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Marburg, Sonnabend, 24. Januar 1880

XV. Za-Wl-

««»eigen nimmt entgegen: bit Expedition d.vlattet, wwied-Annoncen-Bureauk von 16. Dietrich & Co. in Raffel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a.M.; naaienjtein & Bögler in Lankfurt a- M., Berlin, ?,tp;ig, Cöln ic.; Rudolf Stoffe in Berlin, Frank­furt a. M. tc.

WcWsche Aitmig.

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. Blattes sowie d.Annoncen-Bureaux von L- Daube & Co. in Frankfutt a. M; Jäger'sche Buchhandlung daselbk; Hermann'sche Buchhandl. daselbst; Jnvalidendank in Berlin; SB. ThieneS in (toetfetb: C. Schlotte in Bremen-

Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn» und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen BeilageJlufttirteS EonntagSblatt" durch die Expedition (Koch'sche Buchdruckerei) bezogen Al Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches A Mark 50 Pfg. (excl Bestellgebühr). Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfg.

Für in der Expedition zu ettheilende Auskunft und Annahme von Adreffen werden A5 Pfg. berechnet.

Deutsches Reich.

Berlin, 22. Jan. Dem BundeSrathe ging eine Vor­lage über Ergänzung und Aenderung des Reichsmilitär- gesetzes zu, wonach vom 1. April 1881 ab die Infanterie in 503 Bataillonen, die Feldartillerie in 340 Batterien, die Fußartillerie in 31 Bataillonen und die Pioniere in 19 Bataillonen sormirt werden sollen. Neu errichtet «erden: 11 Infanterie-Regimenter, 8 preußische, 1 bayerisches und 2 sächsische 1 preußisches Fußartillerie- Regiment und 1 preußisches Pionier-Bataillon. Ferner treten zu den bereits bestehenden Formationen 32 Feld- Batterien 24 preußische, 4 bayerische, je 2 sächsische und württembergische neu hinzu. Die hierdurch er­wachsenden dauernden Ausgaben betragen 17,160,242, die einmalige Ausgabe beträgt 26,713,166 Mk. Die ,Nordd. Allg. Zig." widerlegt den von einem Theil der : Presse gegen die Gründung der deutschen Seehandelsgesell- schaft mit Unterstützung des Reichs erhobenen Bedenken Md schließt: Ueberall sei der nationale Gedanke, der die Sache beherrschende gewesen. Nichts sei unwahrer, als die Behauptung, daß es sich um eine directe oder mdirecte Unterstützung der bekannten Hamburger Firma gchandelt habe. Wir zweifeln auch nicht, daß die ge- schgebenden Factoren des Reichs in diesem Sinne die Angelegenheit auffassen und dieselbe trotz manchen Wider- spruchs von bekannter Seite gutheißen und genehmigen werden.

Leipzig, 21. Jan. DaS Reichsgericht hat eine für die Ergänzung der Medicinaltaxe vom 9. März 1872 wichtige Entscheidung unterm 19. Januar 1880 getroffen. Ein Kreisthierarzt, welcher in einer großen Reihe von Fällen in die Lage gekommen war, Obduktionen von ge­fallenem Vieh vornehmen zu müssen, hatte dafür den im § 3 unter Nr. 4 zugebilligten Satz von je 4 Thlr. für Obduktion eines Leichnams" liqnidirt und auch von den Behörden stets ausgezahlt erhalten. Aber nach einigen - Jahren kam die Obcrrechnungskammer mit dem Monitum, daß' ein Thiercadaver kein Leichnam sei. letzterer Ehren­name vielmehr nur auf Menschen resp. auf Sectionen im engeren Sinne paffe. Alles Protestiren des Kreisthicr- arztes, der sich darauf berief, daß das Gesetz vom 9. März 1872 für alle Medicinalpersonen ergangen sei, half nichts, «r mußte seitdem umsonst obduciren; nur Reisekosten wur- ben ihm bewilligt uns der angeblich überhobene Betrag, welcher durch Zufammenrechnung aller Fälle während feiner ganzen Praxis auf fast 600 Mark ermittelt wurde, zog man executorisch von ihm ein. Er beschritt den Rechts­weg und erftritt auch gegen den Fiscus in erster Instanz ein obsiegliches Erkenntniß auf Erstattung der widerrecht­lich zurückgeforderten Gebühren. Anders erkannte das Appellationsgericht zu Arnsberg. Dasselbe hielt es mit

