rauben wolle. § 1 des Gesetzes wurde bei namentlicher Abstimmung mit großer Majorität angenommen und nunmehr die Berathung fortgesetzt. Wie das endliche Resultat in der morgen fortzusetzenden Debatte ausfallen wird, ist zweifelhaft, man wird conservativerseits die Annahme des Gesetzes befürworten.
Marburg, 22. Januar. Gestern wurde bei HaddamS Hausen auf der Landstraße eine Frau aus Allna er'roren aufgefunden. Dieselbe hatte Abends vorher in hiesiger Stadt noch umher gebettelt, in Ockershausen das Ergebniß ihrer Bettelei in Schnapps umgesetzt und dann ihren Heimweg in betrunkenem Zustande angetreten.
(Personal-Chronik) Dem Bahnwärter Heinrich Möller zu Bockcnheim im Kreise Hanau ist das Bertienst- Ehrenzeichen für Rettung aus Gefahr verliehen worden. — Der Schuhmachermeister Heinrich Wilhelm Karl Mühl- Hausen zu Waldkappel ist zum Bürgermeister daselbst gewählt und als solcher regierungsseitig bestätigt worden. — Dem Universitäts-Musik-Direklor Wolff zu Marburg ist die erbetene Entlassung aus seinem bisherigen Amte vom 1. April l. I. ab ertheilt worden. — Der praktische Arzt Dr. v. Stcfenclli zu Burghaun ist vom 1. Januar ca. ab zum kommissarischen Kreis-Wundarzt des Kreises Hünfeld bestellt worden. — Dem Techniker Otto Eichelberg aus Iserlohn ist vom 1. d. Mts. eine Wegebau-Aufsehcrstelle in Neustadt, Kreis Kirchhain, probeweise übertragen worden. Der past. extr. Heinrich Schenkheld von Kassel ist zum Gehülfen des Pfarrers Flcischhut zu Leckringhaufen, in der Klasse Wolfhagen bestellt worden. — Der Sekrerar Frank bei der Landescrcditkasse in Kastel ist als Verwalter zum ständischen Leihhause versetzt und die Hülfsarbeiter Kölschtzke und Quentin sind zu Sekretariatsgehülsen bei der Landes- kredi käste in Kassel bestellt worden. — Der Postpraktikant Braun in Fulda ist zum Poilsekretär ernannt. Der Bürgermeister Althaus in Münchhausen und der Stationsvorsteher Reuter in Mönchehof sind zu Postagenten bestellt; die bisherigen Postagenlen Manger in Münchhausen und Güth in Mönchehof sind freiwillig aus dem Postdienste geschieden; der Postagent Simon in Somborn ist gestorben. — Versetzt sind: der Ober-Telegraphcnassistent Prochnow von Kastel nach Fulda und der Post-Assistent Brück von Wächtersbach nach Bebra; der Postsekretär Blechschmidt von Frankfurt a. Main nach Bockenheim, der Postasststent Weippert von Bockenheim nach Frankfurt a. M. — Der Kreisbote Münch zu Gersfeld ist vom 1. April er. ab mit Pension in den Ruhestand versetzt.
— Lambert, Seconde-Lieutenant von der Reserve des Jägerbataillons Nr. 11 ist zum Premier-Lieutenant befördert worden.
