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nimmt entgegen: on d.Blattet, ^Lnnoncen-Bnreanr Q. Dietrich & Co. in enb Hannover; Th. inKrankfntta-M.; ein & Vogler in „„ a. M., Berlin, ia. Löln re; Rudolf in Berlin, Frank- fntt a M. ic
Marburg, Dienstag, 15. Januar 1878
XIII. Iahrgmg.
Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d.vlatte», sowie d.Annoncen-Bureauk von ®. L- Daube & Co- in Frankfutt a. M.; Jäger'sche Buchhandlung daselbst; Herma>.»iuge Buchhandl- daselbst; Jnvalidendank in Berlin; W. Tbienes in Mberseld; C- Schlotte in Bremen.
ärfieint täglich außer an den Werktagen nach Sonn- und Feiettagen- Preis für daS Quartal mit der wöchentlichen Beilage „JluftrirteS @onntag6Hatt" durch die Expedition (Koch'sche Buchdruckerei) bezogen 2b Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pfg. iexcl. Bestellgebühr). — Jnsertwnsaebühr für die gespaltene Zette 10 Pf».
Für in der Expedition zu ertheilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 25 Pfg. berechnet.
Zur Gewerbe-Vrd»«»g.
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Gesammtheit mit den Regierungen dahin streben will, „auf der Grundlage der Gewerbe-Ordnung diejenigen Verbesserungen einzuführen, welche auf dem Boden der Gewerbe- freiheit, mit den Hilfsmitteln, die der Staat zu gewähren befähigt ist, erreicht werden können, damit der Handwerkerstand selbst in sittlicher Arbeit seine gebührende Stellung zurückerobere".
Um die Namens der Bundesregiemngen gegebene Zusicherung zur Erfüllung zu bringen, hat der Reichskanzler zunächst dem BundeSrathe zwei Gesetzentwürfe Behufs Abänderung der Gewerbe-Ordnung und Behufs Einsetzung von Gewerbegerichten vorgelegt.
Bei der Lösung der den Bundesregiemngen gestellten Aufgabe ist, entsprechend bat im Reichstage zum Ausdmcke gelangten Meinungen, davon auSgegangen, daß die Revisionsarbeiten zunächst auf diejenigen Fragen beschränkt werden, in welchen das Bedürfniß nach Abänderungen deS Gesetze« am meisten hervorgetteten ist und gleichzeitig die Anschauungen über die Art der Abänderungen am meisten sich genähert haben.
Die Ziele, welche sich unter der Voraussetzung einer solchm Beschränkung für die Revision des Gesetzes ergeben, sind:
eine größere Sichemng der Betheiligten gegen die Verletzung der durch den ArbeitSverttag eingegangenen Verpflichtungen,
eine strengere Ordnung deS Lehrverhältnisses,
eine Regelung der Beschäftigung jugendlicher Arbeiter, welche den besonderen Verhältnissen der verschiedenen Industriezweige Rechnung trägt,
eine zweckmäßige Ausbildung der zur Erledigung der Stteitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern vorgesehenen Einrichtungen.
In Ansehung aller übrigen grundsätzlichen Bestimmun- gen des hier in Frage kommenden TheileS der Gewerbe- Ordnung dürfte eine Abänderung des Gesetzes entweder nicht für erforderlich ober doch gegenwärtig noch nicht für zeitgemäß zu erachten sein. Denn theilS haben alle bisher stattgehabten Erörterungen unb Erhebungen bas Bedürfniß einer weitergehenden Revision keineswegs so klar hervortreten lassen, daß die Gesetzgebung in die gerade jetzt sehr empfindlichen Beziehungen des gewerblichen Lebens ohne Bedenken einzugreifen vermöchte, theils gehen auch die Anschauungen über dasjenige, was von der Gesetzgebung zur Abhilfe der vielfach empfundenen Uebelstände erwartet werden darf, so weit auseinander, daß es richtiger sein dürfte, der Zeit noch einigen Raum für ihren vermit-elnden unb Härenben Einfluß zu lassen. (Prov.-Corresp.)
