XIV. Mrgang
Marburg, Sonnabend, 1. März 1879
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en nimmt entgegen: Petition d.Blatte-, .Annoncen-Bureaux k Dietrich & Co. in
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" «stein & Bögler in Ul ff! tot a. M., Berlin.
Si Cöln re.; Rudolf I ; in Berlin, Frank-
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Anzeigen nimmt entgegen: die Ejchedition d. Blattes, sowie d- Annoncen-Bureaux von G- L- Daube & Co. in Frankfurt a- M; Jäger'sche Buchhandlung daselbst; Hermann'sche Buchhandl. ♦ daselbst; Jnvalidendank in
Berlin; W. Thiene- in Elberfeld; C. Schlotte in Bremen.
Meint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen Beilage „JllustrirteS SonutagSblatt" durch die Expedition (Koch'sche Buchdruckerei) bezogen Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Psg. (excl. Bestellgebühr). — Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfg.
Für in der Expedition zu ertbeilende Auskunft und Annahme von Adreffen werden 25 Pfg. berechnet.
te, daß mit der Anregung der Frage Seitens der
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ichti mmg eine Verletzung des Reichtages selbst, eine An-
auf dem rücksichtsvollsten Wege gegen den Reichstag
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vielmehr, indem sie die in Rede stehende Frage dem tage unterbreiteten, lediglich eine aus den bestehenden en sich ergebende Pflicht erfüllt und sie haben die-
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iztheit an sich getragen, welche sich theilweise auch auf rg ba Reichstag übertrug, und vor Allem auf der Auffassung
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Harte Kämpfe.
Novelle von Ludwig Habicht.
(Fortsetzung.)
kein Zweifel, es war Myon Blondet, die ihm angen- linlich zu suchen schien. Welche Verwandlung war mit vorgegangen! Während sie gestern ihm fast widerwärtig picnen war, nachdem er ihr Geschlecht erfahren, machte peute einen ganz anderen Eindruck auf ihn. Die kühne nbeerin war nicht schön, ihr sonnengebräuntes längliches ficht hatte selbst jetzt einen männlichen Ausdruck, und |uoch ruhten die Augen Hippolyt's mit Interesse aus I seltsamen Mädchen, das in den vornehmen Gewändern I eine Edeldame aussah. • Es schien als habe sie nie- I« andere Kleider getragen, so sicher und selbstbewußt | sie auf.
Als sie jetzt in der Nähe des jungen Manne« kam, gte sie hastig:
„H<chen Sie Ihr Fräulein Schwester schon gesehen?" „Nein, ich wollte erst einen Spaziergang machen." „Fräulein Marion ist nicht auf ihrem Zimmer, auch le Nacht nicht in ihr Bett gekommen, und ich bin in Lge, was ich der gnädigen Frau sagen soll, die schon I ihr gefragt."
ausgewiesenea Abgeordneten und die Rechte des Reichtages.
ie Reichstagssession hat mit einer lebhaften erregten dlung begonen: vor jeder anderen Frage kam der des Berliner Staatsanwalts in Betreff der beiden emokratischen Abgeordneten zur Berathung, welche chtet der gegen sie verhängten Ausweisung in Folge inberufung des Reichstages ohne Weiteres wieder in in eingetroffen waren, und über deren strafrechtliche
Die Behauptung, daß durch den Antrag des StaatS- fesitzer cks die Privilegien des Reichstags angetastet oder be- hsts« 1 word n seien, ist zunächst damit begründet worden, 8a» die Einberufung des Reichstages ein Ruf des Kaisers in da lllc einzelnen Mitglieder sei und daß durch denselben n-K» m jede anderweitige Anordnung ohne Weiteres außer t gesetzt werde.
ennu» Die Auslegung ist offenbar irrthümlich und zu weit Daat rd: der Ruf des Kaisers geht allerdings an alle Mit- - «r, aber nur insoweit für den Einzelnen kein gesetz-
olgung der Reichstag Beschluß zu fassen hatte.
. )ie Erörterung der Angelegenheit in der liberalen [trakt je hatte von vorn herein den Charaeter einer gewissen
g M 8 Hinderniß besteht, dem Rufe zu erfolgen. Daß die jea hsversaffung nicht jedes solche Hinderniß wegräumen M geht aus dem Artikel 31 hervor, welcher die bezüg- Privilegien festsetzt. Wenn in demselben bestimmt
den Monat März werden von allen Postanstalten Bestellungen auf die berhesstsche Zeitung mit deren Gratisbeilage
ustrirtes Sonntagsblatt
ommen.
Die Exped. d. Obeh. Zeitung.
[Hl Nun war er wieder daheim und er dachte mit Entsetzen an die gweilige Ordnung, die ihn erwartete. Um seine mißmuthigen I "sanken zu zerstreuen, wanderte er gleich nach dem Frühstück in 5 n Garten. Kaum war er einige Zeit in den einsamen Gängen rumgewandert, da sah er eine Frauengestalt auf sich zn- |C reiten. War e« möglich, der Flüchtling von gestern? A : würde ihn kaum wiedererkannt haben, aber es waren at( -selben Augen, die 'gestern so zornig aufgeblitzt, dasselbe male, dunkle Antlitz, das ihm so energisch vorgekommen
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Frau, ng der verfassungsmäßigen Rechte desselben beabsichtigt hr an en sei.
