xiv. Jahrgang
Marburg, Donnerstag, 24. Juli 1879
171.
379.
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Anfang August beginnt im erzählenden Theile
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Der Reichskanzler hat auf Grund des bezüglichen Bun-
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Es ist jetzt eine regelmäßige und gewohnte Erscheinung, die Gesetze kurze Zeit, nachdem fie in Kraft getreten
jenbahnamt bestimmt nach Anhörung der beteiligten ädes-Regierungen diejenigen Stationen, welche für Lieh
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Kirchliche Trauung «nd Civilehe (Ein Vortrag.)
Tagesbericht.
Der „Reichsanzeiger" publicirt die Ernennung des ). Ober-Finanzraths Scholz zum Unterstaatssekretär, des
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Mken nimmt emgegen: LMpeditio« d.vlatte», e.zlnnoncen-® ureout — U. Dietrich & Co. in «M mid Hannover; Th. Mirich in Frankfurt a.M.; «tiiotftcin & Vogler in fcrttfart a. M., Berlin, Ljig, Cöln ic.; Rudolf «dn in Berlin, Frankfurt e. M. ic.
„die dem Volke schon zu sehr abhanden gekommene Religiösi- „tät völlig zu untergraben, indem es die kirchliche Trauung „und die christliche Taufe sacullativ gemacht hat, und damit „das zu untergraben droht, was tief im Bewußtsein des „Volkes eingewurzelt steht; die Civilehe wird wohl auch ein „Geschöpf der Revolution genannt, mit Rücksicht darauf, daß „zuerst im Gefolge der Revolution von 1789 die damals „allgemeine und allein übliche kirchliche Trauung abgeschafft „und das Institut der Civilehe eingeführt wurde, und weil „in diesem Jahrhundert die Sturmjahre 1830 und 1848 „in einzelnen Staaten vorübergehend die Einführung der „Civilehe veranlaßte. Mittelmeinungen erklären da» Gesetz „für zeitgemäß, nothwendig, praktisch, und die« Letztere nament- „lich, well der Staat die Beurkundung der Personenstandes- „verhältnisse für alle Religionen und Confesstonen vor „einem bestimmten Beamten habe, — oder man beruft „sich für das Gesetz auf den Vorgang England» oder die „Verhällnisse de- Rheinlandes u. f. w."
Wer hat Recht meine Herren?
Wenn Sie mir gestatten, daß ich diese verschiedenen Ansichten kurz bespreche, so dürste es nicht ganz uninteressant sein, zunächst eine Uebersicht zu geben, wie die Eheschließung in den verschiedenen Zeiten — namenttich in Deutschland — stattgefunden hat. —
Das Bewußtsein, daß eine Ehe um in ihrem Bestand des Segen» theilhaftig zu werden, auch christlich im Herrn geschlossen werden müsse, hat, schon in den ältesten Zetten des Christenthums, wo dasselbe noch weit davon entfernt war, herrschende Religion zu fein, zu einer Mitwirkung der Geistlichen bei der christlichen Eheschließung geführt. Der Bischof der Gemeinde, episcopus im Sinne der älteren Kirche, beriech diejenigen, welche heiratheu wollten,
Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d. Blatt»» s o»it d. Annoncen-Bureaux von @. L- Daube & Co. in Frankfurt a- M; Jäger'fche Buchhandlung daselbst; Hermann'sche Buchhandl. ♦ daselbst; Jnvalidendank in
Berlin; W- Thiene» in
Merfeld; 6. Schlotte in
Bremen.
