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bestehende Corporationen neu belebt und bei noch nicht bestehenden eine Anlehnung an die Gewerbeordnung baldigst erreicht wird.

Weiter fand noch folgender Antrag Annahme:

Die Conferenz erkennt an, daß die Gewerbetreibenden selbst es sind, welche das Bewußtsein von der Unerläßlich- krit corporativen Lebens in sich zu pflegen unb dessen Neu­belebung sich zur Aufgabe zu machen haben, daß es jedoch auch Aufgabe der Staats- und gemeindlichen Bcbörden sein muß, jener Bildung kräftigst Vorschub zu leisten; dem­gemäß glaubt sie den Gewerbetreibenden derjenigen Städte, in denen nicht schon seitens der Gemeindebehörden gemein­same Verhandlungen zwischen Vertretern der Gemeindebe­hörden und solchen der Gewerbetreibenden in die Hand ge­nommen worden sind, den Rath enheilen zu sollen, die Mitwirkung der Gemeindebehörde sowohl zur Feststellung der Jnnungsstatuten und der den Innungen je nach der Lage der localen Verhältnisse einstweilen zu verleihenden Rechtsbefugnisse, als auch überhaupt zur Gewinnung fester Grundlagen für die Beziehungen dieser Innungen zu Ge­meindeverwaltung, Ortspolizei rc. in Anspruch zu nehmen.

Die Hamburger Gewerbekammer hatte auch einen An- ' trag über vorzunehmende Aenderungen an der Gewerbe- Ordnung eingebracht. Nach 2stündiger DiScusfion wurde statt dessen mit allen gegen eine Stimme (Plauen) fol­gender Compromißantrag angenommen:

Die Conferenz empfiehlt als die dringendsten Abän- 1 derungen an der heutigen Gewerbegesetzgebung die folgen­den: I. §. 98 ist durch einen neuen Passus zu erwei­tern, welcher denjenigen Innungen bez JnnungSverbänden, von denen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden, daS Recht zuweist, als anerkannte Vertretungen deS Gewerbe­standes, bez. ihres SpecialgewerbeS zu gelten. Als Materien, betreffs deren diese Anerkennung der Innungen in die Praxi« zu übertragen wäre, find in Aussicht zu nehmen: a. Theilnahme an den Wahlen zu Gewerbekammern und Gewerbegerichten; b. Einholung von Gutachten vor Er­greifung solcher localer Administrativmaßregeln, welche auf das betreffende Gewerbe einen Bezug haben; c. Ueber- wachung des LehrliugSwesens, Abschließung rechtsgültiger Lehrverträge, Durchführung von Lehrlingsprüfungen und Ausstellung von Lehrbriefen, sofern diese in den gesetzlich bestätigten Jnnungsstatuten vorgesehen ist, und zwar in dem Sinne, daß diese Ueberwachung thunlichst nicht durch locale Einzelcorporationen, sondern durch die nach gleich­mäßigen Grundsätzen organistrten Jnnungsverbände ge­handhabt werden soll; d. Mitheranziehuilg zur Ueber­wachung und Leitung des Gewerbejchulwesens; e. Mit­heranziehung zur Controlle des Gesellenwesens, insbesondere dahin, daß den bezüglichen Vermerken der Innungen, bez. Jmmngsverbänden, die Qualität rechtskräftiger, daS Ar­beitsbuch ergänzender Beglaubigungen beigelegt werde.

Außerdem sind die Befugnisse der Innungen hinsichtlich der Aufnahme und des Ausschlusses von Mitgliedern nach der Richtung hin zu erweitern, daß das Fenthalten un­lauterer Elemente, so wie die Entfernung solcher Mitglieder ermöglicht wird, welche sich der Erfüllung ihrer Pflichten gegen die Innung hartnäckig entziehen; ferner ist dem §. 97 ein PassuS hinzuzufügen, welcher den Innungen bez. JnnungSverbänden ausdrücklich die Befugniß zuspricht, attch Vertretungen der unselbstständigen GewerbSgenossen zuzu­lassen unb die Modalitäten festzusctzen, unter kennen dies geschehen soll. II. §. 98 ist durch einen neuen Passus zu erweitern, welcher in dem Falle, daß in einem Orte ober Bezirke noch keine Innung besteht, bie Mitwirkung der staatlichen und communalen Behörden bei Gründung neuer Innungen regelt und die Umstände angiebt, unter denen von Verwaltungswegen diese Gründung in die Hand zu nehmen ist. III. §. 100 ist durch einen Passus zu er­weitern, welcher die Festsetzung executivischer Beitreibung nicht gezahlter Beiträge, so wie die Erhebung besonderer, jedoch an ein Maximum geknüpfter Betträge für daS Ein- nnd Ausschreiben der Lehrlinge gestattet.

