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Marburg, Domierstag, 20. November 1879

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. *) Aus der ,Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte r86 Landeskunde". Neue Folge- 8. Band. Heft 1 u. 2. Kassel.

Befremdend sei zunächst, daß das Aeltesten-Collegium sich der Börse in einer Weise annehme, als ob dieselbe iden­tisch mit der Berliner Kaufmannschaft sei, während doch du großer Theil der Letzteren Börsengeschäfte überhaupt nicht treibe, insbesondere diejenigen-Spekulationsgeschäfte,

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DieNordd. Allg. Ztg." schreibt: Die Meldung ver­schiedener Blätter, daß von Seite Preußens die Ueber- lragnng der Leitung des Reichseisenbahnamtes an den preußischen Handelsminister beabsichtigt sei, entbehrt, wie vir aus competenter Quelle erfahren, jeder Begründung.

Bezüglich der Erklärung des Aeltesten-Kollegiums der Berliner Kaufmannschaft betreffend die bekannte Aeußerung des Ministers Maybach im Landtage schreibt derReichs- Anzeiger": Es sei bedauerlich, daß sich die Vertretung einer hervorragenden Corporatton zu einer nach Form und Znhalt so befremdenden Kundgebung habe hinreißen lassen.

wovon Minister Maybach gesprochen habe, durchaus nicht ein Gemeingut der Berliner Kaufmannschaft seien. Be- fremdend' sei es ferner, daß das Aeltesten-Collegium auf

Tagesbericht.

Der Großfürst-Thronfolger von Rußland und Ge­mahlin wohnten ,am Montag Abend der Balletvorstellung ' jm Opernhause in Berlin noch bei und reisten nach ; herzlicher Verabschiedung von dem Kaiser und den Mit- gliedern des königlichen Hauses um 11 V< Uhr Nachts nach Petersburg ab.

sein, sondern auch der oben genannten Kapelle, einschließlich eines von Marburg dahin führenden gepflasterten Pfades, von dem heute noch geringe Spuren am jenseitigen Ab­hang des Berges vorhanden sind. Nach meinem Dafür­halten war jedoch jene Kapelle zur Zeit der h. Elisabeth bereits vorhanden und ward nur von ihr öfters besucht. Wenn die h. Elisabeth die Erbauerin derselben gewesen wäre, dann hätte der Deutsche Orden, dem die Aufsicht nach ihrem Tode über das Hospital übertragen ward, diese Stiftung, die Kapelle, ganz gewiß nicht durch einen fremden sondern durch einen seiner Ordenspriester verwalten lassen.

Unsere in Rede stehenoe Kapelle hießdas heilige Kreuz vor dem Walde jenseit des Lahnberges"; es ist dieses die amtliche Bezeichnung, welche der erwähnte Pfarrer Sttack in einer von ihm im Jahre 1520 ausgestellten und im hiesigen Superintendentur-Archive aufbewahrten Urkunde gebraucht. Kapellen, in die Ehre des h. Kreuzes geweiht, gab es in allen Zeiten viele; sie standen in der Regel außerhalb der Ortschaften in der Nähe der gangbarsten Wege. Marburg zählte deren sogar drei, die sämmtlich Appeudices der hiesigen Pfarrkirche waren. Eine stand auf der Brücke vor Weidenhausen, die andere an der Frank­furter Straße an dem Wege, der von da ab nach Ockers­haufen führt, die dritte befand sich in der Stadt im Kerner (Beinhaus) neben der Pfarrkirche. Von der h. Kreuzkapelle im Kerner wird in einer Urkunde vom 1336 ausdrücklich erwähnt, daß in derselben an bestimmten Tagen in der Woche Vigllien und Seelenmessen gefeiert wurden. Da der Priester in schwarzer Kasula und weißem Kreuze nebst gleichfarbiger Stola und Manipel bei der Feier der Exequien am Altar erscheint, und in dem später erwähnt werdenden Inventar unserer Kapelle nur Meßgewänder in derartigen

»kröffentlichen, aus welchen es über den Anttag zur Tages- ttdnung übergegangen sei. Durch sein Verfahren habe sich des Aeltesten-Collegium selbst den Weg verschlossen, welcher don ihm behufs einer befriedigenden Aufklärung und Lösung (es cingetretenen Mißverständnisses hätte beschritten werden können und sollen.

