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:r. 53

Marburg, Dienstag, 4. März 1879.

XIV Jahrgang

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Srschkint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen Beilage „JlluktrtrteS 8»nnta«»blatt" durch die Ervedition rfintfi’fSe Buchdruckerer) bezogen Mart, bunt btt Postämter des Deutschen Reiches 3 Mark 50 Psg. (ejcl. Bestellgebühr). — Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfg

Mr m der Expedttwn zu ertbetlende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Psg. berechnet.

Frankfurt a.M>; n & Logier in l «. M., Berlin, Löln re.; Rudolf

«jgen nimmt emgegen:

Spedition d.vlatte«, ffl «rd-Annoncen-Bureaux

- ' । Th. Dietrich & So. in Or lel und Hannover; Th.

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Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition b. Blattes, sowie d-Annoncen-Bureaux von G- L- Daube & Co. in Frankfurt a. M; Jägerische Buchhandlung daselbst; Hermann'sche Buchhandl. daselbst; Jnvalidendank in Berlin; W. Thienes in Elberfeld; C. Schlotte in Bremen.

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S» ” Berlin, Frank- 6518.) fM a. M. re.

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) Vom Eintritt in die Innung sind diejenigen auSge- , welche sich nicht im Besitz der bürgerlichen Ehren­befinden, und welche in Folge gerichtlicher Anordnung Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sind.

Reichstag wolle beschließen: den Herrn ReichS- zu ersuchen, einen Gesetzentwurf vorzulegen, durch die Gewerbeordnung nach folgenden Richtungen hin ndert wird.

I. Zu §. 32: Die Erlaubniß zum Betriebe des Ge- als Schauspielunternehmer ist dann zu versagen,

Tsgesbericht.

Die bereit- erwähnten Anträge der Abgeordneten v.

mntwein oder Spiritus ist auch dann zu versagen, wenn W-. Bcdürfniß zu einer solchen Anlage nicht vorliegt.

UL Zu 34, 36, 56-61, 63:

1) Das Gewerbe von Auktionatoren darf nur von

:n sttss png gewinnt, daß dem Nachsuchrnden die zum Bettieb beabstchttgten Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit oder [559 hing abgeht.

, II. Zu S- 33: Die Erlaubniß zum Betriebe der Gast- — Hschaft, Schankwirthschast oder des Kleinhandels mit

-rt ui 3) Die Heranziehung der Wanderlager zu den Gemeinde- [491 m ist an jedem Orte, in welchem dieser Gewerbebettieb Barth findet bis zu demjenigen Bettage zu gestatten, welcher ~ dem Betriebe eines stehenden Gewerbes von gleichem |1 i fange für die Dauer eines Jahres zu leisten wäre.

4) Zur Sicherung dieser Bestimmung ist den Inhabern LegittmationSscheinen, welche Maaren in ihren Ver- »stellen feilbieten, die Verpflichtung zur Anmeldung u * Gewerbebetriebes bei der OrtSbehörde aufzuerlegen. ^acfr^ IV. Der Titel VI. (M 84—104) über die Innungen L" m Sinne weiterer Entwickelung der den Innungen zu- ■ «den gewerberechtlichen Befugnisse vollständig umzu- fril iten und abei insbesondere von folgenden Gesichts-

Ken auSzugehen:

, 1) Die Innungen sind für bestimmte Bezirke zu bilden können aus Gruppen verwandter Gewerbe bestehen, eitti 2) Ein Zwang zum Eintritt in die Innung findet nicht

Harte Kämpfe.

Novelle von Ludwig Habicht-

(Fortsetzung.)

Der Gärtnerbursche dagegen schien keine Ahnung zu haben, Ke Krankheit der Frau von Brevelay in der Gesinnung s jungen Herrn etwas ändern könne. Al» ihm Hip- t zögernd und stockend mittheilte, daß er jetzt darauf chten müsse, entgegnete Baptiste mit gewohnter Keck- „Aber Sie haben ja Ihr Wort verpfändet." r junge Bre»>elay erröthete bis an die Schläfen, hatte er nicht mehr gedacht.

