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r. 88.

JHarßurg, Sonnabend, 13 April 1878

xiil. Jahrgang.

[fei und Hannover;

[ 9 strich in Frankfurt a.M. ksenstein & Vogler i

mkfurt a- M., Berlü xzig, Cöln ic.; Subol fle in Berlin, Fran!

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zeigen nimmt entgegen Expedition d.Blattei ,ie d-Annoncen-Bureau i Tb. Dietrich & Co. i

Anzeigen nimmt entgegen: dir Expedition d.BlatteS, sowie d.Annoncen-Bureaux von ®. L. Daube L Co. in Frankfurt a. Di.; Jäger'schc Buchhandlung daselbst; Hcnnann'sche Buchhandl- daselbst; Jnoalidendank in Berlin; W. Tbienes in Elberfeld: C- Schlotte in Bremen.

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Erscheint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen BeilageJTustrirteS SonntagSblatt" durch die Expedition (Koch'sche Buchdruckerei) bezogen 2i Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg. (excl. Bestellgebühr). Jnsertionsgebühr für die gespaltene Zeile 10 Pfg. Für in der Expedition zu ettheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pfg. berechnet.

rck und reifte Abends nach Wien ab. Die Abreise

hial- ucht, nach 1 M. ings Tie ver- g bei.

Ttzlr. i da«i ).

ftge erhebliche Aendcrung ist die Herabsetzung der Stem- l llsn abgabe aus 0,30 M. für jedes Kartenspiel von 36 [887 * wen0er Blättern, 0,50 für jedes andere Spiel.

Der Bericht der Budgctkommission über den Gesetzent- irf, betr. dm Spiclkartenstempel liegt jetzt vor. Die

Tagesbericht.

lsk« DerNeichsanzeiger" meldet: Se. Maj. der Kaiser n übri» mit der Stellvertretung des Reichskanzlers im Bereich n Drei' Justizverwaltung von Elsaß-Lothringen den Staats- rretär Friedberg, in allen übrigen Zweigen der Landes- 15/71 rwaltung von Elsaß-Lothringm den Unterstaatssecretär ______rzog beauftragt. Bratiano hatte gestern Nachmittag rmals eine längere Unterredung mit dem Fürsten Bis-

!. Majestät des Kaisers nach Wiesbaden ist, soweit bis t bestimmt, auf den 29. April festgesetzt. Der Ge­lltal- me Commerzienrath Borsig, Besitzer der bekannten Ma- 'ulose, menbau-Anstalt, ist vergangene Nacht gestorben. In llamentarischen Kreisen unterhält man sich von Vor- ritungen, welche Seitens der Regierung zum Zweck der llbringung einer Vorlage über die Eisenzölle getroffen rden.

vom Bundesrath festzustellenden und bekannt zu machen-

;i gaben wahrheitsgemäß zu machen, welche ihm in Ge­

re hie^

1878.

i Ich bat um die Erlaubniß, mich ein paar Augenblicke

ö Preise des in den letzten drei Jahren verarbeiteten

rg, schüft.

178.

uKas 1878

1011 98j

M 944 1014 544 97! 100!

121

$42 811 93'

1474 1021

Keineswegs; ich rede die lautere Wahrheit, und darf hier um so offener sein, als ich in Ihnen einen en, uneigennützigen Freund erblicke, zu dem ich mich hin- ogen fühle wie die Schwester zum Bruder. Wären e mir jemals gegenübergetreten wie dieser Graf, so ... ... wie söll ich nur sagen . . . ? Sie . wissen doch, S der Franzose faire la cour nennt?

) Nachdruck »ertöten. Mit Gcnedotiqnng bet BertngShnnblnng aitJ bem bet Mrt ackftem in »eixzig erschienenen Wert. tu rm nacht", diene Ne- tn von ü t n ft Eckstein (1 starte Lände. Preis Äk. 9) entlehnt-

Der alte Schärtli«. *)

Novelle von Ernft Eckstein. (Fortsetzung.)

Ken soll ßheit der vom Bundesrath festgestellten Bestimmungen in eil !) seitens der mit der statistischen Erhebung beanf- Nähe ssten Beamten oder Commissarien des Reichs oder der on bi, mdesstaaten in der vorgeschriebenen Form erfordet werden.

rg 3. Die gleiche Verpflichtung liege demjenigen ob, wel- ----r als selbstständiger Gewerbetreibender mit Tabak oder bakfabrikaten Handel treibt, in Betreff 1) der Betriebs-

Ich erröthete bis über die Ohren.