In Bezug auf die Errichtung von staatlich anerkannten Gewerbekammern hatte Hamburg folgenden Antrag gestellt, der mit einigen Aenderungen mit allen gegen 2 Stimmen (Augsburg und Stuttgart) in folgender Weise angenom­men wurde:

Die Conferenz erachtet es nicht nur als dringendes Bedürfniß, sondern auch als Gebot der einfachsten Billig­et, daß , Da-pättbel unb Landwirlyschast in den meisten unb größten Staaten Deutschlands bereits ihre besondere staatlich anerkannte Vertretung haben und gerade jetzt hoch­wichtige Fragen der Gewerbegesetzgebung im Vordergründe, der TagesdiScussion stehen, allenthalben staatlich anertamite Gewerbekammern zur Wahrnehmung der besonderen gewerb­lichen Interessen eingerichtet worden und richtet daher an diejenigen deutschen Regierungen, in deren Gebiete es zur Zeit noch keine organifirte Vertretung des Gewerbes giebt, die Bitte, solche Kammern baldigst einrichten zu wollen.

Auch in Bezug auf das LehrlingSwesen wurde statt deS Hamburger Antrages folgender Compromißantrag an­genommen :

Die Lehrverträge sind in Gegenwart der gesetzlichen Vertreter der Vertragschließenden abzuschließen; gehört der Meister einer gesetzlich bestehenden Innung nicht an, so ist der Vertrag von der betreffenden Behörde abzuschließen, welche über Erfüllung des Vertrages zu wachen und Straf­befugnisse hat; den Lehrlingen ist nach Ablauf der Lehrzeit eine obligatorische Prüfung aufzuerlegen; den Lehrlingen sind Verhaltungsmaßregeln einzuhändigen, nach welchen sie zu kontroliren sind; nach § 133 ber Gewerbeordnung ist ein neuer Paragraph einzuschieben, welcher festsetzt, daß ordnungsmäßig eingeschriebene, und von einer Innung ober

Marburg, Dienstag, 10. Juni 1879

uv. Jahrgang

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1878 Weizen nimmt entgegen

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Anwesend waren 32 Delegirte, dieselben wählten den

ein 8N kpediteur Weibert znm Präsidenten, Blumenfabrikant

1879

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ng zu schreiten, und hält eS ferner für wünschenS-

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Die Delegirten-Eoufereuz der deulscheu k .. Handels» und tzöewerbelammern,

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Bestimmungen, welche polizeilicher ober civilrechtlicher r sind ober in sachliche Specialgesetze gehören; 3) Ent- ng des JnnungSrechtes unb ber ben Innungen zu- ben gewerblichen Befugnisse zum Ausgangs- unb dzelpunkte ber Äleingeroerbeorbnung; 4) principielle Ueber- ber gewerblichen Erziehung, sowohl derjenigen mittels Ähre (welche hierbei nicht nur vom gewerblichen, son- auch vom moralischen Standpunkte zu betrachten ist), derjenigen mittels der Fachschule an die sachgewerblichen rationen; 5) Ausarbeitung einer eigenen, sowohl den «deren Verhältnissen der Großindustrie, bez. ihrer ver- iebenen Branchen, als den socialen Zeitbedürfnissen und Stand« des öffentlichen Rechtsbewußtseins, entsprechenden Dtttzesetzgebung.

Nachdem die Versammlung bie drei ersten Thesen ab- t hatte, zog ber Referent bie beiden letzten zurück, ein Antrag ber Hamburger Handelskammer über ng fachgewerblicher Corporationen fand eben, so wenig hme wie ein anderer ber Gewerbekammer von Ober­über Nnführnng obligatorischer Innungen; viel- tourbe statt dessen folgender nach unserer Ansicht lich wirkungsloser Beschluß gefaßt, mit dessen Wir- ig-losigkeit auch alle weiteren Beschlüsse hinfällig werden.

r Beschluß lautet:

Die Conferenz erachtet unter ber Voraussetzung, daß gesetzliche Beitrittszwang ausgeschlossen sei, es für das lliegende Bedürfniß des Gewerbestandes, zur Gründung ewerblicher Corporationen im Sinne der Gewerbc-

6B8t der.

