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Är. 77. Marburg, Freitag, 2. April 1880

XV. )°-rgaig

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedttto« d.vlatte-, sowie d.Amwncen-Bureaux von Th, Dietrich L Co. in । Kassel und Hannover; Th.

Dietrich in Frankfurt a.M.; Haasenstein & Bögler in Frankfurt a M., Berlin, Leipzig, Cöln re.; Rudolf Waffe in Berlin, Frank­furt a. M. re

(Olicil)cfltfdK Leitung

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d.vlatte- sowie d. Annoncen-Bureaux von ®- L Daube & Co- in Frankfurt a- M; Jäger'sche Buchhandlung daselbst; Hermann'sche Buchhandl. ♦ daselbst; Jnvalidendank in

Berlin; W. ThieneS in Elberfeld: 6. Schlotte in Bremen.

irrlchernl täglich außer an den Wett agen nach sonn- an» Feiertagen. Preis für das Quattal mit der wöchentlichen Beilage „JkluftrirteS SouutaaSblatt" durch die Srvedition lKock'lcke Buchdrucker-,) bezogen K Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg. (erd öefteOÄ).-SnSoXSS?bie gespaltene Se 10 «ka

Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adreffen werden 25 Pfg. berechnet. °

MR** Bei dem bevorstehenden Quartalwechsel ersuchen wir unsere Leser ihre Bestellungen auf Has zweite Quartal, damit in der Uebersendung Leine Unterbrechung stattfindet, recht bald bei den Postanstalten machen zu wollen.

MR** Auf dem Lande nehmen die Landpost­boten Bestellungm an.

Die Reichsstempelsteuer-Borlage.

Die Ausschüsse deS Bundesraths über die Reil«- stempelsteuer-Vorlage haben soeben ihren Bericht erstattet. Da diese Vorlage von besonderer Wichtigkeit ist, so teilen wir die Beschlüsse der Commission mit. Dem § 3 des Gesetzes, welcher von der Besteuerung der auf Inhaber lautenden Wertpapiere handelt, haben sie folgende Fassung gegeben:

Wer Wertpapiere der unter den Tarifuummern 1 und 2 bezeichneten Art innerhalb deS Bundesgebietes auSgibl, veräußert, verpfändet oder ein anderes Geschäft unter Le­benden damit macht oder Zahlung darauf leistet, bevor die Verpflichtung zur Versteuerung erfüllt ooer in dem unter der Tarifnummer Lit. D. bezeichneten Falle den Control- vorschriften des Bundesrates genügt ist, verfällt in eine Geldstrafe, welche dem fünfundzwanzigsachen Betrage der hinterzogenen Abgabe gleich kommt, mindestens aber 20 Mark für jedes Wertpapier beträgt. Der gleichen Strafe unterliegt, wer zum Zwecke der Hinterziehung des Stem­pels den Tag der Ausstellung unrichtig auf der Urkunde vermerkt. Diese Strafen treffen besonder« und zum vollen Betrage Jeden, der als Contrahent oder in anderer Eigen­schaft an der Ausgabe, Veräußerung, Verpfändung, an dem sonstigen Geschäft oder an dem unrichtigen Vermerk deS Tages der Ausstellung Teil genommen hat. Dieselben Personen sind für die Entrichtung der Steuer solidarisch verhaftet.

Die Bestimmungen über da- Verhältniß der Reichs­stempelabgaben zu den Stempelabgaben der Einzelstaaten sollen zu lauten haben:

§ 9. Ausgeschlossen von der Reichsstempelabgabe bleiben: a. gerichtliche oder notarielle Beurkundungen der unter Nr. 3a. des Tarifs bezeichneten Geschäfte, so wie die von solchen Urkunden erteilten Ausfertigungen, beglaubigten Abschriften und Auszüge; b. Schriftstücke, welche von den Staatsverwaltungen der Bundesstaaten über die unter 3a. des Tarifs bezeichneten Geschäfte ausgenommen orer aus- gestellt werden; c. Verträge über die unter 3a. des Tarifs bezeichneten Sachen und Waaren, welche weder zum Ge­brauch als gewerbliche Betriebsmaterialien noch zur Wieder­veräußerung in derselben Beschaffenheit ooer nach vorgän­

giger Bearbeitung ober Verarbeitung bestimmt sind; d. Auktionen und Auktionsprotokolle. Werden in den unter e. und d. genannten Fällen von Maklern oder anderen Unterhändlern Schriftstücke ausgestellt, welche unter Rr. 3a deS Tarifes fallen, so ist für diese die Reichsstempelsteuer neben den landesgesetzlichen Abgaben zu entrichten.

