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Marburg, Sonnabend, 11. Mai 1878

xm. Jahrgang.

GchMche Jritmig

Reich

Anzeigen nimmt entgegen: die Trpedttton ».Blatte», sowie d.Annoncen-Bureaur »on S. L. Danke & 4o in Stentfurt a Di.; Jtger'lche Buchhandlung daselbst;

Hermann'sche Buchhanbl- ♦ daselbst; Jnvalibendant in Berlin; W. Xbitne» in Elberfeld;t- Schlotte in Bremen.

Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiettagen- Preis für das Quartal mit der wöchentlichen Beilaae tlnttrirtes Sanntaakblatt" hur* hi» ffm.hit;»« Buchdruckerei) bezogen 84 Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 geBene S 10 *f*

Für in der Expedition zu ettheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Hfg. berechnet. "

«eigen nimmt entgegen: ,Expedition d.Blatte», nie d-Annoncen-Bureaux in Th. Dietrich & Co. in Igjfel und Hannover; Th. strich in Frankfurt a.M.; igesenstein & Bögler in Mfurt a- M., Berlin, .^Lwig, Cöln ec.; Rudolf 1 M ffljfle in Berlin, Franl- furt a. M. ec.

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tr Entwurf des Gesetzes über den Verkehr mit Nahnmgs- Genußmitteln rc. mit seinen wesentlichen Bestandtheiten ^glücklich an'S Ende seiner legislatorischen Bahn ankomme d dann mächtig dazu beitragen werde, ein Unheil zu ichten, das viel zu lange schon Gesundheit und öffent-

i$t Moral geschädigt hat."

Mit diesem Wunsch begleitete am 21. Februar d. I. .Frankfurter Zeitung" den damals dem Reichstag vor- tgtcn Gesetzentwurf. Wenn ein Blatt, welches vorzugs- die Interessen des Handels vertreten will und im ischen Theil principiell jede Regierungsthätigkeit mit r Lauge auf ihre demokratische Farbenächtheit zu »schm Pflegt, mit solchen anerkennenden Worten einen entwurf begrüßt, der nicht aus demokratischen Partei- scunmlnngen hervorgegangen ist, muß das Bedürfniß

Gesetz gegen Verfälschung der Nahrungsmittel.

.Die Fälschung der Nahrungs- und Genußmittel hat Mich in Deutschland eine solche Ausdehnung genom- tn, daß sie im wirklichen Sinne des Wortes zu einer tlichen Calamität geworden ist." — „Hoffen wir, daß

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«nach selbst im Handelsstand und bei den Demokraten "j lö ein schreiendes empfunden und anerkannt sein.

— Indessen — es gab schon damals Stimmen, welche

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- L bei Nacht von den Bauren des orts von den Bäu- 0 | men geschüttet und gefangen worden. Ihr groß ist

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Rhein in ein kleines Wäldlein gezogen mit solcher Gewalt, daß sie im fliegen die Sonne bedecket und

und Profesior zu Marpurg gestorben. Ligt daselbst in der Pfarrkirchen begraben. (Nig.)

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hessischer Keschichtskalender a«S dem 16. Jahr­hundert.

(Fortsetzung.)

Januar.

. 1592 Hat Petrus Kopfius, des Herrn Jacobi Kopfii seligen/ Cammrrmeisters zu Hanau, Sohn, mit Jungfrau Elisabeth», Herrn Nicolai Bafsaei von

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L ben und den 18. in der Pfarrkirch daselbst begraben. An diesem und nachfolgendem tage, anno Christi 1552 ist ein große meng Gevögels von dem Gebirge, so sich auf das Land zu Hessen strecket, über den

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Frankfutt Tochter, Hochzeit gehalten.

46. 1588 des Mittags um 11 Uhr ist Herr Johan von Linsingen, Haushofmeister zu Marpurg, gestor-

gewest eins Krammetsvogel, haben an den Flügeln gehabt an jeder Federn ein schön rot Federlein, w.e ein blutig Spießeisen gestalt, dergleichen zuvor in Teutschland nie gesehen worden (Finc.).

