Kr. 67
«Markurg, Freitag, 19. März 1880
XV. Mgaug
liyeigen nimmt entgegen: tte Expedition d.vlatte«, jomie d.Ännoncen-Bureauk M>n Th. Dietrich & So. in staffel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a.M.; Bchein & Bögler in urt o- M., Berlin, z, Köln re.; Rudolf Zioffe in Berlin, Arant» furt a. W «.
GeMM jritnnj
Anzeigen nimmt entgegen die Expedition b. Blatte» sowie d-Annoncen-Bureaur von @. L- Daube & So. in Frankfurt a- M; Jäger'sche Buchhandlung baselbst; Herrnann'sche Buchhanbl. baselbst; Jnvalidendanl in Berlin; W. Thiene» in «berfelb; S. Schlotte in Bremen.
.e-n* n„c,r Werktagen nach Sonn« uni Seiertaaen. Preis für daS Quartal mit der wöchentlichen Beilage „JllnftrirteS LonntagSdlatt" durch die ExpcditionlK o ch'sche öuLdlDeutschen Reiches 2 Mark 5» Pf«. lexcl, BestellgeLhi) - JnsertionSgebühr für die gespaltene Zeile 10 Ps«.
Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adreffen werden 25 Pfg. berechnet-
SSU- Bei dem bevorstehenden Quartalwechsel ersuchen wir unsere Leser ihre Bestellungen auf das zweite Quartal, damit in der Uebersenduug keine Unterbrechung stattfindet, recht bald bei den Postanstalten machen zu wollen.
Sät* Auf dem Lande nehmen die Landpostbolen Bestellungen an.____________________________
Tagesbericht.
Die „Provinzial Korrespondenz" wirft in einem Artikel über den bevorstehenden Geburtstag des Kaisers einen Rückblick auf daS eben sich vollendende Lebensjahr und hebt hervor, bezüglich der auswärtigen Politik habe der Kaiser daS Ansehen Deutschlands unvermindert bewahrt; e» sei Ihm gelungen, alte Bande der Geschichte und Cultur- gemcinschast neu zu befestigen, welch- der Zukunft erhöhte Sicherheit verleihen.
Die „Nordd. Allz. Zig." schreibt: Die Nachricht verschiedener Blätter, daß die preußische Regierung wegen Ankaufs der Hessischen Ludwigöbahn Verhandlungen angeknüpft habe und letztere bereits weit vorgerückt feien, entbehrt zuverläßiger Quelle zufolge jeglicher Begründung.
Die Militärgesetz - Commission deS Reichstage« beendete die zweite Lesung deS Gesetzentwurfs. Der bei der ersten Lesung angenommene Antrag, oaß in außerordentlichen Fällen die beiden jüngsten Jahresklassen der Ersatzreserve erster Klasse zu einer höchstens achtwöchentlichen Hebung durch kaiserliche Verordnung einberufen werden können, wurde abgelehnt, die Befreiung der Geistlichen von den Hebungen genehmigt und schließlich daS ganze Gesetz mit 13 gegen 8 Stimmen angenommen.
Der Abgeordnete Lasker hat seiner Weigerung, sich in die Fraktionsliste der Nationalliberalen einzutragen, nunmehr auch eine formell AustrittSerklärung folgen lassen. Sie ist in einem an den Vorstand der Fraktion gerichteten Schreiben enthalten, welches als Orunb der Lossagung die aesammte Haltung der Nationalliberalen in der neuesten S - also nicht speziell die Beschlüsse in der Militär- rtage — bezeichnet; Herr Lasker spricht sein Bebaue-n darüber aus, daß er sich genötigt sehe, somit eine langjährige Gemeinschaft politischer Thätigkeit aufzugeben und fügt die Hoffnung hinzu, daß später vielleicht ein Zusammenwirken wieder möglich fein werde. Wie es heißt, so schreiben die
Hamburger Nachrichten/ wird Herr LaSker in einem zur Veröffentlichung bestimmten Schreiben an seine Wähler im Herzogtum Meiningen seinen Entschluß des näheren begründen. __________
Schreibe« eines Ansgcwirseneu.
