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Marburg, Sonnabend, 4 Mai 1878
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tung und deren Gratisbeilage Jltustrirtes ionntagsklatt werden für die Monate M a i ad Juul von allen Postanstalten angenommen mf dem Lande auch von den Landpostboten).
«adheitspolizeilichen Anforderungen nicht entsprechen.
2. An Stelle des §. 33 Absatz 3 der Gewerbeordnung:
^sbrünste räumten aber tüchtg auf und schufen Raum einer zweckmäßigeren Anlage städtischer Straßen und
_...,_rt a. M., Berlin, lpzig, Cöln rc.; Rudolf ff« in Berlin, Frankfurt o. M. rc.
Von Johannes Scherr,
(Nachdruck verb., Bundesg. v. 11. Juni 1870.) .Noch im 13. Jahrhundert boten die meisten deutschen tädte mit ihren möglichst eng um ihren festen Kern, die gliche oder fürstliche Burg, die Bischofspfalz oder Reichszusammengedrängten schmalen, krummen und feuchten gen, von deren Aussehen die da und dort bis in die Zeit, freilich nicht unverändert, herübergekommenen
gyeigen nimmt entgegen: Ue Expedition d.Blattes, g»ie d.Annoncen-Bureaux »n Th. Dietrich & Co. in
Tagesbericht.
Der bereits bekannte Gesetzentwurf betr. die Statistik s Waarenverkehrs liegt dem Reichstage nunmehr gedruckt ir. In den Motiven werden die Mängel der bisherigen tatistik ausführlich nachgewiesen. Es heißt da u. A.:
Der Londoner „Globe" läßt sich über die „Schließung der Ostsee" wie folgt vernehmen: „Während der Napoleonischen Periode, als man in einigen Kreisen glaubte, England hätte genug zu thun, um mit seinem Feinde in Frankreich fertig zu werden, arbeiteten die Nordmächte einen gemeinsamen Plan für seine Ausschließung aus der Ostsee aus, und zwangen es dadurch, den Principien von »free ships, free goods« beizutreten. Aber die Idee, die gut in der Theorie gewesen sein mag, erwies sich nicht dienlich in der Praxis, und der Ostseebund erreichte nach einer unrühmlichen und unglücklichen Existenz von wenigen Monaten ein frühes Ende. Die Prätension Deutschlands, ganz allein die Meerengen zu schließen und die Ostsee zu einem mare clausum zu machen, ist geradezu albenr. Daß ein solches Projekt ernstlich diskutirt wird, ist ein Zeichen der Zeit und beweist, bis zu welcher anmaßenden Höhe der deutsche Ehrgeiz sich bereits verstiegen hat."
In die Verhandlungen über den militärischen Kompromiß am Marmara-Meer kommt jetzt einige Klarheit. Aus den Depeschen scheint hervorzugehen, daß die Türkei Schuld ist an dem bisherigen Nichtzustandekommen desselben. General Totleben macht den Rückzug von Konstantinopel wenigstens bis nach den befestigten Linien Tschekmedje-Tschadaldje-Derkos von der vorhergehenden unverzüglichen Räumung von Varna, Schumla und Saturn abhängig. Die Türkei fordert ihrerseits nach einem Telegramm der „Nat-Ztg." zuerst die Räumung Rumeliens durch die Russen, gemäß den Stipulationen des Friedensvertrages, ehe sie die Räumung der genannten Festungen vornimmt. Daß unter solchen Umständen kein Einvernehmen über die gleichzeitige Zurückziehung der beiderseitigen Streitkräfte zwischen dem General Totleben und dem englischen Flottenkommandanten erzielt werden kann, erhellt von selbst. — Daß die englische Regierung von chrem in der Kongreßfrage zuerst eingenommenen Standpunkt noch um keines Haares Breite abgegangen, ergiebt sich auch aus der telegraphisch signa- lisirten Rede des Staatssekretärs Croß, welcher die Vorlegung des Vertrages von San Stefano in seiner Gesamntt- heit als die Hauptbedingung für den Kongreß und die Aenderung des Vertrages durch den Kongreß als eine Noth- wendigkeit hinstellt; nicht unwichtig ist seine Erklärung, England gebe die eingetretenen Veränderungen zu, aber eS habe ein Recht, sie zu diskutiren.
