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IllarÖurg, Sonntag, 18. Januar 1880
XV. Ia-rgau-
im eigen nimmt emgegen: gie Expedition d.vlattr-, (gatte d.Ännoncen-Bureaux npn Ib- Dietrich & Co. in jkaffel und Hannover; Tb Dietrich in Frankfurt a.M.; noetentiein & Bögler in franffurt a M., Berlin, ßechzig, Cöln tu; Rudolf (Stoffe in Berlin Frank-
GtchkM Altmig.
Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. Blatte- sowie d-Annoncen-Bureaux von G- L- Daube & Co. in Frankfurt a. M; Jäger'sche Buchhandlung daselbst; Hermann'sche Buchhandl. daselbst; Jnvalidendank in Berlin; W. ThieneS in Elberfeld; C. Schlotte in Bremen-
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Die Rede«
snserer dermaligrn konservativen Abgeordneten contrastiren gewaltig gegen das, was wir früher aus dem Abgeordnetenhause über Hessen zu hören bekamen; sie haben vor allen Dingen einen positiven Untergrund und bewegen sich nicht in politischen Scheinanstchten. Sie beabsichtigen Erreichbares, sie wollen Abstellbares, und gründen sich mit einem Wort auf Volksrechte und zwar nicht etwa auf zwe felhafte, sondern auf solche, die im Volke tiefe Wurzel gefaßt haben. So war es mit den Reden des Herrn Dr. Grimm über Waldrechte und Loosholzabgabe und so ist es heute mit der Rede des Herrn Landrath Weyrauch, die derselbe am letzten Donnerstag bei der ersten Berathung der Verwaltungsorganisations-Gesetze im Abgeordnetenhaus gehalten hat. Diese Rede zählt zu dem Hervorragendsten, was in der Debatte vorgebracht wurde anb hebt solch bedeutsame Momente für unser Hessenland hervor, daß wir eS für unsere Pflicht halten, unserem Leserkreise dieselbe im Wortlaute nach dem stenographischen Bericht mitzutheilen. Der Herr Abgeordnete W e y r a u ch sagte anknüpfend an die Tags vorher von dem Herrn Abgeordneten Dr. Windthorst gehaltene Rede:
Meine Herren, der letzte der gestrigen Herren Redner hat in dem zweiten Theil seiner Rede Ihre Aufmerksamkeit vorzugsweise für provinzielle Eigen- thümlichkeitcn in Anspruch genommen. Ich folge dem Gang, den die Debatte damit genommen hat, indem auch ich von provinziellen Einrichtungen reden will; ich stehe aber im Gegensatz zu Herrn Windthorst, insofern er die Annahme der Vorlagen für unmöglich erklärt hat mit Rücksicht auf die provinziellen Eigenthümlichkeiten, die er Ihnen schilderte, während ich die Annahme für sehr wohl vereinbar halte mit dem Streben, den besonderen Einrichtungen, von denen ich sprechen will, Beachtung zu schaffen. Meine Herren, ich werde mich mit den Uebergangsbe- stimmungen des Organisationsgesetzes beschäftigen, die meine politischen Freunde unv ich im Prinzip für richtig halten, für die wir aber in dem Sinne, den gestern bereits Herr v. Wedell angedeutet hat, eine prinzipielle Aenderung ihres Anwendungsgebiets anstreben. Meine Herren, die Vorlagen bezwecken, die Organisation der allgemeinen Landesverwaltung in Einklang zu setzen mit dem in der Organisation der Kreise und Provinzen anerkannten Prinzip der Selbstverwaltung. Es erscheint deßhalb vollständig folgerichtig, daß, wo die Organisation der Selbstverwaltung «och fehlt, von der Durchführung derjenigen Bestimmungen der Vorlage, welche diese Organisation nothwendig voraussetzen, bis zu einer Herstellung derselben Abstand genommen werden soll. Für die betreffenden Gebietscheile soll zwar der große Rahmen der Organisation alsbald gleichmäßig wie für die übrigen Provinzen geschaffen werden; c» sollen
Der Selbstrichter.
Charakterskizze von Emil Richter.
