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11. Februar 1875 enthaltenen Vorschriften geführt. Ebenso hat die preußische Obcrrechnungskammer in Bezug auf die Rechnungen der Reichöbank für das Jahr 1879 die nach dem Bankgesetz dem Rechnungshof des Deutschen Reichs obliegenden Geschäfte wahrzunehmen. Beide Vorlagen steh.n bereits auf der Tagesordnung der auf heute anberaumten Sitzung des Bundesrats. Außerdem enthält diese u. A. noch die Beschlußfassung über die Uebereinkunft mit Oester­reich-Ungarn wegen praktischer Verlängerung dcö Handels­vertrags, über den Entwurf eines Gesetzes, betreffend die ConsulargerichtSbarkeit in Bosnien und in der Herzegowina, wonach dieselbe durch kaiserliche Verordnung außer Kraft gesetzt werden kann, und endlich einen Antrag Baierns, betreffend den Gesetzentwurf über die Reichsstempelabgaben, eventuell über diesen Gesetzentwurf selbst. Was die Ueder- einkunft mit Oesterreich-Ungarn betrifft, so ist dieselbe, wie aus einem an den BundeSrat gerichteten Schreiben des Reichskanzlers vom 11. April hervorgeht, gestern, den 11., tu Berlin unterzeichnet worden. Es ist erinnerlich, daß durch einen Vertrag vom 16. Dezember 1878 der auf 10 Jahre geschlossene Handelsvertrag von 1868 für ein Jahr, also bis zum 31. Dezember 1879 ersetzt wurde Alsdann wurde durch eine Erklärung vom 31. Dezember 1879 der Vertrag vom 16. Dezember 1878 mit gewissen Modifikationen bis zum 30. Juni 1880 verlängert. Diese Erklärung ist nun durch den Vertrag vom 11. April d. I. in einen förmlichen Vertrag verwandet worden, dessen Gültigkeit sich vom 30. Juni 1880 bis zum 30. Juni 1881 erstrecken soll. Die Modifikationen, welche in der Erklärung vom 31. Dezember 1879 an dem Vortrage vom 16. Dezember 1878 vorgenommen worden, gehen auch in den neuen Vertrag vo.n 11. April d. I. über. Dieser Vertrag wird nach den Bestimmungen der Verfassung der Bestätigung des Bundesrats wie des Reichstags unter­liegen.

Darmstart, 10. April. Englische Blätter bringen die Nachricht, daß I. Gr. H. die kürzlich confirmirte Prin­zessin Victoria von Hessen (geb. 5. April 1853) sich mit Sr. K. H. dem Erbgroßherzoge von Laden (geb. 9. Juli 1857) verloben werde.

Karlsruhe, 11. April. Der Großherzog empstng gestern den greisen Bischof Dr. Räß von Straßburg, der hierher gekommen war, um für einen im vorigen Jahre erhaltenen Orden seinen Dank abzustatten. — Die Frau Großherzogin hatte sich vorgestern nach Heidelberg begeben, um die Ausstellung von Handarbeiten der weiblichen In­dustrieschulen des Kreises Mannheim-Heidelberg im großen Saale des Museums zu besichtigen. Die Leistungen der einzelnen Schulen sind natürlich sehr verschieden, darunter aber nach sachverständigem Urteil vortreffliche Arbeiten. Die hohe Frau besuchte außercem noch verschiedene An­stalten, das akademische Krankenhaus, die Augenklinik, die höhere Töchterschule, die Herberge weiblicher Dienstboten, die Luisenanstalt und kehrte Abends nach Karlsruhe zurück. — Die Königin Victoria lebt in Baden-Baden im ganzen sehr zurückgezogen. Sie fährt indes täglich aus und hat am vorigen Sonntag mit der Prinzessin Beatrix auch zum ersten Male dem Gottesdienste in der evangelischen Kirche beigcwohut, während bisher die Hausandachten in der Villa selbst gehalten zu werden pflegten. — Am 5. d. sind die Prinzen Wilhelm, Ferdinand und Karl, die Söhne des Erbprinzen von Hohenzollern, nach Düsseldorf abgereist, wo die beiden erstgenannten das Gymnasium besuchen werden, um später das Abiturienten-Examcn zu machen. Der Erb­prinz, der mit seiner Gemahlin in Sicilien weilte, kam von dort nach Deutschland, um seine Söhne nach Düffeldorf zu begleiten und kehrt wieder nach Italien zurück. — In dem durch den Tod des Abgeordneten Katz erledigten 9. badi­schen Reichstagswahlkreise ist von der deutschen Volkspartei Rechtsanwalt Faaß in Mannheim als Candioat aufgestellt. Die deutsch-conservative Partei will den Prinzen Karl von Baden, jüngeren Bruder des Großherzogs aufstellen; von einem uatioualliberalen Candidaten hort man noch nichts.