Kranke von ber fröhlich wogenben, ausgelassenen See umarmen unb jedesmal mit größerem Genuß, alö ob die Freundschaft von Neptun immer zunähme.
Alles spaziert und lacht, träumt oder liegt auf dem weiten, erheiternden Strand. S'Gravenhage ist dann in Schevmingen und wem man etwa noch in der Storchfestung begegnet, macht tausenderlei Entschuldigungen wegen seiner Schwäche.
Die eigentliche elegante Welt, die von scheveningm nur die breite Hauptstraße, das BadehauS und die See kennt, darf man nur am Strand suchen. Die krummen Seitenwege und engen Gassen mit ihren Häusern wie Nußschalen, und Kindern, zahlreich wie die Pilze, bleiben ihr verborgen. Sie ist auch nicht neugierig darnach; man hat sich beeilt, dem schlechtriechenden Dorfe zu entkommen und sich im Anschauen der unendlichen Waflerfläche zu ergötzen. Man verlangt zu sehr nach dem Rücken eines schwermüthigen Esels, dem Plätschern der erquickenden See, bet Musik unb den Toiletten auf der Terrasse beS grofjen
Drittes Kapitel.
Im Juli unb August wohnt man im Haag unb lebt Scheveningen.
Jeden Tag lasten sich dort unzählige Gesunde und
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Alles, was ihm im Wege stand, das Vorgefallene reichlich entgelten ließ.
Inzwischen war van Son mit Annette drinnen am Abräumen. „Das Souper ist fertig, aber die Gäste sind fortgeflogen," sagte der Mann schelmisch.
„Schweig doch Lümmel!"
„Ich will aber meinen Mund gestopft gut haben!" antwortete er pfisfig-lächelnd, während sein Daumen und Zeigefinger die Bewegung des Geldzählens machten.
Ei» -tcfideuzvermi-e».
Erzählung von Johann Gram.
8etfaffer autonfirte Uebettragung aus dem Holländischen von Joseph Schrattenhol^
(Fottfetzung.)
; ferne Grundlage der Gewerbe-Ordnung, an dem Prinzip der stände, »rbcfreiheit festhaltend, dazu bereit seien, die bessernde zraphio b überall da anzulegen, wo sich auf Grund der bisher idschoh- täten Erfahrungen ein Bedürfniß zur Aenderung imenvo- «sgeftellt habe. Es seien daher auf denselben Gebieten, kSdosa, t durch die Anträge im Reichstage vorzugsweise be- wgläsn, t wurden, bereits Reformen in'S Auge gefaßt: es illeswll t sich vor Allem um eine festere Gestaltung des Lehr- rpfi'hü wesens, ferner um eine bessere Regelung der Kinder- Jerw. r ~- "
Frauenarbeit in den Fabriken, in Verbindung mit SBerfeÄttn Bestimmungen über die Arbeit in den Fabriken, >t stehl, t um die Einsetzung gewerblicher Schiedsgerichte han- Der Minister stellte eine Vorlage über Revision der cislMmWerbe-Ordnung in solcher Richtung für die diesjährige [369 um in Aussicht.
we» Hg Ergebniß der vorjährigen Erörterungen konnte 'llsvetl Ach bezeichnet werden, daß der Reichstag fast in seiner
Wer den Ausgaben, welche die vorige ReichstagSsesston m wenigen Wochen beginnenden neuen Session aus- :0 l pjch und bestimmt Vorbehalten hat, steht an tief grei- 11 k Bedeutung die Lösung gewisser Fragen der Gewerbe- wing obenan; je mehr die gewerblichen Arbeiterkreise 6 revolutionäre Irrlehren bewegt und erregt werden, «Bittet ! dringender tritt an alle staatlichen Kreise die Pflicht Außerd n, ihrerseits Nichts zu versäumen, was durch die Ge- a i M tbung für eine gedeihliche Entwickelung der gewerb- der K» «Verhältnisse, namentlich auch für die Wiederbefestigung e Galle gelockerten sittlichen Fundamente in den gewerblichen ütn geschehen kann.
