Marburg, Dienstag, 21. April 1879
XIV. Jahrgang
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Im Wolfsgru«».
Von Fritz Brentano.
(Fortsetzung.)
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Allem wie dieselbe ihre Kündigung hingmommen, das hätte rch ja selbst gesehen — keinen Augenblick habe sie dieselbe als nn Ernst geschehen betrachtet und heute, wo ihr endlich btt seinem energischen Auftreten die Augen aufgegangen seien, da sei alles Gift und aller Groll zum Ausbruch gekommen. Sie habe gewüthet, ja gerast, und sich in Drohungen gegen ihn ergangen, die ihn erschreckt hätten. Denn wenn er sich auch nicht so mit ihr eingelassen habe, daß sie auf gesetzlichem Weg Ansprüche an ihn machen könne, so habe er doch alles für seinen Namen, für die Ehre semer Stellung zu fürchten, wenn das Weib rede, und darum müsse die leidige Sache im Guten beglichen werden. Sie habe Geld von ihm verlangt — eine große Summe Geld, denn sie wolle jenseits der Grenze einen Burschen heirathen, der sich längst um sie beworben habe und wolle mit ihm ein kleines- Anwesen übernehmen das ihnen ihren Unterhalt gewähre. Er habe es für das beste gehalten, ihre Bedinguilgen anzunehmen; so sei die Sache nn für allemal ohne Geräusch aus der Welt geschafft.
Ich hatte dies alles theils gewußt, theils gefürchtet und doch war es für mich unendlich schmerzlich, diese Enthüllungen auS dem Mund des eigenen BaterS zu hören.
H damals geahnt, daß sie nur zur Hälfte auf Wahrheit beruhten — daß seine Versunkenheit eine unendlich tiefere war! Aber ich war ja noch so jung — ich glaubte ihm — glaubte a« eine bessere Zukunft.
Und als er mir utit stockender stimme vertraute, daß srme Vermögensverhältniss« seit dem Tod meiner Mutter zerüttet seien, daß et nicht im Stande sei, der Dirne die drohend verlangte Summe zu geben, wenn ich nicht helfe, da gab ich willig das mir zugefallene kleine Erbtheil hin und segnete das Geschick, welche« mir die Mittel bescheert
dies in hohem Grad peinlich, denn nur müh- bisher ihre Gegenwart ertragen. Ihr Be- sich nur während der ersten Tage in den
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gegen die Verwaltungsordnung gerichteten Verbrechen sowie für anderweitige durch die allgemeinen Strafgesetze vor- geschme Verbrechen." Es wird also nicht mehr vorkommen, daß die Schwurgerichte notorische Mörder, wie die Wjera Saffulitsch, freisprechen. Alle fortan ergriffen werdenden Nihilisten kommm vor das Kriegsgericht und ein | 5 ordnet überdies an, daß dieses Verfahren in allen Fallen angewandt werde, in welchen bis dato die Angeklagten noch nicht vor Gericht gestellt wurden, folglich auch m Bezug auf den Attentäter Svlowjeff. Allein die Kriegsgerichte werden auch die für Kriegszeiten festgestellten Strafen anzuwenden haben, folglich auch die Todesstrafe, die tn Rußland sonst nicht besteht. Die Mörder werden nicht nut der Verbannung nach Sibirien davonkommen, sondern ihre Thatm mit dem Leben bezahlen müssen. Ein 6. Ar- ttkel gibt den Generalgouverneuren folgende Befugnisse: a. alle Personen auf administrativem Wege aus den betreffenden Ortschaften zu entfernen, falls der weitere Aufenthalt derselben daselbst al« schädlich anerkannt wird; b. nach chrem unmittelbaren persönlichen Gutachten alle Personen ohne Unterschied zu verhaften, wenn dies nothweuvig erscheint; c. Zeitungen und Zeitschriften, falls deren Richtung verderblich erscheint, zeitweilig oder für immer zu- unterdrücken; d. überhaupt solche Maßregeln zu treffen welche behufs Auftechterhaltung der Ruhe für nothwendig erkannt werden. Das sind allerdings harte Bestimmungen, die über jene des deutschen Socialiftengesetzes weit hinaus^ gehen und dem Gouverneur die unumschränkteste Gewalt einräumen.