Stuttgart, 12. April. Der „Slaalsaiizeiger" meldet: der König ist an der Grippe erkrankt.

Metz, 12. April. Bei der gestrigen Wahl zum Be­zirkstage wurde der Canvidat der Protestpartei Antoine mit 921 Stimmen gewählt; der Gegencaudivat der deutschen Partei Wagner erhielt nur 753 Stimmen.

AvSIalld.

Wies, 12. April. Abgeordnetenhaus Beratung des Budgets. Finanzminister v. Kriegsau weist auf die schwie­rige Stellung der Negierung gegenüber ungerechten An­griffen hin Dieselbe sei bei Ausstellung des Budgets nicht zu sanguinisch gewesen. Der diesjährige Zollertrag sei bisher 2 Millionen höher als im Vorjahr. Die Regie­rung habe im Oktober ein klares Finanzprogramm gegeben. Die Bemühungen zur Herst llung des Gleichgewichts würden rastlos fortgesetzt. Den vereinigten Bemühungen aller Parteien werde die Erreichung dieses Zieles gelingen. — Ministerpräsident Graf Träfe hebt die Sparsamkeit der Regierung in allen Zweigen der Staatsverwaltung hervor und bestreitet ferner die angeblichen Unzukömmlichkeiten bei Handhabung des Vereins- und PreßgesetzeS und der Wahl­vorschriften. Die Aufgaben der Thronrede seien größten­teils gelöst. DaS Vollparlament habe ersprießliches auf dem volkswirtschaftlichen Gebiete geschaffen. Auch die politische Einigung sei notwendig. Sollte die Regierung ein Hin­dernis dieser Einigung bilden, so werde sie wissen, was ihre patriotische Pflicht sei (lebhafter Beifall rechts) — Der Einlösungscours der in Silber zahlbaren österreichi­

sche» Eisenbahncoupons ist von heute an bis auf weiteres auf 85.50 festgesetzt.

London, 12. April. Am Mittwoch findet Cabinets- rat statt. Gladstone hat einen öffentlichen Empfang bei seiner Ankunft in London abgelehnt.

Petersburg, 12. April. Bulletin von 10 Uhr Vor­mittags über das Befinden des Reichskanzlers. Fürst Gort- schakoffZterbrachte die Nacht ruhig, aber schlaflos. Kopf frei. Schwäche unverändert. H^zthätigkeit nachgelassen.

Bukarests 12. April. Die Deputirtenkammer hat mit 59 gegen 2 stimmen das Budget angenommen.