Kassel, 21. Januar. Vor Eintritt in die Tagesordnung der gestrigen östentlichen Sitzung des ständischen Bürgerausschusses gab nach der „H. Herr Oberbürgermeister Weise in Betreff der EisenbahndirektionS- Angelegenheit einige kurze rein sachliche Mittheilungen. Auf Wunsch des Stadtrathes sei er vor Kurzem mit Herrll L. Hochapfel abermals in Berlin gewesen. Leider habe die zweite Mission nicht zu einem besseren Ergebniß geführt, als die frühere. An allen stellen hätten sie folgende Erklärungen erhalten: 1) daß die Bedeutung einer Central- direktion in ihrem Einfluß auf die Förderung der wirth- schastlichen und materiellen Interessen in Kastel durchaus überschätzt werde; 2) daß in Rücksicht auf den gegenwärtigen Besitzstand von einem nennenswerthen Verluste der Stadt Kastel kaum die Rede sein könnte, denn so lange der darmstädttsche Theil der Main-Weserbahn nicht abgetreten wäre, würde diese Direktion hier bleiben, die vorhandenen Kommissionen würden aber insofern nur einem Wechsel unterworfen, als BetricbSämter daraus hervorgingen, daS gleiche werde der Fall sein, wenn der darmstädtische Anthell der Main-Weser Bahn an Preußen fallen sollte; 3) habe nach allen bei diesen Fragen in Betracht kommenden Verhältnisten die Stadt Frankfurt nicht umgangen werden können. Eisenbahndircklionen besäßen überhaupt nicht, wie in der Kasseler Petition besonder« betont worden, den Charakter provinzieller Bedeutung; daß bei Feststellung der Direklionssttze der Hinweis der Kasseler Petition auf die Qualifikation Kassels als Stapel- und Handelsplatz nicht ausschlaggebend wirke, vielmehr nur die allgemeinen Verkehrsverhätlnisse, in welcher Beziehung sich Kastel mit Hannover und Frankfurt doch nicht messen wollte; 5) habe Minister Maybach die bestimmte Erklärung abgegeben, daß Kassel unter allen Umständen so lange als Sitz einer Centtaldirektion excludirt bleibe, bevor nicht über das Schicksal der Main-Weser Bahn endgültig entschieden worden, die Frage aber, ob Kassel in Zukunft auch noch eine Centraldirektion bekommen werde, als eine offene Frage zu betrachten sei.
Bi» Landtage.
Berlin, 22. Januar 1880.
Das Herrenhaus genehmigte in seiner heutigen Sitzung das AuSführungSgesctz zur Gebühren-Ordnung für die Rechtsanwälte und erledigte eine Reihe von Petitionen.
(Abgeordnetenhaus.) Der Gesetzentwurf betreffend den Austausch preußischer gegen olcenburgische GebictStheile wird in dritter Lesung genehmigt. — Es folgt die Bc- rathung des zum zweiten Male aus der Kommission zurück- gekehrten Feld- und Forstpolizeigesetzes, woran die Kommission einige Milderungen vergenommen hat. Vor dem Eintreten in die Diskussion über den Entwurf selber entspinnt sich eine Erörterung über die Vorfrage, ob nicht der ganze Entwurf durch Verweisung der Materie zur provinziellen
Regelung zu erledigen sei. Minister Lucius erklärt, die Regierung könne aus eine provinzielle Regelung selbst in beschränktem Maaße nicht eingehen. — Zur Generaldiskussion bei § 1 spricht Franke gegen und Graf 2)ort für den Entwurf, v. Schor! mer-Alst erklärt sich gegen die Vorlage ; Minister LuciuS führt zur Vertheidigung des Entwurfs an, eS bandele sich nicht um eine unreife nicht genügend durchgearbeitele Vorlage; dieselbe beruhe vielmehr auf gründli- chenStudien. Es handele sich auch nicht blos um Verschärfungen, sondern es würden auch wesentliche Milderungen vorgeschlagen. Die Vorlage stehe auf dem Bodm der allgemeinen für die ganze Monarchie gültigen Gesetze. Das Gesetz sei nach den verschiedensten Richtungen ganz unerläßlich und unaufschiebbar. Auf dem Lande sei die Anleitung des KindeS zur Entwendung von Feldfrüchten ganz gewerbsmäßig. Die von einer Seite empfohlene Selbsthülfe sei ganz zu verwerfen. Die Vorlage schließe sich lediglich den Eigen» thumsbegriffen an, die zur Zeit im Lande gang und gebe seien. Der Minister führt aus, warum sich eine einhert- liche Regelung gegenüber einer provinziellen empfehle und bittet in die Spezialdiskussion einzutreten. Nachdem noch Jakobi für und v. Eynern gegen die Vorlage gesprochen, wird § 1 in namentlicher Abstimmung mit 302 gegen 74 Stimmen angenommen. Die §§2 — 8 werden mit einem Amendement zu § 4 nach den Kommissionsanträgen genehmigt. — Hierauf wird die weitere Berathung vertagt. — Nächste Sitzung Freitag 11 Uhr.
