Mr. 85.
Marburg, Sonntag, II. April 1880
XV. MgMg
Anzeigen nimmt entgegen: Sie Expedition d.Blatte», sowie d.Annoncen-Bureaur von Th, Dietrich & Co. in Raffel und Hannover; Th. Dietrich in Franl^rt a.M.; Haasenstein & Vogler in Frankfurt e. M., Lerli«, Kripzig, Cölu i-„; Rudolf Moffe rn Berlin, Irank» rett 6. M.
GlikchesW jciimig.
Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. Blatte- sowie d-Annoncen-Bureaux von ®. L- Daube & Co. in Frankfurt a- M; Jäger'sche Buchhandlung daselbst; Hermann'sche Duchhandl. daselbst; Jnvalidendank in Berlin; W. ThienrS in Elberfeld; C. Schlotte in Bremen.
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Sberhessische Zeitung
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Die Ex-ed. d. Oberh. Zeitung.
Tagesbericht.
Der „Nordd. Allgem. Ztg." zufolge ist das Regierungsgesuch des Geh Rats Finkelnburg als Mitglied des Reichsgesundheitsamtes genehmigt.
Die Minister der Finanzen und des Innern haben nunmehr eine eingehende Anweisung zur Ausführung des Gesetzes wegen Besteuerung des WandcrlagerbetricbS erlassen. Danach gehört l-tzterer regelmäßig zum Gewerbebetriebe im Umherzichcn und setzt den Besitz eines LegitimationSscheius und eines Gewerbescheins voraus, welche der Inhaber während der thatsächlichen Ausübung des Gewerbebetriebs bei sich führen und auf Erfordern vorzeigen muß, um sich über seine Befugnis zu dem Geschäftsbetriebe, sowie über die Entrichtung der Gewerbesteuer des Staates und über die ihm gestattete Anzahl von Begleitern auszuweisen. Die Gemeindebehörden, welchen die Festsetzung der Steuer nach dem Gesetze obliegt, sind veipflichtet, für deren Erhebung in jedem dazu geeigneten Falle zu sorgen. Es bedarf hierzu weder eines vorgängigen Gemeindebcschlusses, noch kann durch Gemeindebeschluß auf die Erhebung der Steuer verzichtet oder deren Betrag ermäßigt werden, dieselbe ist vielmehr in allen Gemeinden lediglich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu erheben. Da es nahe liegt, daß die Inhaber von Wanderlagern, um der Besteuerung zu entgehen, sich der Vermittlung einer an dem betreffenden Orte wohnenden einheimischen Person bedienen, um ihre Waren feilzubieten, oder zu versteigern, so ist im Gesetze auf das Feilbieten, beziehungsweise das Veranstalten einer Auktion von Waren eines WanderlagerS durch einen einheimischen Verkäufer oder Auctionator gerechnet, und zwar gleichviel, ob der Besitzer des WanderlagerS selbst mit an Ort und Stelle ist oder an seinem Wohnorte verbleibt. (Letzteren Falles ist allerdings kein Gewerbebetrieb im Umherziehen nach dem Gesetze vom 3. Juli 1876 vorhanden, da dieser die persönliche Anwesenheit deS Geschäftstreibenden am Betriebsorte voraussetzt.) Danach unterliegt ein derartiger Gewerbebetrieb der Steuer von Wanderlagerbctriebc,
cs ist jedoch immer nur der auswärtige Auftraggeber, nicht aber der einheimische Verkäufer, beziehungsweise Auctionator, zur Entrichtung der Steuer und zur Erfüllung aller daraus folgenden Verbindlichkeiten verpflichtet. Zu den gesetzlichen Steuerbeireiungen gehört auch der Markt- und Meßverkehr und der Verkauf von Ausstellungsgegenständen. Unter „Marktverkehr" ist nur der nach allgemeinen oder localen Anordnungen zulässige, und zwar hauptsächlich der Verkehr auf Jahrmärkten oder Märkten für gewisse Waren (z. B. Leinwand) zu verstehen; der Wochenmarktoerkehr kommt hierbei nur hinsichtlich derjenigen Gegenstände in Betracht, welche von jedermann auf dem Wochenmarkte feilgeboten werden können.
