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Marburg, Sonnabend, 36. Juli 1879

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Die bei einer Wahl unterlegenen Parteien werden ja nun allerdings immer auf die nächste Wahl rechnen, und je eher sie stattfinden, um so eher können sie ihre Nieder­lage wieder wett machen. Von diesem Standpunkte aus würden also kürzere Wahlperioden mehr zu wünschen sein. Im Großen und Ganzen aber gleichen sich auch für die Minorität die zunächst nur scheinbaren Nachtheile einer längeren Legislaturperiode wieder aus: Die Minorität hat auf Grund einer längeren Zwischenzeit vielleicht mehr Aussicht in die Majorität zu kommen, als es nach kurzem Zeitraum der Fall sein würde.

Auf couservativer Seite hält man eine Verlängerung der Legislatur- wie der Budgetperiode durchaus erwünscht. Der Auffassung, als ob cs sich dabei um ein Aufgeben von Rechten derVolksvertretung" handelte, ist durch nichts begründet. Ob eine Volksvertretung auf zwei, oder drei oder vier Jahre gewählt ist, das hat keinen Einfluß auf ihre Rechte. Und wenn eine Wählerschaft einem Manne heute das Vertrauen schenkt, daß sie ihn auf drei Jahre wählt, so ist nicht einzusehen, warum sie ihn nicht für würdig halten sollte, oaß er sie auf vier Jahre vertritt. In jedem Falle ersparen sie sich für ein Jahr die Noth- wendigkeit, zur Wahl gehen zu müffen. Ebenso giebt ein Parlament nichts von seinen Rechten aus, wenn es be­schließt, die dauernden Staatsausgaben jedesmal gleich auf zwei Jahre, statt auf ein Jahr zu bewilligen; die noth- wendigen Bedürfnisse können einem Staate im letzteren Falle so wenig wie im ersteren entzogen werden und Spar­samkeit kann man in diesem wie in jenem Falle beobachten, wenn man nur will. Für Reden, die sonst bei der all­jährlichen Etatsberathung angegracht wurden, findet sich zu anderer Zeit Gelegenheit.

Allerdings würde es sich bei Einführung einer zwei­jährigen Budgetperiode unter Umständen ermöglichen lassen, den Reichstag in einem Jahre einmal nicht einzuberufen. Auf liberaler Seite knüpft man daran Befürchtungen; wir würden es durchaus mit Freuden begrüßen, wenn unsere Gesetzgebung recht bald zu einer solchen Stetigkeit gelangte, daß wir einmal ein Jahr auch ohne neue Gesetze aus­kommen könnten.

Wird die Legislatur- und Budgetperiode im Reichstage verlängert, so steht für den preußischen Landtag ein glei­cher Schritt in Aussicht. In einigen Einzellandtagen findet ohnehin bereits eine zweijährige Budgetperiode statt. Ge­wisse Parlamentarier von Beruf, die regelmäßig sowohl im Reichstage als im Landtage sitzen und es zudem bequem haben, weil sie in Berlin wohnen, werden freilich um so größeren Widerspruch erheben gegen die Absicht der Re­gierung, als sie eben aus dem Parlamentiren einen Beruf machen und, wenn sie auch im Reichstage diätenlos ar­beiten, so doch als Mitglieder des Abgeordnetenhauses

Marine, für die Dauer der Legislaturperiode festgestellt »erden sollten, sofern es sich nicht um einmalige Aufwen­dungen handle. Bereits damals war in weitere Kreisen die Ueberzeugung eingedrungen, daß die alljährlichen Dr­itten über Budgetposteu, die doch alle Jahre im Etat tviederkehren, in dem neu zu schaffenden Parlament,, neben dem ja die Einzellandtage in vollem Umfange bestehen Mben, besser zu vermeiden sein würden. Solche Debatten fmb zeitraubend, sie zersplittern die Kräfte und haben wenig Nutzen.