geschloss Tas Bedürfniß zu Aendernngen der betreffenben Ge- [I tag war in der vorigen Session von allen Parteien ------ einander durch ausdrückliche Anträge anerkannt wor- bie wiederholten und eingehenden Erörterungen hatten, in auch noch nicht zu bestimmten gesetzgeberischen Geftal-
j-Scmm, Bruder Anton," sagte der JMer ttocken, . । uns doch dem Beispiel deS Barons folgen und eben- ftudrrtt i Abzug blasen, ja?" Ohne ein Wort mehr zu „ schritt Karl mit einer kurzen Verbeugung, gefolgt
1 Bitten, zum Zimmer hinaus.
1 ^evrvuw sah verdutzt drein. Marianne war so auf- daß ihr die Thränen über die Wangm rollten, und ''V«rS Gesicht zeigte so viel Bosheit und Zorn, daß später erklärte, ihn noch nie so wüthend gesehen "fcTOttt. Das Souper wurde natürlich nicht angerührt, schichte Kopfweh vor und wünschte nach ihren F**”* zu gehen. Mynheer lief in den Garten, wo er
Son konnte in keinem unglücklicheren Augenblick Mgelthüren öffnen, um dem Auge der. Gastgeber und beiden Brüder einen geschmackvoll arrangirten Tisch -Hundes zeigen.
^Me verunglückte Gesellschaft war das Schlimmste nicht, , welck t welche Folgen konnten für de Grootens dadurch ent= . große« n. Am nächsten Tvge wußte eS natürlich die ganze ucht * ft, daß der respektable, überall beliebte Generalsekretär jelle. r i Bruder besaß, der mit Garn und Band hausiren ie Exp . Der unwillkommene Besuch auf der Soiree machte ____v t reich ausgeschmückt, die Runde, um schließlich völlig
zu dem ersten Erzähler zurückzukehren; das hob , ’ durchaus nicht auf, daß die Familie de GrootenS bla- |U Aast d Hieb.
. en, doch zu einer wesentlichen Klärung über den ein- ClC ragenden Weg geführt. Es herrschte allseitiges Ein- H 6366 «ldniß darüber, daß die Reichs - Gewerbe - Ordnung 3 ben Abschluß der betreffenden Gesetzgebung habe bil= sollen, sondern nur den Grund, auf welchem nach den zeigen der prakttschen Erfahrung weiter zu bauen — eS wurde ferner als das prattisch Richtigste er- [, aus dem weiten Bereiche der von verschiedenen id; M Punkten angestrebten Reformen zunächst die „reifen nbolinr, en" auszusondern, um eine gesetzgeberische Verstän- gnetten, tz über dieselben herbeizuführen.
hi demselben Sinne wurde Seitens der verbündeten mmgen durch den Präsidenten des Reichskanzler-Amtes ^Minister Hofmann erklärt, daß die Regierungen, an
Tigesbericht.
Seitens des Reichskanzlers ist dem BundeSrathe der Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Gerichtskosten und Gebühren im Concursverfahren und die Gebühren für Zeugen und Sachverständige, vorgelegt worden.
