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Str. 90.

Marburg, Sonnabend, 17. April 1880

XV. MlMg

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d.vlatte-, sowie d-Annoncen-Bureaur von Tb, Dietrich & Co. in Kaffel und Hannover; Th Dietrich in Frankfurt a.M.; Haasenstein & Bögler in Frankfurt a M., Berlin, Leipzig, Cölu rc.; Rudolf Lkoffe in Berlin, Frank­furt a. Al. rc.

AnWchc 3ritmig.

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. Blatte- sowie d.Annoncen-Bureaux von L- Daube & Co. in Frankfurt a. M; Jäger'sche Buchhandlung daselbst; Hermann-sche Duchhandl. daselbst; Jnvalidendank in Berlin; W. Thienes in Elberfeld; 6, Schlotte in Bremen.

Erscheint tS^ich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für daS Quartal mit der wöchentlichen Beilage ..JluftrirteS SonntagSblatt" durch die Ervedition (Kock'sSe Buchoruckerei) bezogen äi Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg. sexcl. Bestellgebühr). JnsertionSgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfa

Kür in der Expeditton zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adreffen werden 25 Pfg. berechnet. V

Tagesbericht«

DieNordd. Allg. Ztg." teilt den Antrag Preußens betr. die Revision der Geschäftsordnung des Bunvesrats mit. Der Antrag ist in seinen Hauptpunkten gestern in unserer Berliner ** - Korrespondenz mitgeteilt.

Der BundeSrat Hal den Betrag der im Umlauf be­findlichen Reichskassenscheine in Abschnitten zu 5 Mark von 50 auf 40 Millionen herabgesetzt.

Der Kriegs Minister hat eine für die O uartierträger wichtige Entscheidung in Erläuterung des Quartierleistungs- Gesetzes gefällt und diese den Generalcommandos des preußischen Heeres wie der badischen und elsaß-lothringi­schen Corps kundgegeben. Nach dem eben erwähnten Ge­setze ist, wenn Stallungen für Dienstpferde vorübergehend in Anspruch genommen werden, von den Qnartierträgern an L>treuhstroh das Notwendigste undHausübl che" zu fordern. Mit dem Hausüblichen soll oanach lediglich die Art des Streustrohs gemeint sein, mithin nicht Stroh einer bestimmten Getreidegattung beziehungsweise Richtstroh verlangt, sondern eben jedes in dem Haushalte des Quar­tierträgers als Streu gerade übliche Stroh soll geliefert werden können. Auch für die Gewährung desNotwen­digsten" wird Anordnung dahin getroffen, daß in einem vorher unbenutzten Stalle 5 Kilogramm Stroh pro Pferd und Nacht als die mindeste Forderung gelten muß. Für die spätere Zeit, oder wenn der überwiesene Stallraum bisher mit Streu versehen war, genügt der tägliche Satz von 1750 Gramm L>troh.

Der Staatsminister und Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Dr. Lucius, ist aus der Provinz Hessen-Nassau nach Berlin zurückgekehrt.

Dem PariserGaulois" wird von seinem Berliner Correspondenten telegraphirt:Heute im Reichstag zweite Beratung der Militärvorlage. Tribünen überfüllt. Mon­sieur Rickert, liberal, hält eine kriegerische Rede, welche nicht verfehlen wird, in Europa eine tiefe Erregung hervorzu­rufen. Der Redner entfesselt den Enthusiasmus, als er davon spricht, daß Frankreich zur Revanche rüstet. Am Fuße der Rednertribüne stehend, gibt Graf Molike zahl­reiche Zeichen der Zustimmung. Eine lange Salve von Bravos übertönt die letzten Worte des Redners. Die Ab­geordneten setzen über ihre Bänke weg; sie umringen Herrn Rickert, sie beglückwünschen ihn und drücken ihm die Hand. Die Damen in den Logen weinen. Der Enthusiasmus ist unbeschreiblich." Wir erwähnen diesen Unsinn nur, um unser Erstaunen darüber auszudrücken, daß ein verbreitetes Pariser Blatt cs wagt, seinen Lesern dergleichen anfzu»

Gestohlene Depesche«.

