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Är. 18.

Marburg, Donnerstag, 22. Januar 1880

XV. Mw

OlitcheM jritmig.

Erscheint täglich außer an den äBedtagen nach (sonn- und Feiertagen. Preis für daS Quartal mit der wöchentlichen BeilageJlustrtrteS LonutagSdlatt" durch die Expedition (Koch'sche Buchdruckerei) bezogen 24 Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pf,, (excl. Bestellgebühr). JnfertionSgebühr für die gespaltene Zelle 10 Pf,. Mr in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adreffen werden 25 Pf,, berechnet.

Anzeigen nimmt emgegen: die Expedition d.vlatte», sowie d.Annoncen-Bureaux von Th. Dietrich & Co. in Haffei und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a.M.; Bienstein & Bögler in

dfurt a. M., Berlin, zig, Cöln ic.; Rudolf

Losie in Berlin, Frank- hirt a. -lt ic

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d.vlatte» sowie d.Annoncen-Bureaux von @. L- Daube & So. in Frankfurt a. M; Jäger'sche Buchhandlung daselbst; Hermann'sche Buchhandl. daselbst; Juvalidendank in Berlin; 88. LhieneS in Elberfeld- C. Schlotte in Bremen-

Deutsche- Reich.

Berlin, 20. Januar. Der Kronprinz richtete, wie die Abendzeitungen melden, an den Pastor Gruber in Reichenbach (Schlesien), Verfasser einer BroschüreChrist und Israelit" folgendes eigenhändige Schreiben: Sie haben mich durch Ueberreichung ihrer Schrift aufrichtig erfreut und zu besonderem Danke verpflichtet. Ich gebe mich gern der Hoffnung hin, daß Ihr Wort des Friedens in weite Kreise dringen und die verdiente Anerkennung finden möge. Gegenüber der Nachricht auswärtiger Blätter, daß der Herzog von Cumberland die letzten von Preußen bezüglich der hannoverschen Frage gemachten Propositionen nicht an­zunehmen beabsichtige, hat dieNordd. Allgem. Ztg." auf Grund amtlicher Informationen die Gewißheit, daß dem Herzog von Cumberland gar keine Propositionen gemacht worden sind oder zu machen beabsichtigt waren. Wenn der König von Dänemark in wohlwollender Absicht vielleicht versucht haben sollte, seinen Schwiegersohn zu einer weniger schroffen Haltung zu bewegen, als der Herzog nach dem Tode seines Vaters angenommen, so wäre dies wesentlich der Ausdruck der friedliebenden vermittelnden Gesinnung dieses Monarchen. Die Regierung hat hierüber keine Kenntniß, würde auch, wenn um ihre Meinung gefragt, ihre Ueberzeugung dahin ausgesprochen haben, daß Friedens­vorschläge beim Herzog von Cumberland kein Entgegen­kommen zu erwarten haben; dazu hat der Herzog zu viel Rathgeber um sich, deren Interessen mit dem Prätenden- chum unmittelbar verbunden sind, deren Lebensstellung mit der Aufgabe desselben ohne Aussicht auf Ersatz hinfällig würde. DieNordd. Allgem Ztg." meldet ferner: Nach einer in Abgeordnetenkreisen umlaufenden Version ist die Reichstags-Eröffnung am 12. Februar in ziemlich bestimmte Aussicht genommen.

* Berlin, 20. Januar. Aus den schon im Allge­meinen bekannten Bericht des Justizausschusses des Bundes­raths über den Entwurf des Strafvollzugsgesetzes werden noch Einzelheiten von besonderem Interesse nachzutragen sein. In Bezug auf das im 6. Abschnitt des Entwurfs entwickelte DiSciplinarstrafsystem trat nur wegen der körper­lichen Züchtigung, welche nur gegen nichtehrberechtigte männ­liche Zuchthaussträflinge für zulässig erklärt wird, eine principielle Verschiedenheit der Ansichten hervor. Eine von mehreren Seiten vertretene Ansicht sprach sich gegen die fragliche Strafart überhaupt aus und beantragte die Streichung derselben. Es wurde ausgeführt, daß die Strafe für Gefängnißbeamte, die ihre Aufgabe richtig verstehen, entbehrlich sei; daß dies durch die Erfahrung in denjenigen Bundesstaaten, in denen, wie z. B. in Bayern und Würt­temberg, diese Strafe seit länger als einem Jahrzehnt auf­gehoben worden, bewiesen werde, daß die (Strafe von der betreffenden Bevölkerung als eine schmachvolle betrachtet

Der Selbstrichter.