«Ich« am 3 4inb 4. Juni in München tagte und deren --- Ichhlüsse zwar schon durch den Telegraphen im Wesent- undlich hchqi gemeldet wurden, hat immerhin ein solches Interesse, ine Fs- H eine Zusammenstellung derselben lohnt.

mieth« Anwesend waren 32 Delegirte, dieselben wählten den

Anzeigen nimmt entgegen die Spedition d. Blattes sowie d. Annoncen-Bureaux von ®. L. Daube & Co. in Frankfurt a. M; Jäger'sche Buchhandlung daselbst; Hermann'sche Buchhandl. daselbst; Jnvalidendanl in

Berlin; W. Thienes in Elberfeld; C. Schlotte in Bremen.

-^tttb, daß einzelne Korporationen dieser Art sich sachlich i « local zusammenschließen; alle Betheiligten haben durch 1 unB titbrung und thatkräftige Mithälfe dahin zu wirken, daß

Erscheint ttglich außer an den Werktag«, nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen BeilageJllustrirteü SonutaaSdlatt" durch die Expedition Ukock'kche Buchdruckerei) bezogen U Mark, durch die Postämter deS Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pf^exel BestellgebühL). -ZnsertionSgebühr für die gespaltene Z^10 Pf, Für tn der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pf,, berechnet.

n-Mng (beide aus München) znm Vicepräsidenten, den toe p öecretär der Münchener Handelskammer, Herrn Flexi zum rßen und den Herrn Dr. Löbner ans Zittau zum zweiten re-h ku Rtrdär. Den ersten Gegenstand der Tagesordnung bil- LrTm * die Denkschrift der Hamburger Gewerbekammer:Ein l^Bert über principielle Reform der deutschen Gewerbe- Salz. «dnung" und folgende in dieser Denkschrift enthaltene A khesen, welche von Dr. Schulze aus Hamburg vertreten

as Heben:

r geg^ 1) Trennung de« Fabrikgesetzes von der eigentlichen ram rbeordnung; 2) Befteiung der Gewerbeordnung von

3* schwerer Zeit!

-------' Sine Berliner Geschichte aus den Jahren 18111816

I. - .. , von Joh. Beyssel.

- P .. ';«n (Fortsetzung.)

11 Auch noch eine andere schwere Sorge hatte Hirsch. D0 ff* Mordbrenner-Geschichte hatte zu viel Aufsehen erregt, r Ww flüsterte , die gestohlenen Sachen müßten in Berlin hergebracht sein, ja man hatte auch einige Namen im leßtferauen genannt unb unter biefen war auch ber Name Msch. Konnte August nicht schon bekannt haben ober

--^ter bekennen? Das was August über jenen nächtlichen F»bel aussagen mochte, war freilich allein noch lange

l Beweis gegen ihn, aber es wäre doch sehr unauge- »70 kS gewesen. Und meinte Hirsch weiter kann . ß* noch was hinzukommen, was eine solche Aussage un- ;au' Msützt? Auch hatte er ja noch einige gestohlene

D°ld- und Silbersachen im Hause, zwar sehr wohl ver- orni»1«, »bet

L $)ie« waren Erwägungen, welche ihm am Tage keine io. hhr ließen und seine Nächte schlaflos machten. Er hatte 9ara E seinem Rebeckchen nicht halb so viel Freude mehr al« ung. jeder Genuß wurde ihm durch die Besorgniß ver- WM, wegen der verdammten Geschichte noch in Teufels- zu kommen. Und Rebeckchen? Nun die und

79. pd mit dem früheren Appetit.

