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Marburg, Freitag, 12. Dezember 1879

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Berlin, 10. Decbr. Die heute ausgegebene Nummer derProv.-Corr." sagt am Schluß eines Artikels über den Anschlag gegen das Leben des Kaisers Alexander": Was Rußland in diesem Jahre zwei Mal erfahren hat, ist leider eine Erfahrung, mit der es in der Gegenwart nicht allein steht. Eine dumpfe, weit verbreitete Unzufrie­denheit existirt bei uns nicht, weil sie nicht die geringste Nahrung findet. Und doch hat der Hohn und die immer­fort zur Gewaltthätigkeit aufreizende Sprache einer dreisten und leidenschaftlichen Sekte, einige Jahre hindurch ohne Zügel geführt, sbei uns die Wirkung gehabt, ein Gefühl der Unsicherheit zu erzeugen und ein Verbrechen hervorzu­rufen, dessen Beweggrund nicht zuletzt Eitelkeit und die Hoffnung aus den Beifall jener nach dem Uebermuth ihrer Sprache in der Zahl ihrer Anhänger beurtheilten Sette gewesen sein wird. Auch für uns ist das Attentat von Moskau eine Mahnung, den Gesinnungen der Zerstörung mit immer erneutem Ernst moralischer Läuterung und mit nachdrücklicher Handhabung der gesetzlichen Waffen entgegen zu treten." Von dem Abg. Gras Wintzingerode und 31 Mitgliedern der freiconservativen Fraktion ist folgende Inter­pellation an die Staatsregierung gerichtet worden: 1) Be­absichtigt die Kgl. Staatsregierung noch in dieser Session den Entwurf einer Wegeordnung vorzulegen? und falls diese Frage verneint werden sollte, 2) welches sind die be­sonderen Gründe, welche gegenwärtig die Weiterverfolgung gesetzgeberischer Arbeiten hindern, deren Dringlichkeit von der Kgl. Staatsregierung noch während der letzten Legis­laturperiode ausdrücklich anerkannt ist?" Die Abgg. v. Bandemer, Graf Iorck v. Wartenburg und v. Rauch­haupt haben, unterstützt von 74 Mitgliedern aller Frak­tionen (excl. der Fortschrittspartei) den Antrag geNellt: die Kgl. Staatsregierung zu ersuchen, schleunigst einen Ge­

es wird dies gewiß gelingen, wenn die Abgeordneten aller Landestheile fest zusammenhalten, welche bei diesen Fragen dasselbe Interesse haben. Es erscheint eben wohl kaum nützlich, wenn um eine Sache, die in den früheren Jahren ganz stillschweigend hingenommen worden ist, jetzt ein Sturm von Petitionen an das Abgeordnetenhaus gelangt. Es scheint, daß bie Urheber dieser Agitation, die wohlbekannten Morgeuzeitungshelden, einmal näher auf ihre Legitimation zu solchen Beschwerden angesehen werden müssen. Wenn die Herren so laut in die Trompete stoßen und von ge- gefährdeten Volksrechten sprechen, so ist gewöhnlich außer einer kleinen Eitelkeit noch etwas anderes hinter der Sache, vielleicht auch nur weil ihnen die wichtigsten Volksrechte einst wohlfeil waren wie Brombeeren.

seither nicht zweifelhaft gewesen, daß der Waldeigenthümer unbefugte Leute aus dem Walde zu weisen das Recht hat. Wir erinnern nur daran, daß Jungen, welche Nester auö- heben wollen, mit vollem Rechte aus dem Walde gejagt werden müssen und dergl.und es ist für keinen rechtlichen Mann ein Nachtheil, wenn die Widersetzlichkeit gegen solche

Berechtigten den Wald zu verlassen nicht Folge leistet. Be­kanntlich ist gegen diese Neuerungen von Kassel aus durch Vertheilung gedruckter Petitionen im Lande eine große Agitation wachgerufen. Wir möchten doch glauben, daß man dabei weit über das Ziel geschossen hat. Es ist schon

Erlaubniß des Eigenthümers des Waldes kann das Sam­meln von Beeren Pilsen und Kräutern stattfinden, das Abpflücken von Zweigen und bergt, ist mit Strafe bedroht, teilt dritter und wichtiger Punkt ist der, daß es mit Geld-

