Einzelbild herunterladen
 

mch iteit von oer ifen md- ttrf, be- Uß- und der kauf neu,

igcn )rst-

um ind- ss. rauf ern. Ung der nibt der 'ßen den c so ach- für Iben nur ! in trag mit rgen end­ende daß die ist. an­acht, und lach- iom- 44

eisen steht divi-

deS ver- rgcn. Liren

>«s.

tat den eigentlichen Grund angegeben, weshalb namentlich een Sortimenten die minderen Qualitäten den Loosholz- berechligten zugetheilt sind, nicht die besseren Sorten, weil malI eben der Gefahr vorbeugen wollte, daß die Berechtigten ihre Holzguautitäten verkaufen. Das ist der einzige Grund. Nun sind wir, meine politischen Freunde und ich, einstim­mig der Meinung, daß der Gesetzentwurf einer Vorberalhung zu überweisen sei, und zwar der Agrarkommission unter Verstärkung von 7 Mitgliedern. Die Verstärkung ist nun deshalb vorzuschlagen, weil die augenblickliche Zusammen- sammeusetzung der Agrarkommisston keine hessischen Mit­glieder enthält und es doch von hohem Werth sein muß, ja her Kommission die Einzelheiten zu hören und näher m prüfen, welche hier vorgebracht worden sind, und wenn ich meine innere Ueberzeugung hier aussprechen darf, so glaube ich, daß dergleichen Vorkommnisse, seien sie nun Mhr oder nicht ganz richtig, besser in der Kommission ihre Beleuchtung, Prüfung und Richtigstellung finden, als hier im Hohen Hause und vor der ganzen Oeffentlichkeit. Geschieht die Beralhmig in einer Kommission, so wird es sich namentlich darum handeln, zu prüfen, ob die vorge­schlagene Art der beweglichen Taxe gegen die früher fest­stehende die richtige ist, mit 2O^/o unter dem fünfjährigen Lizilationspreise. Hierüber jetzt schon eine bestimmte An­sicht zu gewinnen, läßt sich aus den Unterlagen, die uns die Denkschrift giebt, nicht thun, und gerade deshalb werben vir uns einer kommissarischen Berathung füglich nicht ent­ziehen können, weil wir von der Königlichen StaatSregie- mng die näheren Berechnungen in dieser Beziehung haben muffen, um uns zu vergewissern, ob, wie von der einen Seite behauptet wird, die Loosberechtigten zu schwer ge­troffen und chnen ihr Recht verkümmert wird, oder aber, wie die Regierung behauptet, nur eine Ausgleichung ge­boten wird.

Das Endziel, meine Herren, so weit ich es aus der Denkschrift zu entnehmen weiß, ist ja auch bei der könig­lichen Staarsregierung das, eine Ablösung dieser Gerecht­same herbeizuführeu und ist das richtig und sind die übrigen Unterlagen und Zahlensätze richtig, die die Denkschrift in dieser Beziehung enthält, so können wir eben auch im In­teresse der Loosberechtigten eine ganz bestimmte Unter­lage gewinnen, um sagen zu können, sie werden nicht be- »achlheiligt, auf der andern Seite aber auch sagen zu Zinnen: oas staatliche Interesse wird nicht zu sehr benach- cheiligt, mit einem Worte, es kommt auf eine Ausgleichung beider Interessen hinaus. Der Gesetzentwurf enthält über­haupt nur 5 Paragraphen und der wichtigste ist der §. 2. Dieser bestimmst die durchschnittliche Ausgleichungstaxe und ich muß sagen, wenn man ihn liest, so wie er vor uns liegt und wie er auch int Original steht — ich habe es berglichen — er ist nicht recht richtig gefaßt, entweder schilt der Schlußsatz in dem ersten Satze oder es wird eine Amdcruug in der Konstruktion staltfinden müffen. Ich bemerke dies hier, weil ich nicht glaube, in die Kommission gewählt zu werden. Wenn Sie die Güte haben werden, «ir zu folgen, so glaube ich, werde ich Recht behalten. Es soll also die Taxe gefunben werden, wie es heißt nach bem Ergebnisse:

die sich in jeder Oberförsterei aus dem Durchschnitt der in den vorvergangenen fünf Wirlhschaftsjahren, einschließlich der Werbungskosten in den öffentlichen Ver­käufen, nach einem Abzüge von zwanzig Prozent ergeben

das

E sb Lbgc« sind und

i ist Ab- kra= ächst uns

imen iahre

Haus ssion jenn lchcn tgen, Ulen, > be» >cren was

i haben. .

