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Eschwege, 'M Februar. Der in Berlin verstorbene «merzienralh Heckmann, resp. befjen Erben, haben bet tot Eschwege ein Capital von 5000 Mk. geschenkt, mit ■ Bestimmung, daß die hiervon auskommenden Zinsen jährlich zur Unterstützung der Armm verwendet werden
Fulda, 5. Febr. Laut heute hier eingetroffener Ber-
ü bie Regierung ohne Mobification publiciren, weil sie [abe dadurch am besten allen sonstigen Sensationsgerüchten «gnen zu können glaubt. — Officielle Meldung aus Kschan von gestern: In Wetlianka und Umgegend be- Kkt sich kein Kranker. In Silistrenoje und bett betracht rttn Bezirken waren am 2. Februar 7 Kranke vorhan- t 2 traten hinzu und 4 starben. Gegenwärtig befinden i also dort 5 Kranke. In Tschernojarsk hat bie Krank- I nicht zugenommen. Zehn Grab Kälte.
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P— Krell, Major und etatsmäßiger Stabsofficier vom i tostfäl. Husaren-Regiment Nr. 8 ist als aggr. zum 2. L Husaren Regiment Nr. 14, v. Schönfeld, Major und «adronschef vom 2. Hess. Husaren-Regt. Nr. 14, als «mäßiger Stabsofficier in das 1. westfäl. Husaren-Re- fent Nr. 8. versetzt. Prinz von Croy, Major aggr. ■ 2. Hess. Husaren-Regiment Nr. 14, ist als Cskadrons- 8 in das Regiment einrangirt.
-.5 Fraukeuberg, 5. Febr. Schon vor einiger Zeit |eg die Nachricht durch die Hessischen Zeitungen, daß der jtoräfliche Oberförster Stübing in Biermünden 3 Wild- |peine erlegt habe. DaS Interessanteste war schon bei Bet Nachricht vergessen: Die beiden ersten Schweine er- jt Herr Stübing mittelst einer Doublette mit der Büchs. £e, indem 7 Sauen flüchtig an ihm vorübergiengen. Ke Sauen stürzten, die erste mit einer sog. Expcnsiv- jel, die zweite mit einer sog. btheiligen Kugel aus dem Ktenrohr Hinterm Blatte durchgeschossen auf der Stelle uuvtl|UM_6 verendeten — ein guter Schütze — gute Geschosse! kiebafr Jetzt kann dieser Berichtigung die weitere Nachricht hin- ' 1 tfügt werden, daß der genannte Herr am 3. d. Mts. seine Person die 5. Sau erlegt hat, während inzwi- n nur noch eine von einem seiner Forstschutzbeamten hoffen wurde. Ein so konsequent guter Anlauf ist bei 1 Vagabundenleben, das die Sauen hier führen, eine tue Erscheinung, und wird von Jägern um so mehr geleigt werden, als Herr Stübing entschieden bemüht gern ist, seine Untergebenen oder Jagdgäste zu Schuß
•v jjXjjter Verantwortlichkeit die genaueste und objectivste Be- t täalMerstattung zur Pflicht. Die eingegangenen Depeschen den Stand der Krankheit an den betreffenden Tagen
11."
knben?" Im Innern der Familien herrscht überall Klürzung, und am schlimmsten sind die armen Frauen fein, die gerade am wenigsten erponirt sind, wie beim hft die Besorgniß in dem Grade zunimmt, als man tanger zu fürchten hat. Nun kann man sich absolut nie Herren, und wenn man den Gedanken ausspinnt, so fin- Üman die Möglichkeit einer Ansteckung überall und im- k. Alle Häuser sind verschlossen wie Festungen, und ein Mttdj, den man macht, versetzt die ganze Familie in Bgft. Man sperrt dick zuerst in einen Räucherkasten ein, fen trittst du in einen Saal ohne Sopha, ohne Teppich Nt Gardinen, nur mit Rohrstühlen, hölzernen Tischen ft wachsleinenen Ueberzügen — Stoffe, welche man für fet pestfangend hält. Du hast vielleicht einen Empseh- ftgsbrief; er wird dir mit der Feuerzange abgenommen, Mltig durchräuchert und mit Mißtrauen geöffnet. Du robft, jetzt wird der Hausherr dir die Hauo zum Willemen reichen, aber er darf dich nicht anrühren; du fängst ^Gespräch an, eö führt augenblicklich auf die Pest; du W auf eine Partie Whist, aber vergebens, die Karten Km ja von Hand zu Hand; die Frau vom Hause ver- ihr Schnupftuch, du hebst es auf/ das Aergste, was »chun ka-7-nst, denn nun muß es erst gewaschen werden, ► fti‘V6 wieder anfassen tarnt. An Theater, an Bälle, Mschasten, an Clubs, Lesecirkel, Diligencen, kurz, an Md welche Art von Zusammenkünften ist nicht zu den- So ist die Physiognomie des geselligen, oder viel- iran, »Ar des ungeselligen Lebens in Pera während der Pest, stoslef^ ich glaube, daß du meiner Meinung sein wirst, daß Streck^ Gefahr zwar sehr viel geringer, die Unannehmlichkeit e, den weil größer ist, als man es in Ländern glaubt, die ist er ft Plage nicht kenne-. t,~
so ist j In diesem Briefe ist so viel von der Pest die Rede ge- n der MV, daß ich denke, man wird ihn an der Grenze ganz VockcMknders durchräuchern müffen.