dem Sprachgebrauche für unvereinbar, den Ausdruck Leichnam" auch aus Thiere zu beziehen. Das Gesetz spreche sogar an einer Stelle vonbegrabenem" Leichnam, während Thiercadaver doch nurverscharrt" würden. Der Kreisthierarzt erhob hiergegen die Nichtigkeitsbeschwerde, indem er ausführte, daßCadaver" nur die lateinische Uebcrsetzung vonLeichnam" wäre und der Ausdruck verscharren" fürbegraben" im Interesse des guten Ge­schmacks vom Gesetzgeber besser weggelassen sei. Der höchste Gerichtshof des Reichs trat der Nichtigkeitsbeschwerde bei, cassirte das Arnsberger Erkenntniß, indem es die erste, den Fiscus verurtheilende Entscheidung des Kreisgerichts zu Hagen wieder herstellte. Die Kreisthierärzte werden hiernach ihre Gebühren fortan auch für die in ihrer Sphäre vorkommenden Obduktionen unbeanstandet beziehen dürfen.

Meiningen, 18. Jan. Die Genesung des Herzogs schreitet zwar in erwünschter Weise fort, doch ist für den hohen Patienten Schonung immer noch erforderlich und er muß sich dcßhalb auch von den Regierungsgeschäften noch fern halten. Die thüringischen Regierungen haben sich über eine gemeinschaftliche Ausführung der Rechtsan­waltsordnung geeinigt und jetzt wird die einschlägige Ver­ordnung von der diesseitigen Regierung publicirt. Die bezüglichen Befugnisse der Landesjustizverwaltung werden von den Justizministern ausgeübt; über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft entscheidet oas Justizministerium nach Anhörung des Präsidiums des Oberlandesgerichts und des Vorstandes der Anwaltskammer; bei gemeinschaft­lichen Landgerichten wird die Zulassung zur Rechtsanwalt­schaft von den Justizministerien der betheiligten Staaten bestimmt.

Gietze«, 21. Januar. Der Wunsch, daß die Univer­sitätsklinik zu der neuen Caserne genommen werde, welche für das zu errichtende 3. Bataillon des hiesigen Regiments gebaut werden soll, ist aussichtslos, nachdem bereits der Platz für die neue Caserne bestimmt ist, der freilich eine viel größere Ausdehnung der Gebäulichkeiten gewährt. An­dererseits scheint das Urtheil über die Mängel der jetzigen Klinik auch nach den Ausbesserungen nicht verändert, wenn es war ist, daß nun seitens der Universität an die groß- herzogliche Staatsregierung das Gesuch um Erbauung einer neuen Klinik unter eingehender Motivirung gerichtet worden ist. Der in Folge einer Section am Recurrenzfieber erkrankte Professor Pcrls, den ein Darmstädter Blatt ge­rüchtweise bereits hat sterben lassen, ist außer aller Gefahr.

Mainz, 22. Januar. Eine stark besuchte Volksver­sammlung aller Parteien beschloß einstimmig eine Adresse an den Landtag wegen des Baues einer Rheinbrücke zu richten.

Allsltmd.

Wien, 22. Januar. Der Klub der liberalen Partei

beschloß anläßlich des Austritts der Fortschrittspattei eine Resolution, wonach der Austritt wegen der Abstimmung in der Wehrfrage unbegründet erklärt, mit Bedauern zur Kenntniß genommen und die Erwartung eines gemein­schaftlichen Vorgehen in allen Versassungssragen ausge­sprochen wird.

Paris, 21. Januar. In der Kammer der Deputitten brachte Louis Blanc heute den Antrag auf vollständige Amnestie ein. Die Dringlichkeit wurde bewilligt. Die Ernennung Desprez zum Gesandten Frankreichs beim Vatikan bestätigt sich.

