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funden haben. — Zum Oberschlesischen Nothstand ist heute Folgendes zu berichten: Die Minister Graf Eulenburg und Bitter haben Sr. Majestät dem Kaiser nicht bloß über die Lage in Oberschlesien, sondern auch über die Zustände in anderen, unter den Folgen der starken Kälte ganz besonders leidenden Landstrichen eingehend Vortrag gehalten. Eine Gesetzesvorlage der Regierung behufs Bewilligung eines Creditö zur Hebung des Nothstandes dürfte übrigens, nach Allem, was man erfährt, vor den parlamentarischen Weih­nachtsferien nicht mehr zu erwarten sein. Se. Majestät der Kaiser hat sich von den Ministern des Innern und der Finanzen eingehenden Bericht über die Nothstandsverhältniffe in Obcrschlesien erstatten lassen. Wie wir hören, geht die Ansicht der Staatsregierung dahin, daß die vom Provinzial­landtage genehmigten 2 '/■> Millionen Mark uns die durch die Privatwohlthätigkeit gesammelten Fonds vorläufig hin­reichen dem Nothstand abzuhelfen. Sollten jedoch btc Ver­hältnisse verschlimmern, so würde die Regierung mit der Wiederaufnahme der Parlamentssession im Januar mit be­stimmten Anträgen vor das Abgeordnetenhaus treten.

Gumbinnen, 16. December. Bei der Neuwahl eines Abgeordneten zum Reichstage im vierten hiesigen Wahlkreise wurden nach amtlicher Feststellung 10,214 Stimmen ab­gegeben ; von denselben erhielt der Unterstaats-Secrctär v. Goßler in Berlin (conservativ) 7091, der Gutsbesitzer v. Doualis auf Milluhnen (Fortschritt) 3101 Stimmen. Unterstaats-Secretär v. Goßler ist somit gewählt.

Gotha, 15. December. Nach einer neuerdings er­lassenen Ministerial-Verorcnung, betreffend die Heilighaltung des Sonntags, ist für das Herzogthum Koburg eine frühere Bestimmung, der zufolge die Jagd auch an Sonn- und Feiertagen gestattet sein sollte, aufgehoben worden. Für das Herzogthum Gotha sind Bälle und sonstige Tanz­belustigungen am 1. Weihnachts-, Oster- und Pfingstfeier- tage nicht gestattet. Eine fernere Ministerial- Verordnung enthält Vorschriften über das von Pfandleihern und Tröd­lern zu führende Geschäftsbuch; Zuwiderhandlungen werden mit hohen Strafen belegt.

Karlsruhe, 17. Decber. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer beantwortete dec Staats- und Han­delsminister Turban die von liberaler Seite gestellte In­terpellation: „Welches ist die Stellung der großherzogl. Regierung zu der im Reichstage angeregten Wuchergesetz­gebung?" dahin: Civilrechtlich ist dem Wucher mit Be­schränkung von Zins und Wechsetfähigkeit nicht beizu­kommen. Dagegen besteht die strafrechtliche Ahndung wegen Benutzung von Noth, Leichtsinn und Unerfahrenheit. Die Frage, ob civilrechtlich der Wucherer gezwungen werden kann, die Wechselfrüchte herauszugeben, löst das badische Landrecht durch das Erforderniß, daß jeder Vertrag eine erlaubte Ursache haben muß. Wie es im Reiche damit zu halten, bedürfe einer weiteren gründlichen Erörterung. Das ist die Haltung der badischen Regierung, wenn die Angelegenheit im Reichstage wieder vorkommt.

Ausland.

Wien, 17. Dezember. Das Herrenhaus hat das Vieh- seuchcngesetz und die Vorlagen betreffs die Handelsbezieh­ungen zu Frankreich und Deutschland angenommen. — Morgen finden in beiden Häuser Sitzungen statt. — Ab- georgnetenhaus. Bei der neuerlichen Abstimmung über § 2 der Wehrvorlage stimmen 18G für und 133 gegen den­selben; da keine Zweidrittel-Majorität erzielt, so gilt der Paragraph als abgelehnt. Der Antrag Tomaszczuk aus dreijährige Verlängerung des Wehrgesetzes wird abgelehnt. — Die „Wiener Ztg." meldet: Graf Felix Wimpffen ist zum Botschafter am königlichen Hofe in Rom ernannt, worden. — 16. Dezember. Der den Delegationen vorge­legte Voranschlag pro 1880 beziffert das Gesammtersorder- niß des Kriegsministeriums nur um 45830 fl. höher als im Jahre 1879. Das Gesammterforderniß für 1880 ist um 5,600,000 fl. höher als das pro 1879, weil die Be­deckungspost aus den Zollgefälls-Ueberschüssen um 5,800,000 fl. geringer veranschlagt erscheint als 1879. Als außer­ordentliches Heereserforrerniß für die occupirien Pro­vinzen werden 8 Millionen beansprucht gegen 30 Millionen lichen Ornate in den Dom zog und auf dem Thronus am Altäre dem Gottesdienste beiwohnte. Feierliche Umzüge und Schmausereien schlossen das Fest. Eine gefeierte Weiffagung des alten Testamentes war ferner durch Bileam ausgesprochen worden. Das gab Veranlassung, auch dem Esel eine Rolle in den Weihnachtsipielen zuzuweisen, — denn diesem Thiere war in der erwähnten Geschichte ja eine hervorragende prophetische Bedeutung zuertheilt. Auf die Verwcrthung der Weiffagung des Bileam gründeten sich ferner die französischen Feste „der Narren und Esel", von denen wir in Deutschland indefsen keine Spuren finden, gründeten sich die englischen Maskeraden mit dem „Lord der Ungebühr", die Walter Scott klassisch geschildert hat.