We „Pol. Corresp." meldet aus Belgrad: Das Gefecht der türkisch-armenischen Banden mtt serbischen Grenzwachen dauerte gestern den ganzen Tag und setzte sich heute fort, nachdem mittlerweile reguläre serbische Truppen den Grenz- «sachen Hülfe gebracht hatten. Die Nachricht des Vordringens der Arnauten ist bis jetzt nicht unbestätigt
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Deutsches Reich.
verli«, 18. Aprll. Se. Majestät der Kaiser gedenkt Anfangs Mal wieder von Wiesbaden nach Berlin zurückzukehren und theils hier, theils in Babelsberg zu residiren Nach der Feier der goldenen Hochzeit wird der Kaiser alsdann sich zur Kur nach Teplitz begeben. Weitere Dispo- sitionen sind noch nicht getroffen. A« der Feier des 50- fahrigen Ehejubiläums werden außer den deutschen Fürsten und nahe verwandten Herrschern auch die Kaiser von Oesterreich und Rußland, der KöUig von Italien und, wie es heißt, auch der König von Spanien Theil nehmen. — In der Admiralität ist es nach einer Berliner Correspon- denz der „Leipz. Ztg." zu enisten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Chef und dem Director des Marinedeparte-
ganze Tiefe deS Hasses ersah, den das Weib gegen mich hegte, die sie als die einzige Ursache ihrer Verstoßung auS einem Haus betrachtete, wo sie mehr Herrin als Dienerin war. Endlich raffte ich mich auf und verließ mein Pmmer, zu einer benachbarten Familie stüchtend, wo ich einige Stunden bis zum hereinbrechenden Abend verbrachte.
, Als ich heimkehrte war der Friede anscheinend herge- '' r « r . rne bewegte sich in der Küche, als ob nicht« vorgefallen sei, und nur die tückischen Blicke, welche sie mir von Zeit zu Zeit zuwarf, bekundeten noch den Sturm, r x m m ?°6.tc" Mein Vater saß in unserem geweinschaft- llchen Wohnzimmer und empfing mich mit ungewohnter Milde und Herzlichkeit. Als das Abendessen abgetragen war, dem wir beide nur spärlich zugesprochen hatten, machte P”1. l" ^steckten Wendungen Enthüllungen, deren er mich nie thnlhafttg gemacht hätte, wäre er nicht gewiß ge- wcsen, baß ich emen großen Thell der Scene am Nachmittag gehört habe. Nach fernen Betheuerungen trug die
a“e ,nbem sie die Zerfahrenheit und dm Lebensmißmuth des alleinstehmdm Mannes benutzt habe, um sich nach und nach zu einer Stellung im HauS empor zu schwingen, bte er mir nicht näher definiren könne. Er habe sich eme Zett lang mit dem Gedanken getragen, sie zur Frau zu nehmm und demselben auch in einer schwachen Stunde ihr gegenüber Ausdruck gegeben. Von da ab habe er keine Ruhe mehr gehabt und bald habe sie sich in einer Weise betragen, daß an die Stelle seiner anfänglichen Zuneigung ein iwmermehr sich steigender Widerwille geirrten und der Entschluß in ihm gereift sei, sich ihrer auf alle Fälle zu entfcbigen. Wie eine Erlösung habe er es be- griifjt, al« ich in das Haus gekommen und ihm dadurch Gelegenheit gegeben war, der Sabine oen Laufpaß zu geben.