(Fortsetzung.)
Fragst Du? sagte Julius. Er gab doch eine Zeit, wo Du nicht so fragtest.
Da lachte sie und ihr Lachen klang fast spöttisch; bitter aber und schneidend die Worte, die durch jenes hindurchbrachen :
Ja, ich war einmal so närrisch, Dich nicht zu fragen, und Du kannst Dich deshalb rühmen. Ich fragte nicht einmal, warum bleibst Du schon hier stehen? warum gehst Du nicht gleich weiter, weiter, weiter — aber was kümmert Mich'S — geh weiter — weiter — weiter —
Sprich aus, sprich aus, rief Julius, als sich Bertha unterbrach, wie zufammengedrückr durch einen Strom von Leidenschaft.
Warum soll ich aussprechen — was Du weißt und thatest? —wie Du mir schmeichlerisch vorredetest, waS Du kaum nach Stundenfrist dort drüben wiederholtest; wie Du wich täuschtest; wie Du scheinen ließest, Deine Blicke wären wir, und sie waren höchstens Dem, was ich hinter mir hatte, dem Hof und Gut; Dein Herz aber war falsch und hing immer anderSwo, da, wo Du jetzt hinschleichst und wo Du — ich weiß es wohl — die Nächte zubringst... so ergoß Bertha ihr Herz, wie sie es nie ergossen, bis ihr endlich die Worte versagten, unter dem Ausbruch bitteren Lachens, in dem Julius Stimmung sich endlich zu entladen begann.
Und das sagte Dir Alles er, mein Bruder Albert, der chrlich mit mir um Dich freien wollte I O, wäre et hier, brr Erbärmliche, der Verläumder, der nicht wagte, mit
aber dort die Funktionen der aus der Selbverwaltung hervorgehenden Organisation vorläufig den Behörden für die eigentliche Regirninalverwaltung übertragen werden. In diesem Sinne bestimmt der § 79 des Organisationsgesetzes, es soll in den Provinzen Posen, Schleswig-Holstein, Hannover, Westphalen, Hessen-Nassau und der Rheinprovinz das Gesetz mit der Maßgabe in Anwendung kommen, daß bis zur Herstellung von Kreis- und Provinzialausschüssen 1. an Stelle des Provinzialraths der Oberpräsident tritt; 2. die Funktion des Bezirksraths von einem Kollegium, gebildet aus dem Regierungspräsidenten und seinen Räthen, ausgeübt wird; 3. an Stelle des Kreisausschusses der Landrath tritt. Ich vermag nicht abzusehen, wie diese Bestimmungen, wie Herr Windthorst sich ausgedrückt hat, „eine Zertrümmerung von Garantien" bringen sollen; ich vermag das um so weniger, als gerade in diesen Ueber- gangsbestimmungen das System der Kollegialität, auf welches der Abg. Windthorst für die Bezirksinstanz so hohen Werth legt, vorläufig im größten Umfange beibehalten werden soll. Dagegen muß ich zugeben, daß diese Bestimmungen in den Kreisen der Betheiligten das Gefühl einer gewissen Enttäuschung erwecken müssen. Meine Herren, wird man sich doch sagen: während den übrigen Provinzen wesentliche Verbefferungen der Verwaltung geboten werden, soll bei uns doch eigentlich noch Alles beim Alten bleiben; während man dort gegenwärtigen Gewinn realisiren wird, sollen wir uns mit einem Wechsel auf eine unbestimmte Zukunft abfinden lassen. Wie soll denn nun aber geholfen werden? Meine Herren, ich meine, der Herr Minister des Innern hat in feiner gestrigen Rede überzeugend nachgewiesen, daß es für die königliche StaatS- regierung ebenso wenig möglich war, gleichzeitig mit den Orgauisationsgesetzen Entwürfe vorzulegen, durch welche die Grundlage der Selbstverwaltung auch für diejenigen Provinzen, in welchen dieselbe noch fehlt, alsbald eingeführt werde, wie es auf der anderen VSeite angänglich schien, ohne schwere Schädigung wichtiger Staatsinteressen zunächst die Organisation nur aus das Gebiet des Geltungsbereichs der Kreisordnung ausdehnen zu wollen. Die Ausführungen des Herrn Ministers sind gestern von Herrn v. Wedell in ihrer letzteren Beziehung unterstützt worden; sie sind von Herrn Windthorst in keiner Beziehung widerlegt worden; hat doch Herr Windthorst selbst zugegeben, daß eS eine nicht zu bewältigende Aufgabe für eine Landtagssession sein würde, die Organisationsgesetze und die Selbstverwaltungsgesetze gleichzeitig zu berathen; wenn er deßhalb nur gefordert hat, daß das ganze Material wenigstens gleichzeitig vorgelegt werden müsfe, so weiß ich nicht, ob die Erfüllung dieser Forderung dem Standpunkt des Mißtrauens, welchen Herr Windthorst vertritt, genügen, denn es wären damit doch gar keine Garantien dafür gegeben, daß die Staatsregierung den nicht zur Erledigung
dem, was er hatte und war, zu gewinnen, der es nur konnte, als er seinen Gegner in Lüge und Hinterlist zerfleischte!
