Einzelbild herunterladen
 

Marburg, Freitag, 16. August 1878

xni. Jahrgang.

AkchesW jfitimii

loch

cf 5o

119

in

»»US

1L IC'

steh^

rtrl,

878.

itt.152

)OO

121

)OO

100

598

520

180

»gültig.

: Versammlungen, von denen anzunehmen ist, daß sie im § 1 bezeichneten Bestrebungen dienen, sind zu ver- Bersammlungm, worin solche Bestrebungen zu Tage m, sind aufzulösen. Den Versammlungen stehen Sffent- Festlichkciten und Aufzüge gleich. Zuständig für das ot der Auflösung ist die Polizeibehörde. Druck-

in dieser Zeit, worauf ihr derselbe mit finsterem Ernste entgegnete: daß sie um ihrer beiderseitigen Ruhe willen diese Frage nie wiederholen möge. Das Lerhältniß beider Ehegatten ward dadurch etwas gespannt, doch blieb es im Ganzen das frühere, bis auf einmal, ohne irgend einen scheinbaren Grund, Sir Richard sich gänzlich von seiner Gemahlin trennte. Lady Maxwell welche ihren Gatten mehrere Jahre überlebte, vertraute erst nach dessen Tode ihrer Tochter das der Trennung ihrer Ehe zum Grunde gelegene Geheimniß. Sie erzählte Folgendes:Am Mor­gen eines 30sten Oktobertages verlangte Sir Richard, welcher, um an einer Jagdparthie Theil zu nehmen, früher als gewöhnlich aufgestandrn war, zu einem zufälligen Gebrauche ein Mester, weil er das f einige nicht gleich finden konnte. Halb noch im Schlafe sagte ich ihm, daß er in einem ge- wisten Fache des in meinem Kabine! befindlichen Schran­kes ein solches finden würde. Er gieng auch dahin; statt des bezeichneten zog er aber aus Versehen ein anderes Fach aus dem Schranke, und fand darin jene ominöse Waffe, welche ich in der Oktobernacht von einer mir da­mals erschienenen furchtbaren Gestalt mit den Worten er­halten hatten, daß ich daran meinen zukünftigen Gatten erken­nen würde. Im nächsten Augenblicke stürzte Sir Richard, mit zornfunkelnden Augen und ganz außer sich, wieder in das Schlafgemach, und daö Stilet über meinem Haupte schwing­end, forderte er von mir, bei Gefahr meines Lebens, des Be- kenntniß, wie ich zu dieser Waffe gekommen sei? Vor Schreck und Angst halb ohnmächtig erzählte ich nun, was sich in jener verhäugnißvollen Nacht zugetragen hatte. Wäh­rend dieses meines Bekenntnisses malten sich abwechselnd Wuth, Haß und Verzweiflung in Sir Nichard's Antlitz, welches in diesen Augenblicken ganz den Ausdruck jenes dä­monischen Gesichts bekam, welches mir in der Mitternachts­stunde des 30steu Oktobers erschienen war. Endlich rief er

beten grundsätzlichen Auffassung ihrer Aufgabe und ihrer Pflicht bezüglich der Kirchenpolitik liege. Sie führt unter Wiedergabe mehrerer Stellen ans Bismarcks Rede den Nachweis, daß derselbe, wenn er ernst und gewissenhaft die Hand zum Frieden biete, damit nur erfülle, was er in­mitten des lebhaftesten Kampfes jederzeit klar und bestimmt verkündet hatte. Der Artikel schließt unter Bezugnahme auf den Schlußpassus des kronprinzlichen Schreibens an den Papst vom 10. Juni mit der Bemerkung: Wenn im Geiste dieses Schreibens und der darin bezeichneten Voraus­setzungen Fürst Bismarck jetzt in vorbereitende Erörterungen mit einem Vertrauensmann des Papstes über mögliche erste Schritte zur Anbahnung eines Ausgleiches ans dem Boden der Thatsachen eingetreten ist, so steht dies in vollem Ein­klänge mit seiner bisherigen Gesammtauffassung der kirch­lichen Aufgaben der Regierung. Ob und wieweit sein aufrichtiges (Streben zum Ziele führt, hängt nicht von ihm allein ab.