gien eine Verfügung erlassen, des Inhalts, daß die von denselben aus Anlaß der Cirkillarversügung vom 21. März d. I. erstatteten Berichte wegen der bei der Ausnahme von Zöglinge in die Schullehrerseminare beizubringenden Er­klärung des Vaters oder des sonst Nächstverpflichteten und wegen der Bescheinigung der Ortsbehörde über Beschaffung der Unterhaltungskosten keinen Grund abgeben könnten, die Vorschriften über die Aufnahmeprüfung an den Semi- nacien vom 15. Oktoher 1872 zu ändern. Nur in ganz besonderen Fällen sollen die Provinzial-Schulcollegien von der Einforderung der in der Regel unumgänglichen Erklä­rung und Bescheinigung Abstand zu nehmen ermächtigt sein. Die nächste Prüfung für Turnlehrerinnen findet in Berlin am 21. November d. I. und den folgenden Tagen statt. Bei dem Packetverkehr nach Rußland hat sich oft gezeigt, daß die Verpackung eine undauerhafte ist und namentlich eine der längeren Beförderung nicht ent­sprechende. Das Generalpostamt hat daher neuerdings in einer Verfügung die Postanstalten aufgefordert, strengstens auf die im Fahrposttarif für das Ausland enthaltenen Vorschriften zu achten.

Karlsruhe, 18. November. Die Ständeversammlung wurde heute vom Großherzog in Person mit folgender Thronrede eröffnet:Edle Herren und liebe Freundet Ich heiße Sie herzlich willkommen bei Ihrem Eintritt in die Arbeiten des Landtags. Seit Ihrer letzten Tagung haben die Organe des Reiches wichtige Veränderungen der Zoll- und Steuergesetzgebung herbeigeführt. Die finanziellen wie die wirthschaftlichen Verhältnisse Deutschlands machten das Eingreifen der Gesetzgebung auf den genannten Ge­bieten zur Nothwendigkeit und in dieser Erkenntniß war Meine Regierung bemüht, zu einer möglichst befriedigenden Lösung der hier gestellten Aufgaben beizutragen. Möge das schließlich zu Stande gekommene Werk auch Meinem Volke zum Segen gereichen! Ich habe auch in diesem Jahre manche bedeutsame Anlässe benützt, nm verschiedene Landes- theile zu besuchen. Wenn Ich von dieser Stätte aus Meine dankbare Befriedigung ausspreche für die mannigfachen Beweise treuer Ergebenheit und wohlthuenden Vertrauens, welche Mir hierbei zu Theil geworden sind, so ist es Mir zugleich eine werthe Pflicht, Mein Volk in der sicheren Zuversicht zu bestärken, daß der Wille Meiner Regierung unablässig darauf gerichtet ist, der Förderung öffentlicher Wohlfahrt auf allen Gebieten des Staatslebens sich mit aufrichtiger Hingebung zu widmen. Mit gleicher Aufmerk­samkeit wird sie ihre Fürsorge sowohl den wirthschaftlichen Zuständen des Landes als den religiösen, sittlichen und geistigen Interessen des Volkes zuwenden, und es wird, so hoffe Ich, den auf den Frieden gerichteten Bestrebungen Meiner Regierung gelingen, auch die bis dahin noch nicht erledigten Fragen in den Verhältnissen der katbolischen Kirche ihrer Lösung näher zu bringen. Der für ganz

kung der Völlerei zusammen mit der Erschließung einer neuen Einnahmequelle für die finanziell bedrängten Kom­munen und Kommunalverbände verdient alle Beachtung. Das Steuertechnische des Entwurfs firidet dagegen im Ein­zelnen manchen Widerspruch; so erscheint es ungeeignet, daß die Steuerpflichtigen jedes Steuerbezirks selbst die Untervertheilung des Mittelsatzes besorgen sollen, während sich besser eine unabhängige Behörde damtt befassen würde, und ebenso, daß die Erträge aus den Bezirken des platten Landes nur den Gemeinden und Gutsbezirken, in welchen die Steuer erhoben wird, zu Gute kommen sollen, während angemessener die Einnahmen in die Kreiskommunalkasse fließen. Auch kann cs zweifelhaft sein, ob die Sätze der untersten Steuerabtheilung in manchen schwächer bevölkerten Landestheilen nicht den kleinen Geschäften gegenüber zu hoch bemessen sind. ,.

