Vertrauens dauern an. Bezüglich unserer Haltung
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vz wird Folgendes bekanntgegeben: Ein Gesetz über
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Gerichtsbezirken des Reiches. Das Finanzministe- wird in mehrere Abtheilungen getheilt; an der Spitze jeden wird ein dem Minister der Finanzen oerant- icher Generaldirector Stehen. Der Finanzministcr ist 'eits der Deputirtenkammer gegenüber verantwortlich. Die Regierung hat vermittest Arrangements mit der " e ottomane und den bedeutendsten Creditinstituten von va Vorkehrungen getroffen, um von dem umlaufenden zeld bis 100,000 Pfund monatlich zurückzuziehen. Regierung nimmt an, daß es durch diese Maßregel bindung mit den sonst noch beabsichtigten möglich vürve, das Papiergeld ganz zu unterdrücken. Die kurzem zur Einziehung von KaimeS bestimmten 50,0000 5* ftnb in obige Summe nicht einbegriffen.
»ashirrgtou, 16. Januar. Das Repräsentantenhaus Gesetzvorlagen angenommen, wonach Gveenbacks Zahlungsmittel für Einfuhrzölle dienen können und die Regierung ermächtigt wird, 3proc. in 4proc.
convertirbare Depotcertificate im Werthe von 10 8 auszugeben. — Die legislative Versammlung von v wählte den Republikaner Hill zum Unionssenator.
fottOott, 16. Januar. Der „Advertiser" meldet aus «r: General Primrose wurde beordert, mit einer Di- B nach Chazni vorzurücken.
ßthrn, 16. Januar. Der griechischen Regierung ist | immer keine Nachricht zugegangen, wo die Commis- p für Feststellung der türkisch-griechischen Grenze zn- Pentreten sollen. Aus alle Anfragen antwortete die nur, das Zusammentreten solle an dem Anfangs ihr Pforte bezeichneten Orte nicht stattfinden. Die simmg erblickt darin ein neues Zeichen, daß die Pforte
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^»kburg, 17. Januar. In Veranlassung der gestrigen Wellung des angebüchen Sachverhaltes in der Streit- K Teber gegen Stadt Marburg haben wir Einsicht gefälligst mitgetheilten gerichtlichen Erkenntnisse ge
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, sichenden Ersetzung des Großveziers Kherddin Pascha ‘ t>emjd i» für unbegründet erklärt. — Von Seiten der Re
id der, „o — u—o * -— o-o-'™* — “-i-v — rieben Verantwortlichkeit der Minister wird die Zahl der i Kam« ^Minister feststellen und die Funktionen der Minister
te an i rietten Krisis günstige Finanzlage constatirt. — Im Botsch u wurde die Erklärung des Ministeriums von der er Kor ® mit Beifall ausgenommen, während die Rechte sich im fön And verhielt. — In bet Deputirtenkammer fanb bie i unser Miig eine kühle Aufnahme. Senarb melbete eine
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Ben H , cs keine Meinungsverschiedenheit geben. Die furcht- egang« m Ereignisse vom 18. Januar (18. März?) haben eine Schw« afte und berechtigte Entrüstung gegen die verbreche- Stellui <!l Führer hinterlassen, aber zu Gunsten ihrer blinden cafgeni cheuge darf dem Mitleid Raum gegeben werden. Seit
den w Äedigung der Frage verzögern will.
