Marburg, Freitag, 16. August 1878
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: Versammlungen, von denen anzunehmen ist, daß sie im § 1 bezeichneten Bestrebungen dienen, sind zu ver- Bersammlungm, worin solche Bestrebungen zu Tage m, sind aufzulösen. Den Versammlungen stehen Sffent- Festlichkciten und Aufzüge gleich. Zuständig für das ot der Auflösung ist die Polizeibehörde. — Druck-
in dieser Zeit, worauf ihr derselbe mit finsterem Ernste entgegnete: daß sie um ihrer beiderseitigen Ruhe willen diese Frage nie wiederholen möge. Das Lerhältniß beider Ehegatten ward dadurch etwas gespannt, doch blieb es im Ganzen das frühere, bis auf einmal, ohne irgend einen scheinbaren Grund, Sir Richard sich gänzlich von seiner Gemahlin trennte. Lady Maxwell welche ihren Gatten mehrere Jahre überlebte, vertraute erst nach dessen Tode ihrer Tochter das der Trennung ihrer Ehe zum Grunde gelegene Geheimniß. Sie erzählte Folgendes: „Am Morgen eines 30sten Oktobertages verlangte Sir Richard, welcher, um an einer Jagdparthie Theil zu nehmen, früher als gewöhnlich aufgestandrn war, zu einem zufälligen Gebrauche ein Mester, weil er das f einige nicht gleich finden konnte. Halb noch im Schlafe sagte ich ihm, daß er in einem ge- wisten Fache des in meinem Kabine! befindlichen Schrankes ein solches finden würde. Er gieng auch dahin; statt des bezeichneten zog er aber aus Versehen ein anderes Fach aus dem Schranke, und fand darin jene ominöse Waffe, welche ich in der Oktobernacht von einer mir damals erschienenen furchtbaren Gestalt mit den Worten erhalten hatten, daß ich daran meinen zukünftigen Gatten erkennen würde. Im nächsten Augenblicke stürzte Sir Richard, mit zornfunkelnden Augen und ganz außer sich, wieder in das Schlafgemach, und daö Stilet über meinem Haupte schwingend, forderte er von mir, bei Gefahr meines Lebens, des Be- kenntniß, wie ich zu dieser Waffe gekommen sei? Vor Schreck und Angst halb ohnmächtig erzählte ich nun, was sich in jener verhäugnißvollen Nacht zugetragen hatte. Während dieses meines Bekenntnisses malten sich abwechselnd Wuth, Haß und Verzweiflung in Sir Nichard's Antlitz, welches in diesen Augenblicken ganz den Ausdruck jenes dämonischen Gesichts bekam, welches mir in der Mitternachtsstunde des 30steu Oktobers erschienen war. Endlich rief er
beten grundsätzlichen Auffassung ihrer Aufgabe und ihrer Pflicht bezüglich der Kirchenpolitik liege. Sie führt unter Wiedergabe mehrerer Stellen ans Bismarcks Rede den Nachweis, daß derselbe, wenn er ernst und gewissenhaft die Hand zum Frieden biete, damit nur erfülle, was er inmitten des lebhaftesten Kampfes jederzeit klar und bestimmt verkündet hatte. Der Artikel schließt unter Bezugnahme auf den Schlußpassus des kronprinzlichen Schreibens an den Papst vom 10. Juni mit der Bemerkung: Wenn im Geiste dieses Schreibens und der darin bezeichneten Voraussetzungen Fürst Bismarck jetzt in vorbereitende Erörterungen mit einem Vertrauensmann des Papstes über mögliche erste Schritte zur Anbahnung eines Ausgleiches ans dem Boden der Thatsachen eingetreten ist, so steht dies in vollem Einklänge mit seiner bisherigen Gesammtauffassung der kirchlichen Aufgaben der Regierung. Ob und wieweit sein aufrichtiges (Streben zum Ziele führt, hängt nicht von ihm allein ab.