' c solche Absicht hat der Regierung bei ihrem Vorunbedingt fern gelegen; die betheiligten Behörden
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ist, daß „auf Verlangen des Reichstags jedes Strafverfahren gegen ein Mitglied desselben und jede Untersuchungsoder Civilhast für die Dauer, der Sitzungsperiode aufgehoben" werde, — so ergibt sich hieraus, daß selbst die in UntersuchungS- und Civilhast befindlichen Mitglieder nicht ohne Weiteres dem Rufe des Kaisers zu folgen, berechtigt find, sondern daß es dazu erst eines ausdrücklichen Verlangens des Reichstages bedarf; es steht ferner fest, daß ein in Strafhaft befindliches Mitglied überhaupt und selbst wenn es der Reichstag verlangen wollte, dem Kaiserlichen Rufe nicht folgen kann und darf.
Der Ruf zum Reichstage ist mithin keineswegs ein absoluter. Es gibt gesetzliche Hindernisse, demselben zu folgen, und die ordnungsmäßige Prüfung, ob solche Hindernisse im einzelnen Falle vorliegen, ist an und für sich durchaus keine Verletzung der Rechte des Reichstags oder feiner Mitglieder, wohl aber ist sie eine unbedingte Pflicht der berufenen Behörden.
Wenn eine gesetzmäßig verhängte Strafhaft die Wirkung hat, den Eintritt in den Reichstag zunächst zu verhindern, wie sollte nicht mindestens die Frage berechtigt, für die zunächst verantwortlichen Behörden unabweislich sein, ob eine ebenso gesetzmäßig verhängte Ausweisung nicht dieselbe Wirkung hat, — die Ausweisung auf Grund eines Gesetzes, welches so eben erst zum Schutze der bedroheten Staatsinteressen erlassen worden ist? Weder die Reichsverfassung, noch das Sozialistengesetz, noch irgend ein anderes Gesetz enthält eine Bestimmung, nach welcher die Wirkung der legal erlassenen Ausweisung eines Abgeordneten durch die Reichstagssession unterbrochen wird. Die Polizeibehörde und die Staatsanwaltschaft konnten daher die Rückkehr der ausgewiesenen Abgeordneten nicht ohne Weiteres als gerechtfertigt erachten, sie mußten um der Autorität des Gesetzes willen, die Frage zur ordnungsmäßigen Entscheidung bringen.
Der hierzu einzuschagende Weg war Aar vorgezeichnet: die Rechtsfrage konnte nur durch die Gerichte entschieden werden, — die Anrufung des Gerichts konnte aber nach Artikel 31 der Reichsverfassung nicht ohne Genehmigung des Reichstages geschehen.
Der Polizeipräsident und der Staatsanwalt haben daher vollkommen gesetz- und verfassungsmäßig gehandelt, indem sie die Sache zur Entscheidung der Gerichte zu bringen und zu dem Zwecke die Genehmigung des Reichstages einzuholen beantragten.
Nicht minder verfassungsmäßig war das Verhalten des Justizministers und des Reichskanzlers, wenn sie sich enthielten, durch eine selbstständische Entscheidung ihrerseits dem gerichtlichen Urtheil über die Rechtsfrage und der politischen Erwägung des Reichstags vorzugreifen, vielmehr
„Vielleicht hat sie dem alten Cadoudal einen Besuch gemacht," antwortete er nach einigem Nachdenken.
„Wollen Sie mir sagen, wo der Mann wohnt?" drängte Myon.
„Ich werde Sie dahin führen," sagte Hippolyt, der sich die Unruhe der Fremden nicht erklären konnte. Er sah in der Abwesenheit der Schwester nichts Besonderes- Vielleicht hatte sie ebenfalls vor Aufregung nicht schlafen können und dann einen Morgenspaziergang gemacht.
Schweigend legten sie den Weg zur Mühle des alten Cadoudal zurück. Sie sanden den Alten nicht zu Hause, nur sein Töchterchen war in der Stube und wußte keine Auskunft zu geben. Marion war noch nicht gekommen.
Während Myon mit finsteren Blicken Genevieve betrachtete, unterhielt sich Hippolyt in freundlichster Weise mit ihr. Sie gab ihm kluge und verständige Antworten.
„Kleine, Du wirst einmal hübsch werden," sagte er nach Art junger vornehmer Herren, die sich Niedriggestellten gegenüber schon etwas herausnehmen können, und streichelte ihre zum Abschied die Wangen. „Meinen Sie das nicht auch," wandte er sich zu Myon.
Diese ließ noch einmal ihre dunklen Augen über das Kind Hinweggleiten und sagte dann mit einem Anflug von Geringschätzung: „Sie ist sehr blond."
Trotzdem Geneviöve noch so blutjung war, fühlte Myon etwas wie von Eifersucht. Sie konnte sich selbst über ihr Empfinden nicht Aar werden und doch hatte sie die dunüe Ahnung, dieses kleine, blonde Geschöpf würde ihr irgend einmal störend in den Weg treten.