Das Feld- und Forstpolizeigesetz

welches dem Abgeordnetenhause vorgelegt ist befriedigt ein "allgemein und tief empfundenes Bedürfniß wie in selten Landestheilen so namentlich in Hessen. Daß der Feld- und Gartenbesitzer in seinem Eigenthum geschützt, daß dem an vielen Orten überhandnehmenden Frevel wirksam enlgcgcngetretkn werde, das ist ein allgemeiner Wunsch, ein sWmein gefühltes Bedürfniß. Aber auch der Wald be- eines wirksamen Schutzes. Das empfinden die Wald­eigenthümer, die Privatpersonen und die Gemeinden recht lebhaft. Grade für diese ist ein nachdrücklicher gesetzlicher Schutz um'so nothwendiger, als der Staat durch seine zahlreichen Beamten im Stande ist, seine Wälder zu beauf­sichtigen, für die Gemeinde und Privaten aber die Kosten des WaldschutzeS jetzt schon auf eine bedenkliche Höhe ge­stiegen sind. Das neue Gesetz schließt sich eng an die vor­handenen gesetzlichen Bestimmungen an, füllt bestehende Lücken aus und regelt Feld- und Waldschutz für den ganzen Umfang der Monarchie. Namentlich für Hessen sind die jetzt schon bestehenden Strafverbote wiederum in dem neuen Gesetze ausgedrückt. Neuerungen und Verschärfungen der Verbote treten besonders in drei Punkten ein. Nur mit

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Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. Blatte» sowie d. Annoncen-Bureaux von ®. L- Daube & Co. in Frankfurt a. M; Jäger'sche Buchhandlung daselbst;

Hermann'sche Vuchhandl. daselbst; Jnvalidendanl in Berlin: W. Thiene- in Elberfeld: C. Schlotte in Bremen.

nial-, Strafe belegt ist, wenn ein Unbefugter der Aufforderung des

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zs,eigen nimmt entgegen: zie Expedition d.vlatte», sawie d.Annoncen-Bureaux iwn Th- Dietrich & Co. in Mel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfutt a.M.; gsenstein & Vogler in ckfurt o M., Berlin, zig, Cöln re.; Rudolf Koste in Berlin, Frank­furt a. M. re.

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setzentwurf vorzulegen, welcher die durch daS Gesetz vom 15. März 1879 zum Ergänzuugsgesetze vom 27. April 1872 herbeigeführte Wiedereröffnung von Rentenbanken bis zum 31. December 1880 auch auf solche Reallasten auszudehnen geeignet ist, deren Ablösung bei Ausführung des Gesetzes vom 2. März 1850 nicht zur Ausführung gekommen ist. In den Motiven zu diesem Anträge heißt es:Fast in allen Provinzen, in welchen das Ablösungs­gesetz vom 2. März 1850 Anwendung findet, sind viele einzelne Reallasten unabgelöst geblieben, deren gänzliche Ablösung nach gegenwärtiger Lage der Gesetzgebung von den Berechtigten nicht mehr herbeigeführt werden kann, deren Erhebung aber wegen der Vereinzelung Schwierigkeiten und Kosten verursacht, die oft mit dem Werth der Leistung irr keinem Verhältniß stehen. Aber auch den Verpflichteten wird die Ablösung erschwert, da sie gesetzlich nur durch den 25fachen Betrag des Geldwerths erfolgen konn. Die Ablösung durch die Rentenbank bietet hier das einzige zweck­mäßige AuskuuftSmittel rc. Die Debatte über das Eisen­bahngesetz wird voraussichtlich morgen zu Ende kommen. An dasselbe wird sich, wie wir hören, unmittelbar am Freitag die Diskussion über das Feld- und Forstpolizeigesetz anschließen.

