Nr. 262
JRatÖUrg, Sonnabend, 8. November 1879
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I Dann schaute sie wie hülfefleheud auf einige Soldaten Welche lachend vor ihr standen und sie fragten, ob sie
für die Stadt Berlin für die erste Gewerbesteuer- Abth.m.AusnahmeBerlin für die zweit«. Gewerbe- steuer-Ablheilung . .
für die dritte Gewerbe- steuer-Abtheilung . .
für die vierte Gewerbe- steuer-Abtheilung . .
beschlusses in der vierten Gewerbesteuer - Abtheilung auf Grund eines Beschlusses der Krcisvertretung — erhöhte Mittelsätze für die betreffenden Steuer-Bezirke eingeführt werden.
§. 6. Werden die im §. 1 bezeichneten Geschäfte durch denselben Inhaber von mehr als einer Betriebsstelle (Laden, Schanklokal und dergleichen) aus betrieben, so ist von jeder derselben die Steuer besonders zu entrichten und für jede Betriebsstelle ein Mittelsatz in Anrechnung zu bringen. Wenn der Ausschank geistiger Getränke und der Kleinhandel mit Spiritus oder Branntwein von derselben Betriebsstelle aus von demselben Geschäftsinhaber betrieben wird, so ist die Steuer nur einmal zu erheben.
, §• 7. Der Finanzminister ist ermächtigt, nach Anhörung der Veranlagungsbehörde ausnahmsweise solchen Gewerbetreibenden, welche den niedrigsten Satz der Steuer nicht aufzubringen veruiögen, den steuerfreien Betrieb zu gestatten. In diesem Falle sind dieselben bei der Berechnung der von der Gesellschaft aufzubringenden Steuer mit Mittelsätzen nicht in Anrechnung zu bringen.
8 8. Die Jsteinnahme der Steuer wird a. in Berlin und in den Steuerbezirken, zweiten und dritten Gewerbe- steuer-Abtheilung der betreffenden Gemeinden, b. in den Steuerbezirken der vierten Gewerbesteuer-AÄHeilung den betreffenden Kreisen überwiesen. Ueber die Verwendung haben im Falle zu litt. C. die Kreisvertretungen zu Gunsten der beteiligten Gemeinden und Gutsbezirke zu beschließen; jedoch ist die Rückgewahr der in den einzelnen Gemeinden und Gutsbezirken aufgekommenen Steuerbeträge au diese ausgeschlossen. Insoweit die Erhebung der Steuer durch Staatsbeamte (Steuerempfänger, Steuerkasse in Berlin, Kreiskasse in Frankfurt a. M.) bewirkt wird, sind von der den Gemeinden und Kreisen zu überweisenden Jsteinnahme drei Procent als Erhebungskosten für die Staatskasse vorweg in Abzug zu bringen. Im Uebrigen steht weder dem Staate, noch den Gemeinden für ihre Mitwirkung bei der Veranlagung und Erhebung der Steuer ein Anspruch auf Vergütung zu.
Die „Polit. Corresp." meldet aus Konstantinopel: Der Ministerrath beschloß dem Sultan zu rathen, die von England geforderte Durchführung der Reformen in Kleinasien sogleich anzuordnen, und gleichzeitig dieselben Reformen unverweilt in den europäischen Provinzen durchführen zu lassen. Ein Cabinctswechsel, mindestens der Rücktritt Said Paschas, ist wahrscheinlich. — Die Pforte ordnete die formelle Uebergabe des Distriktes Gusinje an Montenegro an. — Aus Bukarest wird der „Polit. Corresp." gemeldet: Die internationale technische Commission zur Regelung der Arab-Tabia-Frage ist hier eingetroffen und beschäftigt sich mit Abfassung des Protokolls über ihre Entscheidung.
Erscheint täglich außer an den Wecktagen nach Sonn- und Feieckagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen Beilage ,,JllustrtrteS SonntagSblatt" durch die Expedition (Koch'fche Buchdrucker,t) bezogen Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Psg. lexcl. Bestellgebühr). — Jnsertionsgebühr für die gespattene Zeile 10 Pf,.
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schämen, wenn sein Weib oder seine Schwester nur halb so brav und tugendhaft wäre!"
Er spricht die Wahrheit!" schluchzte Susanne; „ich bin ein braves ehrliches Mädchen! Oh, um der Barmherzigkeit willen, laßt mich fort — ich muß ohne Aufenthalt nach Versailles!*
„Dazu kann Rath werden," meinte der Offizier, welchem Susannes entschiedenes Auftreten gefiel, „wir sind auf dem Wege nach Versailles!"
„Gott sei Dank! Und werden wir bald dort sein?"
„In spätestens zwei Stunden," war die Antwort und wenn Mademoiselle auf unserm Proviantwagen Platz nehmen toiC, steht ihr dies frei!"
Statt aller Antwort kletterte Susanne mit der Geschwindigkeit einer Katze aus den bezeichneten Platz, Pierre wußte die bewachenden Soldaten zu bewegen, ihn neben dem Wagen einherschreiten zu lassen und die Colonne setzte sich in Bewegung.
