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XV. Iahrgai-

Nlarburg- Freitag, 13. Februar 1880

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dern Gegebene nach Abzug der Kosten zu, — eine Summe von wohl über 100 Mark, wofür wieder einige Kleine ausgenommen werden können, so daß eine arme, arbeitsame Mutter ihre Lieblinge in sicherer Obhut weiß und nicht voll Angst und Furcht an die ohne genügende Aufsicht Zurückgelassenen denken muß. —

Mittwoch, den 4. c, fand die erste Hauptvorstellung unter einem ganz immensen Zudrang des Publikums statt. Um halb acht war der Beginn angekündigt, um 6 Uhr waren schon die ersten Reihen der Sitzplätze besetzt. Wer eine halbe Stunde vor dem Anfang kam, konnte nicht mehr auf einen einigermaßen günstigen Stehplatz, geschweige denn auf einen Stuhl rechnen. Ein größeres Publikum hat der Saalbau nie gesehen, mancher verließ wegen des großen Gedränge« den Saal wieder, für einen Stuhl wurden hohe Preise geboten. Trotz solcher Ueberfüllung herrschte nach dem Aufgehen des Vorhangs verhällnißmäßig große Ruhe, die nur durch lebhafte Beifallsbezeugungen unter­brochen wurde. Diese verdienten aber auch die Darsteller in reichem Maße; man sollte kaum glauben, daß ein so schwieriges Stück, wie .Wallensteins Lager" von Dilettanten in so kurzer Zeit eingeübt und, wie ganz allgemein aner­kannt wird, so vorzüglich gegeben werden konnte. Die Rollen waren sehr gut verthellt; Wachtmeister, erster Jäger, Capuciner errangen besonders großen Beifall. Rach unserer Ansicht war der Capucimr als jovialer, polternder, wohl­genährter Mönch, der sich selbst in Eifer redet und in feiner Rede Befriedigung findet und sich aus dieselbe etwas zu Gute thut, der es nicht verschmäht, bei den Worten:

Denn weß daS Gefäß ist gefüllt, davon eS sprudelt und überquillt," den vom Croaten, dem treuen Sohn der Kirche, dargebotenen Krug überjchäumenden Bieres anzunehmen

Die „Nordd. Allg. Ztg." macht auf die Stellung auf­merksam, welche die katholisch-irländische Partei im Paria- mente eingenommen hat. Die Komik habe aufgehört, der Emst sei eingetreten. Gegen die Procedur dieser Partei müsse Remedur Eintreten. Man sei gespannt darauf, was das Ministerium thun werde.

Jahresrechnung gleichkommt; und sodann 2) daß der Be­lastete befugt sein soll, auch wider den Willen des Berech­tigten, andere als Forstgrundstücke zur Abfindung zu geben, sofern dieselben sich wirthschaftlich für denselben eignen. Die erste Bestimmung hat um deswillen große Bedenken erregt, weil der Ausdruck „Kapitalwerth" leicht so aufge- faßt werden kann und vielfach so aufgefaßt worden ist, als sei darunter etwas Anderes verstanden, als „dauernder durchschnittlicher Ertragswerth." Die zwette Bestimmung ist wegen des Zwang«, der gegen den Berechtigten geübt werden kann und der mehrfach zu mißbräuchlichen Vor­zügen geführt hat, verwerflich. Im vorigen Jahre wurden die Beschwerden in erster Beziehung der Regierung zur Berücksichtigung empfohlen, und zwar fast einhellig, wäh­rend über den zweiten Punkt zur Tagesordnung überge­gangen wurde. Gestern war die Kommission meist so einmüthig. Die Regierung hob unter Anderem hervor, daß sich in Wirklichkeit eigentliche Uebelstände noch gar nicht gezeigt hätten. Auch die Besorgnisse wegen solcher schienen nicht verschwunden zu sein. Namentlich ergebe sich dies aus dem Umstande, daß aus Hannover und von den ^Büdinger Interessenten gar keine Petttionen einge­gangen seien rc. Ob die Schlußfolgerung richtig ist, lasse ich dahingestellt sein. Jedenfalls konnten die hesfischen Abgeordneten es nur mit Mühe dahin bringen, daß bet vorjährige Kommisstonsbeschluß, Empfehlung zur Berück­sichtigung, von der Majorität wiederholt wurde.