Marburg, 12. April. (Schwurgerichtssitzung. Schluß ) Zur Sache selbst ist noch zu bemerken, daß dem Angeklagten auf Betreiben des Beschädigten Wiegand Ursprung, als Gemeinde-Erheber, wegen rückständiger Gemeindcgeldcr ein Stück Tuch von der Bleiche gepfändet worden und daß der Beschädigte Römershäuser daö Hauö, in dem der Ange-' klagte wohnte, von einem dritten kaufte und den Ange­klagten exmittirte, worauf derselbe, da er keine bessere Woh­nung bekommen konnte, in einem Schafstalle wohnte. Dem Ursprung ist ein Schaden von ca. 2000 Mk., dem Römers­häuser von ca. 30 M. entstanden. — Die verschiedenen Zeugen, es sind deren 22 erschienen, von denen jedoch Jvhs. Schwein, der Neffe des Angeklagten, trotz Litten des Letzteren fein Zeugnis verweigert, sagen bis auf wenige aus, daß Am- rhein, sich in der Zeit vor dem Mai v. I. öfters in drohenden Aeußerungen dahin ergangen „er wolle den Bauern, ehe er Ernsthausen verlasse, noch ein Licht auf- stecken" und dergleichen mehr; auch daß er Ursprung und Römershäuser hierbei namentlich genannt; nd auch darin über­einstimmend, daß das Feuer nicht durch Fahrlässigkeit oder Zufall entstanden, sondern in beiden Scheunen, die durch Wohnhäuser getrennt, angelegt worden. — Mehrere Zeugen (Ehefrau Wilh. Schäfer, Wittwe Adam Schneider) bekunden, der Angeklagte habe während des Brandes geäußert „das sei doch ein komischer Brand" und „er sei nicht im Staude Einem das HauS anzustecken und wenn man ihm auch Alles zu Leid lhue." — Der Zeuge JohS. Seibert hat von der Schwester des Angeklagten gehört: „Das hat Niemand anders gethau, als der schlechte Velten" (Valentin Am- rhein, der Angeklagte) und nach dessen Verhaftung: „Gott­lob und Dank, wenn er sein Lebtag Ernsthausen nicht wiedersieht." — Der Bürgermeister Schunk öeponirt, daß er den Angeklagten um 9 Uhr und der Nachtwächter Joh. Schäfer II , daß er denselben um 10 Uhr auf der Straße gesehen^ (in der Nähe des Wirtshauses.) — Die Zeugen Wirt Schunk, dessen Ehefrau und dessen Dienstmazd, sagen auf das Bestimmteste aus, daß Amrheiu von 9—10 Uhr Abends in ihrer Wirtschaft gewesen, V» Liter Branntwein getrunken und sich mit einem von Kirchhain gekommenen Fremden, dem heute nicht zu ermittelnden Zeugen Vaupel aus Löhlbach, unterhalten^und sodann mit diesem entfernt habe, kurz darauf ca. '/« Stunde, sei Feuerlärm entstanden; zwischen 11 und 12 Uhr sei Angeklagter wieder gekommen und habe abermals Schnaps gefordert, dabei habe aber derselbe ein ganz von seinem sonstigen Benehmen abweichen­des d. h. aufgeregtes Benehmen an den Tag gelegt, auch auf Bezug des Brandes gemachte Anspielungen nicht beant­wortet. — Auf die während des Brandes von mehreren Zeugen an ihn ergangene Aufforderung löfchen zu helfen beantwortete Amrhein nur: „Ich lösche nicht und wenn baS ganze Dorf von Grund und Boden auSbrennt." — An den Brandstätten selbst hat den Angeklagten kein Zeuge gesehen. — Der Angeklagte bestreitet fast sämmiliche Zeugenaussagen und will die fraglichen Drohungen nicht ausgestoßeu haben, sucht auch darzulhuu, daß nur Haß und Feindschaft ihn unter diese Anklage gebracht. — Aus den Zeugenaussagen geht hervor, daß der Angeklagte ein tüchtiger schreiner ist und auch arbeitet, wenn er mal d'ran kommt, daß er aber auch dem Schnaps sehr zugeihan ist und in Folge dessen mit seiner Frau, die zum Unter­halt der Familie auf Tagelohu arbeitet, öfter in Streit gerät. Seine Obdachlosigkeit hatte ihn sogar genötigt bei dem Landratsamte um eine Wohnung von Seiten der Ge­meinde einzukommen, was ihm jedoch abgeschlagen wurde und seinen Haß erhöht haben mag. — Die nach Schluß des Zeugenverhörs an die Geschworenen gestellten Fragen lauten im Wesentlichen: 1 Ist Amrhein schuldig die Scheune des Ursprung vorsätzlich in Brand gesetzt zu habend 2. Ist derselbe schuldig die Dcheune des Römershäuser vor­sätzlich in Brand gesetzt, bezw. Handlungen oie dies bezweckten, vorgenommen zu haben ? Die Verteidigung beaantragt hierzu eine Zusatzfrage bezüglich oer Zulassung mildernder Uaqtänbe. Die Staatsanwaltschaft hält den Beweis bezüglich beider Fragen für erbracht, hebt hervor, daß wesentliche Momente bei Würdigung der Zeugenaussagen der Charakter des Angeklagten und die bäuerlichen Verhältnisse seien und führt dann au«, daß der Angeschuldigte an seinen Zielen irre geworden, ein von seinen früheren Grundsätzen abge­fallener und mit sich, seiner Familie und der Gemeinde zerfallener Mensch sei, ter seine guten Anlagen nicht ge­brauchend, anderen Leute» zur Last falle und diese noch mit Undank belohne, er sei nicht unverschuldet herunterge­kommen, er wolle nur seine Gaben nicht gebrauchen, sröhne dem Trunk, zöge vor, anderen Leuten sein Unglück in die Schuhe zu schieben und trotze auf die Mildthätigkeit der Mitmenschen, deshalb liege er im Kampf mit seiner Fa­milie, suche seinen Unterhalt zu ertrotzen und sei Feind der staatlichen Einrichtungen, deS Besitztums, ein negatives Element deS Capitals und dessen Ertungenschaslen, ihm