DiePolit. Corresp." meldet aus Konstantinopel: In der gestrigen Conferenz beabsichtigten die griechischen Dele- girten ein neues Memorandum vorzulegen, worin der Nachweis geführt wird, daß nur die Linie der nördlichen Grenzhöhen von Calamus bis Peneus für Griechenland annehmbar sei.

den heidnischen Hessen verkündigte uno Dedic und Dierolf, die Beherrscher der Gegend, als Erstlinge der oberhefsischen Bevölkerung durch die h. Taufe in den Schoß der christ­lichen Kirche ausnahm da sind es die Verheerungen des 30- und des 7jährigen Krieges, von welchen diese Gegend heimgesucht ward, und noch vieles Andere, was vor der Seele des stillen Beschauers vorüberzieht. Auf diesem traulichen Fleckchen Erde, in der Nähe des erwähnten Brunnens, stand in alten Zeiten eine Kapelle. Sie hatte weder Thurm noch Dachreiter; nach der Aufzeichnung des Pfarrers Strack hing das Glöcklein an der nach Schröck zu gerichteten Außenseite. Obgleich die Kapelle auf hessi­schem Boden stand, war sie dennoch ein Appendix der Pfarrkirche zu Schröck. Zur Erinnerung an ihre einstige Zugehörigkeit erscheint alljährlich am 3. Mai (Kreuzes Auffindung) eine Prozession aus genanntem Orte bei dem Brunnen, um das Namensgedächtniß der Kapelle hier fest­lich zu begehen.

Die fromme Landgräfin Elisabeth, die Gemahlin Land­graf Ludwig IV. von Thüringen, hatte Marburg zu ihrem Wittwensitze sich erwählt und kam im Frühjahr 1229 in Begleitung ihres Beichtvaters M. Konrad von Marburg daselbst an. Am Fuße des Lützelberges in der Nähe der Lahn erbaute sie zu Ehren des heil. Franziscns von Asstsst ein Hospital, widmete sich darin der Krankenpflege und starb daselbst am 19. November 1231. Bald nach ihrem Tode fing an ein Sagenkreis sich um sie zu entfalten, dessen Einzelheiten zu erzählen nicht unsere Aufgabe ist; nur das soll erwähnt werden, wie man sie mtt Baulichkeiten, die uns hier angchen, in Verbindung bringt. So läßt die fromme Sage sie nicht nur die Erbauerin der nach ihr benannten Kirche in Marburg in der abenteuerlichsten Weise

rn les 'n.

Deutsches Reich.

** Berlin, 18. November. Nachdem in Betreff des Gesetzentwurfs über die Jagdordnung sich das Staatsmi­nisterium bezüglich der Grundzüge verständigt hat, erfolgt nunmehr die weitere Bearbeitung oder Umarbeitung in dem Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Ungefähr zu Neujahr hofft die Regierung den Entwurf, der zuerst an das Herrenhaus gelangen wird, zur Vorlage fertig gestellt zu haben. Von großer Schwierigkeit bleibt dabei die bereits viel erörterte Frage über die Entschädigung für Wildschaden. DieDanziger Zeitung" hat bereits über eint Audienz berichtet, welche Vertreter der Deichver­bände im Gebiet der Weichsel und Nogat am 15. d. M. bei dem landwirthschaftlichen Minister gehabt haben. Der Minister hat dieser Deputation die Versicherung gegeben, daß die Arbeiten zur Regulirung der Weichsel und Nogat ohne Unterlaß gefördert werden. Wie ich weiter höre, ist man bemüht, sämmtliche Vorarbeiten, die allerdings einen großen Umfang haben, nach Möglichkeit zu beschleunigen. ES dürfte dabei auch der von der Deputation ausgesprochene Wunsch in Berücksichtigung gezogen werden, der Staat möge in eine vorläufige Unterhandlung mit den beteiligten Interessenten treten, soweit dieselben zur Uebernahme der entstehenden Kosten entweder bereit oder verpflichtet sind. Freilich ist das Bedenken nicht ganz abzuweisen, ob solche Verhandlungen vor Feststellung des Gesammtkostenpunktes ein greifbares Resultat haben können. Der Cultusmi- nister hat unter dem 8. d. M. an die Provinzialschulcolle-