ergreifen zu wollen, welche geeignet wären, da» zollpclittsche Verhältuiß zwischen Deutschland und Oesterreich für die Zukunft zu regeln. Die obenerwähnten Weisungen an die Handels- und Gewerbckammern haben also in erster Reihe einen informativen Zweck und bedeuten vorläufig noch keine sachliche Stellungnahme der Regierung. In jedem Falle aber wird die letztere Alle« aufbieten, um ein Vertrags- vcrhältniß mit Deutschland herzustellen. Man hofft nach wie vor, daß dies gelingen werde, und wie man entschlossen ist, zu diesem Behufe selbst vor statthaften Opfern nicht zurückzuschrecken, glaubt man anderersetts annehmen zu dürfen, daß Deutschland speciell Oesterreich ziemlich weitgehende Zugeständnisse machen und mchrfach von den Ansätzen de« neuen Tarifs zu Gunsten Oesterreichs herab- gehen werde. Die bezügliehen Ansprüche, die man öster- rttchiseherseitS stellen würde, dürften kaum weiter reichen, als erforderlich wäre, um ein Gleichgewicht zwischen den beiderseitigen allgemeinen Tarifen herzustellen. Danach würden sich die österreichischen Bemühungen in erster Linie dahin richten, daß Deutschland in allen jenen Positionen, welche in seinem neuen Tarife höher sind, als die entsprechenden im österreichischen Tarife Nachlasse bis zu dem Maße gewähre, daß eben eine Gleichheit eintreten würde. Im Hinblicke darauf wird auch alle Mühe angewendet, um den bisherigen Handelsminister Ritter v. Chlumetzky zum Verbleiben im Amte zu bewegen. Herr v. Chlumetzky ist mit allen einschlägigen Fragen sehr verttaut und bekanntlich war er eS, unter dessen Aegide die vorherigen Verhandlungen mit Deutschland stattgefunden haben. Deshalb wird sein Verbleiben auch von der Krone gewünscht, und man glaubt in der That allgemein, daß der Minister diesem Wunsche Rechnung tragen und seine bisherigen Rücktrittsgedanken aufgeben werbe."
Die „Polit. Corresp." meldet in Betreff der gerüchtweise verlautenden Ordnungrstörungen in Bosnien al» authentisch: Am 16. dsS. gerieth die Einwohnerschaft von Hum mit der dortigen GenSdarmerie in Conflikt. Letztere mußte zur Feuerwaffe greifen. Ein Aufwiegler blieb tobt, einer wurde schwer, mehrere leicht verwundet. Die GenSdarmerie hatte keinen Verlust. Oberst Gröller entsendete eine Compagnie Infanterie nach Hum. Der dottige Mi- lttärpvsten erhielt eine geringe Verstärkung. Am 18. Juli ging General Kllic nach Hum, um die nöthigen Maßregeln zu ergreifen. Seitdem ist die Ordnung nicht mehr gestört worden. — Ans Konstantinopel meldet die „Pol. Corr.": Karatheodory Pascha theilte noch gestern den west- mächttichen Vertretern halbamtlich den Text des Jnvestitur- fermanS des neuen Khedive mit Der Ferman soll fetten von 1873 theilweise wiederherstellen. Aus Bukarest wird der „Polit Corresp." gemeldet: Nachdem Demeter Ghika und der Senatspräsident Bosianu die Bildung de» CabinetS
- angenommen. ,i(-
A Anfang August beginnt im erzählenden Theile loi» ftr „Oberheffischen Zeitung" die höchst spannende . “ Erzählung: „Die Prinzessin von Zwei-Brücken," f. Geld, der dann die Novelle: „Der schwarze Bettler"
. 92 U dittathsbefchlusseS die Anweisung zur Einziehung undBer- -41 , tchming der für die Geschäfte des Reichsgerichts in Ansatz -7* , dmmenden Kosten kundgegeben; ebenso die Mänderungen M ' to Betriebsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands. In •l'i 8on besonderem Interesse sind dabei die Maximalsätze für - - dttfchädigung verloren gegangener oder beschädigter Thiere,
123| Ober-Fmanzratys Lcyoiz zum nnrerfraalSferreiar, oes t. in«. Ml. Geh. Ober-Finanzraths Burchard zum Direttor, des
*2. Obersteuerinspektors Klein zum RegierungSrath und stän- chen Hülfsarbeiter im Reichsschatzamte; ferner ist dem H8 Mchsanzeiger" zufolge der Minister Maybach mit der 290 Sattelung des Reichskanzlers in Angelegenheiten der Ver- Rdtung der Reichsetsenbahnen beauftragt. t..
züge mit Tränke - Vorrichtungen auszustatten sind. Bei Bestimmung diefer Tränkestationen ist davon auszugchen, daß, wenn Transporte eine längere Zeitdauer als 24 Stunden erfordern, inzwischen eine Tränkung der Thiere statt- gesunden haben muß. Den Bahnverwaltungen liegt die Pflicht ob, die Erfüllung der für die Verladung und Beförderung lebender Thiere gegebenen Bestimmungen zu Überwachen. Die vorstehenden Anordnungen treten mit dem 15. Oktober d. I. in Kraft. Für die Herstellung der an- geordneten Einrichtungen kann von der Landes-Regierung mit Zustimmung des Reichs-Eisenbahnamt» eine Frist gewährt und in derselben Weise auch eine Abweichung von einzelnen Bestimmungen zugelaffcn werden.
