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Marburg, Mittwoch, 10. März 1880

XV. MgMg

Leipzig, CSln i-.; Rudol. Refft in Berlin, Frank« furt a. M rc.

Anzeigen nimmt cmgegen: die Expedition d.vlatte», owred-Annoncen-Burean^ von Th, Dietrich & Co. i «asset und Hannover; Ti Lietrich in Frankfurt a.M.

Haasenstein & Vogler i

itiiim.

Anzeigen nimmt entgegen dieGxpeditto» d. Blatter sowie d-Annoncen-Bureaux von ®. L- Daube & Co. in Frankfurt a- M; Jäger'sche Buchhandlung bofdbftj Hermann'sche Luchhandl. daselbst; Jnvalidendank in Berlin; W- ThieneS in Elberfeld; 6. Schlotte in Bremen.

Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quattal mit der wöchentlichen BeilageJluftrirtrS SonntagSblatt" durch die Expedition (Koch'fche Buch druckerei) bezogen 2i Mark, durch die Postämter deS Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pf«, (rxcl. Bestellgebühr). - JnsertionSgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pf». Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adreffen werden 25 Pfg. berechnet.

Tagesbericht.

Einem größeren französischen Blatte war von Berlin eine Meldung zugegangen, die von Paris aus wieder den Weg in viele deutsche Blätter gefunden hat, nämlich daß der Kaiser bei dem Diner beim Grafen St. Ballier diesem gegenüber nicht nur seine Freude, ihn wieder in Berlin zu sehen, ausgesprochen und sich ferner dahin geäußert habe, daß er und Fürst Bismarck vollkommen einig seien, daß keinerlei Differenzen zwischen ihnen beständen und daß er ferner volles Vertrauen in die gegenwärtige französische Regierung hege, daß auch, so lange Mr. Grevy und Frey- cinet am Ruder seien, man keine Trübung zu befüräten habe. Wir haben uns enthalten, von dieser Miltheilung das große Aufheben zu machen, wie es in der sensations- bedürftigen Presse anderweitig geschehen ist; nun wird uns von Berlin aus zuverlässiger Quelle mitgetheilt, daß die Nachricht von A bis Z erfunden ist. ES sei nicht des Kaisers Gewohnheit, in Privatgesprächen irgend welche politische Aeußecungen einzuflechlen, und auch diesmal sei er nicht davon abgegangen. Er hat den Botschafter be­grüßt, ihm die Hand gereicht und gesagt, er freue sich, ihn wieder zu sehen, und dann nichts von allem übrigen ge­sagt, auch nicht, als er mit Herrn v. St. Ballier allein in einem Kabinet den Thee genommen. Unser Correspon- denl glaubt, die ganze Mittheilung werde dem französischen Botschafter sehr unangenehm sein; sie gehe nicht von ihm aus.___

Daß die Verordnung des Reichskanzlers in Bezug auf die Anwendung der neuen Orthographie im Reichsdienst nicht als Zeichen einer Verstimmung zwischen dem Reichs­kanzler und dem Cultusminister aufzufassen ist, geht aus nachfolgender Mittheilung, welche uns von wohlunterrichteter Seite zugeht, hervor. Man schreibt uns: Die Verfügung des Reichskanzlers ist dadurch veranlaßt, daß von Seiten einer Reichsbehöroe ein Gesetzentwurf unterbreitet war, in welchem die veränderte Schreibweise des Herrn Cultusmi« nisterö bereits Anwendung gefunden. Daß ein solch' durch­aus willkürliches Vorgehen einer einzelnen Reichsbehörde dienstlich unstatthaft ist, versteht sich für den, welcher in die amtlichen Verhältnisse eingeweiht ist, von selbst. Man denke sich eine einheitliche Sammlung von Drucksachen, wie z. B. die BundesrathSdrucksachen, wo in der einen diese, in der anderen jene Schreibweise angewandt ist; oder aber man denke sich einen Expedienten, der die alte Schreibweise anwendet, einen Decerncnten, der die veränderte Schreibweise vorzicht, und endlich einen die Superrcvision vornehmendcn Chef, der noch an der allen Schreibweise hängt: Was würoen unter solchen Umständen für Conceple uns amtliche Schriftstücke herauskommen? Es ist durchaus erforderlich, daß in amtlichen Schriftstücken in allen Reichsrcssorts eine

Die Nachtwandlerin.

