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Sir. 62.

Marburg, Sonnabend 13. März 1880

XV. ZhlMg

Anzeigen nimmt emgegen: die Gxprdtttoil d.vlatte», sowie d-Annoncen-Bureaux von Th. Dietrich & Co. in Kassel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a.M.; haasenstein & Vogler in Frankfurt a- M., Berlin, Leipzig, Cöln 2u; Rudolf Noffe in Berlin, Frank­furt <l "i 1L

(Olinijtffifdjr jritiniii

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. Blatte» sowie d.Annoncen-Bureaux von ®. L- Daube & Co. in Frankfutt a- M; Jäger'sche Buchhandlung daselbst,; Hermann'sche Buch Handl. ♦ daselbst; Jnvalidendank in Berlin; fc. Thiene» in Elberfeld; C. Schlotte in Bremen.

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Das Forst- und Feldpolizei-Gesetz hat schon viel Redens gemacht, fast zu viel, denn es ist jetzt so weit gekommen, daß kaum einer sein wird, der eigentlich weiß, wie es damit gegangen hat. Es wird wohl nicht überflüssig sein, eine kurze Darstellung zu geben, wie der Verlauf gewesen, den die Berathung des Gesetzes im Landtage genommen hat.

Schon im vorigen Landtage war das Gesetz wesentlich mit denselben Bestimmungen vorgelegt, wie das diesjährige. Aus den beinahe 300 verschiedenen Feld- und Fvrststraf- ordnungen in Preußen, aus alter und neuer Zeit, waren die veralteten Bestimmungen beseitigt und das noch Gilkige in eine neue Strafordnung für die ganze Monarchie zu­sammengestellt, und zwar durch den damaligen Minister Friedenthal. Das Gesetz wurde in der Kommission und im Landtage berakhen und im ganzen Lande kümmerte sich kein Mensch darum — denn damals war liberale Aera und da verstand es sich von selbst, daß Alles gut und vortrefflich gemacht wurde. Damals kam das Gesetz wegen Schluß des Landtags nicht zur Vollendung und wurde dem letzten Landtage vorgelegt, und zwar so, wie es aus den vorjährigen Berathungen hervorgegangen war. Nun wurde, besonders in Hessen, auf einmal ein großer Lärm geschlagen, als ob die Welt in Flammen stände über die gefährdeten Volksrechte, und es ging bei den Verhandlungen im Land­tage nicht viel besser. Jeder wollte seine Weisheit zu Markte bringen, der Eine, der ein Blumenfreund war, wollte Strafe für abgebrochene Blumen, der Andere meinte, wer eine Rose pflückt und sie einer schönen Frau verehrt, wie kann der als gemeiner Gartendieb bestraft werden! Wer Walv halte, wollte die anderen Leute nicht darin herumlausen haben und wer keinen hatte, wollte sich die Freude an Gottes schöner Natur im Walde nicht nehmen lassen u. s. w.

Wenn aber ernsthafte Leute das vorgelegte Gesetz sich genau betrachteten und vorab solche, welche das geltende Recht kennen, dann mußten sie einsehen, daß es einmal eine Wohlthat wäre, die vielen und vielerlei alten und neuen Forst- und Feldstrafordnungen und die allerhand Polizeiverbote los zu werden und nun einmal das ganze Register zusammen zu haben, was für die Bürgermeister und die Gerichte, welchen die Ordnung zu handhaben ob­liegt, eine große Erleichterung ist. Zum zweiten ist aber heukzutag die Handhabung der Ordnung in Forst und Feld mehr als je eine Nothwendigkeit, und cer Grundeigen- thümcr, der seine Steuern zahlt, will sich seine mühsam erzogenen Früchte nicht freveln lassen. Das Gesetz, welches Ordnung in Feld und Walo schützt, ist daher wohl dem Frevler, aber nicht dem Eigenlhümer — unv hätte er auch nur einen kleinen Garten — nachthcilig. Diese bricen Hauptpunkte muß man aber vor All.m im Grsichl bc-

Die Nachtwandlerin.

(Fortsetzung.)