Charakterskizze von Emil Richter.

l Fortsetzung.)

Run schien dies Alles abgestreist; er sah wieder den Bruder vor sich den Bruder von ehedem und wenn er tobt war! Er konnte sich ihn wieder vorstellen als den wirklich Nächsten, als den, an den ihn die unzerreißbarsten Bande gefesselt hätten.

Jetzt beweinte er ihn unter bitteren Thränen; in dieser Einsamkeit, allein mit dem Himmel und dem Todten, durch­brachen sie unaufhaltsam seines Herzens Verschlossenheit. Jetzt erwuchs ihm der Verlust, den er dennoch nicht jetzt, nein schon vor Jahr und Tag erlitten, zum unermeßlichen. Ja, vor Jahr und Tag schon hatte er den Bruder im Tod verloren; heute aber erst legte man die Leiche vor ihm nieder, damit er sie begrabe!

Was im Augenblick geschehen, war Julius entrückt. Nein, er fühlte sich nicht als Mörder, nicht als Bruder­mörder! Er hatte nicht seine Büchse erhoben gegen ben Fremden, der ihm die Geliebte geraubt benn hätte sie der Bruber rauben können? unb er hatte sich nicht auf ihn gestürzt! Er hatte nur für sein Leben gekämpft; und als der Fremde zusammensank, und als die Leiche de» Arabers vor ihm lag wie fühlte er sich ba frei von bent Alp, ber ihn gedrückt, ber ihn sein Herz in Bruderhaß hatte erglühen lassen 1 Jetzt erst empfand er wieder wie ein Bruder für ben Bruder.

Und wenn doch eine Stimme aus der Tiefe heraus sprechen wollte, so leise als furchtbar sie kam nicht auf. Julius beweinte ben Bruder, und wie jene Stimme auch sprechen wollte, er drückte sie nieder, übertönte sie durch das Wort: Nein ich bin kein Brudermörder!

werde, daß ihre Wiedereinführung zu einer gewissen Miß­stimmung Anlaß geben und auch den zunächst unbetroffenen Theil der Bevölkerung geneigt machen werde, den so ge­züchtigten Sträfling gewisfermaßen für sich zu verindiziren; daß die Frage, ob diese Strafe schädlich sei oder nicht, selbst vom Arzte nicht in allen Fällen mit Sicherheit be­antwortet werden könne; und endlich, daß die Zulaffung einer an sich so bedenklichen Strafe, um so bedenklicher werde, ba die Beschwerde gegen deren Verhängung nach 8- 41 des Entwurfs keine aufschiebende Wirkung habe, die Strafe also, auch wenn sie ungehörig verfügt worden, irre­parabel sei. In ganz entgegengesetzter Richtung wurde von den Bevollmächtigten einiger anderen Staaten die Aus­dehnung der Zulässigkeit dieser Strafart auf erwachsene männliche Sträflinge aller Art, die zu Zuchthaus-, Gefäng- niß oder zu Haftstrafen verurtheilt sind, angestrebt. Zur Begründung dieser Ansicht wurde darauf Bezug genommen, daß bei dem im Strafgesetzbuch fanttionirten System, welches die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte fakultativ in die Hände des Richters lege, der Besitz ober Nichtbesitz biefer Ehrenrechte keineswegs in allen Fällen bas zutreffende Kriterium für bie einem Sträflinge innewohnende ehrlose oder ehrliebende Gesinnung bilde, daß es überhaupt nicht der richtige Standpunkt sei, wenn man die Zulässigkeit einer Disciplinarstrafe mit der der Auferlegung einer Kriminal­strafe zu Grunde liegenden Strafthat in Beziehung bringe, unb, dadurch der Disciplinarstrafe den Charakter einer Schärfung gewisser Kriminalstrasen beilege; daß vielmehr bei der hier aufgeworfenen Frage lediglich das die Ordnung und Disciplin der Strafanstalt verletzende Verhalten eines Sträflings und die Schwere dieser Ordnungsverletzung in Betracht kommen könne, und daß von diesem Standpunkte aus eine nach der Art der erkannten Freiheitsstrafen ver­schiedene Natur der Freiheitsbeschränkung, wie bei der Hast und Festungshaft von selbst folge nicht gerechtfertigt er­scheine. Es fehle daher an einem durchschlagenden Grunde, ehrberechtigten ZuchthauSsträflmgen, Gefängnißsträflingen und sogenannten qualifizirten Haftsträflingen gegenüber, unter welchen letzteren namentlich Zuchtlosigkeit und Reni­tenz sehr häufig zu beobachten sei, auf die Androhung einer Strafe zu verzichten, welche von vielen dieser Sträflinge ihrer Lebensgewöhnung zufolge, allein noch als ein liebel gefürchtet und empfunden werde. Die im allgemeinen beobachtete Zunahme ber Roheit unb Zuchtlosigkeit, haben auch in Arbeitsanstalten neuerdings zur Wiedereinführung der körperlichen Züchtigung Anlaß gegeben. Hierzu komme noch die nothwendige Rücksicht auf bie exceptionelle Be­schaffenheit der Bevölkerung mancher Strafanstalten Deutsch­lands, z. B. der See- und Hafenstädte, in denen vielfach Nichteuropäer zu betiniren feien, bei welchen ihrem Bildungs- ftanbe entsprechend die Möglichkeit, körperliche Züchtigung anzuwenden, nicht entbehrt werden könne. Bei der Ab-