(Fortsetzung.)

Dabei blieb es denn auch einstweilen. Lord B . . . . besuchte natürlich sein Kind häufig. Daß er dabei auch der reizenden Pflegemutter feine Aufwartung machen mußte, liegt in der Natur der Sache. Bald aber schienen seine Besuche fast mehr der Letzteren zu gellen, als seinem Kind. Amalia's Schönheit, welche durch die stille Wehmuth, die ihre Züge verklarte, nur noch reizender gemacht wurde, ihr herrliches Gemüth und die Liebe, welche sie seinem Kinde zollte, welches dafür auch mit unzertrennlicher Liebe an der jungen Pflegemutter hing, machten auf den Lord den tiefsten Eindruck; und da ihm fast als eine Un­möglichkeit vorkam, das Kind von der schönen Mutter zu trennen, so entschloß er sich, lieber die reizende Pflegerin als Zugabe mit nach dem nebligen 'Norden zu nehmen, ein Entschluß, woran sein Herz und die Lieblichkeit Ama- lias gewiß einen bedeutenden Antheil hatten.

Wenn auch Amalia, wie sie sich gestehen mußte, für den Lord nicht das fühlte, was sie für den ersten Gemahl gefühlt, besten Andenken immer in ihrem Herzen fortlebte, ging sie doch nicht ohne Freude aus den schmeichelhaften Antrag ein, Emmy's Mutter zu werden; denn der Lord hatte ihr doch wenigstens wahre und tiefe Achttuig für seine Person eingeflößl, und diese ist ja doch die «Schwester der Liebe.

Mit dem kommenden Frühlinge reisten die Neuver- wähltcn durch die Schweiz nach England. Nicht ohne ein stolzes Gefühl der Wonne sah die schöne, vornehme Lady die' Skrästen VKerMi wM, ff?eück M lM'ÄN

Einheit in der Schreibweise herrscht und daß von einer bestimmten Schreibweise nicht eher abgewichen wird, bis daß eine neue Schreibweise einheitlich für alle Ressorts angeordnet worden ist. Die betr. Bestimmung des Herrn Reichskanzlers geht deßhalb auch nur dahin, daß zur Erhaltung der in der dienstlichen Corrcspondenz nothwendigen Einheit der Schreibweise im Reichödimste an der Rechtschreibung, wie sie bisher in übereinstimmender Praxis üblich ist, so lange festgehalten werde, bis im Wege der Reichsgesctzgebung oder einstimmiger amtlicher Vereinbarung eine Abänderung her­beigeführt sein wird. Willkürliche Abänderungen von der bisher im amtlichen Verkehr allgemein üblichen und von den jetzigen Beamten auf den Schulen übereinstimmend er­lernten Rechtschreibung seien dienstlich untersagt. ES gehört unserer Ansicht nach allerdings eine sonderbare Cömbinationsgabe dazu, aus dieser Anordnung auf politische Differenzen zwischen dem Reichskanzler und Herrn v. Putt- kamer zu schließen. Es sei hier nur noch bemerkt, daß bei den Reichsbehörden schon bisher eine eigene Schreib­weise üblich war, indem das lateinische C stets n ie K. bez. Z. geschrieben wurde, und daß in der reichsdienstlichen Correspondenz sorgsam alle Fremdwörter vermieden würden. Wenn diese Schreibweise damals von den preußischen Mi­nistern nicht acceptirt worden ist, trotzdem der Reichskanzler doch auch schon früher Präsident des preußischen Staats­ministeriums war, so schwindet damit die letzte Berechtigung, jetzt, wo der Reichskanzler und preußische Ministerpräsident die Schreibweise eines preußischen Ministers nicht ohne Weiteres für den reichsdienstlichen Verkehr als zulässig be­zeichnet, eine Differenz zwischen dem preußischen Minister- Präsidenten und dem preußischen Cultus - Minister zu wittern.