Das Schlafgemach der jungen Lady befand sich gerade neben dem Kabinette des Lords, und war mit diesem durch eine Zwischenlhüre verbunden. Fast konnte er durch die dünne Wand die leisen Alhemzüge der Schlafenden ver- nehmen. Da schien es plötzlich dem Lord, als vernehme er ein leises Knistern und Rauschen von der Stelle her, wo seine Gemahlin schlief; er vermeinte deutlich zu hören, daß sie sich au« dem Lette erhob und mit leisen Tritten durch das Zimmer ging. In seinem ohnehin aufgeregten Zustande wurde die Phantasie des Lords durch dieses auf­fallende Geräusch ungewöhnlich gesteigert, und die Neu­gierde, was denn eigentlich die Ursache desselben sein möge, bewog ihn zu der Indiskretion, die nicht verriegelte Thür zu dem Kabinette der Lady zu öffnen. Das Schloß der Thüre wich ohne Geräusch dem voisichtigen Drucke, und mit nicht geringem Staunen sah der Lord seine Gemahlin im weißen Nachtkleide, eine Kerze in der Hand tragend, mit langsamen, fast geisterartig leisen Tritten aus ihrem Schlafgemache in das anstoßende Boudoir schreiten. Un­willkürlich dachte der Lord bei diesem Anblicke wieder an die seltsame nächtliche Scene am Comersee, und der Ge­danke an die damalige Krankheit seiner Gattin, welche er durch die Kunst der Aerzte und die Zeit längst verschwunden geglaubt halte, trieb ihn, den Schritten der nächtlichen Wandlerin zu folgen, wobei der Umstand, daß sie es durch­aus nicht zu bemerken schien, daß Jemand sie auf ihrem Gange verfolge, ihn nicht wenig in feiner plötzlich in ihm aufgestiegenen Meinung bcstäikte.

Die junge Lady näherte sich indeffen einem eleganten

halten, wenn man ein Urtheil darüber gewinnen will, ob das Gesetz gut sei für daö Land oder nicht.

Zwei Punkte geben nun besonders viel zu Tadel Ver­anlassung und sind in Hessen in den gedruckten Petitionen, welche von Kassel aus im Lande verbreitet waren, scharf bekämpft worden — nicht mit Unrecht! Die Commission des Landtages hatte vorgeschlagen — was nicht im Ent­würfe der Regierung stand — das „Gehen" über fremde unbestellte Grundstücke und im Walde mit Strafe zu belegen. Dagegen erhob sich denn allgemeiner Wider­spruch und es wurde dieser Vorschlag der Commission im Landtage nicht angenommen. Es kann daher ein Jeder im Walde, sofern nicht derselbe in Heege gelegt, vor wie nach lustwandeln, er kann auch über unbestelltes Land gehen — muß aber hübsch davon bleiben, wenn es ihm der Besitzer untersagt — geradeso, wie daö bei uns immer gewesen ist. Damit wäre also der eine Punkt zu allge­meiner Zufriedenheit gelöst. Der andere Punkt betraf das Sammeln von Beeren, Pilzen und Kräutern. Darüber ist gar viel geredet unv debattirt und der Verlauf der Sache war der: Der Entwurf der Negierung wollte überall dies Sammeln strafen, wo es ohne Erlaubniß des Eigenthümers geschehe. Dabei waren die Rechtsverhält­nisse allein be ückstchtigt, wie sie in den östlichen Provinzen bestehen, wo alle Berechtigungen am Walde längst abge- l ö st sind. ES beantragten nun die hessischen Abgeordneten nebst anderen aus den westlichen Provinzen, daß nur das unbefugte Sammeln von Leeren rc. gesttast werden könne, wo aber eine Berechtigung oder ein Her­kommen existire, solle es die Polizei oder der Eigcnchümer nicht verbieten können. Das war nun wieder den Ab­geordneten der östlichen Provinzen nicht recht und am Ende wurde der ganze Strafparagraph einfach gestrichen und es überall dabei belassen, wie es seither war. So ist denn auch dieser Stein des Anstoßes und Aergerniffeö aus dem Gesetz beseitigt und, was für Hessen zu wahren war, ist gewahrt.