So ungefähr, ja, antwortete ich den Blick zu Boden K kend.

! Eh bien, in diesem Falle ist der Graf Meister. i mir hat er seine Virtuosität so weit getrieben, daß er 51 einen Heirathsantrag gemacht hat.

5 Ich glaubte in den Boden zu versinken. Außer Stande, < Wort zu erwidern, begnügte ich mich damit, langsam 1( d tiefsinnig zu nicken, etwa wie ein Arzt am Krankenbette nn er nicht weiß, welche Diagnose er stelleil soll.

< Nicht wahr, es wundert Sie, sagte Virginie leicht- L I, daß ich Ihnen das so ohne Weiteres mittheile? Aber

i bin überzeugt, Sie sind discret und machen keinen -brauch davon. Auch wollte ich Ihnen zeigen, daß ' Gras nicht ganz so unwiderstehlich ist, wie sein Ruf it < behauptet. Das gibt Ihnen vielleicht den Muth, -$t Herrn etwas freier und unbefangener gegenüberzu- ten.

izlack.

" baks und der daraus Hergestellen Fabrikate diejenigen

Das Gesetz betreffend statistische Erhebungen über die baksfabrikation und den Tabakhandel, und die Feststellung ies Nachtrags zum Reichshaushaltsetat für das Jahr 78 79 hat folgenden Wortlaut: Wir Wilhelm rc. ver- Sc.p men rc. §. 1. lieber die Tabakfabrikation und den ff j ndel mit Tabakfabrikaten im Reich sollen nach Maßgabe

.....

i Bestimmungen statistische Erhebungen veranstaltet wer- nad l 2. Wer als selbstständiger Gewerbetreibender Glanz tzakfabrikate verfertigt oder durch andere verfertigen läßt 8 ~ abakfabrikant) ist verpflichtet in Betreff 1) der Betriebs- wi tz Lagerräume und der vorhandenen Betriebsmaschinen [90. b Gerätschaften, 2) des beschäftigten Hülfs- und Ar- iertin terpersonals, 3) der Menge, Art und Weise der vor- rbrikan »denen Tabake und Tabakfabrikate, 4) der Menge, Art

und Lagerräume, 2) des beschäftigten Hülfs- und Arbeiter­personals, 3) der Menge, Art und Preise der vorhandenen Tabake und Tabakfabrikate, 4) der Menge, Art und Preise der im Jahre 1877 umgesetzten Tabake- und Tabakfabrikate. §. 4. Zum Zweck der Prüfung der Richtigkeit der ge­machten Angaben (§§ 2 und 3) sowie zur Vervollstän­digung der statistischen Erhebung haben die Tabakfabrikanten und Tabakhändler den vorbezeichneten Beamten und Com­missarien den Zutritt zu den Betriebs- und Lagerräumen, die Jnaugenscheinssahme der Vorräthe an Tabak- und Tabak­fabrikaten, sowie die Einsicht der Geschäftsbücher zu gestatten. §. 5. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der §§. 2 bis 4 werden mit Geldstrafe bis zu fünfhundert Mark bestraft. Die Umwandlung nicht beizutreibender Geldstrafen in Freiheitsstrafen erfolgt nach §. 28 und 29 des Strafgesetzbuchs. §. 6. Außerdem kann die Er­füllung der nach §§. 2 bis 4 den Tabakfabrikanten und Tabakhändlern obliegengen Verpflichtungen durch Geldstrafen bis zu dreihundert Mark erzwungen werden. Welche Be­hörden und Beamten zur Androhung und Einziehung dieser Geldstrafen befugt, und in welcher Weise Beschwerden gegen Verfügungen zu erledigen sind, bestimmt der Bundesrath. §. 7. In Betreff der Feststellung, Untersuchung und Entscheidung der Zuwiderhandlungen gegen die Bestim­mungen der 2 bis 4, sowie in Betreff der Strafvoll­streckung und in Betreff der Strafmilderung und des Er­lasses der Strafen im Gnadenwege kommen die Vorschriften zur Anwendung, nach welchen sich das Verfahren wegen Zuwiderhandlung gegen das Wechselstempelsteuergesetz be­stimmt. §. 8. Die verwirkten Geldstrafen (§§. 5 und 6) fallen dem Fiskus desjenigen Bundesstaats zu, von dessen Behörde die Strafentscheidung erlassen. §. 9. Die Behörden und Beamten der Bundesstaaten sollen bei allen gesetzlichen Maßregeln, welche zur Erzwingung der nach §§. 2 bis 4 den Tabakfabrikanten und Tabakhäudlent obliegenden Ver­pflichtungen, sowie zur Entdeckung und Bestrafung der Zuwider­handlungen gegen dieses Gesetz dienlich sind, sich gegenseitig Bei­stand leisten und den Requisitionen der zuständigen Behörden und Beamten um Vollstreckung rechtskräftiger Strafurtheile Folge geben. §. 10. In den Reichshaushaltsetat für das Etatsjahr 1878 79 ist unter Capitel la. der einmaligen Ausgaben als Titel 12 einzustellen: Kosten der Aufnahme statistischer Erhebungen über die Tabakfabrikation und den Tabakhandel: 200,000 Mk. Die Mittel zur Bestreitung dieses Mehrbedarfs sind, soweit dieselben nicht durch Mehr­erträge bei den außer den Matrikularbeiträgen zur Reichs­kasse fließenden regelmäßigen Einnahmen ihre Deckung fin­den, durch Beiträge der einzelnen Bundesstaaten nach Maß­gabe ihrer Bevölkerung aufzubringen."

