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XIII Jahrgang.

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Herodias.

Roman von W. Höffer.

lFortsetzung.)

Johannes sah auS wie eine Leiche, sein Gesicht war vom Zom förmlich verzerrt. Er schnirt gedankenlos mit dem Federmesser große Spähne aus dem Schreibpult. „Was wollen Sie denn eigentlich?" fragte er nach einer ■ix. r ....v — .> ■ etma6 $u jaselL Am liebsten hätte i den lächelnden, unver-

Neueste Orient-Nachrichten:

Wien, 3. Okt. Meldung der „Polit. Corr." aus Kon­stantinopel: Mukhtar Pascha hat der Pforte das Scheitern seiner Pacifikationsmission auf Kreta angezeigt. ES geht das Gerücht, Midhat Pascha solle zum Generalgouverneur von Kreta mit außerordentlichen Vollmachten ernannt werden. — Der Sultan eröffnete dem britischen Botschafter bei der letzten Audienz in schonendster Weise, daß er das englische Reformprojekt für Asien nicht genehmigen könne; der Groß- vezir werde dagegen in kürzester Frist dem Botschafter (Layard) ein Elaborat über die betreffenden Reformen be­hufs Mittheilung nach London unterbreiten. — Dem Führer des Aufstandes im Kozan-Dagh, Achmet Pascha, gelang es zu entkommen, nachdem er bereits seit mehreren Tagen von den Truppen Izzet Pascha's eingeschloffen war.

Athen, 3. Okt. Hobart Pascha ist nach Konstanti­nopel abgereist, nachdem er hier drei Tage verweilt und eine Unterredung mit dem König gehabt hatte.

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Htür das vierte Quartal werden Bestellungen v auf die ■ • 1V,!J

Bberhessische Zeitung

' ii nebst

JllustvivteS Sonntagsblatt

von allen Postanstalten noch angenommen.

lische Verantwortlichkeit vor dem deutschen Reichstag stehen bleibt, und daß eine Abhülfe solcher Beschwerden möglich ist, welche der Reichstag für begründet hält. Diese „mora­lische" Verantwortlichkeit vor dem Parlament und vor der öffentlichen Meinung in den öffentlichen Verhandlungen des Reichstages bedeutet dem Erfolge nach wohl ungefähr eben so viel wie die „politische Verantwortlichkeit" des Reichs­kanzlers, die juristisch eben so schwer zu definiren ist. Es tritt dazu noch die Rüge von Mißgriffen in den einzelnen deutschen Landtagen. Unser deutsches Verwaltungsrecht be­handelt diese Art der Kontrolle als Grundregel der Ver­waltung. Ich habe sie die „administrative Kontrolle^ge- nannt, an welche sich dann die eben so 'allgemeine „parla­mentarische Kontrolle" durch öffentliche Erörterung der Be­schwerden und Uebenveisung derselben zur Berücksichtigung anschließt. In dies allgemeine Verwaltungssystem lassen sich allerdings noch besondere Rechtskontrollen einschieben, je nach dem Zweck und dem Gegenstand der Verwaltung verschieden. Aber außer der ordentlichen Rechtspflege wird sich in keinem Hauptgebiet der Staatsverwaltung eine solche Rechtskvntrolle als möglich erweisen, wie sie hier erstrebt wird, nach welcher jede Maßregel der Verwaltung der Prü­fung und endgültigen Entscheidung eines ständigen Gerichts­kollegiums unterliegen sollte." - ■-

Johannes wechselte die Farbe. „Das gehört nicht hier­her," versetzte er rasch.

Der Andere blinzelte. „Hm, hm, das weiß ich doch noch nicht, mein Lieber. Ist er einmal ganz wieder herge­stellt, so proponire ich vielleicht ihm das Compagniegeschäft, — freilich nur, wenn wir Beide uns über daffelbe durch­aus nicht einigen können," setzte er hinzu.

