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desselben die betreffenden Agenten. Man könnte sagen: verwaltet wird im Lande, regiert vom gemeinsamen Mini­sterium. Haymerle weißt die große Wahrscheinlichkeit deS Gleichgewichtes zwischen Einnahmen und Ausgaben nach, namentlich mit Rücksicht auf die günstigen Ergebnisse von 1879. Einquartirung und Straßenerhaltung fallen zu Lasten des Landes. Im Ganzen leistete das Land bisher für verschiedene Zwecke 1,090,000 fL, ein Resultat, welches so noch nicht erwartet wurde. Sollten sich später Ueber- schüsse ergeben, so würden letztere zur Erleichterung der Lasten der Monarchie hcrangezogen. Rücksichtlich der bis­herigen Kosten müsse man auch in Anschlag bringen, daß die Pacificatton erreicht wurde und daß es sich um In­teressen der ganzen orientalischen Frage handelte. Nicht aus dem Wunsche nach Vergrößerung, sondern zur wirk­samsten Vorbeugung größerer Gefahren erfolgte die Okku­pation. (.Lebhafte Zustimmung.) Sektions-Chef Kallay giebt über die confesstonellen und hierarchischen Verhältnisse Aufschluß. Die Katholiken haben zwei Bischöfe, die nicht- unirten Griechen drei Metropoliten, welche unter dem ökn- menischen Patriarchen stehen. Den Mohamedanern wird in ihrer hierarchischen Verbindung mit Konstantinopel keinerlei Hinderniß entgegengestellt. Die Vakufgüter werden durch die mohamedanischen Kulturgenossenschaften verwaltet. — Reichsfinanzminister v. Hofmann weist nach, daß die Frage der Beamten-Penstonirung keine praktische Bedeutung habe. Für die türkischen Beamten niemals Pensionsnormen. Rücksichtlich der Besteuerung sei der Zehnt die wichtigste Steuer. Bezüglich der sogen. Tretin-Äbgabe, deren Will­kürlichkeit und Ungleichmäßigkeit den wichtigsten Beschwerde­punkt bildete, traf die Regierung Abhülfe durch fixe schrift­liche Abmachungen. Den Beschwerden rückstchtlich des Zehnts hat die Regierung gründlich abgeholfen, derart, daß die Lösung der Agrarfrage als keine akute erscheint. Für die Verghi-Steuer ist durch die erfolgte Volkszählung, die li/2 Millionen Seelen ergab, eine bessere Einhebungs­basis vorhanden. Die Uebelstände hinsichtlich der Einhe­bung der Kleinviehsteuer suchte die Regierung möglichst zu beseitigen. Nach den Resultaten wissenschaftlicher Enquete birgt das Land überaus reiche Schätze in forstlicher und montanistischer Beziehung; doch fehlen der Regierung jetzt Mittel zur Ausbeutung. Die Forste stellten sich fast durch­gehends als Staatseigenthum heraus. Der Minister weist schließlich auf die getroffenen Maßregeln behufs Zolleini- guug und Einführung der Monopole und indirecten Ab­gaben hin. Der Kriegsminister erklärt: Im Voranschläge sind die Verwaltungskosten nicht enthalten. Der Zuschuß zu den Eisenbahnbetriebskosten ist eine Heeresausgabe. Der Minister gibt sodann Aufklärung über die Einquar- tirungsangelegenheit. Die Kosten des Barackenbau's wer­den zu Lasten der Administration gelegt. Die Verpflegung ist gut. Hierauf wird der Voranschlag für Bosnien und Herzegowina in der Generaldebatte angenommen. Der Präsident dankt den Ministern im Namen oeö Ausschusses. Haymerle dantt für die der Regierung ertheilte Anerken­nung. Sodann wird der Voranschlag auch in der Special­debatte angenommen.

Paris, 20. Januar. Jules Favre ist diese Nacht gestorben. Geboren am 21. März 1809 widmete sich JuleS Favre den juristischen Studien, die er beendet halte, als die Juli-Revolution ausbrach. Seinen Ruf als Ad­vokat begründete er im Jahre 1835 durch die glänzende Verteidigung der April-Angeklagten vor dem Patt Hofe. Nach der Februar - Revolution von 1848 zum General- Sekretär des Ministers des Innern ernannt, vertrat er die radikalste Richtung. Nach dem Staatsstreich von 1851 verschwand er auf einige Jahre von der politischen Bühne. Bekannt ist die Rolle, welche er nach dem Sturz des Kaiserreichs während des Krieges von 1870 als Mitglied der republikanischen Regierung spielte. Der in dieser ver­antwortlichen Stellung bewiesene völlige Mangel an staats­männischer Begabung war wohl der hauprsächtichste Grund, der ihn von einer ferneren lebhaften Letheiligung am öffentlichen Leben zurückhielt. Auf die neuere Gestaltung der Geschicke Frankreichs hat der feurige Redner und leidentschastliche Gegner deö Kaiserreichs keinen Einfluß mehr geübt.