Auf der Tagesordnung der in den letzten Tagen de- Februar stattfinvenden AuSfchußsttzung des Centtalver- bandeS deutscher Industrieller zur Beförderung und Wah- mng der nationalen Arbeit steht u. A. die Wahl einer Deputation, welche beauftragt werden soll, bei Fürst Bis­marck eine Audienz uachzusuchen und demselben für die Durchführung der Zollreform den Dank der Industrie zu überbringen. _______

Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: „Nowoje Wremja" suche die Verantwortung für die Verbreitung der zur Ver­dächtigung der preußischen Politik erfundenen Fabeln von sich abzuwälzen. DaS Blatt habe sich aber zum Hand­langer jener Erfindung gemacht und die volle Verantwort­lichkeit dafür mitübernommen, indem eS dazu bemerkt habe, es hoffe, diesesmal werde die „Norddeutsche" eS bleibeu lasten, diese interessante durchaus wahre Thatsache zu de- menttren, weil eine Polemik nur neue für die preußische Regierung noch viel unbequemere Enthüllungen herbei- | führen könne, welche daS Doppelgesicht der preußischen Politik gegen Rußland noch deutticher feststellten. Für die Berechtigung der „Norddeutfchen" zur Zurückweisung solcher unsauberer Hetzereien sei ein weiterer Nachweis nicht nothwendig. ____________________

Deutsches Reich.

Berli«, 11. Februar. Dem BundeSrath ist neuerdings ein neuer Gesetzentwurf des Brausteuergesetzes zugegangen. Bekanntlich sind die beiden in der vorigen Session dem Reichstage vorgelegten Entwürfe, betteffend die Erhebung der Brausteuer und die Erhöhung der Brausteuer bei der ersten Plenarberathung an eine Kommission verwiesen und von dieser durchberathen, jedoch nicht weiter erledigt worden. Inzwischen bestehen die Gründe, welche für die bezeichneten Vorlagen maßgebend waren, unverändert fort, so daß deren Wiedereiubringung geboten erscheint. Bei der erneuten Aufstellung sind die beiden getrennten Gesetzentwürfe zu einem Entwürfe vereinigt worden, auch haben die Abände­rungsvorschläge der Reichstagscommission zum großen Theil Berücksichtigung gefunden. Der Entwurf umfaßt 45 Para­graphen und beträgt zunächst der Steuersatz 4 M. vom Hektoliter ungebrochenen Malzes. Die Steuerzahlung liegt denjenigen ob, für welche das Malz zur Bier- und Essig­bereitung gebrochen oder verwendet wird. Der Geltungs­bereich des Gesetzes umfaßt das innerhalb der Zolllinie liegende Gebiet deS Reichs, jedoch mtt Ausschluß der Kö­nigreiche Bayern und Württemberg, des GroßherzogthumS Baden, des großherzoglich sächsischen Vordergerichts Ostheim und des großherzoglich Sachsen-Koburg-Gothaischen Amts Königsberg. — In den Motiven heißt eS: „Die finanzielle Lage, welche im vorigen Jahre bei Einbringung der Steuer­vorlagen für die Vermehrung der eigenen Einnahmen des Reiches auf dem Wege der Ausbildung des indirekten Steuersystems sprach, hat sich durch die Annahme deS Zoll­tarif- und des Tabaksteuergesetzes nicht schon so wett ge­ändert, daß davon abgesehen werden könnte, wiederum auch auf einen wesentlich höheren Ertrag der Bierbesteuerung Bedacht zu nehmen. Dazu kommt, daß durch Erhöhung der Biersteuer seitens der Reichsgesetzgebung eine durch die Verfassung selbst vorgezeichnete Bahn betreten wird. Nach Artikel 35 der ReichSverfastung hat daS Reich ausschließ­lich die Gesetzgebung über das gesammte Zollwesen und über die gemeinsamen Verbrauchssteuern. Abweichend von diesem Grundsatz ist die Besteuerung des inlänoischen BierS und Branntweins in Bayern, Württemberg und Baden der Landesgesetzgebung Vorbehalten. Zugleich aber wird, wie dies auch in den früheren Zollvereinsgesetzen regelmäßig geschah, der Satz hinzugefügt, daß die Bundesstaaten ihr Bestreben darauf richten werden, eine Uebereinstimmung der Gesetzgebung über die Besteuerung auch dieser Gegen-

