Aeußernngen des Krcisphysikus seien in dieser Beziehung von keinem Belang, es lasse sich auch in Folge der Trunkenheit des Henkel Gehiruschlag annehmen und daher die Blutüberfüllung des Gehirns. — Die Staatsanwaltschaft kann nicht unterlassen, das Wort nochmals zu ergreifen und die verschiedenen Angriffe der Herren Verteidiger zurückzuweisen. Nach den Ausführungen derselbeit bliebe von der Anklage nichts mehr übrig, ste wäre danach in vier Teile zerlegt. Sie führt aus, daß es nicht Sache eines Geschworenen-Gerichts sei, nur ganz klare Sachen zu beurteilen, nein, auch einmal unklare; die Geschworenen seien verflichtet, das rechte zu suchen, sie erhebe auch keine Anklagen aus Liebhaberei oder Verfol- gmigssucht. Daß die Untersuchung auf Grund einer Lücke im ärztlichen Gutachten eingestellt gewesen, nachdem diese aber beseitigt, wieder ausgenommen worden wäre, zumal die Nierenkrankheit des Henkel in den Hintergrund getreten, die Mißhandlung sei zweifellos die Ursache des Todes, sie bedauert den Wegfall des früher gebotenen Dteiuaies des Herrn Vorsitzenden, will sich aber die Abschwächung des von ihr entrollten Bildes der That nicht gefallen lassen, ste hebt hervor, daß sie allein gegen sämmtliche Herren Verteidiger dastehe, behauptet, daß der Verteidigung der Zeuge KompienSki unbequem, Sanders Handlungsweise fei aus seiner Leidenschaftlichkeit entsprungen, dagegen taste sie seine Ehrbarkeit nicht an. Wink und Webers Aussagen seien glaubwürdig, da dieselben außerdem kein Motiv zur That gehabt. Die Aussagen der Zeugen Wagner, Wahlhäuser und Löchel werden nochmals einer eingehenden Betrachtung unterzogen. Bezüglich des Interesses Sanders führt sie noch aus, daß die Höhe seiner Bestrafung (6 M.) hierbei gar nicht in Betracht komme, dagegen sei es doppelt empfindlich, wenn man bestraft werde, trotzdem mau etwas behauptet habe, was sehr wahrscheinlich wahr sei. (Die