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XV. M-M«

Marburg, Mittwoch, 18. Februar 1880.

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fttrt a. M. ic.

Devtsche- Reich. _

* Berlin, 16. Februar. Durch Beschlüße des Bun- drSraths aus den Jahren 1873, 1875 und 1877 find zu den Elsaß-Lothtinglngischen Bauschsummen für die Grenz- jvllverwaltung Zuschüsse für die Bestreitung der Ortszu­lagen im Betrage von 2 z der an die Beamten der Grmz- zvll- und Salzsteuerverwaltung wirklich gezahlten Ortszu­lagen bis zur Maximalsumme von 300,000 M. bezw. 250,000 M. bewilligt worden. Di« letzte Bewilligung läuft mit Ende März d. I. ab. Da jedoch die Bundes- Verwaltung auf die Gewährung eines außerordentlichen, mindestens nach den bisher maßgebenden Grundfätzeu be- messenen Zufchusfes zu den Verwallungskostenvergütungen nicht verzichten kann, weil die besonderen Verhältnisse, welche bisher für die Bewilligung eines solchen Zuschusses be­stimmend gewesen find, noch unverändert soribestehen, so bat der Reichskanzler jetzt beim Bundesrach beantragt, daß jene Bewilligung auch nach Ablauf des gegenwärtigen ^iatöjahres bis auf weiteres, beziehungsweise bis zu einer nnderweiten Regelung der Vergütung der ZollverwaltungS- Edfteu in Kraft bleibe. Beigegeben ist dem Antrag eint

Ta Le-bericht.

Der Kaiser empfing gestern eine auS deiuLeidm-Bür- «rmeistern, dem Vorsteher der Stadtverordneten und dessen Stellvertreter bestehende Deputation der Stadt.Magdeburg, welche den Kaiser ersuchte, btr <am 4. Juni stattfindenden 200jährigen Jubelfeier der Vereinigung Magdeburgs mit der preußischen Krone: in Person beizuwohnm. Der- Kaiser sagte huldvollst zu.

Dem Vernehmen nach machte fich der gestrige Mmister- rath betreffs der Nachsesstvn des Landtags in bejahendem Sinne schlüssig; die Bertaguugsvorlage soll im Landtag emgebracht werden.

Die internationale .Commission für t die Patentsteuer «öffnete ihre Berathnngen; nachdem eine.Generaldebatte ftattgehabt, wurde die Diskussion der Frage, ob! die Patent­steuer aus Ausländer ftr her Türkei anwendbar fei, für weitere Berathung reservirt.

DieNordd. Allgem. Zig.", ans die Samoa-Borlage zurückkommend, hebt hervor, es handle sich mcht einmal um den Ansatz zu einer eigentlichen Colonial-Politik. Waö die finanzielle Last betreffe, so betrachte es Jedermann als eine selbstverständliche Pflicht, daß zum Schutze verdeut­schen Handelsinteressen Kriegsschiffe in die ftatst Welt­teile gesendet und Confuln ernannt würden. Im vor­liegenden Falle handle es sich für den deutschen Südsee- handel den Verlust der seinen Mittelpimkt bildenden Fak­toreien auf Samoa zu verhindern, wozu nicht Hülse durch Kriegsschiffe, sondern durch pekuniäre Unterstützung erfor­derlich sei. Sei dieser Unterschied nicht bedeutend und er­heische die Absendung und Stationiruug von Kriegsschiffen nicht dauernd erhebliche Kosten? Noch erstaunlicher sei, daß ein Theil der deutschen Presse behaupte, eS handle fich lediglch um ein Privatunwruehmen, während bas Aus­land das Voxgehen der deutschen Regierung, als durch nationale Interessen geboten, anerkenne. Der Reichstag werde sicherlich seine Entscheidung nach nMmmlen Gesichts­punkten treffen.

