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JUarßurg, Sonnabend, 9. März 1878

xiil. Jahrgang.

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(einen nimmt entgegen: fcpebltienb.»latte#, ie d.Ännoncm-Bureaux ü, Dietrich & Eo. in e[ und Hannover; Th. nch in Frankfurt a.M.; ifeiiftein t Bögler in ntfurt a M., »eWiw, iig, «ölw Rudolf e in Berlin, Frank­furt a. M- ic.

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Anzeigen nimmt entgegen: dir Gxpedttlon d.lvlattes, sowie d Annoncen-Bureauk een ®. 8. Daube L 60. in Frankfurt a. M.; Jüger'sche Buchhandlung daselbst; Hermann'sche Vuchhandl- daselbst; Invalidendank in Berlin; W. Tbiene« in Elberfeld; E- Schlotte in Bremen

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Tagesbericht.

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Der Leonberger.*)

Humoreske von A. Oskar Klausmann.

1.

Mr erwähnten schon gestern, daß Fürst Bismarck den letzten Verhandlungen des Reichstages bezüglich Stellvertretungsvorlage in sichtlicher Weise nervös er- und sich mehrmals habe niedersetzen und durch Wein Kn müssen. Wie wir jetzt noch weiter erfahren, ist rdings der Gesundheitszustand des Fürsten Reichskanzler seiner Anwesenheit in Berlin und auch wohl in Folge rarlamentarischen Auftegung erheblich gemindert worden der Fürst soll ernstlich darauf bedacht sein, seine An- - cheit Hierselbst möglichst abzukürzen nnd so viel als [6 MH nur auf Erledigung der dringendsten Geschäfte zu i ranken. Man glaubt, der Fürst werde schon bald j Erledigung der Stellvertretungsvorlage wieder aufs , zurückkehren. Es liege deshalb auch in der Absicht Berathung dieses Gegenstandes soviel als möglich zu gültigen. Die Steuerfrage würde somit erst in zweiter it ihre Erledigung finden.

Masten; eS ist als ob die Wände aller Häuser durch­wären und die geringste Beschäftigüng jedes Menschen, e sie selbst in der profansten und nothwendigsten gkeit, wird von freundlichen Nachbarn mit der gewis» stesten Pünktlichkeit kontrolirt; denn man braucht un- er viel Stoff zum Klaffch, der fast die einzige geistige ng des Kleinstädters ist. Wieviel Ehre und Ruf, il Lebensglück ist nicht schon durch diesen leidigen 878- eine Erfindung des nichtswürdigsten, aller Teufel, dchtet worden, wie viel unendliches Weh ist nicht über Kitt1 Unschuldigsten Menschen gebracht worden? So lange Ab.sk 1 kleinstädtische Verhältnisse bestehen, wird auch der lsch blühen und wehe allen Unglücklichen, die seine

Man kann sich auch das Leben in einem kleinen Orte lich und gemüthlich denken. Das kommt ganz auf ten, Bedürfnisse und Gewohnheiten an. Es gibt , die an großstädtisches Leben gewöhnt, den Aufent- in einem kleinen Orte für etwas EnffetzlicheS, Uner- e« bezeichnen und umgekehrt findet man Menschen, dar wahre LebenSglück nur dort finden, wo die Be­emer Stadt mehr einem großen Bekanntenkreise und sich und ihre Verhältnisse gegenseitig auf daS rueste kennen, also in einem kleinen Orte. Da» ist 1 das Hauptmotiv, das die meisten Menschen zu ge- k Verzweiflung bringt, daS gegenseitig Sichkümmern die Verhältnisse Anderer, eine kleinstädtische Manie, seinen vernünftigen Menschm ganz außer sich bringen Man lebt in einem kleinen Orte wie in einem

istige- 400.) [463

VI V Für die am Freitag beginnende zweite Lesung des Ge- 8, betreffend die Stellvertretung des Reichskanzler«, A tn außer dem Anträge des Abg. Dr. Beseler schon sol­lt Abänderungsanträge vor: 1) von dem Abg. Wirth, ämqi [Gesetzentwurf in folgender Fassung seine Zustimmung , trtheilen: 1. Die zur Gültigkeit der Anordnungen lLN * , Verfügungen de» Kaiser« erforderliche Gegenzeichnung 1 KeichSkanzler« und die Gesammtheit der übrigen dem- nt durch die Verfassung und die Gesetze des Reichs rtragenen Obliegenheiten und Geschäfte können durch