man । Mstantinopel, 15. Jan. Wie es heißt, würde die gute L krung, im Falle alle bisherigen Finanzprojecte scheiter- . durch 3tt einer beträchtlichen Zwangsanleihe ihre Zuflucht ' 6i. Die abermals auftauchenden Gerüchte von einer
ykbm. Das Cabinet besteht auf schleunige Berathung Kammern über die Tarif- und Zollgesetze, um aus Der 8 gegenwärtigen Situation hinsichtlich der Erneuerung chloß | Handelsverträge herauszukommen. Die Regierung Annah $ Gesetzentwürfe an bett, die Entwickelung des kon- ei, glci mellen Unterrichts, die Ausführung großer öffentlicher >arren die Wiederherstellung des Rechtes der Verleihung n Sild Mischer Grade für den Staat und den obligatorischen «iltarunterricht. Schließlich wird die trotz der in
en bot tittte Erklärung des Ministeriums besagt: Die Regie- iser fd ? findet in den Wahlen vom 5. Januar eine Billigung nehme, Ermuthigung ihrer Politik der Eintracht. Unter der es La, n Autorität des Präsidenten der Republik werden wir ath ba ibe Politik in den auswärtigen Angelegenheiten sort- ,ern d« g. Das Land hat keinen Gedanken, die Ruhe der Imintfte t zu stören; es will Herr seiner selbst bleiben und )ört ni den Frieden, jedoch unter der Bedingung, daß der- SvL! seiner Würde keinen Eintrag thue. Wir haben an sein f knedensversammluug in Berlin theilgenommen und as Voi i sagt, daß unser Verhalten auf derselben ein beson- en Hy i und würdiges war. Wir werden dasselbe nicht än- chrenvk. Unsere Bemühungen werden auf Erhaltung des ierungj Kells und Ausführung des Berliner-Vertrages gerichtet mfolg« . Die zwischen der französischen Republik und allen M bestandenen Beziehungen der Freundschaft und
IkittnaA W. Decbr. 1877 hat bet Präsident ber Republik oer 3t 2 Personen begnadigt. In Vollendung dieses heilsamen Bund« Ec§ ist es der Gnadencommission möglich gewesen, so km migen, welche Gnade verdienen, herauszufinden: 2225 mer Q! mlheilten soll die Strafe erlassen werden. Die Re- oarz bi ®S wird wachen über die Beobachtung der Gesetze, er eim die Beziehungen zwischen Staat und Kirche regeln, Schw« tvird unerbittlich sein gegen die Beamten, die feind- t Gesinnung gegen die republikanischen Jnsttitutionen
Portefeuille beseitigen. Der Großmeister der Artil- Ben y «nd der Minister des Evkafs und der frommen stif- is über ? werden nicht unter die Zahl der verantwortlichen $er ausgenommen. Ein auf Grundlage der Verfas- vorgeschlagenes Gesetz über Preßfreiheit wird erlassen. « wird unverzüglich Vorsorge getroffen werden für itung des öffentlichen Ministeriums und des Notariats
. $ yellation an. Die Discussion wurde auf Montag ' - ^umt.
nommen und können daraus zur Würdigung jenes Tagblatt- Artikels Folgendes mittheilen. In dem Erkenntniß des Königlichen Kreisgerichts dahier vom 29. Juli 1876 heißt es wörtlich:
Dieser (auf das Gutachten der beiderseitigen und der gerichtlichen Sachverständigen gegründete) Beweis muß genügen, um eine Beeinträchtigung des klägerischen Rechts schon in der Herrichtung und dem Bestände des Kanals zu erblicken.
Es muß daher zu Gunsten des Klägers erkannt werden, daß der verklagten Stadt kein Recht zustehe, die durch den angelegten städtischen Abzugskanal abgeführten Sinkstoffe in den Mühlgraben zu leiten.
Dies Erkenntniß ist vom Königlichen Appellationsgericht in Kassel und dem Königlichen Obertribunal in Berlin überall vollständig gebilligt und bestätigt worden. Die verklagte Stadt ließ aber die ihr zur Befolgung dieses Erkenntnisses gesetzte geräumige Frist verstreichen, ohne irgend eine Aenderung an dem Kanal vorzunehmen. Auf den nunmehr gestellten Executionsantrag und die in Folge dessen erkannten bedeutenden Strafen' ließ sie die sog. „Senkgrube" anlegen, die darin besteht, daß der Kanal auf eine Strecke von 3 Meter um noch nicht einmal das Doppelte seines Jnnenranms verbreitert und vertieft worden ist. Die Verbindung dieser Kanalserweiterung mit dem Mühlgraben blieb vor wie nach bestehen. Die Stadt remonstirte nun gegen die wegen Ungehorsams wider die richterlichen Erkenntnisse erkannten Strafen; sowohl daS Kreisgericht als auch das Appcllationsgericht, an welches die Stadt wiederum appellirt hatte, verwarfen aber diese Remonstrationen, indem dieselben davon ausgingen:
daß Klägers anerkanntes Recht auf die Wasserkraft zugleich das Recht begreife, den Mühlgraben in seiner regelmäßigen Beschaffenheit zu haben, und demgemäß die Einführung des in den Mühlgraben geleiteten, seiner Beschaffenheit und Bestimmung nach für des Klägers Mühlwerk nachtheiligen Abzugskanals abzuwehren, indem schon ohne sichtbaren Schaden, blos der Bestand des Kanals, welcher nach den erfolgten Feststellungen Sinkstoffe in des Klägers Mühlgraben abführt, für sich allein als eine Beeinträchtigung des Rechts des Klägers sich darstelle. Trotz alledem befolgt die Stadt das Judicat nicht und so wurden zuletzt 1000 Mark Strafe gegen sie erkannt, gegen die nun nach der gestrigen Ankündigung im Tageblatt wiederum appellirt werden soll. — Jeder Marburger Bürger möge sich hiernach selbst die Frage beantworten, auf welcher Seite die Wahrung rechtmäßiger Interessen und auf welcher blos eigensinnige Rechthaberei liege. Insbesondere mag auch danach das Inserat des der Baudeputation vorstehenden Herrn Apothekers im Tageblatt benrtheilt werden.