Das reiche politische Material in der Orientfrage welches in den letzten Tagen von London und St. Peters­burg der Welt zur Beurtheilung unterbreitet wurde, erfor­dert Zeit zur Prüfung, insonderheit für die Diplomatie. Heute ist in Folge dessen an politisch-wichtigen Neuigkeiten und Kundgebungen absolute Ebbe. Als charakteristisches Merkmal der jetzt geschaffenen Situation möchten wir jedoch hervorheben, daß in Wien, London und Petersburg auch in Paris die deutsche Vermittelung als die geeignetste zur Herbeiführung einer Verständigung bezeichnet wird. In St. Petersburg führt man die jetzt gebesserte Lage auf den bereits geltend gemachten mäßigenden Einfluß zurück; von Wien und London aus richtet man das Ersuchen an den deutschen Kanzler, die Vermittlerrolle zu übernehmen und zum Heile Europas durchzuführen.

Deutsches Reich.

A ©erlitt, 11. April. Heute Vormittag hat in der Jacobikirch - Parochi an Stelle der nicht bestätigten Wahl des Predigers Lic. Hoßbach eine neue Pfarrerwahl stattge- funden. Es wurde bei derselben mit 42 von 46 Stimmen der Domprediger in Bremen Dr. R. Schramm gewählt. Der Gewählte gehört derselben kirchlichen Richtung au wie der Lic. Hoßbach und man dürfte deshalb gespannt fein, wie diesmal das Kirchenregimeiit sich zu der Wahl ver­halten werde. Eingeweihte Kreise glauben nicht, daß die Bestätigung des Dr. Schramm erfolgen wird, um so roeuiger, da derselbe nicht eine fünfzehnjährige Dienstzeit in der preu- ßischen Landeskirche aufzuweisen hat, au welche Bedingung die Königliche Verordnung vom 2. December 1874 oie Wahlberechtigung knüpft. Es würde dann allerdings die Kirchenvertretung der genannten Parochi eine dritte Wahl zu vollziehen haben. Nach einer hier eingetroffenen tele­graphischen Meldung hat der westpreußstche Landl g heute den Landrath Dr. Wehr [Conitz) zum Laudesoireclvr der Provinz Westpreußen gewählt. Dr. Wehr ist Milgiieo des preußischen Abgeordnetenhauses und gehört hier der srei- conservativen Partei an. Bemerkenswerth ist, daß auch der jetzige Oberpräsident der neu errichteten Provinz Staats- minifter Dr. Achenbach schon vor seinem Eintritt in das Ministerium jahrelang derselben Partei angehörle. Es ist das um so mehr hervorzuheben, als die pariamentaiiiche Vertretung dieser neu geschaffenen Provinz gwßtentheiis der Fortschrittspartei zugehörte. Die Eommigiou des Reichstages zur Vorberalhung des Gesetzes gegen ote Fäl­schung der Nahrungs- und Genußmittel rc. hat außer oeu bereits mitgetheilten Beschlüssen in ihren letzten Sitzungen mit dem Gesetz noch folgende Veränderungen vorgenommen: Der § 4 erhielt folgende Fassung:zu den Beamten der

ausruhen zu dürfen, da mein Fuß in Folge der ungewohn­ten Anstrengung rasch ermüdet war.