Eissel und Hannover; Th.
-ietrich in Frankfurt a.M.; en UWaasenstein & Vogler in
*) Durch das Entgegenkommen der Verlag,ibandlung sind wir ______ Stand gesetzt, obige kulturgeschichtliche Skizze dem natio- 187 » Prachtwerk „Germania', D, n Jod. Schere zu eutue''mcn. 18 Dieser Probe lö men wir das einstimmige Urtheil der Presse Eftgen, bä« kein Werk wie die Germania berufen ist, ein Mit Etlienbuch zu werden. Jedes patriotische Haus, in dem vater- Ad ftfch A chten und Denken, in dem der Sinn für deutsche Kunst deutsche Leistung gepflegt wird, sollte di-s Werk sich z«
“ Machen. —
tische Amt bisher darauf angewiesen, die einzelnen Hanls- und Gewerbekammern alljährlich um Mittheilung : intl In Durchschnittspreisen über die in ihrem Bezirk haupt- « von PH gehandelten Waareu zu ersuchen. Daneben konnten
s werthvolleS Hülfsmittel die in der partikularen Bremer
« zu « Der Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung der §§. amt « v und 33 der Gewerbeordnung hat folgenden Wortlaut: tbgegl 1. An Stelle des §. 30 Abs. 1 der Gewerbeordnung den die folgenden Bestimmungen: Unternehmer von mühll üvat-Kranken-, Privat-Entbindungs- und Privat-Jrren- und i $alteu bedürfen einer Coneession der höheren Verwal- btr j «gsbehörde. Die Concession ist nur dann zu versagen: wenn Thatsacheu vorliegen, welche die Unzuverlässigkeit > Unternehmers in Beziehung auf die Leitung oder Ver- Ütung der Anstalt darthun, b) wenn nach den vom Üernehmer einzureichenden Beschreibungen und Plänen baulichen und sonstigen Einrichtungen der Anstalt den
m den Werth der int auswärtigen Handel des deutschen mil ollgebiets umgesetzten Waareu zu ermitteln, war das sta-
gaffen" eipe ziemlich deutliche Vorstellung geben , ein nichts weniger als erfreuliches Bild dar. Noch 14. Jahrhundert bestand sogar in Städten wie Frank- und Augsburg das Baumaterial für Privathäuser fast schließlich aus Holz, Lehm, Rohr und Stroh. Da es keine Rauchfänge und keine Schornsteine gab, so waren sche Feuersbrünste so zu sagen etwas Alltägliches, und .... diese für Verheerungen anrichten mußten, läßt das >en ^hnte Baumaterial leicht errathen. War es doch auch IL | i den Löschanstalten kläglich genug bestellt. Erst im 15. ^hundert kamen „Feuerlöschordnungen" auf und erst folgenden Feuerspritzen. Augsburg durste sich im Jahr - des Besitzes einer solchen rühmen, jedenfalls einer
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Buchdruckereis bezogen 2i Mark durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark»« ffl-V
Für in der Expedition zu ettbeilenbe Auskunft unb Annahme von Adressen werden 25 Pf», berechnet. ° v'e‘
Deutsches Reich.