Im Vertrauen auf Ihr Gerechtigkeitsgefühl wage ich rö, mich an Sie zu wenden. Ich rufe Ihre Vermittelung an, um mit Hilfe Ihres verbreiteten Organes Verwahrung einzulegen gegen einen Gewaltstreich, dem ich zum Opfer fallen soll. Zu mancher Verfolgung, der ich von Setten untergeordneter Menschen ausgesetzt war, habe ich geschwiegen; manche Mißhandlung die ich von Schulbuben erdulden mußte, habe ich ruhig hingenommen, wenn ich von Dem oder Jenem hochmüthig übergangen wurde, habe ich nur ein verächtliche« Lächeln gehabt. Aber nun, da em Federstrich des Ministers mich loSreißen will von allen Verbindungen, die im Laufe der Zeit mir thener geworden sind, da ich hinauSgetrieben werden soll ans altem, angestammten Besitz, ausgewiesen und einer ungewissen Zukunft preiögegeben, nun empört sich mein Inneres und ich sehe mich gezwungen zu feierlichem Protest. ES ist freilich wahr und meine Feinde werden nicht verfchlen, darauf hinzuweisen: man hat mich noch nicht vollständig aus dem deutschen Vaterlande vertrieben, man hat mir gütig noch hie und da ein Unterkommen gewährt, und ich kann wol auch hoffen, daß mancher alte Freund mich nicht fallen lassen, sondern sein Leben lang hegen und pflegen wird; aber kann mich daS schadlos halten für die Hnstcherhett, in welcher von jetzt ab meine ganze Existenz schwebt? Wenn mich der Minister heute an einzelnen Orten noch duldet, wer bürgt mir dafür, daß sein Nachfolger mir morgen meine letzten Asyle entzieht? Unb wenn ich heute als ein Geächteter, mißtrauisch von ber Menge angesehen werde, int Zweifel, ob man sich meiner nod) beoienenjoll ober nicht, womit habe ich solches Loos verschuldet? Was
In Bezug auf den Brief deS Papstes bemerkt die „Germania": Wie bei den letzten kirchenpolitischen Ver- handlnngeit in der badischen Kammer, so spielte schon längst in unfern „Culturkampf,, - Verhandlungen .ber sogenannte „erste Schritt" eine große Rolle. Man hätte allenfalls erwarten dürfen, daß nach all' den langen Verhandlungen in Kissingen und Wien der erste Schritt von beiden Seiten als gethan betrachtet und die folgenden Schritte einträchtig und gleichzeitig erfolgt wären. Allein immer noch schien die Form der Anbahnung deö Friedens dem Staate schwerere Bedenken zu verursachen, als der sachliche Inhalt ber Concesstonen. Der Papst hat nun einen entscheidenden Schritt gethan, der auch die letzten der in Aeußerlichkeiten begründeten Hinderniffe beseitigen muß. Jetzt wird die preußische Regierung nicht umhin können, endlich aus ihrer Reserve herauszutreten und ihrerseits dem Worte von der „Revision der Maigesetze" einen thatsäch- lichen Inhalt zu geben. Man hat vielfach die im § 15 des Vorbildullgsgesetzes ftatuirte Anzeigepflicht als den Kernpunkt deS kirchenpolitischen Streites bezeichnet, wenn sie da« für den Staat ist, so erscheint das Entgegenkommen des Papstes um so entscheidender. Für die Kirche war dieser Paragraph nicht die anstößigste Bestimmung in den Maigesetzen. Es ist niemals in maßgebenden Kreisen behauptet worden und konnte nicht behauptet werden, daß die Nennung der Namen der Seelsorger vor ihrer canoni- schen Institution nicht von der Kirche concedirt 'werben bürfe. ES ist ja wiederholt von katholischer Seite erklärt worden, daß die Kirche nicht jede einzelne Forderung der Maigesetze für unannehmbar betrachte, wie ja auch that- sächlich einzelne derselben m verschiedenen Ländern concedirt sind und tolerirt werden; weil aber leider die ganze Mai- gesetzgebung ein unteilbares Ganze bilde, das keine Wahl als einfache Unterwerfung ober gänzliche Ablehnung ber Mitwirkung lasse, weil mehrere Bestimmungen berselben geradezu gegen Glaubenssätze ber Kirche verstießen und also durchaus undiscutirbar feien — weil endlich das ganze System der Kirche derartige Fesseln anlegen wolle, daß ihr die Möglichkeit der Erfüllung ihrer hohen Aufgabe nicht mehr gewährleistet bleibe, so fei eS — das war die übereinstimmende Meinung des Apostolischen Stuhle«, der Bischöfe, des Kleru« und deS katholifchen Volke« — durchaus unmöglich, die Maigsetze zu acceptiren. Sobald die Verheißung einer Revision dieser Gesetze auftauchte, haben die kirchlichen Behörden und die Wortführer des katholischen Volkes keinen Zweifel darüber gelassen, daß ein Theil der staatlicherfeits erhobenen Forderungen .bewilligt werden könne, sobald die Sicherheit gegeben sei, daß der Staat andere, absolut unerträgliche Anforderungen fallen lasse.