opäisMfingoer nach Helsingborg ist die Dampfschifffahrt im Das Kattegat ist voll Eis.
hen Petersburg, 5. Februar. Es verlautet, der britische bezrMjchafter Lord Loftus verlasse demnächst den hiesigen lien Mftm und würde durch den ehemaligen Generalgouverneur jgganaba Lord Dufferin ersetzt werden. — Die hiesigen Mer bringen ein Telegramm der Börsenältesten von fc^an vom 4. Februar, wonach im ganzen Gouverne- L Astrachan gegenwärtig nur 6 oder 7 Typhuskranke ^befinden; es sei nicht die geringste Gefahr einer Epi- «e vorhanden; die Absonderung der Erkrankten von ^Gesunden habe sich als vollständig genügend zur Un- Mckung der Krankheit erwiesen. — Vorgestern sind Ito neue Erkrankungen in den bekannten Distrikten vor-
fügung des Provinzial - Schulkollegiums wird Herr Dr. Weidenmüller mit dem 1. April d. I. an das Gymnasium nach Marburg versetzt werden. Der Weggang des Herrn Dr. Weidenmüller von Fulda wird gewiß in allen Kreisen das lebhafteste Bedauern Hervorrufen, denn der Scheidende war nicht nur eine sehr tüchtige Kraft unseres Gymnasiums und ein sehr tüchtiges Mitglied unseres Vereins für Naturkunde, sondern auch eines der liebenswürdigsten Elemente unseres gesellschaftlichen Lebens. (H. B.)
Ha«a«, 4. Febr. Der hiesige Gemeindeausschuß schreibt gegenwärtig die Stelle eines Oberbürgermeisters aus und zwar zunächst für eine achtjährige Zeitdauer mit einem jährlichen Gehalt von 6000 Mk. Qualifikationsbedingungen sind in dem Ausschreiben nicht gestellt.
Bi» Landtage.
Berlin, 5. Februar 1879.
In der heutigen Sitzung des Abgeordnetenhauses wurde zurächst der Gesetzentwurf betr. die Deckung der erforderlichen Mehrkosten, für den Ban der Bahnen: von der Reichsgrenze bei Sierk über Trier und Coblenz unter fester Ueberbrückung des Rheins nach Oberlahnstein nach dem Antrag der Kommission mit dem Zusatz angenommen, daß die Mehrkosten aus den Mitteln zu entnehmen seien, welche für den Ban einer Eisenbahn von Hannover nach Harburg bewilligt sind. Auf den Wunsch des Abg. Windt- horst (Meppen) erklärte sich der Handelsminister Maybach bereit, den durch diesen Zusatz getroffenen Landestheil später in anderer Weise zu entschädigen. Hierauf nahm das Haus die Berichterstattung über eine lange Reihe von Petitionen entgegen. Die Petition des Magistrats zu Wiedenbrück betr. die Verlegung der Steuerkasse von Rheda nach Jütersloh, wurde der Regierung zu nochmaliger Erwägung überwiesen. Ueber eine große Zahl von Petitionen wird zur Tagesordnung übergegangen, so über die Petition der Büreaubeamten II. Klasse, beim Polizeipräsidium zu Breslau, — des Magistrats der Stadt Herrenstadt betr. die Aufhebung des Brückenzolls, — des Traberklubs betr. die Zuweisung einer Staats-Subvention, — der Steuer- Executoren in Rheinland und Westfalen, — der Subaltern- unb Unterbeamten des Kreisgerichts Bielefeld um Nachzahlung von Ortszulage pro 1872. — Die Verhandlungen waren unerheblich und betrafen größtentheils Gegenstände die auf allgemeines Interesse keinen Anspruch erheben können. Es dürfte noch zu bemerken sein, daß die Petition der Civilsupernumerare der hannoverschen Staatsbahn um alternirende Anstellung mit den Militäranwärtern, entgegen dem Anträge der Kommission, der Staatsregierung zur Berücksichtigung überwiesen wurde. Die nächste Sitzung findet morgen statt.
vermischtes.