Marburg, 17. Jan. In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 15. d. M. wurden zur Erneuerung des Daches und der Decken (Eisenconstrnktion) des südlichen Flügels der dem Staatsarchive überwiesenen hiesigen Schloß- gebände 48,500 Mk. und zur Errichtung eines zur Aufnahme des Staatsarchives zu Idstein bestimmten neuen StaatsarchivgebLudes in Wiesbaden als erste Rate 160,000 Mk. bewilligt.
— Der past. extr. Christian Ruppel aus Spangenberg ist zum Pfarrverweser in Dudenrode, Klasse Mendorf, bestellt worden.
Witzenhause«, 14. Jan. liebet den gemeldeten Tod des Lehrers Quehl in Merzhausen, gibt die „K. T." Folgende Aufklärung: An seinem Leben hastet nicht der geringste Tadel, seine äußeren Verhältniffe waren wohl geordnet, und in seinem Berufe hatte er allseitig die günstigsten Zeugnisse auszuweisen, «schon seit Jahren litt er durch die Erkenntniß eines unheilbaren Lungenleidens und durch den wiederholten ärztlichen Rath, sein Lehramt, an dem er mit vollem Herzen hing, aufzugeben, zeitweise an der fürchterlichsten Schwermuth. Und in einem solchen Anfall der Melancholie ist er urplötzlich zu dieser unheilvollen Thal, sich selbst den Tod zu geben, getrieben worden. Es liegen Beweise vor, daß er noch bis eine Viertelstunde vor seinem Ende in geselligem Verkehr lebte und Vorkehrungen für den nächsten und die folgenden Tage getroffen hat. (K. T.)
Bo« Landtage.
Berlin, 16. Januar 1879.
(Abgeordnetenhaus.) Der von Krech beantragte Gesetzentwurf wegen Ergänzung des Gesetzes vom 22. April 1872 betr. die Ablösung der den geistlichen und Schulinstitnten zustehenden Realberechtigungen wird nach den Anträgen der Commission angenommen. Es folgt die Berathung des Antrags Schorlemer, wonach die Regierung anfgefordert wrrden soll, sofort eingehende und umfassende Ermittelungen eintreten zu lassen hinsichtlich des Bedürfnisses und der Möglichkeit eines wirksamen legislativen Vorgehens gegen den Wucher und die schlimmen Folgen der allgemeinen Wechselfähigkeit. Schorlemer begründet den Antrag. 18 Redner sind gegen den Anttag, 6 für denselben angemeldet. Lasker macht gegen den Antrag geltend: der eigentlich betrügerische Wucher falle bereits unter das Strafgesetz. Den anders gearteten Wucher sei seine Partei gleichfalls zu unterdrücken bereit. Es sei dabei aber die äußerste Vorsicht geboten. Die Festsetzung eines Zinsmaximums sei gesetzlich unmöglich und meistens unwirksam. In dcr Aufhebung der Schuldhaft und Lohnbeschlagnahme seien werthvolle Mittel gegen Ausbeutung ge
währt. Die Beschränkung der allgemeinen Wechselfähigkeit ei unthunlich und schädige den gesunden Credit. Auch dürfe der Jnittative des Reichstages nicht vorgegriffen werden. — Nasse und Rickert beantragen: in Erwägung daß die Vertretung des deutschen Reichstags selbst in der Lage ist, solchen Beschwerden, welche aus gemeinsamen Reichsgesetzen sich ergeben, näherzutreten, insbesondere die Frage zu prüfen, ob durch legislatives Vorgehen verwerflichen wucherischen Zinsgeschäften wirksam entgegengetreten werden kann — geht das Haus zur Tagesordnung über. — Hoffmann (Liegnitz) erklärt sich unter Hinweis auf das Beispiel des Auslandes für den Antrag. Richter (Hagen) spricht gegen denselben. Der Justizminister erkärt: Ich wiederhole, die Regierung wendet der Frage dauernd ihr Interesse zu und wird den Antrag, wenn er angenommen wird in Erwägung ziehen. Es handelt sich um eine Angelegenheit des Reiches. Eine Enquete könnte doch nur für das ganze Reich angeordnet werden; eine Enquete für Preußen allein reiche nicht aus. Wenn der Reichstag solche Enquete beschließe, so werde Preußen wohl zustimmen. Ich möchte Ihnen die Annahme des Nasse'schen Antrages empfehlen. Reichensperger tritt für Schorlemer's Antrag ein. Raffe wendet sich gegen denselben, indem er hervorhebt, daß die Angelegenheit vor den Reichstag gehöre, seine Partei (die freiconservative) keine Veranlassung zu einer Enquete sehe und durchaus gegen Zinsbeschränkungen sei, wogegen die Frage der Wechselfähigkeits-Beschrävkung be- achtenswerth erscheine. — Nasse's Antrag auf Tagesordnung wird hierauf in namentlicher Abstimmung mit 184 gegen 165 Stimmen verworfen, der Antrag Schorlemer gleichfalls abgelehnt. — Nächste Sitzung morgen.
vermischtes.
