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Marburg, Sonntag, 18. April 1880
XV. Migavg
Anzeigen nimmt rmgegen: die Gxpedittv« d.vlatte-, sowie d.Annoncen-Bureanr von Th. Dietrich & Co. in staffel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a.M.; Kisenstein & Bögler in nffurt 5. M., Berlin, ,zig, Mn 2t.; Rudolf Kioffe ia Berlin, Frankfurt a. M. il
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Tagesbericht.
Prinz Wilhelm war um Uebernahme des ProtectoratS einer in Bromberg stattfindenden Provinzial-Gcwerbe-AuS- stellnng gebeten worden, hat aber den Antrag ablehnen lasten, obgleich er sich durch denselben hochgeehrt fühle, allein die militärischen Pflichten, welchen Se. K. Hoheit obzuliegen hat, erlauben es Höchstdemselben nicht, im Sommer dieses Jahres Potsdam zn verlasten und nötigen Ihn deshalb, zn seinem aufrichtigen Bedauern auf eine Auszeichnung zu verzichten, besten Annahme er nur mit einem Besuche Brombergs vereinbar hält. Se. K. Hoheit hoffen, bei einer anderen Gelegenheit und in nicht zu ferner Zeit Bromberg besuchen und eine Provinz kennen lernen zu können, für welche Er ein lebhaftes Interesse empfindet und der Er seine besten Wünsche für das im Verein mit den beiden anderen schönen Provinzen des östlichen Grenzgebiets eingeleitete Unternehmen entgegenträgt."
Das Reichsgericht wird demnächst in die Lage kommen, einen Schiedsspruch bezüglich einer Streitigkeit zwischen zwei Bundesregierungen zu thun. Es handelt sich dabei um eine Anzahl von Feldstücken, bei dem hamburgischen Dorfe Eimsbüttel belegen die „hohe Rade" genannt, und um eine Entscheidung, ob die letztere zum preußischen ober hamburgischen Staatsgebiet gehört. Hamburg hatte sich an den Bundesrat gewandt, welcher beschlossen hat, das Reichsgericht mit der Entscheidung zu betrauen, welcher sich die streitenden Regierungen unterwerfen muffen.
In Abgeordnetenkreisen, welche dem Präsidium nahe stehen, will man bei der jetzigen Geschäftslage nicht die Annahme als gerechtfertigt ansehen, daß die Reichstagsarbeiten bis zum 8. Mai erledigt sein könnten. Die Debatten über das Socialisten werden sich nicht so einfach gestalten, wie man bisher angenommen hatte. Die Socialdemokraten haben vielfach Streichungen beantragt, welche sie zweifellos von Punkt zu Punkt verteidigen werden. Außerdem hat aber auch das Centrum eine ganze Reihe von Anträgen gestellt, welche im wesentlichen da« Reichsgericht als RecurSinstanz hinstellen, Wahlversammlungen vor Beschränkungen des Gesetzes schützen und bei Ausweisungen jede Beschränkung für Reichstags- und Landtags- Mitglieder während der Dauer der Session streichen wollen.
Bezüglich der Stellungnahme deS Centrums zu dem Socialistengesctz schreibt die „Germania" in ihrer gestrigen Nummer: „Bei der morgen stattfindenden zweiten Beratung des Socialistengesetzes wird die Centrumsfraction die wichtigsten der von ihren Kommissionsmitgliedern in der Kommission gestellten Anträge wiederholen. Es sind dies die Anträge, welche die Dauer des Gesetzes auf nur 1 Jahr, die Beschränkung dcS Belagerungszustandes auf Berlin und die Zulassung der Berufung an das Reichsgericht fordern. Wenn diese Anträge im Reichstage eine Mehrheit finden, so würde sich voraussichtlich eine nicht unerhebliche Zahl von den Mitgliedern der Centrumssraktion entschloßen können, für die so amendirte Vorlage zu stimmen. Die Annahme der Anträge ist bei der Haltung der Konservativen und Nationalliberalen nicht zu erwarten, trotzdem werden einige Mitglieder deS CentrumS für die Vorlage votiren. Die Fraction wird demnach, wie wir schon früher in Aussicht gestellt, in dieser Frage nicht geschlossen stimmen.