Wetzlar, 9. Dezember. Unter dem 4. November hat die Regierung zu Koblenz eine Verfügung erlassen, die sich mit einer im August zu Wetzlar abgehaltenen Kreis­lehrerkonferenz beschäftigt, auf der .ein Lehrer Höchst sich unter großem Beifalle gegen die Nebenbeschäftigungen der Lehrer ausgesprochen hat. In der Verfügung heißt es u. A.:Der gedachte Vortrag enthält nach Form und Inhalt vielfache Ungehörigkeiten. Wir müssen es ebenfalls beoauern wie mißbilligen, daß die Konferenz, ohne daß ein einziger Lehrer nur nachträglich dagegen Widerspruch erhoben, mit einem, auch abgesehen von der Sache, durchaus ungeziemen­den allgemeinenBravo" ihre Zustimmung zu demselben kundgegeben hat." Daß ferner sammtliche anwesende Lehrer gegen die abweichende Ansicht des Kreisschulinspektors Pfarrers Bonnel in anscheinend sehr energischer Weise proteftirt haben, zieht ihnen eineernste diseiplinarische Mißbilligung" zu. Endlich erwartet die Regierung,daß diejenigen Lehrer, welche neben dem Schulamte auch kirchliche Dienste ver­sehen, im Gegensätze zu der agitatorischen Aufforderung am Schluffe des Vortrags des re. Höchst diese willig und pflichttreu versehen werden."

Darmstadt, 8. Dezember. Auf Antrag des Ober­bürgermeisters Ohly beschloß der Kreistag in seiner heutigen außerordentlichen Sitzung, die Regierung zu ersuchen, die Funktionen der Landarmenverbände, welche jetzt den Kreisen obliegen, auf den Staat oder doch die Provinzen zu über-

Verbote gestraft wird, die Bestimmung ist nur gegen Un- . fug gerichtet. Man muß daher anerkennen, daß das Gesetz, - wie es von der Regierung nun schon zum dritteumale vor- Clltl gelegt ist, den Anforderungen der Ordnung und folgeweise Diebe ben Ansichten der Betheiligten entsprechen wird. Dagegen ftnetf ist es nicht zu verkennen, daß die beiden anderen oben be­zeichneten Bestimmungen des Gesetzes etwas hart sind und namentlich mit den althergebrachten Rechten des Volkes am öffentlichen Walde in Widerspruch treten. Hier wird es Sache fein, den Anschauungen deö Volkes Geltung zu verschaffen und

Bergeffet der Bögel nicht!

Draußen liegt hoher Schnee, und die Vögel, welche uns Frühjahr, Sommer und Herbst hindurch im Kampfe gegen unsere kleinen Feinde aus dem Thierreiche getreulich beigestandeu haben, finden jetzt die gewohnte Nahrung nicht mehr und müffen Hunger leiden.

Was liegt näher, als daß wir uns ihnen dankbar be­weisen? Sie helfen uns so lange Zeit; darum ist es nicht mehr als billig, daß wir ihnen beispringen in der Noch des Winters, in der Zeit des Hungers.

Jetzt ist der Augenblick zum Helfen gekommen und wir können dies um so eher thun, als uns die Hülfe- keistung nur wenig Unkosten auferlegt. Die Ausgaben für ben Schutz ber Vögel im Winter bilden ein ganz unbedeutendes Kapital, welches uns die gefiederten Jn- stetenvertilger schon im Frühjahre mit Zinseszinsen heirn- zahleu.

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_ , Was können wir nun thun?

Einmal sollen wir während der Schneezeit regelmäßig a füttern. Ein wenig Körnerfutter '(Hirse, Kleinweizen rc.), Kaff Brosamen, die sonst unbeachtet in den Kehricht kommen, fiuige gekochte Gelberüben, ein Näpfchen mit Fett, das ch Alles, was wir brauchen. Und mürben wir gar keinen putzen von bem Füttern haben, so würben wir schon burch k N du Freude an dem Appetite ber kleinen Gäste reichlich 16 bezahlt.

.. Siehe, ba kommen ste hungrig daher, die Köpfchen __ fröstelnd eingezogen und die Federn aufgeblasen, überall

: berumsuchend und die frierenden Füße abwechsend in die Höhe ziehend. Jetzt hat ein Fink den Futterplatz erspäht Uns labt sich an den Kernen; ein zweiter folgt ihm und 80« so gcht cs fort, bis sie in großer Menge pickend bei einan- sitzen am gedeckten Tisch.