>x ! ti Stellvertreter (Hilfskanzler) besorgt werden, welchen i Kaiser auf Antrag de« Reichskanzler» für den Fall ___. Hemmung desselben in der Ausübung dieses Amtes .11^ rott. §.2. Für diejenigen einzelnen AmtSzweige, welche llui in der eigenen und unmittelbaren Verwaltung des £g0| Hz befinden, können die Vorstände der dem ReichS- . .^Mer untergeordneten ReichSbehörden auf seinen Antrag Lc™ seiner Stellvertretung im ganzen Umfange (mit Ein- ,aÄf rß der Gegenzeichnung) oder in einzelnen Theilen ihres j häftSkreiseS auf bestimmte oder unbestimmte Zeit vom ser beauftragt werden. §. 3. Die Stellvertreter des läft, chSkanzlers sind für die in dieser Eigenschaft vorgenom- «n Amtshandlungen verantwortlich, woneben der Letztere —H wtwoMch bleibt für diejenigen Amtshandlungen, welche ■M «dva selbst während seiner Stellvertretung in deren Be- h vorzunehmen für gut befindet. §. 4. Die Bestim- «g de« A Äel« 15 der Reichsverfassung über die Ver- 1 ing bei, Reichskanzler« im BundeSrath wird durch dieses nicht berührt. 2) Von dem Abg. v. Bühler (Oeh- 1 gm), nach §. 2 folgenden Paragraphen einzuschalten: - nut --- -------

§. 3. Kein Reichsbeamter und kein Stellvertreter eine« solchen ist befugt, neben dem Reichsamt gleichzeitig ein Staatsamt in einem Bundesstaate zu bekleiden, sofern nicht das betreffende Reichsamt selbst als ein Nebenamt zu be­trachten ist." Motive: Die Interessen des Reich» gehen nicht durchweg parallel mit den Interessen jedes Einzel- staateS und es widerstreitet der Natur der Sache und all­gemein anerkannten Rechtsgrundsätzen, daß ein Bevollmäch­tigter Interessen, welche unter Umständen kollidiren, gleich­zeitig vertritt. 3) Von den Abgg. Schneegans und Gen.: Am Ende des §. 2 folgenden Zusatz hinzuzufügen: „Der Stellvertreter des Reichskanzlers für Elsaß-Lothringen hat seinen Amtssitz in Straßburg."

Die Gewerbeordnungs-Commission hielt am Donners­tag ihre erste Sitzung und trat zunächst in die Berathung de« Gesetzentwurf« betreffend die Errichtung der Gewerbe­gerichte. Nach einer kurzen Generaldiskussion beschloß die Commission, das Gesetz in zwei Lesungen durchzuberathen und trat dann sofort in die Berathung des § 1. Zu diesen Paragraphen wurden nur einige Aenderungen be­schlossen, deren Zweck darauf hinging, die Hörung der Jn- teressenten durch den Gewerberichter in den verschiedenen Fällen zu sichern. Im § 2 wurde dem Sinne der Vor­lage entsprechend, der Beschluß gefaßt, daß außer dem Ar- beitsverhältniß auch daS LehrlingSverhältniß der Competenz der Gewerbegerichte unterstellt werden müsse. Gegen die Befugniß der Centralbehörde nöthigenfallS nach erfolgter Aufforderung der beseitigten Kommunal-Verbände und so­fern die letzteren sich ablehnend verhalten, selbst Gewerbe­gerichte einzusetzen, wurden in der Commission zwar ernste Bedenken laut, schließlich aber doch die daraus bezüglichen Bestimmungen sowohl im § 1 als auch im § 3 diejenigen Bestimmungen über die örtliche Zuständigleit der Gewerbe­gerichte angenommen. Eine sehr lebhafte Debatte entwickelte sich bei § 5, der von den Kosten der Gewerbegerichte handett. Ein Theil der Commissions-Mitglieder trat dafür ein, daß entgegen der Vorlage diese Kosten dem Staate aufzuerlegen seien; andere Mitglieder wollten dies wenigsten« für den Fall thun, wenn die Gewerbegerichte auf Anordnung der Centtalbehörden eingeführt werden, noch andere Mitglieder endlich waren der Ansicht, daß diese Kosten den interessirten Gewerbetreibenden auserlegt werden müßten, dagegen wurde nun von vierter Seite bemerkt, daß man mit all diesen Bestimmungen theil« unpraktische« schaffe, theils gänzlich über den Rahmen des Gesetzes hinausgehe, welche nur für die schon jetzt den Communalbehörden zustehende Entschei­dung über Streitigkeiten der Gewerbetteibenden und die an deren Stelle tretenden besonderen Organe brauchbare Nor- mattve zu schaffen beabsichtigen. Bei der Abstimmung wurden