Und siehst Du nicht rin, daß ich augenblicklich nicht arme Mutter im Stich lassen darf? Wir muffen Vorhaben wenigstens auf einige Tage verschieben." »Nein," erwiderte Bapttste, „ich hab mir'S einmal vor- mrn, daß wir heute die Armee aufsuchen, und ich nicht länger warten."

rz angebunden drehte der Bursche seinem jungen jt H den Rücken und wirklich war er noch an demselben rmall» * zum Leidwesen seines alten Oheims verschwunden.

Hippolyt fühlte sich lange Zeit tief beunruhigt. Mit aus«« sichern Enthusiasmus hatte er im College Römer« i ^en und Römergröße beantwortet, die ihm die Lehrer :ert. dachahmenSwerthe Beispiele vorgehalten, und jetzt war Schicksal gezwungen worden, sein Wort zu brechen. ____ ^khr dieser Gedanke an ihm nagte, je mehr empfand 18^- l Bestreben, sich davon zu befreien, und wie von selbst 's er zu einer leichtsinnigeren Wettanschanung hinge- 8t DaS eiserne Geschick war an Allem schuld — er — w) wie ein Spielball desselben vor und damit verlor Halt. Der vertrauliche Verkehr mit Myon vollen- «ar Werk. Sie war ihm an Geist unb Charakter

besten. Dewitz, v. Helldorf und Ackermann, welche von denselben —Kamen der Deutsch-konservativen Fraktion in Reichstage rächt wurden, haben folgenden Wottlaut:

jenen betrieben werden, welche als solche von den ver- «ngsmäßig dazu befugten Staats- und Communalbehör- vder Corporattonen bestellt oder concessionitt sind.

2) Bei dem Gewerbebetriebe im Umherziehen ist der tauf on Waaren im Wege der Versteigerung zu ver- m.

4) Die Theilnahme an der Innung kann von statu­tarisch festzustellenden Voraussetzungen, insbesondere rück­sichtlich der Lehrlings- und Gesellenverhältnisse, sowie eines Eintrittsgeldes abhängig gemacht auch die Ablegung einer Meisterprüfung gefordert werden.

5) Bei Bildung einer neuen Innung bezüglich Umbil­dung einer bereits bestehenden Innung nach Maßgabe der hier niedergelegten Grundsätze muß Denjenigen, welche das betreffende Gewerbe mindestens ein Jahr lang selbstständig betrieben haben, die Mitgliedschaft bei der Innung auch ohne Nachweis über die Lehrlings- und Gesellenzeit und ohne Meisterprüfung auf Verlangen gewährt werden. — Gewerbetreibenden, welche aus Bezirken in denen Innungen nicht bestehen, ihren Wohnsitz in den Bezirk der Innung verlegen, darf der Zutritt zu derselben bei Erfüllung der sonstigen statutenmäßigen Bedingungen nicht versagt werden, wenn sie den Nachweis der Befähigung durch längeren selbstständigen Betrieb des Gewerbes oder Ablegung einer Prüfung geführt haben.

6) Die Innung ist die legitime Vertreterin des be- tteffenden Gewerbes. Ihr steht die Wahl für die Schieds­gerichte und etwaige höhere gewerbliche Verttetungskörper zu. Sie ist über die den fraglichen Gewerbszweig bettef- fenden öffentlichen Einrichtungen gutachtlich zu hören.

7) In bett Bezirken und für diejenigen Gewerbe, für welche Innungen nach Maßgabe dieser Grundsätze gebildet worden sind, können nur Mitglieder der Innung Lehrlinge zur Ausbildung annehmen.

8) Die Innung hat die Aufgabe, durch geeignete Ein­richtungen den Gemeingeist unter den Meistern zu wahren und das Bewußtsein der Standesehre, der Rechte und Pflichten selbstständiger Meister gegenüber dm Lehrlingen und Gesellen, den Mitmeistem und dem Publikum lebendig zu erhalten.