§• 10. Werden stempelpflichtige Schriftstücke der unter Nr. 3 des Tarifes bezeichneten Art öffentlich beglaubigt, so finden die betreffenden landesgesetzlichen Vorschriften über Stempel und Gebühren neben den Bestimmungen dieses Gesetzes Anwendung.

Unter Abschnitt 4, Quittungen, heißt es in dem Bericht:

„Die Ausschüsse kamen in ihrer Majorität bezüglich der Besteuerung der Quittungen diese« Mal zu dem Re­sultat, daß die Annahme dieses Abschnittes des Gesetzes dem Bundesrat nicht zu empfehlen sei. Die Gründe waren im Ganzen die bereits in dem Ausschußberichte Nr. 117 von 1877 Seite 10 angegebenen. Die finanzielle Lage sei jetzt nicht der Art, daß sie die Einführung einer Steuer rechtfettige, die neu und lästig sei und an die sich die Be- völkerung nur schwer gewöhnen werde. Wenn die finanzielle Lage künftig dazu nöthigen sollte, auch diese Einnahme­quelle zu eröffnen, so könne man die Einführung der Quittungssteuer, die wenig Vorbereitungen erfordere, schnell herbeiführen. Von einem Mitgliede der Ausschüsse wurde erklärt, es sei uicht gegen die Qnittungssteuer überhaupt, wol aber gegen diesen Gesetzentwurf, dessen Bestimmungen nicht einfach genug seien und zu Belästigungen des Publi­kums, Umgehungen und Zweifeln in der Anwendung führen müßten. Für die Quittungssteuer wurden die Gründe geltend gemacht, die bei der Majorität der Stempelkom­mission den Ausschlag gegeben hatten. Das finanzielle Bedürfnis sei ohne Zweifel vorhanden und man dürfe nicht warten, bis die Notwendigkeit, sich neue Hülfs- quellen zu öffnen, ernster und düngender gewoben sn. Die Ausschüsse hielten dafür, daß ungeachtet die Majorität sich für die Ablehnung der Quittungssteuer er­klärt hatte, doch ihre Aufgabe nicht erfüllt werde, wenn sie sich nicht der Beratung der einschlageuden Bestimmun­gen des Entwurfs im Einzelnen unterzögen. Die aus dieser Beratung hervorgegangenen Anträge werden jeden­falls einen eventuellen Charakter haben." Es folgen diese letzteren nun in den einzelnen Punkten, doch wird noch einmal betont, daß die Majorität die Quittungssteuer ab- gelehnt habe, zu den folgenden Abschnitten des Gesetzes: Checks und Giro-Anweisungen, sowie Lotterieloose und all­gemeine Bestimmungen sind nur geringe Modifikationen beantragt, obschon mim sich gegen die beiden erstgedachten Abschnitte von verschiedenen Seiten erklärt hatte.

So gerechtfertigt wir auch die Erhebung einer procen- tualeu Börsensteuer halten, so wenig sympathisch ist uns eine Quittungssteuer, welche den Verkehr belästigt, leicht

Der tolle Haas.

Bon Karl W. Hainau.

«Fortsetzung.)

Zerber zog aus seiner Rocktasche ein zusammengefaltetes Papier, schlug es auseinander und verlas eine sogenannte zu Ehren des tollen Haus redigitte Bierzeitung, die aller­hand Reminiscenzen in launiger Form aus dessen Univer- sitätsleben und dazu manchen nicht immer feinen Witz brachte. Man schüttelte sich bei dieser ober jener Stelle vor Lachen, man gröhlte, sozusagen, vor Vergnügen unb selbst dem also geehrten Hans traten vor Lachen die Thränen in die Augen.