Berlin, 22. Januar. Die den Bundesrathsausschüsten überwiesene Vorlage betr. die Abänderung des Reichsmilitärgesetzes bestimmt außer dem Gemeldeten ferner, daß die Friedens-Präsenzstärke von Anfang April 1881 bis Ende März 1888 ein Prozent der Bevölkerung beträgt, wodurch sich die jetzige Präsenzstärke von 401,000 auf 427,250 Mann erhöht. Das hessische Infanterie - Regiment Nr. 116 wird um ein drittes Bataillon vermehrt. Die Mannschaften der Ersatzreserve erster Klasse sollen im Frieren zu Hebungen einberufen werden. Diejenigen, welche bereits Hebungen abhielten, sollen während der gesammtcn Dauer der Ersatzreservepflichl in der Ersatzreserve erster Klaffe bleiben. Die Uebungspflicht erstreckt sich auf vier Hebungen wovon zwei je acht Wochen, die letzten zwei nicht unter zwei Wochen dauern sollen. Die Motive weisen auf die umfassenden Armeereformen der Nachbarstaaten hin, hinter welchen selbst nach den neugeforderten Heereserhöhungen Deuischland bezüglich der Artillerie und der Infanterie zurückbleibt.
Wie«, 22. Januar. Die „Polit. Corresp." meldet aus Konstantinopel: Aus Ermächtigung des Sultans soll morgen eine den Negerhandel betreffende Convention zwischen Sawas Pascha uno dem britischen Botschafter Layard unterzeichnet werden.
Pest, 22. Januar. Im Unterhause beantragte Mocsary eine Enquete anläßlich der jüngsten Unruhen in Pest. Das Haus wird in Betreff der Behandlung dieses Antrags morgen Beschluß fassen.
Paris, 22. Januar. Der Antrag auf volle Amnestie ist unterzeichnet von 49 Deputirten. Im vorigen Jahre zählte der nämliche Antrag 87 Unterschriften.
Die Loosholzbercchtigung im Abgeordveteuhaus.
(Stenographischer Bericht.)
(Sortierung.)
Schluß der Rede des Ministers für Laudwirthschaft, Do- mainen und Forsten Dr. Lucius:
Dann hat der Herr Abgeordnete einen Fall ausgeführt, der hier in dieser Versammlung und, wie ich sagen muß, auch auf mich selbst einen lebhaften Eindruck hervorgerufen und mich indignirt hat. Der Fall ist folgender. Er knüpft an den Vorwurf an, daß das Holz in fo entfernten Revieren angewiesen werde, daß die Berechtigten keinen Werth darauf legen können, eS zu beziehen, und führt dann den einen Fall an, wo der Gemeinde A in unmittelbarer Nähe der eine Meile entfernten Gemeinde B, und der Gemeinde B in unmittelbarer Nähe der eine Meile entfernten Gemeinde A ihr Holz angewiesen sei, so daß die Einwohner von A ihr Holz bei B, de von B bei A herbeiholen mußten Er sagte:
„Wenn die Lauern von Asbach und die von Obergeis sich im Walde begegnen, welche mir genannt sind, dann wird das gewiß einer unliebsamen Erörterung unterworfen, welche Gründe die Königlichen Forstoeamteu dazu veranlaßten, daß diese Leute auf diese Weise ihr Holz im Walde spazieren fahren mußten, und wenn dann die Bauern szu der Ansicht kommen, daß man ihnen aus diese Weise ihre Berechtigung verleiden wolle, dann fürchte ich sind diese Leute der Wahrheit recht oft nahe." Was ist nun aber an diesem Fall? An diesem Fall ist nicht ein Wort wahr!