Meldungen der „Politischen Correspondenz". Aus Konstantinopel: Die Pforte erhielt Nachricht vom Erscheinen bewaffneter Banden in der Nähe von Prizrend. Mnkhtar Pascha brach von Prizrend behufs Zerstreuung derselben aus. — Aus Belgrad. Es fand ein Einfall von Arnauten in serbisches Gebiet statt, wobei dieselben in Wutschitze das dortige Waffen- und Proviat-Debot erstürmten. Serbien richtete einen energischen Protest nach Konstantinopel.
Deutsches Reich.
** Berlin, 15. April. Bekanntlich war der Bundesrat am 9. April zu einer Sitzung berufen worden, nut um über den Stand der Verhandlungen mit Oesterreich- Ungarn in Betreff der Verhandlungen über einen neuen Handelsvertrag Mitteilungen entgegen zu nehmen Wie man jetzt näher erfährt, machte in dieser Sitzung der W. Geheime Rat v. PhiiipSborn vertrauliche Mitteilung davon, daß nach Lage der Verhandlungen die Vereinbarung eines neuen Handelsvertrages für die nächsten Monate nicht in Anssi 1t zu nehmen fei. Unter diesen Umständen liege eö,
um Zeit zu weiteren Verhandlungen zu gewinnen, in der Absicht, einem Erbieten der österreichisch-ungarischen Regierung entsprechend, den Handelsvertrag vorn 16. Dezember 1878 mit den in der Erklärung vorn 31. Dezember v. I. enthaltenen Einschränkungen um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die bezügliche Uebereintunft, deren Unterzeichnung voraussichtlich in den nächsten Tagen erfolgen dürste, solle alsbald dem Bundesrat zur Beschlußnahme vorgelegt werden. Ebenso werde dem BundeSrat unverweilt der Entwurf eines Gesetzes zugehen, welches die Ermächtigung gewähre, die dem Konsul des deutschen Reichs in Serajewo für Bosnien und die Herzegowina zustehende Gerichtsbarkeit mit Zustimmung des Bundesrats durch Kaiserliche Verordnung einzuschränken oder außer Uebung zu setzen. Was die geschäftliche Behandlung dieser, wie der Eingangs erwähnten Angelegenheit anlange, so werde es sich empfehlen, die Beschlußnahme darüber so zu beschleunigen, daß sie zugleich mit den Vorlagen, betreffend die Elbschifffahrtsakte und den mit Oesterreich-Ungarn abgeschlossenen Vertrag wegen Beglaubigung der an öffentlichen Behörden und Beamten ausgestellten oder beglaubigten Urkunden an den Reichstag gebracht werden könnten. Die Versammlung erklärte sich mit der in Aussicht gestellten provisorischen Verlängerung deS bestehenden Vertragsverhältnisses mit Oesterreich-Ungarn — vorbehaltlich weiterer Entschließung nach Mitteilung der Uebereinkunft selbst — vorläufig einverstanden und genehmigte ferner, daß diese Uebereinkunft, wie auch der Gesetzentwurf wegen Suspension der Konsular-Gerichtsbarkeit in Bosnien — Abstandnahme von einer vorgängigen Ausschußberatung — auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung behufs definitiver Beschlußnahme gebracht werde. — Dem Bundesrat ist eine lieber« sicht des Standes der französischen Kriegskosten-Entschädigung am Schluffe des Etatsjahres 