Schön, sagte sie, setzen wir uns hier in die Buchen­laube. Hier können wir ungestört noch ein Viertelstünd­chen lang mit einander plaudern . . . Sie plaudern doch gern mit mir?

Es lag durchaus keine Koketterie in dieser Frage; sie klang vielmehr wie der Scherz eines mulhwilligen Kindes.

Und Z>arf ich wissen, begann ich schüchtern, als sie an meiner Seite Platz genommen hatte, darf ich wissen, was . . . was Sie Herrn Callas auf seinen Antrag er­widert haben?

Warum nicht? Ich erklärte ihm, daß ich mich hoch­geehrt fühle, daß es mir äußerst schmeichelhaft sei, und so weiter und so weiter.

Aber ich^ verstehe nicht . . .

Zkun, Sie werden sich doch nicht einbilden, daß ich im Stande sei, einen Mann zu lieben, wie diesen Gra­fen Benno von Callas! Wenn Sie mich während der vierundzwanzig Stunden, die Sie in unserm Hause weilen, nicht besser kennen gelernt haben, dann find Sie ein schlech­ter Psycholog.

Sie wiesen seine Bewerbungen also ab? fragte ich zögernd.

Dafür bin ich zu rücksichtsvoll, entgegnete sie halb scherzend. Ich bat mir Bedenkzeit aus; ich sei noch zu jung, sagte ich; in einem Jahr möge er seine Frage wieder­holen. Ich weiß nur zu gut, daß er bis dahin längst etwas Anderes gefunden hat, was seinen lebhaften Geist mit Beschlag belegt . . .

Es entstand eine Pause.

-- Mein gnädiges Fräulein, sagte ich endlich mit

einer gewissen Förmlichkeit, darf ich mir eine unbescheiden Frage erlauben?

Unbescheiden wird sie nicht sein, entgegnete sie, sonst fiele sie Ihnen nicht bei also fragen Siel

Weshalb . . . wie kommt es . . . was haben Sie an dem Grafen eigentlich auszusetzen?

Virginie ward mit einem Male sehr ernst.

Gar Nichts, erwiderte sie, absolut gar Nichts, als daß ich Nichts an ihm zu bewundern finde. Er ist hübsch, wohlerzogen, von einnehmenden Manieren und recht erfreu­lichen Geistesgaben. Ja, wenn Sie ihn näher kennen, werden Sie sogar merken, daß er mehr Wissen verbirgt, als man ihm zutraut. Aber . . . mun di-.u !

Sie zuckte die Achseln.

Ich ^begriff nicht.

75a, wie muß der Mann denn eigentlich fein, fragte ich innerlich bebend, der das Glück haben soll, Ihre Nei­gung zu erroeibcn?

Ich weiß nicht, entgegnete sie frischweg, aber ganz geroif) anders, als Graf Benno von Callas. Sehen Sie, mein lieber Herr Schärtlin, ich müßte an meinem Mann in jeder Beziehung hinaufblicken können. Er müßte mir imponiren, so imponiren, daß ich den letzten Rest meines eigenen Willens vergäße und glücklich wäre, mich im Staub an seine Kniee schmiegen zu dürfen. Ich will damit gar nicht sagen, daß er ein Genie sein müßte; nur ein Mann im schönsten und höchsten Sinne des Wortes, ein Gebieter und Beschützer zugleich, ein Wesen, das ich aubeten könnte, wie der Gläubige seine Gottheit.

Als sie schwieg, leuchtete ein seltsames, fast unheimliches Feuer aus ihren Augen. Mir war so stolz, so freudig und doch wieder fo wunderbar schmerzlich zu Mnthe! Diese Schilderung paßte freilich in keiner Weise auf den Grafen aber auf mich? Meine äußere Erscheinung ließ eine