Johannes stützte die brennende Sttrn in die Hand. „Zeit gewinnen!" raunte die Stimme des Verstandes, „Zeit gewinnen! darauf kommt Alles an. Wenn Georg stirbt, jo kann ich diesen Schurken nach Herzenslust maß­regeln, dann mag er mich denunciren, mich verleumden wo ihm beliebt, nur jetzt nicht. Solche Menschen leisten falsche Eide, behaupten, was ihnen Vortheil bringt; — ich wäre verloren, wenn mich eine Anttage öffentlich ver­dächtigte"

„Nehmen Sie tausend Thaler," sagte er laut. „Mein Bruder würde auf Ihre Pläne noch weit weniger eingehen wie ich selbst, daß Sie es nur wissen. Cr ist mit seinem ungestümen voreiligen Wesen gerade der Mann, um die all­gemeine Stimme für nichts zu rechnen."

„Das glaube ich, werthgeschätzter Herr Compagnon," lächelte Hoffmann. „Es war auch nicht dasselbe, worauf ich bei ihm und worauf ich bei Ihnen speoulire."

Das wurde scheinbar harmlos gesagt, aber der unter den glatten Worten verborgene spitze Pfeil drang dennoch dem Anderen tief in die Seele. „Tausend Thaler also!" wiederholte er.

„Keinen Groschen weniger als viertausend, bester Freund!"

Johannes schloß das Pult auf. Er nahm mit beben­der Hand ein Päckchen Kassenscheine, das er dem ehemali­gen Komptoirdieuer reichte. „Genug um 4 Jahre lang davon zu leben!" sagte er zähneknirschend.

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An,eigen nimmt entgegen:

-ie Expedition d.Blattes, « sowie d.Annonccn-Lureauk Ä von Tb- Dietrich & Cv. in E Kassel und Hannover; Th. B Dlktnch in Frankfurt a.M.; ■ Haasenstein & Vogler in ■ Frankfurt a M., Berlin, ' Leipzig, Cöln rc.; Rudolf Moffe in Berlin, Frank­

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„Sie sind wahnsinnig!" schrie außer sich Johannes.

„Weil ich glaube mit der geringen Summe sür'S Erste auszukommen? Sehr gütig, daß Sie mich erinnern, Herr . Hardenberg, ich sehe, mein Vermögen ist bei Ihnen in den AK87S besten Händen; wirklich, Sie besitzen mein vollstes Ver- ' ' s trauen. Sagen wir also „Viertausend!"

i Johannes streckte plötzlich die Hand aus. „Ich will U Ihnen diese viertausend Thaler geben, Hoffmann!" rief er,

Marburg, Sonnabend, 5. October 1878

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Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchenllichen Beilage „JllustrtrteS Sountagsblatt" durch die Expedition (Koch'sche Buchdruckerei) bezogen 21 Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg. (excl. Bestellgebühr). — Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfg.

Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adreffen werden 25 Pfg. berechnet.

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Präsident v. Forckenbeck telegraphirte von Breslau an den Stadtverordneteu-Vorsteher Straßmann iw Berlin, daß er die Wahl zum Oberbürgermeister von BVin annehme.

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Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d BlatteS, f oroieb. Annoncen-Bureaux von G. L. Daube L Co. in Frankfurta.M; Jäger'sche Buchhandlung daselbst; Hermann'sche Buchhandl. daselbst; Jnvalidendank in Berlin; W. Thienes in Elberfeld; C. Schlotte in Bremen.