9) Der Innung steht zu: a. die Aufsicht über die Fachschulen; b. die Abnahme von Gesellen und Meister­prüfungen und Ausstellung der deSfallsigen Zeugnisse; c. die Aufsicht über das Lehrlingswesen, insbesondere die Ent­scheidung über die Aufhebung oder Dauer des Lehrverhält- nisses oder den Uebergang in ein anderes Gewerbe; d. die Aufsicht über das Gesellenwesen, insbesondere über die von dm Gesellen zu führenden Legitimationen;, e. die Verwal­tung der Kranken-, Hülfs-, Spar- und Jttvalidenkassen der Innung; f. die Fürsorge für die invaliden Gesellen, wie für die Wittwen unb Waisen ber Jnnungsmitglieder unb Gesellen.

10) Die Gesellen der Innung sind berechttgt, durch gewählte Vertreter in einem durch Statut festzustellenden Umfange an dm Befugnissen ber JnnnugSverwaltung, speciell bei ben Gesellenprüfungen, den an invalide Gesellen, rr r -. . fiHSB । । ।

weit überlegen, und gewann bald eine unbedingte Herrschaft über sein weiches, ohnehin sehr elastisches Gemüth. Selbst seine, politischen Anschauungen wußte sie nach und nach um­zugestalten und das wahnsinnige Treiben der Republikaner kam ihr zu Hilfe. Der wilde Volks-Repräsentant Carrier war in Nantes erschienen, um mit wahnsinnigem Fanatis­mus die letzten glimmenden Funken einer royalistischen Ge­sinnung auszutreten.

Erst guillottnttte man in Nantes bis der Scharfrichter vor Ermattung nicht mehr konnte, dann füftiirte man in ber Ebene von St. Maure, füftiirte Männer unb Kinder, Weiber mit Kindem an der Brust über fünfhundert. Aber dem fanattschen Carrier ging e« mit all dem viel zu lang­sam, die Vendee mußte von den Vaterlandsverräthern ge­reinigt werden und er sann auf eine Auskunft. In einer stillen Decembernacht, als Nantes von der Schreckensherr­schaft des Repräsentanten Carrier ein wenig Äthern zu holen hofft, löst ein flaches Fahrzeug, Gabarre genannt, die Anker, mit neunzig Priestern an Bord. Will man nach Belle-Jsle? Auf ein gegebenes Zeichm wird die Gabarre mitten im Loirestrom versenkt, mit ihrer ganzen Fracht geht sie unter. . . . Die neunzig Priester liegen mtt ihrem Sarg in der Tiefe. Es ist die erfte von Sanier’« weltbe­rüchtigten Noyadm. Ihr folgt eine zweite Noyade, bestehend ans 138 Personen.

Aber wozu noch länger eine Gabarre verschwenden, in­dem man sie mit versenkt! meint Carrier mit fürchterlicher Sparsamkeit. Man werfe die Leute hinaus, werfe sie hin­aus mit gebunbenen Händen, gieße einen beständigen Kugel­regen über ben Fluß, bis auch ber letzte verschlungen ist — daö verrichret's auch! Unmhige Schläfer in Nantes unb der Umgegend hören das Musketenfmer mitten in ber Nacht, wundem sich, was es bedeutet. Und Weiber in der Gabarre, die von ben rothen Mützen nackt anSgezogen

Wittwen und Waisen von Gesellen zu gewährenden Unter­stützungen — und bei ber Kassmverwaltung — Theil zu nehmen.

11) Die executivische Beitreibung der Jnnungsbeiträge und der von den Jnnungsgmossett wegen Verletzung statu­tarischer Vorschriften verwirkten Geldstrafen im Verwal­tungswege, durch die Gemeindebehörden, kann durch die Landesgesetzgebung festgestellt werden.

12) Den Gemeindebehörden steht das Recht zu, die Innungen zu überwachen unb die Abhülfe etwaiger Miß­stände herbeizuführen. Das Statut, so wie Beschlüsse über Abänderungen deö Statuts und über Bildung oder Auf­lösung einer Innung bedürfen ber Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.

13) Die zur Zeit gesetzlich bestehenden Innungen können ihre Statuten nach Maßgabe vorstehender Grund­sätze abänbern.