sei nichts mehr heilig, er aber gefürchtet, da er nach seinem Charakter zu Allem fähig. Der Verdacht der Thäteischäft bestehe selbst in der Familie, wie die Äußerungen seiner Schwester und die Zeugnisverweigerung feines Neffen dar- gethan. Derselbe habe seinen Haß gegen seine Gemeinde, deren Angehörige unv gegen das Capital dadurch bewiesen, daß er dies sehr deutlich in seinen Drohungen gegen Ur­sprung und Römershäuser, als den Erzeugern seines Un­mutes, ausgesprochen, erst seien seine Drohungen allgemein gewesen, dann speziell gegen die beiden Beschädigten ge­richtet. Es sei ein merkwürdiges Zusammentreffen, daß er Geld gehabt und auch an demselben Tage die That ausgeführt, er habe sich zu Letzterer die Courage im -schnaps geholt; die gleichzeitige Brandlegung in zwei Scheunen fei nicht auf 2 Personen zurückzuführeii, cs fei dies auch fein Zufall, kein Zusammenhang, sondern abso­lute Brandlegung in jedem einzelnen Falle. Dann gibt die Staatsanwaltschaft zu erwägen, daö Benehmen des Angeklagten nach und während des Grandes, er habe jede Hülfe abgelehnt und sich ohne jede vorgängige Anschuldi­gung rein waschen wollen, wenn früher ein Zweifel über die Thäterschaft bestanden, so -sei derselbe heule durch die Zeugen- vollständig beseitigt. — Der Antrag der Staats­anwaltschaft lautet auf Schuldigsprechung. — Die Vertei­digung stellt die künstliche Weise der Darstellung der An­klage und ihre eigene ungünstige Lage, da ihr die positiven Momente der Anklage fehlen, dar. Die Untersuchung sei nicht für, sondern gegen den Angeklagten geführt, sie gibt zu, daß derselbe ein böser Mann sei, gibt aber zu bedenken, wie derselbe zu kämpfen gehabt; es sei erklärlich, wenn Verwandte Zeugnis verweigerten, die Drohungen seien auch 3 Monate vorher ausgestoßen zur Zeit der Pfändung und Exmission. Es sei nicht denkbar, daß der Angeklagte um solcher geringfügiger Ursachen Halver Brand gelegt habe, derselbe sei natürlich durch das Wohnen im Stall erregt gewesen und habe in Folge dessen drohende Aeußerungen faßen lassen, derartige Drohungen seien übrigens ziemlich gang und gäbe und cs nähme ' nur Wunder, wenn in Folge von dergleichen nicht alle Tage die schrecklichsten Verbrechen zu Tage kämen. — Die Ver­teidigung betont noch die große Unbestimmtheit der Zeugen bezüglich der Zeitenangaben, hier fehle in der Beweiskette der Staatsanwaltschaft der Schlußstein oder es sei doch eine Lücke, sie gibt zu, daß das Benehmen des Angeklagten beim Brand zwar nicht lobenswert gewesen, daß er aber deshalb noch nicht der Thäter fein müsse; die Drohungen seien von ihm nur ausgestoßen, um einen Druck betreffs der Wohnung auf den Gemeinderat, auszuüben; es fei durchaus nicht ausgeschlossen, daß ein Dritter, z. V. Vaupel (der Fremde) daö Feuer angelegt; sie betont die kurze Frist, innerhalb welcher