Für die tiefe Verstimmung, welche die Nichtauslieferung Hartmanns in den russischen Regierungskreisen erregt hat, habe ich gethan, daß man amtlich die ganze Heranwachsende Generation mir entfremden will, daß man die armen unschuldigen Kinder bestrafen wirb, wenn sie ihrer Zuneigung zu mir auS Unvorsichtigkeit Folge geben? Wahrlich schlimmer noch als vollständige Verbannung ist solche anscheinend milbe Behandlung, die es mit sich bringen wird, daß schließlich weder ich noch jemand anders weiß, wo ich mich ungestraft niederlassen darf, daß man mich rücksichtslos von einem Olt zum andern jagt,'hier mich auSwirft, wo ich Platz genommen, und dort m ch hinein zerrt, wo ich bei der fortwährenden Verfolgung einzutreten zu schüchtern war. Herr Redakteur! Sie können mir bezeugen, ich bin der ruhigste und schüchternste aller meiner Genossen von jeher gewesen. Mein ganze« Dasein war, wie der Dichter so schön sagt, gleichsam nur ein Hauch. Ich habe nichts an mir von dem dreisten, vorlauten und schreienden Auftreten manche« meiner Brüder; an allen schrillen und unangenehmen Dissonanzen im Concert des Lebens bin ich unschuldig. Ich habe nie zu den Demokraten gehört, wenn schon mich die „Krakehler" nicht entbehren konnten, und Sie werden mich trotzdem nie anders als sanft gefunden haben; ja in den meisten Fällen besaß ich eine Eigenschaft, welche mancher Regierungsmaßregel gegenüber viel wert ist: ich war stumm. Ich darf es wohl ohne Heberhebung sagen: auch in meiner äußeren Erscheinung verleugnete ich die Vorliebe für schönes Ebenmaß nicht, und manches Auge ruhte wohlgefällig auf mir. Sie werden mich nie in Volksversammlungen gesehen haben, und mit der bösen Presse hatte ich niemals etwas gemein. Und tn diese sriebliche, bem Staat absolut ungefährliche Existenz, will man nun mit rauher Hand eingreifen, auf ben Aussterbe-Etat Will man mich setzen, indem man mir eine Galgenfrist bewilligt,
giebt es keinen besseren Beweis als die Form, in der Fürst Orloff von dem Botschafterposten in Paris abberufen worben ist. Orloff hatte sich für die Auslieferung des Nihilisten in so energischer Weise engagirt, daß der ablehnende Bescheid der französischen Regierung allerdings für ihn etwas persönlich Verletzendes hatte, waS ihm selbst den Verkehr mit ben französischen Ministern wenigstens für einige Zeit unmöglich machen mußte. Ein Urlaub auf noch so lange Zeit hätte daher nichts HeberraschendeS gehabt; allein die jetzt bekannt gewordene Depesche Gort- schakoffs teilt dem Fürsten ben „Befehl" des Kaisers mit, zurückzukehren und die Geschäfte in Paris einem Botschaftsrat zu übertragen. Wenn Fürst Gortschakoff wirklich von einer Allianz mit Fankreich geträumt hat, kann man ihm zu dieser Wendung conboliren.
Deutsches Reich.
