xiv. Jahrgang
Marburg, Mittwoch, IO. Dezember 1879
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Der deutsche Botschafter in Konstantinopel, Graf Hatzfeld wird der Nachfolger des verstorbenen Staatssekretärs von Bülow im Auswärtigen Amte und preußischer Staatsminister; er war dieser Tage in Barzin und geht nach Konstantinopel, um sein Abberufungsschreiben beim Sultan zu überreichen. Wie der „D. M." hört, soll Graf Hatzfeld aber, privater Verhältnisse halber, die Stelle ausgeschlagen haben.
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Tie bulgarische Nationalversammlung ist laut Meldung aus Sofia mittelst Dekrets des Fürsten Alexander aufgelöst worden, nachdem die Bildung eines liberalen Kabinets vergeblich versucht worden war. Als das erste bulgarische Ministerium vor ungefähr einem Monate seine Entlassung eingereicht hatte, zögerte der junge Herrscher, dieselbe anzunehmen, obwohl sie vom Minister-Präsienten Balabanow dreimal wiederholt wurde, ja er weigerte sich sogar, die Adresse der Kammer, mit welcher seine Thronrede beantwortet wurde, entgegenzunehmen. Nachdem nun die Demission des Ministeriums doch endlich angenommen war, wurde der Führer der Opposition, Karawelow, mit der Bildung eines Ministeriums betraut, ohne daß ihm dies gelang, worauf nach der bulgarischen Verfassung freilich nichts anderes übrig blieb, als die Auflösung der Kammer. Das konservative Ministerium Balabanow wird nun wohl ganz oder doch zum größten Theile seinen alten Platz wieder einnehmen. Die Ursachen des heftigen Drängens der Opposition auf Sturz des früheren Ministeriums sind an und für sich geringfügiger Natur, es handelte sich dabei fast immer nur um persönliche Jnteressm und Jnvectiven, wie sie bei einem so jungen Staaisleben, wie dem bulgarischen, nur zu erklärlich sind. Daß solche Vorgänge nicht geeignet waren, die Stellung des Fürsten Alexander zu einer angenehmen zu machen, ist leicht erklärlich; die hier und da aufgetauchte Nachricht, derselbe fei des Herrschens schon müde, wird indeß als völlig unbegründet in Abrede gestellt.
Der Kaiser hat in einer Audienz der Minister Btvlberg, Bitter und Maybach die Staatsregierung ermächtigt , 4m Landtage die Erklärung abzugeben, daß die GarstNtteiFor- derungen die Zustimmung der Krone und des EtittttSmi-
Meldungen des „Reichsanzeigers". In die Kommission wegen Vertheilung des Schillerpreises sind berufen: die General-Intendanten von Hülsen (Berlin) und von Wol- zogen (Schwerin), die Professoren Grimm, von Treitschke, Scherer und Julian Schmidt (Berlin), Gustav Freytag (Wiesbaden), Devrient (Frankfurt) und Direktor Förster (Leipzig). — Der Kaiser verlieh dem Staatssekretär von Schelling bett Charakter eines Wirklichen Geh. RatheS mit dem Prädikat Excellmz.
Bekanntlich ist die Regierungsvorlage über die Schanksteuer gegen die Ansicht der konservativen Mitglieder der Kommission in erster Lesung dahin mit Stimmenmehrheit abgeändert worden, daß nur Branntwein und Spiritus der Besteuerung unterliegen sollen, während der Ausschank von Bier und Wein davon befreit bleiben soll. Wie wir hören, liegt es in der Absicht der konservativen Mitglieder der Commission, in zweiter Lesung Anträge auf Wiederherstellung des Regierungs-Entwurfs zu stellen, weil es nicht wünschenswerth erscheine, die Bedürfnisse der besser situirten Volksklassen, insbesondere auch den Wein bei Einführung einer Steuer unberücksichtigt zu lassen, .vährend ein Verbrauchsgegenstand der ärmeren Bevölkerung, wenn auch in deren eigenem sittlichen und wirthschaftlichen Interesse im Wege der Gesetzgebung der Besteuerung unter», worsen werden soll. Von einer Seitens der königlichen Staatsregierung beabsichtigten Zurückziehung des Gesetz- Entwurfs, welche einige Blätter als wahrscheinlich bezeichnet haben, ist seither nichts bekannt geworden, vielmehr wird die zweite Lesunq Seitens der Kommission voraus- stchttich noch im Laufe dieser Woche zu Ende geführt werden.