1578 ist gleicher gestalt ein großer haus unbetonter

nokratischen Vereinsversammlungen erklärte man, „daß N i gegenwärtigen Gesetze genügend seien und durch das Habsichtigte die politischen Rechte der Bürger beeinttäch- würden." Endlich ist bei einer Reihe von Handels- ertt die Agitation gegen das Gesetz so weit durchge- gen, daß dieselben ihre Angchöttgen zum Bettcht auf- rdert haben, „welche Bestimmungen des Gesetzes gr- et seien, den reellen Waarenhandel und die reelle Jn- ie zu beeinträchtigen." Eine verlangt sogar von inntlichen Mitgliedern des Handelsstandes „ein Urtheil ,D Allgemeinen über den Gesetzentwurf". Der Mittel- ' ische Fabrikantenverein hat sogar in seiner April-Ver- mlung ettlätt, daß nach den Bestimmungen des Gesetz- urfs thatsächlich kein Gewerbetteibender mehr sicher ine, jeden Augenblick in da» Zuchthaus wandern zu en.

In einer der größten deutschen Handelsstädte hat sich lich ein Verein gebildet, welcher dem Publikum Ge­

il bitten will, gegen billige, feste Taxen Nahrnngs- VerbrauchSgegenstände chemisch untersuchen zu lassen.

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Vogel gen Marpurg an den Löhnberg und Wald kommen, sich lange zeit dann gehalten, mit großen yjojo Haufen geflogen und sind des Nachts auch mit den »8,50 ' Händm gefangen worden. Sind fast den Meisen ■e." gleich gewesen, aber doch etwas runder und dicker. HO? Was sie bedeuten, das laß ich einen andern erkennen.

1550 ist Johannes Lersenerus, beider Rechten Doctor

1 »her den legislatottschen Klippen und Sandbänken noch

l obere Gefahren für den Entwurf fürchteten. Erst schüch-

im kamen „Bedenken in den Geschäftskreisen" zum Vor- hrin, die gewerblichen Vereinigungen sprachen sich schon yäst. Micher aus und verlangten, daß die „Gebrauchs- zmstände vorerst vollständig auszuscheiden seien"; in

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In einer größeren Versammlung wurde der Antrag gestellt, die Bestrebungen desselben für Handels- und gemeingefähr­lich zu erklären I

Wir begreifen es wohl, daß die Gegner des Gesetzes sich rühren, aber das begreifen wir nicht, daß ein großer Theil des soliden Handelsstandes und selbst des Publikums sich Sand in die Augen streuen läßt und die Hand zu einer Agitatton bietet, bereit eigentlicher Grund zu offenbar ist, um Ihn nicht sofort mit Händen greifen zu können. Alle Gründe, welche ostensibel vorgebracht werden, sind theils Phrasen, theils Halbwahrheiten, die nur dann richtig werden, wenn man diejenigen Worte, welche das Publikum fangen sollen, ausmerzt. Das Gesetz will weder „po­litische Rechte der Staatsbürger beeinträchtigen", noch die Befugniß ertheilen, jeden Gewerbtreibenden jeden Augenblick in das Zuchthaus wandern zu lassen, noch den reellen Handel und die reelle Industrie beeinträchtigen. Er wird vielmehr gemeingefährliche Handlungen, zu deren Verhinderung und Bestrafung die bestehenden Gesetze nicht ausreichen, erschweren, die Gewerbetreibenden, welche die Kunst der Verschönerung und Verbesserung ihrer Maaren auf Kosten ihrer arglosen Mitbürger über die Gebühr ausdehnen, in ihre Grenzen zurückweisen und den unreellen Handel und die unreelle Industrie beein­trächtigen. Die eigentlichen Treiber sind die letzteren, welche mit der unschuldigsten Miene von der Welt unter den ängstlichen Seelen Bundesgenossen werben, diese mit ihren Phrasen ins Feld schicken und auf den Einfluß, den die­selben auf das große Publikum zu äußern pflegen, die Calculation des Erfolgs basiren.

