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Marburg, Freitag, 20. December 1878
xm Jahrgang
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lenauer darauf eingehen. .... .
In den altpreußischen Provinzen cxisürt das Institut der SchiedSmänner schon lange. Seit dem Jahre 1827 wurde dasselbe allmälich in den Provinzen emgefuhrt.
Der Art 420 d. Str. P. O. für das Deutsche Reich
Freuden zu begrüßen und gewiß wird dasselbe, wo zu Schiedsmänncrn wirklich Personen berufen werden, welche das allgemeine Vertrauen genießen, viel zur Verringerung der Bagatell- und Jnjurimprocesse beitragen.
npi'S, ffe in Berlm, Frankfurt a. M. ic.
Tagesbericht.
Die Provinzial-Korrespondenz schreibt: Unser Kaiser hat am vorigen Mittwoch (11.) den bisherigen Kaiser!. Königl. österreichisch-ungarischen Botschafter am hiesigen Hofe, Grafen Karolyi, welcher zum Botschafter in London ernannt ist, in AbschiedS-Audienz empfangen. Seine Majestät sprach dem Grafen, welcher zu drei Malen in schwierigen und bedeutsamen Zeilen die Beziehungen zwischen Oesterreich und Preußen, respective Deutschland zu vermitteln hatte, seine wärmste Anerkennung für den ernsten Eifer und die Umsicht auS, mit welcher er sich dieser Aufgabe unterzogen und damit ein hohes Verdienst um die Befestigung der wahrhaft freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Regierungen und Staaten erworben hat — und zugleich das tiefe Bedauern, ihn aus der hiesigen Stellung scheiden zu sehen.
An zuständiger Stelle nimmt man die Nachricht der Agenzia Stefaui, daß Kaiser Wilhelm ein Dankschreiben an den Papst aus dessen Glückwunsch gerichtet habe, als wahrscheinlich richtig an. Ob dieses Schreiben, wie seiner Zeil das deS Kronprinzen ohne Zuziehung deS Staatsministeriums abgefaßt ist oder nicht, darüber gehen die Meinungen auseinander.
Die von berliner Blättern gebrachte Nachricht, daß Finanzminister Hobrecht nach Friedrichsruh gereist fei, ist unrichtig. Der Minister befindet sich in Berlin.
Wie der „N. Allg. Ztg." auS Westfalen geschrieben wird, gedenkt sich auch dort die conservative Partei fester zu organisiren, und ist zu diesem Zweck auf den 19. d. Mts. eine Provinzialverfammlung konservativer Vertrauensmänner nach Hamm berufen. Auf der Tagesordnung steht: 1. die provinziale Organisation der conservativen Provinzial- und Lokalpresse. Die Einberufer geben sich der Hoffnung hin, daß die Verwirklichung dieses Planes, der, wo er bis jetzt bekannt geworden, mit größtem Beifall begrüßt worden ist, bei allen Konservativen volle Billigung finden werde.
In der Schweiz macht sich eine eigenthümliche Bewegung geltend: der Wunsch nach Aufhebung deS Artikel» der Bundesverfassung, welcher die Abschaffung der TodeS-
von jeglichem Verdachte, der irdischen Gerechtigkeit entzogen bleiben und unbehelligt durch die Well ziehen können, ohne Furcht, daß die Wahrheit je an» Licht der Sonne kommen würde, wenn ich nicht selbst sie offenbare; aber ich will sie nicht länger verschweigen, denn eS ist süß für den zu sterben, den — man liebt."
„Schwärmerisches Mädchen," murmelte der Graf;
„Du liebst mich und willst Dich deshalb für mich dem Tode weihen?"
„Ja, weil Ihr ja doch für mich verloren seid," erwiderte Jumela. „Denn will man Euch nicht das Leben nehmen, wenn der falsche Verdacht auf Euch lasten bleibt,
unter dem Ihr so lange leiden mußtet?"
„Mein Leben wirst Du dadurch nicht retten, denn ich
bin aus einem anderen Grunde zum Tode verurtheilt. Aber waS Du mir durch Deine Angaben retten wirst, gilt mir weit mehr noch als das Leben: es ist die Ehre, eS ist mein unbefleckter makelloser Name!"
In diesem Augenblicke klopfte eS wieder an die Thür und Sylvain, der Kammerdiener des Grafen, trat ein, indem er mit einer Lampe einem neuen Besuch vorleuchtete, den sein Herr erthielt.
Es waren zwei Damen, die in dem Momente, als sie die Schwelle überschritten, ihre Schleier zurückschlugen.
Henry stieß einen lauten Schrei fteudiger Ueberra- schung auS.
Im nächsten Augenblicke lag er in der doppelten Umarmung seiner Braut und ihrer Mutter.
Wer vermöchte die rührende Scene dieses WiedrsehenS zu schildern, ;die nun erfolgte und in der die Herzen der Betheiligten von den entgegengesetztesten Gefühlen deS Schmerzes und der Freude überströmten.?