Das ist undeutlich, man will doch feftstellen, bap die fünf vorvergangenen Wirthschaftsjahre die Unterlage bilden sollen und nach dem Durchschnittspreis von zwanzig Prozent Zuschlag die Loosberechtigten ihr Holz nehmen sollen.

'Rach meiner Auffassung müssen heraussallen aus dem Paragraphen die Worte „in den" es muß „Wirthschasts- jahre" heißen statt „Jahren", das Komma hinter Wtrth- schaftsjahrm muß fort und gesetzt werden hinter „Wer­bungskosten" ; bann wird das ausgebrückt, was das Gesetz M. Ich will eö nicht nochmal im ganzen verlesen, ich habe es nur anbeuten wollen, weil das nach meiner An­sicht in der Kommission nothwenbigerweise geänbert »erben wüßte. Indem ich hiermit schließe meine Herren, — ich bin nie ein langer Redner, ich liebe das gar nicht sage ich, daß im großeck Ganzen nach meiner Auffassung kein Grund vorliegt, ein Mißtrauen bei der Vorlage dieses Gesetzes gegen die Königliche Staatsregierung zu haben, jonbern das Interesse der Berechtigten, oer Loosempfänger, »ls aber auch auf der anderen Seite das Staatsinteresfe im Auge hat. Das ist ja bei allen Gesetzen der richtige Standpunkt, den Ausgleich dieser beiden Interessen zu finden und die Staatsregierung hat geglaubt, einen rich­tigen Ausgleich nach diesen beioen Richtungen durch dies Gesetz herzustellen. Sie wird ja auch in der Lage sein, bet Kommission diejenigen noch fehlenden Unterlagen zu geben, welche auch diese zu derselben Ueberzeugung, die ich habe, bringen würde.

Präsident: Der Abgeordnete Rübsam hat das Wort.

rymc rüß!

Abgeordneter Rübsam: Meine Herren, wenn der Herr Vorredner blos den Zweck mit seiner Rede verbunden hat, um als Redner für den Gesetzentwurf zu sprechen, so hat er allerdings diesen Zweck erreicht, weiter aber auch Nichts, denn von allen den Bedenken, bie von meinen Landsleuten gegen dies Gesetz vorgebracht worden sind, hat {r nicht ein einziges widerlegt. Der vorliegende Gesetz- entwurf, meine Herren, ist ein Schritt weiter zu dem Ziele, uralte, seit Jahrhunderten in Hessen bestehende Nechtsverhältnifse in Bezug auf die Waldnutzungen zum

>wie- DCtl Der

alten tbere mge*

Bc- rung ieier Ichen : een

D«

7 61

Nachtheil der Berechtigten zu beseitigen. Es ist das schon von meinen Landsleuten, bie vor mir gesprochen haben, ausführlich bargelegt worben, unb ich hätte baher auf bas Wort verzichten können. Jnbeß bie Worte des Herrn Mi- nisters veranlassen mich boch, noch einige Bemerkungen in bieser Beziehung zu machen und mich namentlich zu bem Punkt in ber Begründung der Vortag, zu wenden, wo es heißt, daß eine große Anzahl von Berechtigten, von ihrem Recht, Holz gegen eine geringe Taxe zu beziehen, keinen Gebrauch gemacht hätten, weil die gesetzliche Taxe höher als der mertantile Werth sei und daß in Folge dessen in den letzten Jahren 40,000 Raummeter Holz von den Be­rechtigten abgelehnt worden seien. Meine Herren, diese Thatsache ist richtig, indeß die Gründ-, welche für diese Erscheinung in den Motiven angeführt werden, sind nicht zutreffend. Der hauptsächlichste Grund, weßhalb diese Ab­lehnung erfolgt, besteht darin, daß die Forstbeamten, wel­chen diese alte Berechtigung unbequem ist, darauf ausgehen, sie den Berechtigten auf alle mögliche Weise zu verküm­mern und daß diese Forstbeamten dabei nur den aus­schließlichen fiskalischen Gesichtspunkt im Auge haben.