Zerber schloß mit einem dreimaligen Hoch auf den tollen Hans, Alles eilte mit diesem anzustoßen, Hans dankte in wenigen Worten unb hatte sich eben gesetzt, unb wieder Ruhe geboten, als Kathi, ein schäumendes GlaS in der Hand, am Halse das Medaillon mit dem dreifarbigen Bande, anS dem Hause heraus an Hans heranttat.

Heiter lächelnd stieß sie mit ihm an, während sie chm die linke reichte, und Hans sprang auf, hielt den blitzenden Schläger über daS blonde Haupt des Mädchens unb rief: . „Hoch lebe Kathi, Hochheim- Vergißmeinnicht, unsere schöne liebenswürdige Corpsschwester!"

Mit ohrenzerreißendem Lärm, mit ungeheurem Beifall fiel die ganze Gesellschaft ein; Gottlieb bearbeitete mit beiden Fäustlu ein leeres Faß; drüben an der Dorfstraße warfen die Jungen die Mützen in die Höhe, die Hunde bellten, es war ein Augenblick, wenig geeignet für zattnervige Naturen, namentlich, als Hans einen „kräftigen Salamander" auf Kalhi's Wohl reiben ließ. Kathi aber ging stolz von einem zum andern, stieß mit Allen an, drückte den ihr von früher

her bekannten alten Häusern die Hand, nickte freundlich den galanten Füchsen zu, warf noch einen innigen Blick auf Hans und eilte inS Haus zurück; jetzt begann ihr Amt und bald erfchienen der Wirth und Gottlieb mit den dampfenden Bratwürstchen, deren Duft selbst die Hunde in ihrem Pflichtgefühl wankend machte, so daß sie allmählig näher tarnen.

Man verzehrte daS frugale Mahl; Gotllieb brachte dem Jubilar, wie man den tollen HanS kannte, eine frische Pfeife, cer Fuchsmajor Bornheim erbat sich die Erlaubniß, mit seinen Zöglingen, den Füchsen, ein wenig zu „ulten" und so wurde eS mittlerweile Abend.

Hier und da lehrten einige Erntewagen zurück; die Dirnen trieben die Kühe auf die Dorfstraße dahin, neu­gierige Blicke auf die S mdenten werfend; die ersten Sterne zeigten sich am Himmel und ein würziger Duft von Linden- blüthen erfüllte Die warme, tniloe Sommerluft.

Im Dorfe war eS stiller geworden, lauter dagegen auf dem Platze unter der Linde. Eben hatten die Füchse ein grausiges Mord- und Spettatelstück, auS lauter, von dem dem CorpSpoeten Zerber verfaßten Knüppelverfen bestehend, aufgeführt, da rief Flocke, ein altes Haus, zu HanS hinüber:

„HanS, da kommt der Wagen mit den beiden Damen!"

In der Thai zeigte sich der Wagen am Eingang znm Dorfplatze; Hans sprang auf, nahm den Kranz von Ver­gißmeinnicht unb Rosen, ter seinen Humpen schmückte, schrie der Gesellschaft zu: „vorwärts, die Gläser genommen" und eilte dem Wagen entgegen, dessen Kutscher AUeS versuchte um durchzukvmmen und ob des vergeblichen Bemühens laut fluchte.

„Still, alter Dachs!" rief ihm Bornheim zu.

umgangen werden kann, viel Verdruß und Verstimmung erregt unb schließlich doch nicht viel einbringt.

Tagesbericht.

DaS „Reichsgesetzblatt" publicirt die Feststellung des ReichshauShalts-Etats pro 1880,81.

Wie uns aus Berlin mitgeteilt wird, beabsichtigte Fürst Bismarck seinen 66. Geburtstag (1. April) daselbst zu verleben. Der Reichskanzler soll seine beabsichtigte Reise nach Friedrichsruh tatsächlich wegen überhäufter Geschäfte unterlassen müssen, da derselbe wegen Erkrankung des Herrn v. Radowitz die Leitung des auswärtigen Amtes persönlich übernehmen mußte. Herr v. Radowitz ist neuerdings nun wieder hergestellt und hat, wie wir hören, bereits seine Thätigkeit im auswärtigen Amte wieder ausgenommen. Dies dürste dem Fürsten Bismarck vielleicht noch Veran­lassung geben. Ende dieser Woche noch auf kurze Zeit sich nach Friedrichsruhe zu begeben; jedenfalls aber würde die Abwesenheit deS Fürsten nicht von langer Dauer sein.