Die deutsch - conservative Fraktion des Reichstages hat stets ihr Augenmerk der Förderung und Besserung unserer gewerblichen Berhättniste zugewendet, und wie sie in frü­heren Jahren bemüht war, durch geeignete Anträge dieses Ziel zu erreichen, so ist sie auch in der gegenwärtigen Ses­sion schon wieder mit einem derartigen Antrag vor das HauS getreten. Dieser Antrag trägt die Namen der vier Mitglieder des Vorstandes dieser Fraktion als Antragsteller und ist von Mitgliedern der Fraktion unterstützt; er geht dahin: den Reichskanzler zu ersuchen, einen Gesetz- Entwurf vorzulegen, durch welchen I. der §. 32 der Ge­werbeordnung dahin abgeändert wird:die Erlaubniß zum Betrieb des Gewerbes als Schauspiel-Unternehmer ist daun zu versagen, wenn die Behörde auf Grund von Thatsachen die Uebcrzeugung gewinnt, daß dem Nachsuchenden die zum Betriebe des beabsichtigten Gewerbes erforderliche Zuver­lässigkeit in sittlicher, artistischer und finanzieller Hinsicht abgeht." II. Die 34 und 36 der Gewerbeordnung in dem Sinne abgeändert werden, daßdas Gewerbe der

Auktionatoren nur von Personen betrieben werden darf, welche als solche von den verfassungsmäßig dazu befugten Staats- und Kommunalbehörden oder Korporationen an­gestellt oder von der kompetenten Behörde konzessionirt sind. III. Bei der in Aussicht gestellten Revision des Titels III der Gewerbeordnung über den Gewerbebetrieb im Umherziehen sind 1) die Fragen über die Wanderlager und die Auktionen von Maaren eines Wanderlagers mit zur Erledigung zu bringen, insbesondere 2) sind die Maaren- Auktionen im Umherziehen gänzlich zu verbieten, und 3) ist den Inhabern von Legitimationsscheinen, welche außerhalb ihres Wohnorts und ohne Begründung einer gewerblichen Niederlassung Waaren in festen Verkaufsstellen feilbieten, die Verpflichtung zur Anmeldung dieses Gewerbebetriebs bei der Ortsbehörde aufzuerlegen. IV. Insoweit die Reichs­gesetzgebung bie Heranziehung der Wanderlager zu den Gemeindelasten an den Orlen, in welchen dieser Gewerbe­betrieb ausgeübt wird, unmöglich machen sollte, sind die entsprechenden Abänderungen auf legislatorischem Wege herbeizuführen. V. Der Titel VI (§§. 84104) über die Innungen ist im Sinne weiterer Entwickelung der den Innungen zustehenden gewerberechtlichen Befugnisse voll­ständig umzuarbeiten und dabei insbesondere von folgenden Gesichtspunkten auszugehen: 1) Die Innungen sind für bestimmte Bezirke zu bilden und können aus Gruppen ver­wandter Gewerbe bestehen. 2) Ein Zwang zum Eintritt in die Innung findet nicht statt. 3) Vom Eintritt in die Innung sind diejenigen ausgeschlossen, welche sich nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befinden und welche in Folge gerichtlicher Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind. 4) Die Theilnahme an der Innung kann von statuarisch festzustellenden Voraussetzun­gen, insbesondere rückstchtlich der Lehrlings- und Gesellen­verhältnisse, sowie eines Eintrittsgeldes abhängig gemacht, auch die Ablegung einer Meisterprüfung gefordert werden. 5) Bei Bildung einer neuen Innung bezüglich Umbildung einer bereits bestehenden Innung nach Maßgabe der hier niedergelegten Grundsätze muß denjenigen, welche das be­treffende Gewerbe mindestens ein Jahr lang selbstständig betrieben haben, die Mitgliedschaft bei der Innung auch ohne Nachweis über die Lehrlings- und Gesellenzeit, und ohne Meisterprüfung auf Verlangen gewährt werden. Gewerbetreibenden, welche aus Bezirken, in denen Innungen nicht bestehen, ihren Wohnsitz in den Bezirk der Innung verlegen, darf der Zutritt zu derselben bei Erfüllung der sonstigen statutenmäßigen Bedenken nicht versagt werden, wenn sie den Nachweis der Befähigung durch längeren selbstständigen Betrieb des Gewerbes oder Ablegung einer Prüfung geführt haben. 6) Die Innung ist die legitime Vertreterin des betreffenden Gewerbes. Ihr steht die Wahl für die Schiedsgerichte und etwaige höhere gewerbliche Ver- tretungskörper zu. Sie ist über die den fraglichen Ge-

sich bewegte, und durch die jetzt ihre glänzende Equipage dahiurollte.