Endlich hatte er ausgeweint. Noch einen Blick warf er auf den Tobten, bann wandte er sich. Er konnte nicht ewig hier verweilen unb konnte auch Jenen nicht mit sich nehmen. Er wirb aufgefunden werden und man wird ihn heimbringen!

Ernst und in sich verschlossen wie immer schritt nun Julius seines Weges dahin. Er hatte seine Büchse, die er zurückgeworfen, wieder ausgenommen; sie war noch un- entlaben, wie zuvor. »

Er ging zurück benselben Weg, ben er gekommen; durch das Wäldchen unb durch bie Niederung. Dann trat er durch den Garten von der Hinterfeite in das Haus, in dem er und ber, ber nun tobt war, ihre ersten Schritte ge­macht, nicht ahneub, baß sie einst so entsetzlich sich wider einander wenden würden!

Niemand sah den Heimkehrenden.

9.

Kaum, daß ber Morgen angebrochen, kam nach bem Dorfe schreckliche Nachricht. Die Bewohner beS erften Hauses am oberen Ende würben, kaum erwacht vom Schlafe, angerufen bnrch den Knaben eines Schäfers, der athemlos hereingestürzt kam. Sein Vater und er, schon beim Tages­grauen aufgebrochen aus jhrm Hürden, um über das Brach­feld zu treiben, hatten einen Todten gefunden, draußen am Nitsch. Wer der Todte war, wußte der Knabe nicht, er war gleich gelaufen, um in aller Eile die Nachricht zu bringen.

Bald war der Wagen bespannt und in Eile ging es die Straße dahin, am Hölzchen vorbei und dann über das Brachfeld hinüber. Ter Schäfer stand mit feinem Hunde beim Todten, weithin kreiste feine Herde.

sttmmung blieben särnmtliche gestellten Abänderungsanträge in der Minderheit, und die Vorschläge des Entwurfs er­langten bie Mehrheit. Da man jedoch bie Richtigkeit des oben erwähnten auf §. 41 abgeleiteten Bedenkens nicht verkennen konnte, so beschloß man zugleich, ben an sich als zweifellos betrachteten Satz, baß bie Beschwerde gegen Ver­fügungen der Gefängnißverwaltungs- unb Aufsichtsbehörden keine aufschiebende Wirkung habe, nicht ausdrücklich im Gesetz auszusprechen, sondern klarzustellen, daß es bei Ver­hängung von Disciplinarstrafen dem pflichtmäßigen Er­messen des Gesängnißvorstandes überlassen bleibe, ob er es für angezeigt halte, durch Einwendung ei: *r Beschwerde sich an der Vollstreckung der Strafe behindern zu lassen. Endlich war man zwar einstimmig der Ansicht, daß die in 8 39 des Entwurfs nachgelassene Anwendung des Zwangs­stuhls eine grausame unb unuöthige Maßregel enthalte, beten Zweck Ueberwältigung von lhätlicher Widersetz­lichkeit ober von Tobenden schon durch Anlegung ber Zwangsjacke ober durch Fesselung erreicht werden könne, weßhalb man die Streichung jenes Zwangsmittels zu em­pfehlen beschloß; man fand aber einstimmig für nöthig, die Zulässigkeit der Feffelung zu gleichem Zwecke, sowie als Sicherungsmaßregel, zum Beispiel gegen Fluchtversuche, ober gewaltsame Angriffe, in Anerkennung des durch wieder­holte Erfahrungen hervorgetretenen Bedürfniffes, ausdrück­lich im Gesetze auszusprechen.