Ob nun das Gesetz s o, wie es in den beiden Häusern deS Landtages angenommen, auch wirklich publicirt wird — das ist noch die Frage. — Sonderbar ist es, was die „Nordd. Allg. Ztg." in diesen Dingen von Hessen erzählt. Erst meinte sie, die Hessen seien in Betreff des Waldes Socialdtmokralen, und dann schreibt sie Folgendes:

„Die Agitation der Kurheffen gegen die Forst- und Auseinandersetzungs-Behörden, welche sich an die Berathungen deS Forstpolizeigesctzes im Landtag angeschlossen haben, wer­den wenigstens in der Presse noch lebhaft forlgeführt. ES ist dies im Interesse der Letheiligten zu bedauern, da es jedenfalls den Unterbeamten die Ausführung der wohl­wollenden Absichten erschwert, welche an der Centralstelle bestehen und in den betreffenden Verhandlungen mit großer Entschiedenheit hervorgehoben worden sind."

Sekretair, den sie mit einem Schlüssel ziemlich leicht und geräuschlos öffnete. Das matt flackernde Licht auf den niedergelassenen Deckel stellend, drückte sie auf einen kaum merkbaren metallenen Knopf, ver auf eine Feder spielen mußte, die schnell ein verborgenes Fach des kunstreich ge­arbeiteten Meubels hervorspringen ließ. Hier wühlte die Nachtwandlerin in einigen Papieren, und nahm dann einen schimmerden Gegenstand heraus, den sie aufmerksam zu betrachten schien und mehrmals an ihre Lippen drückte.

Der Lord hatte sich gänzlich unbemerkt nahen können, was ihn vollends überzeugte, daß seine Gemahlin sich im tiefsten schlafe bcfinoe, und die nächtliche Wanderung ein Symptom ihrer sich wieder einstcllendcn wunderbaren Krank­heit sei. Mit, seltsam^ aufblitz enden Gedanken schaute er seiner Gattin über die Schulter und erkannte in dem Gegen­stände ihrer zärtlichen Liebkosungen ein reich mit Brillanten eingefaßtes Medaillon mit dem herrlich gemalten Bildniß eines jungen, blühend schönen Mannes. Mit Gewalt preßte der verrathene Gemahl einen Ausruf deS Zornes zurück, und drückte sich die Hände eine Weile vor die Augen, um sich zn sammeln. Doch schnell seiner wieder Herr werdend, beobachtete er still, wenn auch mit stürmenden Gefühlen, die schöne verbrecherische Schläferin. Diese legte endlich das Medaillon, nachdem sie es nochmals lange an ihre Lippen gepreßt, wieder in das geheime Fach, in welchem sich noch einige Briefe befanden, ließ dasselbe zurückspringen, verschloß das Möbel wieder, steckte den schlüssel zu sich und schritt langsam, wie sie gekommen, in ihr Schlafge­mach zurück. Eine Weile schaute der Lord unbeweglich und starr vor Zorn und Schmerz der fortschwebeuden rei­zenden Schläferin nach. Er hatte das Bild erkannt. Auf seinen früheren Reisen auf dem Contiuente war er in

Diese Notiz hat keinen rechten Grund, denn Agitationen, gegen die Forstbehörden haben weder früher noch jetzt be­standen, und wenn es sich um m e i n und d e i n handelt, dann kommt kein Wohlwollen der Unterbeamten in Be­tracht. Was Recht ist, muß Recht bleiben, und ob FiSkuS oder Privatmann — das hat mit der Gesinnung im Uebrigen nichts zu thun!

Tagesbericht.