ben Erfahrungen der letzten Menschenalter entstehen aber solche Gefahren ans dem Zusammenwirken der Preßfreiheit mit dem Vereinsrecht. Sie entstehen, wenn aus dem Boden der Preß- und Vereinsfreiheit' eine Massenorganisation aufwächst, die sich gegen den Besitz und die darauf be­ruhenden bürgerlichen Stellnnge» mit allen Motiven der Selbstsucht und des Neides wendet und so hermetisch ab­schließt, daß sie durch eine Gegenorganisation der Presse und des Vereinsrechts nicht wirksam abzuwehren ist. Die Idee der socialen Selbsthülfe ist freilich auch in dieser Frage populär, weitverbreitet und in der Tagespresse stark ver­treten! Allein wären blos geistige Mittel der Belehrung und Ueberzeugung gegen jene international geleitete Orga- nisation ausreichend, so würde jene Wirkung der „Ord­nungspresse" bereits sichtbar sein. > Die antisozaldemo-- kratischen Parteien, die nach der Auffassung der Sozial­demokratie eine „einheitliche reactionäre Masse" bilden, be­sitzen seit lange eine große einflußreiche Presse ünd ein freies Vereinsrecht. Mit diesen Mitteln ist es uns in ge­raumer Zeit nicht gelungen die fortschreitende Masseu-Orga- nisation zu hemmen, weil die sogenannten Ordnungsparteien zu keinem übereinstimmenden Plane gelangen können. Die Sozialdemokratie selbst verhöhnt unsere Uneinigkeit und ver­spottet die „Feigheit und Kopflosigkeit der Bourgeoisie." Danken wir der Vorsehung, daß dies Verhältniß wirklich noch besteht! Denn singe unsere große, bisher uneinige Presse an, nach einheitlichem Plan Gleiches mit Gleichem zu vergelten, in gleichem Geist, in gleichem Ton, mit gleichen Mitteln das Gift des Hasses und der Verachtung gegen die armen „enterbten" Klassen zu richten, so kämen wir zu einer wirklichen Proscription. Und käme die große, in ihrem Besitz bedrohte Masse wirklich dahin, Kraft ihres Vereinsrechts Gleiches mit Gleichem zu vergelten, in gleichem Haß und gleicher Kriegsbereitschaft die Gegner in ihrer bürgerlichen Existenz zu bedrohen, zu beschädigen und zu vernichten; so würde keine menschliche Eilibilduiigskrast die furchtbaren Folgen eines solchen allgemeinen lockout der besitzenden Masse auszumalen vermögen." — In dem letzten Abschnitt der Schrift, die Schlußfolgerungen enthaltend, heißt es: „Wer dies Gesetz will, muß auch die Mittel wollen. Wollen und müssen wir mit diesem Gesetz eine Reichspolizei - Ordnung schaffen, so müssen wir auch die Mittel der Ausführung geben, die durch das heutige System der Trennung von Justiz und Verivalttmg gegeben sind. Eine Polizei-Ordnung bedarf mehr wie jede andere eines einheitlichen Organs der Ausführung unter Verantwortlich­keit gegen die höchste StaatSgeivalt. Die Vorschläge der verbündeten Regierungen schaffen ein solches Organ in un­vollkommener Gestalt, aber doch so, daß es die Direktion wirklich übernehmen kann, — so, daß dafür auch eine mora­

heiser vor Aufregung, „aber unter der Bedingung, daß Sic auswandern und nie hierher zurück kommen oder irgend welche Briefe schreiben. Wollen Sie das?"

Der Arbeiter blies, ohne sich im Mindesten aus der Fassung bringen zu lassen, den Rauch seiner Cigarre in Wirbeln zur Decke empor. „Wenn ich es mir richtig über­lege," sagte er langsam, ,,so ziehe ich doch vor, hier zu bleiben. Ich kann mich von Ihnen nicht trennen, wissen Sie; wir sind so ein paar Gesinnungsbrüder, beide Lumpen, das dürfen wir einander unter vier Augen schon gestehen; aber gerade darum die wahren Compagnons. Nein, ich bleibe doch lieber im Lande und llähre mich — na, Sie verstehen schon."

Johannes ging auf und ab. Was sollte er thun? — Zuweilen streifte sein Blick den Proletarier, dessen lächeln­des Gesicht ihm wie Satans Aushängeschild vorkam, jedes­mal aber begegnete er einem vertraulichen Zwinkern, einer Pantomime der Gemüthlichkeit, einem leisen Pfeifen, kurz den sicheren Anzeichen genauer Beobachtung. Es war nicht möglich, diesen kecken Patron zu überlisten.

„Sie ruiniren mich", sagte er endlich. „Um einem grundlosen Gerede, einem Nichts auszuweichen, habe ich Ihnen, weil einmal jetzt jeder Eclat mir schadet, bisher Geldgeschenke gemacht; ich wollte die Machinationen eines gewissenlosen Menschen im Keime ersticken, daher ließ ich es nicht darauf ankommen, von Ihnen zum Zweck der Er­pressung fälschlich denuncirt zu werden, sondem erkaufte für große Summen Ihr Stillschweigen über Dinge, die Sie erfunden haben oder noch erfinden wollen. Was ist es überhaupt, womit Sie mir drohen?"

