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Kr. 308

Marburg, Sonntag, 28. Dezember 1879

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DaS Testament des Onkels.

Novellette von Ferdinand Gilles.

(Schluß.)

AuS der Reise des Onkels war nichts geworben, er ^krankte vielmehr so plötzlich und zwar so schlimm, baß Wrunb zu den ernstesten Sorgen einlrat. Emilie pflegte Wn mit aufopfernder Liebe, sie wich Tag und Nacht nicht Uon seinem Bette und eilte mehr denn einmal zur mitter­nächtlichen Stunde noch zum Arzt. Oskar unterstützte sie gut er konnte und bot sich sogar an, bei dem Onkel ■ Inner Geliebten Nachtwachen zu halten. Der Onkel lehnte das aber mit freundlichem Lächeln ab.

Die forgfältige Pflege vermochte es nicht, die dahin- ^windende Lebenskraft des alten Herrn aufzuhalten, der ^nkel starb kaum sechs Wochen, nachdem er sein Testament ßkmachl hatte, er starb in Emiliens Armen. — ■ Das brave Mädchen hatte unter der Wucht der letzten Ereignisse längst nicht mehr an die Mittheilungen der ^ebedienerischen Wirchschafterin gedacht, die ganze Testaments- Zeschichte lag ja auch dem Fühlen und Denken EmilienS !e gar fern . . .

: Der Onkel Karl hatte nun kaum die Augen geschloffen, Äs die Alte dem trauernden Mädchen auf die Schulter ^pfte und höhnisch meinte:

„He, Jungferchen, jetzt können Sie sich bald selbst Über­zügen, ob ich Ihnen die Wahrheit gesagt habe. Werden ?wvhl Ihrem Maler den Laufpaß geben? He?"

Emilie war entrüstet über diese Herzlosigkeit, sie warf Allen einen zorusprühenden Blick zu.

„Pfui, schämen Sie sich denn nickt, am Todtenbette seines Onkels solche Gespräche zu führen? Wenn Sie ■5 lange Jahre hindurch die Maske schnöder Heuchelei und

Frankfurt a-M; Jäger'sch.

Buchhandlung daselbst

Hermann'sche Luchhandl ♦ daselbst; Jnvalidendank ir

Berlin; W- Thiene- ir

Mberfeld; 6. Schlotte ir Bremen.

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. Blattri sowie d. Annoncen-Bureauz von ®. L- Daube & Co. ir

Anzeigen nimmt emgegen: die Expedition d.vlattrs, sowie d-Ännoncen-Bureaux von Th, Dietrich & Co. in staffel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a.M.; haasenstein & Bögler in zrankfurt a. M., Berlin, Leipzig, Cöln re.; Rudolf Koste in Berlin, Frank­furt a. Ul it.

(ortici. mT* -IO1.8- j 8i.7s-i

Buch Druckerei) bezogen S;^^dmch"die"P!stämt«°de^8^ Reiche?3°Ma^t'5HPK^lÄ^BeÄebübr'?""^ EonutagSblatt" durch die Expedition («och'sche ___________________________________ in der Expedition zu ertSnde"Stift * b,e Seile 10 Pfg.

Zeichnungen in Beträgen von 1000 bis 2000 Mark ein­gegangen, die im Ganzen etwa einen Werth von einer Mertel Million Mark repräsentiren. Das große Kapital wird selbstverständlich schließlich doch wieder die Haupt­sache thun müssen unb es ist nur wunderbar, daß sich dasselbe nicht schon in dem reichen Hamburg gefunden hat.