Limbo«, 20. Jan. Ein Rundschreiben des Schatz- kanzlcrs Northcote ersucht seine Parteifreunde, der Par­lamentseröffnung beizuwohnen, weil unverzüglich wi,tige Angelegenhetten zur Berathung kommen.

Petersburg, 20. Januar. Anknüpfend an die Er­klärung des Generalcommandos des fünften preußischen Armeecorps, wonach die Mittheilungen über die Jnsul- ttrung und Bedrohung preußischer Offiziere in Kalisch völlig erfunden sei, kann der „Russische Invalide" hinzu­fügen, daß die falsche Nachricht deutscher Zeitungen unter den Offizieren der benachbarten Armee großen Unwillen erregte. Ein Stabsoffizier des fünften preußischen Armee- corpS begab sich nach Kalisch und gab den dortigen russi­schen Offizieren über die durch deutsche Zeitungen verbrei­tete falsche Nachricht sein Bedauern zu erkennen. Diese Mittheilung wurde von den russischetl Offizieren mit den­jenigen Gefühlen gegenseitiger Hochachtung und Freund­schaft ausgenommen, welche schon feil so langer Zeit zwischen den beiden befreundetett Nachbarmächten und ihren Armeen bestehen.

Konstantinopel, 20. Jan. Ein Rundschreiben der Pforte an ihre Vertreter im Auslande vom 19. Januar sucht die in dem letzten Memorandum Montenegros angc- führten Behauptungen zu entkräften und unterzieht das Verhalten Montenegro's einer Krittk.

Athen, 20. Jan. Die Kammer hat ihre Sitzungen heute wieder ausgenommen. — An Stelle Carspulos' ist Balsamac zum Justizminister ernannt, die übrigen Mi­nister bleiben. Die Politik des Cabinets bleibt unver­ändert.

Rewyork, 20. Januar. Die Fusionisten in Maine scheinen nicht geneigt zu sein, sich der Entscheidung des Obergerichts zu unterwerfen. Als denselben gestern der Eintritt in die Legislatur verweigert wurde, hielten sie auf dem Platze hinter dem Legislaturgebäude ein Meeting im Freien ab und vertagten dasselbe schließlich auf heute. Die Fusionisten mietheten in der Stadt einen Saal, welcher als Hauptquartier für die Legislatur und Executive der­selben dienen soll. Sie hoffen, der Bundeskongreß werde die Gültigkeit der fusionistischen Organisation anerkennen und sie erklären, abgesehen von der Staatskasse, hinreichend Geldmittel zu besitzen, um die Staatsausgaben einschließlich der Besoldungen der Beamten den Winter hindurch zu be­streiten. 1

Hch,rL»Aaff>ut.

Marburg, 21. Januar. In dcr gestrigen Versamm­lung des Kunst- und Gewerbevereins, die zahlreich besucht war, wurde die Vereinigung mit dem Handels- und Ge­werbeverein beschlossen. Die Versammlung des letzteren Vereins findet nicht Donnerstag sondern nächsten Sonn abend statt.

Kassel, 20. Januar. Se. Excellenz der General von Bose ist von Berlin, wo derselbe an dem OrdenSfeste theilnahm, wieder hierher zurückgekehrt.

Gudensberg, 18. Januar. Am 16. d. Mts. feierte der als Ehrenmann weithin bekannte Lehrer und Cantor Rudolph zu Gudensberg sei 50jähriges Dienstjubiläum.

8,» Landtage.

Berlin, 20. Januar 1879.