Ja, Albert sagte es mir, erwiderte Bertha in starrer Naivetät.
Und Du glaubtest es — glaubtest es ohne ein Wort der Frage!
Er ist Dein Bruder!
Mein Zwillingsbruder — wie könnte der mich betrügen, meinst Du? Du hast recht» und damit, sagst Du, er ist nicht mein Bruder —I
Es lag nun auch vor Bertha's Augen, daß sie getäuscht worden. Sie war Albert nicht zugctha::; sie hatte ihm die Hand gereicht, well sie vernommen, daß Julius sie betrüge und weil sie dachte, sich so am Tiefsten zu rächen. Wie der lebendige Schrecken stand es jetzt vor ihr, daß sie hinter- gangen worden. Jetzt tarn ihre Neigung für den, an dessen Stelle bei ihr sich der Bruder gesetzt, zum leidenschaftlichen Durchbruch; Haß aber, Haß wie Julius begann sie gegen ihren Mann zu empfinden. Sie sah sich betrogen durch ihn und zugleich an ihn gefesselt. Was kümmerte sie aber noch diese Fessel? Freilich, die Klugheit durfte sie nicht bei Seite fetzen. Vor der Welt und vor ihm mußte sie verbergen, waS sie erfüllte; die weibliche Schlauheit ersetzte ihr die angeborene Verschlossenheit ihres Schwagers und ließ sie das Geheimniß, das seit dem Abend der ersten Begegnung ihr und Julius Theil geworden, tief bewahren, so sicher, wie dieser selbst, den leidenschaftliche Verachtung jeden Gedanken an die brüderliche Verknüpfung hatte aus dem Herzen reißen lassen. Er gab die ihm w verfahrene Unbill heim, er gab sie heim, wie es Niemand ahnte und am allerwenigsten sein Bruder, obgleich bei diesem immer
gelangenden Theil ihrer Vorlage in der nächsten Session überhaupt ober unverändert wiederbringen müsse. — Nach meiner und meiner politischen Freunde Ueberzeugung blieb in der That kein anderer Weg übrig, als der von der königlichen Staatsregierung betretene, daß sie nämlich den großen Rahmen der Organisation gleichmäßig für das gesammte Gebiet der Monarchie schaffen will, daß sie aber die volle Ausführung ihrer Vorschläge nur da für möglich hält, wo durch eine Organisation der kleineren und größeren Kommunalverbände int Sinne der Selbstverwaltung die nöthigen Voraussetzungen gegeben sind, um das Laienelement auf organischem Wege zur Theilnahme an der Verwaltung heranzuziehen. Erkennen wir das also an, so glauben wir doch die Frage stellen zu müssen, mangelt denn wirklich überall, wo die volle Einführung der Gesetze vertagt werden soll, die nothwendige Voraussetzung? Der Sinn dieser Frage ist der: Giebt es denn in der preußischen Monarchie in der Thal eine Selbstverwaltung nur in den Formen der Kreisordnung von 1872 und der Provinzialordnung von 1875. Finden sich nicht auch in den kommunalen Einrichtungen, der nicht zum Geltungsbereich der Kreis- und Provinzialordnung gehöriger. Provinzen Fundamente, welche geeignet wären, den ganzen Ausbau der neuen Gesetzgebung zu tragen. Meine Herren, wo wir diese letztere Frage bejahen müssen, da hatten wir eine Vertagung der vollen Ausführung der Gesetzgebung nicht für geboten, da halten wir es vielmehr für den richtigeren Weg, die nöthigen Organe der Selbstverwaltung hervorgehen zu taffen aus den vorhandenen Selbstverwaltungskörpern. (Sehr richtig.)