Berlin. Ueber die Entdeckung eines Verbrechens berichtet die M.-Z: Im Hanse Brunnenstraße 134 wohnte seit April v. I. eine Almosen-Empfängerin, Wittwe Pohl. Als am Freitag Vormittag trotz wiederholten Klopfens die Genannte ihr Zimmer nicht öffnete, erbrach man die Thür mit Gewalt und fand die alte 68jährige Frau auf dem Boden liegen. Ein herbeigerufener Arzt erklärte, daß die Aufnahme der Pohl in eine Heilanstalt nothwendig sei, da sie der Schlag an der linken Seite gelähmt habe. In der Ecke des von Schmutz und altem Gerümpel strotzenden Zimmers fand man jedoch auch noch einen nackten Knaben voll von Ungeziefer, auf Lumpen ruhend, und von Schmutz umgeben, das uneheliche Kind der Tochter der Pohl. Die letztere empfing von ihrer Tochter regelmäßig von außerhalb 24 Mk. zur Erhaltung des Kinoes, außerdem hatte sie 7 M. 50 Pf. monatliche Armen-Unlerstützung. Der Knabe, welcher 2 Jahre 1 Monat alt ist, gleicht einem Kinde von etwa 9 Monaten und wird wahrscheinlich lebenslang ein Krüppel bleiben, denn Füße und Hände scheinen schon so krumm zu sein, daß eine Heilung wohl schwer zu erwarten ist. Das unglückliche Kind wurde, nachdem die Hausbewohner es vorher gekleidet und gereinigt hatten, in das städtische Waisenhaus geschafft Bei der herzlosen Großmutter fand sich ein Topf frisch gekochten Fleisches vor; auch ist festgestellt, daß sie durchaus keinen Nahrungsmangel litt, während sie das Kind, dessen Existenz die Nachbarn nie geahnt, obgleich es polizeilich angemeldet war, so hinsiechen ließ. '
Neutomischel, 26. Januar. In Neuendorf, eine Meile von Deutschen, lebten zwei elternlose unverheirathete Brüder (Besitzer einer Wirtschaft und einer Windmühle), bereit Schwester, ein ehemals sehr schönes Mäbchen, vor zehn Jahren etwas tiefsinnig geworben sein soll. Die Brüder haben dieselbe in eine Kammer gesperrt, ihr ein Strohlager gegeben und nur wenig Essen gereicht. Seit vielen Jahren hat sich Niemand in der Gemeinde darum gekümmert, bis vor einiger Zeit die Rede daraus kam und die Polizei in Deutschen dies erfuhr. Der Distrikts-Commiffarius sowie der Arzt begaben sich in Folge dessen an Ort und Stelle, sie fanden das Mädchen auf modrigem Stroh gänzlich entblößt und nur mit einem Stück schmutzigen Bettes versehen. Die Kammer war voll Unrath und befand sich in einem entsetzlichen Zustande. Die Sehnen unter den Knien sind dem Mädchen, da die Füße gebunden waren, verwachsen, so daß die Füße nicht gerade ausgestreckt werden können und das Mädchen somit nicht gehen kann. Die Hände, welche ebenfalls gebunden waren, hat der Arzt gut auseinander bringen können. Das Mädchen hat vernünftig gesprochen und immer gesagt: „es thut weh."
Da dasselbe auch sonst verständig spricht und auf Polnisch jede Frage beantwortet — wobei es allerdings lacht —, nimmt man an, daß dasselbe noch geheilt werden kann. Der Commiffarius ließ das Mädchen sofort reinigen, anziehen und brachte es zu einer in der Nähe wohnenden Frau, die es zu verpflegen und zu bewirthen hat. Das Mädchen sieht abgelebt aus, ja einem Skelett ähnlich. Der Grund jener unmenschlichen Handlungsweise soll der gewesen sein, daß die Brüder ihre Schwester um ein Erb- theil von 1000 Thlr. bringen wollten. Auf telegraphische Anweisung der Staatsanwaltschaft sind die beiden Brüder am gestrigen Tage verhaftet worden.
Der Gesetzentwurf betreffend die hesfische Braud- Verficherungs-Anstalt in Staffel
lautet nach ben Kommissioiisbeschlüssen, die in zweiter und dritter Lesung durch das Abgeordnetenhaus genehmigt wurden, wie folgt:
„Wir Wilhelm rc.