Der dem General-Feldmarschall Grafen Moltke gemachte und von diesem gebilligte Vorschlag, ans den Erträgen der Wilhelmsspende eine nationale Arbeiter-Pensions- und Jnvalidenkasse nach dem Princip der Knappschaftskassen zu gründen, wird in Regierungskreisen vielfach erörtert und dabei ein Vorschlag des durch seine Arbeiten über die socialen Verhältnisse der deutschen Bergarbeiter und andere socialpolitischen Untersuchungen in weiteren Kreisen bekannt gewordenen Bergassessors Hiltrop in Betracht gezogen. Letzterer Vorschlag geht dahin, gegenseitige Ver- stcheningSkassen für die einzelnen Hauptindustriezweige im Deutschen Reiche, von Seiten der Reichsgesetzgebung organi- sirt, durch Normativbestimmungen zu bilden und zur Pa- ralystrung der Wirkungen der Unfälle in jedem Gewerbe re. diese einzelnen Pensivuskassen mit einer dieselben übernehmenden und gemeinschaftlich ausgleichenden Gcneralkasse zu verbinden. Die Dotirung der Versichenmgökaste soll nicht durch eine Zwangsversicherung oder einen Abzug vom verdienten Lohne geschehen, sondern es soll durch ein Reichsgesetz festgesetzt werden, daß der Arbeitgeber verpflichtet ist, a conto jedes Arbeiters, der sich ihm als Mitglied einer solchen Versicherungskasse legitimirt hat, außer dem täglichen, in beliebiger Weise normirten Arbeitslöhne noch einen bestimmten procentualischen Zuschlag des gezahlten Lohnes (gleichsam eine natürliche Steuer auf den dabei erzielten Unternehmergewinn) als Prämie in jene Kaste zu zahlen. Dem mit den Rechten einer juristischen Persönlichkeit auSzustattenden Vorstände der Kasse ist sodann das Recht zur executivischen Einziehung jenes Prämien- betrageS zuzutheilen.
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Schloß Leixlip.
Eine irländische Familicn-Sage. Nach dem Englischen von E. P.
lSchluß.)
Toge-bericht.
Das Sozialistengesetz, welches Preußen bei dem Bun- ath beantragt hat, zählt 24 Paragraphen und hat im entlichen folgenden Inhalt: Die Vereine, welche sozial- okratischen, sozialistischen oder kommunistischen, auf die grabung der bestehenden Staats- oder Gescllschasts- nung gerichteten Bestrebungen dienen, sind zu verbieten.
Vereinen gleichstehend sind Verbindungen jeder Art, andere Genossenschaftskasten zu betrachten. Zuständig daS öffentlich bekanntzumachende, für das ganze Bun- ebiet wirksame Verbot sind die Centralbehörden der ndesstaaten^ Vereinskassen, sowie die für Vereinszwecke immtm Gegenstände sind von der Polizeibehörde in Belag zu nehmen, sobald das Verbot endgültig geworden und der Armenkasse des Ortes zu überweisen. Gegen Verbot steht dem Vereinsvorstande die Beschwerde an Reichsamt für daS Vereinswesen und Presse zu. Dieses ichsamt hat seinen Sitz in Berlin und besteht aus 9 itgliederu, wovon mindestens 5 etatsmäßig angestellte ter sein müssen. Die Mitglieder des Reichsamts wer- vom Bundesrathe gewählt und vom Kaiser ernannt. Reichsamt entscheidet in der Besetzung von 5 Mit- ern, von welchen mindestens 3 richterliche sein müssen. Entscheidungen erfolgen nach freiem Ermessen und sind
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IH husten, welche den im § 1 bezeichneten Bestrebungen II ienen, sind zu verbieten. Bei periodischen Druckschriften um das Verbot sich auf daS fernere Erscheinen derselben «strecken. Zuständig für das Verbot des ferneren Erschei- MS einer periodischen Druckschrift ist die Centtalbehörde Bundesstaates, wo die Druckschrift erscheint, in übrigen allen die Landespolizeibehörde. DaS Verbot der ferneren nbreitung einer im AuSlande erscheinenden periodischen Druckschrift steht dem Reichskanzler zu. Die übrigen M ithalten Strafbestimmungen gegen diejenigen, welche an --i rbotenen Vereinen als Vorsteher, Leiter, Ordner, Agentm, 1 ebner, Kassirer ober Mitglieder sich beteiligen. Gegen ersonen, welche verbotene Druckschriften verbreitet ober “ i ieberabgedruckt haben, ist das geringste Strafmaß eine Übftrafe, das höchste Gefängniß von einem Jahre. Den usonen, welche es sich zum Geschäfte machen, die bezeich- Se« »bi Bestrebungen zu fördern, kann der Aufenthalt in US al stimmten Bezirken und Orten versagt werden, wenn sie
einen Lehnstuhl sank; — denn noch nie haben meine Augen einen solchen Mann gesehen."
