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betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln, Genußmitteln und Gebrauchsgegenständen.
Vom 14. Mai 1879.
(Schluß.,
8- 8. Wer den auf Grund der §§. 5, 6 erlassenen Verordnungen zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark oder mit Hast bestraft.
LandeSrechtlichc Vorschriften dürfen eine höhere Strafe nicht androhen.
8- 9- Wer den Vorschrifen der 88- 2 bi« 4 zuwider den Eintritt in die Räumlichkeiten, die Entnahme einer Probe oder die Revision verweigert, wird mit Geldstrafe von fünfzig bi« zu einhundertfünfzig Mark oder mit Haft bestraft: ,
8- 10. Mit Gefängniß bis zu sechs Monaten und mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfhundert Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft:
1) «er zum Zwecke der Täuschung im Handel und Verkehr Nahrung»- oder Genußmittel nachmacht oder verfälscht;
2) wer wissentlich Nahrung«- oder Genußmittel, welche verdorben oder nachgemacht oder verfälscht sind, unter Verschweigung dieses Umstandes verkauft oder unter einer zur Täuschung geeigneten Bezeichnung feilhält.
8- 11- Ist die im §. 10 Nr. 2 bezeichnete Handlung au« Fahrlässigkeit begangen wordm, so tritt Geldstrafe bi« zu einhundertfünfzig Mark oder Hast ein.
8- 12. Mit Gefängniß, neben welchem auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werdm kann, wird bestraft:
1) wer vorsätzlich Gegenstände, welche bestimmt sind, Anderen als Nahrung«- oder Genußmittel zu bienen, derart herstellt, daß der Genuß derselben die menschliche Gesundheit zu beschädigen geeignet ist, ingleichm wer wissentlich Gegenstände, deren Genuß die menschliche Gesundheit
vom Reichstag.
Berlin, 24. Mai 1879.
Bei der Wahl des ersten Vicepräsidenten werden abge- ßdm 301 Stimmzettel, darunter unbeschriebene 103, blei- n 198 gültige. Hiervon erhielten Freiherr v. Francken- «n 162, Völck 23, v. Benda und Lucius je 3, Beseler \ v. Bermuth, v. Kardorff, Graf Bethusy-Huc je 1 Stimme. Hr. v. Franckenstein ist somit gewählt. Derselbe nimmt d Wahl dankend und mit der Zusicherung gerechter und «parteiischer Geschäftsführung an. — Die Berathung der «nkschrift über die Ausführung der Anleihegesetze wird k erledigt erklärt und die Zusammenstellung der Liqui- Uionen über die gesetzmäßig aus der KriegSconttibutton I ersetzenden Beträge, sowie der Bericht der Reichsschulden Immission werden an die RechnungS-Commission ver- vsen. Bei der darauf folgenden Berathung über den kchttagsetat wegen Ankaufs der Reichsdruckerei wird der dtwurf nach unerheblicher Debatte ttotz des Widerspruchs « Generalpostmeisters an die Budget-Commission verlesen. DaS Haus fährt darauf in der zweiten Berathung t Tarifvorlage fort. Bei Position 9 (Getreide und an- te Erzeugnisse des Landbaues) rechtfertigt Abg. Rickert feen Antrag wegen der zollamtlichen Behandlung des für r Durchfuhr deklarirten Getreides, kritisirt die Ausfüh- fegen des Reichskanzlers über den russischen Getteide- fepvrt und den Getteidehandel der Ostseehäfen und befehlet, der russische Getreideimport werde auf russische ifen abgelenkt, der Getreidehandel der Ostseehäfen ruinirt ft>en. — Fürst Bismarck, der im Verlaufe der Rede de« *g. Rickert eingetreten ist, bemerkt: Der Bundesrath habe reits in dieser Sache die Befugniß, Erleichterungen für • Transit eintreten zu lassm. Die Mehrheit des Reichstes habe gewiß das Zutrauen zu dem Wohlwollen und t Gerechttgkeit des Bundesraths, daß derselbe gegebenen >lleS eintreten ckerde. Schwerlich eber würde er sich ge- tichem Zwange fügen. Jedenfalls würde es einer Re-
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.Tntwrckelung der Innungen und den denselben zu verwichenden Rechten und Befugnissen entgegenstehen, sind sich eich -uszuheben bezw. abzuändern. Dahin gehören §. 84, jf. 4, sowie die 88- 91, 95 und 129 der Gewerbe- asso-Nlcrbnnuß. Ferner müssen die Begriffe „Meister, Geselle erbindrAiind Lehrling" durch die Gesetzgebung festgestellt werden. " Die Arbeitsbücher sind für alle Gesellen, Gehülfen und Arbeiter, mit Ausnahme der Lehrlinge, obligatorisch ein- Mren. Die Gesetzgebung für den Betrieb eines Handwerks ist von der Fabrikgesetzgebung zu trennen." Der ßchte für heute zur Erledigung gelangende Punkt der Tagesordnung betraf die Wiedereinführung eines Ge- HenkeS, das von den Innungen der einzelnen Gewerbe M die durchwandernden, mit Lehrbrief oder Empfehlung«» Hreiben versehenen Handwerksburschen zu verabreichen sei.