Opfer werden; es gehört mehr als menschliche Geduld, der Muth eine« Halbgottes dazu ihn zu ertragen. Eine falsche Ansicht möchten wir berichttgen und zwar die, daß eS ge­rade die Frauen sind, die als Priesterinnen deS Klatsches den guten Namen ihrer Mitmenschen auf dem Altar de« Molochs der Verläumdung abschlachten. Diese Ansicht ist nach unserer Meinung falsch; wir wollen eS nicht läugnen, daß manches Damen-Kaffee-Kränzchen schlimmer ist als eine JnquisitionS - Tribunals - Sitzung, die Haupt-Klatsch- Basen aber sind die alten Weiber männlichen Geschlechtes, die hinter dem Biertische mit erschreckender Rücksichtslosig­keit und Rohheit sich auf Kosten des guten RufeS anderer Menschen amüsiren. Nach diesen 'Ausführungen, deren Wahrheit unbestreitbar ist, müßte man es für wirklich wunderbar halten, daß vernünftige Menschen noch in solchen Klatschnestern leben können; ohne zwingenden Grund bleibt wohl auch Niemand, der nicht geradezu ein willenloser Sclave der Gewohnheit geworden ist, im kleinen Orte; alle vermögend gewordenen Kleinstädter ziehen nach der Großstadt; aber e» gibt auch Unglückliche, die an die Scholle gekettet sind durch ihr Amt, durch ihren Beruf. Man hätte den Gymnasial - Lehrer Dr. Härtel fragen sollen, ob er nur einen Tag länger in dem Orte ge­blieben wäre, wenn er nach einer anderen Stadt ver­setzt worden wäre, er hätte entschieden nein gesagt — daS heißt vielleicht hätte er doch ja gesagt, das hatte aber bei ihm einen ganz sonderbaren Grund und wir hätten den Dr. Härtel eigentlich gar nicht al« Beweis für unsere Behauptungen anführen sollen. Da wir nun aber die Bekanntschaft deS Mannes gemacht haben, können wir uns ja näher mit ihm befassen. Nun in diesem Augenblicke geht er gedankenvoll mit gesenktem Haupte in seinem Zimmer, das er nebst Schlafkabine! möblirt bewohnt auf und ab. Ob er Grund zu so tiefem

alle Amendement« verworfen und schließlich auch der § 5 der Regierungsvorlage abgelehnt.

Die Justizkommission deS Herrenhauses hat in ihrer Donnerstags-Sitzung den Bericht festgestellt, welchen der Referent Graf zur Lippe im Namen der Commission dem Plenum über daS Ausführungsgesetz zur Gerichtsverfassung erstatten wird und hat damit ihre Arbeiten bezüglich deS Gesetzes erledigt. Wie wir bereits gemeldet haben, wird dieser Bericht am 13 d. Mls. im Plenum des Herren­hauses zur Berathung gelangen.

