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"■ttfr. 71.

Marburg, Dienstag, 25. März 1879

XIV. Fahrgug

testaur.

-^^kigen nimmt tmgtgen: 281 Bxptdttisnd.vlatte», > «ed.Nnnoncrn-Bureaur ' j, Th. Dietrich 4 Co. in

„ ■ , |to und Hannover; LH. lei9eB htrich in Frankfurt a.M.;

irsenftein 4 Keglet in «ntfurt e. M., Berlin, iprig, Lvln ic.; Rudolf hß, in Berlin, Frank­furt a. M. ic.

Jfitinij.

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d. Blatt«*, sowie d. Annoncen-Bureaux von G- L- Daube & Co. in Frankfurt a. M; Jäger'sche Buchhandlung daselbst; Hermann'sche Buchhandl. daselbst; Jnvalidendank in Berlin; W. ThieneS in Elberfeld; C. Schlotte in Bremen.

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Qrfebtint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für da» Quartal mit der wöchentlichen Berlage „JllustrirteS So«»tag«blatt durch die Sxpedrtron («och fche Buchdrucker ei) bezogen 3k Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg. (ejcl. Bestellgebühr). — Jnsertwnsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pf«.

Für in der Expedition zu ertbeilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pf«, berechnet.

Zur Revision »er Sewerbeordunug.

। nb Plänen die baldigen und die sonstigen technischen Ein- ßknichtungen der Anstalt den gesundheitspolizeilichen Ansor-

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Harte Kämpfe.

Novelle von Ludwig Habicht.

(Fortsetzung.)

* Bett­ie,

Vielleicht würde sie trotzdem an seiner Treulosigkeit weifelt haben, wenn nicht der Vater ihr beständig Ver- ft gepredigt und daS Benehmen Hippolyt's al« etwa« lbstverständlicheS hingestellt hätte. Er hatte während er Dienstzeit in vornehmen Häusern hinlänglich Gele- heit gehabt, da« Treiben der jungen vornehmen Herren en zu lernen'und sich durch seine untergeordnete Stelle baran gewöhnt, solch leichtsinnige« Spiel mit Herzen nicht —so empörend zu finden, wie es dem reinen Gemüth Genevisve'S erschien. Er wurde nicht müde, au« seiner Käst Vergangenheit solche und ähnliche Beobachtungen zum Besten 1» geben und die Wirkung auf seine Tochter blieb nicht tu«. In ihrer jungen Brust erwachte ein Mißtrauen t (zS Pzen die Ehrlichkeit der Aristokraten und je mehr ihr btt Vater auseinandersetzte, wie diese Leute au« reiner Höflichkeit zur Lüge und Verstellung, ihre Zuflucht nehmen wüßten, je widerwärtiger erschienen ihr jene Kreise.

"S Charte« wußte die düstern Bilder noch zu ergänzen, eine Schilderungen de« Lebens und Treiben S der Aristo» ratie hatten eine solche Schärfe und er wußte sie mit so ttl Beispiele zu unterstützen, daß GeneviöveS Glauben an bit Ehrlichkeit eines Adeligen tief erschüttert wurde. Und * Hippolyt hatte noch immer nicht geantwortet, selbst nicht tuf ihren zweiten Brief; er war so falsch und treulos, j- Ke sie Alle, von denen sie jetzt beständig hörte.

£*76,1 Jetzt trat Charles mit dem Werben um die Hand Gene- bieve's deutlicher hervor, und wie hätte das junge Mädchen dem __, Drängen ihres Vater« auf die die Dauer widerstehen können? Er

1 H in einer raschen Heirath die beste Rettung für sein

M «dnung vor:

V 1 2. Die Landesregierungen sind befugt, außerdem

u bestimmen, daß: a. die Erlaubniß zum Ausschänken >vn Branntwein oder zum Kleinhandel mit Branntwein

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mmgen nicht entsprechen."