" verlt«, 2. Mai. Im Reichshaushaltsgesetz ist die Reparttrung der Matrikularbeiträge auf die einzelnen Staaten Vorbehalten. Es wird demzufolge ein diese Ma- einrichtete. Nord- und süddeutsche Städte zeigen noch jetzt edle Zeugnisse dieses löblichen Gemeinstnns auf, wie z. B. das Ralhhaus zu Braunschweig und der Artushof zu Danzig. Das reiche Nürnberg hatte bekanntlich den, freilich erst im 16. und 17. Jahrhundert vollständig gewonnenen Ruhm, das schönste mittelalterliche Gesammtftadt- bild auf deutschem Boden darzustellen, wie es in seinem „schönen Brunnen", den schönsten in Deutschland besaß und besitzt. Die Verbequemlichung und Verschönerung der Städte ging übrigens nur langsam vor sich. Erst mit dem 14. Jahrhundert wurde die Entfernung der Düngerhaufen uno Mistlachen von den Gassen und die Pflasterung der letzteren in besseren Städten allgemeiner. Erft im 15. Jahrhundert begannen die Stadtgemeinden eifriger für die Herbeileitung von gutem Trinkwasser zu sorgen und zu gleicher Zeit traten bei öffentlichen Gebäuden Glassenster an die Stelle der Tuchfenster. Die steigende Grundrente, die Ergebnisse des Handelsbetriebes und der höhere Bildungsgrad machten es mitsammen dem städü- schen Adel möglich, im späteren Mittelalter seine „Höfe" und „Gesäße" nach allen Vorschriften des Profanbaustils der Gothik prächtig auszubauen und einzurichten, und so erhoben sich m Augsburg, Ulm, Frankfurt, München, Elen, Mainz, Köln, Bremen, Lübeck-BreSlau und anderen deutschen Städte, jene stolzen ober zierlichen Stadtjunker- unb Hanbels-Herrenhäuser, von deren Aeußerem das „stemerne Haus" in Frankfurt und das „Haus Nassau" in Nürnberg eine Anschauung verschaffen und die irn Inneren mit kunstvoll gefügtem und geschnitztem Getäfel, nut vielgestaltigem Mobiliar, mit zierlicher Dapezerei, mit farbenbunten Glasfenstern, mit weichen Teppichen und mit Tresuren ausgestattet waren, die von kunstlensch gearbeitetem Gold- und Silbergeschirre schimmerten. Im 15. und 16. Jahrhundert waren die
Anzeige» nimmt entgegen: bie@xpebttion ».Statt ei, sowie d.Annoncen-Bureaux von ®. L. Daube & Co in Frankfurt a. M.; Jüger'sche Buckbanblung daselbst; Hermann'sche Buchhandl. daselbst; Jnvalidendani in Berlin; W. TdieneS in Elberfeld; C- Schlotte in Bremen.
tritt folgende Bestimmung: Die Landesregierungen find befugt, außerdem zu bestimmen, daß a) die Erlaubniß zum Ausschänken von Branntwein oder'zum Kleinhandel mit Branntwein, oder Spiritus allgemein, b) die Erlaubniß zum Ausschänken von Wein, Bier ober anbereu, nicht unter a. fallenden geistigen Getränke in Ortschaften mit weniger als 15,000 Einwohner, sowie an solchen Ortschaften mit einer größeren Einwohnerzahl, für welche dies durch Ortsstatut (§. 142) festgesetzt wird, von dem Nachweise eines vorhandenen Bedürfnisses abhängig sein solle. § 3. Die Bestimmung des §. 1 Absatz 2 des Gesetzes vom 12. Juni 1872, betreffend die Einführung der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes vom 21. Juni 1869 in Bayern, wird, soweit dieselbe den Betrieb der Gast- und Schank- wirthschaft und des Kleinhandels mit geistigen Getränken betrifft, hiermit aufgehoben. — Die Motive besagen: Die Aenderungen, welche der Entwurf in Vorschlag bringt, beruhe lediglich auf praktischen Erfahrungen in der Anwendung des bestehenden Rechts. Sie bezwecken von dem Stand- puntt dieser Erfahrungen aus die Beseitigung von Uebel- ständen, welche in den beteiligten Kreisen schwer empfunden werden. Die Aenderungen enthalten Beschränkungen der in Frage stehenden Gewerbe, die Beschränkungen sind indessen nicht weiter gegriffen, als unbedingt nöthig erscheint, um einer Abhülfe der vorhandenen Mißstände sicher zu sein. Die Garantien, welche auch für dieses Gebiet gewerblicher Thätigkeit dem Einzelnen, sowohl in Ansehung der Verfolgung seiner Ansprüche, als auch in Ansehung ber Wahrung einmal erworbener Rechte, burch bie Gewerbeorbmmg gewährt sind, werden durch den Entwurf in keiner Weise berührt.