Denlsche» Reich.
•• Berlin, 8. Decbr. Heute Mittag um 2 Uhr hat eine Sitzung des Staatsministeriums stattgefunden. — Nach der „Tribüne" soll die preußische Regierung bemüht sein, die Nottrung derjenigen ConsolS, welche sie für die in den Besitz des Staats übergehende Privat-Eisenbahnen
A in unmittelbarer Nähe der eine Melle entfernten Gemeinde B und der Gemeinde B in unmittelbarer Nähe der eine Meile entfernten Gemeinde A ihr Holz anweist, so daß die Einwohner von A ihr Holz bei B, die von B bei A herbeihvlen mußten. (Herti) Ja, meine Herren, wenn sich dann nach mühseliger Tagesarbeit am Abend die beladenen Wagen begegnen, worin die Einwohner der beiden Gemeinden wechselseitig ihr Holz an einander vorbeifahren, wenn die Bauern von Asbach und die Bauern von ObergeeS, welche mir genannt sind, sich im Walde begegnen, dann wird das gewiß einer sehr unliebsamen Erörterung unterworfen, welche Gründe die königlichen Forstbeamten dazu veranlaßten, daß die Leute aus diese Weise ihr Holz im Walde spazieren fahren müßten, und wenn dann die Bauern zu der Ansicht kommen, daß man ihnen auf diese Weise ihre Berechtigung verleiden wolle, dann, fürchte ich, sind die Leute der Wahrheit recht ost nahe. Ich kann das nicht eben als eine legale Erfüllung bestehender gesetzlicher Verpflichtungen ansehen. Es gibt da« Verfahren der Forstbehörden zu häufigen begründeten Klagen und Beschwerden Veranlassung, so daß auch von Seiten der Landräthe dasselbe zum Gegenstände von Anträgen bei der königlichen Regierung in Kasiel gemacht wird. Ich will in dieser Beziehung nur einen Fall von vielen, der mir gerade hier vorliegt, vorführen. Ich habe da einen Bericht des LandrathS in Marburg an die königliche Regierung in Kassel . vor mir. Ich kann Ihnen den Schluß daraus mittheilen, der Landrath sagt, nachdem er eine ganze Reihe von Beschwerden der Einwohner in der Oberförsterei Ellnhausen speciell hervorgehoben hat: „ein solches Verfahren bringt in den weitesten Kreisen eine bittere Stimmung hervor und theilt sich nicht nur den betroffenen Vollsklassen, sondern auch allen übrigen mit, er bittet deßhalb die königliche Regierung, Remedur eintreten zu lassen gegen solches Verfahren rtr königlichen Forstbeamten und den gesetzlichen Berechtigungen der Einwohner gerecht zu werden. Es ist ja auch ganz natürlich, meine Herren, nirgends könnte man die ländliche Bevöllerung empfindlicher in ihren Interessen treffen, als wenn man die hergebrachten Rechte berührt, die ihnen au dem Walde zuftehen. Die letzten Jahrhunderte geben ja eigentlich nur eine Geschichte, wie den Land- meinden in Hessen allmälig ihre umfangreichen Gerechtsame im fiskalischen Interesse vertüt^t worden sind. Ich kann in dieser Beziehung nach den Informationen, welche ich aus meiner Heimath empfangen habe, mittheUen, daß das jetzt wieder neu dem Herrenhause vorgelegte Gesetz, welches int vorigen Jahre dem Abgeordnetenhause auch schon vorgelegen hat, die Verwerchung von Forstnutzungou betreffend, die Furcht wachgerufen hat, daß damit eine abermalige Beschränkung der Loosholz-Gerechtsame herbeigeführt werde und es hat dasselbe zu großen Beunruhigungen in meiner Heimath Veranlassung gegeben. Gegen die Bestimmungen des Forstpolizeigesetzes, das ferner ebenfalls die hergebrachten