Unsere Zeit leidet an einem Uebermaß von Parla­menten und allerlei sonstigen berathenden oder beschließen-

Diäten beziehen. Das Land könnte aber Vieles sparen, wenn auch hier das Parlamentiren eingeschränkt würde..(Rb.)

tholischen Kirche auf das schon vorher Erwähnte hin, daß dieselbe nämlich da, wo die Bestimmungen des Concils von Trient über die Eheschließung nicht publicirt find, auch die formlos eingegangene Ehe als solche anerkennt, und daß die evangelische Kirche, nach Maßgabe ihres bisherigen Verhältnisses zum Staat ich abftrahire natürlich hier von jedem Eingehen auf die heute fo brennende Frage nach dem Verhältniß von Staat und Kirche in äußeren Be­ziehungen zn einem Staatsgesetz höchstens nur sagen darf:dura lex sed lex.. Ich will hier nur genauer auf die Frage eingehen, ob es bei der Gewißheit, daß nur ein Erstarken der Religiosität im Volke heilsam zu wirken im Stande ist gegen die zunehmende Verwilderung der Massen politisch gerechtfertigt war, dieses Gesetz zu er­lassen, bezw. welche Wirkung dasselbe gehabt hat. Zur ^Beantwortung dieser Fragen mögen hier einige statistische Mittheilungen folgen.

Im Jahre 1876 betrug die Zahl der Paare, welche die kirchliche Trauung verschmähten 16,91 pCt., 1877 14,86 pCt., 1878 16,97 pCt. Es sind dies natürlich Durchschnittszahlen, entnommen den Eheschließungen der Evangelischen im ganzen preußischen Staat. Gehen wir auf kleinere Kreise, so ist das Resultat stellenweise ein geradezu erschreckliches. In der Provinz Sachsen befanden sich am Schluffe des Jahres 1877 11,781 Paare, welche nur vor dem Standesbeamten ihre Ehe geschlossen hatten, in Magdeburg selbst waren int Jahre 1878 von allen Eheschließungen nur 46 pCt. kirchlich eingesegnet, ähnlich ist der Procentsatz in Stettin und Dortmund, während in der Reichshauptstadt Berlin nur 31 pCt. die kirchliche Ein­segnung der Eheschließung vor dem Standesbeamten folge» ließen. Man muß zu diesem niedrigen Procentsatz aller»

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Kirchliche Trauuug unt Civilehe.

(Ein Vortrag.) (Fortsetzung.)

T«ge-bericht.

DasReichSgesetzblatt" puplicirt das Gesetz betr. den Zolltarif und die Tabaksteuer. Die neue Zollerhebung tritt sofort ein für Eisen, Hopfen, Instrumente, Lichte, Materialwaaren (ausgenommen die Mühlenfabrikate), Fette, Petroleum, Kühe und Vieh; mit Anfang October für Ge­treide, Holz; mit Anfang Juli 1880 für Flachs und Spinnstoffe (ausgenommen Baumwolle); mit Neujahr 1880 für alle übrigen Gegenstände des Tarifs einschließ­lich der Mühlenfabrikate.

Im Ministerium für öffentliche Arbeiten werden für die nächste Landtagssesston drei Gesetze über Sttomregu- lirungen, Uferordnung und über die Rechte der Uferbesttzer ausgearbeitet.

DieNordd. Allg. Ztg. schreibt: Die Nachricht, daß die Regierung sich wegen Gewährung einer baaren Zu­zahlung von 15 Mark für eine halbe Actie neben der offerirten 6procentigen Rente bezüglich der Köln-Mindener Bahn schlüssig gemacht habe, entbehrt, wie wir bestimmt wissen, der Begründung. Sollte eine solche Zuzahlung ober Prämie gewährt werden, so wird sie, wie wir glauben, nicht über 6 Mark für die ganze Actie ä 600 Mark hinausgehen, da die 6procentige Rente in der That eine recht liberale Entschädigung darstellt. Genauere Kenner der Verhältuissc deö genannten Unternehmens theilen nicht die rosige Auffassung von dessen Zukunft, welche v,n ge­wissen Seiten aus besonderen Gründen geflissentlich ver­breitet wird.

