und den Betrug aufrichten. Das haben die Liberalen versäumt. Ihre sogenannten Freiheiten sind in Wahrheit gar keine Freiheiten, sondern Zügellosigkeiten, durch welche das Schlechte zur Herrschaft kommt und das Gute unterdrückt wird. Wir haben das ja erlebt; das ganze Land feufzt unter dem Druck der falschen Freiheiten, unter denen Zucht und Ordnung untergcht. Auch wir sagen: „Es lebe die Freiheit!" Aber wir setzen hinzu: „Nieder mit der Zügel- und Zuchtlosigkeit!"
Drum laßt euch nicht irre machen durch das Reactions- geschrei der liberalen Zeitungen. Wählt zuverlässige und verständige Männer zu Wahlmännern, auf die ihr euch verlassen könnt, daß sie auch eben solche Männer zu Abgeordneten wählen. Dann habt ihr einen guten Anfang zur Besserung unserer Verhältnisse gemacht. Wollen wir eine bessere Zukunft haben, dann sei für Jeden die Parole conservativ zu wählen.
Tagesbericht.
Der „Reichs-Anzeiger und königlich preußische Staats- Anzeiger" veröffentlicht ein neues Reglement über die Ausführung der Abgeordnetenwahlen für den Umfang der Monarchie mit Ausnahme von Hohenzollern, unter Aufhebung der früheren Reglements vom 10. Juli 1870 und 23. August 1876.
Feldmarschall v. Manteuffel, welcher aus Bromberg in Berlin wieder eintraf, reist von da nach Topper ab. — Der russische Gesandte in Athen, Geheimrath Saburoff, welcher, von Petersburg kommend, einige Tage verweilte, ist von da via Dresden nach Wien abgereist und kehrt von dort nach Athen zurück.
Bon den im Reichskanzleramte vorgenommenen Vorarbeiten zu einer Revision der Gewerbe-Ordnung ist, wie man der „Magd. Ztg." mittheilt, die Jnnungsfrage ausgeschlossen, da man zunächst den Erfolg der vom Minister Maybach im Januar d. Js. erlassenen bezüglichen Verfügung abwarten will.
Die „Polit. Corresp." meldet aus Serajewo: Feldzeugmeister Herzog von Württemberg ist mit dem Generalstabschef Oberst Albert am 6. d. M. über Gorazda nach Cainica aufgebroche», um den am 8. September erfolgenden Einmarsch in das Sandschak Novibazar zu leiten.
Deutsches Reich.
Berliu, 6. September. In Bezug auf die Betheiligung der Beamten, Geistlichen und Elementarlehrer an den Einquartierungslasten wird in der „Voss. Ztg." Folgendes mitgetheilt: Nach uns zukommenden Mittheilungen kann eine kürzlich auch von uns gebrachte Notiz, wonach der Minister des Innern entschieden haben soll, daß Beamte, Geistliche und Elementarlehrer zu Armee- und Einquar- tirungslasten nicht herangezogen werden dürfen, unter keinen Umständen correct sein. . Es handelt sich hier um die Frage, ob die genannten Beamten-Kategorien zu jenen Lasten mit ihrem ganzen Diensteinkommen oder aber auf Grund des preußischen Gesetzes vom 11 Juli 1822 nur mit der Hälfte ihres Diensteinkommens veranlagt werden können. In einer Entscheidung des. Oberpräsidiums zu Königsberg vom 25. December 1872 ist nun ausgeführt worden, „daß zu unterscheiden sei, ob die Gemeinde es bei den Bestimmungen des Gesetzes, d. h. bei der Natural- quartirung belassen wolle, oder ob sie es vorziehe, ihrerseits die Einquartirung zu übernehmen, die erforderlichen Quartiere miethsweise zu beschaffen und die dadurch ent-
früher hätte mein Herz einer solchen Nachricht freudig entgegengeklopft: seitdem aber war ich das Eigcnthum von hon mait-ä-mon geworden, er hatte mir die Freiheit geschenkt, ich mich aber wieder mit Leib und Seele ihm ergeben.
„Eines Tages bestiegen wir ein Schiff, das uns nach St. Domingo führte, da mein Herr nach Port-au-Prince versetzt war. Er war ein Krieger im wahren Sinne des Wortes, tapfer, unermüdet, unüberwindlich und hatte bald erfahren, daß die Neger von einer fremden Nation aufgereizt wurden.
„Jeden Tag streiften wir in der Umgegend umher, besuchten die Ncgerhütten in den Ebenen und den Bergen und sprachen mit den Bewohnern derselben, was ich übersetzen mußte und auch that, obgleich eine geheime Stimme mir zuflüsterte, daß jene Worte den Untergang der schwarzen Race bezweckten.