Rechte am Walde statck berührt, hat fich in Hessen eine so lebhafte Agitation erhoben, daß es nicht lange dauern wird, daß das Haus mit Petitionen von dort überschwemmt werden wird. Ich bin nun der Ansicht, daß die Vereinigung der Administration der Forsten mit dem Ressort der Landwirthschaft gewiß dahin führen wird, diese übertriebene Geldentmachung deS fiskalischen Interesses mehr in, den Hintergrund treten zu lassen, und ich habe zu dem dermaligen Herrn Minister das persönliche Vertrauen, daß es nur dieser Anregung bedürfen wird, um die Klagen verstummen zu machen, die so lebhaft in meiner Heimath erschallen. Ich habe dieses Vertrauen um so mehr, als ja die ländliche Bevölkerung in Hessen so ausnahmslos bei den letzten Wahlen das hohe Vertrauen bekundet, das sie der königlichen Staatsregierung entgegenbringt (Hört, hört! links. Bravo! rechts.) und das mich besonders verpflichtet, alles dasjenige hier zur Sprache zu bringen, was irgendwie geeignet sein könnte, dieses Vertrauen auch nur im allerentferntesten zu erschüttern und ich fühle mich verpflichtet, dies zu rechter Zeit zur Sprache zu bringen, ehe gewisse Empfindlichkeiten und Aufregungen in diesen Kreisen wachgernfen, die späterhin vielleicht nut recht schwer beseitigt werden können. (Bravo rechts.)
(Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Dr. Lucius gab die Erklärung ab, daß er über diese Verhältniffe eine Untersuchung einleiten und Abhülfe eintaten lassen werde, was allseitig mit großer Befriedigung aufgenommen wurde.)
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ttte aus bett Staatswaldungen beziehen. Diese Berech- Mg ist immerhin noch eine sehr erhebliche und sehr be- eutenb in's Gewicht fallende, denn sie beträgt allein für e allhessischett Landestheile jedes Jahr nahezu 600,000 ubikmeter. Diese alte Berechtigung ist bestätigt durch e Verordnung der hessischen Landgrafen; sie ist Gegen- rnd einer gesetzlichen Regulirung im Iahte 1865 in urhessen gewesen, sie ist aber auch Gegenstand einer ein« chenden Erörterung bei dem Erlasse des Gesetzes von 873 gewesen, und es steht danach das Recht vollständig st, daß die Gemeinden ihren Brennbedatf, und zwar zur Äste in hartem und derbem Holz, zur anderen Hälfte in ringen Holzarten aus den königlichen Staatswalbungen gen eine feste Geldabgabe zu beziehen haben. Wie wird «r diesem Recht von Seiten der königlichen Forstver- ckung Genüge geleistet? Wenn die Jahresversteigerungen ntreten, nehmen die königlichen Forstbehörden zunächst r den Fiscus diejenigen Reviere in Anspruch, welche am sten gelegen sind, welche die bequemste Abfuhr haben, o das Holz demnach den theuersten Preis erzielt. «Die Ingen zugleich die werthvollsten Holzsortimente, das derbe ad harte Holz, zur fiskalischen Versteigerung, und was 6en sie den berechtigten Gemeindenals Loosholz? Reviere, abgelegen, entfernt vom Orte sind, theilweise an un- gsamen, unzugänglichen Bergabhängen; sie weisen ihnen Loosholzquantum in geringen Sortimenten an. Ja, den letzten Jahren, seit dem Windfalle von 1876 ist vorgekommen, daß die Gemeinden in Fichten, Schneide- eifig, also in den allergeringsten, werthlosesten Holzarten
