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II.
geschilderten Verhältnisse sind zweifellos in Folge Gesetzes bei unS eingetreten. Man hat im Volk so-
Die von einzelnen Blättern aufgestellte Vermuthung, in der bevorstehenden Landtagssesston die Ausdehnung Verwaltungsreform auf Rheinland und Westphalen »e vorgeschlagen werden, wird als durchaus unbegründet chnet. Die Ausdehnung auf die westlichen Provinzen augenblicklich noch nicht in Frage. Ebenso wenig ist mwärtig von einer Landgemeindeordnung «der einer bitten Städte-Ordnung die Rede. Eine Revision des npetenzgesetzes und eine neue Regelung der Beziehungen ischen den provinziellen Staats und SelbstverwaltungS- rden scheint alles aus dem Gebiet der Verwaltungs- form zu sein, womit sich die bevorstehende Landtagssession beschäftigen haben wird. Ueberhaupt wird man auf verhältnißmäßig kurze und mit Arbeitsstoff wenig be- e Session rechnen dürfen.
Gesetz als gerechtfertigt erscheinen zu lassen, aber das andere Angeführte, daß die Religiosität des Volkes, daß der Glaube Schaden erleide, muß den Wunsch rege machen, daß eine Abänderung des Gesetzes bald eintreten möge. Den hin und wieder laut gewordenen Vorschlag: „Weg mit dem Gesetz und Rückkehr der alten Zustände saus phrase, würde ich mich scheuen so ohne Weiteres zu unterschreiben, denn das Civilstandsgesetz hat doch zweifellos, was man dagegen auch sagt, auch seine großen praktischen Vortheile. Man weiß jetzt stets, von wo man sich die Bescheinigungen über die unter der Herrschaft des Gesetzes vorgekommenen Veränderungen des Personenstandes holen soll, die Behörden namentlich ersparen manches vergebliche Suchen und Forschen. Rehmen wir z. B. die Stadt Berlin, oder eine andere große Stadt. Da gibt es eine große Menge Kirchen; für jede derselben werden Kirchenbücher geführt, da gibt es eine Masse Sektengemeinden und sonstige kirchliche Brechungen, jede hat von ihrem Geistlichen ihr Kirchenbuch führen lassen, oder es hat sich durch Austritt aus der Landeskirche eine freie Gemeinde, deren Geistlicher ebenwohl sein Kirchenbuch führt, gebildet. Run, meine Herren, ich brauche wohl nicht auszuführen, was da zuweilen für eine Confusston bei Aufsuchung von Ge- burts-, Trau- oder Sterbeurkunden herrscht, denken Sie sich z. B. eS handele sich um einen Schein über die Heirath oder Geburt eines Urgroßvaters oder einer Urgroßmutter, die derjenige, welcher derselben benöthigt ist, nur dem Namen nach kennt, von dessen sonstigem Leben und Treiben er fast gar nichts weiß! Hier liegt für die Zukunft die wirklich praktische Seite der Standesämter.
Ich maße mich nicht an, einen positiven Vorschlag zu zu machen, wie man das Civilstandsgesetz im konservativen
Kirchliche Trauung und Civilehe.
(Ein Vortrag.)
[Schluß.)
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Offs T Idee bekommen, man gebe jetzt nicht mehr soviel oche u 2 Kirche wie früher, das sei durch das Gesetz aus-
fttür die Monate August und September V werden von allen Postanstalten Bestellungen «ff die
Merhessische Zeitung
mit deren Gratisbeilage
Jllustvirtes Sonntagsblatt
angenommen.
Anfang August beginnt im erzählenden Theile „Oberhessischen Zeitung" die höchst spannende
zählung: „Die Prinzessin von Zwei-Brücken," dann die Novelle: „Der schwarze Bettlers lgen wird.
Die Cxped. 6. Oberh. Zeitung.
Tagesbericht.