„Als der Aufstand allgemein ward, sprach er nicht mehr, sondern handelte. Jeden Morgen verließen wir wohlbewaffnet die Stadt, und seinem Muthe, verbunden mit seinem Scharfsinn, gelang jedes kriegerische Unternehmen zum Nachtheil meiner schwarzen Brüder zu wenden. Ost, nach diesen Expeditionen flehte ich in der Stille der Nacht zum Gott meiner Väter um Vergebung für meinen Ver- rath, den ich aus Liebe zu meinem weißen Herrn begangen.
„Ost auch wurden wir überfallen und angegriffen, dann aber zeigte er eine Ruhe und Kühnheit, die der eines Löwen gleichkam und seine Feinde sielen durch die Schärfe seines Schwertes. Drohte indeß eine Axt, ein Pfeil oder ein Speer seiner Brust, so wachte ich über chn und fing den Stoß auf.
„Eines Abends, als wir von einer sehr weiten Excur- sion zurückkehrten, sah ich zu meinem Erstaunen, daß mein Herr anstatt wie gewöhnlich die Ruhe suchend, sich umkleidete und Vorbereitungen zum Ausgehen traf. Ich wollte
stehenden Kosten durch Umlage aufzubringen. Im ersteren Falle könnten nur die durch das Bundesgesetz betr. die Quartierleistung für die bewaffnete Macht während des Friedenszustandes vom 25. Juni 1868 (§. 4), selbst nachgelassenen Exemtionen eintreten, insbesondere können Beamte, Geistliche rc. nicht auf die ihnen nach dem preußischen Gesetze vom 11. Juli 1822 zustehenden Befreiungen Anspruch machen. Anders läge die Sache im zweiten Falle, wenn die Gemeinden, um die Einwohner von der Naturalleistung zu entlasten, die Einführung einer Servissteuer beschließen. Für eine solche Gemeinde-Abgabe gelten dieselben Grundsätze, welche für die Gemeinde-Abgaben überhaupt maßgebend seien, und folgerichtig auch die durch das Gesetz vom 11. Juli 1822 eingeführten Exemtionen." Diese Entscheidung ist aus den in ihr enthaltenen Gründen durch Rescript des Ministers des Innern vom 28. März 1873 für gerechtfertigt erklärt worden und auf diesem Standpunkte steht, wie wir erfahren, das Mifiisterium des Innern auch jetzt noch. Von einer vollständigen Beftei- ung der erwähnten Beamten-Kategorien von Armee- und Einquarttrungslasten, wie die oben gedachte Notiz es besagt, kann also nicht die Rede sein. Uebrigens steht die Entscheidung des Ministers des Innern im Widerspruch mit §. 2 der zu dem Bundesgesetz vom 25. Juni 1868 erlassenen Instruction. Dieser Paragraph lautet: „Alle bisherigen im §. 4 des Gesetzes (bezieht sich auf gewisfe Gebäude. D. Red.) nicht genannten landesgesetzlichen Befreiungen, gleichviel ob sie dieselben auf ganze Distrikte der Ortschaften oder aus einzelne Kategorien von Personen oder Grundstücken bezogen, sind aufgehoben." — Die von den Oberbehörden ergangene Weisung, eine Beschränkung des Branntweinverkaufs in jeder Weise zu fördern, hat in einzelnen Landestheilen zu Polizeiverordnungen geführt, in denen Folgendes festgesetzt wird: Unerwachsenen (unter 16 Jahren), Handwerkslehrlingen und Leuten, welche ihrer Geisteskräfte nicht mächtig sind, darf von den Branntwein- Verkäufern kein Branntwein verabreicht werden. Ebenso gilt dies von bekannten Trunkenbolden rücksichtlich deren den Verkäufern eine obrigkeitliche Weisung bereits ertheilt ist. Den bezeichneten Personen darf auch von Anderen als Branntweinverkäufern, namentlich von Wirthshausbe- suchern, kein Branntwein verabreicht werden. Diese Vorschriften sollen nicht nur von Branntwein, sondern auch von den sonstigen gebrannten Wassern (destillirten Getränken) gelten. Alle Branntweinverkäufer sollen die bezüglichen Polizeiverordnungen in ihren Lokalen offen sichtbar aushängen. Zuwiderhandlungen dagegen werden, so weit keine höhere Strafe anderweit angedroht ist, mit einer Geldstrafe von 3 bis 9 Mark oder mit verhältnißmäßiger Hast bestraft.