wird dieses allseitig befürwortet. Nachdem man noch tot anwesenden Vertretern der Regierung und Stadt durch ßrheben von den Sitzen seinen Dank für ihr Erscheinen ««gedrückt hatte, wurde die Sitzung bis auf morgen früh I llhr vertagt. — Im Laufe des Nachmittag« wurde der si Gewerbemuseum eingerichteten Specialausstellung von MSmaschiuen, Werkzeugen und Materialien für da« Schmiedegewerbe ein Besuch abgestattet. Viel Neues und Meressaute« war hier ausgestellt, das auch den Nicht- tzchmann anregte und fesselte. So bietet beispielsweise der i» seiner Konstruktion ganz neue, patenttrte Präcisions- öchmiedehammer von Hasse & Cvmp. (Berlin) jedem Bescher ein große« Interesse; ebenso die noch wenig be- tanten, für jeden größeren Landwirth oder stark beschäf- tzten Schmied sehr praktischen Dengelmaschinen zum Schärfen für Sensen und Sicheln. Reichhalttg ist auch v im Hofe aufgestellte Kollektion Feldschmieden, wie die keinem Zimmer des ersten Stockes ausgelegten Hufbe- chläge der verschiedensten Formen einen erstaunlichen Fort- chntt in diesem Fache erkennen lassen, weßhalb jeden ßserdebesitzer und Pferdefreund diese Abtheilung besonders »ziehen muß. — Abends begab sich der größte Theil der lm-weiß beschleiften, im Dienste von Eisen und Stahl Äst gestählten, nervigen Männer in'« königliche Theater, k der ehemalige Zunftgenosse, der Zunftmeister der Gold- hviede von Nürnberg seinen Sieg über feudales, ahuen- AzeS Patrizierthum zu erringen wußte, und zwar selbst- erständlich unter ungetheiltester Zustimmung und Aner- mcung seinen heutigen jungen Genossen.
der Zollgesetzgebung von 1869 bedürfen, wozu er, Deb» t Reichskanzler, zu seinem Theile die Hand bieten würde, um »gegen müffe er sich wiederholt dagegen erklären, daß die >e to wnsitfrage bei dieser Gelegenheit erledigt und in der Tarif- i s« »Mission verhandelt werde. Man sollte doch hier wie bei er« fe ganzen Tarife den finanziellen Schwerpunkt nicht ern her Augm lassm. „Ich beabsichtige, dm verbündeten gea gierungm die Mittel zur Entlastung der Einzelstaatm zehöü d der Gemeindm zuzuführm; woher aber soll ich diese SsteM ittet nehmen, wenn ich bei jedem Finanzzoll Schwierig- imalPen finde? Die verbündetm Regierungen werdm sich W ?^M« sagen müssen, daß sie in jeder Beziehung ihre - Geduldigkeit gethan habm." — v. Kardorff wünscht, man gewlWe über die Anttäge zur Tagesordnung übergehen. — l9 sMrück begründet feinen auf Erleichterung des Transitge- itgllMe« gerichteten bezüglichen Antrag, welcher das Zollver- ^'"^en widerherstellen soll, wie dasselbe in dm sechziger Wen maßgebend gewesm sei und soweit eS dm bestehen- Gesetzen nicht widerspreche. Die gefordertm Erleichte- |m seien int Interesse des Handels der Ostseestädte Ubehrlich. — Bundescommissär Burchardt spricht sich
| 9egen beide Anträge (Rickert und Delbrück) auS. Da« I Princip der Identität der Waare müffe ausrechterhalten werden. Vertauschungen wären ungesetzlich. Man möge die Entscheidung über Erleichterungen dem BundeSrathe überlassen. An der weiteren Debatte nehmen Graf Stol- I berg, Ruppert noch Theil, welche für die von ihnen gestellten Anträge sprechen, sowie Bamberger, Staudy und Schalcker.
I ®cr Antrag Staudy und Schliepmann auf Verweismig der Anttäge Rickert und Delbrück an die Tarifcommission wird angenommen; der Anttag Stolberg auf Annahme einer motivirten Tagesordnung ist dadurch beseitigt. — Fortsetzung der Debatte Montag 12 Uhr.