Nach den statistischen Angaben über die Zunahme der betreffenden Anstalten unter der Herrschaft der Gewerbe- rkei rdnung ist, wie die Begründung de« Entwurfes ausführt, kau ie Frage nahe gelegt, ob daS Gesetz die Voraussetzungen kurt ir die Einrichtung der hier in Rede stehenden Anstalten [78 ichtig normirt habe. Die Bedenken, welche gegen die Be- timmungen deS Gesetzes erhoben werden, gehen nach zwei de ich Achtungen. Zunächst haben sich Zweifel darüber ergeben, ix, ber b unter der Zuverlässigkeit, welche daS Gesetz fordert, anx's ediglich die bürgerliche Unbescholtenheit oder gleichzeitig ssr.elche persönliche Eigenschaften zu verstehen sind, welche eine mck, achgemäße Leitung der Anstalten gewährleisteten. Abge- t bk- ehe» von dieser Unklarheit, hat die Bestimmung des § 30 riech, lbsatz 1 sich inhaltlich als unzureichend erwiesen. Sie ■ ,tbi ausschließlich das snbjective-Moment hervor, läßt da- 0. M. egen den Zustand der Anstalten ganz unberücksichtigt. Sie z bei pncht nicht einmal aus, daß die Concessivn nm für eine »estimmte Anstalt zu ertheilen ist. Und doch ist dieses von vesentlicher Bedeutung. Tie Unzulänglichkeit des Gesetzes st von ärztlichen Vereinen betont worden. Cs war daher ine andere Fassung der gesetzlichen Bestimmungen dringend

Auf der Tagesordnung des Bundesraths stand am Lütwoch der Entwurf eine« Gesetzes, betreffend die Ab- Boftei nberung der §§ 30 und 33 der Gewerdeordnung; der- [77 ibe ist, wie die „Nordd. Allg. Ztg. mittheilt, im Auf- — :age de« Kaisers durch den Reichskanzler dem Bundesrath »gegangen. Dieser Gesetzentwurf besteht aus drei Para- raphen und bezeichnet im ersten die Abänderung deS § 0 Absatz 1 der Gewerbeordnung dahin, daß derselbe inftig lauten soll:

Veitz ^Unternehmer von Privat-Kranken-, Privat-EntbindungS- initt nb Privat-Jrrenanstalten bedürfen einer Concessivn der billij ihnen Verwaltungsbehörde. Die Concessivn ist nur zu [70 tragen, wenn a. Thatsachen vorliegen, welche bie Unzu- lpN krlässigkeit de« Unternehmers in Beziehung auf die Sei-- 11 *• mg oder Verwaltung der Anstalt darthun, b. wenn nach m von dem Unternehmer einzureichenden Beschreibungen

jeboten.

ittilä §§ 2 und 3 des Entwurfs handeln von der Erlaubniß

1879 »es Kleinhandels mit Branntwein u. s. w. Der Entwurf chlägt folgende Faffung des § 33 Absatz 3 dcr Gewerbe­

oder Spiritus allgemein, b. die Erlaubniß zum Betriebe der Gastwirthschaft, oder zum Ausschänken von Wein, Bier oder anderen, nicht unter a. fallenden geistigen Getränken in Ortschaften mit weniger als 15,000 Einwohnern, so wie in solchen mit einer größeren Einwohnerzahl, für welche die» durch Ortsstatut festgesetzt wird, von dem Nachweise eines vorhandenen Bedürfnisses abhängig sein solle. § 3. Die Bestimmung des § 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 12. Juni 1872, die Einführung der Gewerbeordnung des Nord­deutschen Bundes vom 21. Juni 1869 in Baiern, wird hiermit aufgehoben.

Die Begründung zu dieser Gesetzänderung führt aus, daß die Zahl der Wirthschaften, welche mit dem Schänken geistiger Getränke sich befassen, seit einer Reihe von Jahren in einer die Vermehrung der Bevölkerungszahl übersteigen­den, unverhältnißmäßigen Zunahme begriffen war. Die nachtheiligen Folgen sind zunächst auch vielfach in den Ver­handlungen von Gemeinde- und Bezirksvertretungen, dem­nächst aber in den Berathungen der parlamentarischen Körperschaften einzelner Bundesstaaten und endlich auch in den Berathungen des Reichstags hervorgehoben worden. Die angestellten Ermittelungen über die Vermehrung der Gastwirthschaften rc. haben einen in hohem Maße uner­freulichen Zustand aufgedeckt. In Preußen z. B. haben sich in der Zeit von Ende 1869 bis Anfang 1877 die Gastwirthschaften von 42,187 auf 69,912 = 44 Procent, die Schankwirthschaften von 62,869 auf 86,055 — 23 Procent, diese Anlagen zusammen von 11,056 auf 146,967 ----- 31 Procent vermehrt. Die Vermehrung ist vorzugs­weise dem Bralintweinschank zu gute gekommen. Diesem Uebelstande zu steuern, reichen nach den gemachten Er­fahrungen selbst die mit aller Schärfe geübten polizeilichen Controlmaßregeln nicht aus. Einer Rechtfertigung, daß gegen den Mißbrauch eingeschritten wird, wird es nicht be­dürfen. Die Mittel zur Beseitigung der Mißstände er­blickt die Vorlage nun in einer Erschwerung der Vorbe­dingungen für die Erlaubniß zum Wirthschaftsbetrieb. Diese Erschwerung erscheint nur in der Art möglich, daß den Behörden in gewissem Umfange die Entscheidung da­rüber anheim gegeben wird, ob ein Bedürfniß zur Ver­mehrung solcher Wirthschaften vorliegt. Die Vorlage will jedoch die Erlaubniß zum Wirthschastsbetriebe nicht unbe­dingt von der Bedürfnißfrage abhängig machen. Sie ist zunächst dabei stehen geblieben, daß die Prüfung des Be­dürfnisses nur dann Platz greifen soll, wo die Landes­regierungen dieses für nöthig erachten. In welchem Um­fange die Landesregierungen von den vorgesehenen Befug­nissen Gebrauch machen wollen ist ihrem Ermessen an­heim gegeben.