Die „Nordd. Allg. Ztg." erklärt die Meldung verschie- r Blätter, die Seehandlung habe in jüngster Zeit außer- hnlich viel Ankäufe namentlich von Rheinischen Eisen- n-Aktten aussühren lassen, für thatsächlich unrichttg. Bezüglich der Zeitungsagitatwn in Betreff legislativer ßnahmen für die künftige ReichStagSsesston schreibt die rdd. Allg. Ztg.": die Meldung von der nach Rückkehr Ministers Hofmann beginnenden Ausarbeitung eines 'etzentwurfs über die PenstonSverhältnisse der Wittwen Reichsbeamten tragen den Stempel der Conjectur, da Zeit überhaupt noch nicht bestimmt und bestimmbar welche Gegenstände der Gesetzgebung in Angriff genom- werden.
unpraktische Münze sind und daß sie außerdem mehr als jede andere Münzgattung der Fälschung unterliegen, wird kaum noch bestritten. Für Manchen wird deshalb, die als bestimmt austretende Nachricht von Interesse sein, daß es jetzig als eine fest beschlossene Sacke angesehen werden kann, für fünf Millionen Mark Zwanzigpfennigstücke außer Cours zu fetzen und sie in Ein- oder Zweimarkstücke umprägen zu lassen.
Meldung der „Polit. Correspond." aus Konstanttnopel vom 24. d.: Der Sultan soll entschlossen sein, den Groß- vezir Kherredin unter Vorschützung von dessen anhaltender Krankheit sofort zu entlassen. Vorgestern hätte in dieser Angelegenheit ein Ministerrath stattfinden sollen, wurde aber im letzten Moment abgesagt; in demselben hätte Kher- redin's Forderung, entweder das parlamentarische System einzuführen oder zum absolutistischen System zurückzukehren, erörtert werden sollen. Wie es heißt, beabsichtigen die Signatarmächte die Fixirung eines Termins, innerhalb dessen die Pforte hinsichtlich der griechischen Frage einen bestimmten Entschluß fassen müßte.
Deutsches Reich.
** Berlin, 24. Juli. Die „Rat. Ztg." bemerkt gegenüber den Anführungen der „Prov. Coresp." über die Gründe, welche die Minister Falk und Friedenthal zum Rücktritt bewogen haben, die halbamtlichen Erklärungen über solche Gründe seien als Ausdruck wirklicher Aufklärung feit Delbrück'S Ausscheiden sehr in Mißkredit gerathen. Die abgelaufene Reichstagssession habe erst die wahren Gründe für den Rücktritt deS letzteren Staatsmannes enthüllt. Es wäre wünschenSwerth, wenn die National-Ztg. sich hierüber etwas deutlicher ausdrückte, welche Enthüllungen die letzte Reichstagssession in dieser Beziehung gegeben hat. Der Fürst Reichskanzler hat in einer seiner großen Reden erklärt, er habe während der AmtSthätigkeit des Ministers Delbrück diesem StaatSmanne die Führung der Wirth- schastspolitik mit unbedingtem Vertrauen überlassen und sei durch den Rücktritt desselben erst gezwungen worden, sich mit wirthschastlichen Fragen eingehend zu beschäftigen, und demzufolge auch ein selbständiges Urtheil zu bilden. In wiefern folgert nun die Nat.-Ztg., daß eine Differenz über wirthschaftliche Fragen zwischem dem Reichskanzler und dem Staatsminister Delbrück bereits vor dem Rücktritt des Letzteren bestanden habe. Wenn die Nat.- Ztg. die Gesundheitsrücksichten dadurch bemängelt, daß der ausgeschiedene Minister nach Abgabe der Geschäfte Proben einer recht guten Gesundheit abgelegt hätte, so hat sie das mit dem Betheiligten abzumachen, die amtlichen und halbamtlichen Angaben müssen sich auf die in den amtlichen Gesuchen gegebenen Gründe stützen. — Nach der Bestimmung im §. 