T-l-sr-ptzisch- Depesche«.
öttlitt, 25. Mai. Fürst Alexander von Bulgarien ist gestern Abend hier eingetroffen und wird heute Mittag 12 Uhr von Sr. Maj. dem Kaiser empfangen. Nachmittag 5 Uhr findet zu Ehren de« Fürsten Hoftafel statt.
Berti«, 25. Mai. Die Tarifcommission de« Reichstages berieth heute dm Gesetzentwurf bett, die provisorische Einführung von Zöllen (Sperrgesetz). v. Bmnigsen beantragte, daß die ReichSregierung Sperrmaßregeln bezüglich auf Wein, Tabak und Roheisen schon vor der zweitm Lesung anordnen dürfe. Die Commission nahm Bennigsm'S Antrag hinsichtlich des Weins und Tabaks an, lehnte den- selben aber mit Stimmengleichheit bezüglich deS Roheisen« ab. Minister Hofmann hatte als Gegenstände, für welche die Regierung die provisorische Einführung der Zölle wünsche, bezeichnet: Roheisen, Specereim, Consumtibllien, Mühlenfabrikate, Tabak, Thee, Zucker, Kaffee und Petroleum.
Paris, 25. Mai. Admiral Saisset ist heute Vormittag gestorben.
Petersburg, 26. Mai. Berichten au« Charkow zufolge sind die Ernte - Aussichten in Süd - Rußland vortrefflich.
Kiew, 25. Mai. Ueber den am 12. Mai hier verhandelten politischen Prozeß theilt das Joumal „Kyewski Gubern«ky Wedomosti" folgende Detail« mit: Vor dem Kriegsgericht erschienen 14 Personen, darunter der preussische Unterthan Ludwig Brandtner, einige Edellmte, sowie Mädchen und Frauen au« höheren Ständen. Die Anklage lautete auf Tbeilnahrne an einer verbotenen Gesellschaft zum Zwecke des Umstürze« der Staatsordnung. Brandtner und zwei andere waren außerdem de« bewaffneten Widerstandes gegen Polizeibeamte angeklagt. Zwei Angeklagte wurden freigesprochen, Brandtner uud ein Unbekannter, welcher sich Antonoff genannt, zum Tode durch Erschießen vemrtheilt, die übrigen zum Verluste der Ehrenrechte und Zwangsarbeit von 4 Jahr bi« 14 Jahr 10 Monat.
Sslouichi, 25. Mai. In einem Theile der muselmännischen Bevölkerung der Provinz Novibazar und Albaniens giebt sich anläßlich der Conventton mit Oesterreich noch immer eine gewisse Aufregung kund. Die Regierung zeigt jedoch Energie und wird von den Notabeln unterstützt. In Novibazar fand ein Conflict zwischen Baschi- Bozuks und türkischen Soldaten statt, wobei 3 der Letzteren getödtet wurden.
Washington, 25. Mai. Da« Repräsentantenhaus hat mit 114 gegen 97 Stimmen die Bill angenommen, durch welche die Prägung von Silbermünzen angeordnet wird; das Gewicht der Silber-Dollar« soll 212 V, Grain betragen. Diese Silbermünzen sollen gesetzliche« Zahlungsmittel fein und monatlich zwei Millionen Dollar« geprägt werden.
zu beschädigm geeignet ist, als Nahrungs- ober Gmuß- mittel verkauft, feilhält ober sonst in Verkehr bringt;
2) wer vorsätzlich BekleidungSgegenstänbe, Spielwaaren, Tapeten, Eß-, Trink- ober Kochgeschirr ober Petroleum betart herstellt, baß bet bestimmungsgemäße ober voraus- zusehmbe Gebrauch dieser Gegenstände die menschliche Gesundheit zu beschädigen geeignet ist, ingleichen wer wissentlich solche Gegenstände verkauft, feilhält ober sonst in Verkehr bringt.
Der Versuch ist strafbar.
Ist durch bie Handlung eine schwere Körperverletzung ober ber Tob eines Menschen verursacht worben, so tritt Zuchthausstrafe bi« zu fünf Jahren ein.
§. 13. War in ben Fällen de« §. 12 ber Genuß ober Gebrauch des Gegenstände« die menschliche Gesundheit zu zerstören geeignet und war diese Eigenschaft dem Thäter bekannt, so tritt Zuchthausstrafe bi« zu zehn Jahren, und wenn durch die Handlung ber Tod eine« Menschen verursacht worden ist, Zuchthausstrafe nicht unter zehn Jahren oder lebenslängliche Zuchthausstrafe ein.