London, 22. Januar. Prinzessin Louise, Gemahlin des Generalgouverneurs von Kanada, ist heute Vormittag nach Liverpool abgereift, wo sie sich zur Rückreise nach Kanada einschifft. Nach einer Meldung aus Kabul vom 21. d. scheinen die Bemühungen der Engländer, die ange­sehensten Serdars zur Unterwerfung zu bewegen, zu ge­lingen. Zwei Söhne Hubba Butlaf Khans sind am 20. ds. im englischen Lager angekommen. Mahomed Khan be­findet sich mit sechs Regimentern in Ghazni.

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Marburg, 23. Januar. Aus Berlin wird unö mit» getheilt: Das Forst- und Feldpolizeigesetz ist aus der wieder­holten Verhandlung der Commission mit einem neuen münd­lichen Berichte zurückgekommen, wohin es in Folge des Antrages Grimm-Schorlemer verwiesen war. Die Com­mission hat nun in anerkennenswerther Weise diejenigen Bestimmungen aus dem Gesetze entfernt, welche namentlich in den Petitionen von Hessen ans als nicht den Verhält­nissen entsprechend bezeichnet waren. Sowohl das unbe­dingte Verbot des Beerensammelns ist beseitigt in der neuen Vorlage, es ist aber ganz besonders die Bestim­mung, daß die Forst- und Feldbußen immer nur auf An­trag des Eigenthümers erkannt werden können geändert. Dies ist aber die größte Verbesserung dieses Gesetzes, denn bann ist kein Schutz des Eigenthums gegen Frevel mehr vorhanden, wenn Jeder erst einen Strafantrag beim Gericht stellen soll, ehe die Frevler gestraft werden. Ord­nung und Schutz für das Eigenthum das ist eben das, was ein jeder rechtschaffener Mann will, vor Allem aber die conservative Partei, der das Eigenthum von Groß und Gering gleich h e i l i g ist. Leider fehlte es bei der heutigen Be- rathung nicht ar. allerhand liberalen Einwürfen, welche meist nur von ganz unpraktischen Theorettkern aufgestellt und ver- theidigt wurden. Leider ließ sich auch das Centrum hin und wieder zu etwas principieller Opposition hin»eißen. Die hessischen Abgeordneten hatten keine Veranlassung, bei der Berathung besonders einzutreten, da ihre Wünsche erfüllt waren. Es kamen dieBlumensammler, sonntäglichen Spaziergänger, und spielenden Jungfrauen" wie­der vor, als ob das Gesetz denen ihre harmlosen Freuden

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Der Selbstrichter.

Charakterskizze von Emil Richter.

(Fottsetzung.)

Er hat sich gewehrt sagte noch Einer man sicht ti; wie sind die Zähne verbissen.

Endlich setzte sich der Wagen wieder in Bewegung; doch langsamer als zuvor; die Ankömmlinge schritten hinter- btein. Und als jetzt die ersten Glockentöne des SonntagS- frühgeläutes von fernher über die Ebene herübertönten, da berftummten alle Reden; es lagerte sich tiefe Trauerstim- ttuug über Alle und still nähetten sie sich dem Dorfe.

10.

Bald waren nun die ersten Häuser erreicht; doch hielt van nicht mehr; aber immer größer wurde der Zug. Zuerst gelockt durch die Neugier, was der langsam daherfahrende Klagen mit seiner stillen, feierlichen Begleitung bringe, bann gefesselt durch Theilnahme und Schrecken, schlossen sich die Bewohner eines Hauses nach dem anderen dem Zuge an Und endlich, je näher er dem Hose des Tobten kam, glich ft einem Strom, der die Straße überfiuthete und der nun m feiner lautlosen Stille unter dem fortdauernden Läuten ibtr Kirchenglocke die Unheimlichkeit des Vorganges auch äußerlich zum Ausdruck brachte. Fast flüsternd ward jedem ^euherzutretenden von den Vorangehenoen und Nachfolgen­den auf seine Frage geantwortet: Sie bringen einen Tobten; $ ist Hassen, Albert; die Freischützen haben ihn erschlagen. . Jetzt war man am Hause bes Tobten angekommen, ^er Wagen hielt und Einige vom Zug, die vorangingen, ' ftlten durch das Hofthor hinein. Aber ehe sie noch die Schwelle l Überschritten hatten, erschienen zwei Frauen am Fenster. . Im Hause hatte man sich wegen bes Ausbleibens Al­berts keiner Besorgniß dahingegeben. Man war auch bei