Es werden den Berechtigten, wie schon hervorgehoben ist, die Holzsorten von der allerschlechtesten Qualität, die lange nicht so viel werth sind, als die gesetzliche Taxe be­stimmt, angeboten, und zwar an Orten die so weit ent­fernt liegen, daß sie die Kosten des Fuhrlohns nicht werth sind. Meine Herren, das ist eine allgemeine Klage im Lande. Der Herr Minister bestreitet das unb hat sich auf ben Bericht seiner Behörden bezogen. Meine Herren, ich kann Ihnen mit anderen Berichten dienen. Ich habe hier Berichte aus den betreffenden Volkskreisen, unb es wirb mir wohl gestattet sein, einige derselben hier vor­zulesen.

Ich habe hier einen Bericht oder eine Erklärung, unter­schrieben von dem Bürgermeister und dem Gemeinderath der Gemeinde Obcrrombach im Kreise Hünfeld. Dieselbe lautet folgendermaßen:

„Die Gemeinde Oberrombach hat in diesem Jahre ihr Loosholz in Summa oeßhalb abgelehnt, weil es zu schlecht und den Fuhrlohn nicht werth war, nämlich Kiefernholz II. unb III. Klasse, welches zum großen Theil faul unb wassersüchtig war (unb wegen bieser schlechten Beschaffenheit bei ber nachherigen Versteigerung kaum bie Hälfte der Taxe erzielte), und unter dem Kiesem-Derbholz waren 5 Raummeter Anbruchholz, wel­ches eben wohl nur eine höchst geringe Brennkraft hat. —

Das cer Gemeinde Oberrombach für 1879 ange­botene Holz war aus verschiedenen Schlägen und wurde uns der Abfuhrschein im April zugeschickt, entgegen der Bestimmung in dem neuen Gesetz, wonach die Holzab­gaben im Laufe des I. Quartals stattzufinden haben; diese so sehr verspätete Beholzigung hatte nicht etwa darin ihren Grund, daß die Holzhauerei sich sehr ver­zögert hätte (denn bei den jetzigen verdienstlosen Zeiten gibt es Holzhauer in Unmasse, mehr als je zuvor, so daß sämmtliche Holzhauereien sehr frühzeitigt beendigt worden); nein, nur darin, daß entgegen unserem uralten kurhessischen Rechte, wonach die Holzabgabe zum Haus­bedarf an die Untertanen in allen vorhandenen besseren Sortimenten zuerst bewirkt unb bann erst ber verblei­bende schlechte Rest versteigert würbe — seit einigen Jahren, namentlich seit bie summarische Holzabgabe an bie Gemeinben (also seit 1874) bie besseren Sortimente in bem ganzen Forstrevier erst sämmtlich versteigert worden waren und bann ber verbliebene schlechte Rest für bie Gemeinbe gerade für gut genug befunden würbe. So nötig wir nun auch bas Holz unb Reisig hatten, so mußten wir bennoch bieses miserabel schlechte Reis unb das Holz, welches zum TheU dieselbe Bezeichnung verdiente, zurückgeben, well wir es nicht gebrauchen konnten." _

Ein anderes nur ganz kurzes Schriftstück aus der Ge­meinde Rndolphshan sagt dasselbe. Es lautet wie folgt:

„Die Gemeinde Rubolphshan hat in diesem Jahre ihr Loosholz in Summa ganz aus denselben Gründen abgelehnt, wie bie Gemeinde Oberrombach; natürlich weil es schlecht unb ben Fuhrlohn nicht werth war, Kieferholz unb Reis, zudem faul ober Anbruch, unb auch uns war ber Abfuhrzettel erst im April angeboten worben, nachbem bie besseren Sortimente, ben früheren gesetzlichen Bestimmungen gänzlich zuwiber, vorher ver­steigert worben waren. Da gute Sortimente in ben hiesigen Versteigerungen stets hohe Preise erzielen, so müssen wir es im Interesse ber zahlreichen Armen unb geringen Leute, die in ihren kleinen Oesen erst recht keinen Dreck brennen können, sehr bedauern, wenn auch dieses uralte hessische Recht ber Abgabe zum Hausbedarf ab- geschasft würbe."