^unw die erläuternde,, die erste Aeußerung richtigstellende Be-

Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. Blatte- sowie dAnnoncen-Bureaux von G- L. Daube & Co. in Frankfurt a. M; Jüger'sche Buchhandlung daselbst; Hcrmann'sche Buchhandl. daselbst; Jnvalidendank in Berlin; W. Thienes in Elberfeld; C. Schlotte in Bremen.

»zeigen nimmt entgegen: Kt Expedition d.Blattes, futeie dAnnoncen-Bureaux ron Tb- Dietrich & Eo. in Mel und Hannover; Th. Mrich in Frankfurt a.M.; buienstsin & Vogler in tjjÜfurt o. M., Berlin, «eisüg, Cöln te.; Rudolf gific in Berlin, Frank­furt a. M. k.

Erscheint täglich außer an den Werttagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen BeilageJlluftrirteS SouutagSblatt" durch die Expedition (Koch'sche Buchdruckerei) bezogen U Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg. (excl. Bestellgebühr). Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfg.

Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pfg. berechnet.

, Die erste zieupcrung ruyugsteuenoe «e- V tortung de^Mnisters Maybach keine Rücksicht genommen, dieselbe vMNehr damit abgefertigt habe, daß sie nicht ge­nügend erscheine. Das Aeltesten-Collegium habe seiner Er- fiirung die Auffassung der Worte des Ministers Maybach

Der Gesetzentwurf betreffend die Steuer vom Vertriebe eme wS geijtiger Getränke findet innerhalb der konservativen Frak- Mustck- tion stiner Grundtendenz nach Zustimmung: die Beschrän- as6

Eine Stunde von Marburg und 20 Minuten von r Bu>b Ähröck entfernt, am jenseitigen Fuße des Lahnberges, dicht l besc«j© der Straße, welche die durch letzteren getrennten Ort» rd zu» Haften in Verbindung bringt, liegt in einer Waldecke ein igulig« mit Bäumen umgebener fast kreisförmiger Platz, an dessen ist n» Hintergründe dem Felsen eine Quelle entspringt, die ihr DffertO Kaffer dem Schröcker Thale zusendet, und über welcher Bures vuibgraf Ludwig IV. von Oberhessen im Jahre 1596 ein irg ® Etliches Brunnengebäude errichten lief). An dieses kleine [31jj Äschen Erde knüpft sich manche schöne Sage der Vorzeit, ^en eine oder die andere dem Freunde und Kenner der ^schichte unwillkürlich in Gedanken kommt, so oft er dieses bauliche Plätzchen betritt.

Wendet der Besucher von da feine Blicke ostwärts, so bössnet sich ihm eine romanttsche schöne Gegend: Städte, Dörfer, Schlösser, grüne Ebenen, Berge und Wälder thun A vor ihm auf, und es treten von Neuem geschichtliche

- Taß aus vergangenen Zeiten vor seine Seele. Da ist $ die alte Warte Wittelsberg, bei der sich am 6. Oktober *466 Abgeordnete aus den oberhesstschen Städten zu einer ^ftathung versammelten, zu einer Zeit, da die zwischen den Östlichen Brüdern, den Landgrafen Ludwig II und Hein- bch 111. ausgebrochene Bruderfehde noch nicht geschlichtet pt da ist es die Stadt Amöneburg, wo der h. Boni- 'acius das Evangelium von der Gnade Gottes in Christo

ju Grunde gelegt, welche derselbe ausdrücklich als ein Miß- reUüi vechändniß bezeichnet habe. Dem Aeltesten-Collegium habe eitelster dn Antrag des Börscn-Commissariats vorgelegen, dahin gehend, das Collegium mögeamtlich an betreffender Stelle" bei der die geeigneten Schritte thun. Das Collegium hätte rich- uger und seinem Mrhältniffe zur Staatsregierung ent- fftechender gehandelt, wenn es diesen Weg eingeschlagen hätte, anstatt in wenig angemessener Form die Gründe zu