ihm gewohnt, daß er oft nächtelang auf der Jagd ausblieb. Nun war in der letzten Zeit Alberts Mutter immer bei Bertha geblieben. Er hatte sich inzwischen oben eingerichtet und war vielleicht längst da und schlief; er hatte verboten, ihn zu stören, wenn er auf der Jagd gewesen. Ohne Ahnung traten beide Frauen, gelockt durch das Lausen auf der Straße, zugleich an das Fenster. Sie sahen den Wagen und in demselben Augenblick sahen sie, wie man auf dem­selben einen Mann emporrichtete; ;iuen Tobten; sie sahen ihn und erkannten ihn. Da sanken Beide zusammen in tiefer Ohnmacht und die Eintretenden hatten zu eilen, sich um sie zu bemühen.

Nun stürmte die Menge in rastloser Verwirrung hin und her. Kaum daß Einige so viel Besinnung behielten, den Todten vom Wagen herabzuheben und in das Haus zu tragen; dort int Flur betteten sie ihn auf Stroh, bis sich die Verwirrung gelegt und bis die Frauen wieder zu sich gekommen sein würden. Nur Einem von den Jüngeren fiel es ein, hinüberzulaufen nach dem väterlichen Hause Alberts, um Julius zu rufen.

Dieser war oben und lag auf seinem Bett, unausge­kleidet, wie er zurückgekehrt, aber schlummernd. Denn er war ruhig und nicht mehr erregt Er war sich kein Mörder, kein Brudermörder. Er hatte mit einem Fremden, einem Todfeind gekämpft, und er hatte gesiegt; das hatte er sich gesagt und das empfand er als tiefste Ueberzeugung. Frei­lich war der Bruder tobt und den Bruder hatte er beweint und er wußte, daß er ihn noch oft beweinen werde; aber damit konnte er ihn nicht wieber zum Leben erwecken er mußte sich fassen, unb er faßte sich, wie ihm sein eiser­ner Wille gebot. Darum schlummerte er nun ruhig.

Da würbe er geweckt. Julius! rief eine stimme

braußen auf der Treppe. Julius! Er fuhr auf aus dem Schlafe und antwortete:

Wer will Etwas?

Julius rief es wieder, komm so schnell Du kannst. Dein Bruder ist tobt, die Freischützen haben ihn erschlagen.

Wer? rief Julius abermals fast ebenso mechanisch alö zuvor zurück; dann setzte er hinzu: Ich komme.

Sogleich polterte der Andere, der nur zur Halste die Treppe heraufgekommen, wieder hinab, um so eilig wie möglich wieder nach dem Todtenhaus zurückzukehren und zu melden, daß er dem Bruder des Todten das Unglück überbracht habe und daß Julius sogleich kommen werde.

Der schreck für ihn, hieß es.

Es hätte ihm selbst auch begegnen können, bemerkten Andere; er scheut auch nicht die Nacht und fürchtet sich auch nicht, mit den Freischützen anzubinden.

Und wenn er seine Mutter sieht und feine Schwägerin!

Vielleicht sind auch sie tobt oder sterben; sie sind noch regungslos; die Frauen, die bei ihnen sind, wissen nicht, sie wieder zum Bewußtsein zu bringen.

Wie es Julins ertragen wird I

Julius ist fest, er zwinkert nicht leicht mit den Augen, wenn er auch erschrickt, so weiß er sich zu halten.

Er kommt! flüsterte es jetzt leise durch den Hausen, und tiefe Stille wie beim Einzüge trat wieder ein.

Julius tarn, eilend. Jedermann blickte auf ihn und Jedermann gewahrte seine tiefe Ergriffenheit. Man öffnete ihm schweigend den Weg zum tobten Bruder; und als er bei dessen Anblick sich erschüttert hielt uno fast feine Fassung verlor, als er endlich in Thränen ausbrach, da meinten Alle mit ihm.

(Fortsetzung folgt.)