Neueste Orient-Nachrichten:

London, 7. März. Nach einer weiteren Meldung von „Reuter's Bureau" aus Konstantinopel vom 6. d. wären die genauen Grenzen Bulgarien'- folgende: Westlich die neue und alte Ostgrenze von" Serbien; dann geht sie von Manta ab, überschreitet das Rhodope-Gebirge und folgt dem Flusse Kara-su bi« Jenidje am aegäischen Meere, gehe westlich von Kavale das Litorale entlang bis zur Mitte von Kavala und Dedeaghatsch, steigt in nördlicher Richtung bis Tschirmen, geht auf eine Entfernung von 21 ? Stunden an Adrianopel vorüber, weiter über Kirk- Kilisse und LulebourgaS in gerader Linie bis Hekimtabiassi am Schwarzen Meere, von hier aus der Küste entlang bis Margalia einschließlich Varna's, und geht sodann in westlicher Richtung bis Rassowa an der Donau. Die Eisenbahn Salonichi-Witzrowitza und Dedeagatsch und Adria- nopel verbleiben der Türkei. Montenegro'S Territorium umfaßt Gacko mit seiner Südwestgrenze und die Boyana (die Regelung der Schifffahrt auf der Boyana wird späte­rem Uebereinkommen Vorbehalten). Petel, Zwornick west­lich und Senidje und Nisch nördlich von Serbien gehören zu dem an Serbien abzutretenden Gebiete. Rumänien er­hält keinen Gebiets-Zuwach«. Die Wahl de«. Fürsten von Bulgarien erfolgt in Philippopel oder in Timowa unter der Ueberwachung russischer Commissäre. Soghanli und Mozinle bilden die Grenze der in Asten abzutteteuden GebietStheile. Die abzuttetende Dobmdscha umfaßt die Distrikte Tulffcha, Küftendje, Jsattscha, Medschidje und Matschin. Russische und türkische Commiffare regeln die neuen Grenzen innerhalb 3 Monaten. Die Kosten der Unterhaltung der türkischen Gefangenen sind binnen sechs Jahren in 18 Teilzahlungen zahlbar. Die Pforte ver­pflichtet sich, in Armenien Reformen einzuführen und die dort ansässigen Bevölkemngen gegen die Ausschreitungen der Kurden und anderer Nomaden unter Aufsicht russischer Commiffäre zu vertheidigen.

Pari«, 7. März. „GauloiS" und „PariS-Joumal", conservattve Joumale, bekennen sich ebenfalls zu der in

Nachdenken hat? Wenn er an feinem Schreibtische vorü­berkommt, streift sein Blick jedeSmal einen Brief, der dort erbrochen liegt und jedesmal zieht sich seine Stirne finster zusammen. Es giebt Briefe sehr unangenehmer Natur, wer will sie Alle aufzählen; die brutalften aber von allen sind die Mahnbriefe, die mit dem Hypothetischen Satze: „Wenn Sie nicht innerhalb" — beginnen und mit einer mehr oder weniger fürchterlichen Drohung schließen.

Ja da« ist das Unglück, daß Dr. Härtel soviel mit Mahnbriefen, Gläubigem, Schulden, Prozessen und ähn­lichen LebenSversüßungm zu thun hat! Schulden zu haben ist weder ein Unglück noch eine Schande, es gehört eigent­lich zum guten Tone, mit möglichster Nonchalance von feinen Gläubigem und den mit ihnen bestandenen Kämpfen zu erzählen; aber viel Schulden, sehr viel Schulden zu haben ist eine traurige Thatsache, schwer, sehr schwer. Es liegt etwa» unsagbar Vernünftiges, Verlockendes, An­heimelndes in der sozialistischen Theorie von der Güterge­meinschaft, durch die die beiden großen Gruppen, in die die Menschheit zerfällt, die Gläubiger und die Schuldner vollkommen verschwinden und jeder Mensch, der in Geld­verlegenheit ist, wird zum Anhänger jener Theorie. ES ist eine trübselige, barbarische Erfindung, daS Geld, durch das anerkanntermaßen, alle« Unglück in die Welt gekommen ist, alles Unglück, vielleicht auch die Erbsünde. Einem vernünftigen Bibelinterpreten dürfte eS nicht allzu schwer werden, nachzuweisen, daß die biblische Sage vom Sünden­fall allegorisch dahin zu erklären ist, daß Eva nicht durch einen Apfel alles Unheil über die Welt brachte, sondem daß Seine Majestät der Satan die Verführung durch ein polnisches Achtgroschenstück bewirkten, von dem die Geld- noth der ganzen Menschheit herstammt.

„Nun bin ich wieder heraus au« allen meinen Verech-