Die „Nordd. Allg. Ztg." bringt aus Petersburg, 3. April, folgende bemerkenswerte Mitteilung: „Der Reichskanzler Fürst Gortschakow ist wegen seines gichtischen Leidens noch fortwährend genötigt, das Zimmer zu hüten Doch widmet sich derselbe regelmäßig den Arbeiten seines Ressorts. Wie verlautet, wird der Reichskanzler beim Eintritt milder FrühlingSwitterung eine längere Cur- und Erholungsreise unternehmen und sich zuerst in ein deutsches Bad begeben. Die Gerüchte vom baldigen Ausscheiden desselben auS seiner Stellung find verstummt. Im Herbst dieses Jahres feiert Fürst Gortschakow sein 25jähriges Amtsjubiläum als Reichskanzler. Man hält es für wahrscheinlich, daß er alsbald nach dieser bei russischen Reichskanzlern noch nicht vorgckommenen Feier sich aus seinem amtlichen Wirkungskreise zurückziehen werde."
Deutsches Reich.
V Berlin, 9. April. Das Demissionsgesuch des Reichskanzlers steht auch heut noch in dem Vordergrund der politischen Ereignisse. Wenngleich die Sache selbst, wie wir bereits gestern mitteilte», als abgethan zu erachten ist, so sind dennoch die Folgen des Falles noch nicht als abgethan zu erachten. Eingeweihte Kreise wollen wiffen, daß die Angelegenheit wol zu einem Rücktritt des Ministers Hofmann von seiner Funktion als Leiter des Reichsamts deS Innern führen dürfte und in diesen Kreisen wird sogar schon der Geh. Ober-Regierungsrat Tieeemann, der Vortragende Rat der Reichskanzlei, als Nachfolger des Herrn Hofmann genannt. Von anderer Seite wird die Mitteilung gemacht, daß auch Hr. Stephan der Staatssekretär des Rcichspostamtes seine Demission gegeben habe. Sollte dies thatsächlich der Fall sein, dann dürsten auch wol die Tage des Hr. Fischer in seinem neuen Amt als Director des ReichSpostamleS gezählt sein. Wir geben diese Mitteilungen, wie sie uns zugehen, glauben jedoch, daß eingedenk des alten Sprichwortes, daß nichts so heiß gegessen wird, als es gekocht wurde, hier sich auch noch manches in günstiger Form entwickeln wird. — Der Bundesrat hielt
heute unter dem Vorsitz des Staatsministers Hofmann eine Sitzung, die jedoch nur etwas mehr als eine Viertelstunde andauerte. Es handelte sich in dieser Sitzung, wie wir hören, um einen mündlichen Bericht über den augenblicklichen Stand der Verhandlungen mit Oesterreich bezüglich des Handelsvertrages. — Die Dauer der gegenwärtigen Reichstagssession dürfte durch die neuesten Vorgänge im BundcSrat und in Folge der Lösung des ausgebrochenen Eonflicis noch eine Verzögerung erleiden. Eingeweihte Personen sind der Meinung, daß die Mittel, welche ergriffen werden müssen, um die zu Tage getretenen Unzu- träg'ichkeiten zu beseitigen, wol auch eine Abänderung der Reichsverfaffung zur Folge haben werden, und man erwartet deshalb, daß dem Reichstag noch eine hierauf bezügliche Vorlage zugehen werde.