(Hört! Hört!)
Ich habe hier die amtlichen Berichte auS Asbach und ObergeiS und deponire hier auf dem Tisch des Hauses die beigefügte Karte, welche die Situation von ObergeiS uud ASbach darstcllt, zur geneigten Anschauung. Der Bericht deS Oberförsters voon Hersfeld über Asbach, dattrt vom 12. Dezember 1879, lautet:
„Der Gemeinde Asbach ist seit dem Jahre 1866 das Loosholz stets nur auS dem zunächst gelegenen Revier- theil Asbach der Obersörsterei Hersfeld verabreicht worden, während ObergeiS seit gedachter Zeit niemals und, so viel mir bekannt ist, noch nie Loosholz, weder auS dem gedachten Revier, noch aus dem ObergeiS näher
gelegenen Reviertheil Untergeis der Oberförsterei Hersfeld bezogen hat, sondern in der Obersörsterei Neuenstein beholzigt worden ist.-
Es kann also ein Fall der Begegnung nach der geographischen Lage der beiden Orte der Forstreviere, wo, wie amtlich feststeht, die Gemeindeverholzung stattgefunden har, nicht vorgekommen sein, und ich glaube allerdings, ehe man so schwere Beschuldigungen gegen eine Verwaltung vorträgt, wäre man in der Thal verpflichtet, sich genauer über die Richtigkeit der Thatsachen zu belehren; ich wenigstens glaube meinerseits der Forstverwaltung schuldig zu sein, sie vor derartigen Angriffen zu schützen.
Der zweite Fall ist der von Obergeis. Hier liegt eine vollständige Liste der Reviere seit dem Jahre 1871 vor, wo eben dieser Gemeinde, das Holz angewiesen ist. Daraus ergiebt sich, daß die weiteste Entfernung 3,z Kilometer gewesen ist, aus der die Gemeinde das Holz hat holen müssen, also auf keinen Fall 1 ',2 Meile, sondern das ist ungefähr kaum eine halbe Meile; auch hier ist die Anweisung in dem nächstgelegenen Bezirke erfolgt.
Weiter ist in diesem Bericht auS Obergeis konstatirt:
Vom Jahre 1877 ab haben die Loosholzberechtigten zu Obergeis ans den Loosholzbezug verzichtet, da die Realtheilung des dortigen Jnteressenwaldes stattgesunden hat und die Besitzer auS demselben nicht nur ihren Brennholzbedarf, sondern auch Holz zum Verkauf bezogen haben. Zum Theil haben auch die gesunkenen Holzpreise, welche es den ärmeren Einwohnern ermöglichten, die geringen durch Schnee und Windbruch erfolgten Sortimente billig zu erwerben, dazu beitragen.