Die Vorarbeiten für die Jagd-Ordnung Men soweit erledigt sein, daß deren Einbringung in der nächsten Session des Landtages nur an der Ueberfülle anderer nothwcndig zu erledigender Gesetzesvorlagen scheitern könnte.
Das Gesetzblatt publicirt eine kaiserliche Verordnung, welche die elsaß-lothringischen Kreistage zu einer außerordentlichen am 4. August beginnenden und am nämlichen Tage wieder zu schließenden Sitzung einberuft. .. .
Die am Montag Nachmittag in Berlin stattgehabte Confe- renz bett, die Verstaatlichung der rumänischen Eisenbahnen ergab, daß man sich über die Grundlagen eines Abkommens nicht verständigen konnte. Rumänischersetts verlangte man vorherige Verlegung des Sitze« der Gesellschaft nach Bukarest. Die zur Zett geführten Verhandlungen sind mit diesem negativen Ergebnisse abgeschlossen.
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Ueber die handelspolitffche Stellung Oesterreichs zu Deutschland giebt ein immer gut unterrichteter Wiener Correspondent des „Schwäb. Merk." folgenbe Aufschlüsse: „ Nachdem der deutsche Reichstag geschlossen ist und der neue deutsche Zolltarif binnen Kurzem Gesetzeskraft erlangen wird , schen wir jetzt, daß die österreichische Regierung in der That die entsprechenden Schritte einleitet und Stellung nehmen will. Der Handelsminister, Rttter v. Chlumetzky, hat bereits an die Handels- und Gewerbekammern einen Erlaß gerichtet, in welchem angekündigt wird, daß dit Regierung unverweitt eine authentische Ausgabe des neuen deutschen Zolltarifs veranstalte. Der letztere solle die ent- spre^nde Aufmerksamkeit finden und sorgfältig studirt werden. Ferner sollen die Handels- und Gewerbekammern genaue Daten sammeln und an das Handelsamt möglichst eingehende Berichte über die Rückwirkung des neuen deutschen Zolltarifs auf den österreichischen Handel erstatten. Erst wenn die Regierung das bezügliche vollständige und erschöpfende Material besitzt, scheint sie einen endgültigen Beschluß fassen und eventuell die Initiative zu Schritten
conservattven Kreisen auseinander gehen, zeigen deutlich die Erörterungen, welche auf der neulichen Pastoralconferenz der Priwinz Brandenburg in Berlin über biefen Gegenstand gepflogen sind, und die Auffätze im evangelischen Kirchenblatt über die Agitation gegen das Gesetz; und diese Erscheinung ist um so beachtenswerther, da es wesentlich Stimmen aus dem geistlichen Stand, und zwar, — um den einmal üblichen Ausdruck zu gebrauchen, — aus dem orthodoxen geistlichen Stand sind, die sich sowohl auf der i Confereitz, als in genanntem Blatte vernehmen lasten.
Für uns, meine Herren, die - wir als Laien nur an die Frage Herangehen: „Ist eine Abänderung des Civilstand«- gesetzeö unserem Volke heilsam, oder erscheint die Agitation gegen das Gesetz al» ungerechtfertigt", muß nach dem Vor- hererwähnten die Beantwortung dieser Frage schwieriger sein, wenn selbst unter denen, welche zunächst dabei maßgebend sein müssen, dm Geistlichen — und ich spreche hier, was ich noch einmal betonen will, nicht etwa von prote- stantenvereinlichen Pfarrern — Übereinstimmung in dieser Angelegenhett nicht herrscht.