Ich seh' dich an und denk' zurück, Än Zeiten nebelfern,

Ein Zauber liegt in d mein Blick, Ich seh' den Bück so gern.

Trotz des nahenden Frühlings durchsauste ein eisiger stürmischer Nordwind die zahllosen, Gassen der Ungeheuern Weltstadt am Themsestrande; dessen ungeachtet rasselten glänzende Equipagen unaufhörlich über bas gefrorene Pflaster, auf dessen eisigen Steinen hie und da eine bleiche, vom Frost durchschüttelte Gestalt die zitternde Hand auö- streckte, den reichen im Glanze des Luxus vorbeistolzirenden Bruder um eine Gabe anflehend, oder ein Haufe betrun­kener Matrosen ihre Zotenlieder brüllend, einer Spelunke zuzogcn. Gehen wir schnell vorüber an diesen Bildern des Glanzes, des Elends und moralischer Versunkenheit, die sich immer unabweisbar dem Wanderer aufdrängen, der beobachtend durch das Gewimmel einer Hauptstadt schreitet. Gehen wir in das nahe Theater; hier waltet die ewig heitere, blühende Kunst, versöhnend in das rauhe Gewirre der Wirklichkeit hinüberstrahlend. Gedrängt voll sind die Räume des großen, prächtigen Tempels der Thalia. Ern Lichtmeer beleuchtet die glänzenden Insassen der Logen ersten Ranges, die sich für ihr Gold das Recht erkaufen, ein paar Stunden lang den goldenen Opern­gucker recht ungenirt auf alle Gesichter zu richten, die solcher Aufmerksamkeit werth erscheinen sowie die be­scheidenen Räume, in welchen der Mann aus dem Volke für ein paar Schillinge sich einen 'aeNußikiEen 'Mesw'Mr- fchW/-Der VorLttK'iff ffüi AW,"dek W

die Zaubertöne der Musik des unsterblichen Meisters um die Ohren der Zuhörer, und jetzt beginnt der Lorgnette dreistes Spiel. Benutzen wir diesen Moment, um uns auch ein wenig unter der dichtgedrängten bunten Zuschauer­masse umzusehen. In einer der Logen ersten Ranges ent­decken wir eine Dame, deren blendende Schönheit alle Blicke auf sich zieht. Die brillante, wenn auch einfache Toilette, dar ganze Wesen verräth die Angehörige der hohen Aristokratie. Auffallenderweise scheint sie den Blicken ihrer zahllosen Bewunderer nicht die geringste Auf­merksamkeit zu zollen; sie unterhält sich angelegentlich mit dem ernsten, vornehm aussehenden Herrn an ihrer Seite und spendet dann und wann ein reizendes Lächeln den Plaudereien des lieblichen kleinen Mädchens, das sein lächelndes Lockenköpfchen überall hinwendct, und seine drol­ligen Bemerkungen der schönen, fast ein wenig zu jung aussehenden Mutter mittheilt.

Dieser anziehenden, dem Leser nicht unbekannten Gruppe gegenüber nimmt ein junger Mann von ungewöhnlicher Schönheit unsere Aufmerkamkeit in Anspruch. Sein glän­zend schwarzes Haar ist nachlässig über eie freie, offene Stirn _ zurückgestrichen, sein dunkles, brennendes Auge streift über die blühenden Gestalten, die sich ringsum seinen Blicken darbieten, fast mit einem Ausdruck der Gleichgül­tigkeit hin; die Schärfe dieses Auges bedarf der Hülfe der Optik nicht, eS scheint auch ohne Bewaffnung die gesuchten Gegenstände aus der Menge herausfinden zu können. Plötzlich bleibt sein Bsick mit einer Bewegung deö Schrecks aus der, reizenden Lady, haften. . Der ganze Ausdruck jeiü^ Gl'fichleö i|t ein seltsames Gemisch von Erschrecken, Ueberf Glchung und Freude., wovon ««jedoch .das Erstere das .tot» MWUMhliM^eff schttU^;~Äi