Meine Herren, es kann nicht meine Absicht fein, in der Generaldiskufsion, in der wir uns eben befinden, diesen Gedanken in feinen Einzelheiten zu verfolgen. Es swird die Aufgabe der Kommission sein, welche sich mit den unvorliegenden Gesetzen zu beschäftigen haben wird, zu prüfen, wie weit derselbe gerechtfertigt ist. Gestatten Sie mir aber wenigstens noch, Ihnen in kurzen Zügen aus meiner Heirnathprovinz Hessen-Nassau ein Beispiel vorzuführen, in welchem meiner Ueberzeugung nach alle Voraussetzungen gegeben sind, um das Betreten des vorgeschlagenen Weges als angezeigt erscheinen zu lassen. Meine Herren, in Hessen sind die Gemeinden und zwar sämmtliche Gemeinden, auch die kleinsten Landgemeinden, organisirt nach einer auf dem Princip der Selbstverwaltung beruhenden Gemeindeordnung, und zwar bereits feit 45 Jahren. Nach dieser Gemeindeordnung wählen die Ortsbürger einer Gemeinde einen Gemeindeausschuß aus ihrer Mitte, dieser Gemeindeausschuß wählt einen Gemeinderath und beide Körperschaften zusammen endlich einen Bürgermeister, ohne daß auf diese Wahlen seitens der Staatsaufsichtsbehörde eine andere Einwirkung geübt wird, als in Form der Bestätigung und Verpflichtung. Tie so gebildeten Gemeindebe-
bie Falschheit auf der Lauer lag und der kaum irgend wem über den Weg traute.
6.
Ein Jahr verging. Alles war äußerlich wieder in das alte Geleis zurückgekehrt; selbst die Mutter der Brüder hatte ihre düstersten Ahnungen tief zurückgedrängt und diese selbst galten wieder für die besten Freunde. Hatte Julius, so meinte Albert, ihn jemals um den Besitz Bertha's beneidet, so hatte er dies sicher längst vergessen; er verstand so wenig den Blick des Bruders, der ihn jetzt oftmals traf, wie dieser einst den feinigen verstanden hatte. Und sein Mißtrauen war so eingeluCt, daß zwischen den beiden Häusern der lebhafteste Verkehr stattfand. Bertha ging hinüber, Julius kam herüber, unbefangen und äußerlich nie mehr zeigend als fchwägerliche Freundschaft, die nicht einen Funken der Eifersucht entfachen konnte.
Beide Brüder lebten ganz wieder ihren alten Gewohnheiten ; die Jagd war ihre Liebhaberei und Bertha hinderte Albert niemals, wenn er ihr nachging. Aber nie ober selten trafen sich bie Brüder auf ihren Gängen. Julius liebte mehr den Anstand, Albert mehr bas Treiben; wäh- renb Jener am stillen Wechsel stand, um das Hochwild zu erwarten, durchstreifte Albert das Feld, um Hasen aufzusuchen; und während Albert bei seinem Spüren an Anderes kaum denken konnte, hatte Julius um so mehr Zeit, zu grübeln und nachzudenken. Sein Haß ward nicht schwächer dadurch, daß er ihn täglich tiefer vergrub, und feine Verachtung halte sich nicht gemindert unter dem Eindruck dessen, waS seit der ersten Wiederbegegnung mit Bertha geschehen.
(Fortsetzung folgt.)