Historische Erzählung von O. W- (Fortsetzung.)

Das thut mir leid, sagte Menzel, ich hätte mich sonst auch einmal an ihn wenden können.

Nun, vielleicht sehe ich ihn nächstens zufällig, dann will ich ihn fragen.

Vielleicht, bemerkte Menzel mit kaltem Lächeln und brach das Gespräch ab.

Zur Mittagsstunde verlies Warendorff wie gewöhnlich das Bureau früher als sein Kollege; und um sich einiger kleinen Schuldverbindlichkeiten zu entledigen, trat er in den Laden eines Bankiers und bat, ihm seine beiden Hundert- thalerscheine in Silbergel umzuwechseln.

Der Bankier sah pch die Scheine an und schlug dann ein auf dem Tische liegendes Geschäflsregister auf. Kaum hatte er einen Blick auf die letzte geschriebene Seite ge­worfen, als er. den jungen Mann scharf ins Ange fassend, die Frage an ihn richtete:

Mein Herr, sind diese beiden Kammerscheine Ihr Eigentum?

Allerdings, antwortete Warendorff errötend. Weshalb fragen Sie danach? fügte er beunruhigt, er wußte nicht warum, hinzu.

Weil diese beiden Scheine ihren Nummern nach in der heutigen Zeitung als gestohlen angezeigt finfc..

Der junge Mann glaubte vor Schreck in die Erde sinken zu müssen.

Gestohlen ! rief er mit bebenden Lippen aus. Mein Herr, ich bin der Referendar Warcndorff vom Geheimen Kabinet.

tischen. Man sollte glauben, daß das Sprichwort: le ridicule tue seine Geltung verloren habe.

DerTimes" wird aus Konstantinopel berichtet: Die Nachricht von der Wahlniederlage der-englischen Konser­vativen hat hier einen tiefen Eindruck gemacht. Die christ­liche Bevölkerung nahm dieselbe mit Freuden auf und dis- kutirte sofort die Vorteile, welche ihr aus der erwarteten Unterstützung des liberalen Kabinets erwachsen dürften. Die türkische offizielle Welt war im Gegenteil überaus un­angenehm überrascht und der Sultan zitterte bei dem Ge­danken, daß die britische Regierung dieSack- und Pack- Politik" annehmen werde. Während ter letzten Tage haben sich diese Hoffnungen und Befürchtungen etwas abgekühlt. Die Rajah fängt an zu verstehen, daß die Oppositions- Redner viel von ihrer Energie verlieren, wenn sie Minister werden, und daß eine nationale Politik, welche einige Jahre h ndurch befolgt wurde, nicht plötzlich über den Haufen geworfen werden kann, wenn eine neue Partei aus Ruder kommt. Gleichzeitig gewinnt die türkische Beamtenwelt ihren gewöhnlichen apathischen Gleichmut wieder und sucht sich und anderen einzureden, daß keine wirkliche Gefahr drohe.

Deutsches Reich.

Berti«, 15. April. Die Reichstags-Commission zur Vorberatung der Wuchergesetz-Vorlage hat ihre Aufgabe in einer Sitzung erledigt. Unter Verzicht auf eine General- diScussion trat die Commifston alsbald in die Besprechung des § 302 a. (Wucherstrafgesetz) ein. Zunächst wurde die Frage erörtert, ob in den Thatbestand des Wucher- vergehenS ein bestimmter Zinsfuß aufgenommen werden solle oder nicht. Hierzu lag von dem Abg. Grafen Bis­marck folgender Antrag vor:Wer für ein Darlehen oder die Stundung einer Geldforderung sich ober einem Dritten Vermögensvorteile versprechen oder gewähren läßt, welche im Falle der Versicherung der Forderung bürd' Grundstücke 8 pCt. in sonstigen Fällen 15 pCt. der geliehenm Summe übersteigen, wird wegen Wuchers u. s. w."Diese Be­stimmungen finden keine Anwendung auf Handelsgeschäfte, wenn der Schuldner als Kaufmann in das Handelsregister eingetragen ist." Abg. Bernards beantragte, in den § 302a die Worte einzufügen:welche mehr als das Dop­pelte der gesetzlichen Zinsen betragen oder den üblichen Zinsfuß dergestalt überschreiten rc." Ferner beantragte Abg. Reichensperger (Olpe), dem § 302a folgende Fassung zu geben:Wer unter Ausbeutung der Notlage, dcö Leicht­sinns oder der Unerfahrenheit eines Anderen für ein Dar­lehen ober im Falle der Stundung einer Geldforderung sich ober einem Dritten Vermögensvortcile versprechen ober geben läßt, welche bie gesetzlich bestimmteiiZögerungSzinsen nach den Umständen des Falles erheblich Übertritten, wird wegen Wuchers u. s. w." Graf Bismarck begründete seinen An-