Königsberg, 6. S eptember. Bei dem heutigen Tiner von 380 Gedecken im königlichen Schlosse, zu w.lchem die Spitzen der Civilbehördm geladen waren, brachte der Kaiser folgenden Trinkspruch aus: Die Kaiserin und Ich haben mit freudigem Gefühle Ostpreußen und die alte Krönungsstadt, welche für Uns so reich an Erinnerunzm ist, wieder betreten. Mir sind diese Gefühle verschiedenster Art und der Wechsel der Geschicke im Leben nirgends lebhafter wie hier entgegengetreten, denn Ich war hier in der Zeit der größten Noth des Vaterlandes und dann erlebte Ich hier den höchsten Glanz Meiner irdischen Laufbahn. Die Freudigkeit, mit der Wir hier empfangen worden sind, gicbt Zeugniß von der patriotischen Gesinnung in welcher Stadt und Land zu allen Zeiten sich in freudiger Opferwilligkett hervorragend gezeigt haben. Ich erhebe daher Mein Glas und trinke auf das Wohl Ostpreußens und der Stadt Königsberg. — Der Oberpräsident von
wie gewöhnlich ihm folgen, allein er befahl mir zu Haufe zu bleiben. Von der Zeit an ging mein guter Herr jeden Abend allein aus. Zuweilen kehrte er lwurig zurück, meistens jedoch in der heitersten Sttmmung. Nach der Lösung dieses Räthsels brauchte ich nicht lange zu suchen, ich halte in meiner Jugend Aehnliches erfahren und wußte auö seiner wechselnden Stimmung, daß mein Herr ein Weib liebte, und dieser Gedanke machte mich zittern!"
„Und dennoch suchte ich nicht den Namen jenes Weibes zu entdecken. Er hatte mir verboten, ihm zu folgen, nur well seine Liebe mir ein Geheimniß bleiben sollte und es konnte mir nicht einfallen, seinen Wünschen entgegen zu handeln, obgleich er fast immer die Nächte ausblieb und ich seinetwegen saft vor Angst verging."
„Und ach, wie unaussprechlich, wie zärtlich liebte er jene Frau! Oft flüsterte er einen Namen, erhob dann die Augen zum Himmel empor als ob er den Schutz des Allmächtigen auf sie herabflehen wollte, und ich, ich betete gleichfalls, daß der gute Gott sie seine große heilige Liebe erwidern lassen möge, denn ich sah ein, daß ein Schlag von ihr ihm beigebracht durch meine Macht nicht von chm abzuwehren sein würde."
„Meine traurigen Vorahnungen waren nicht umsonst gewesen, sie, die Falsche, liebte ihn nicht."
„Mein armer Vater," flüsterte Godeffroy.
„Mein armer, lieber Herr," wiederholte der Bettler.
„Wohl war er eine Zeit lang glücklich, denn er glaubte sich geliebt und baute auf ihre Gegenliebe. Die Frau, von der ich jetzt spreche, ist Eure Mutter, mein lieber junger Herr, und Ihr lebtet bereits, ohne daß ich von Eurem Dasein eine Ahnung hatte. Ich erfuhr es erst an einem Tage, dessen Erinnerung mir so lange bleiben wird, wie noch Leben in diesem alten Körper ist."
(Fortsetzung folgt.)
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der vormalige Öberpräsident Herr v. Möller gena- — Die Londoner Tramway-Gesellschast macht aber»
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im Einvernehmen mit den Botschaftern der Mächte > ihr-- veranlassenden Einberusung zu vertagen. Der gnechift 6 Ra Consul richtete an die Commission das Ersuchen um ) bn & terpretation des Artikels 20 des Statuts. Diese Fre^-^ wird wegen ihrer Bedeutung demnächst in Gemäßheit >Hr"au Reglements geprüft.
Brest-Litowski, 5. Septbr. Der Kaiser von RuMnmai land ists Nachts 2 Uhr hier eingetroffen, übernächst nuch im Salonwagen, besichügte am Vormittage die hiesig« in. > Truppen und setzte um 11 Uhr die Reise nach Odeß rück fort. stelle
Odessa, 6. Sept. Der Kaiser traf beute Nachmüst h zu 4 Uhr hier ein, besuchte die Kathedrale, hielt Truppcnsch« s=i und begab sich zur Fortsetzung seiner Reise Abends 7 lli err L auf der kaiserlichen Dacht nach Jalta. erren
Koustautiuopel, 6. September. Nachrichten « Philippopel vom 5. September zufolge hat die europäist et tu Kommission die Motion des französischen Delegirten Ri> qters bezüglich der Douanen angenommen; der italienische ® tändcl der russische Delegirte enthielten sich der AbstimmÄ Die Kommission beschloß nach Erschöpfung der Tagest nung ihre Sitzungen bis zu einer erneuten von der Pfllt tute 9
Petersburg, 6. September. Der Botschafter in Ko, taufhi stantinopel, Fürst Lobanoff, ist zum Botschafter in Londe stß e ernannt. An seine Stelle in Konstantinopel tritt der nmm herige Gesandte in Athen, Geheimerath Saburow. — D ch, seit vorgestern herrschende heftige Sturm dauert noch fei ijonbe Das Anschwellen der Gcwäffer, welche bis zum höchst m d bis hierher erreichten Punkt gestiegen waren, ist zum Si Lene Heu gekommen. Die Inseln und Vorstädte sind noch üst mau schwemmt. — Der bisherige erste Dragoman bei der B« $ je( schäft in Konstantinopel ist zum Botschaftsrath daselbst« Sßtei nannt. — In Folge des heftigen Sturmes ist das WH is w in der Newa und in sämmtlichen Kanälen der Stadl tjinbei Fuß über ben gewöhnlichen Stand gestiegen. Eingelaist [ter nen Nachrichten zufolge haben keine Verluste an Menscha mso leben stattgefunben. Das Wasser ist heute gesunken. D neige Wetter prachtvoll. erden
Paris, 6. Sept. Der „Agence Havas" zufolge ist d sthrer Nachricht verschiedener Blätter, die Regierung habe beschloß, Dberlt den Artikel 7 des Ferry'schen Gesetzentwurfs fallen zu lasst ß per gänzlich unbegründet. .