Das in voriger Woche im Herrenhause zur Annahme gelangte Gesetz, betreffend die Verwerthung von Forst­nutzungen an den Staatswaldungen in den vormals Kur- hessischen Landestheilen hat folgenden Wortlaut: §. 1. Die in 8 3 des Gesetzes vom 28. Juni 1865, betreffend die Verwerthung der Forstnutzungen in den Staatswaldungen des vormaligen Kurfürstenthums Hessen (Sammlung von Gesetzen für Kurhessen, Band 17, Jahrgang 1865, Seite 423, und folgende), festgesetzte Taxe für die freihändige Veräußerung von Forstprodukten an Holz aus den Staals- waldungen wird aufgehoben. §. 2. Die Veräußerung der Forstprodukte an Holz aus den Staatswaldungen an die im Gesetze vom 6. Juni 1873 (Gesetzsammlung pro 1873 S- 350) bezeichneten Staatsangehörigen soll für jedes Jahr nach den Preisen erfolgen, die sich in jeder Ober- forsterei aus dem Durchschnitt der in den vorhergegangenen fünf Wirhschaftsjahren, einschließlich der Werbungskosten in den öffentlichen Verkäufen, nach einem Abzüge von 20 Procent ergeben haben. Sollten jedoch bei Ermäßigung der Llcltationsdurchschnittspreise um 20 Procent für ein- zelne Sortimente die für deren Werbung aufgewendeten Kosten nicht erreicht werden, so sind die letzteren als Kauf- prels m Rechnung zu stellen. - §. 3. Hat in einem der fünf Vorfahre m einer Oberförsterei überhaupt oder be- zuglich einer Holzart eine öffentliche Versteigerung nicht stattgefunden, so tritt für dieses Jahr das dem fünfjährigen Zeiträume zunächst vorangegangene Jahr in Rechnung, in dem em öffentlicher Verkauf stattgefunden hat. Hat in den fünf Zähren ein öffentlicher Verkauf überhaupt nicht statt­gefunden, so findet die Taxe vom 28. Juni 1865 so lange Anwendung bis die fünfjährigen Durchschnittspreise aus den öffentlichen Verkäufen nach Maßgabe dieses Gesetzes zu ermitteln sind. §. 4. Die Forstbehörde jeder Ober- forsterel hat bis zum 1. December jeden Jahres dem OrtS- vorstande einer zum Kauf berechtigten Gemeinde die für das bevorstehende Jahr zu zahlenden Preise aus dem ihrer Verwaltung unterliegenden Reviere schriftlich mitzutheilen. Der Ortsvorstand ist berechtigt, binnen einer präclusivischen I Frist von vier Wochen, vom Eingänge der Mittheilung an gerechnet, gegen die Preisbestimmung Widerspruch bei dem i Oberprasidenten der Provinz zu erheben, bei dessen Ent­scheidung, nach Anhörung beider Theile, es bewendet. — <

5 Dieses Gesetz tritt mit dem 1. December 1880 in i Jtraft und werden die Ressortminister mit dessen AuS- ! fuhrung beauftragt. Urkundlich rc.

Auch in den Zeitungen wurde das Gemälde des jungen Künstlers tn günstigster Weise besprochen und Hain war somit mit einem Male ein „bekannter" Maler geworden, dem sich fetzt keine besondere Schwierigkeiten mehr in den Weg stellten.

Mittlerweile hatte Emilie auch ihre 5000 M. ausge- ’ äohll erhalten, so daß der Stand der Aktien ein durchaus günstiger war — ein halbes Jahr nach dem Dahinscheiden ' des Onkel Karl hielten die beiden jungen Leute Hochzeit! und wurden ein recht zufriedenes Pärchen.

, Wicthschafterin machte zwar, als sie von der Ver- helrathung Emiliens mit dem Maler Hain hörte, wieder ihre hämischen Bemerkungen, aber was konnte sie damit dem glücklichen jungen Paare anhaben? —

k , ^ach einem Jahre erst sollte über die Hinterlaffenschaft kf? £mvL<5?r- werden — die Zeit wurde der alten Wlrthschatterm sehr lang. Um sich dieselbe besser vertreiben zu können, hatte sie sich in ihren alten Tagen noch einen Geliebten angeschafft, der lustig mit ihr in den Tag hmeinlebte und ihr auch auf die Erbschaft hin Geld , ju verschaffen wußte, welches sie dann fröhlich mit einander verjubelten. -

«n- ^?,rocat ,b<t6 3uhr denn bald zu Ende und die frühere Wirthschaftenn eilte mit freudig klopfendem Herzen nach cl" um ihre Erbschaft abzuholen, wie er­schrak sie aber, als man ihr dort erklärte, sie hätte nichts mehr zu bekommen, die ganze Erbschaft fiele nunmehr der Frau Emilie Hain zu! i

em geht nicht mit richtigen Dingen zu!" rief die Alte. Doch man hielt ihr ein Dokument entgegen, welches 1 man derzeit im Pulte des Verstorbenen gefunden hatte, und welches folgende Auffchrist trug: „Nachträgliche Be-