Es thnt mir leio, Herr Referendar, sagte teilnehmend der Bankier, aber hier ist die Zeitung, lesen Sie selbst die Anzeige und vergleichen Sie die Nummern und Litera mit denen auf ihren Scheinen.

Damit reichte er dem bestürzten jungen Mann das be­treffende Blatt hin.

Mit zitternder Hand griff Warendorfs danach und traute seinen Singen kaum, als er darin die vom Bankier rot unterstrichene Anzeige las. In derselben wurde gesagt, daß die beiden Kammerscheine Nummer so und so dem Geheimsekretär Menzel im KabinetSbureau aus einem ver­schlossen gewesenen Fache seines Schreibpultes gestohlen worden.

Tas ist unmöglich lief Warendorff, das Unglücksblatt wieder zurückreichend, aus. Noch vor einer halben Stunde hat mir Menzel, mit dem ich zusammen in ein und dem­selben Bureau arbeite, kein Wort von dem Diebstahl ge- fagt! Das ist doch ganz seltsam!

Jetzt mischte sich ein Mann ein, der in Geschäften im Bureau anwefend war und den Vorgang bisher schweigend mit angehört hatte.

Herr Referendar, sagte er zu diesem, die Sache wird sich wol aufklären, soweit Sie dabei beteiligt sind. Vor allen Dingen werden sie doch angeben können, von wem Sie die Scheine erhalten haben.

Das kann ich allerdings; ich erhielt sie von einem hiesigen Geschäftsmann Namens Borchhardt.

Am besten wäre es, Herr Referendar, wenn Sie mit den Scheinen aufs Polizeiamt gingen und von dem Vorfälle Anzeige machen. Dann hätten Sie ihre Schuldigkeit gethan.

Das ist auch meine Meinung, stimmte der Bankier ein;