In Versailles angekommen, wollte man Susanne auf die Wache führen, aber sie hatte bemerkt, daß die Galawagen bereits angespanm waren und daß sie keine Zeit mehr zu verlieren hatte.
„Monsieur," sagte sie, sich zu dem jungen Offizier wendmd, „ich muß sofort den Offizier du Jour sprechen!" „Mademoiselle, das wird nicht möglich sein!" »Auf Ihre Gefahr denn, Monsteur! Es handelt sich um das Leben Ihrer Majestät der Königin!"
„Was gibts, de Girard?" fragte ein reichgekleideter Offizier, näher tretend. „Ich hörte das Mädchen nach mir fragen — was will sie?"
„Herr Marquis," entgegnete der Andere mit tiefer
ausgeschlafen habe? Sie bat, man möge sie nach Versailles gehen lassen — sie müsse dorthin! Aber die Soldaten schüttelten den Kopf und erklärten, sie müsse ihnen zum Sergeanten folgen.
Susanne ergab sich schluchzend in ihr Schicksal und gleich darauf stand sie vor dem Führer der Kompagnie einem graubärttgen Soldaten. Noch ehe er sie indeß nach dem Zweck und Ziel ihrer Reise gefragt hatte, erklang der feste taklmäßige Schritt einer großen Kolonne auf der Landstraße und ein Offizier »sprengte heran und fragte, was es gebe?
Susanne wollte anlworleu, als ihr Blick auf einen Gefangenen fiel, welcher inmitten einiger Soldaten gesenkten Hauptes einherschritt, und mit dem lauten Aufschrei: „Pierre! Pierre!" stürzte sie auf ihren Verlobten zu. Dieser riß wie sinnlos an den ihn fesselnden Stricken, aber sie waren selbst für seine Eisenmuskeln zu stark und so konnte er nur stöhnen und verzweifelt auf Susanne blicken.
„Wer ist das Mädchm?" fragte jetzt der Offizier, ein stattlicher junger Mann, welchem der Federhut und der breite Spitzenkragen wett eher ein stutzerhaftes als ein militärisches Aussehen gaben.
„Es ist vermuthlich eine Spionin! Es ist eine Schauspielerin aus Versailles! Es ist ein Straßenmädchen — sie soll die Caramagnole tanzen! Sie will Botschaft nach Versailles bringen!" schrieen die Soldaten wirre durcheinander.
„Sie lügen Alle! Sie ist ein braves ehrliches Mädchen und Gott Gnade Dem, welcher ihr nur ein Haar zu krümmen wagt!" rief Pierre mit wuthbebender Stimme; „sie ist meine Braut und Keiner der Umstehenden dürfte sich
Durch königl. Verordnung können — Gewerbesteuer - Abtheilungen auf Grund eines
wird als Kleinhandel (im Sinne des § 1) angesehen, wenn dabei Mengen unter 17,175 Liter abgegeben werdm.
§• 3. Auf die durch dieses Gesetz eingeführte Steuer finden, soweit sich aus demselben nicht Abweichungen davon ergeben, die bezüglich der Ermittelung, Vertheilung und Erhebung der Gewerbesteuer in der Nasse C geltenden Vorschriften, mit Einschluß derjenigen über das Beschwerdeverfahren und über die den Kreis- und Gemeindebehörden obliegenden Verpflichtungen, namentlich die Vorschriften in den 88- 26, 28 und 29, 31 bis 33, 34 litt, a und litt, e bis k und 35 des Gesetzes wegen Entrichtung der Gewerbesteuer vom 30. Mai 1820 (Gesetzsammlung Seite 247) nebst den dazu ergangenen erläuternden, ergänzenden und abändernden Vorschriften Anwendung. — Das Gleiche gilt bezüglich des Gesetzes über die Verjährungsfristen bei öffenttichen Abgaben vom 18. Juni 1840. (Gesetzsammlung Seite 140.)
8- 4. Die bezüglich der Veranlagung der Gewerbe- steuerclasse C bestehenden Steuerbezirke sind in der Regel auch für die Veranlagung der nach 8- 1 zu erhebenden Steuer maßgebend. Der Finanzminister kann jedoch Anlagen und Ortschaften, welche hinsichtlich des nach diesem Gesetze steuerpflichtigen Geschäftsbetriebes als Zubehör einer benachbarten Stadt anzusehen sind, mit letzterer zu einem Steuerbezirke auch dann vereinigen, wenn das bezüglich der Gewerbesteuer im Allgemeinen nicht geschehen ist (Rr. 7 der Beilage B zum Gewerbesteuer - Gesetze vom 30. Mai 1820.)