Königsberg i. Pr., 10. Jan. Die K. H. Z. berichtet: Gestern Mittag ereignete sich vor dem Kaiserbahnhofe eine aufregende Scene. Die Ehefrau des Arbeiters Halb, welche ihrem Manne das Mittagessen bringen wollte, brach durch die schwache Eisdecke des Pregcls und rief in herzzerreißenden Worten nach Rettung. Dies hört ihr Mann, er will ihr zur Hülfe, bricht aber ebenfalls ein, und beide ringen mit dem Tode. Da entschließt sich der Arbeiter Ellendt, sein Leben zu wagen. Mit Hülfe von Brettern, die er vor sich her schiebt, gelingt es ihm, bis an jene offene Stelle zu gelangen; er bricht zwar auch ein, hilft sich aber wieder heraus und rettet so erst die Frau und nach etwa einer halben Stunde den fast gänzlich erstarrten Mann.
— Der Londoner Korrespondent der „K. Z." schreibt: „Da in einzelnenTheilen Deutschlands die Diphtheritis in fünft er Zeit mit verheerender Gewalt aufrat, erachte ich es für angezeigt, auf einen Bericht von Poper aufmerksam zu machen, der das Ergebniß einer vor sieben Monaten begonnenen Untersuchung über diese Krankheitserscheinung in den nördlichen Bezirken Londons enthält. Er findet sich im „Sanitary Record" und als den intereffantesten Punkt daraus hebe ich den hervor, daß das Auftreten der Diphtheritis sich in den meisten Fällen nicht sowohl auf den schlechten Zustand der Abzugskanäle in den betroffenen Stadttheilen, als ans die Beschaffenheit der in ihnen genossenen Milch zurückführen ließ. Man wird daher wohl thun, bei ferneren Untersuchungen über das Auftreten der Diphtheritis auch in Deutschland sein Augenmerk auf die Milch zu richten."
TelesevPhische Depesche».
Rom, 16. Jan. Gutem Vernehmen nach würden analog dem abgeschlossenen provisorischen italienisch-französischen Handelsverträge auch Italien und die Schweiz einen Handelsvertrag abschließen, in welchem sie sich die Rechte der meistbegünstigten Nation einräumen.
Telegraphische EourS- unS Marktberichte.
Frankfurt a. M., 17. Januar. (Mitgetheilt durch Menke Eichelberg und Sohn) Creditaltien 199* nach —, Staatsbahn, aktien 212J nach —, Silber-Rente 54; nach —, Russen 85fc nach —. Tendenz: Fest
Ueber die fragliche Angelegenheit findet sich in dem gestrigen „Marburger Tageblatt" ein Artikel abgedruckt, welcher in demselben Styl abgefaßt und von demselben Werth ist, wie die zahlreichen Prozeßschriften des Herrn Rechtsanwalts Dr. Schmidt. An dem wahren Sachverhalt kann eine derartige einseitige Darstellung sicherlich nichts ändern und vernünftigerweise kann Niemand mir znmuthen, eine Gegenschrift meines Anwalts zu veröffentlichen. Bei der Fortsetzung der Prozesse wird nur Hr. vr. Schmidt zweifellos Geld verdienen.
183] Adolph Weber.
HHor einiger Zeit lasen wir in der Zeitung, daß das populär- V medicinische Werk: „Dr. Airy's Raturdeilmethode' bereits 100 Auflagen erlebt habe, und eine gewiß entschuldbare Neugier veranlaßte uns, dasselbe kommen zu lassen. In der That waren wir erstaunt, zu sehen, wie viele glückliche Erfolge dieses Buch aufzuweisen hat. Wir können deshalb nur jedem Kranken rathen, das 544 «eiten starke Werk, welches trotz der reichen Ausstattung durch Illustrationen nur 1 Mark kostet, anzuschaffen. Dasselbe ist zu haben in Richter's Verlags-Anstalt zu Leipzig und kann der Betrag dafür in Briefmarken eingcsendet werden.
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