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Ire Berechtigung erfüllt erhallen haben. Meine Herren, kann Ihnen da einen recht eklatanten Fall mittheilen, fs liegt mir hier eine Verfügung der königlichen Regierung s Kassel vom 27. November v. I. vor. Dieselbe konsta- irt in einem Falle folgenden Sachverhalt: Eine Gemeinde H dem Kreise Marburg, „Caldern", hatte ihr Jahresholz ! so entfernt gelegenen Revieren und in so schlechten Solventen angewiesen bekommen, daß sie dasselbe überhaupt ahme annahm. Der königliche Oberförster nahm dies Holz ., tit Genehmigung der Regierung zurück und unterwarf es sa ‘ *nct Versteigerung, und dabei wurden 143 M. weniger ’ des. Hifi, a[5 bie geringe Forsttaxe beträgt, welche die Ge- itiube für das Loosholz zu zahlen hatte. Uub was mußte -. die Gemeinde thun? Sie mußte diese 143 M. an ttt Staat vergüten. Die Leute hatten also nicht allein
«« Ly. Eterno, « ®o. in gefld und Hannover; Th. xiettich in Frankfurt a.M.; Kaasenstein & Bögler in Emtfutt a M., Berlin, inpzig, Cöln re.; Rudolf fflefie in Berlin, Frankfurt a. M. re.
her canservativen Abgeordneten Dr. Hrimm, die Ksshokzverechtignng in Kessen betreffend, in der Sitzung des Abgeordnetevyanses am 5. Aezbr. 1879.
(Etat der Forstverwaltung.)
Ich möchte zu diesem Titel an den Herrn Minister ' tit Bitte richten, daß er seine Aufmerksamkeit schenke einem ) Lerhältniß, welches in meiner Heimath, in den ehemaligen kllchesstschen Landestheilen, Gegenstand lebhafter Klagen . Wd Beschwerden ist. Diese Klagen und Beschwerden lichten sich auf die Art uub Weife, wie bie königlichen " Forstbehörden das den Gemeinden gesetzlich zustehende Loos- Mz an dieselben überweisen. Ich darf wohl zur Orien- Mmig bemerken, daß die hessischen Landgemeinden — Mrfer und Landstädte — sich als einen traurigen und Mten Rest von sehr umfangreichen Berechtigungen, die Mim an den öffentlichen Waldungen, namentlich den Maatsforsten zugestandeu, sich das Recht gerettet haben, Haß sie ihren jährlichen Bedarf an Brennholz jetzt in einem lschränkten Umfange gegen eine feste, gesetzlich normirte
h und Erfolge 879_ .1 sich asser- leicht 1879.
it kei- i, wo irzlose 878.
Wirkt über- 879.
irkung g und 877.
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Blut wurden <78.. _ hriften
i Brennholz für den Winter erhalten, sondern sie ißten dafür, daß sie eine Halzberechtigung hatten, noch 3 M. an bie Forstkaffe entrichten. (Hört, hört!) Das doch in der That ein Fall, der zweifellos zeigt, wie ton mit Ausübung dieser Gerechtsame zu Werke geht. $4 habe bann einen Bericht ber königlichen Regierung zu ^ffel einzusehen Gelegenheit gehabt. In biesem wird mit» iig. etheilt, daß jährlich 40,000 Kubikmeter dieses Berech- 9-) , lgnngsholzes von den Gemeinden gar nicht mehr bezogen her 18 s^derr. Die königliche Regierung folgert nun daraus, daß ’e Berechtigten überhaupt keinen erheblichen Werth mehr ttf diese Berechtigung legen. Ich glaube, die Folgerung 8Jlitt-6 t viel richtiger, daß das Holz in so entfernten • Vieren und in solch schlechten Sortimenten ge-
ston wird, daß es für bie Berechtigten überhaupt keinen ■ ' berth hat. Eine einseitige Geltenbmachung deS.rein stonziell-fiskalifchen Interesses würde ja bei etwas über- *frigen Beamten immer wohl noch zu erklären fein eine weniger milde Beurtheilung muß es doch finden, --- tonn solche Fälle Vorkommen, wo man der Gemeinde