Nicht allein die biblische Geschichte, auch die kirchliche Legende wirkte auf die Schaustellungen und Umzüge der Weihnachtszeit ein. Neben dem Elternpaare Jesu, neben Herodcs, den Magiern und den unschuldigen Kindlein, den Hirten und Engeln, welche sämmtlich aus dem biblischen Berichte übernommen waren, neben dem Schimmelreiler und dem Knechte Rupprecht, welche dem deutschen Heiden- thum entstammen, treten daher einzelne Persönlichkeiten aus der Geschichte und der Legende der Kirche zur Weihnachts­zeit in den Vordergrund. Es sind dies St. Stephan, St. Johann und Andreas, St. Thomas und St. Nikolaus.

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im Jahre 1879. — Die ungarische Delegation wählte einstimmig Erzbischof Haynald zum Präsidenten, Pronay zum Vicepräsidenten. Sodann wurden die gleichen Ge­setzentwürfe vorgelegt wie in der österreichischen Dele­gation. Sektionschef Kallay theilte mit, daß in der näch­sten Sitzung die Indemnitäts-Vorlage eiugebracht werden folle. Sodann wurden die Ausfchüffe gewählt. Graf Andrassy ist Mitglied des Ausschusses für auswärtige An» gelegenheiten.

Rom, 16. Dez. Die Deputirtenkammer genehmigte die italienisch-serbische Declaration bezüglich der gegensei- tigen Handelsbeziehungen ohne Debatte.

Paris, 17. Dezember. Das offizielle Abstimmungs­resultat der gestrigen Sitzung der Deputirtenkammer ist folgendes: Bei Ablehnung der einfachen Tagesordnung stimmten 246 für und hundert gegen die Regierung, unter letzteren ungefähr 75 Republikaner und 25 Bonapartisten. Bei Annahme der Tagesordnung Lavergne stimmten 234 für und 55 (ganze äußerste Linke und Union Republicaine) gegen die Regierung; die ganze Rechte enthielt sich der Abstimmung. — Laut einem soeben erlafsenen Dekret werden 150 Theilnehmer an dem Communeaufstande be­gnadigt.

Loudon, 17. Dezember. Die amtliche „Gazette" ver­öffentlicht zahlreiche Dekrete in Betreff der Einfuhr fremden Viehes, welche am 31. Dezember aufgehoben sind. Es treten jedoch dafür andere Dekrete in Kraft, welche die Landung des Viehes untersagen, da aus Oesterreich-Ungarn Griechenland, Italien, Montenegro, Rumänien und Ruß­land und den Besitzungen des Sultans einschl. Bosniens und der Herzegowina, Belgien und Deutschland kommt Vieh, welches aus Canada, Dänemark, Norwegen und Schweden, Spanien und Portugal eingeführt wird, ist weder der Abschlachtung in den Landeshäfen noch der Quarantäne unterworfen.

Kassel, 16. Dez. Verschiedene auswärtige Zeitungen

brachten vor Kurzem die Mittheilung, die königliche Staats­

regierung habe mit den hessischen Agnaten einen Vergleich

über das Fideikommißvermögen abgeschlossen und auch wir haben dieser Nachricht Erwähnung gethan. Jetzt erfahren wir von gut unterrichteter Seite Landgraf Alexis von Philippsthal-Barchfeld, sowie Landgraf Ernst und Prinz Karl von Philippsthal-Philippsthal seien allerdings zur Annahme von Jahresrenten bereit, vorausgesetzt, daß diese höher normirt werden als in dem Vergleichsvorschlage an­geben sei (12,000 Thlr.) Prinz Wilhelm von Philippsthal- Barchfeld habe diesen Vergleichsvorschlag aber entschieden abgelehnt. Die uns gedruckt vorliegende Antwort desselben lautet: „Auf die mir unterm 2. Dezember zugesandten, seitens der königlichen Regierung gemachten Vergleichsvor-