Der Congreß deutscher Landwirthe, welcher am 24. und 25. in Berlin tagte, hat einem von seinem Ausschuß ausgestellten Zolltarif feine Zustimmung gegeben. Ferner hat er den Beschluß gefaßt, durch eine an dm Reichskanzler zu entsendende Deputatton Ersterem den Dank aussprechen zu lassen für dessen thatkräftige Initiative in der Reform ber Steuer- und Wirtschaftspolitik. Dann hat ber Con­greß eine vom Frhm. v. Thüngen-Roßbach aufgestellte und begrünbctc wichtige Resolution über die Wucherfrage in der Art sich angeeignet, daß er dieselbe dem ständigen Ausschuß als Material für eine in dem Sinne der Reso­lution an den Reichskanzler und den Reichstag zu rich­tende Petition überwies. Die Resolution lautet: „Es ist zu unterscheiden zwischen kleinem und großem Wucher. Dem ersteren ist mtgegenzutteten durch 1) Festsetzung einer Zinsgrmze, 2) strafrechtliche Verfolgbarkeit, 3) recht­liche Unverbindlichkeit der eingegangenen Verpflichtungen, 4) Recht der Wiedereinklagung des vemrsachten Schadens für den Beschädigten, 5)Beschränkung der Wechselsähigkeit. Dem großen Wucher, wie er bei der Börse, dem Actien- wesen den Zettelbanken hervortritt, ist folgendermaßen zu begegnen: 1) Es ist eine procmtische [Besteuerung der Börsen- und Bankgeschäfte einzuführen, wobei ausländische Anleihen und Werthpapiere höher zu treffen sind als in­ländische. 2) Die Actienprivilegien sind zu beseitigen. Die Gründung neuer Aettengesellschasten ist zu verbieten. An ihre Stelle treten andere AssociattonmSformm, nämlich der Staat, die Communalverbände, ,die offene Handelsgesell­schaft, die Genossenschaft. Insonderheit sind die Actim- bahnen durch den Staat zu erwerben, die Pferdebahnen, Gas- und Wafferversorgungsanstaltm in das Eigenthum ber Städte überzuleiten, die Versicherungs-Acttengesellschaften wurden, die in der Todesangst baten, daß man ihnen ihre Sröcfe lassen möchte. Unb junge Kinder wurden hineingeworfen vergebens flehten ihre Mütter. „Wölflein," erroiebete die Compagnie Marae's, „die zu Wölfen werden würden."

Allmählich erlebte man Noyadm am Hellen Tage: Männer und Weiber »erben an Händen und Füßen zusammmgebunden und in'« Wasser geworfen, das nennt man manage republicaine, republikanische Hochzeit. Die blaffen Leichname schwimmen bunt durcheinander den Loire- sttom hinunter, die Fluth wälzt sie wieder zurück; Schwärme von Roben verdüstern den Fluß. Wölfe streifen am S-rande umher — Furcht und Entsetzm erschütterte jetzt auch die stärkste Brust.

Hippolyt hatte Anfangs von diesen finstem Vorgängen knne Ahnung gehabt, die Krankheit seiner Mutter nahm ihn zu sehr in Anspruch; sie wollte ihn beständig um sich haben unb die wenige freie Zeit, die ihm übrig blieb, ver­brachte er träumend auf feinem Zimmer oder er verplauderte fie im ©arten mit Myon, die ihn dort immer zufällig traf und em wunderbares Talent darin zu besitzen schien, ihn überall aufzufinden. Und der junge Herr ließ sich gern anfsuchen; Myon hatte gar nichts so Männliches, Ama­zonenhaftes mehr in ihrem Wesen, sie konnte mit ihm freundlich fern, scherzen unb lachen, und dann sah sie ihn doch wieder mit solch seltsamen, funkelnden Blicken an, bie wohl geeignet warm, ein unerfahrenes Herz in stür­mische Bewegung zu setzen.

Hippolyt war noch unverdorben, sein Idealismus, den die vorsichtige Mutter al« beste Schutzwehr gegen alle« Ge­meine noch gesteigert, hatte ihn vor nieten Klippen bewahrt; nun kam er zum ersten Male mit einem für ihn glühen­den Fraumherzen in Berührung und es war kein Wun­der, wmn in ihm Alles aufloderte, was bisher niederge- halten worden. Myon zeigte ihm die Theilnahme einer