Der dem General-Feldmarschall Grafen Moltke gemachte und von diesem gebilligte Vorschlag, ans den Erträgen der Wilhelmsspende eine nationale Arbeiter-Pensions- und Jnvalidenkasse nach dem Princip der Knappschaftskassen zu gründen, wird in Regierungskreisen vielfach erörtert und dabei ein Vorschlag des durch seine Arbeiten über die socialen Verhältnisse der deutschen Bergarbeiter und andere socialpolitischen Untersuchungen in weiteren Kreisen bekannt gewordenen Bergassessors Hiltrop in Betracht ge­zogen. Letzterer Vorschlag geht dahin, gegenseitige Ver- stcheningSkassen für die einzelnen Hauptindustriezweige im Deutschen Reiche, von Seiten der Reichsgesetzgebung organi- sirt, durch Normativbestimmungen zu bilden und zur Pa- ralystrung der Wirkungen der Unfälle in jedem Gewerbe re. diese einzelnen Pensivuskassen mit einer dieselben über­nehmenden und gemeinschaftlich ausgleichenden Gcneralkasse zu verbinden. Die Dotirung der Versichenmgökaste soll nicht durch eine Zwangsversicherung oder einen Abzug vom verdienten Lohne geschehen, sondern es soll durch ein Reichsgesetz festgesetzt werden, daß der Arbeitgeber ver­pflichtet ist, a conto jedes Arbeiters, der sich ihm als Mit­glied einer solchen Versicherungskasse legitimirt hat, außer dem täglichen, in beliebiger Weise normirten Arbeitslöhne noch einen bestimmten procentualischen Zuschlag des gezahl­ten Lohnes (gleichsam eine natürliche Steuer auf den da­bei erzielten Unternehmergewinn) als Prämie in jene Kaste zu zahlen. Dem mit den Rechten einer juristischen Per­sönlichkeit auSzustattenden Vorstände der Kasse ist sodann das Recht zur executivischen Einziehung jenes Prämien- betrageS zuzutheilen.

>50.) . bet ein= Weit; baS ins,

Schloß Leixlip.

Eine irländische Familicn-Sage. Nach dem Englischen von E. P.

lSchluß.)

Toge-bericht.

Das Sozialistengesetz, welches Preußen bei dem Bun- ath beantragt hat, zählt 24 Paragraphen und hat im entlichen folgenden Inhalt: Die Vereine, welche sozial- okratischen, sozialistischen oder kommunistischen, auf die grabung der bestehenden Staats- oder Gescllschasts- nung gerichteten Bestrebungen dienen, sind zu verbieten.

Vereinen gleichstehend sind Verbindungen jeder Art, andere Genossenschaftskasten zu betrachten. Zuständig daS öffentlich bekanntzumachende, für das ganze Bun- ebiet wirksame Verbot sind die Centralbehörden der ndesstaaten^ Vereinskassen, sowie die für Vereinszwecke immtm Gegenstände sind von der Polizeibehörde in Be­lag zu nehmen, sobald das Verbot endgültig geworden und der Armenkasse des Ortes zu überweisen. Gegen Verbot steht dem Vereinsvorstande die Beschwerde an Reichsamt für daS Vereinswesen und Presse zu. Dieses ichsamt hat seinen Sitz in Berlin und besteht aus 9 itgliederu, wovon mindestens 5 etatsmäßig angestellte ter sein müssen. Die Mitglieder des Reichsamts wer- vom Bundesrathe gewählt und vom Kaiser ernannt. Reichsamt entscheidet in der Besetzung von 5 Mit- ern, von welchen mindestens 3 richterliche sein müssen. Entscheidungen erfolgen nach freiem Ermessen und sind

191

IH husten, welche den im § 1 bezeichneten Bestrebungen II ienen, sind zu verbieten. Bei periodischen Druckschriften um das Verbot sich auf daS fernere Erscheinen derselben «strecken. Zuständig für das Verbot des ferneren Erschei- MS einer periodischen Druckschrift ist die Centtalbehörde Bundesstaates, wo die Druckschrift erscheint, in übrigen allen die Landespolizeibehörde. DaS Verbot der ferneren nbreitung einer im AuSlande erscheinenden periodischen Druckschrift steht dem Reichskanzler zu. Die übrigen M ithalten Strafbestimmungen gegen diejenigen, welche an --i rbotenen Vereinen als Vorsteher, Leiter, Ordner, Agentm, 1 ebner, Kassirer ober Mitglieder sich beteiligen. Gegen ersonen, welche verbotene Druckschriften verbreitet ober i ieberabgedruckt haben, ist das geringste Strafmaß eine Übftrafe, das höchste Gefängniß von einem Jahre. Den usonen, welche es sich zum Geschäfte machen, die bezeich- Se« »bi Bestrebungen zu fördern, kann der Aufenthalt in US al stimmten Bezirken und Orten versagt werden, wenn sie

einen Lehnstuhl sank; denn noch nie haben meine Augen einen solchen Mann gesehen."