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Die Bekenntmßschristen der protestantischen Kirche haben über die Form der Eheschließung nicht auSge- [199 Hrvchcn, die Kirchenordnungen aber foroern, daß die Braut- ltWe vor dem Geistlichen in der Kirche zusammengegeben 'Arden. ES bildete sich daher allmählich die Consenzer- 5? Bestätigung deS Eheschließmigswvllens und die s-I <Wgnung zu einem untrennbaren Akte, der kirchlichen "^Stauung aus.

Bo» da an haben wir sowohl in der römischen als Zs protestantischen Kirche die kirchliche Eheschließung als die $egel, und so ist es geblieben Jahrhunderte lang bis in sj Jahrzehnt, kleinere rasch vorübergehende Uuter- Ä Mengen, in denen die> Civilehe proclamirt war, nicht f gerechnet.

S' Nach dem CivilstandSgesetz findet die Eheschließung pt durch die dahingehende Cvnsenzerklärung der Brant- uute vor dem Standesbeamten und Zeugen, die Einseg- der Ehe durch den Geistlichen ist in das Belieben A Brautpaares gestellt, die kirchliche Eheschließung auf»

Ich will mich auf die streitige, rein wissenschaftliche Aage, ob nach heutigem katholischen oder protestantischen «irchknrecht die Civilehe überhaupt zulässig sei, oder ob Jlitl.ll A»n dem Staat überhaupt theorttisch das Recht zuerkennen über die Eheschließung von der Kirche abweichende Trimmungen zu treffen, in sofern man diese Materie als 9c innere Angelegenheit der Kirche aufiaßt, und ähnliche

Sm eigen nimmt entgegen: Me Expedition d.Blatte-, wime d-Annoncen-Bureaur mm Tb- Dietrich & Co. in Mel und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a.M.; paasenstein & Bögler in irantfurt a- M., Berlin, Leipzig, Cöln rc.; Rudolf fflpffe in Berlin, Frank­furt a. M. rc.

gj gehoben.

-U-! tiefen, 35 ha 87 Z.

[208

Weit» Bundes schlug die Regierung vor, daß die gerneinschaft- ber eil wichen Ausgaben des Bundes, abgesehen von dem in Ar- enb « M 50 und 58 bestimmten Ausivande für Heer und

Anzeigen nimmt entgegen Me®xpebittott d. Blatte» s owie d. Annoncen-Bureaur von G-L. Daube L Co. in Frankfurt a-M; JSger'sche Buchhandlung daselbst; Hermann'sche Buchhandl. daselbst; Jnvalidendank in Berlin; W- Thiene» in Elberfeld; 6. Schlotte in Bremen.

beit Versammlungen, die noch dazu alle aus besonderen Wahlen hervorgehen. Aus den Agitationen für irgend eine bevorstehende Wahl kommen die wahlfähigen deutschen Männer kaum mehr heraus; und als ob bis dahin noch nicht genug gewählt worden wäre, hat man die Vertretung durch Wahlen auch noch auf das kirchliche Gebiet über­tragen, daS von solchen Agitationen besser verschont ge­rieben wäre. Das Uebermaß des Wählens hat in weiteren . Kreisen einen förmlichen Ueberdruß an der politischen Pflicht deö Wählens gezeitigt, und ein großer Theil der brutschen Wähler muß bereits förmlich zur Wahlurne ge­trieben werden eine Aufgabe, die den Leuten von po­litischem Verständniß zufällt und der sie sich nicht ent» sabrist ziehen können, weil die bei der Wahl nicht abgegebenen !en b« Stimmen der eigenen Partei, dem Gegner zu Gute kommen Web« würden.

[208 angenommen.