DieRepublique fran^aise" bespricht die detttsche Thron­rede und zwar vorzugsweise bat auf die Armeevermehmng bezüglichen Passus. Natürlich flie^ daS Pariser Blatt von friedlichm Versicherungen über, schließt, aber mit den Worten:Auf mehrere Jahre hinaus läuft sie Ruhe des Kontinents keine Gefahr; die Einen sammeln sich, die Anderst arbeiten; »ritte füttern sich mit Chimären und bauen Luftschlöffer im Orient; was sie fich aber auch ein­bilden und wünschen mögen, sie können des Friedens nicht entrachen, well er für die Vorbereitungsarbell, für die stille und ungeheuere Gährung nothwendig ist, ans welcher später das definitive Gleichgewicht der Mächte in Europa erwachsen wird." In cauda venenum. Dieser letzte Satz des Artikels, der aufmerksam gelesen zu werden verdient, wirft ben ganzen Bau der vorangehenden friedlichen Be­theuerungen um. Der Wolf vergißt plötzlich, daß er ven Schafpelz angelegt hat. In Wahrheit sagt das Herrn Gambetta befreundete Organ: Der Friede ist jetzt nicht bedroht; desto unausbleiblicher ist aber der Krieg in einigen Jahren. Wen glaubt dieRepublique frantzaise" mit dieser Sprache zu täuschen?

meigcn nimmt entgegen: ta(gXPebttio*b.Blattet, sowie b.Aniloncen-Bureauk von LH. Dietrich & Co. u, Kassel und Hannover; Th. Diettid) in Frankfurt aM.; Saasenstein & Bögler in Mnksurt a. M., Berlin, Liozw, Süln ic.; Rudolf Stoffe in Berlin, Frank»

Berechnung der aus der Zollverwaltung an ben Grenzen unb aus ber Salzsteuerverwaltung wirklich erwachsenen bezw. erwachsenden Kosten, der dem Reiche hierfür angettchnetm bezw anzurechnenden Entschädigung nntv der hiernach Elsitß- Lothringen zur Last fallenden Kosten für die Etatsjahre 1877/78, 1878/79 und' 1879/80. Nach einer vorläu­figen Feststellung der Zölle und Verbrauchssteuern, -welche die zum Zollgebiet des beuffchen Reichs gehörigen Staaten für das 1. bis 3. Quartal des Etatsjahres 1879/80 an die Reichskasse abzusühren haben, betrug die Summe ber Einnahmen, an welchen sämmttiche Bundesstaaten theil- nahmm 176,946,090 M., davon an Zöllen 103,487,804 M., an Rübenzuckersteuer 48,688,714 M., an Salzsteuer 24,348,334 M., an Tabaksteuer 421,238 M.; die Sum­men der Einnahmen, an welchen Bayern, Württemberg und Baden keinen Theil haben, nämlich ans der Branntwein­steuer und der Uebergangäabgabe an Branntwein 28,101,301 M. nebst den von Sachsen-Weimar und Sachsen-Koburg- Gotha zu zahlenden Aversen im Betrage von 5078 M., und die Summe bet Einnahmen, an welchen Bayern, Württemberg Baben und Elsaß-Lothringm keinen Theil haben, nämlich aus der Brausteuer und der UebergangS- abgabe von Bier 10/448,606 M. nebst den Aversen im Betrage von 1977 M., sämmttiche Einnahmen zusammen 215,503,052 M. Für das erste und zweite Onartal sind abgesührt 169,893,726 M. ES bleiben mithin für das dritte Quartal abzuführen 45,609,326 M. Im Vergleich mit dem Vorjahre belief sich der Gesammtbetrag der ge­meinschaftlichen Solleinnahmen auf 29,844/662.12 M. mehr. Nach bet vorläufigen Feststellung der Einnahme von Spielkattenstempel, welche die Bundesregierungen für das 1. bis 3. Quartal des Etatsjahres 1879/80 an die ReichÄasse abzuführen haben betrug die Solleinnahme 770,624.50 M. Nach Abzug der Betwattungskosten u. ff. w. bleiben davon für die Reichskasse 739,018 M. Nach der Nachweisung der Einnahmen für verkaufte Äechsel- stempelmarken und gestempelte Blankets und ber den ein­zelnen Bundesstaaten ans dieser Einnahme zu gewährenden Anthelle u. s. w. für das 1. bis 3. Quartal des EtatS- jaht 4879/80 sind aufgekommm 4,777,737.40 M, wo­von nach Abzug bet Anthelle bet Landesregierungen für bie Reichskasse verbleibe« 4,682,183.40 Mark. Sowohl ans ben verschiedensten Jndustriebezirkm Preußens, als auS ben angesehensten Handelsplätzen Deutschlands kommen von zuständiger Seite Mittheilungen, 'daß ber Wunsch, Handel, Gewerbe und Industrie möchten fich von den Schlägen der langen Krisis erholen, verwirklicht wird, indem da« Jahr 1879 das erste ist, welche« in seinem Verlause die Hoffnung der endlichen Erfüllimg dieser Er- toartuag nicht zu Schanden macht. Ein Bericht aus Esten erklärt: Die allgemeine Geschäftslage hat sich bet un8 neuerdings in günstigster Weist geändert. Mcht nur, daß die Eisenwerke unb die Kohlenzechen für reichlich ein Iaht Beschäftigung haben, sondern es haben sich auch alle übrigen Zweige der Bewegung ongeschlosstn. Das Vertrauen ist zurückgekehri unb selbst ber Privatmann betätigt dieses durch seine Betheiligung an industriellen Unternehmungen in einer Weise, wie sie seit Jahren so großartig nicht da war. Hatte schon die neue Zollgesetzgebung dem noch tie­feren Sinken aller Werthe ein Ende gemacht, 'so führte die Kunde von dem Abschluß einer deutsch - österreichischen Allianz alsbald Verträum herbei und begünstigte und kräf- tigte bie schon langsam ehtgettetene Hausse, während ber eigentliche Impuls bie enormen Bestellungen Amerikas in den Stahl- und Eisenzweigen zuzuschreiben ist. Roh­material wie Fabrikat werdm gesucht, Bestellungm nur zu wirklich lohnendm Preistn effettnirt, Kohle bleibt steigend im Preise, Koke ist kaum noch zu haben. Aber auch in der Textilindustrie hoben die Klagen anfgehört; auch glaubt man, eine Konsvtidirung und Klärung ber gegenwärtig noch unruhigen Verhältnisse kvnstatiren zu können.