Aber ist es nicht ein recht stattlicher KavalierI" fuhr die Alte fort.

Er sieht aus als wäre er nicht von dieser Welt" sagte Anna.

Ei, sei er von dieser Welt ober aus ber anbem" erwiberte bie Alte, iubem sie ihren knöchernen Zeigefinger erhob,glaube mir, so gewiß, als hier wiederholte sie einen von jenen furchtbaren Zaubersprüchen der Nacht vom 31fteu Oktober so gewiß wird er Dein Bräutigam!"

Vierzehn Tage verflossen, und Anna fieng allmählig an, sich an die ihr zuerst so geisterhaft vorgekommenen GesichtSzüge des Fremden zu gewöhnen, ja sogar etwas Anziehendes in ihnen zu finden; auch ber so sonderbar klingende Ton seiner «Stimme, welcher sie anfänglich so sehr ergriffen hatte, schien ihr nach längerer Bekanntschaft weni­ger unangenehm; kurz Anna horte noch vor Verlauf eines Monats bie Liebeserklärung des Fremden, zwar mit Er­rötheil, doch ganz ohne die frühere Bangigkeit an. Jetzt offenbarte derselbe auch seinen Namen und Stand. Er gab sich als einen schottischen Baron mit Namen Sir Richard Maxivell zu erkennen, den unglückliche Familien­verhältnisse aus feiner Heimath vertrieben hatten, und der nach Irland mit der Absicht, sich dort für immer nieder­zulassen, gekommen war. Anna ward in Kurzem Sir Richard's Gemahlin und lebte mehrere Jahre mit demsel­ben in einer glücklichen und gesegneten Ehe. Zwei Son­derbarkeiten fielen ihr jedoch bei ihrem Gatten auf. Die erfte war, daß er jedes Zusammentreffen mit seinen Lands­leuten ängstlich vermied; die andere, daß er sich jedesmal am 30sten Oktober in sein Zimmer verschloß. Anna, für welche dieser Tag ebenfalls von Wichtigkeit war, fragte einst ihren Gemahl nach der Ursache seines ZnrückziehenS

InnaS Vater, der an diesem Abend ungewöhnlich ernst nachdenkend schien, unterbrach nach einer längeren Mmse das Gespräch mit den an den Fremden gerichteten krteu: Wollen Sie nicht auf die Gesundheit meiner «hier ein GlaS leeren?" Durch eine stumme Serben« " ®8 gab dieser feine Bereitwilligkeit zu erkennen, füllte tt, wie in völliger Zerstreuung sein GlaS mit Wasser, tot goß in das ihrige ein paar Tropfen Wein und --" tyte sich dabei etwas gegen den Fremden. In diesem :tne.£ Weitblicke gewahrte sie zum ersten Male fein Antlitz, Wäs« Elches sie bis dahin, da er in einer etwas von ihr ab- ^nbeten Stellung gesessen, nicht deutlich hatte sehen können ? es war bleich wie das eines Todten. Die Bläffe btt Wangen und Lippen, der hohle und tiefe Ton feiner timme und daS sonderbare Feuer, welches aus feinen großen tt starrblickenden Augen blitzte, machten auf Anna'S Kafff M erschüttertes Gemüth einen so unheimlichen Eindruck 1878 $ fit das bereits erhobene GlaS mit zitternder Hand ' Her niedersetzte, vom Tische ausstand und mit einer "»men Verbeugung sich auS dem Zimmer entfernte. r3 J ihr Gemach zurückgekehrt, fand sie daselbst die alle Bri- am Kaminfeuer sitzen.

, »Was willst Du hier?" fragte sie hastig.

Die Alte drehte sich nach ihr um und wiederholte mit JMtlben grinsenden Lächeln, wie vorhin, die Worte: in iv,' p "rein Kind, hab' ich eS Dir nicht gesagt, daß Er Ib.rVV Bräutigam kommen würde?"