Berlin übersiedeln wird, zum Generalreferenten der Commission zu bestellen. Um Geh. Rath Pape finanziell zu entschädigen, soll derselbe mit dem Gehalt, das er als Präsident des Reichsoberhandelsgerichts bezieht, zur Disposition gestellt oder pensionirt werden, so daß e« dieser- balb einer besonderen Vorlage an deu Reichstag nicht bedürfen würde. 0
Die Kaiserin hat an den Vorsitzenden des bermalen in Berlin tagenden Chirurgenkongreffes, Professor v. Sangen« deck, tn Berlin folgendes Handschreiben gerichtet: neuerer Zeit hat die Krankheit DiphlhentiS größeren Umfang gewonnen und ihre Erscheinungen sind an einzelnen Orten unter Umständen aufgetreten, die zu besonderer Erwägung Anlaß geben. In Unserem Familienunglück scheint eme ernste Mahnung zu liegen, dieser Frage näher zu treten. Es würde sich wohl darum handeln, auf dem Ge. biete jener Krankheit eine praktische Vereinbarung zu Stande zu bringen zwischen den Forschungen der Chemie, der Medizin und der Chirurgie. Da nun letztere die hervorragendsten Namen ihrer Wissenschaft hier versammelt, habe Ich geglaubt, Mich an Sie wenvm zu können, um als Ver- treterin und im Namen des FrauenlazarethvereinS einen internationalen Preis zu stiften, der in Jahresfrist derjenigen Arbeit zugewendet werden würde, welche diese Auf. gäbe am besten lösen kann. Berlin, 15. April 1879 Augusta."
Hinsichtlich der umlaufenden Gerüchte in Betreff der Statthalterschaft für Elsaß-Lothrmgen erklärt die „N Pr Ztg.", daß der Feldmarschall Frhr. v. Mantmffel nach wie vor der einzige für diese Stelle in Aussicht genommene Cai'didat ist. Der demnächstige Rücktritt des Ober-Präsidenten v. Moeller in Straßburg gilt al« sicher.
®n kaiserlicher Ula« hat die Maßregeln publicirt, welche gegen die Mörderpeft in Rußland ergriffen werden sollen. Sie bestehen in der Ernennung von Generalgouverneuren in Petersburg, Charkow, Odessa Moskau, Kiew und Warschau, denen auch die Civilverwaltung unterstellt ist. Nach dmtschem Sprachgebrauche: Zn dm sechs Hauptstädtm Rußlands und bett dazu gehörigen Gouvernements ist der Belagerungszustand proclamirt. Dm Gmeralgouvemeuren sind auch die Lehranstalten aller Ressorts unterstellt; diese sind bekanntlich die Nester de« NihiltsmW. Am wichtia- sten ist der §. 4 des kaiserlichen Uta«, welcher lautet- Dm Gmeralgouvemeuren wird es überlasien, alle Personen des Civtlftandes tn dm ihnen unterstellten Ortschaften dem Kriegsgerichte zu übergeben mit Amvmdung der für Kriegszeiten festgestelltm Strafen, und zwar gilt dies, unabhängig von dm in dem Ukas vom 9. August v. I. be- zeichnetm Fällen, auch für andere Arten politischer oder
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Herrn fenjen gehalten, welche ihr durch ihre Dimerpflicht ge- jtn waren; bann war sie frech und immer frecher ge- ^rden und nur um des lieben Friedens willen hatte ich schwiegen — die Kündigungsfrist war ja ohnehin bald ----Als sie aber vorüber war, da trug ich diesen Wänb nicht länger unb ich machte bem Vater einige nicht > aaff^bberstehende Andeutungen, daß ein längeres Verbleiben * Dime mir äußerst zuwider wäre. Auf feine gereizte <*8e, was ich an derselben auszusetzen habe, gab ich keine «wort, aber er mochte in meinen Blicken etwas gelesen 11 -^UT was den Rest von Scham und Mannesehre in ihm lfstachelte, da er mir kurz andeutete zu gehen und die
:mam ntthschafterin in sein Zimmer zu- senden.