Meine Herren, bamit es nun nicht scheint, als wenn bieö blos in einer Oberförsterei stattgefunden hätte, unb damit Sie sehen, baß bie Beschwerde eine allgemeine ist, so habe ich hier einen Brief von einem einfachen schlichten Bauern, aus einer von ben genannten beiben Gemeinben entfernt liegenben Oberförsterei, ber Bezug nimmt auf bie Aeußerugen, bie ber Herr Minister in wohlwollenber Weise früher, als ber Abgeordnete Grimm diesen Gegen­stand behandelte, gemacht hat. Ich will einige Sätze dar- ans vorlesen; es intereffrrt den Herrn Minister vielleicht, zu wissen, wie das Volk über seine neulichen Worte nr- theilt. Der Briefschreiber sagt:

„In der 19. Sitzung des Abgeordnetenhauses am 5. Dezember hat der Abgeordnete Dr. Grimm vorgebracht,

daß in den ehemals kurhessischen Landcsthellen das den Gemeinden zustehende Recht, aus den Staatsforsten Brennholz zu beziehen, vielfach verkümmert und theil- weise ganz genommen werde. Der neue LandwirthschafS- minister Dr. Lucius hat darauf erwidert: diese Fälle sind mir unbekannt. Ich werde die Sache untersuchen lassen und geeignetenfalls Abhülfe leisten.

Dieser Uebelstand wird auch hier in ber ganzen Um­gegend wahrgenommen. Ich will nur ben einzigen Um» staub berühren, daß ben Leuten bas Holz in zu weiter Entfernung vom Orte offerirt wird, so daß sie solches gar nicht holen können."

Jetzt führt nun der Briefschreiber ausführlich an, wie es in seiner Heimath Solsdors hergeht: daß die Leute in früheren Jahren das Holz in den ihnen zunächst lie­genden Forsten angewiesen erhielten, einige Jahre darauf in den weiter hinten liegenden Forsten, während das gute Holz ganz in ihrer Nähe zu finden war, und jetzt, im vorigen Jahre, das Holz in einem noch weiter entfernten Forste angewiesen erhalten. Das trifft, meine Herren, vorzugsweise bie geringeren Bauern; bie größeren Bauern, bie Pferbegespann haben, haben theils Privatwalb, theils sind sie berechtigt an einem Jnteressentenwalbe, erhalten kein Loosholz aus bem Staatswalb, währenb bie gerin­geren Leute, bie ihre wenigen Aecker blos mit Kühen ober Ochsen bestellen, sich bas Holz nicht selbst holen können, für sie wirb bas Gerechtsame bnrch ein solches Verfahren ganz werthlos gemacht. Dann sagt ber Briefschreiber weiter:

Wenn man bas hier Angeführte bem Oberförster sagt, so kümmert ihn bas nicht im Geringsten, nehml's ober nehmt's nicht, unb so ist ber Gemeinde Soisdorf schon seit mehreren Jahren beiläufig ein Drittel von ihrem Holzquantum abgeschachert.

Ich will Sie deßhalb Namens der Gemeinde unb ber ganzen Umgegenb bitten, bei Gelegenheit bie Sache an maßgebender Stelle vorzutragen.

Wenn es bem Herrn Lucius Ernst ist mit seiner Abhilfe, so ist es auch am Besten, wenn er erfährt, „wie bie Leute behanbelt werben."

Meine Herren, ich glaube, biefe Kunbgebungen aus ben Kreisen ber Berechtigten werden boch gewiß eine Be­rücksichtigung oerbienen gegenüber ben entgegenstehenden Berichten der Behörden. Es ist allerdings richtig, wie der Herr Minister anführt; im Jahre 1875 ist das an- gezogene Reskript seitens der königlichen Regierung in Kassel erlassen worden. Allein, meine Herren, es hat sich um kein Haar gebessert; die Leute sagen im Gegentheil, es fei noch viel schlechter geworden und das erklären sie auf eine Welse, die ich hier nicht vortragen will, well es natürlich bloße Vermuthungen sind, und ich mit bloßen Verrnu- thungen hier nicht kommen kann.