8> 1. Die hessische Brandversicherungs-Anstalt, welche durch die landgräfl. Hessen-Kassel'sche Verordnung vom 27. April 1767 (Kulenkamp, Neue Sammlung der Landesordnungen Kurhessens, Band III. Seite 224 ff) gegründet, durch die Verorduung vom 1. Juni 1867 (Gesetz-Sammlung Seite 800) auf die Bezirke Gersfeld, Orb und Vöhl ausgedehnt und bisher nach Maßgabe des Allerhöchsten Erlasses vom 18. September 1871 (Gesetz -Sammlung 1872 Seite 141) von der General -Brandversicherungs- Kommission zu Kassel verwaltet worden ist, geht vom 1. Januar 1880 ab als kommunalständisches Institut auf den Kommunalverband des RegienmgSbezirks Kassel und dessen Organe über. Die näheren Bestimmungen über die Organisation, die Geschäftsformen und die Verwaltungsgrundsätze werden durch ein von dem Kommunallandtag zu beschließendes, der landesherrlichen Genehmigung unterliegendes Reglement festgestellt. Die Beschließung des Reglements und jeder Abänderung desselben kann nur mit Dreiviertheil der abgegebenen Stimmen erfolgen. Die Ueber- führung der Anstalt in die durch das Reglement vorgeschriebenen Einrichtungen hat der Landesdirektor — Feuer- societätsdirektor — zu bewirken. Bis zur Vollendung aller nach dem Reglement erforderlichen Einrichtungen wird die Verwaltung der Anstalt von der bisherigen General-B rand- versicherungs-Kommission fortgeführt, jedoch vom 1. Januar 1880 ab unter Aufsicht des Kommunallandtags und seiner Organe. Auch behält es bis dahin bei der bisherigen Funktion der mittelbaren und unmittelbaren Staatsbeamten im Interesse der Brandversicherungsanftalt sein Bewenden.
8- 2. Mit dem 1. Januar 1880 tritt zugleich eine Beschränkung der hessischen Brandversicherungs-Anstalt auf den Regierungsbezirk Kassel ein. Demzufolge scheidet mit diesem Zeitpunkte das Amt Homburg aus dem bisherigen Berbanoe mit der hessischen Brandversicherungsanstalt in Kassel aus und es erlöschen zugleich die bisherigen Versicherungen aus dem Amte Homburg bei dieser Anstalt. Dagegegen wird die nassauische Brandversicherungs-Anstalt in Wiesbaden ermächtigt, vom Tage der Verkündigung dieses Gesetzes an, Versicherungen von Gebäuden gegen FeuerSgesahr auch aus dem Amte Homburg anzunehmen.
§. 3. Die hinsichtlich des Eintritts der mit Hypotheken belasteten Gebäude in Die hessische Brandversicherungs-Anstalt bestehenden gesetzlichen Bestimmungen sind auch auf die Gebäude zu beziehen, welche mit Grundschulden belastet sind oder belastet werden sollen.
§• 4. Das für die hessische Brandversicherungs-Anstalt festzustellende Reglement (§. 1 j hat unter Beseitigung des seitherigen einheitlichen Prämiensatzes die Beitragspflicht zu Dem Gesammtbedarf der Anstalt mit Rücksicht auf die Beschaffenheit, Lage, Benutzung, sowie auf andere erhebliche Umstände, und die danach zu bemessende Feuergefährlichkeit der Versicherten Gebäude zu regeln und zu diesem Zweck die Versicherungsobjekte in angemessene Klassen zu vertheilen. Das Reglement darf den Rechtsweg bis zur Einführung eines Verwaltungsgerichts nicht ausschließen oder beschränken.
§. 5. Mil der Ausführung des gegenwärtigen Gesetzes ist der Minister des Innern beauftragt.
Urkundlich rc."
Telegraphische Depesche».
Berlin, 5. Febr. Fürst Bismarck mit Familie ist heute Abcnd 9 Uhr von FnedrichSruh hier eingetroffen.
Rom, 5. Febr. Depnttrtenkammer. Nachdem der Berichterstatter gesprochen und Cairoli weitere Aufklärungen gegeben, wurden alle vorgesch'agenen Tagesordnungen zurückgezogen. Petrucelli erklärte nicht auf feiner Interpellation zu beharre t. Die Kammer trat hierauf in die Dpecialdebatte über das Budget des Amßeren ein.
Elvas, 5. Febr. König Alphons wurde vom Könige von Portugal wär-mstens empfangen. Nach eingenommenem Frühstück und einer Unterredung reifte der König von Portugal nach Liffabon zurück, der König von Spanien nach Badajoz.
Paris, 5. Februar. Präsident Grovy wird am Samstag das diplomatische Corps empfangen. — Die Türken werden den Montenegrinern Podgorizza am Samstag übergeben.
Matta, 5. Febmar. Die britische Behörde hat für alle Provenienzen ans dem Schwarzen und Asowschen Meere eine Quarantäne von 21 Tagen angeordnet.