Es sind also auch hier die Motive und die Schlußfolgerungen, die in Bezug aus die vorgetragenen Specialfälle vorgetragen sind, in keiner Weise zutreffend und begründet. Ich darf weiter anführen, daß die Klagenstber eine unzweckmäßige, un- loyale Erfüllung cer Looshvlzberechtigungen in der kur- hessischen Zeit augenscheinlich häufiger gewesen sind, als jetzt zur Zeit der preußischen Verwaltung. In den letzten Jahren sind von mehr als 950 berechtigten Gemeinden blos 7 Beschwerden eingegangen und von diesen 7 Beschwerden haben sich 4 als begründet, 3 als hinfällig erwiesen. Das ist auch gar nicht so unbegreiflich, wenn man bedenkt, mit welcher Strenge die Regierung in Kassel auf eine loyale Erfüllung der Berechtigungen hält. Auf der anderen Seite ist in den letzten Jahren seit 1877 in einer vollständig planmäßig organisirten Weise, roi? bis auf den heutigen Tag geradezu provozirt worden auf Klagen aus den Kreisen der Loosholzberechtigten. Bereits 1877 sind eine große Zahl von Beschwerden bei der Regierung in Kassel eingegangen; das ist richtig und es hat damals — also vor drei Jahren — eine genaue Untersuchung über die Berechtigung der Beschwerden stattgefunven und es ist darüber ein dickes, mir jetzt vorliegendes Aktenstück angefertigt worden. Die damalige Untersuchung für Hersfeld hat ergeben, daß in dem dortigen Kreis die Klagen nur in sehr beschränktem Maße berechtigt waren, uno ich darf annehmen, daß in diesem beschränkten Umfang inzwischen auch Remedur eingetreten sein wird.
Ich halte mich also zu der Vermuthung berechtigt, daß, wenn auch jetzt in neuerer Zeit wieder in öffentlichen Blättern zu Klagen über Loosholzberechtigungen ausgefordert wird — ein Gutsbesitzer fordert in der hessischen Morgenzeitung wiederholt zu solchen Beschwerden ans — daß auf solche entschiedene Provokation hin allerdings Klagen erfolgen mögen, daß ihnen aber ebenso abgeholsen werden wird, wie den früheren, d. h. daß in einzelnen Fällen also die Klagen als begründet gefunden werden, daß im große» Ganzen aber sich feststellen wird, daß die Forstverwaltung nicht in unloyaler Weise bemüht ist, die Berechtigung zu verkürzen.
Ich bin mir sehr wohl bewußt, daß bei diesem Gesetzentwürfe es sich um eine durchaus nicht populäre Aufgabe handelt. Ich habe auch nicht die Ehre, diesen Gesetzentwurf ausgearbeitet zu haben, er hat bereits früher dem Landtage vorgelegen. Die Vorarbeiten zu diesem Gesetze erstrecken sich bis unmittelbar in das Jahr 1873 hinein. Dieses Gesetz hat doch einfach die Aufgabe, einen wirklich reelle» Maßstab zu gewinnen für die Bemessung des Werths der Berechtigung, die den loosholzberechtigten Gemeinden znsteht. Daß die Taxe von 1865 kein geeigneter Maßstab ijt, das ist, glaube ich, hinreichend nachgewiesen, da seitdem zu viel Veränderungen der allgemeinen Verhältnisse eingetreten sind, als daß sie noch als zutreffend bezeichnet werden könnte.
Der jetzige Zustand ist in keinem Falle haltbar. Einerseits enthält er eine ungerechte Begünstigung einzelner Gemeinden; andererseits eine Betrachtheiligung für andere Gemeindekomplexe. Die Tendenz ist also nicht eine Erhöhung oder eine Reduktion der Holzpreise, sondern eint Ausgleichung, wie sie dem heutigen Werthverhältnisse entspricht. Und wenn die Gesetzesvorlage glaubt, den richtigen Maßstab darin zu finden, daß fte den durchschnittlichen Lizitationspreis der letzten 5 Jahre — bei gleichartigen Sortimenten — annimmt, unter einem Abzug von 20" o, so glaube ich, kommt das in der That dem Werth der jetzigen Berechtigung sehr nahe. Außerdem wird ja dagegen nichts za sagen sein, daß man die Höhe dieses Abzugs einer eingehenden Prüfung unterzieht, und ich glaube meinerseits, daß die preußische Forstverwaltung durchaus dagegen nichts einzuwenden hat, daß die Richtigkeit US vor? ick jenen Satzes der eingehendsten und objektivsten Prüfung unterzogen wird. Ich würde aber allerdings bitten um eine objektive Prüfung.
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