Hirsch war ein Mann von etwa 35 bis 39 Jahren itt ttWhh hätte für einen recht hübschen Mann gelten können, rb.8l,iWtzv, jejn geschnittenes, von schönen schwarzen gtoren und schwarzem Bart umrahmtes Gesicht nicht durch F*tt zuweilen unheimlichen Blick seiner tiefdunkeln Augen --"W einen malitiösen Zug um den Mundwinkeln beein­

trächtigt worden wäre unb wenn seine Kleidung ihm besser gestanden hätte. Sein Körper war, soweit seine unkleid­same Tracht erkennen ließ, wohlgcbildet und kräftig. Wie wir ihn bereits kennen gelernt haben, ward tf ihm nur zu leicht, gegen die Gesetze zu handeln, wenn es um einen materiellen Vortheil für ihn sich handelte. Seine Schul­bildung war nicht weit her. Unterwürfig gegen diejenigen, bei welchen er etwas zu verdienen hoffen konnte ober zu fürchten hatte, war eben so hochfahrend gegen diejenigen, welche machtlos ihm gegenüberstanden, unb bei denen nichts zu verdienen war. Am abstoßenosteu behandelte er Leute, welche seine Mildthätigkeit in Anspruch nahmen. Am Schabbes putzte er sich auf ungewöhnliche Weise heraus, indem dann auch kostbare goldene Ketten und Ringe an- legte, zumal wenn er mit seinem Rebeckchen irgend einen Ausflug aus der Wohnung machte. Dann ging er auch aufrechter al« sonst einher. Der geübte Mick eines Mannes, ber sich stets in guter Gesellschaft bewegt unb sich alle Tage gut tteibet, fand aber sogleich heraus, daß die Kleidung nicht für ihn geschaffen war.

Noch eine schlimme Eigenschaft hatte Hirsch, er war rachsüchtig in hohem Grade. Wer absichtlich oder unab­sichtlich seinen materiellen Interessen entgegen getreten war, hatte Alles von ihm zu fürchten, ohne vielleicht die ge­ringste Ahnung hiervon zu haben. In diesem Fall war Wagner, der nun schon zweimal seinen Weg gekreuzt hatte. Freilich stand Wagner ihm zu hoch unb zu geachtet ba, aber wir toerben ja sehen, ob nicht auch ber im Staube kriechende Schurke einem solchen Manne schaden kann.

Zunächst mußte er sich daraus beschränken, gelegentlich nach den finanziellen Verhältnissen Wagners sich zu er- kunbigen und Meier Löwe zu beauftragen, auch seinerseits

auf feinen täglichen Ausflügen in allen Theilen ber Stadt darnach zu forschen unb bas Erkundete zu belichten. In­dem er Löwe diesen Auftrag erteilte, fing es bereit« an zu dun­keln und ba es Freitag war, so schloß er als guter Jude schnell sein Geschäft. Ja, Hirsch war nicht nur ein Schurke, nein, er war auch ein frommer Mann. Ehe er jedoch feinen wie gewöhnlich wohl verwahrten Laden verließ, zündete er ein Licht an, bann nahm er aus einem Winkel hinter seinem Ladenttsch ein Paar alte Hosen, griff in eine Tasche betreiben unb zog au« dieser ein rothes Etui.Ein schöne« Geschäft habe ich doch gemacht heut," murmette er, wollen doch sehen, wie bie Steine sich bei Licht ausnehmen." Er öffnete ba« Etui.Ha, schöne Steine, alle Farben schillern sie und wa» fürne saubere Fassung. Noch ganz neu. Gewiß gestohlen, denn sonst hätte ich sie nicht für zehn Thaler erhandelt. Ein Spottgeld. Die ganze Ge­schichte hat gewiß einige Hundert Thaler gekostet. Aber Rebeckchen darf ich nicht zeigen die Waare, sonst würde sie den Schmuck tragen wollen. Schön würde er ihr freilich stehen, sehr schön. Aber nein, fort damit, vorläufig in den Versteck, ben auch sie nicht kennt. Wohin aber später damit? Na, ich muß nächstens mit alle die Sachen von Gold und Silber nach Hamburg ober Warschau fahren unb sie dort absetzen. Eher habe ich auch wegen ber ver­flüchtigen Geschichte mit ben Mordbrennern feine Ruhe."

Doch wir »ollen den Laden de« Juden verlassen und un« der Hoffnung hingeben, daß auch an ihm sich das Sprüchwort erfüllen werde: Der Krug geht so lange zu Wasser, bis er bricht.

8.

Es ist nur noch wenige Tage bi« Weihnachlen. Schon über acht Tag, ist der Weihnacht« Markt aufgebaut, bie