Fran de Castries und Gabriele erzählten, welche
bestimmt nun: . _ , , .
bei allen im Wege der Privatklage zu verfolgenden Beleidigungen soll die Erhebung der Klage zwischen Parteien, welche im selben Gemeindebezlrke wohnen, erst zulässig sein, nachdem von einer Ver- gleichsbebörde die Sühne erfolglos verfucht worden-
Dieser Art ist maßgebend für die allgemeine Einführung des SchietsmannsinstilutS, die Organisation derselben da- aeaen wurde den Landesjustizverwaltungen überlassen, ^zn Preußen soll im Interesse der Entlastung der Gerichte doS Institut der Schiedsmänner noch bei den vor den Civil- qerichien zu verfolgenden vermögensrcchilichen Ansprüchen bei» behalten werden, so, daß der Schiedsmann thätig wird aus Antrag einer Partei, jedoch ohne daß dieselbe gezwungen wäre jenen vor Beschreitung oes Rechtswegs anzugehen, ‘rn dem genannten Falle der Privatklage ist der vorherige Sühneversuch der Schiedsmänner obligatorisch, bei den civilrechtlichen Ansprüchen nur facultativ
Der Schiedsmann ist kein Schiedsrichter, seine Thattg- keit beschränkt sich darauf, die Parteien zu einem Vergleiche zu bewegen. Mißlingt derselbe, so tritt die Cognition der ordentlichen Gerichte ein. Schlichtung streitiger Angelegenheit nicht deren Entscheidung, ist die Aufgabe des Schlevs- mannes Das Amt des Schiedsmannes ist em Ehrenamt, - nur geringe Schreibgebühren — für die Seite 10 Pf. —
werden demselben zugebilligt. In der Gemeinde soll regelmäßig Ein Schiedsmann gewählt werden, nur ausnahmsweise werden mehrere kleine Gemeinden zu einem Schiedsmannsbezirk vereinigt. , .
Jeder unbescholtene, über dreißig Jahre alte tm Bezirke wohnhafte Mann kann zum Amt eines Schiedsmannes berufen werden. Die Wahl geschieht gewöhnlich auf drei Jahre durch den Kreistag, der Präsident des Landgerichts bestätigt dieselbe. Die vorgesetzte Diseiplinarbehörde ist das Oberlandesgericht, dessen Civilsenat event. die Entsetzung des Schiedsmannes auszusprechen hat. Die Wahl zum SchiedSmann muß regelmäßig angenommen werden, Ablehnung ist nur auS den Gründen gestattet, aus denen die Ablehnung der Mitgliedschaft zum Kreistag statthaft ist.
Das Verfahren vor den Schiedsmännern ist ungefähr folgendes. Bei den zur Privatklage geeigneten Strafsachen — soweit bei diesen Sühneversuch nach Art. 420 der Anstellung der Klage vor Gericht vorausgehen muß — erfolgt die Ladung des Beklagten durch den Gerichtsvollzieher, welcher seilens des Klägers beauftragt wird, im Allgemeinen nach den strafproeefsualischen Vorschriften.
Erscheint der Beklagte nicht oder scheitert der Suhne- versuch, so erhält der Antragsteller vom Schiedsmann eine Bescheinigung, daß der Sühneversuch mißlungen fei, und ist nun zur Anstellung der Klage bei Gericht ermächtigt. Bleibt der Antragsteller an dem vor dem Schiedsmanne anberaumten Termine aus, so ist derselbe von der Berechtigung, die richterliche Entscheidung anzurufen, ausgeschlosfen.
In civilrechtlichen Streitigkeiten ist der Schiedsmann des Bezirkes zuständig, in welchem der Beklagte feinen Wohnsitz und in Ermangelung eines solchen seinen Aufenthalt hat. Schriftlicher und mündlicher Antrag ist zulässig. Die Behändigung der Vorladung zum Termin geschieht durch den Antragsteller vermittelst des Gerichtsvollziehers. Gegen die im Termin ausbleibende Partei kann der Schiedsmann eine Strafe von 50 Pfg. aussprechen. Die Verhandlung ist mündlich, regelmäßig ohne Zulassung von Bevollmächtigten. Nur für Korporationen sind solche gestattet, lieber die Verhandlung wird ein Protokoll, ausgenommen. Aus dem vor dem SchiedSmann geschloffenen Vergleich findet nach Maßgabe der Bestimmungen der C.-P.-O. über Zwangsvollstreckung aus notariellen Urkunden, die Zwangsvollstreckung statt. ,
Das Verfahren ist kosten- und der Vergleich mit Ausnahme der nach allgemeinen Rechtsvorschriften stempel- pflichtigen, stempelsrei. Die Kosten, welche dem Schiedsmanne erwachsen, ersetzt die Gemeinde bezw. der Bezirk, dagegen fließen diesen auch die Geldstrafen, welche der Schiedsmann verhängt, zu.
Die Einführung des SchiedSmannSinstitutS ist mit
„Dieses Kind, von grausamen, gewissenlosen Pflege- eitern auferzogen, wurde an jenen Offizier verkauft und ausgeliefert. Mau fchlcppte eS unter fürchterlichen Drohungen gewaltsam zu dem Abscheulichen, der kein Mitleid, kein Erbarmen kannte. Aber einen Dolchstoß befreite das Kind aus seinen Armen."