„Aber ist es nicht ein recht stattlicher KavalierI" fuhr die Alte fort.
„Er sieht aus als wäre er nicht von dieser Welt" — sagte Anna.
„Ei, sei er von dieser Welt ober aus ber anbem" — erwiberte bie Alte, iubem sie ihren knöchernen Zeigefinger erhob, — „glaube mir, so gewiß, als — hier wiederholte sie einen von jenen furchtbaren Zaubersprüchen der Nacht vom 31fteu Oktober — so gewiß wird er Dein Bräutigam!"
Vierzehn Tage verflossen, und Anna fieng allmählig an, sich an die ihr zuerst so geisterhaft vorgekommenen GesichtSzüge des Fremden zu gewöhnen, ja sogar etwas Anziehendes in ihnen zu finden; auch ber so sonderbar klingende Ton seiner «Stimme, welcher sie anfänglich so sehr ergriffen hatte, schien ihr nach längerer Bekanntschaft weniger unangenehm; kurz Anna horte noch vor Verlauf eines Monats bie Liebeserklärung des Fremden, zwar mit Errötheil, doch ganz ohne die frühere Bangigkeit an. — Jetzt offenbarte derselbe auch seinen Namen und Stand. Er gab sich als einen schottischen Baron mit Namen Sir Richard Maxivell zu erkennen, den unglückliche Familienverhältnisse aus feiner Heimath vertrieben hatten, und der nach Irland mit der Absicht, sich dort für immer niederzulassen, gekommen war. Anna ward in Kurzem Sir Richard's Gemahlin und lebte mehrere Jahre mit demselben in einer glücklichen und gesegneten Ehe. Zwei Sonderbarkeiten fielen ihr jedoch bei ihrem Gatten auf. Die erfte war, daß er jedes Zusammentreffen mit seinen Landsleuten ängstlich vermied; die andere, daß er sich jedesmal am 30sten Oktober in sein Zimmer verschloß. Anna, für welche dieser Tag ebenfalls von Wichtigkeit war, fragte einst ihren Gemahl nach der Ursache seines ZnrückziehenS
InnaS Vater, der an diesem Abend ungewöhnlich ernst nachdenkend schien, unterbrach nach einer längeren Mmse das Gespräch mit den an den Fremden gerichteten krteu: Wollen Sie nicht auf die Gesundheit meiner «hier ein GlaS leeren?" Durch eine stumme Serben« " । ®8 gab dieser feine Bereitwilligkeit zu erkennen, füllte tt, wie in völliger Zerstreuung sein GlaS mit Wasser, ■tot goß in das ihrige ein paar Tropfen Wein und --" tyte sich dabei etwas gegen den Fremden. In diesem :tne.£ Weitblicke gewahrte sie zum ersten Male fein Antlitz, Wäs« Elches sie bis dahin, da er in einer etwas von ihr ab- ^nbeten Stellung gesessen, nicht deutlich hatte sehen können ? es war bleich wie das eines Todten. Die Bläffe btt Wangen und Lippen, der hohle und tiefe Ton feiner timme und daS sonderbare Feuer, welches aus feinen großen tt starrblickenden Augen blitzte, machten auf Anna'S Kafff M erschüttertes Gemüth einen so unheimlichen Eindruck 1878 $ fit das bereits erhobene GlaS mit zitternder Hand ‘ ' Her niedersetzte, vom Tische ausstand und mit einer "»men Verbeugung sich auS dem Zimmer entfernte. r3 J ihr Gemach zurückgekehrt, fand sie daselbst die alle Bri- am Kaminfeuer sitzen.
, »Was willst Du hier?" fragte sie hastig.
Die Alte drehte sich nach ihr um und wiederholte mit JMtlben grinsenden Lächeln, wie vorhin, die Worte: in iv,' p "rein Kind, hab' ich eS Dir nicht gesagt, daß Er Ib.rVV Bräutigam kommen würde?"