Kg' "der die Tonne (1000 Kg.) Anwendung finden. An­läßlich einer zwischen der Militairverwaltung und dem Rechnungshöfe bestehenden Meinungsverschiedenheit über die BergütungSsätze für die Gestellung von Vorspann wurde m Aussicht genommen, eine Beseittgung der. bei der ver­tragsmäßigen Beschaffung von Vorspannleistungen hervor­getretenen Mißstände im Wege der Gesetzgebung herbeizu- führen., Weiter gelangten, den Anträgen der berichtenden Ausschüsse entsprechend, mehrere Eingaben zur Erledigung. Dieselben betrafen a) die Auslegung der Bestimmungen über die Tara; b) das Gesuch eines früheren Posteleven um Gewährung von Pension; c) den Recurs eines Grenz­aufsehers gegen seine Pensionirung. Ten Schluß bildete die Vorlegung der neuerdings eingegangenen Petitionm, welche, rote schon vorher die Präsidialvorlagm, betreffend a) die Aushebung der Geschäftsstatistik der Zollstellen b) die Klaffeneintheilung der Militairbeamten des Reichsheeres und der Marine; c) der Entwurf eines Gesetzes wegen Doppelrechnung der Dienstzeit des Marine-LazarethpersonalS zu Yokohama; d) der Entwurf einer Novelle zur Ver­ordnung über die Pensionen und Kautionen der Reichsbe­amten bett zuständigen Ausschüssen überwiesen.

Bezüglich der Verhandlungen mit dem Vatikan erklärt die „Germania" die erwähntm Mittheilungen der Ag Havas" für unrichtig. — Der Geh. Rath Hübler ist am Sonnabend aus Wien in Berlin angekommen. Die Ger­mania bemerkt dazu: „Daß es sich bei seiner Anwesenheit die wohl hauptsächlich durch das hohe Fest veranlaßt ist auch um die Einholung neuer Instruktionen handele, ist wie wir meinen, nicht geradezu anzunehmm, doch können wir nicht umhin, wiederholt dem Wunsche Ausdruck zu geben, daß die Verhandlungen, bei denen bekanntlich der Heilige Stuhl das bereitwilligste Entgegenkommen zeigt endlich in rasches Tempo kämen. Es wäre, zumal bei der Diskretton Roms, wohl auch im Jntereffe der Staatsre­gierung, wenn dem katholischen Volke in dieser Beziehung erfreuliche Mittheilungen gemacht werden könnten."

Im Beisein des Unterstaatssecretärs im Reichsschatz- Amt, Geh. Raths Scholz, scheinen die Verhandlungen be- husö Neubildung einer „Deutschen Handels- und Plan­tagen-Gesellschaft" zum Abschlüsse gekommen zu sein, welche zwischen Vertretern des Hauses Gvdeffroy in Hamburg und Berliner Finanzleuten seit zehn Tagen in Berlin stattge- sunden haben. Bis jetzt weiß man noch nicht, ob es sich bei der „Betheiligung" des Reiches, die vom Fürsten Bis­marck zugestchert war, um ein „Protektorat" über die neue Gesellschaft, oder um eine wirkliche Zinsgarantie handelt Bel dem Berliner Centralverein für Handelsgeographie der zur Förderung des beabsichtigten Unternehmens öffent- lich aufforderte, sind bis jetzt zahlreiche Zuschriften und Augenverdreherei tragen konnten nur aus Eigennutz so hatten sie wenigstens auch jetzt so viel Pietät heucheln Men tote selbst der Barbar zeigt. Lassen Sie mich in Ruhe, ich will kein Wort mehr hören!"

Der Onkel war bestattet, und sein Testament wurde geöffnet Die Wirthschaftenn — hatte die Wahrheit gesagt! Das Testament enthielt alle jene Bestimmungen, die die Alte aufgezählt Nur eine wichtige Bestimmung hatte sie vergessen, daß, falls Emilie gemäß den genannten Anord­nungen die H nterlassenschaft des Onkels nicht antreten wurde, diese erst nach einem Jahre den beiden andern Erben d. h der Stadt und der Wirthschaftenn ausge- tto!rb^n sEe- Letztere sollte dagegen die Wirth- schast sofort als ihr Eigenthum betrachten. Ausgenommen waren alle Familiensachen, welche Emilie zufielen.