Die Scene, welche nun erfolgte, war schrecklich. Gott mein Zeuge, daß ich nicht mit Willen dieselbe erhorchte. Ffang« vernahm ich in meinem jenseits des Corridors Gyenen Stimmer nichts von der geführten Unterredung;
w aber tönte die kreischende Stimme der Dirne zu mir gber und ich hörte Dinge, welche meine schwärzesten Mrchtungen bestätigten. Vergebens versuchte mein Vater - Wüthende zu besänftigen, vergebens gebot er chr in Ritt 4' Zubern Ton zu schweigm, gerade das letztere reizte ihren 16.76, auf da« äußerste und immer schriller tönte ihr ®e= fri durch das Haus. Willenlos und zitternd vor Auf-
«kg lauschte ich dem Gespräch, au« welchem ich die
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lieber die Vorarbeiten zu dem deutschen Civilgesetzbuch ^wird Folgendes gemeldet: Die mit der Ausarbeitung eines ft Deutschen Eivilgesetzbuchs beauftragte Commission hat be- [112Mnntlich für die Abfassung der fünf Haupttheile des Ge- besondere Redaktoren bestellt. Sobald diese ihre ■«»»»fArbeit vollendet haben, soll das Plenum der Commission fftraßeiznsammmtretm, um die Entwürfe durchzuberathm. Neuer- - _1bing« hat nun der Redaktor für das ehelich Güterrecht Tfh und Erbrecht, Mnisterialrath Dr. Schmidt in München, lUfP von ihm aufgestellten Theilentwurf eingereicht und
4 Dr. Schmidt in München, , , Theilentwurf eingereicht unb
itb derselbe, sobald die Vervielfältigung erfolgt ist, den litgliebern der Commission zugehen. Die übrigen Ent- ürfe werden im Laufe dieses und in der ersten Hälfte 8 nächsten Jahres folgen, so daß die Berathnngen der — vmmission nach der vorläufigen Annahme nicht vor dem h D^patherbste nächsten Jahres beginnen können, so sehr auch -en« des Reichsjustizamts die Beschlmnigung der Ar- rfle.’ gewünscht wird. Wie man hört, ist es die Absicht, en Präsideitten der Commission, Geh. Rath Dr. Pape, __, F »ach der Auflösung des Reichsoberhandelsgerichts nach
■ fl Ä Anzeigen nimmt entgegen:
l J " ‘ ™ — _ ■ die Expedition d. BlatteS
11 W ÄwAÄAA A sowied.Annoncen-Bureaux
F I ||| Tlftt A von G-L-Daube LCo. in
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/ 1 ^11 I I II II II Hermann'sche Buchbandl.
y -^kz -M/ MM ▲ daselbst; Jnvalidendank
V | I [ ' ’ F " ~ Berlin; L. ThieneS in
' _____ II | 7 'SwV' *7 Elberfeld; C. Schlotte in
H die Postämter^ Dünsche? durch die Expedition (Koch'iche
----- . Die Bertheilung der Motive zu dem Zolltarifgesetze e«n: $ toi-.6ereit6 niitgetheilt erfolgt, dieselben umfassen 400 Druckseiten. Um eine Vergleichung der Sätze des Tarif- --entwürfe mit dem geltenden Tarife unb ben Zollsätzen unserer Grevznachbarn zu erleichtern, sind den Motiven vier Anlagen beigefügt: 1) eine Vergleichung des neuen Tarif- entwurfS mit dem jetzigen Zolltarif, so wie mit den Tarifen von 1860 und 1865, 2) der österreichisch-ungarische äoll- tarif vom 27. Juni 1878, 3) der den französischen Kammern im Februar 1877 vorgelegte Gesetzentwurf eines all- gemeinen Zolltarifs, 4) das von den eidgenössischen Räthen der Schweiz im Juni 1878 in erster Berathung angenommene Bundesgesetz, betreffend einen neuen Schweizer Zolltarif.