Hom dankte für die ausgesprochene Huld und Gnade den $ bewegten Worten. ,u h
Ausland. —.,
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Wien, 6. September. Zu dem heutigen Gala-Tst töten zu Ehren des Fürsten von Montenegro waren sämmlst roll a Minister zugczogen; der Fürst kehrt morgen nach Celst - zurück. — Der rumänische Minister Boerescu hatte gesst vertu eine zweistündige Conferenz mit ^ndrassy und ist hg, ^ppe nach Rom abgereist, von wo er sich nach Bukarest zurst «r U begibt. — Die amtliche „Wiener Zeitung" meldet: Kör tonge Alphons von Spanien hat während seiner Anwesenheit ,uf i Arcachon um die Hand der Erzherzogin Marie Christ Schm, geworben; mit Zustimmung Sr. Maj. des Kaisers st ßfsm obersten Chef des Kaiserhauses wurde die Bewerbung«« ßymn der Erzherzogin mit freudigster Zustimmung angenemma am ® Die bevorstehende Verbindung wird gewiß nicht nur , hhrer beiden Regentenhäuser, sondem auch die Bevölkerung t, srogyi beiden Reiche mit lebhaftester Freude und Befriedigung g Hier füllen. "•
London, 6. September. Das „Reuter'sche Bum« st Hai meldet aus Silma von heute: Die englische Botschaft j er N Kabul wurde am 3. d. Mts. von insurgirten afghanisch« st. v Regimentern, welche ihren rückständigen Sold forderten, m ß au gegriffen. Die Angreifer wurden von dem Pöbel der Stal lls H unterstützt. Der Emir suchte den Aufruhr zu beschwichtige mgene und sandte seine Söhne und mehrere andere PcrsönlichkcitWrer an die Anführer ab. Der Haufe war aber den Vorst lungen derselben unzugänglich und der Emir selber w von den Insurgenten belagert. Der Angriff auf englische Botschaft dauerte den ganzen Mittwoch über Am Abend dieses Tages brach zudem eine Feuersb aus. Das Schicksal des Majors Cavagnari selbst so der übrigen zur Botschaft gehörigen Personen ist bis j unbekannt. Es sind Befehle an die britischen Truppen ' la geben worden, sofort nach Kabul zu marschiren und find m li eine allgemeine Concentration der Truppen gegen das aszs es gei anische Gebiet statt. ® ein
Hcßeu'Raffa». ften
Marburg, 8. September. In unserer Nachbars» kses d Gießen in Wenzels Saalbau, ist seit letztem Sonnabend & 6 He: Ausstellung von Obst, Blumen, Gemüse rc. der Rheinisch3 krselb« Gartenbau-Vereine ausgestellt, welche freilich schon morg wieder geschlossen wird, auf die wir jedoch nicht unterlaß ine st wollen, Freunde des Gartenbaues aufmerksam zu mad^ ~ da der Besuch der Ausstellung ein sehr lohnender ist.
Marburg, 7 Septbr. Wegen des langersehnten mit Beginn dieses Monats endlich eingetretenen günstig Erntewetters, das auf dem Lande jetzt die Thätigkcit Alb in Anspruch nimmt, war die Betheiligung an der 31 gestern anberaumten Generalversammlung der Hessen-^3 auischen ViehversicherungS-Gesellschast eine so geringe, c’ neselbe gar nicht abgehalten, sondern auch einige WcV verschoben wurde, wozu noch genauere Einladung iP®’ ergehen wird.
Kassel, 6. Sept. Als Wahlkandidat im diesseitig Btzirk wird in jüngster Zeit neben Herrn v. Griesh^