§. 5. Die Steuerpflichtigen jedes Steuerbezirks bilden unter sich eine Steuergesellschaft; deren Abgeordncten liegt die Steuervertheilung auf die Steuerpflichtigen und zwar ausschließlich nach dem Umfange und der Beschaffenheit des der Besteuerung nach diesem Gesetze unterliegenden Geschäftsbetriebes derselben ob. Die Mittelsätze, welche die Steuerpflichtigen jedes Bezirks im Durchschnitt aufzubringen haben (Nr. 8 der Bettage B zum Gewerbegesetze vopi 30. Mai 1820) und die niedrigsten bei der Vertheilung zulässigen Steuersätze sind:
A>ch hatte sie drei volle Wegstunden zurückzulegen, ehe sie Versailles zu erreichen hoffen durfte. Wie, wenn sie es 02 erreichte? Wenn sie irgendwo besinnungslos zusammen- 99 sank, dann eilte die Königin nach Paris, gerade in ihr Verderben — nein, das durfte uyr keinen Preis der Welt ■” geschehen — sie mußte alle Kraft zusammennehmen und ße warnen!
Endlich konnte sie nicht mehr weiter! Sie mußte lasten und so setzte sie sich auf einen Steinhaufen und sollte nur für eine kurze Weile ausruhen. Bald indeß sank F Köpfchen tiefer und tiefer und Susanne sank in einen 7t festen Schlaf!
I« de« iu v3i Ser Revolution.
Frei bearbeitet c . < itot Schwarz.
(Fortsetzung.,
Achtzehntes Kapitel.
~ Im Palaste des Königs.
Susanne war stark und kräftig; sie war von glühender Begeisterung beseelt und während der ersten zwei Stunden empfand sie keine Müdigkeit. Dann aber machten sich die folgen der durchwachten Nacht gellend; ihr Kopf schmerzte, ! ihr Puls flog wie im Fieber , ihre Zunge klebte am Gaumen und ihre müden Füße versagten den Dienst. Dazu brannten die Sonnenstrahlen heiß und sengend und
,01 Wie lange sie so gelegen, wußte sie nicht. Laute - - '!*>■ stimmen schlugen an ihr Ohr; sie blickte verwirrt um sich ili ~nt) sprang dann mit einem Angstschrei auf. Allmächttger 4 5< ■ r tt! Wie sollte sie denn ihre Mission ersüllen, wenn
189 - He schlief!
12’ Dann schaute sie wie bülfeflebend auf einiae Soldaten
jährl. monatl. jährl. monall.
Niedrigster Satz
Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. Blattes sowie d-Annoncen-Bureaux von G- L- Daube & Co. in Frankfurt a. M; Jäger'schc Buchhandlung daselbst; Hermann'sche Buchhanbl. ♦ baselbst; Jnvalidenbanl in
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Die Ex-ed. d. Oberh. Zeitung.
Tagesbericht.
Die confervative Fraktion berieth über den Gesetzentwurf betreffend die Verwendung der aus dem Ertrage der Reichssteuern zu überweisenden Geldsummen und beschloß, den Gesetzentwurf dahin zu amendiren, daß auch ein Thm der Grund- und Gebäudesteuer den Communalverbänden überwiesen werde. ____________
Die Auszahlungen aus dem Welfen-Fonds wurden, wie seiner Zeit verlautete, nach dem Tode des Königs Georg sistirt, da das Sequestrationsgesetz auf die Person des Königs Georg gestellt war. Nur die Zahlungen, die auf Rechtsansprüchen beruhten, z. B: an die Königin-Witwe und die Prinzessinnen machten davon eine Ausnahme. Wie jetzt berichtet wird, hätte das Kronsyndikat mit dieser Angelegenheit sich beschäftigt und wäre zur Ansicht gelangt, daß die Zahlungen aus Grund des Gesetzes an das preußische Staatsministerium weiter geleistet werden könnten. Vermuthlich hat man angenommen, daß die Bezeichnung „König Georg" ausdehnend interpre- tirt werden müsse und auch dessen Rechts-Nachfolger begreife.
Der Gesetzentwurf, betreffend die Steuer vom Vertriebe geistiger Getränke, wie er im Finanzministerium ausgearbeitet ist, hat folgenden Wortlaut:
§. 1. Wer geistige Getränke irgend einer Art zum Genüsse auf der Stelle feilbietet (ausschänkt) oder Kleinhandel mit Spiritus oder Branntwein betreibt, hat neben . und unabhängig von der bestehenden Gewerbesteuer die vom 1. April 1880 ab nach den Vorschriften dieses Gesetzes für die Gemeinden beziehungsweise Kreise zu erhe- bmde Steuer zu entrichten. Der Steuer sind nicht unter- ivorfen: 1) Weinbauer, insoweit sie wegen des Ausschankes eigener Erzeugnisse im Polizeibezirke ihres Wein- gures oder Wohnortes auch von der Gewerbesteuer befreit *md; 2) Kleinhändler, welche das Feilbieten von Spiritus
'chließlich auf benaturirten Spiritus, unter Beachtung D.. 'en dessen Vertriebes bestehenden Vorschriften, be-
. » handel mit Spiritus oder Branntwein
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Mittelsatz
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