(Schluß folgt.)

SchiffSnachrichren.

Laut Telegramm finb£ die Hamburger Post-Dampfschiffe: „Suevia", am 8. d. M. von Hamburg unb am 11 d. M. von Havre abgegangen, nach einer Reise von 10 Tagen am 2t. d. M. 10 Uhr Morgens wohlbehalten in Newyork angekommen; „Westphalia", am 8. d M. von Newyork abgegangen, am 18. b. M. 43/4 Uhr Nachmittags in Plymouth angekommen, Cher- burg am 20. passirt und am 2 *. d. M. in Hamburg eingetroffen. Das Schiff überbrachte 50 Passagi re, 112 Briefsäcke und volle Ladung. „Wieland" am 15. d. M. von Hamburg via Havre nach Newyork abgegangen, traf am 17. d. M. in Havre ein unb ging am >8. Nachmittags nach Newyori weiter. „Nandalia" ging am 20. d. M. birect und „Frisia" am 21. d. M. via Havre von Hamburg nach Newyork.

Ä«8$wg »mö 6« Acgißrr» 6eS CtaxbcSiuetg 6tx Stadt Rardmg,

bestehend aus den Gemeinden Marburg, OckerShansen, Marbach Cappel, Ronhaufen und Wolfsdausen.

Vom 17. bis 24. Januar 1880.

Geborene.

1) Elisabeth Henriette, des Landgerichtsdiener Peter Gerlach T- 2) Anna Elisabeth, des Wärters bei der Jrrenheilanstalt Ernst Schneider T- 3) Jtarl Heinrich Wilhelm, des Gärtners Friedrich Wilhelm Scharf S. 4) Leonhardt Adolph, des Krankenwärters Jakob Heipel S- 5 Amalie Anna Gertrude, des Kaufmanns Wilhelm Friedrich Christian Loos T. 6) Agnes Friederike, des Schriftsetzers Heinrich Hüter T- 7) Margarethe, des Steinhauers Georg Baum von Cappel T. 8) Louis Adam, des Schreiners Adam Korell von Ockershausen S. 9) Heinrich, des Ackermanns Konrad Kühn 4. von Cappel S.

Gestorbene.

1) Justine Eleonore Runkel, geb. Petri, Wittwe des Bäcker­meisters Hermann Runkel, 68 I 1 M. 3 T. alt. 2) Sophie Amalie, des Handschuhmachers Jakob Sachs T- 6 M. 9 T- alt. 3) Schuhmacher Johann Jost Weiershäuser 35 I. 1 M. 28 T. alt 4) Jakobine Friederike Henriette Greif, geb. Cöster, Ehefrau des Fabrikarbeiters Ludwig Greif, 4' I. 7 M. 15 T. alt. 5) Taglöhnerin Gertrude Pfing st von Ronhaufen 74 I. 10 T. alt. 6) Elisabeth, des Maurers Caspar Haferkorn 2 von Ockershausen T- 2 I. 11 M. 10 T. alt. 7) Elisabeth Karthäuser, ledig, von Ronhaufen 73 I. alt.

Marburg,24. Jan. (Marktbericht.) Der heutige Markt war gut besucht. Butter kostete per Psd. anfangs 90 Pfg., ging jedoch auf 80 Pfg. herab. Hühnereier per Stück 6—8Pfg., Käse per Wtück 8—10 Pfg., Käsematte per Stück 5 Pfg., ZwetschenmuS per Maßtopf 90 bis 120 Pfg. Wollen-Garn per Gbd. 30 Psg^ Hühner pro Stück 100—150 Pfg., Enten per Stück 140 —170 Pfg., Hasen per Stück Mk. 3,50—4 Mk.. Waschklammern 10 1 vtück 90—10' Pfg., Zwiebeln per Pfd. 12—14 Pfg., Kohlrabi 4-6 Stück 20 Pfg., rothe Rüben 3 5 Stück 10 Pfg., Kohl 3—4 Smck 10 Pfg.. Aepfel 5-8 Stück 10 Pfg., Birnen 9—14 Stück 10 Psg., Sellerie und Porree 25 Stück 90—150 Pfg. Hafergrütze per Liter 35 Psg.