Tagesbericht.

Die aus Fttedttchsruh in Berlin eingetroffenen Nach­richten über das Befinden des Fürsten Bismarck sind" durchaus nicht befriebigenber Natur. Die Entzündung welche die Gürtelrose hervorgerufen, ist zwar im Schwinden begriffen, allein die Neuralgie ist wieder in viel stärkerem Maße aufgetreten, als in der letzten Zeit, verursacht dem Fürsten ganz empfindliche Schmerzen und zwingt ihn das Zimmer zu hüten. Geh. Rath Struck ist in Folge dessen nochmals zur Consultation nach Friedttchsruhe berufen worden; man glaubt, der Fürst werde vorläufig nicht nach Berlin zurückkehren, da die ärztlichen Vorschriften ausdrück­lich dahin gehen, sich vor jeder Aufregung bei dem ohnehin aufgeregten Nervensystem zu schützen. Man glaubt Fürst Bismarck werde, sobald ihm der Zustand seines Leidens das Reisen ermöglicht, sich dirett von Friedttchsruhe nach Kisstngen begeben und nicht früher nach Berlin zurück­kommen.

— 1579 des nachts um 12 uhr ist Hartman Riebefel, Rathsperson zu Marpurg und der Universitet da- felbsten Oeconomus, auch der Stipendiaten Ephorus, gestorben und den 21. hernach auf dem Kirchhof S. Michaelis ehrlich und Chttstlich zu der Erden bestattet worden.

20. 1551 starb Doctor Jost Hammer, Prvcurator und Rahtsverwandter zu Marpurg.

21. 1583 hat Chttstianus Andreae, beibtr Rechten D. und Nassauischer Dillenbergischer Rath, mit Jung- frau Annen, Herrn Jacob BlanckenheimS Bürger- mristers zu Marpurg Dochttr, Hochzeit gehalten.

24. 1521 ist Johannes Lonicerus, welcher hernacher zu Marpurg in Hessen Grascarum literarum Professor und Doctor Theologiae worden, in Magistrum zu Wittenberg promovitt worden.

25. 1527 ist die hohe Schul zu Marpurg durch den Hochgebornen Fürsten und Herrn, Herrn Philips Landgraf zu Hessen bestätiget und ingefühtt worden.

26. 1592 ist Herr Johan Pintter, erstlich zu Wetter, darnach im Hospital Heyna in Hessen Psarherr, sttnes alters über 70 Jar, zu Frankenberg in Christo entschlafen.

27. 1557 ist Christina, Doctotts Georgii Sohnii Haus­frau, Dottotts Cunradi Matthaei Tochter, zu Mar­purg in der Nacht um 1 uhr geboren.

— 1566 ist Elisabeth, Dottor Weigand Otts Haus­frau, an der Plage der Pestilenz gestorben, ligt zu Marpurg in St. Elisabeth Kirchen begraben.

28. 1566 hat Hermannus Lersenerus, der Rechten Dottor und Professor zu Marpurg, mit Jungfrau Elisabeth Rauscherin Hochzeit gehalten.

29. 1551 ist Mag. Petrus Plateanus, Professor der Rhetorik zu Marpurg, zu Aschersleben gestorben.

Die Ernennung des Grafen Otto zu Stolberg Wer­nigerode zum Vice-Präsidenten des Staatsministeriums dürste, wie die „Neue Preuß. Zeitung" meldet, um die Zeit des Reichstagsschlusses erfolgen. Nach seinem Amts­antritt wird wohl auch die bisher noch nicht erfolgte Be­stellung eines UnterstaatssekrttärS für das Reichsschatzamt zur Erledigung gelangen. Wer den Grafen Stolberg auf dem Botschafterposten in Wien ersetzen wird, ist noch nicht bekannt, doch soll keine der bisher in den Zeitungen ge­nannten Persönlichkeiten für diesen Posten bestimmt sein.