nach Entdeckung des Feuers die Scheune abgebrannt und beantragt Frei­sprechung event. Annahme mildernder Umstände. — Die Staatsanwaltschaft hebt hierauf hervor, daß der logische Schwerpunkt darin liege, daß Jemand der Thäter fei, der sowol gegen Ursprung als auch Römershäuser feindlich ge­sinnt gewesen, und daß dies nur Amrhein gewesen, ein Dritter sei in dem vorliegenden Falle ganz ausgeschlossen, der verdächtigte Vaupel fei vollständig unschuldig und sei es ganz unfaßbar, demselben nur die Möglichkeit der Brand- stiflnng zuzutrauen; die rasche Verbreitung des Feuers sei durch die Nichtüberfüllung der Scheune erklärlich. Mil­dernde Umstände werden von Seiten der Staatsanwaltschaft nicht bewilligt, sie gibt aber anheim, ob die Bewilligung derselben angesichts solcher nihilistischer Bestrebmigen anzu­wenden sei. — Die Verteidigung muß sich nun darauf be­schränken, die Beweismomente und die ausgestoßeiieu Dro­hungen abzuschwächen und behauptet, daß, wenn man solche That vorhabe, man dies nicht so offen ausspreche. — Das bisher übliche Resumo seitens des Herrn Vorsitzen­den fällt in Folge der neuen Strafgerichts - Ordnung weg und hat derselbe nur eine Erörterung der rechtlichen Ge­sichtspunkte den Herren G.schworenen zu geben. — Die Geschworenen beantworten die ihnen vorgelegten oben er­wähnten Fragen durch ihren Obmann Herrn Geh. Justizrat Fuchs mit „Ja", die Zufatzfrage bezüglich der mildernden Umstände mit „Nein", und beantragt die Staats-Anwalt­schaft in Folge dessen 6 Jahre Zuchthaus und ebensolange Ehrverlust, worauf sich der Angeklagte mit der ihm inne« wohnenden Frechheit vernehmen läßt: „Dann können Sie mir gleich Zeitlebens geben oder noch besser den Kof ab." — Der Gerichtshof erkennt, da fein Umstand zu Gunsten des Angeklagten spricht, unter Rücksicht auf dessen bewiesene Rachsucht auf 6 Jahre Zuchthaus, ebensolange Ehrverlust und Zulässigfeit der Polizei-Aufsicht. — Schluß der Sitzung ,26 Uhr.

Zitgeuhaiu, 11. April. Nachdem wir hier längere Zeit ohne eine regelmäßige geistliche Versorgung gewesen warm, hatten wir heute Die Freude, den Herrn Pfarrer Schenk von Gemünden als zweiten hiesigen Pfarrer feierlich eingeführt zu sehen. Seine Einführungspredigt war sehr herzlich und allgemein ansprechend, besonders mächtig und eingreifend war aber die Einführungsrede des Herrn Su­perintendent, Oberkonsistorialrat Dr. Scheffer von Marburg der es in geschicktester Weise verstand, geschichtliche und örtliche Verhältnisse einzuweben und hervorhob, laß Ziegen­hain, der Mittelpunkt der Grafschaft gleichen Namens und früher eine Festung gewesen, hinfort eine geistige und geist­liche Festung, die fest und unbeweglich sei und mehr und mehr werden möge. Wir wünschen von Herzen, daß der neue Pfarrer lange und im Segen seine Aufgabe unter uns erfülle. (H. M.)