und zu leeren, richtig aufgefaßt. Er darf durchaus nicht, wie manche wolle», als Asket und Fanatiker hingestellt werden, dem widerfpricht der ganze Sttl bei Predigt, noch weniger aber barf er selbst belustigend wirken wollen, er muß durch den übertriebenen Eifer seiner Rede eine ko­mische Figur werden, ohne es zu wollen. Daß er kein gewöhnlicher, ungebildeter Bettelmönch ist, geht daraus her­vor, daß er in die politischen Verhältnisse, sogar in die Pläne Wallensteins recht gut eingeweiht erscheint ober sie durchschaut. Sehr bezeichnend sind die Worte: „Weiß doch Keiner, an wen d e r glaubt."

Einen besonderen Vortheil für die Darstellung bot der Umstand, daß die Statisten keine ungeblldeten Leute, keine willenlose Automaten waren, die steif und unbeholfen stehen bleiben, wo man sie hinstellt, sondern Leute, die Verständniß für den Geist des Stückes hatten und demselben zu ent­sprechen suchten. Ein reges Leben herrschte in dem Lager, kleine, nette Nebenhandlungen spielten sich neben der Haupt- Handlung ab. Der Soldatenschulmeister exercirte seine Truppen, Marketenderin und Aufwärterin, in welchen ge­wiß so leicht niemand verkleidete Jünglinge vermuthete, suchten den sehr starken Brand der Soldatenkehlen zu löschen. Was sie darboten, schien nach den langen behag- lichen Zügen der Zechenden zu urtheilen, nichts weniger als das sonst auf den Bühnen übliche gefärbte Waffer zu sein. Die niedliche Aufwärterin, die den zudringlichen Croaten, dessen Mienenspiel und gebrochener Dialekt sehr gut waren, mit einer recht kräftigen Ohrfeige in die Schranken zu weisen verstand, ließ sich daS Schäkern des schmucken Holk'schen Jägers gern gefallen. Eifrig wurde mit Karten und Würfeln, anfangs selbst von den Soldaten­jungen gespielt. — Sollte das Kartenspiel nicht am Ende

Tagesbericht.

Der „Nordd. Allg. Ztg." zufolge wird der Reichstag nicht durch den Fürsten Bismarck, sondern durch den Grasen Stolberg eröffnet. Die „Nationalzeitung" hört, über bw Rachsession des Landtages sei in ber gestrigen Mimsterral- sckung noch kein befinittver Beschluß gefaßt worben. Man wolle noch einige Tage abwarten, ob bie Commlssionsbera- Hungen über das VerwaltungSgefetz zu einer sicheren Grundlage für das Plenum führten.

Der preußische Antrag beim BundeSrathe wegen Ab­änderung des § 30 deS Sozialistengesetzes geht dahrn, die Geltungsdauer des Sozialistengesetzes bis zum 31. Marz 1886 zu verlängern.

Der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung der Ar- ttkel 13, 24, 69 und 72 der Reichsverfassung ist dem Reichstage bereits zugegangen. Die Artikel, welche an deren Stelle gesetzt werden sollen, lauten: „Art. 13. Die Berufung des Bundesraths und Reichstags findet Minde­stens alle 2 Jahre statt und kann der BundcSrath zur Vorbereitung der Arbeiten ohne den Reichstag, letzterer aber nicht ohne den Bundesrath berufen werden. Art. 24: Die Legislaturperiode des Reichstags dauert 4 Jahre. Sur Auflösung des Reichstags während derselben ist em Beschluß des Bundesraths unter Zustimmung des Kaisers erforderlich. Art. 69: Alle Einnahmen und Ausgaben des Reichs müssen für jedes Jahr veranschlagt und auf den Reichshaushaltsetat gebracht werden. Der letztere wird für einen Zeitraum von 2 Jahren, jedoch für Ms Fahr besonders, vor Beginn der Etatsperiode nach folgen­den Grundsätzen im Gesetz festgestellt. Art. 72: Ucker die Verwendung aller Einnahmen des Reichs ist durch den Reichskanzler dem Bundesrath und dem Reichstag zur Entlastung für jedes Jahr Rechnung zu legen.