Anläßlich des preußischen Tabaksteuerprojekts, welche« lediglich den Commissionsentwurf von 1873 wiederholt, dürfte schon im BundeSrath ein Antrag auf Einführung des Tabak - Monopols, namenttich mit Rücksicht auf den deutschen Tabakbau gestellt werden, dem es auch innerhalb der preußischen Regierung nicht an Unterstützung fehlen dürfte. — Die Justiz-Gesetz-Commission des Abgeordnetenhauses beschäftigte sich in ihren letzten Sitzungen mit dem §. 16 der Gerichts - VerfassungS - Vorlage, welcher von der Vertheilung der Geschäfte bei den mit mehreren Richtern besetzten Amtsgerichten handelt. Nach der Vorlage sollte die Feststellung der bei dieser Vertheilung zu befolgenden Grundsätze dem Justizminister Überlassen bleiben; die Commission aber beschloß gemäß einem Anträge des Abg. Windthorst - Bielefeld, daß die Verchettung in der Regel nach geographischen Bezirken und nur ausnahmsweise, wo das Interesse der Rechtspflege eS erheischt, nach Fächern vor- genommen werden solle; die Vertheilung erfolgt durch daS Präsidium deS Landgerichts im Voraus auf ein Jahr nach den von dem Justizminifter festzustellenden Grundsätzen. Eine weitläufige Discussion entspann sich über § 23, der schließlich in folgender Fassung angenommen wurde: „Die Bildung von Grundbuchämtern findet nicht statt. Die Geschäfte der Grundbuch-Richter gehen auf die mit der Bearbeitung der Grundbuchsachen beauftragten Amtsrichter und die der Grundbuchführer auf die denselben jugewiejenen Gerichtsschreiber über. Die Rechte und Pflichten der Grundbuch-Richter, bezw. Grundbuchführer gehen auf die mit der Führung der Grundbuchsachen beauftragten Amtsrichter und Gerichtsschreiber über.
In den zustehenden BundeSraths-AuSschüffen werden demnächst scfwn die Berathungen über die Entwürfe betreffend die Abänberuug der Gewerbeordnung und die Einsetzung von Gewerbegerichten beginnen, weil man den lebhaften Wunsch hegt, die Entwürfe dem Reichstage womöglich schon bei feinem Zusammentreten oder doch bald ' "'nach demselben vorzulegen, indessen dürften sich die Berathungen in den Ausschüssen ziemlich umfangreich gestalten, da von verschiedenen Seiten schon jetzt Verbefserungsanträge angemeldet find. — Man erwartet in den allernächsten Tagen im BundeSrathe die Erklärungen Preußens hin- sichllich der Vermehrung der Reichseinnahmen. Von eini«
BadehauseS, um dem Dorfe große Aufmerksamkeit zu schenken.
Der bildende Künstler allerdings dentt anders. Gerade die unregelmäßig an den Dünen lehnenden, entlegenen Viertel sind das Eldorado deS Malers. Hübsch gefärbte Häuser, glatt geputzte Fluren, helle, blanke Fenster mögen für eine holländische Hausfrau eine Wollust und für den Gebrauch sehr angenehm fein — ein Maler aber wird durch alle diese Geschniegettheit und tadellose Glätte nicht angezvgen. Alte Häuser, deren Mauern in reichen, harmonischen Farbentönen prangen, Dächer, bereit grelles Feuerroth durch Wetter unb Atter gemilbert unb schattirt ist, ärmliche Viertel, auf deren Wegen kleine und große Pflastersteine nicht scharf getrennt sind und eine Wohnung der anberen durchaus nicht ähnlich sieht, wo Alles, was Regelmäßigkeit und Eintönigkeit athmet, verbannt ist — bei solchem Anblick ruft der Maler Victoria! Da erblickt man ihn im Entzücken über so viel Schmutziges, Baufälliges und Elendes; je nachlässiger und achtloser die Kleidung der Bewohner dieser Viertel, desto aufgeregter wird der Künstler, ja er könnte eine Medaille schlagen lassen für Denjenigen, welcher am Liederlichsten aussieht.
Felman unb sein junger Freund Willem Mols waren in biefen Gegenden keine Fremdlinge. Der Erstere war so gut in ihnen bekannt, wie ein Ausrufer oder ein Auktionator. Nach und nach hatte er den jungen Mols überzeugt, daß die weichen Farben, die zerbröckelten Mauern unb daS verwitterte Holzwerk schöner unb bem Auge wohl- thätiger seien, als ntobeme, funfeineue Gebäude, oasz bie ungezwungene, lobberige unb leichte Kleidung dieser Anwohner malerischer sei als bie ihrer reichen 'Nachbarn, kurzum, baß in bemfelben Maße, in welchem bie Arbeit ber Menschen sich mit ber Natur vereinigt, auch bie Harmonie größer wirb.