Der preußische Juftizminister hat soeben eine Reihe von Verfügungen erlassen, die von allgemeinem Interesse sind. Nach der ersten wird der im Regulativ von 1869 für die Beschäftigung der Refendare bei einem Landgericht einschließlich der Staatsanwaltschaft bestimmte Zeitraum von mindestens anderthalb Jahren auf die Zeit von min­destens fünfzehn Monaten verkürzt. Die Beschäftigung bei der Staatsanwaltschaft muß mindestens eine Dauer von 6 naten umfassen, doch kann während eines Teils derselben nach dem Ermessen des Landgerichtspräsidenten und des Ersten Staatsanwalts eine gleichzeitige Beschäftigung beim Landgerichte stattfinden. Während eines Zeitraumes von 6 Monaten ist der Referendar bei einem Qbettandesgerichte zu beschäftigen. Der Ausbildung der Referendare in schrift­lichen Arbeiten soll die möglichste Sorgfalt zugewendet werden. Zu diesem Zwecke sind „bei der verminderten Bedeutung der Schriftlichkeit im Prozesse" die anderen bei den Gerichten und die bei den Staatsanwaltschaften vor- kommenden Geschäfte zur Schulung der Referendare in schriftlichen Arbeiten „mehr als bisher geschehen" nutzbar zu machen. Deshalb sind auch die Referendare in aus­gedehntestem Umfange zur Wahrnehmung der Verrich­tungen eines Gerichtsschreibers in den öffentlichen Ver­handlungen heranzuziehen. Jeder Referendar hat in Zu­kunft sechs der von ihm während des Vorbereitungsdienstes beim Landgerichte, bei der Staatsanwaltschaft ober beim Oberlanbesgerichte angefertigten schriftlichen Arbeiten aus­zuwählen unb zu den Dienstakten einzureichen, wo sie ein besonderes Anlageheft bilben. Wie man sieht, ist hier für bie vierjährige Vorbereitungszeit, die für die zukünftigen

„In Reih' unb ©lieb!" fommanbirte Hans und ge­horsam stellten sich die Studenten, bie vollen Gläser in der Hand, zu beiden Seiten des Wagens auf.

Während Gottlieb dem Kutscher ein Glas hinaufreichte, das dieser zögernd annahm, verneigte sich Hans tief vor den Damen, überreichte dem jungen Mädchen, die ihn mit unbefangenan Blicken anfah, den Kranz als kleine Revanche für die ihm geschenkte Rose, wie er sich auSdrückte, und bat um die Erlaubnis, den Damen nach studentischer Weise ihre Hochachtung bezeugen zu dürfen.

Die ältliche Dame nickte zustimmend mit verzweifelter Miene, das junge Mädchen sah mit aller Spannung auf die Studenten, unb Hans, fein Glas erhebend, rief mit donnernder Stimme:

„Aus das Wohl dieser edlen Damen einen kräftigen Schoppen in Gestalt eines Ganzen! Eins — zwei — drei —!"

Die dreißig Gläser wurden auf ein Tempo wieder zu- geschlagen; dreißig Hände erhoben sich grüßend an dreißig Mützen — und der Wagen fuhr unbehelligt von bannen.

Lachend kehrte man an bie Plätze zurück; Kathi aber, die vom Hause aus ben Vorgang angesehen, ging mit einem leisen Anfluge von Eifersucht in ihr Zimmer. —

Das vierte Fäßchen kam auS ben dunklen Tiefen des Kellers herausgerollt; mancher der Herren hatte das Cerevis bedenklich auf dem Kopfe, auch Hans hatte ein lebhaft gerötheteS Gesicht; doch sah er häufig an seine Brust hinab, um sich zu überzeugen, daß Rose und Bouqet dvtt geborgen feien.

Der Commers nahm feinen Fortgang uub endlich war der feierliche Augenblick herangerückt, in welchem nach alter Väter Sitte der „Landesvatcr" gesungen werden sollte.