str. 82.
Marburg, Donnerstag, 8. April 1880
xv. Jahrgang
Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d.vlatte», sowie d.Annoncen-Bureaux von Th. Dietrich & Co. in Kassel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a.M.; Haafenstein & Vogler in Frankfurt a- M., Berlin, Leipzig, Cöln ic.; Rudolf Ltofie in Berlin, Frankfurt a. M. rc.
ObchkWc Jcitmiß
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Die Ex-ed. d. Oberh. Zeitung.
Das Gesetz gegen den Wacher.
Ein bekannter fortschrittlicher Abgeordneter hat den von ihm mit Korrespondenzen versehenen Blättern dieser Tage die Mitteilung gemacht, daß das Gesetz betreffend den Wucher, welches gegenwärtig dem Reichstag vorgelegt ist, sofern dasselbe zur Beratung gelange, einer Kommission überwiesen und in dieser schließlich begraben werden würde — wie dies in der vergangenen Session mit den denselben Gegenstand betreffenden Anträgen geschehen sei.
Wenn auch der betreffende Abgeordnete, weil das Gesetz ihm und seinen Freundm unbequem ist, demselben dieses Schicksal wol gern bereiten möchte, so wird seine Absicht voraussichtlich nicht in Erfüllung gehen, denn die Majorität des Reichstags wird hoffentlich dafür Sorge tragen, daß die Vorlage zur Beratung gestellt und in der für zweckmäßig erachteten Form zur Annahme gelangen wird.
Die Klagen über das bedrohliche Umsichgreifen der wucherlichen Ausbeutung, namentlich der kleineren Grundbesitzer und Handwerker, sind so laute und so allgemeine, daß sie selbst der beliebten Beschönigungstheorie und dem Phrasengeklingel der Fortschrittspartei spotten, und sogar schon aus den Reihen der letzteren heraus sich Stimmen vernehmen lassen, welche wol eine mäßige Revision der Gesetzgebung nach dieser Seite hin einräumen wollen. In den Landtagen von Preußen, Bayern, Sachsen, Baden, Hessen rc. sind bereits die bittersten Beschwerden über die Zunahme des Wuchers erhoben worden, und die Anträge, welche von konservativer Seile (v. Kleist, v. Flottwell und v. Marschall) und vom Centcum (Reichensperger-Olpe) in der letzten Reichstagssession eingebracht wurden, forderten energifch gesetzlichen Schutz gegen die soziale Pest des Wuchers. Allerdings gelang es in der letzten Session den Agitationen der Fortschrittler eine endgültige Beratung dieser Angelegenheit zu vereiteln, in dieser Session liegen die Dinge aber anders.
Der Strick des Gehängte«.
Von Robert v. Hagen.
iSchluß.)
»Ich stehe ganz zu Ihrer Disposition," sagte ich, „und bin begierig, welche der zwölf Herkulesarbeiten mir zugedacht ist."
„Eh bien, — edler Retter, ich wünsche, daß Sie noch heute und zwar sofort den Pierre ü Noir besteigen — es ist jetzt vier Uhr — in zwei und einer halben Stunde, also noch bei hellem Tage sind Sie oben angelangt — der Weg ist Ihnen ja bekannt — Sie werden sich gleich unfern Lord in den Thurm kriechend überzeugen, ob Alles mit seinen Angaben übereinstimmt — und finden Sie thatsächlich einen Erhängten — so schneiden Sie von dem Strick, an dem er hängt, ein Stückchen ab und richten Ihren Rückweg so ein, daß dies Stückchen sich um neun Uhr Abends bereits in meinem Besitz befindet." ....
„Und das fordern Sie wirklich von mir?" fragte ich wie versteinert.
„Nun ja? oder haben Sie etwa Furcht?"
„Pah, Furcht," sagte ich, mich in' die Brust werfend, wäre nicht übel; aber höchst originell finde ich den Auftragi — und in welcher Beziehung steht da« kleine Strickende zu dem Sprengen der Bank?"
„In der innigsten," erwiederte sie. „Erfüllen Sie Meine Bitte, und Sie werden sich überzeugen!"
„Sie werden zufrieden sein —,--."
Und nun denken Sie sich, meine geehrten Leserinnen, welcher Ausbund von Galanterie ich noch vor drei Jahren gewesen sein muß — ich machte -mich, mit einem großen Alpstock bewaffnet, thatsächlich sofort daran, den Pierre ä, Noir zu besteigen, das bisherige Lieblingsasyl aller Selbstmörder, — ich kroch, allerdings mit einigem Gruseln — in den Thurm--gewahrte, an der Wand an einem
großen Nagel hängend, einen vollständigen eleganten Anzug.