trag mit dem Hinweise darauf, daß durch die Regierungs­vorlage dem Richter ein zu weites Ermessen gegeben fei und die Gefahr vorliege, daß ohne Zins-Maximum das Gesetz entweder zu scharf ober zu vorsttig angewendet werde. Die Abgg. Marquardfen, Kiefer, v. Kleist-Retzow, Dreyer und v. Marschall sprachen sich für die Regierungsvorlage aus. Die letztgenannten hoben hervor, daß ein Wucher- gefetz überhaupt nicht erlassen werden könne, wenn man nicht das Vertrauen zum Richter habe, daß er wucherliche Geschäfte von anderen zu unterscheiden vermöge. Inner­halb eines Rahmens bis zu 15 pCt. sei noch ein Wucher möglich, der namentlich die Landleute ruinirt; es sei zu befürchten, daß dann 15 pCt. den regelmäßigen Zinsfuß für Darlehensgeschäfte bilden werden. Ein Zustandekommen des Gesetzes in dieser Session fei ausdrücklich notwendig. Die Regierungsvorlage, welche einen bestimmten Zinssatz nicht feststelle, sondern dem Ermessen des Richters überlasse, zu entscheiden, ob die Vcrmögensvorteilenach den Um­ständen des Falles in augenfälligem Mißverhältnisse zu der Leistung stehen", sei um so weniger bedenklich, als durch die Worte Ausbeutung der Notlage, des Leichtsinns oder der Unerfahrenheit" in subjectiver und objectiver Beziehung b r Wucher charakterisirt werde. Die Abgg. Reichensperger (Olpe) und Schlutow sprachen für Einfügung eines Zins­satzes. Staatssecretär v. Schelling verteidigte die Regie­rungsvorlage. Der Antrag Graf Bismarck fiel gegen 3, der Antrag Bernards gegen 6, der Antrag Reichensperger gegen 5 Stimmen. Sodann folgte Annahme des Absatzes 1 nach der Regierungsvorlage. Der von dem Abg. Graf Bismarck beantragte zweite Absatz wurde nicht eingefügt. Die §§ 302b, c. und d. wurden angenommen, ebenso Artikel 2. Zu Artikel 3 der Vorlage fand der Antrag Reichensperger Annahme, wonach die Wortevom Tage des Empfanges an" eingeschaltet werden sollen. Mit dieser einzigen Modifikation wurde die Regierungsvorlage ge­nehmigt und mündliche Berichterstattung an das Plenum durch den Abgeordneten von Marschall beschlossen. Durch Allerhöchste Cabinetsorere sind auf die Jahre 1880 1881 und 1882 zu außerorventlichen Mitgliedern des Gesundheits-Amts berufen: Der Geh. Ober-Medicinalrat und Vortragende Rat im Cultusminifterium Dr. Kerfandt zu Berlin, der Geh. Ober-Regierungsrat und Vortragende Rat im Ministerium des Innern v. Kehler zu Berlin, die Professoren Hofmann und Lewin zu Berlin, der Pro­fessor Dr. Bockenoahl zu Kiel, der Regierungs- und Me- dicinalrat Dr. Pistor zu Oppeln, der Professor Maximilian Jaffo zu Königsberg, der Kreisphysikns Dr. Robert Koch zu Wollstein, Provinz Posen, der Oberbürgermeister Dr. Miquel zu Frankfurt a. M, der Direktor und Chef-Arzt der brandenburgischen Land-Irrenanstalt Dr. Zinn zu Eberswalde, der Geheime Sanitätsrat Dr. Varrentrap zu Frankfurt a. M , der L-anitätsrat Dr. Graf zu Elberfeld, dann wird Niemand bezweifeln, daß sie rechtmäßig in den Besitz der Scheine gekommen sind, und das ist bie Haupt­sache; der redliche Erwerb schützt Sie gegen die Ansprüche des Bestohlenen.

Warenborff befolgte den Rat.

Als er zum Polizeirichter kam, erzählte er demselben ausführlich den ganzen Sachverhalt. Dabei verschwieg er auch nicht den Umstand, daß er vor einigen Tagen seinen Kollegen Menzel vergeblich um einen Darlehm angegangen, und daß derselbe ihm im Bureau seinen Geldvorrat ange­zeigt, unter welchem allerdings sich auch zwei Kammerscheine von je 100 Talern befundm hatten; ob dies aber dieselben, welche er von Borchhardt empfangen, seien, könne er freilich nicht wissen, da er sich die Nummern der Menzel'schen Scheine nicht angesehen habe.

Das ist doch ein sonderbarer Fall! meinte kopfschüttelnd ber Polizeirichter. Besonders das Benehmen des Borchhardt bei dem Wechselgeschäft mit Ihnen erscheint im höchsten Grad verdächtig. Es wird vorläufig alles darauf an­kommen, wie der Geheimsekretär Menzel sich über Sie auslassen wird; ich werde ihn noch heute vorladen und vernehmen. Ich bin weit entfernt, Herr Referendar, auch nur einen Schatten von Argwohn gegen Sie zu fassen, wenn aber Menzel sich in dieser Richtung zweideutig oder auch nur unbestimmt über Sie aussprechen sollte, so könnte das, fofem es Ihnen nicht gelänge, sich über den redlichen Erwerb der Scheine auszuweisen, eine böse Geschichte für Sie werben. Sie, als Jurist, werden das begreifen.

Ich hoffe nicht, sagte Warcndorff mit Beklommenheit, daß es zu einer Untersuchung kommen wird.

Meiner Ansicht nach liegt die Sache so, daß ich sie dem Gerichte werde übergeben müssen. Doch lassen Sie