(Abgordnetenhaus.) Ter Gesetzentwurf bett, die Kreisvertretung von Lauenburg wird in dritter Lesung ohne Debatte genehmigt. — Bei der dritten Berathung des Ge­setzentwurfs bett, die Bestreitung der Kosten für die Be- dürfniffe der Kirchengemeinden des linken Rheinufcrs ent- spinnt sich eine lange Debatte über die sogen. Glockenfrage im § 4, an der sich die Abgg. Cremer, Köhler, Petri, v. Wecell-Piesdorff, Reichensperger, Windthorst, Knebel und Minister Gras Eulenburg betheiligten. Letzterer plaioirt für Wiederherstellung der Regierungsvorlage. Bei nament­licher Abstimmung wird der Antrag Pettiö auf Wiederher­stellung der Vorlage in der Fassung des Herrenhauses, wonach die Benutzung der Kirchenglocken den bürgerlichen Behörden bei besonderen nicht kirchlichen Anlässen ganz allgemein zustehen sollten, mit 171 gegen 159 Stimmen abgelehnt und hierauf bei itio in partes mit 159 gegen 160 Stimmen die Beibehaltung der in zweiter Lesung ge­troffenen Bestimmung, daß der Oberpräsident die einzelnen Fälle dec Benutzung nach Anhörung der kirchlichen Oberbe­hörde festsetzen soll, beschlossen. Die übrigen Paragraphen werden ohne Debatte in der Fassung der zwcitm Lesung genehmigt. — Der Gesetzentwurf betreffend die vagirenden und Gastgemeinden Schlesiens wird in dritter Lesung ge­nehmigt. Es folgt hierauf die dritte Lesung der ober­schlesischen Nothstaudsvorlage. In der Generaldiskussion spricht Abg. Stablewski gegen Abg. Edler für die Vorlage. In der unerheblichen Spezialdebatte wird der Entwurf unter Ablehnung verschiedener Amendements unverändert nach den Beschlüssen der zweiten Lesung genehmigt. — Der Gesetzentwurf betreffend die Verwendung der verfallenen Kaution für das Genneper Eisenbahn-Unternehmen wird in dritter Lefung mit dem Amendement des Abg. Hüne ge­nehmigt. Der Gesetzentwurf betreffcno den Rechtszustand in einigen von Preußen und Oldenburg umgetauschteu Ge- bietstheileu wird in erster und zweiter Berathung ange­nommen. Mehrere Petitionen wegen Abänderung von Vorschriften über die Fischerei werden der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen. Eine Petitton aus dem Po- senschen beantragt eine Abänderung Der Gesetze dahin her­beizuführen , daß in den verwaisten katholischen Pfarreien aushülfsweise die Abhaltung geistlicher Amtshandlungen durch Nachbargeistliche ermöglicht werde. Tie Kommission beantragt Ueberweisung der Petition zur Berücksichtigung. Der Kultusminister erklärt, er habe sorgsam die Mittel zur Ab­hülfe erwogen und die Ueberzeugung gewonnen, vaß die Mög­lichkeit sei, Abhülfe bis zu einem gewissen Grade zu schaffen. Er habe demgemäß an Den Oberpräsidenten in Posen ver­fügt, die ihm untergebenen Polizeibeamten aufmerksam zu machen, daß nicht jede möglicherweise unter daS Gesetz fallende geistliche Amtshandlung Geistlicher zum Gegenstände einer Anzeige bei den Staatsanwälten gemacht, sondern zuvor dem Oberpräsidenten Behufs höherer Würdigung der concreten Umstände Mittheiluug gemacht und Instruktion eingeholt werde. Zugleich habe er den Oberpräsidenten angewiesen, von Aufenthaltsbeschränkungen bis auf Weitere« abzusehen. Cd glaube hiermit bis an die äußerste Grenze desjenigen gegangen zu sein, was Verfassung und Gesetz gestatten. Von einer Einflußnahme auf die Justizbehörde könne keine Rede sein; aber was geschehen könne auf dem reinen VerwaltnngSgebiete, eine milde, versöhnliche und humane Handhabung der Gesetze zu ermöglichen, das sei geschehen und werde auch ferner geschehen. — DaS Haus beschließt dem Anttage der Commission gemäß. Nächste Sitzung morgen.

Rom, 20. Januar. Die Depulirtenkammer berieth heute oaS Marine-Budget durch und vertagte sich darauf wegen Beschlußunfähigkeit. — Im Senate wies Magliani ziffermäßig nach, daß durch Aufhebung der Mahlsteuer das Budget in Anbetracht der fortwährenden Einnahmen- Steigerung und durch Einführung neuer Steuern nicht alterirt werde. Berichterstatter Saracco glaubt nichts daß das Budget pro 1879 einen Ueberschuß aufweise unv be­fürwortet eine verschiebende Motion bezüglich der Mahl­steuer.

Poris, 21. Januar. Die Beerdigung Jules Favre's erfolgt am Donnerstag um 1 Uhr nach protestantischem Ritus.

Paris, 20. Jan. Gambetta hat wegen eines Hals­übels den Vorsitz in der Kammer heute nicht geführt. — Justizminister Cazot brachte in der Kammer den Gesetz­entwurf bett, die Reform des Richterstandes ein. Feny legte Entwürfe vor, durch welche der Primärunterricht als obligatorischer und al« Laien-Unterncht etablirt wird.

Madrid, 20. Jan. In einer Versammlung von 235 Deputirten der Majorität erklärte Canovas, er habe das Präsidium des Cabinets angenommen, um zu verhüten, daß die conservativ-liberale Partei ernsthaften Eventuali­täten ausgesetzt werde. Canovas sprach den Wunsch aus, die Minorität möge in die Kammer zurückkehren und appellirte gleichzeittg an das Zusammenhalten der Majo­rität. Die Versammlung nahm einstimmig die Candidatur Tareno's als Kammerpräsidenten an.