52 des Betriebsreglements der Staatseisen-
'Urckt. Diese Anschauung hängt an sich eigentlich mit 5® erfreulichen, lobenswerthen Zug in unserem Volke >«mmen. Unser Volk ist in seiner Allgemeinheit wenig- i noch immer ein recht loyales Volk, die Ueberzeugung Hl ? "och in ihm, daß die Gesetze wohl immer das Rechte L.ni®9en- Wa» als bloße Mahnung kommt, findet keine e* ^uckuchtigung. Deßhalb glaubt das Volk, das, was vor- 5 '^gedeutet wurde, aus dem Gesetze herauSzulesen, weil wl »> £ l kirchliche Trauung nicht mehr als gesetzliches in «t nüß belassen hat und glaubt, daß diese nun auch
»Pfu» mehr nöthig sei. Die Mahnungen der Geistlichen
ed|l,J . Anderer helfen dagegen nicht. Bei diesem einen dem Erfolg des Gesetzes, einen Erfolg, den die »■M y$tt Seelsorge der Diener der Kirche nicht wieder ohne
'M6 Hülfe repariren können wird, will ich stehen bleiben, ' *£* _ die anderen Klagen, zum Geistlichen habe man der 2 gehen können, um eine Trauung oder Taufe zu tot der Standesbeamte habe seine Bureaustunde, der t i demselben nehme zu viel Zeit in Anspruch, weß- ®an aus der Civilehe eine Zuvielehe gemacht hat, «lls - Standesbeamte auf den Dörfern empfange oft« üRitt1 m etwas fragwürdiger, sogar unwürdiger Toilette I-Äb8 ^Mkliche, ganz unberücksichtigt lassen; derart Klagen UIOttt niemals im Stande sein, eine Agttation gegen das
Rt. 174.
Marburg, Sonntag, 27. Juli 1879
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Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. Blatte» sowie d- Annoncen-Bureaux von @. L- Daube & Co. in Frankfurt a. M; Jäger'sche Buchhandlung das elbst;
Hermann'sche Buchhandl. daselbst; Jnvalidendanl in Beilin; W- Thiene- in Elberfeld; C. Schlotte in Bremen.
Dueigen nimmt entgegen; »irSrprditiond.vlatte», [»wird Annoncen-Bureaux poh Th- Dietrich & Co. in Mel und Hannover; Th. Mrich in Frankstirt a.M.; z^senstein & Bögler in tpirffnrt a M., Berlin, geipzig, Cöln rc.; Rudolf Neffe in Berlin, Frankfurt a. M. rc.
Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Fe»ettagrn. PrerS für das Quartal nut der wöchentlichen Beilage „IlluftrirteS Sonntagöblatt" durch die Expedition (Koch'fche Buchdruckerei) bezogen Sä Mark, durch die Postämter deS Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pf,, (excl. Bestellgebühr). — JnsertionSgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pf, W Für tn der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pf,, berechnet.
bahnen kann von gewöhnlichen Frachtstückgütern, wenn der Versender das Gewicht im Frachtbrief anzusetzen unterlassen hat, ein Wägegeld erhoben werden. Mit Rücksicht darauf, daß die Eisenbahnen bestimmungsgemäß bei Colli- gütern ohnehin zur Vornahme der Gewichtermittelung auf der Aufgabestatton verpflichtet sind, erachtet es der Handelsminister in einem kürzlich ergangenen Erlaß für angemessen, daß in den bezeichneten Fällen von der Erhebung eines Wägegeldes "abgesehen wird. Wegen dieser versuchsweise einzuführenden Verkehrserleichterung ist darauf zu halten, daß seitens der Versender der ihnen nach §. 50 obliegenden Verpflichtung bezüglich der im Frachttarif zu machenden Gewichtsangaben bei Stückgütern nach Möglichkeit genügt werde. Der Minister bestimmt ferner, daß die auf einzelnen Bahnen gültige Vorschrift, wonach die Zahlgebühr für die Feststellung der Stückzahl mit 3 Mark pro Waggon zu berechnen ist, allgemein auf den unter Staatsverwaltung stehenden Bahnen zur Anwendung gelangen soll.