Anfang August beginnt im erzählenden Theile

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r die Monate August und September

O werden von allen Postanstalten BestektMge« L1 auf die

Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiettagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen BeilageJlluftrtrteS SonntagSblatt" durch die Expedition (Koch'sche V|U Buchdruckerec) bezogen «art, durch die Postämter deS Deutschen Reiche» S Mark 50 Pfg. (excl. Bestellgebühr). JnsettionSgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pf,.

ch Für in der Expedition zu ettheilende Auskunft und Annahme von Adreffen werden 25 Pf», berechnet.

derOberhessischen Zeitung" die höchst spannende Erzählung:Die Prinzessin von Zwei-Brücken," der dann die Novelle:Der schwarze Bettler" folgen wird.

Die Ex-ed. d. Oberh. Zeitung.

i Die Dauer der Legislatur- und Budgetperiode.

Schon im Entwurf der Verfassung deS norddeutschen

Seit dem Bestehen der Maß- und Gewichtsordnung hat stch mehr und mehr herausgestellt, daß durch die beiden vorletzten Alineas des Artikels 6 derselben, wonach ein halbes KilogrammPfund" heißt und 50 Kilogramm ober 100 PfundGentner", also burch Aufnahme des 500 Gramm-Pfinibes unb des 100 Pfund-CentnerS in bas 1000- ober Kilogramm-System das einheitliche System durchbrochen ist, indem theils nach Kilogrammen, theils nach jenen beiden tegalifirten Größen gehandelt wird, deshalb beabsichtigt, bei der geplanten Revision der Maaß- uud Gewichtsorbnung den AusdruckPfund" ganz an­der letzteren zu entfernen. Füx den Kleinverkehr wird das schwerlich viel nützen, denn das Volk wird sich sein Pfund eben so wenig nehmen lasten wie seinen Groschen.

Auf Grund amtlichen Attenmaterials ist im technischen Eisenbahnbureau des Ministeriums der öffentlichen Ange­legenheiten im Anschluß an die vorjährigen Arbeiten eine dingS noch in Zurechnung bringen, daß wohl ein oder da« andere Paar die kirchliche Trauung nachttäglich noch be­geht, vor allem aber, daß die kirchlichen Trauungen der altlutherischen Gemeinden und die bei den sogenannten ge­mischten Ehen, die vor katholischen Geistlichen geschehen sind, nicht mitgezählt sind. Trotzdem reden diese Zahlen laut genug.

Man hat sich auf der jüngsten Berliner Pastoral- Conferenz damit trösten wollen, daß diejenigen Paare, welche jetzt die kirchliche Trauung begehren, doch wohl meist wahrhaft Gläubige seien, während man früher bei der allgemeinen Trauung die Ungläubigen mit Jenen in den Kauf nehmen mußte. Ein schlechter Trost! Nicht die­jenigen, welche der Kirche und dem Glauben treu geblieben sind, können zur Freude mahmen, denn sie haben nicht« gethan, waS eines besonderen Lobes würdig wäre, aber der Abfall der anderen muß Gefühle des Schmerzes wach- rufen und den Wunsch lebendig machen, daß eine Besserung eintreten möge.

Doch bei dem Unterlassen der kirchlichen Einsegnung der Ehe hat es noch nicht sein Bewenden. Solche Paare werden es wohl auch unterlassen, ihre Kinder taufen zu lassen. Daß sie es unterlassen, beweist die Zahl der Kinder, welche die Taufe nicht empfangen. Im Jahre 1878 gab es unter den Kindern der Evangelischen in Preußen 8 pCt. ungetaufte. Allerdings ist da zu berücksichtigen, daß hier­bei die in den ersten Lebensmonaten verstorbenen Kinder mitgerechnet sind, bei denen es nicht festzustellen, ob sie nicht vielleicht, wenn auch später, doch noch getauft worden wären, ferner ebenso die Kinder, welche aus gemischten Ehen ge­boren, in katholischen Kirchen getauft worden sind. Will man hierfür auch einen guten Procentsatz abrechneu, so