Dttsde«, 13. Februar. Abgeordneter Ackermann hat bei ber Zweiten Kammer folgende Interpellation einge­bracht: Ist die Regierung gewillt, zur Befeitigung ber in Sachen des Bagantenwesens zu Tage getretenen großen Uebelftänbe auf zweckentsprechende Revision ber nnschlagen- ben reichsgesetzlichen Vorschriften hinzuwitkm, auch, sowett möglich, im Wege der Landesgesetzgebung, bezw. durch Ver­ordnung die erfotderlichm Maßregeln zu ergreifen? Die Interpellation ist von sämmtlichen Mitgliedern der confer» vativm Fraktion unterzeichnet. In einer zu Leipzig stattgehabten, gut befuchtm Versammlung von selbstständigen Schneidern (Arbeitgebern des Schneidergewerbes) wurde die Absendung einer Petition an den Reichstag beschlosten, welche sich gegen die Gewerbefreihell und für obligatorische

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition b. Blatte« sowie d-Annoncen-Bureaux von G-L. Daube L Co. in Frankfurt a. M; Jägerische Buchhandlung daselbst!; Herrnann'sche Buchhandl. daselbst; Jnvalidendani in Berlin; W- Thiene« in «berfeld; 6. Schlotte in Bremen-

Buchbruiere,) Mjogen «b\tion JU ertbeilenbe Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pf«, berechnet.

Fachinnungen, sowie Einführung der obligatorischen Pru- fungspflicht der Meister und Gesellen und für Einführung von polizeilich controlriten Arbritsbüchern ber Gesellen ausspricht.

Darmstadt, 14. Februar. Die Zweite Kammer be­schäftigte sich heute, wie wir derFrkf. Ztg." entnehmen, mit der Vorlage wegen Aufbesserung der Ruhegchalte der älteren Civilpenfionäre. Diese bestimmt, daß Ruhegchalte bis zu 1200 Mark um 20 pCt., bi« zu 2400 M. um 15 PCt., bis zu 3600 Mark um 10 pCt. aufge- beffert werden, wobei jedoch stets die Bedürfnißsrage maßgebend sein soll. Diehl und Büchner beantragten auch die Pensionen über 3600 Mark aufzubesfern, während Ellenberger und Genossen nur bis zu 2400 M. gehen wollten. Für die Vorlage sprachen Muhl, Theobald, Bauer WolsSkehl, Schneider, Wafferburg, Betz und Falk und ward dieselbe schließlich mit allen gegen 9 Stimmen angenommen. Die Vorlage wegen Regelung der Militär- gerichtsbarkeit der vor 1872 pmsionirtm Officiere, Militär­ärzte und Mllitärbeamten wurde ohne Debatte genehmigt, ebenso die Gesetzentwürfe, Maßregeln gegen die Reblaus, sowie dm Verkehr mit explodiven Stoffen betreffend. Eine Petition um Erhöhung der Pensionen der älteren Schullehrer sand allgemeinen Anklang und wurden Mini­malgehalte von 600 M. bewilligt. Die Erste Kammer hatte bei Gelegenheit der Berathung der Vorlage über die zu errichtende LandeSculturrentenkaffe die Regierung weiter ersucht, den Realcredit durch eine Landescteditkafse zu heben. Diesem Beschluß wurde jedoch zur Zeit nicht bei­getreten. Die Vorlage der Regierung, den Kaufpreis für die Main-Weserbahn zur gänzlichen Abtragung der älteren Eisenbahnschuld, sowie Rückkauf von oberhessischen Eisenbahnobligationen unter pari zu verwenden, wurde nach kurzer Debatte gutgeheißen.