Neben ber Strafe kann auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werben.
8- 14. Ist eine ber in ben §§. 12, 13 bezeichneten Hanblungm au« Fahrlässigkeit begangen worben, so ist auf Gelbstrafe bi« zu eintausend Mark ober Gefängnißstrafe bt« zu sech« Monaten, und wenn burch bie Handlung ein Schaden an ber Gesundheit eine« Menschen verursacht worben ist, auf Gefängnißstrafe bi» zu einem Jahre, wenn M>er ber Tob eine« Menschen verursacht worben ist, aus Gefängnißstrafe von einem Monat bi« zu brei Jahren zu erkennen.
$. 15. In ben Fällen ber §8- 12 bi« 14 ist neben ber Strafe auf Einziehung ber Gegenstände zu erkennen, welche ben bezeichneten Vorschriften zuwider hergestellt, verkauft, feilgehalten ober sonst in Verkehr gebracht sind, ohne Unterschieb, ob sie dem Verurtheilten gehören ober nicht; in ben Fällen der 88- 8, 10, 11 kann auf die Einziehung erkannt werben.
Ist in ben Fällen ber 88- 12 bi« 14 bie Verfolgung ober bie Verurtheilung einer bestimmten Person nicht ausführbar, so kann auf bie Einziehung selbstständig erkannt werden.
8- 16. In dem Urtheil ober bem Strafbefehl kann angeorbnet werben, daß bie Verurtheilung auf Kosten des Schulbigen öffentlich bekannt zu machen fei.
Auf Antrag be« freigesprochenen Angeschuldigten hat da« Gericht bie öffentliche Bekanntmachung ber Freisprechung anzuorbnen; die Staatskasse ttägt bie Kosten, insofern bie- selben nicht bem Anzeigenden auferlegt worben sinb.
In der Anorbnung ist bie Art ber Bekanntmachung zu bestimmen.
8- 17. Besteht für ben Ort ber Thal eine öffentliche Anstalt zur technischen Untersuchung von Nahrung«- und Genußmitteln, so fallen bie auf Grunb dieses Gesetzes auferlegten Gelbstrafen, soweit bieselben bem Staate zustehen, der Kaffe zu, welche bie Kosten ber Unterhaltung ber Anstatt ttägt.
Marburg, den 24. Mai 1879.
Zu den bevorstehenden Einweihungsfestlichkeiten am 28. und 29. b. M. hier sinb folgenbe befonbere polizeilichen Maßregeln erforderlich, bie hiermit zur öffentlichen Kennl- niß gebracht werben.
1. Für ben Fackelzug am 28. Abenbs.
Wegen beS beschränkten Raumes auf bem Schloßhofe unb auch zur Schonung ber dortigen Anlagen, ist dem Publikum der Zutritt zum Schloße von 8 Uhr ab versagt. E« werden die Thore des Schloße« gesperrt und ist der Durchgang nur den hierzu Berechtigten, welche sich entweder durch bie Festschleife als Festgenoffen ober durch Karten ber Archivverwaltung legitimiren.
2. Der Sandweg hinter dem Schloße wird, ben Fackelträgern frei gehalten unb wirb auch bei bereu Durchzug burch ben Schloßhof gleich hinter diesen ba« Thor wieder geschloffen.
3. Für ben 29. Vormittag« wirb von 10 Uhr bi« nach beenbeter Feier am Universitätsgebäude jeder Verkehr am Lahnchore und Rudolphsplatze untersagt und der Raum von der Einmündung des Hirschberges und der Untergasse bis zur Weideuhäuser-Brücke abgesperrt.
4. Zu ber kirchlichen Feier in der reformirten Kirche ist nur den mtt Karten hierzu versehenen Personen ber Eintritt gestattet.
Ich fordere hiermit Jebermann auf, burch Unterstützung der hierzu bestelltm Personen für bie Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung mit zu wirken.
Der Lanbrach: _________________________Schreiber.
Für bie Abgebrannten in Wiffebach find weiter bei uns ein- gegangen: Bon 0. H. 5 Mark.
Zur Annahme von weiteren Gaben ist gerne bereit bie Erved bet Oberh. Zeitung.
(•iwfanlt)
Die Bewohner berjenigen Straßen, burch welche der Zug geht, erlauben wir un« barauf aufmerksam zu machen, baß etwaige über die Sttaße reichenben Guirlanben unb onstige Decorattonen minbesten« 16 Fuß von bet Erbe entfernt fein muffen.
Einige Studenten, welche bei dem Festzuge mit Bannern reiten.