Am 7. d. hielt die Agrarkommission des Abgeordneten­hauses eine Sitzung zur Berathung zahlreicher Petitionen aus dem Kreise Rinteln und aus den Gemeinden Ober« listingen, Niederlistingen und Obermeißer, wegen Ablösung von Waldservituten. Der Gegenstand ist schon im vorigen Jahre zur Verhandlung gekommen, und damals waren auch zahlreiche Beschwerdeführer aus der Provinz Hannover und aus dem hessischen Kreise Gelnhausen wegen des so­genannten „Büdinger Waldes" aufgetreten. Es handelte sich und handelt sich noch jetzt hauptsächlich um zwei Be­stimmungen der einschlägigen Gesetze von 1872 und vom 25. Juni 1876, nämlich 1) daß bei Abfindungen m be­standener Forst ein nach den Grundsätzen der WaldwerthS- berechnung zu ermittelnder „Kapitalwerth" zu leisten ist, welcher dem zwanzigfachen Betrage der durchschnittlichen

Die Theatervorftellaug von Stvdireade« «»lerer Hochschule zum Beste« der Rothleidevde» hteßger

Sradt uud Provinz.

Wir hoffen, daß es unseren Lesern nicht unlieb sein wird, wenn wir noch einmal an dieser Stelle aus die von hie­sigen StudirendeN veranstalteten theatralischen Vorstellungen zurückkommen. Waren dieselben doch ein Ereigniß für unsere Stadt und werden dieselben bei Alt und Jung noch lange Stoff zur Unterhaltung geben. „ Geboten war aber auch einem Jeden die Gelegenheit für wenig Geld sich einen hier sehr seltenen Kunstgenuß zu bereiten und dazu noch die Befriedigung zu einem guten Zweck beige- steuert zu haben. — .

Ueber 700 Schüler wohnten der Generalprobe bei, schon li/2 Stunden vor Beginn derselben belagerten gleich wilden Schaaren sie die Thüren, und unmöglich war es beim Einlaß r dieUngestümen in Ordnung zu halten. Den armen Kin­dern, welche sich gemeldet, waren gern Freibillete gewährt worden. — Eine größere Anzahl von vergnügten Kinder­gesichtern hat man wohl selten zusammen gesehen, selten haben wohl Schauspieler ein dankbareres Publikum gehabt. Manche Darsteller, besonders der „Herr Major" und

Frau Krebs" sind populäre Gestalten unserer licken Fugend geworden. Ein glücklicher Gedanke war eS von den Leitern des Unternehmens diese Generalprobe zu einer Schülervorstellung zu gestalten. Die auftretenden, und ; -war meist zum ersten Male in dieser Weise austretenden fr Spieler gewöhnten sich an ein Publikum, und zwar an ein sehr geräuschvolle«, den Kindern wurde em sehr großer Genuß bereitet und — last not least unserer d^sen sehr bedürften Kleinkinderschule fließt das. von den Kiw-

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. Blatte« sowie d. Annoncen-Bureaux von ®. L. Daube & Co. in Frankfurt a- M; Jägerische Buchhandlung daselbst» Hermann'sche Buchhandl. daselbst: J«validendanl m Berlin; W. ThieneS in Elberfeld; C- Schlotte in Bremen.

■meigen nimmt emgegen: Me Expedition d.Blatte«, fowie d.Annoncen-Bureaur von Th, Dietrich L Co. in gefiel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a.M.; Laasenstein & Bögler in fcontfttrt a M., Berlin, gtisiig, Cölu iu; Rudolf öojfe m Berlin, Frank- furt a. M rc.