Der russische Botschafter in London, Schuwaloff, wird Freitags in Berlin eintreffen, nachdem derselbe, wie ver­lautet, den Fürsten Bismarck in Friedrichsruh besucht haben wird. Freitag Abend wird Schuwaloff seine Reise nach Petersburg fortsetzen.

~ Wie die „Correspondance universelle" mittheilt, hat S. M. der deutsche Kaiser an den Marschall-Präsidenten von Frankreich ein Schreiben gerichtet, in welchem der Monarch seine Genugthuung über den Erfolg der Welt­ausstellung und den glänzenden Sieg, den Frankreich er­langt hat, zum Ausdruck bringt

General v. Totleben, der an Stelle des Großfürsten Nicolaus das Obercommando der russischen Armee erhalten hat, stammt au» einer uradlichen Familie Thüringens, zu welcher auch der ReichSgraf Gottlieb Kutt Heinrich v. Totleben gehörte, welcher als General der Kaiserin Elisa­beth während des siebenjährigen Krieges auf kurze Zeit Berlin besetzte und dann auf Befehl Peter 111. sich mit seinen Truppen Friedrich dem Großen anschloß. Ein Bruder des Reichsgrafen kam nach Rußland und ist der Stammvater der russischen Totleben.

deutsches Reich.

•• Berlin, 9. Mai. In der nationalliberalen Corre- spondenz wird der „Prvv.-Corr." vorgeworfen, daß letztere in ihren Citaten aus den Reden des Fürsten BiSmarck die Stelle hartnäckig unterdrücke, in welcher der Reichskanzler seinen persönlichen Zweifel gegen die Möglichkeit einer gleich wirksamen Besteuerung des Tabaks, als das Monopol sie gewährt, ausgesprochen. Dieser Vorwurf ist darum nicht zutreffend, weil die allseitig bekannte und oft erwähnte That- sache den Ausgang aller Erörterungen bildet, daß der Kanz­ler daS Monopol als sein persönliches Ideal hingestellt und seine Meinung dahin auSgejprochen hat, daß er an die Möglichkeit eines anderen gleich wirksamen Steuernobu» nicht glaubt. In dieser Beziehung kann eS nichts zu ver-

30. 1566 ist der ehrbar und streitbar Cunrad Buchsack genannt Heß, Schultheiß zu Marpurg, gestorben.

Februar.

1. 1564 ist Andreas Gerhardus, HyperiuS von der Statt Hyper genannt in Flandern, der heiligen Schrift Dottor und Professor zu Marpurg in Hessen, seines alters 53 Jar, gestorben.

3. 1545 hat Cunradus Maltheus, damals Praeceptor im Paedagogio zu Marpurg, mit Margreth Otthin Hochzeit gehalten, seines alters im 26. jar.

— 1553 ward die Tranksteuer erstlich zu Homburg in Hessen von der Ritterschaft und den Stätten im Fürstenthum Hessen und den zugehörigen Grafschaften, in ansehung und betrachtung der schweren und not- trenglichen geführten Kriegen und des Fürsten fünf- järigen Gefengnuß acht jar lang bewilliget worden, von eim Fuder Weins dritthalben Gülden und von einem Fuder Bier ein Gülden zu geben. Anno 1561 ward die Tranksteuer zum andernmal bewilliget. Anno 1569 ist die Tranksteuer widerum und zum dritten­mal 12 jar zu geben bewilliget. Anno 1581 ist fürs 4. die Tränksteuer bis auf 10 jar bewilliget worden. Kan also leichtlich ein ewige Tranksteur gemacht wer­den. Gott wende es zum besten.

— 1578 hat Valentimls Förstern«, beider Rechten Doctor und vornemster Professor zu Marpurg, mit Margrelhen, Doctoris Cunradi Matthaei Tochter, Hochzeit gehalten.

($ortfe»ttng folgt I

Literarische».

Handbuch bet Shgteiue, der privaten und öffentlichen von Kr. Ueftetlen Med. Dr. Dritte durchaus umgearbeitete und vermehrte Auflage. Lex 8. drotch. M 18. - (Tübingen, Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung.)

Ofterlen war einer der Ersten, der es unternahm, da»