^-Beinahe fürchte ich, Du magst Recht haben"erwi- __.p" das beängstigte Mädchen, indem eS ganz erschöpft in

Anzeigen nimmt entgegen: bie Expedition d BlalteS, sowied. Annoncen-Bureaux von G- L. Daube & Co. in Frankfurt a. M.; Jäger'sche Buchhandlung daselbst; Hermann'sche Buchhandl. daselbst; Jnvalidendank in Berlin; W. Thienes in Elberfeld: C. Schlotte iu Bremen.

Ausländer sind, ihre Ausweisung verfügt werden. Unter gleichen Voraussetzungen kann Buchdruckern, Buchhändlern, Leihbibliothekaren und Schenkwirthen der Gewerbebetrieb untersagt werden. Druckereien, welche geschäftsmäßig zur Förderung der bezeichneten Besttebungen benutzt werden, können geschlossen werden. Für Bezirke und Ortschaften, worin durch die bezeichneten Bestrebungen die öffentliche Sicherheit bedroht ist, können die Centtalbehörden deS Bun­desstaates mit Genehmigung des Bundesraths für längstens ein Jahr folgende Anordnungen treffen: Versammlungen sind nur mit vorgängiger Genehmigung der Polizeibehörde statthaft; die Verbreitung von Druckschriften auf öffent- lichm Wegen, Straßen, Plätzen und anderen öffentlichen Orten darf nicht stattfinden. Arbeitslose Personen, welche nicht nachweisen können, daß sie die Mittel zu ihrem Un­terhalt besitzen und welche den Unterstützungswohnsitz nicht erworben haben, sind auszumejsen. Der Besitz, daS Tragen, die Einführung und der Vmkauf vkn Waffen wird ver­boten, beschränkt oder an «stimmte Voraussetzungen ge­knüpft.

DieProv. - Corresp." schreibt über die Heidelberger Minister-Conferenz: lieber bestimmte Steuergesetzentwürfe fanden keine Detailberathungen statt; es wurden nur Ge­sichtspunkte festgestellt, welche für weitere Schritte auf der Bahn der Steuerreform maßgebend sein sollen. Hierbei wurde grundsätzlich daran sestgehaltm, daß Behufs Ver­minderung der direkten «Steuern eine umfassende Entwicke­lung des indirekten Steuersystems durch das Reich statt­finden müsse. Die Annahme, das TabakSmvnopol sei als zu erstrebende Form der Tabaksbesteuerung ins Auge ge­faßt, sei unrichtig; die Wahl eines bestimmten Systems der Tabaksbesteuerung habe weder im Zwecke der Con- ferenz gelegen, noch gehöre sie zu bereit Ergebniß. Die Veröffentlichung der Cvnferenz - Ergebniffe sei bei dem vertraulichen Charakter der Cvnferenz für jetzt nicht zu erwarten. Auf Grund des vereinbarten Programms würden einzelne bestimmte Gesetz-Entwürfe ausgearbeitet werden.

Der Kronprinz kehrt derProv.-Corr." zufolge, Mitte der nächsten Woche nach Berlin zurück. Fürst Bismarck geht in einigen Tagen nach Gastein und kehrt zur Zeit der Reichstagseröffnung nach Berlin zurück.

Anknüpfend an die Kissinger Besprechungen des Fürsten Bismarck mit dem päpstlichen Nuntius Masella tritt die Prov.-Corr." in einem Artikel mit der UeberschriftFürst Bismarck und der kirchliche Frieden" dem von einzelnen Organen der Presse verbreiteten Jrrthume entgegen, als ob in dem Entlassen auf Verhandlungen an und für sich eine Verleugnung der von der Regierung bisher verkün-

Srscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen BeilageJllustrirteS SonntagSblatt" durch die Expedition (Koch'sche Buchdruckerei) bezogen 2', Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pf«, (excl. Bestellgebühr). Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfg. Für in der Expedition zu ertheilend« Auskunft und Annahme von Adreffen werden 25 Pfg. berechnet.

tun«« nimmt emgegeu: na hi ue Expedition d.Llattet, Jfi,T Lie dAnnoncen-Bure-ux ' ltn« 2; Th. Dietrich & Co. in t|«el und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a.ivt.; bttsenstein & Vogler in nkfurt a. M., Berlin, irzig, 661 ic.; Rudolf ffe in Berlin, Frank­furt a. M. il

«ge z [21