Emilie fügte sich schweigend in die letztwilligen Ver- ftlgungen ihres OnkelS. Sie miethete sich mit ihren kleinen Ersparnissen eine bescheidene Wohnung und beschäftigte sich mit Handarbeiten. Ihr Oskar aber war jetzt doppelt fleißig, er gab Unterricht im Zeichnen und Malen und war durch seine Schüler auch zu einigen bedeutenden Auf­trägen gekommen, so hatte er z. B. für eine reiche Familie mehnre große Portraits anzufertigen. Kurz, es war ihm Arbeit zugeflossen, und sein Bild auf der Ausstellung mutzte den Aufschwung vollenden. Sollte Alles nach Wunsch gehen, so wollte er dann auch nicht zögern, sich mit Emilie zu verheirathen.

Wenige Wochen später wurde die Ausstellung eröffnet und Ham s Bild fand in der Thal bald die gewünschte Beachtung; die Folge davon war, daß ein Kunstliebhaber bapelbe für einen ansehnlichen Preis erstand und außerdem auffvrderte, ihm noch ein Gegenstück dazu zu liefern.

Kür das 1. Quartal 1880 werden von allen v Postanstalten (auf dem Lande von den Land­postboten) Bestellungen auf die

Bberhessische Zeitung

mit deren Gratisbeilage

Illustrirtes Sonntagsblatt angenommen, und bitten wir dieselben baldigst machen zu wollen.

•Ä* Mit der Nr. 1 wird ein Kalender für 1880 ausgegeben.

f__Die Exped. d. Oberh. Zeitung.

Tagesbericht.

Der Kaiser hat bei Gelegenheit des Diners, welches vor einigen Tagen beim Prinzen August von Württemberg stattfand, dem Kultusminister von Puttkamer gegenüber feine Anerkennung für dessen emschiedenes Eintreten für

' die religiöse Erziehung der Jugend in der Clbmger Schul- i. debatte Ausdruck gegeben und den Minister wegen des

glücklichen Abstimmungs-Resultat beglückwünscht.

In der am 23. d. unter dem Vorsitze des Staatsministers Hofmann abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesralhs erfolg- tm, laut dem offiziellen Protokoll zunächst die Mitlheilung über die nunmehr stattgehabte Verlängerung des deutsch-italimischen

! Handelsvertrags vom 31. Dezember 1865 und der Schiff- L fahrtekonvention vom 14. Oktober 1867 bis Ende Dezbr.

1880, sowie des zwischen Deutschland und der Schweiz bestehenden Handels- uud Zollvertrags vom 13. Mai 1869 bis Ende Juni 1880. Der Vorsitzende th eilte ferner mit, baß in Folge eines früheren Bundesrathsbeschlusses eine Ueberemkunft mit Großbritannien wegen gegenseitiger Hülfs- letstung bei der Ergreifung von Deserteuren der Handels­marine bereits abgeschlossen worden sei. Die Versammlung

r trat demnächst auf Grund der Verträge der mit der Be­richterstattung beauftragten Ausschüsse in die Berathunz von Zollangelegenheiten ein. Insbesondere wurde dem Entwürfe des' amtlichen Waarenverzeichniffes zum Zolltarif bes deutschen Zollgebiets vom 15. Juli d I. die Geneh­migung ertheilt. Ein Regulativ, betreffend die (Steuerfrei; hm des Branntweins zu gewerblichen, sowie Spezialbe­stimmungen über die Zollabfertigung a) des Petroleums «nd anderer Mineralöle, b) der Baumwollen- und Leinm- garne gelangten zur Annahme. Als Gewichtseinheit in

-den zollstatistischen Uebersichten soll fortan — einem fer­neren Beschlüsse der Versammlung entsprechend — statt ber bisher zum Theil noch gebräuchlichen Einheit von Zentner und Pfund überall das Kilogramm bezw. 100