^-Beinahe fürchte ich, Du magst Recht haben"erwi- __.p" das beängstigte Mädchen, indem eS ganz erschöpft in
Anzeigen nimmt entgegen: bie Expedition d BlalteS, sowied. Annoncen-Bureaux von G- L. Daube & Co. in Frankfurt a. M.; Jäger'sche Buchhandlung daselbst; Hermann'sche Buchhandl. daselbst; Jnvalidendank in Berlin; W. Thienes in Elberfeld: C. Schlotte iu Bremen.
Ausländer sind, ihre Ausweisung verfügt werden. Unter gleichen Voraussetzungen kann Buchdruckern, Buchhändlern, Leihbibliothekaren und Schenkwirthen der Gewerbebetrieb untersagt werden. Druckereien, welche geschäftsmäßig zur Förderung der bezeichneten Besttebungen benutzt werden, können geschlossen werden. Für Bezirke und Ortschaften, worin durch die bezeichneten Bestrebungen die öffentliche Sicherheit bedroht ist, können die Centtalbehörden deS Bundesstaates mit Genehmigung des Bundesraths für längstens ein Jahr folgende Anordnungen treffen: Versammlungen sind nur mit vorgängiger Genehmigung der Polizeibehörde statthaft; die Verbreitung von Druckschriften auf öffent- lichm Wegen, Straßen, Plätzen und anderen öffentlichen Orten darf nicht stattfinden. Arbeitslose Personen, welche nicht nachweisen können, daß sie die Mittel zu ihrem Unterhalt besitzen und welche den Unterstützungswohnsitz nicht erworben haben, sind auszumejsen. Der Besitz, daS Tragen, die Einführung und der Vmkauf vkn Waffen wird verboten, beschränkt oder an «stimmte Voraussetzungen geknüpft.
Die „Prov. - Corresp." schreibt über die Heidelberger Minister-Conferenz: lieber bestimmte Steuergesetzentwürfe fanden keine Detailberathungen statt; es wurden nur Gesichtspunkte festgestellt, welche für weitere Schritte auf der Bahn der Steuerreform maßgebend sein sollen. Hierbei wurde grundsätzlich daran sestgehaltm, daß Behufs Verminderung der direkten «Steuern eine umfassende Entwickelung des indirekten Steuersystems durch das Reich stattfinden müsse. Die Annahme, das TabakSmvnopol sei als zu erstrebende Form der Tabaksbesteuerung ins Auge gefaßt, sei unrichtig; die Wahl eines bestimmten Systems der Tabaksbesteuerung habe weder im Zwecke der Con- ferenz gelegen, noch gehöre sie zu bereit Ergebniß. Die Veröffentlichung der Cvnferenz - Ergebniffe sei bei dem vertraulichen Charakter der Cvnferenz für jetzt nicht zu erwarten. Auf Grund des vereinbarten Programms würden einzelne bestimmte Gesetz-Entwürfe ausgearbeitet werden.
Der Kronprinz kehrt der „Prov.-Corr." zufolge, Mitte der nächsten Woche nach Berlin zurück. Fürst Bismarck geht in einigen Tagen nach Gastein und kehrt zur Zeit der Reichstagseröffnung nach Berlin zurück.
Anknüpfend an die Kissinger Besprechungen des Fürsten Bismarck mit dem päpstlichen Nuntius Masella tritt die „Prov.-Corr." in einem Artikel mit der Ueberschrift „Fürst Bismarck und der kirchliche Frieden" dem von einzelnen Organen der Presse verbreiteten Jrrthume entgegen, als ob in dem Entlassen auf Verhandlungen an und für sich eine Verleugnung der von der Regierung bisher verkün-
Srscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen Beilage „JllustrirteS SonntagSblatt" durch die Expedition (Koch'sche Buchdruckerei) bezogen 2', Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pf«, (excl. Bestellgebühr). — Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfg. Für in der Expedition zu ertheilend« Auskunft und Annahme von Adreffen werden 25 Pfg. berechnet.
tun«« nimmt emgegeu: na hi ue Expedition d.Llattet, Jfi,T Lie dAnnoncen-Bure-ux ' ltn« 2; Th. Dietrich & Co. in t|«el und Hannover; Th. Dietrich in Frankfurt a.ivt.; bttsenstein & Vogler in „nkfurt a. M., Berlin, irzig, 661” ic.; Rudolf ffe in Berlin, Frankfurt a. M. il
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