Berlin, 17. März. Der Kaiser wird nach ben vorliegenden Dispositionen sich in Begleitung deS Kronprinzen, der Prinzen Friedrich Karl, Karl und August von Württemberg am 10. April zum Stiftungsfest deS Zieten-Husaren- regiments nach Rathenow begeben, von dort kehrt der Monarch nach Berlin zurück und fährt am 12. oder 13. April zu vierwöchichem Kuraufenthalt nach Wiesbaden. Die Kaiserin begiebt sich schon am 7. April nach Koblenz. — Der König von Sachsen wird dem Vernehmen nach zum Geburtstage des Kaiser« ebenfall« von Dresden nach Berlin kommen. Die Großherzogin von Baden trifft am 17. d. M. in Berlin ein. Der Großherzog und die Großherzogin, sowie der Erbgroßherzog und die Erbgroß- herzogin von Sachsen treffen am 18. d. M. ein und steigen im Königl. Schlosse ab. Ebenso haben bereits die herzoglich Anhaltischen Herrschaften ihr Eintreffen angemeldet. — Die Verlobung des Prinzen Wilhelm mit einer holsteinischen Prinzessin soll wirklich neulich in Gotha in Gegenwart des Herzogs Ernst stattgefunden haben; nur streitet man sich darum, ob die älteste Tochter des verstorbenen Herzogs Friedrich (Auguste Victoria, geb. 22. Okt. 1858, also einige Monate älter als Prinz Wilhelm) oder die neulich genannte zweite Tochter, Karoline Mathilde, die Braut ist. — Die Zeitungen bringen die Nachricht, daß der Statthalter von Elsaß-Lothringen, General-Feldmarschall Frhrr. v. Manteuffel erkrankt sei Auf Grund bester In- Formationen können wir mittheilen, daß die Erkrankung, welche sich der Feldmarschall durch eine Erkältung am 24. Februar zugezogen, bereits wieder gehoben ist, und der Statthalter sich jetzt wieder vollkommen wohl befindet. — Der Ausschuß des Congresses der deutschen Volkswirthe beschloß in seiner letzten Sitzung, den nächsten Congreß in Berlin vom 21. bis 24. Oktober abzuhalten. Zur Verhandlung fommen folgende Themata: 1) Der Handelsvertrag mit Oesterreich und die internationale Zollnnigung, nach deren Ablauf man mich vielleicht vollständig an die Luft setzt? Ich appellire an das Rechtsgefühl des deutschen Volkes, welches hoffentlich mich jetzt nach vielen treu geleisteten Diensten nicht als ganz überflüssig bei Seite werfen wirb und erwarte ruhig mein Urteil.
Der Buchstabe h.
Herstellung einer Rase aus eiuem Finger.
Es wirb für Fachmänner wie Laien nicht ohne Interesse fein, ben theilweise glücklichen Verlauf einer außergewöhnlichen, bis dato alleinstehenden Operation iK- New-Uorker Bellevue-Hospital zu hören. Patient, 21 Jahre alt, robust, außerordentlich guter Constitution, ohne jeden Anhaltspunkt einer Skrophulose oder spezifischen Infektion, mit angeborener Hasenscharte und gespaltenem Gaumen, erhielt vor einigen Jahren einen Knüppelhieb auf die Nase, wodurch bas Nasenbein mehrfach gebrochen. Die Heilung würbe burch vernachlässigte Behandlung gestört, ein immer weiter um sich greifendes Geschwür und Knochenfraß zerstörten die sämmtlichen Weichtheile und Knochen der Nase, so daß man unwillkürlich in die Hintere Nasenhöhle sehen konnte. Außerdem litt Patient an einer so bedeutenden Entzündung ber Biubehant ber Augen, daß er gezwungen war, mit verbundenen Augen zu schlafen, um den lästigen Besuchen ber Fliegen zu begegnen. Nach Beseitigung der angeborenen Verunstaltungen nach bekannten Methoden handelte es sich um Herstellung einer künstlichen Nase mit fester Stütze oben; ein einfacher Hautlappen au« der Stirn würbe nicht genügt haben. Professor S, einer ber bedeutendsten New- Aorker Chirurgen, wählte zu dieser festen Stütze baö Ende des Mittelfingers ber linken Hand unb operirte, selbstverständlich unter genauer Beobachtung ber antiseptischen