„Geueviöve hat schon jetzt wunderliebliche Augen," begann Hippolyt von Neuem zu plaudern, als sie jetzt das Haus verlassen hatten. Er wollte mit seinem Urtheil beweisen, daß er sich schon auf Frauenschönheit verstehe.
die Angelegenheit lediglich der Beschlußnahme des Reichstages unterbreiteten.
Von einem Versuche, die Rechte des Reichstages zu beeinträchtigen, kann bei dieser Lage der Sache in Wahrheit nicht die Rede fein, — vielmehr hat seitens der Regierung die strengste Beachtung von Verfassung und Recht und ebenso die volle Rücksichtnahme auf die Stellung und die Rechte des Reichstages stattgefunden.
Durch die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit der Ablehnung des Antrages des Staatsanwalts durste jbie Regierung sich nicht abhalten lassen, denselben dem Reichstage zu übermitteln. Die Ablehnung an und für sich hat die Regierung kaum überraschen können, überraschend und befremdlich war nur die Erregung über die angeblich verletzte Würde des Reichstages und die überwiegende Betonung dieses Gesichtspunktes, durch welche die Erinnerung an die großen gemeinsamen Interessen von Staat und Gesellschaft, welche vor Kurzem bei der Vereinbarung des Sozialistengesetzes den Reichstag mit der Regierung verknüpft hatte, in den Hintergrund gedrängt wurde. (Pr. C.)
Tagesbericht.
Der vom Abg. Schneegans im Reichstage eingebrachte Antrag der elsässischen Autonomisten lautet: der Reichstag möge den Reichskanzler ersuchen, daraus hinzuwirken, daß Elsaß-Lothringen eine selbstständige im Lande befindliche Regierung erhalte.
In Betreff der Postanweisungen enthält eine dem Welt- postvertrage beigefügte Denkschrift folgende Aufklärungen. Der Meistbctrag einer Postanweisung ist auf den Wnnch der übrigen vertragschließenden Theile auf 500 Franken- 400 Mk. festgesetzt worden. Obgleich dieser Betrag über den für den inneren Verkehr Deutschland« bestehenden Meistbetrag von 300 Mk. hinausgeht, so schien es doch gerachen, in diesem Punkte dem Votum der Mehrheit gegenüber Nachgiebigkeit zu bezeugen. Für den inneren Verkehr ergibt sich daraus, wenngleich nicht die nvthwendige, so doch die immerhin mit einer gewissen Berechtigung auftretende Folge, den Meistbetrng der Postanweisung von 300 auf 400 Mk. zu erhöhen. Die damit verbundene Unbequemlichkeit darf dem tiefer liegenden Gewinn der Anfügung an das Ganze gegenüber nicht in Betracht kommen, zumal die Ausdehnung der Betragsgrenze vortheilhaft für den Verkehr ist. Die Taxe ist auf 25 Centimen für je 25 Franken mit der Maßgabe festgefüllt, daß für eine Postanweisung bis zu 50 Franken mindestens 50 Centimen erhoben werden dürfen. Deutscherseits war eine Taxe von 50 Centimen für je 100 Franken vorgeschlagen. Es war indeß
Myon schien seine letzte Bemerkung gar nicht gehört zu haben, denn sie sagte hastig:
„Welche Nachricht sollen wir jetzt Ihrer Frau Mutter ringen.?"
»Ah Marion, nun, wer weiß, wo sie umhergeschwärmt," entgegnete er leichthin. „Seien wir ohne Sorge, sie wird schon wieder zum Vorschein kommen."
„Ich fürchte das Gegentheil," war die Antwort. „Als ich heute Morgen in das Zimmer Ihres Fräulein Schwester trat, lagen ihre Kleider unordentlich umhergestreut und Alles deutete darauf hin, daß sie in wilder Hast das Schloß verlassen habe."
Jetzt wurde auch Hippolyt nachdenklich:
„Weiß davon meine Mama?" fragte er nach einerPause.
»Nein, ich habe ihr nur gesagt, daß Fräulein Marion schon ausgegangen sei."
„Hm, ich begreife nicht, was meiner Schwester in den Sinn gefahren," murmelte der junge Brevelay und versank wieder in Schweigen.
So gelangten sie wieder in’« Schloß.
Kaum hatte Hippolyt einen Blick in das Zimmer seiner Schwester geworfen und sich davon überzeugt, daß die Ver- muthungen Myon's nur allzu begründet seien, da wurde er zu seiner Mutter gerufen. Sie schien sehr matt und angegriffen, denn sie lag noch zu Bett, und ihre Wangen waren im Fieber geröthet.
»34 muß mich gestern erkältet haben", sagte sie aus die besorgte Frage ihres Sohnes. „Doch wo ist Marion? Sie hat mir noch nicht guten Morgen gesagt; will der Trotzkopf sich ganz von mir entfremden? Und hab' ich nicht Sorgen vollauf, brauchen mir meine Kinder das Herz schwer zu machen?"
Hippolyt war um eine Antwort verlegen. Ihre klugen,