An die erste Berathung über die verlängerte Geltungs­dauer des Sozialistengesetzes knüpft die „Prov. Corr." folgende Betrachtungen: Der Reichstag hat die erste Be­rathung des Gesetzentwurfs zur Verlängerung der Geltungs­dauer deS Sozialistengesetzes am 6. März vorgenommen und den Entwurf an eine Kommission von 14 Mitgliedern verwiesen. Die erste Berathung hat deutlich erkennen lassen, daß man sich auf allen Seiten der Wahrnehmung nicht verschl eßt, wie sehr die Wirkungen des Gesetzes vom Oktober 1878 von der Mehrheit der Nation als eine Wohlthat empfunden werden. Von allen Seiten ist an­erkannt worden, daß die Handhabung des Gesetzes sich auf die Sozialdemokratie, für die es erlassen war, beschränkt hat, und daß nirgends ein Versuch gemacht worden ist, daraus eine Waffe gegen andere Parteien zu machen. Noch mehr hat man aber die Wohlthat anerkannt, nicht mehr den täglichen Hohn und die Aufreizungen einer Partei ertragen zu müssen, welche das ganze bisherige Leben der Menschheit auf Betrug und Gewaltthat zurückführt und demnach alle Errungenschaften der Geschichte lediglich der Zerstörung werth findet. Das Centrum hatte noch im Herbst 1878 den Erlaß eines Ausnahmegesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie für unvereinbar mit seinen Grunvsätzen erklärt, nach denen es die Bekämpfung gemeingefährlicher Auöscheitungen nur auf dem Wege des gemeinen Rechts suchen könne. ES ist nun sehr bemerkenswerth, daß dieser Standpunkt jetzt als nicht mehr unbedingt maßgebend bezeichnet wurde. Die Redner des Centrums haben den Gesichtspunkt hervorgehoben, daß die Aufhebung eines in Wirksamkeit stehenden Gesetzes etwas anderes ist, als die Ablehnung eines Gesetzes bet dem Plan der ersten Einführung. Vergebens will man hiergegen einwenden, es handele sich, da das Gesetz von 1878 von Hause aus nur eine beschränkte Dauer gehabt, jetzt wiederum um ein neues Gesetz. In Wahrheit sind die Staatsregierung wie der Reichstag sich bewußt gewesen, daß man eine Verlängeung des Gesetzes von 1878 werde beantragen müssen, und die kurze Geltungsdauer wurde nur angenommen, um allen Erwägungen einer etwa ver­änderten Lage freien Raum zu lassen. Heute hat die Lage sich insoweit verändert, daß die Nothwendigkeit einer längeren Fortdauer der ergriffenen Maßregel deutlich erkennbar ist. Wollte man diese Maßregel jetzt aufheben, so wäre die

Paris häufig mit dem den Weibern so gefährlichen jungen Spanier zusammengekommen. Natürlich aber ahnte er noch nichts von den früheren Verhältnissen seiner Gattin zu demselben; da diese den Verführer, wie es sich später zeigen wird, nie unter seinem wahren FamUienname gekannt hatte. —

Lord B . . . . war kein aufbrausender Jüngling mehr, aber ein Mann von seltener Energie und stolzem Ehrge­fühl. Fürchterlich tief verletzte der Gedanke, betrogen zu sein, zwar seine Seele, aber der Schlag beraubte ihn nicht seines klaren, männlichen Bewußtseins. Erst wollte er untersuchen, bevor er dem Gedanken an Rache Raum gab. Ohne Zweifel mußten ihm die bei dem Medaillon liegenden Papiere näheren Aufschluß über das Geschehene verschaffen. Aber wie das sorgsam verschlossene Meubel öffnen, zu dem er den Schlüssel nicht besaß? Diesen bei der schlafenden Gattin zu suchen, konnte sie erwecken und das lag nicht im Plane des Lords. Plötzlich erinnerte er sich, daß in seinem Pulte — er wußte kaum woher sie gekommen — mehrere alte Schlüssel und Dietriche sich befanden. Sorgsam schlich er durch das dunkle Gemach in dasjenige seiner Gattin, die sich wieder niedergelegt hatte, und den tiefen Athemzügen nach zu urtheilen, ruhig zu schlafen schien. Bald kehrte er mit dem Schlüsselbunde und einem Lichte versehen vorsichtig und wie es schien, eben so unbemerkt zu dem Orte seiner gemachten Entdeckung zurück. Nach einigen vergeblichen Versuchen gelang cs ihm endlich, das Schloß zu öffnen, und bald saß er lesend vor dem verhängnißvollen Sekretär.

Was der Lord da entdeckte, war allerdings geeignet, einen Mann von weniger festem und männlichem Charakter zum Wahnsinn zu treiben. Die ersten der Briefe, welche er mit glühenden Blicken verschlang, waren von der letzten