Darmstadt, 5. April. Das so eben ausgegebene Regierungsblatt veröffentlicht das auf dem vorigen Landtage an dem Widerspruch der Ersten Kammer gescheiterte, auf dem gegenwärtigen Landtage aber zustande gekommene Gesetz über die Errichtung einer LandeScultur-Rentenkasse. Das neu zu errichtende, mit der Hauptstaatskassc zu vereinigende Institut soll die Beschaffung von Capitalien für Landes- culturzwecke durch Hingabe von Darlehen erleichtern. Als solche Zwecke sind Wiesenculturen, Bachregulicungcn, Entwässerung von Grundstücken, Zusammenlegungen von Grundstücken und Anlagen von Feldwegen, sowie Schutzvorrichtungen gegen Überschwemmungen bezeichnet. Die Leistung des Darlehns erfolgt bar oder in Obligationen der Caffa mit 4procentigen halbjährigen Coupons (in Stücken von 2000, 1000, 500 und 200 Mk.) Zur Sicherung der Casse^hat der Unternehmer Grundstücke in doppeliem Wert der Schuld zu verpfänden, jedoch kann das Ministerium bei Gemeinden und öffentlichen Körperschaften von einer Verpfändung absehen. Die vom Schuldner jährlich sechsmal zu zahlende Rente beträgt 5 pCt., wovon 4 pCt zur Verzinsung, 1 pCt. zur Amortisation nebst einer Zuschlagsrente von 31'2 pCt. dieser Rente für Verwaltungskosten und Ausfall an Rente. Nach 41 Jahren, bezw. Zahlung von 246 Raten, gilt das Capital getilgt. Die dienten werden wie directe Steuern behandelt. Außerordentliche Capitalrückzahlungen von mindestens 500 M. können bei dreimonatlicher Kündigung stattfinden. Ueber die Ergebnisse der Verwaltung der Casse ist den Ständen nach jeder Finanzperiode Rechenschaft abzulegen.
Gietzev, 6. April. Bekanntlich steht die neue Militär- Vorlage u. A. auch die Errichtung des 3. Bataillons für daS hier garnisonirende 116. Infanterie-Regiment vor. Die Stadt Friedberg hatte sich bemüht, Garnisonsvrt für dies Bataillon zu werden, war aber abschlägig beschieden worden. JÖSie verlautet, ist seitens der Stavt Butzbach ein gleicher -schritt geschehen. Eine Deputation habe sich zu dem Bchufe nach Darmstadt begeben um die Verwendung
Gestohlene Depesche«.
Historische Erzählung von 0- W.
i Fortsetzung.)
Menzel aber war der Kartenlegerin, ohne daß er eS wußte, von Person bekannt, und daß sie auch von seinen Verhältnissen genau unterrichtet gewesen, bevor er noch ein Wort zu ihr gesprochen, wiro man sofort merken, wenn wir von dem Erfolg ihres prophetischen Gaukelspiels sprechen werden.
Als Menzel in seine Wohnung zurückgekehrt und zu ruhiger Ueberlcgung gekommen war, konnte es nicht aus- bleibcn, daß er den mysteriösen Vorgang bei der Holtzmann einer verständigen Prüfung unterzog, um zu erforschen, ob und inwieweit er es mit einer Mystifikation zu thun habe. Allein je tiefer er darüber nachdachte, desto weniger vermochte er sich des Glaubens zu erwehren, daß der Sache wirklich etwas Wunderbares zu Grunde lag, das er sich freilich nicht erklären könne. Denn welcher Wahrsager, felbst der dümmste, argumentirte er, würde die Unklugheit begehen, seinen Ausspruch, wie eS hier von der Holtzmann geschehen, so zu formulircn, daß derselbe, wenn er eine bloße Spiegelfechterei wäre, sich schon am nächsten Tage als eine solche erweisen müßte? Leute, die es zum Geschäft machen, die Dummheit und Verschrobenheit der Menschen auszubeuten, sind so albern nicht, auf solche Weise sich bloßzustellen.
Und so setzte sich in ihm die Ueberzcugung fest, daß die Worte der Sibylle zu Nutz und Frommen seiner verzweifelten Lage sich bewahrheiten würden, sei es auf welche Att es wolle. — Was der Mensch hofft, glaubt er gewöhnlich auch.