Aartsnthe, 15. gebt. Durch die neue Examengesetz­vorlage ist, da die «Staatsprüfung danach künftig überhaupt nicht mehr stattsinden soll, die UebergangSbestimmung in Ari. 4 veS 'Gesetzes vom 19. Februar 1874 (Nachsuchung des Dispenses) gegenstandslos geworden. Die Geistlichen, für welche dieselbe erlassen war, wärm zur Erlangung eines Kirchenamtes, und die nach Verkündigung jenes Ge­setzes zu Priestern Geweihtm zur öffenttichen Ausübung kirchlicher Verrichtungen wie zur Erlangung eines Kirchen- amtes sofort traft Gesetzes befähigt, sobald sie den Nachweis der bestanden Abiturienten-, bezw. Maturitätsprüfung, des dreijährigen Besuches einer deutschen Universität, sowie des Hörens der Vorlesungen aus dem Lehrkreise der philosophi­schen Fakultät erbracht haben. Hiefür, d. i. die Förmlich­keit der Vorlage der betreffenden Zeugniffe wäre (wie in der Begründung der neuen Gesetzesvorlage bemerkt wird) etwa eine Frist in der zu erlassenden Vollzugsordnung zu bestimmen. Für Geistliche, welche dm Nachweis nicht in vollem Umfang erbringen können, wäre schon durch die Faffung des Art. 1 (dazu wird regelmäßig erfordert" u. f. w.) der «StaatSregierung DispmfationSbefugniß Vor­behalten. Auch stände selbstverständlich int Ermessen ber Staatsregierung, einen Geistlichen, der eine für Baden gültige Abiturienten-, bezw. Maturitätsprüfung nicht nach­weisen kann, zur öffenttichen Ausübung kirchlicher Verrich­tungen unb zu einem Kirchenamte nut zuzulassen, wenn berselbe nachträglich eine Reifeprüfung nach Vorschrift beS § 68 der Ministerialvervrdmmg von 1869 betreffend den Lehrplan, die Schulordnung und die Abiturimtenprüfung der Gelehrtenschuten, ablegt. Fragt man, was das Frei­burger CapitelSvieariat zu dem Wandel in seiner Haltung bewogen hat, so gibt es selbst in seiner Erklärung Auf­schluß, indem die DispenSverbote zurückgenommen werden in dankbarer Anerkennung der von dem Großherzoge ge- offmbarten Theilnahme für die Seelsorge ber katholischen Bevölkerungunb in ber Erkmntniß, daß nach bem bis­herigen Gange ber landstänbischm Verhandlungen durch unser Entgegenkommen eine ben Interessen ber Kirche ent­sprechendere Amderung des Gesetzes vorn 19. Februar 1874 in sicherer Aussicht steht. Erwähnt fei noch, daß derBad. Beobachter" die Nachrichten über die Entsendung eines CourierS nach Rom, sowie bezüglich einer Reife des Kanzleidirectors Maas nach zuverlässigen Mitthellungen für unbegründet erklärt.

Stuttgart, 16. gebt. Der Abgeordnete v. Höldet begibt sich dem hiesigenNeuen Tagblatt" zufolge heute nach Berlin; die Ablehnung der Wahl zum zweiten Vice- präfidenten des Reichstags erfolgte, wie dasselbe Blatt et- fahtm haben will, in Folge besonderer an Höldet ge­langter bezüglicher Aufforderung von liberalen Reichstags- Abgeordneten.