armes Kind, und da ihm Charles Blondet ein ziemlich bedeutendes Vermögen nachgewiesen, hielt er diese Serbin» • düng für äußerst passend und vortheilhaft, um so mehr, als ihm plötzlich Gerüchte zu Gehör kamen, die dem guten Ruf seiner Tochter gefährlich wurden. Wie sie entstanden, wußte Niemand; aber die Liebschaft Genevisve'S mit dem Herrn von Brevelay war jetzt in Aller Munde und man flüsterte sich die häßlichsten Dinge zu.

Der alte Cadoudal war in Verzweiflung; er ließ sich von seinem Freunde Charles einen Brief an Frau von Brevelay aufsetzen, worin er ihr mittheilte, daß e« ihm un­möglich sei, die Verwaltung deS Schlosses weiter zu führen und sie möge so bald wie möglich für einen Nachfolger sorgen. Er wäre eS dem Rufe seiner Tochter schuldig, die ihm in jener bedrängten Zeit übertragene Stelle unbedingt aufzugeben. Nun hielt er eine rasche Heirath für das ein­zige Mittel, dem häßlichen Gerede ein Ende zu machen. Zum Glück glaubte Charles an all die abscheulichen Ver- läumdungen nicht, denen Genevisve so plötzlich und heim­tückisch ausgesetzt worden, und dies Vertrauen hob ihn noch mehr in der Gunst des alten Cadoudal, ja machte selbst auf Genevisve einen guten Eindruck. Ihr junges Herz wurde von den auf sie einstürmenden Erfahrungen zu tief erschüttert; es verlor jeden Halt und überließ sich willenlos der Führung des Vaters. ES war ihr auch gleichgültig, wie sich ihr Schicksal gestaltete. Sie ließ Alles mit sich geschehen und wurde die Braut Charles Blondet'S, ohne den geringsten Widerstand zu leisten.

War ihr Bräutigam klug genug, oder lag eS in seinem Wesen, er rüttelte sie durch keine ZärtlichkeitSäußerungen, die am ehesten ihren Widerstand gereizt hätten, auS ihrer Schwcrmuth auf. Mit keinem Wort verrieth er die Gluth seines Herzens und während et dem alten Cadoudal die Leidenschaft seiner Empfindungen dargelegt, saß er an der

Tagesbericht.

Der Kaiser empfing am Sonnabend zu seinem Geburts­tage um 117« Uhr die Glückwünsche des kleineren könig­lichen Hofes, wozu die Generaladjutanten und Flügeladju­tanten und der Hofstaat der Kaiserin gehören. Nach dem Empfang der Gratulationen der Mitglieder der königlichen Familie und der fremden Fürstlichkeiten um 12 Uhr em­pfing der Kaiser um 1 Uhr den Feldmarschall Grafen Moltke und eine halbe Stunde später den Fürsten Bismarck.