fchläge erkläre ich hierdurch unabänderlich, daß ich nicht aus dieselben eingehen werde. Es ist hier einzig und allein nur die Frage, gehört das Kurhessische Fideikommiß Preußen, oder gehört es der Kurhessischen Fürstenfamilie? Ist letzteres der Fall, so hat Preußen dieses Privateigen- thum herauszugeben und ist Preußen wegen der Uneinig­keit der Agnaten in Verlegenheit, an wen, so hat es dieses dem Gericht vorzutragen mit der Bitte, Sequestration da­rüber anzuordnen. Dann ist es die Sache der Agnaten, sich unter sich über die Verwaltung und Nutznießung dieses ihres Vermögens zu einigen oder diese Frage durch die Gerichte entscheiden zu lassen; Preußen aber hat sich in diese Verhandlungen oder Rechtsstreite durchaus nicht ein­zumischen. Die hierauf hinzielenden Einreden, insbesondere die auf vermeintliche Vorrechte des Primogenilus, sind Einreden aus den Rechten Dritter entnommen, mit welchen Preußen plattcrkings nichts zu fchaffen hat und aus denen es sich selbst absolut keinerlei Rechte auf unser Familien- fideikommiß herleiten kann. Landgraf Friedrich hat 1873 bei Lebzeiten des Kurfürsten, also als Kurhessischer Fidei- kommißanwärter, das ganze Fideikommiß der Hessischen Fürstenfamilie hinter dem Rücken der übrigen Familien­mitglieder an Preußen verkauft, hat dasselbe für Preußi­sches Staatseigenthum erklärt und auf alle seine und seiner Linie Rechte an demselben verzichtet, wcßhalb er in 1875 beim Tode des Kurfürsten, als er Primogenilus wurde, selbstverständlich unmöglich noch irgend welche Rechte an dem Vermögen besitzen konnte, ebensowenig wie Preußen aus einem solchen gänzlich rechtswidrigen Verkauf fremden Eigenthums irgend welche Rechte darauf herzuleiten im Stande sein kann. Wenn auch gewöhnlich bei fürstlichen Fideikommiffen die Primogenitur-Erbfolge für die Nutz­nießung derselben besteht, so ist dies durchaus kein Gesetz; bei dem kurhessischen Familien-Fideikommiß aber ist der Primogenilus als solcher von der Nutznießung ausdrücklich ausgeschlossen, indem durch das Gesetz bestimmt wurde, daß nur dem kurhesstschen Landesherrn von dem Tage seines Regierungsantritts die Nutznießung gehören solle, während zugleich darin festgestellt ist, daß das Vermögm das unbezweifelte, ausschließliche Eigenthum unter dem Vorgeben irgend einer anderen Eigenschaft von dem Staate oder sonst in Anspruch genommen werden dürfe. Das Gesetz besteht noch in voller Kraft ebenso, wie alle über die Theilung des dynastischen kurhessischen Gesammtvermö- gens in 1831 erlassenen Gesetze. Sämmtlich e durch diese Gesetze dem kurhesstschen Staate auferlegten gesetzlichen Verpflichtungen und alle dadurch erworbenen Berechtigungen sind mit dem Heffenlande als heilig zu halten auf Preußen übergegangen und stehen unter dem Schutze der preußischen Verfassung. — Daß ich mich demnach nicht auf Grund

des rechtswidrigen Verkaufsvertrages des Landgrafen griebt über unser Familien-Fideikommiß in Vergleichsverh« lungen mit Preußen einlassen kann, ist selbstredend, » ersuche deßhalb meinen Kommissar, diese meine Erklär« den Herren Regierungskommiffarien gefälligst mitzutheil-x Es wird nun abzuwarten sein, ob es trotzdem noch einem Vergleichsabschlusse kommt. (H. M.i

Fraukeuberg, 15. Dezember. Metropolitan Kr°i Hierselbst ist als erster Prediger an die „große Kirche". St. Martinskirche — zu Kassel bestellt. Sehr ungr steht die hiesige Gemeinde und mit ihr die übrige ($j wohncrschaft den sehr geliebten und geachteten Geistlich von hier scheiden.

Rüdesheim, 15. Dez. Das Rhein-Eis Hal sich ij bis in's obere Rheingau seit Sonnabend Abend gestM Heute ist dasselbe bei der strengen Kälte so fest, daß m ohne Gefahr nach Bingen spazieren kann. Die tu Schiffern angelegte Bahn ist bestreut und wurde big Nachmittag schon stark frequcntirt.

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ohne Debatte genehmigt und sodann auch das Gesetz Ganzen.