Wenn wir die Ansichten über das CivilstandSgesetz nach den Parteischatttrungen von der äußersten Linken bis zur äußersten Rechten. Revue passiren lassen, so hörm wir auf der einen Sette: „Da» Gesetz entspricht dem Wesen der „Ehe als einem bürgerlichen Vertrag, der geschlossen wird „lediglich durch die auf Abschluß einer Ehe gerichtete „Willenserklärung der Brautleute, das Gesetz hat narnent- „lich auch den alten deutschen Gedanken, daß eine Ehe „vorhanden sei, wo öffentlich vor der politischen Gemeinde „bezw. deren Beauftragten die Consenzerklärung der Staut« „leute abgegeben wird, wieder zur Geltung gebracht ; ans „der anderen Seite wird gesagt; „Das Gesetz ist geeignet,
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? MustrirteS SonrrtergSdlatt
Merhessische Zeitung
mit deren Gratisbeilage
2 101 M itl Wirksamkeit gewesen sind, wieder abgeändert, er- _ '*15i O»zt, durch eine Novelle vermehrt werden Der Gedanke, I 131 dem diese fluctuirende Legislatton beruht, ist an und 44 iS sich ein ganz richtiger, man will die Mängel, die erst - * ** bcr Handhabung des Gesetzes hervortreten, ausgleicheu, ~ ®itt erstrebt dadurch eine größere Vollkommenheit der Ge- fyc an. Ob das stets erreicht wird, ist eine Frage die Awals zu verneinen fein dürfte. — Augenblicklich, wo H die glückliche Wandlung vollzogen, daß die liberale Aera Neige gegangen, ist man deßhalb ganz besonders, und Nil Recht bestrebt, eine Abänderung der Gesetze anzubahnen, 3 «/, ^lche unter der liberalen Majorität erlassen, von dieser 8 *,i Segnungen für Reich und Volk angepriesen sind, ohne als solche erwiesen zu haben, man will Abänderung 263-6 btt Bestimmungen über Gewerbefreiheit, Unterstützung«- Ansitz, Einführung von Ziusbefchränkungen u. bergt, und Msentlich gelangt man in biefer Hinsicht auch zu günstigen Nultaten. : i;.
e In jüngster Zeit hat auch das Reichsgefetz über die Beurkundung des PerfonenstandeS Anfechtung und Anfein- erfahren. Aber während bei den vorher erwähnten Gesetzen die Gegnerschaft und die Ueberzeugung, daß eine 103.1 *oiberung eintreten müsse, bei den conservattven Parteien ’ M auch wohl ans der rechten Seite der Liberalen eine gemeine ist, geht die Agitation gegen daS Civilstauds- nur von einem Theile der Deutsch-Conservattven auS. die Ansichten über das Gesetz selbst in deutsch-
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Srscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiettagen. Preis für da» Quartal mit der wöchentlichen Beilage „JSuftrtrteö Sonntagsblatt" durch die Expeditiou (A 0 ch'fche Buchdruckerei) bezogen 31 Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg. (excl. Bestellgebühr). — Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zelle 10 Pfg.
Für in der Ekpedjtion zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 35 Pfg. berechnet.
B« der Absender den Werch nicht angegeben hat. Diese tze betragen z. B. für ein Pferd 600 Mk., für ein Ich bis zu einem Jahre 200 Mk., einen Mastochsen 300 Mk., ein Haupt Rindvieh 200 Mk.; sonst sind noch 8 besonders maftmagere Schweine, Ferkel, Schafe, Ziegen ffltb Hunde einzeln tarifirt, während „für 100 Kg. sonstiger Thiere" 100 Mk. gezahlt werden. Die auf Grund der - «ichsverfassung (Artikel 42 unb 43) vorn Bundesrache - erlrssenen, jetzt vom llteichskanzler verkündeten Bestimmungen ' Äer die Verladung und Beförderung lebender Thiere auf Eisenbahnen umsaffen: die Lade-Anlagen, die Beschaffen- 8 Nt unb Einrichtung der Wagen, die Art der Verladurzg, 71 tie Einrichtung und Gefchwindigkeit der Viehzüge, die 71 Tränkung des VieheS, die Desinfektion u. s. w. Das Reichs-