Der Gesammtvorstand des Reichstages hat Mittwoch Vormittag eine Sitzung gehalten um definittv über die Angelegenheit der Fahrt nach Kiel zu berathen. Wie man hört, hat der Vorstand beschlossen, es bei feinem früheren Beschluß nur eine Deputation von 14 Mitgliedern unter Führung des Präsidenten v. Forckenbeck nach Kiel zu entsenden, zu beharren, außerdem aber dem Hause den Wunsch zu erkennen zu geben, nicht etwa durch zahlreiche Privat- lheilnahme der Mitglieder an dieser Festlichkeit bie Beschlußfähigkeit zu entziehen. Die Deputation wirb sich demgemäß am Sonntag (12.) d. Mts. zunächst von Berlin nach Lübeck begeben, wo ihrer ein solennes Frühstück harrt, und von dort aus direct nach Kiel fahren. Die Mitglieder der Deputation werden in den nächsten Tagen von den einzelnen Fraktionen gewählt werden. (Die Centrumsftac- tton hat hierzu bereits die Abgg. Reichensperger (Crefeld), v. Forcade de Biair, Dr. Meier — Donauwörth u. Frhrn. v. Landsberg gewählt.)
Bauten, welche letztere dann auch mit solideren Materialien aufgeführt wurden, so zwar, daß in den süddeutschen Städten der Hausteinbau, in den norddeutschen der Backsteinbau vorherrschte. Dazu kam, um das äußere und innere Aussehen ber (Stabte umzugestalten, die Rücksichten, welche die in Folge der Erfindung unb Anwendung des Schießpulvers eingetretene Veränberung bes Kriegswesens mit sich brachte. Die Anwendung von Feuergeschütz bei Belagerungen machte ja eine wesentlich neue unb verwickeltere Befestigungsart nothwenbig, bie sogenannte Bastionirung, welcher bann auch bas Innere ber «Stabte mehr ober weniger angepaßt werben mußte. Die typische äußere Gestalt einer richti- gen deutschen «Stabt, von Bedeutung im 15. Jahrhundert war so: — Ringsher um das städtische „Weichbild" (vom lat. vicus) zog sich ein tiefer Graben, welcher zur Zett der Gefahr mit Wasser gefüllt werden konnte und welchen vorgeschobene Wartthürme vertheidigten. Hinter dem Graben war der Stadtwall aufgeböscht, welchen die mit Laufzinnen versehene Ringmauer krönte. In mehr oder weniger regelmäßig abgemessenen Zwischenräumen war die Vertheidiguiigssähigkeit von Wall und Mauer durch über diese emporragende Thürme verstärkt und bei ober zwischen solchen runben ober viereckigen Thürmen befanden sich auch die wohlverwahrten, zinnenbekrönten, mit Fallgattern versehenen Thore, von welchen aus sich Zugbrücken über den Stadtgraben legten. Wer wissen will, wie ein rnustergiltiges mittelalterliches Stadtthor aussah, der gehe nach Basel und sehe sich dorten das Spahlenthor an oder nach Lübeck und betrachte das dortige Holsteitthor Es ist überhaupt ein schöner Zug im mittelalterlichen «Stäbteleben gewesen, daß auf die öffentlichen Bauwerke, als Kirchen, Rathhäuser, Kaufhallen, Spitäler, Brunnen, schon viel Kunst und große Kosten verwandt wurden, als mau bie Privathäuser noch mit großer Einfachheit baute und
nb Hamburger Handelsstatistik enthaltenen, auf Grund m Werthdeclarationen der Kaufleute ermittelten Werlhe r nutzt werden, letztere wenigstens insoweit, als die Waaren- i'» Nennungen und Maßstäbe der officiellen deutschen Han- tltell, ilzstatistik mit demjenigen der erwähnten Partikularstatistik unst-, bercinstimmten. Hieraus läßt sich nun zwar ein recht ätzbares Material zur Ermittelung der im auswärtigen laarenverkehr des deutschen Zollgebiets umgesetzten Waa- nverzeichniß besonders namhaft gemachte Waarengattung halte« ittt zutreffenden Durchschnittswerth zu ermitteln, vielmehr man erfahrungsmäßig alljährlich bei Feststellung derben hinsichtlich eines beträchtlichen Theils des Waaren- ckehrö auf mehr oder minder gewagte Schätzungen an- toiefen. Daß bei diesem Mangel an zureichenden Hülfs- kein Mißgriffe unvermeidlich sind, versteht sich wohl ------ m selbst.
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