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Stephan erklärt sich für die Vorlage, die ihm nochiti s weit genug gehe und zu seinem Bedauern nicht auch ni E- Thüringen ausgedehnt sei. Redner erblickt in derVorli * eine Stärkung des parlamentarischen Einflnsfcs. 6 fernerer Vortheil läge in der Vereinfachung der Taii — v. S enfft-P ils ach spricht gegen die Vorlage. ■ f Graf Mvltke betont das militärische Interesse bei Annch der Vorlage. Die Eisenbahnen seien eines der wichtigst " Kriegsmittel. Prompte Militärtransporte seien von i größten Bedeutung. Es liege auf der Hand, wie gl s der Vortheil sei, wenn die Militärverwaltung mit Eil r Eisenbahnbehörde zu verhandeln habe. Die Befürcht® f das Publikum werde se ne Gelder uuwirlhschafllich anltz sei haltlos. Schließlich beantragt Moltke, den gai-

4 anzunehmen. — Abg. Hasselbach tritt für die Ä tage ein; ebenso der Finanzminister. — Abg. Haus mal

spricht dagegen, v. Dechend dafür. Camp haus erklärt sich als Gegner; er werde für Ankauf der Berti Stettiner Bahn, sonst aber gegen den übrigen Theil । Vorlage stimmen, welche namentlich für die Zukunft W finanzielle Bedenken biete. — Nachdem noch Graf Brü gegen die Vorlage gesprochen, wird die allgemeine Debst geschlossen. — In der Specialdebatte werden die §5 2 und 3 ohne Debatte unverändert genehmigt. Bei § beantragt Abg. v. Simpson-Geo rgenburg die Wies Herstellung des ganzen Paragraphen. Finanzminister Bits bittet seinerseits um Annahme des ganzen §. 4, um ® l noch in letzter Stunde das Zustandekommen des gaü Gesetzes zu gefährden. Der streitige zweite Satz des $ wird in namentlicher Abstimmung mit 90 gegen 16 S® men angenommen. Die übrigen Paragraphen wert

hing gegen den Vorwurf, als bedeute sie Reactien kirchlicher Richtung. Solle der Vorwurf nur bedeut daß er (der Minister) die christlichen Grundlagen • Volkserziehung unter seinen Schutz und seine Sorge ncb* * * * 5 so acceplire er den Vorwurf (Beifall) Bedeute der') aber, daß die Regierung die bürgerliche Schule h»‘ einem konfessionellen System oder einer ReligionSg^ schäft ausliefern wolle, so weise er den Vorwurf rutschig

Sim Landtage.

Berlin, 17. December 1879.

(Herrenhaus.) Der Gesetzentwurf betr. den E« mehrerer Privateisenbahnen für den Staat ruft eine mch stündige allgemeine Debatte hervor. Berichterstatter Bi ning vertheidigt den Antrag der Commission auf Streich», des letzten Absatzes des §. 4. Graf Udo Slot der Wernigerode erklärt sich im weitesten Umfange j | Staatsbahnen und für Herstellung des ganzen §. 4. Minister Maybach befürwortet die unveränoerte Annch des Gesetzentwurfs unter Betonung der praktischen ft« zielten, wirthschaftlichen und politischen Vortheile, well das Staatsbahnsystem gewährt. Der Minister kündigt s nächste Zeit einen Nachtragsetat nebst dem Plan üben Organisation der Verwaltung der Staatsbahnen an. Theue spricht gegen. Graf Ritberg für die Vock f — Graf zur Lippe tritt derselben entgegen, da bu sie die beiden Grundlagen des modernen Staatslck s (Recht und Cultur) zu Gunsten der Verstärkung l

zurück. Er wolle die Mitwirkung der Kirche in ‘ f.ff Schule im Rahmen der Staatsgesetze und Staatsordn'^ thu Gerade von diesem Standpunkte aus habe er in 6# [ der unterdrückten konfessionellen Minderheit Schutz

(Abgeordnetenhaus.) Der Antrag des Abg Bandemer betreffs Wiedereröffnung der Rentenbar wird der Agrarkommission überwiesen, nachdem Regierur stjj kommissar Glatzel erklärt hat, die Regierung müsse ® in weiteres Material zur Hand haben, bevor sie auf * l wi! Antrag weiter eingehen könne. — Es folgt der erste ’ ' r richt der Unterrichts-Kommission über die Petition: Hai Elbinger Magistrats betr. das Verbot der Eröffnung uni Simultanschule. Gemeldet haben sich zum Worte '3 $ es glieder für die Petüion und 14 dagegen bezw. sür gang zur Tagesordnung. — Referent Graf Clair d'Haussonsville leitet die Debatte mit ein.m kut Rückblick auf die faktische Sachlage ein. — Abg. @ne tritt für die Petenten ein, denen das bestehende Rechts Seite stehe. Die Regierung sei einseittg vorgegangen- Der Unterrichtsminister rechtfertigt die Untcrrichtsverö