Breslau, 23. Juli. Die „Kattowitzer Zeitung" berichtet: Jenseits der Grenze in dem nahen Celasz, kam eS am Sonnabend bei der Löhnung der Bergleute von den Graf Renard'schen Gruben zu einer sehr ernstlichen Revolte. Die Arbeiter, speziell die Häuer, waren mit dem Lohne nicht zufrieden, da nach ihrer Ansicht die Schlepper mehr verdient hatten, als sie. Dieselben rotteten sich vor der Behausung des Obersteigers Jürgas zusammen, schlugen denselben halb tobt und schleiften ihn am Barte durch's Fenster; dem Förster Sallarz, auch Deutscher, in Diensten des Grafen Renard, welcher dem Jürgas Hilfe leisten wollte, wurde ein Finger aus der Hand gerissen, ein Backenknochen zerschlagen und von einem Arme das Fleisch fast abgeriffen. Die Tumultanten sind größtentheilS durch die schlechte Conjunctur brodlos gewordene oberschlesische Bergleute. An dem Aufkommen der beiden schwerverletzten Beamten wird gezweifelt.
Oldenburg, 23. Juli. Wie die V. Bl. hören, soll unserer Polizei vom Ministerium die Mittheilung geworden sein, daß vom 1. November die „Tingeltangel" aufgehoben resp. verboten sein sollen.
Schwerin, 24. Juli. Herzog Wilhelm hat sich in Heidelberg beim Dr. ObeliuS daselbst einer Operation wegen eines Geschwürs unterziehen müssen, das in ursächlichem Zusammenhänge steht, mit der 1870 bei der Einnahme von Laon erhaltenen Kontusion. In Folge der über das Befinden des hohen Patienten hierher gelangten Nachricht, wonach der Zustand nicht ohne Bedeutung ist, hat sich Ihre königl. Hoheit die Frau Großherzogin-Mutter bewogen gefunden, heute Morgen nach Heidelberg abzureisen.
Dnrmstadt, 24. Juli. Sicherem Vernehmen nach cir- culirt dahier unter den Rechts-Anwälten eine Eingabe an den Großherzog, in welcher Verwahrung dagegen eingelegt wird, daß auch bei dem Anwaltstand die für die Richter
Sinne abäirdern könnte. Ich will nur noch einen sehr beliebten Abänderungsvorschlag besprechen, die sogenannte facultative Civilehe. Man kann dieses Wort in verschiedener Bedeutung fassen: Einmal, und dies ist wohl das Gebräuchlichste, will man die kirchliche Ehe als die Regel ausstellen, daneben aber den Paaren freistellen, wenn es ihnen besser zusagt, sich nur vom Standesbeamten zusammengeben zu lassen. Ich halte dies nicht für ein gutes AuskuustSmittel, indem meines Erachten» dadurch wenig gebessert wird. Dem christtichen Gefühl wird dadurch wenig Rechnung getragen, wenn Jeder doch, wer Lust hat, wie heute die kirchliche Trauung verschmähen kann. Das Einzige, was damit gebessert wird, ist das, daß man die kirchliche Trauung als Regel aufftellt; zum andern stellt man die kirchliche Eingehung der Ehe als Regel auf, und stellt dem Brautpaar, „falls eS «u» der Gemeinschaft der Kirche austritt", frei, seine Ehe vor dem Standesbeamten abzuschließen. Diese Bedingung ist vom Standpunkt der Kirche ganz gerechffertigt. Man kann der Kirche nicht zumuthen, daß sie Jemanden, der sich in einer so eclatanteu Weise von ihr lossagen will, in ihrer Mitte behatten soll. Es ist das Recht jeder Gemeinschaft, den, der sich nicht als zu ihr gehörig betrachtet, von sich auszuschließen bezw. zu verlangen, daß er die Gemeinschaft verlasse. Drittens will man die Civilehe nur für den Fall zulassen, daß die Kirche aus irgend einem Grunde, der nach weltlichem Recht nicht als Ehehinderniß angesehen wird, etwa wegen Verschiedenheit der Confessionen, die Eheschließung weigert. Dies Letztere ist zum Beispiel da« in Oesterreich geltende Recht. Jeder dieser drei Möglichkeiten der sogenannten facultattven Civilehe hat das mißliche, daß dir Civiltrauung der kirchlichen Eingchung der Ehe