1878/79 nebst zwei tabellarischen Nachweisungen mit dem Bemerken vorgelegt worden, daß die Absicht besteht, mit dieser Uebersicht die periodischen Nachweise über den Stand der Kriegskosten-Entschävi- gung abzuschließen, indem angenommen wird, daß erst die definitive Abrechnung über die Einnahmen aus der Kriegs- kosten-Entschädigung und Deren Verwendung wieder Veranlassung zu solchen Zusammenstellungen bieten wird. Nach der vorliegenden Nachweisung beträgt die Gesamteinnahme der Kriegskosten - Entschädigung für Rechnung der ganzen Kriegsgemeinschaft 4,207,096,402,26 Mk. Hieraus werden bestritten a. die Ausgagen 1. der ganzen Kriegsgemeinschaft mit 1,826,416,647.74 M., 2. der Gemeinschaft von Württemberg, Baden, Südheffen und Dem Norddeutschen Bunde, abzüglich Der dieser Gemeinschaft zugeführten Zinsen, mit 19,374,464 M., 3. der Gemeinschaft von Baden, Südheffen und dem Nordoeutschen Bunde, gleichfalls abzüglich Der Zinsen, mit 2,758,138.94 M., 4. Des Norddeutschen Bunocs, einschließlich Der Etablissements- kosten, aber abzüglich Der Einnahmen des NorDdeutschen Bundes, mit 1,468,177,960.13 b. Die Anteile 1. Bayerns 270,792,297.67 M., 2. Württemberg 85,414,733 76 M., 3. Badens 61,360,828.82 M., 4. Südhesiens 28,893,184.52 M, 5. des Norddeutschen Bundes 443,908,146.68 M. Die vorstehenden Ausgaben und Anteile balanciten zusammen mit Den Einnahmen. — Der Reichskanzler hat Dem BundeSrat in Gemäßheit DeS Artikels 72 Die allgemeine Rechnung über Den Haushalt des Deutschen Reiches für daS Jahr 1875 nebst den, dazu gehörigen Special- rechnungen, einem Vorbericht und Den Bemerkungen Des Rechnungshofes vorgelegt.
Mainz, 16. April. Der Vertreter von Mainz in der hessischen Zweiten Kammer, Landgerichtsrat Dr. Bocken- heimer, hat sein Mandat niedergelegt.
AoSlMd.
Paris, 16. April. DaS Rundschreiben Freycinet's an die auswärtigen diplomatischen Vertreter Frankreichs wird der „France" zufolge abgesendet werden. — Der deutsche Botschafter Fürst Hohenlohe stellte dem Präsidenten Grsvy heute seinen interimistischen Stellvertreter v. Radowitz vor. — Der Erzbischof von Reims und der Bischof von SoiffonS haben gegen die Märzdekrete der Oeffeutlichkeit übergebene Schreiben gerichtet. — Die ausgewiesenen fremden Sozialisten verlassen heute Paris.
Charkow, 15. April Auf Vorstellung Loris-Melikoffs gewährte der Kaiser den drei wegen verbrecherischer Propaganda zur Verbannun,; nach Sibirien verurteilten Studenten Der hiesigen Universität Wantschakoff, Sudjejkin und Tschugnjewctz vollständige Begnadigung. DaS Militärkreisgericht hatte angesichts des von Den Universitätsbehörden constatirten guten Verhaltens Der Genannten während
des Lehrkursus um Milderung der Strafe bezw. Umwandlung der Verbannung in zweimonatliche ZuchthauShaft nachgesucht, waS auch seitens des Generalverneurs von Chaikow unterstützt wurde. Die Begnadigten befinden sich bereits auf freiem Fuß.
6e|ex»3te|M.