Man kann sich denken, mit welcher Ungeduld Menzel den folgenden Tag erwartete, und mit welcher fieberhaften Unruhe er dann vom frühen Morgen an die Stunden bis zu dem ersehnten Nachmittage zählte. Die Zeiger seiner Uhr schienen an diesem Tage still zu stehen, wenigstens glaubte er, daß sie noch nie so langsam sich vorwärts bewegt hätten.
Aber die Zeit blieb nicht uö\ eine Sekunde zurück, und so verkündeten endlich auch die Thurmuhren mit gewohnter Pünktlichkeit dreiviertel auf vier.
Zehn Minuten später stand Menzel im MoscinSky'fchen Garten an dem ihm bezeichneten Bassin und folgte gewissenhaft der Weisung seines Orakels, indem er, tiefen Betrachtungen hingegeben, mit seinem Spazicrstock in den bunten Scherben und Steinchen, welche den Wasserbehälter umgaben, umherwühlte.
So mochte er es zehn Minuten getrieben haben, als ein Herr von vornehmem Acußern in den Garten trat.
ES war der preußische Gesandte, Baron v. Maltzahn.
Nachdem derselbe eine kleine Weile in den Kieswegen des Gartens umhergeschlendert, blieb er ebenfalls am Rande de« Bassins stehen. Hier beobachtete er e nige Minuten lang verstohlen den ein paar Schritte seitwärts von ihm stehenden Menzel, der seinerseits ihn kaum zu bemerken schien, obwol er im Grunde seines Herzens fühlte, daß der Augenblick der ihm verkündeten glücklichen Wendung seiner Lage gekommen sei.
Endlich nickte ihm der Baron flüchtig grüßend zu und redete ihn, auf die Einfaffung des Bassins deutend, mit den Worten an:
Sie betrachten ja diese Scherben und Steinchen mit so schwermütigem Nachdenken, Herr Geheimsekretär?
Ich sinne darüber nach, Excellenz, antwortete der Angeredete dem ihm nur von Ansehen bekannten Gesandten mit melancholisch trübem Tone, wie ich es anfangen müßte, um diese Scherben und Steinchen in Gold zu verwandeln.
Das würde vergebliche Mühe sein, lachte der Baron. Doch wenn es Ihnen nur darum zu thun ist, sich Gold zu verschaffen, halte ich das für nicht so schwierig. Sie kennen doch das vulgäre Sprichwort: Das Geld liegt auf der Straße, man muß nur die Kunst verstehen, es aufzu- nchmen, und die lernt man nicht so leicht. Ich besitze ein vortreffliches Buch über dieses Thema, es wird für Sie sehr lehrreich sein. Kommen Sie diesen Abens zu mir, bann werde ich Ihnen das Geheimnis Mitteilen, wie man ti machen muß, auch andere Dinge als Scherben und Steinchen in Gold zu verwandeln.
Menzel versprach zu kommen, worauf der Gesandte sich mit einem kurzen Gruße entfernte. —
Dieser Vorgang war der Anfang einer folgenschweren Verbindung, welche für den einen glücklich, für den andern mit Schmach und Elend nach 33jLhrigem Leiden im Kerker endete.
Menzel war ein zu Heller Kopf, um jetzt nicht einzusehen, daß die Kartenlegerin Holtzmann im Einverständnis mit dem Vermittler des LegalioilssekretärS Hecht ihn aufs gröblichste düpirt hatte zu dem Zwecke, ihn dem Baron Maltzahn zuzuführen. Ob er die Absichten desselben jetzt schon durchschaute oder auch nur vermutete, kann nun dahingestellt bleiben; so viel läßt sich mit Sicherheit annehmen, daß er über das Entgegenkommen des Gesandten erfreut war und daraus die Hoffnung schöpfte, daß eS für feine peinliche Lage von den ersprießlichsten Folgen sein werde.
(Fortsetzung folgt.)