Das dem Reichstage von dem Reichskanzler vorgelegte Gesetz knüpft gewissermaßen an den Vorgängen der vorjährigen Session an. Der Bundesrat ist bei seinen Beratungen denjenigen Intentionen gefolgt, welche für die vorjährige Reichstagskommission bei ihren Beschlüssen maßgebend waren, und die in dem von jener Kommission veröffentlichten Bericht und gefaßten Beschlüssen Ausdruck gefunden haben. Und indem das Gesetz die Intentionen der vorjährigen Kommission zu den seinigen gemacht hat, steht es bereits auf dem Boden der Majorität des Reichstags und hat sich seine Annahme schon selbst gesichert. Das Gesetz, wie es dem Reichstage schon jetzt vorgelegt ist, versucht nicht etwa die früheren gesetzlichen Bestimmungen — welche im Allgemeinen jede Ueberschreitung eines bestimmten Zinssatzes für Wucher erklärten und gesetzlich verboten — wiederherzustellen, sondern es richtet sich gegen diejenigen Handlungsweisen, welche das Volksurteil allgemein als verwerflich und verbrecherisch ansieht: gegen die gewinnsüchtige Ausnutzung der Notlage, des Leichtsinns und der Unerfahrenheit eines Anderen in solcher Weise, daß die erzielten Vorteile nicht bloö nach Orts-, Zeit- und Kreditverhältnissen für derartige Geschäfte allgemein üblichen Zinsfuß erheblich überschreiten, sondern auch in Berücksichtigung der besonderen Umstände des einzelnen Falles ein offenbares Mißverhältniß zu der Leistung ergeben.
Auf diesem Wege, unter Wahrung der vertragsmäßigen Zinsfreiheit gegen wuchcrliche Mißbräuche den Strafschutz zu verleihen, ist die Gesetzgebung der Deutschland benachbarten Staaten vorgegangen oder noch im Vorgehen begriffen. Dies ist auch derjenige Standpunkt zu dieser Frage, welchen die vorjährige Kommission des Reichstags eingenommen. Wenn der Gesetzentwurf von den Vorschlägen dieser Kommission abgewichen, so ist dies namentlich nur in demStrafmaß geschehen, welches in jenen Vorschlägen durchweg zu niedrig bemessen war. Wenn das Wesen deS Wuchers nicht lediglich in die Ueberschreitung eines absolut oder relativ bestimmten Zinsfußes gesetzt, sondern zugleich und vor Allem in die sittliche Verwerflichkeit der Handlung und die mit ihr verbundene wirtschaftliche Gefährdung so- wol der Einzelnen als der bürgerlichen Gesellschaft verlegt wird, so entspricht es dem allgemeinen Rechtsgefühl, mit härteren Strafdrohungen vorzugehen und namentlich die Möglichkeit der Aberkennung der Ehrenrechte in so weitem Umfange zu eröffnen, als das System des Strafgesetzbuches dies gestattet. Ebenso war eine scharfe Strafandrohung für den Gewerbs- oder gewohnheitsmäßigen Wucher geboten.
Alle diese Bestimmungen sind in der Vorlage enthalten, welche voraussichtlich nur wenige Aenderungen bei der Beratung im Reichstage erfahren wird. Vor Allem aber ist
An dem Hut war ein offener Brief befestigt, und ich las Folgendes:
„Leichtsinniger junger Mann oder ergrauter Sünder, der am Spieltisch seine ganze Habe verloren und der Du diesen öden Ort aufgesucht, um Dein elendes Dasein zu enden, halte ein! Lege ab Dein Gewand, denn eS ist dasjenige eines schweren Sünders, der balv zum Mörder geworden wäre. Ziehe mit diesem Anzug einen neuen Menschen an; in der rechten Tasche findest Du zwanzig Francs, eine Summe, die genügt, um per Bahn an einen beliebigen Ort zu fahren, wo Du Dich, wenn nicht anders als Hausknecht verdingen kannst. Lord F......*
Welch verrückte und doch humane Idee, sagte ich mir und da der Brief gottlob nicht an mich adresstrt war, befestigte ich ihn wieder an den Hut und verließ den schauerlichen Ort.
Erst auf dem Rückweg fiel mir ein, daß ja nun meine Expedition vergeblich gewesen ist und doch hätte ich mir so gern die Gunst der reizenden Kornteffe erworben. Aber woher den Strick eines Gehängten nehmen? ....
Das Glück war mir günstig.
Halbtodt vor Müdigkeit trat ich gegen neun Uhr in den Spielsaal. In dem Gewirr wurde ich plötzlich sanft am Rockärmel gezogen.
„Haben Sie ihn? Haben Sie ihn?" fragte eine schöne helle Stimme, eS war die der Gräfin.
»Ja/' sagte ich, gegen alle Ettquette mich in einem Fauteuil des NebensalouS, in den wir eingetreten waren, werfend, „ich habe ihn, hier ist er, und nun lassen Sie mich ruhig sterben, Gräfin, halbtot bin ich schon."
„Und nun noch eine Bitte," sagte die Gräfin mich mit ihren reizenden Augen flehendlichft anblickend, „sehen Sie mir beim Spiel weder zu, noch spielen Sie selbst."