Ausbach, 20. Januar. Das Endresultat der Stich­wahl ist folgendes: Jegel (nat.-lib.) erhielt 6141, Kröber (Volkspartei) 4689 «stimmen. Jegel ist somit gewählt.

Aschaffenburg, 20. Januar. Bei der heuttgen Reichs­tagswahl erhielt in der Stadt Aschaffenburg Nöthig (liberal) 826, Papius (Centrum) 432 Stimmen.

Ausland.

Wik«, 19. Januar. Die bereinigten Ausschüsse der ungarischen Delegatton beriethen heute über daS außer­ordentliche Erforderniß für Bosnien und Herzegowina. In Beantwortung verschiedener Anfragen Falk's, Szilagyi'S, HeyedunS', Wahrmann's und Apponyi's gab der Minister des Auswärtigen v. Haymerle ausführliche Aufklärungen. Die Avministration ist im Allgemeinen dem türkischen Schema angepaßt und aufs sparsamste eingerichtet. Die türkischen Beamten wurden wo möglich beibehalten, doch bestand der größte Theil aus Nichteingeborenen, welche freiwillig auS- traten oder nach Konstantinopel zurückberufen wurden. In Steuerfachen war mit den einheimischen Elementen schwer ein Auskommen zu finden. AuS Sparsamkeitsgründen entfällt auf 20 Quadratmeilen nur Ein Steuereinnehmer ohne Hilfsbeamte. Der Minister mottvirt die Errichtung der bosnischen Commission als Central-Control-Organ. Das gemeinsame Ministerium fungirt als allerhöchste In­stanz des Reiches. Der Finanzminister führt im Namen

Es ist Haffen, Albert rief er den Kommenden ent­gegen. Alle erkannten ben Tobten sogleich.

Es war ein erschütternber Anblick, ben er ben Kommen­den darbot. Freilich war baS Antlitz bes Tobten furchtbar verzertt. Aber ber Körper lag ba, fast wie friedlich ge­storben. Der hatte steinige Boden des Nitsches zeigte nicht die mindeste Spur eines Kampfes und kaum auch die Kleider; nur hie und ba waren dieselben verschoben, nirgenb zerrissen. Man meinte zuerst, er sei erschossen worben. Die neben- liegende Büchse fühtte darauf. Doch es war seine eigene. Er hatte sie wahrscheinlich selbst abgefeuett. Erst beim nächsten Hinblick erkannte man, daß Albert im Kampfe er­würgt roorben. Der Hals zeigte bie Spuren unb bie Hände waren krampfhaft geballt.

Der Schäfer wußte wenig zu sagen. Seine Hürden waren weit vom Orte der Thal entfernt. Er war wohl um welche Stunde wußte er nicht erwacht, und ihm war, als wäre es durch einen Schuß geschehen; aber die Hunde hatten nicht angeschlagen; so war er in seiner Hütte wieder eingeschlafen. Aber wenn er auch die Schüsse ganz deuüich gehött hätte, so wäre ihm dies nicht ausgefallen. Denn während der Jagdzeit war er daran gewöhnt.

'Dian hatte, seitdem die Jagd aufgegangen war, wieder einmal viel von Wilddieben reden hören. Sie sollten Nachts ben oben aus den höheren, klüftigen Gegenden herabkommen, und einer von den Leuten bemerkte, daß Albert besonders erbost auf dieselben sich gezeigt und gesagt habe, er werde schon einmal einen von diesen Dieben fest machen. Erst kürzlich hätten sie ihm einen Rehbock, der am Wäldchen gewechselt habe, und den er längst aufs Korn genommen habe vor ber Nase hinweggeschnappt. (Forts, folgt.)