Marburg, 16. April. (Schwurgerichts - Sitzung. Fortsetzung.) Zur Sache ist vorauszuschicken, daß die Leiche des Müllers Henkel von Fleckenbühl am Morgen des 31. August v. I. im Baumgarten des Herrn v. Schönstadt zu Schönstadt aufgefunden wurde und sich alsbald das Gerücht verbreitete, daß die Fleckenbühler ihn erschlagen hätten. Nach den Zeugenaussagen wurde die Leiche auf dem Wiesen- grunde neben dem ca. 3 Fuß höher gelegenen mit Bäumen bestandenen Wege gefunden. Von dem später zur Sprache kommenden Wirtshause führen 3 Wege, die neue und die alte Chaussee und 1 Fußweg nach dem Fundorte. — Der Angeklagte Sander behauptet, keinen Anteil an der Schlägerei genommen zu haben und will mit Henkel auf einem guten Fuße gestanden haben, doch wird ihm dies durch den Herrn Präsidenten widerlegt dadurch, daß ihm aktenmäßig nachgewiesen wird, daß er dem Henkel ein Capital von 6450 Mark gekündigt hatte in Folge dessen demselben sein Gut subhastirt wurde, daß er mehrmals als Ortsver- toalter (1877 und 1879) den Antrag gestellt hatte, den Henkel als Söffer und Verschwender unter (Suratei zu stellen, was jedoch von den Gerichten wegen mangelnder Beweise abgelehnt wurde. Er beschuldigte außerdem den Henkel einen ihm gehörigen Strohschober angesteckt zu haben, von welcher Anklage derselbe aber freigesprochen wurde und nun den Sander verklagte, in Folge dessen Letzterer zu 6 Mark Strafe verurteilt wurde (21. August 1879). Sander behauptet ferner am Abend des 30. August 1879 bei seinem kranken 79jährigen Vater bis Dreiviertel neun unD dann nach kurzer Abwesenheit zum Zwecke des Abendeffens bis Dreiviertel zehn Uhr gewesen zu sein unD sich Dann zu Bett gelegt zu haben. — Der Angeklagte Peter SchmiDt, seit 22 Jahren bei Sander im Dienst, will nach seiner gegen halb neun Uhr erfolgten Rückkehr aus dem Metzger'schen Wirtshause seinen Herrn im Haus getroffen und zu ihm gesagt haben: „Heute Abend wird wol der Nachbar Henkel wieder Crawall machen," da er denselben betrunken im Wirtshaufe gesehen. Hierauf feien er und sein Herr nach Schönstadt zu gegangen, am sog. BoSket seien ihnen Wink und Weber begegnet, wobei Sander dieselben gefragt: „Was habt Ihr vor?" und zur Antwort erhielten: „Wir wollen den Henkel schlagen." Er und sein Herr seien darauf zurückgegangen, letzterer habe die Beiden weder aufgemuntert noch zurückgehalten. Darauf hätten sie eine Weile am Garten Sanders gestanden, da wären Wink und Weber von der anderen Seite gekommen und hätten gefragt, ob Henkel schon vorbei sei, was Sander verneinte, daraus seien Weber und Wink jeder einen anderen Weg fort und nach ca. 15 Minuten zurückgekommen und hätten erzählt, sie hätten Henkel an einem Baum lehnend gefunden und geschlagen, erst Weber mit dem Stock auf den Kopf und dann Wink, hinzukommend, auch noch. Nun wären sie alle beisammen gewesen (nach 10 Uhr) und auf den Hof zurückgegangen. Von Hause habe er keinen Stock mitgenommen, doch einen solchen auf der Straße gefunden, seinem Vermuten nach eine Sprosse aus einer Wagenleiter. — Sander erklärt diese Aussagen für unwahr. — Der Angeklagte Wink will den Peter Schmidt am Wirtshause getroffen haben, Dann in dasselbe gegangen sein, hier habe sich Henkel und Weber (der Mitangeklagte) gezankt, Henkel habe geschimpft: „Ihr Vaga- bonben, Ihr Hallunken" ihnen 5 Mk. abverlangt und dergleichen mehr. Dann hätten sie das Wirtshaus Dcrlaffen wobei Weber geäußert: „Heute Abend können wir ihm ein paar geben", worauf er geantwortet: „Ich binS zufrieden". Darauf habe er sich vom Zeugen Kampienski einen Stock geben lasten. Schon 2—3 Wochen vorher habe Sander ihm gesagt, sie möchten dem Herckel, wenn er betrunken vom Wirtshause komme, einmal aufpassen und tüchtig durchprügeln und ihm Schnaps dafür versprochen, er habe ihm auch daö Durchprügeln zugesagt; an diesem Abend habe er sie nicht aufgefordert, sie seien durch das Schimpfen Henkels dazu veranlaßt worden; Henkel habe vor ihnen daö Local verlassen, sei bann aber bahin zurückgekehrt unb sie hätten ihn auch auf bet anberen Straße gehört, am Bosket seien sie auf Sauber unb Schmidt gestoßen, wobei Sander nach Henkel gefragt unb bann gesagt sie sollten sich über bie dazwischen liegende Wiese fortmachen, um dem Henkel zuvorzukommen und ihn durchzuhauen. Sander und