Die „Nordd. Allg. Ztg.*' schreibt: der von der Zolltarif-Commission ausgearbettete Gesetzentwurf mit einem die einzelnen Positionen eingehend rnotivirenden Bericht liege bereits gedruckt vor und sei Minister Hof­mann übergeben worden. Die Commission werde zum Zwecke der letzten Revision des Tarifs und der definttiven Erledigung der Position der Chemikalien am Sonntag und Montag Sitzung halten. Der völlige Abschluß der Arbeiten stehe bis Dienstag in Aussicht. Der 3., 4. und 7. Bundesrath-Ausschuß würden am Mittwoch in die Be- rathung des von dem preußischen Bevollmächtigten vorge­legten Tabakssteuer-Gesetzentwurfs eintreten.

Dem Reichstage sind von städüschen Behörden, Han­delskammern u. s. w. aus Pillkallen, Mannheim, Harburg, Berlin, Pöftneck, Lyk, Stralsund Petitionen zugegangen, welche sich gegen die Zollpolitik des Reichskanzlers aus­sprechen. NamenS der Fleischerinnungen zu Darmstadt und Offenbach die Vorsitzenden und Schriftführer: Reso­lution einer am 2. März 1879 zu Darmstadt abgehaltenen Versammlung dahin, daß sie im Interesse des konsumirenden Publikums sowohl wie der Landwirth chaft und des Flei­schergewerbes einen, die einheimische Produktion genügend schützenden Zoll auf überseeische Fleich- und Fellwaaren für in erster Linie geboten hält. Martin Bresch zu Berlin, bittet, die Reichsregierung aufzufordern, die Genehmigung zur Errichtung von Schlachthäusern an der russisch-österreichischen Grenze, soweit solche durch innere Einrichtung und sanitäts­polizeiliche Ueberwachung die erforderlichen Garantien dar- bieten, zu ertheilen. Der Vorstand des Vereins für das Notariat in Rheinpreußen bittet, den Herrn Reichskanzler zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch welchen der § 36 der Gewerbeordnung, soweit in demselben da« Gewerbe der Auktionatoren freigegeben ist, aufgehoben wird. Die Handelskammer zu Frankfurt a. M. bittet, zu erwägen, ob und inwieweit die betreffenden hohen Bundes­staaten berechtigt sind, der im höchsten Interesse des allge­meinen Verkehrs liegenden Herstellung der Mainwasser­straße Bedingungen entgegenzustellen, welche geeignet find

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Seite seiner jungen Brant kalt und schweigsam, ja zuweilen, wenn er sich unbemerkt glaubte, streifte sogar ein finsterer, fast tückischer Blick das liebliche Antlitz Genevisve'S. Viel­leicht grollte er ihr heimlich, daß sie trotz alledem das An­denken Hippolyt's aus ihrem Herzen nicht zu tilgen ver- vermochte und ihm ehrlich bekannt hatte, wie sie ihn nie vergessen könne.

Charles ließ sich durch nichts abschrecken und wünschte die baldige Vermählung. Auch der alte Cadoudal war da­mit einverstanden und wenige Wochen später erfolgte, mit all dem Aufwand und der Feierlichkeit wie sie in der Bre­tagne üblich sind, die Hochzeit. Trotzdem verlief daS ganze Fest sehr still und traurig. Die Braut vermochte ihren tiefen Schmerz nicht zu verbergen und wie auch der Vater ihr heimlich zuwinkte, die Verwandten sie aufzuheitern such­ten, ihre Thränen flössen doch unaufhaltsam. Selbst der Bräutigam machte auf die Hochzeitsgäste einen sonderbaren Eindruck. Er verhiett sich ernst und schweigsam, und alle Späße seiner Umgebung waren nicht im Stande, ihm ein Lächeln zu entlocken. Nicht einmal dem Wein sprach er herzhaft zu; mochten die Gäste auch noch so tapfer auf daS Wohl des Brautpaares anstoßen, Charles nippte nur an seinem Glase.

ES war eine traurige Hochzett, wie man sie in der Bretagne lange nicht erlebt, — darin waren Alle einver­standen. Der alte Cadoudal fühtte sich von dem Benehmen deS jungen Paares nicht wenig bedrückt und unwillkürlich stiegen in ihm Bedenken auf, ob er wohl Recht daran ge- tijan, daß er fein Kind fo entschieden zu diesem verhäng- nißvollen Schritt gedrängt. Doch eS war zu spät!

Charles hatte seinem Schwiegervater erklärt, daß er sich nach der Hochzeit in sein im Norden gelegener Hei- mathödorf zurückziehen wolle, wo ihm noch ein kleines, von ben Eltern ererbtes Besitzthurn gehöre und es war