„Und diese« Kind? Was ist auS thm geworden? fragte der Graf in höchster Spannung.
„ES floh den Ort brr blutigen Thal," erwiederte Jumela, „und irrte einsam und verlassen in der fremden Welt umher bis es ermattet, hülflos und fast tobt in einer finstern Nacht mitten auf ber Straße nieversank und da geendet hätte, wären zwei Männer nicht gewesen, die sich der Unglücklichen erbarmten und ihr das Leben retteten."
„Wie, Jumela? Was sprichst Du da? Du! Du selbst hättest Foncolombe gelobtet ?“ rief be Lourmel ganz außer sich.
„ES ist unmöglich! Nein, nein, es kann nicht fein! AuS Dankbarkeit für das, was ich für Dich gethan, willst Du mir helfen, willst Dich für mich opfern! Es ist biejeS edel, es ist großmülhig von Dir, aber ich nehme ein solches Opfer nicht an. Nie, nie! Ich dulde nicht, daß Du Dich anklagst." .
„Mein hoher Herr," erwiederte Jumela mit ruhigem und entschiedenen Tone, „was ich zu thun habe, steht längst in den Sternen geschrieben und es wird geschehen. Als ich von Kassel dem Regimente nachzog, sagte mir mein prophetischer Geist, daß dies mein Tod sein werde, und dennoch folgte ich Euch. ES geschah dies nach dem Willen eines Höheren, der unsere Schritte lenkte und der nicht wollte, daß der Unschuldige länger für den Schuldigen leide. Es ist wahr," fuhr Jumela, fort, „Niemand wird in mir diejenige vermuthen, die jenen Franken tödlete, ich hätte, frei
Piemont und Auvergne.
- Frei nach dem Französischen des A. Fi6v6e, von Rudolph Müldener
(Fortsetzung.)
Endlich machte Jumela eine Bewegung, wie wenn sie auS einem bösen Traum erwacht wäre, und sich mit der Hand über die Stirne streichend, murmelte sie für sich hm:
„Es muß fein! Was gefchrieben steht, steht geschrieben und muß sich ersüllest. Jumela kann und darf nicht anders wollen. So hört denn," fuhr sie fort, mdem sie sich an den Grafen wandte; „es sind nun zwei Jahre her, datz ein Stamm meines Volkes nach einer deutschen Ltadt am Rhein, nach St. Goar, kam, wo cs viele Soldaten gab, die lustig lebten und viel Geld verbrauchten. Die Soldaten s sprachen Eure Sprache, es waren Franken —
„Weiter, weiter, Jumela, ich weiß dies Alles selbst. Aber der Stamm — Die Zigeuner? Sprich mir von diesen!" . . . .
„Von den Zigeunern war es Einer, der jenen Offizier . ermordete, von dem man glaubte, daß er durch Eure Hand l gefallen fei." m o(l
„Und Du kennst ihn, weißt natürlich feinen Namen?
"Ja, ich kenne ihn."
„Aber so rede doch! Wie heißt er? Wo ist er aufzufinden?" . .
„Morgen, morgen follt Ihr es erfahren, morgen wird Jumela ihn Euch nennen." _
Und warum nicht lieber heute? Nem, nein, jumela, verschiebe eö nicht. Dinge ^von so ungeheurer Wichtigkeit i erleiden keinen Aufschub. Sprich — wer war es?
1 „Es war ein unschuldiges Geschöpf, fast noch ein Kind I an Jahren, welches jenen Mord beging."
j „Ein Kind?“
Anzeigen nimmt entgegen die Expedition d Blatte» s owie d. Annoncen-Bureaux von G- L. Daube & Co. in Frankfurt a. M; Jägerische Buchhandlung daselbst; Hermann'sche Buchhandl. daselbst; Jnvalidendank in Berlin; W. Thiene» in Elberfeld; C. Schlotte in Bremen.
Bekanntlich befindet sich unter den dem Landtage zugegangenen Vorlagen zur Ausführung der Justizreform ai^ I ;je Vorlage einer Schiedsmannsordnung für die preußische Monarchie. Diese Vorlage bringt für unsere Provinz eine । neue Einrichtung und deshalb wollen wir hier etwas nmnnpr harairi einaebcn.
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Buchdruck-rei) bezogen 2>, ettbet?enbe ^u/Iun1t Vnb ^nnabmeanon £lbreffen werden 25 Psg. berechnet.
Stellungen 5 $L n,,atld 1879 Blierhesstsche Zeitung mb deren Gratis-Berlage
Zllustrirtcs DonntagSblatt
Üten wir, um vollständige Exemplare liefern zu önnen, baldigst bei den nächstliegenden Poststellen machen zu wollen.
W 8 Die Exped. der Oberh. Ztg.
Zur Schiedsmauusorduuug.
[»«eigen nimmt entgegen: Spedition d.Blatte», roie d.Annoncen-Bureaur en Tb- Dietrich & Co. in nfiel und Hannover; Th. [jelrich in Frankfurt a.M.; gLsenstein & Vogler in tantfurt a- M., Berlin, eln«ig, Cöln ic.; Rudolf