Madrid, 20. Januar. Dem „Diario espagnol" zu­folge hat der König bereits die Dekrete, worin der De­mission des zum Kammerpräsidenten in Aussicht genom­menen Grafen Toreno zugestimmt und Canova zugleich zum Minister des Auswärtigen ernannt wird, unterzeichnet.

Petersburg, 20. Januar. General von Langenau erhielt den Alexander-Ncwski-Orden in Diamanten und wird voraussichtlich morgen von deut Kaiser in Abschieds- Audienz empfangen. Der frühere Gesandte in Athen, Sa- buroff, geht in den nächsten Tagen aus seinen neuen Posten nach Berlin. Der Minister des kaiserlichen Hauses, Graf Adlerberg, hat sich gestern nach Cannes zur Kailerin begeben.

Die Loosholzbercchtigung im Abgeordnetenhaus.

(Stenographischer Bericht.)

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i Fortsetzung.)

(Schluß der Rede des Abgeordneten Dr. Grimm) Wenn ich nun die Frage aufwerfe, ob ein solches Ver­fahren überhaupt zulässig ist, so bemerke ich, daß die Mo- ttve das schlechtweg bejahen. Sie nehmen darauf Bezug, daß die vorliegende Berechtigung schon in hessischer Zeit wiederholt Gegenstand der Gesetzgebung gewesen ist, und sie bezeichnen überhaupt die Abgabe dieses Berechti­gungsholzes als einen einfachen freihändigen Verkauf,seitens der Forstbchörde. Das ist ja zunächst gar nicht zu be­zweifeln, daß formell den gesetzgebenden Faktoren das Recht zusteht, jedes Rechtverhältniß in einer entsprechenden Weise zu regeln und zu ändern. Aber Darauf möchte ich Ihre Aufmerksamkeit richten, daß es sich im vorliegenden Falle um ein besonderes Recht einer bestimmten Klasse von Untertanen handelt, ein Recht, was ganz besonders an und durch feine historische Entwickelung dem Schutze des Gesetzes anvertraut ist. Von einem sreihändigen Verkaufe kann mithin keine tRebe fein. Meine Herren, die Regie­rung selbst steht ja Dem Prinzipe nach offenbar auf Diesem Boden, denn sonst könnte sie ja überhaupt nicht Davon

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sprechen, an eine Reihe von Untertanen das Holz aus den StaatSwalDungen 20 Prozent billiger, als der Mer- kanttlwerth ist, abgeben zu wollen. Tas liegt aus der Hand. Aber, meine Herren, es läßt sich auch das Recht auf Grund urkundlicher Nachrichten und Feststellungen, die wir haben, in ganz genauer Weise nachweisen. Ich kann natürlich über diese Dinge Ihnen nur eine ganz flüchtige Skizze geben, es sind Verhältnisse, in die man nicht voll­ständig hineinsteigen kann, ohne die Geduld des Hohen Hauses in äußerster Weise zu erschöpfen. Aber, meine Herren, wenn eie die feststehenden Verhältnisse annehmen, wie sie urkundlich festgestellt sind, so steht zunächst das fest, daß sämmtliche jetzt vorhanoeneu Ortschaften in Hessen bereits zu einer Zeit als Ansiedelungen vorhanden gewesen sind, ehe sich überhaupt in Deutschland der Begriff eines Waldeigenthums entwickelt hat. Wenn ich bann _ weiter gehe und als selbstverständlich bezeichne, daß die Ortschaften damals, also wenn ich sagen darf, in ältester Zeit ihr Holz zur Heizung und Feuerung sich aus den ihmu nahe­liegenden Wäldern beschafften, damit befinde ich mich nicht auf dem Gebiete der Hypothese und ich gebe Ihnen damit eine Erklärung, was die ältesten Urkunden als den .ge­meinen Gebrauch" der Untertanen an den Walcunzen bezeichnen. Sie wissen, daß sich nachher vom 11.—16. Jahrhundert in allmählicher Folge der Begriff des Wald- eigenthums in Deutschland entwickelte. Ich darf Ihnen, meine Herren, darüber im Näheren keine Ausführungen machen, so intereffant das Verhältniß auch ist — aber das tatf ich als Resultat konstatiren: eö haben sich, nachdem diese allmähliche Entwickelung des Eigenthumsbegriffes stattgefunden hat, also im Ansange des 16. Jahrhunverts in Hessen folgende Rechtsverhältnisse festgestellt. Ein Theil derjenigen Untertanen, die das Recht des ccm inen Ge-

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