' ; Nun kommen die Amseln; zuerst ein wenig miß­

trauisch, dann aber emsig die Gelberüben und die Brvd- krumen verschlingend.

Da erscheinen neue Gäste! Es sind die Goldammern und Haubenlerchen. Auch für sie gibt es noch genug, wenngleich der Fink ein wenig scheel sieht und neidisch ist.

Doch was zeigt sich da in den Wipfeln der nahen Linde? DaS ist ein munteres, behendes Völkchen, lebhaft und luftig, als ob es gar kein Winter wäre, Ast für Ast, Zweig für Zweig bis zu den äußersten Knospen absuchend, hier ein Jnsektenei, dort ein eingesponnenes Räupchen aus dem Schlupfwinkel hervorziehend. Es sind Kohlmeisen und kaum haben sie die Näpfchen mit Fett erblickt, so kosten sie mit Begierde davon und stillen ihren Hunger.

Auch die krächzende, schnarrende Elster hat gemerkt, daß es hier etwas zum verzehren gibt und macht sich näher. Unsere Kostgänger fliegen fort und räumen ihr, der räuberischen, das Feld. Sie kennen sie wohl und fürchten ihren scharfen Schnabel.

Auch wir kennen den bösen Gast, der uns im ver­gangenen Frühjahre junge Finken und Meisen erwürgt hat. Ein Nähertreten an das Fenster genügt, um ihn in die Flucht zu jagen und den Tisch wieder für bie Kleinen frei zu machen. Unb zuletzt kommt wahrlich nicht aus Bescheidenheit, sonbern aus Unkenntniß bes Mahles (er trieb sich in ber Scheuer herum) ber Spatz, frech und unverschämt wie immer. Ein ganzes Volk kommt daher, nicht bescheiden wie die anderen von außen her an den gedeckten Tisch hüpfend, sondern gleich mitten dar­unter, rechts und links unzweideutige Schnabelhiebe auS- theilend.

Am liebsten würden wir den kecken Burschen davon­jagen, wenn es nur ginge, ohne die anderen zu verscheuchen. Wir wollen aber nicht hartherzig sein und ihm auch etwas gönnen; hat er uns doch im vergangenen Frühjahre von gar manchem Maikäfer befreit.

Da sitzen sie nun alle, nahe an hundert, pickend und die Magen möglichst schnell füllend. Man sieht es ihnen so recht an, wie sie es' sich wohl sein lassen und sich stärken gegen Schnee und Kälte. Entschädigt uns die Freude am Wohlthun nicht hinlänglich für die wenigen Körner und Brosamen? Fühlen wir uns nicht befriedigt in dem Bewußtsein, diesen Keinen Geschöpfen etwas Gutes er­wiesen und sie vielleicht vom Hungertode errettet zu haben?

Mit dem Füttern aber ist's noch nicht allein gethan; unsere Keinen Freunde möchten auch noch gegen die Kälte der Nacht geschützt sein. Da können wir leicht helfen, in­dem wir einige größere Nistkästen anfhängen, welche als Schlafquartiere dankbar angenommen werden. Ober wir schütten Stroh locker auf Haufen; baS bietet auch ein Unterkommen.

Wir bürfen ihnen wohl Schutz unb Pflege anbieten, denn man stellt ihnen gerade um diese Zett eifrig nach. Nicht allein, daß die Raubvögel daraus rechnen, die durch Hunger und Kälte ermatteten Thierchen leichter als sonst erhaschen zu können auch die Menschen und leider ge­rade die halten bie beste Zeit für ben Vogelfang gekom­men unb legen Hansstengel unb dergleichen mehr aus, an denen sie zahlreiche Schlingen befestigen. Da gerathen denn, vom Hunger getrieben, die armen Vögel hinein, um thierquälerifchen Launen oder einer sehr übel betätigten Freude an ihnen dienen zu müffen. Wie oft aber zer­brechen in Folge der straffen Schlingen bie schwachen Füßchen unb überliefern bie schwachen Gefangenen einem denken Tob!

Helfen wir also, so weit es in unseren Kräften steht. Wir können bei geringer Anstrengung viel Gutes thun unb bürfen sicher sein, baß es sich lohnen wirb.