»Ja, ja, ganz wie Sie befehlen, ich will direct in mein Hotel und mich schlafen legen."
es geboten, dafür Sorge zu tragen, daß in dieser Session in dieser Frage eine Entscheidung getroffen werde. Das Verlangen nach der Beseitigung so schwerer Mißstände, wie sie die Wucherfreiheit geschaffen, ist bei der Bevölkerung ein so dringendes und allgemeines, daß es das Ansehen des gegenwärtigen Reichstages in der Bevölkerung in hohem Maße schädigen würde, wenn die Session wieder zu Ende gehen sollte, ohne daß es möglich gewesen wäre, jene Lücke in unserem Strafgesetz auszufüllen, diesen Krebsschaden, den eine irrige Gesetzgebung hervorgerufen, wieder zu beseitigen.
Tagesbericht.
Hinsichtlich der Heiserkeit des Kaisers ist Besserung eingetreten und das Befinden Sr. Majestät nunmehr völlig befriedigend. — Der „Reichsanzeiger" meldet: Der Kaiser verlieh dem Fürsten von Rumänien den Schwarzen Adler- Orden.
Die „Nordd. Allgem. Ztq." meldet: In der Bundes- rats-Sitzung am Sonnabend bei Feststellung des Gesetzent- entwurfes betr. die Erhebung von Reichsstempelabgaben Über die Frage, ob Quittungen über Postanweisungen und Postvorschuß-Sendungen der Stempelabgabe zu unterwerfen seien, eine Abstimmung statt, wobei die Majorität von 30 Stimmen eine Bevölkerung von 71/? Millionen, die Minorität von 28,Stimmen eine Bevölkerung von über 30 Millionen repräsentirte. 16 Stimmen kleinerer Staaten befanden sich im Wege der Substitution in Händen von 2 Mitgliedern des Bundesrates. In Folge dieser Vorgänge hat der Reichskanzler sein Entlassungsgesuch bei dem Kaiser amtlich mit der Motivirung eingereicht, daß er den gegen Preußen, Bayern und Sachsen gefaßten Majoritätsbeschluß weder vertreten noch in seiner Stellung als Reichskanzler von dem Beneficium Gebrauch machen könne, welches Artikel 9 der Reichsverfassung der Minorität gewährt.
Der „Nationalzeitung" von heute, dem 7. d., zufolge hätte der Kaiser das Demisstonsgesuch des Reichskanzlers '^it: „Es bleibt bei Meinem Niemals" beantwortet. Der Reichskanzler habe fein Gesuch gestern unter dem Hinweis auf feine erschütterte Gesundheit erneuert und wäre darauf für heute zu weiterer Unterredung zum Kaiser beschieden.
Von den konservativen Berliner Blättern äußert die „Kreuz-Zeitung" über den Ausfall der englischen Wahlen u. a.: „Hat England, indem es den Gegnern der Tory- Politik zum Siege verhalf, seine Abneigung gegen die Erhaltung des Friedens ausdrücken wollen? Es wäre Un-
Jch thal'S aber nicht. Als ich um 11 Uhr, trotz des Verbots der schönen Gräfin in den Spielsal trat, kam sie mir freudestrahlend entgegen; sie hatte zwar nicht die Bank gesprengt, aber einunddreißigtausend Francs gewonnen.
„Sehen Sie, was so ein Hanfdraht für Wirkung hat!" „Jeder?"
„Nein, nur der Strick eines Gehängten."
„Und der verheißene Lohn?"
„Fragen Sie in Vevey an, wohin ich schon morgen abreise..."
Und ich versäumte nicht, dieser liebenswürdigen Einladung Folge zu leisten. Hier fand ich die Gräfin wieder, aber in der unnahbaren Umgebung von zwei alten Tanten, die jede intime Annäherung unmöglich machten. Es schien mir, daß die Gräfin meine sittliche Enttäuschung nicht ohne spöttische Genugthuung bemerkte. Das entschuldigt mich wol, wenn ich so boshaft war ihr beim Abschied zu sagen:
„Und nun gestatten Sie noch, meine Gnädigste, daß ich Ihnen einen kleinen Rat gebe."
„Ich bitte darum."
„Wenn Sie wirklich au die Wunderkraft glauben, die dem Strick des Gehängten innewohnt, so benutzen Sie bei ferneren Spielabenteuern nicht den Hansdraht, den ich Ihnen in Saxon gegeben habe.
„Und warum nicht?"
„Weil er ein Fragment des Strickes ist, mit welchem ich meine alte Hutschachtel zusammenzubinden pflege. Sie verzeihen, daß ich in Ermangelung eines Gehängten, den ich in der Kürze der Zeit nicht ausfindig machen konnte, zu dieser Notlüge aus Hanf meine Zuflucht genommen habe."
Das rasche Erröten, worin sich die Beschämung der Gräfin Über ihren ad absurdum geführten Aberglauben äußerte, bot mir eine vollkommene Genugthuung für meine geknickten Liebeshoffnungen.