Der Arbeiter pfiff leise, bis Johannes seine Strophe beendet hatte. „Herr Georg soll sich bedeutend in der Besse­rung befinden," sagte er plötzlich. „Ich erkundige mich immer sehr sorgfältig, wie es ihm geht."

kfiin keinen Tag und keine Stunde ohne die Wirksamkeit der [263( Polizei zu bestehen vermag, kann ^bie Berechtigung einer ------vorbeugenden Zwangsthätigkeit des Staates nicht ableugnen, er eint Der Staat hat also das Recht und die Pflicht, vorhandene ir selbst Gefahren von der Gesellschaft abznwenden. Vor uns liegt zerlicho die Thatsache, daß in den uns umgebenden Staaten eine tng voi ('■ - ' - ~ ---------------- ™ -

Herr Professor Dr. Rudolf Gneist hat unter weiterer Ausführung seiner Darlegungen, in der Kommission für das Sozialistengesetz soeben in dem Verlage von Julius Springer eilte Broschüre unter dem Titel: . „Das ReichS- gesetz gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozial­demokratie staatsrechtlich erörtert" erscheinen lassen. Die Frage, wie sie der Herr Verfasser stellt und mit gewohntem Scharfsinn und tiefer staatsrechtlicher Einsicht erläutert, lautet: Justiz-Gesetz oder Verwaltungs-Gesetz. Ein wirk­sames Justizgesetz gegen die Sozialdemokratie, welches An­stifter, Theiluehmer und Begünstiger der Sozialdemokratischen Agitation als solche unter Strafe stellt, erscheint dem Ver­fasser als unmöglich. Wäre es möglich, so wäre es durch allseitiges Bemühen sicherlich schon zu Staude gekommen Es erscheint unmöglich, weil die Merkmale einer gemein­gefährlichen sozialdemokratischen Agitation sich nicht als Tatbestand eines Vergehens rechtlich begrenzen lassen. Jeder Versuch dieser Art scheitert an der Unmöglichkeit einer Definition. Nach eingehender Erörterung dieses Ge­dankens heißt es weiter:

„Das Reichsgesetz kann also nur ein VerwaltungS- gesttz fein. Man kann die Berechtigung eines solchen i nicht leugnen ohne Widerspruch mit allseitig anerkannten

he Pw Wahrheiten. Es ist nicht wahr, daß alle Zwangschätigkeit des Staates sich auf Strafrecht und Civiljnstiz zu be­schränken hätte. Das Leben der heutigen Gesellschaft, welche

Pause und um nur etwas zu sm Jtt4 er zwischen seinen bloßen Händen - [ schämt blickenden Mann erdrosselt. - t „Was ich will? Gut leben, den Herrn spielen, Geld *46 l ausgeben, das Dasein genießen. Ich bin kein Pfcnnig- 'fuchser, muffen Sie wissen."

„Ohne zu arbeiten, nicht wahr?" grollte Johannes.

„Ich soll Ihnen alles Das schenken."

Der Andere nickte. „Noch viel mehr, mein bester Herr,"

l sagte er. „Ich will auch reifen, die.Welt besehen; meine IM Söhne wollen studiren, meine Frau und Töchter feine i P Damen fein. Heute brauche ich bis auf Weiteres, —denn

die ganze Sache soll demnächst gründlich regulirt werden "eG etwa dreitausend Thaler, will sie aber vom Kassirer 94 nicht holen, wissen Sie, damit Aufsehm vermieden wird. 45 Also gehen Sic gefälligst hin und bringen Sie mir das -4S Geld." 101 - ~ -

. gleichartige Massenorganisation stets zu gewaltsamen Aus- Mher bnichen geführt und Staat und Gesellschaft in schwere Ge­ll [2581 fal)ren verM hat. Von eingebildeten Gefahren darf man nicht mehr reden, wenn die verbündeten Regierung in lieber« ।. kinstimmung mit der Mehrheit des Reichstages ein solche

IjCn Gefahr als vorhanden anerkennen. Nach übereinstimmen-