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* er. 120.

Marburg, Sonnabend, 26. Mai 1877.

xn. Zahrgaig.

WWsche jfitmio

in

Anzeigen nimmt entgegen: die Expedition d.vlattel, sowie d.Annoncen-Bureaux von G- L. Daube 4 Co. in Frankfurt a. M.; Jäger'sche Buchhandlung daselbst; Hermann'sche Buchhandl- daselbst; Jnvalidendank in Berlin; W. ThieneS in Elberfeld; 6. Schlotte in Bremen.

«rickeint täglich außer den Werktagen nach Sonn- und Feiertagen. Preis für da« Quartal mit der wöchentlichen BeilageJRuftrtrte» «anntuggdlutt" durch die Erpeditiou («och'sche Buchdrucker ei) bezogen «ark, durch die Postümter deS Deutschen Reiches 2 Mark 50 Pf,. (e$L Bestellgebühr). JafertionSgebühr für die gespaltene Zelle 10 Pf,.

Für in der Expedition zu «rtheilende Auskunft und Annahme von Adrefsen werden 25 Pfß. berechnet.

nimmt entgegen: LÄpeditiond.Blatte-, ^.»nnoncen-Burcaux ' xh, Dietrich & Co. in und Hannover; Th. Kch in Frankfurt a.M.; ^nstein 4 Vogler m Erfurt a. M., Berlin, JS. Köln ic.; Rudolf Ze in Berlin, Frank- fort a. M. tc.

Die künftigen Gerichtseturichtuvgeo.

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*) Nachdruck verdaten.

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rnsten Ä der etforderiichen Anzahl von Senatsprästdenten und andere« idhen besetzt rS werden bet denselben Ciotl- und Straf­

en aber mtt dem Namen9iu6* bezeichnet wurde, ck nahm die aus ihn gefallene Wahl an und gründete it die Ty astte der Rurick'S, welche über 700 Jahre ® woSkowitisa,en Thron tune hatte, während sich die von ^beherrschten. ker gleich anfangs den NamenRussen" Sten. Zu Ende de« süujzehutea Jahrhunderts regierte Feodor I., dessen geistige Schwäche saft bi« zum Blöd« reichte, und welcher wieder vou seinem Schwager, dem thrreu Gudunow beherrscht wurde, so daß dieser voll- die Zügel der Regierung sührte. Feodor selbst war Nachkommen, besaß aber noch «inen Bruder im Jtin« den jungen Demetrius, welcher von seiner Mutter kia in dem Städtchen Uglijch erzogen und sorgsam be- - wurde. Boris Gudunow, der selbst »ach der Äiooe tr, ließ den achtjährigen Knaben ermorden, die Czarin- «r in ein Kloster eiosperren, und als nun Feodor im e 1598 starb, bemächtigte er sich des Thrones, indem sich zu dessen Nachfolger auSrufea ließ. Aber Hungers-

De, falsche Gzar. *)

Historische Erzählung von Carl v. Kessel.

t Stell» ifamili» og det: an bk [1366

Im neunten Jahrhundert wurde derjenige Theil vou europa, welchen wir jetzt unter dem Namen von Groß- chand kennen, von einer Anzahl von Bölkerstämmen be »Hai, bet denen daS slavische Element da« überwiegende »r. Bon deu verschiedensten Selten Angriffen ausgesetzt, hiten diese Männer das Bedürsniß, sich ein gewetnschast chrs kräftiges Oberhaupt zu erwählen, und sie wendeten h zu diesem Zweck an Rurick, welcher der Anführer eine« « den Ufern deS finnischen Meerbusens wohnenden See- bideivolkeS war, da« sich Waräger nannte, von den

Hlffen.

t Die Landgerichte werden mit einem Plästdenten und eUe* Lt erforderlichen Anzahl von Direktoren und Mitgliedern geht, es werden bei denselben Civil- und Straskammeru

Die neue deutsche Gerichtsverfassung, wir sie im vorigen __ mit dem Reichstage vereinbart worden ift, soll nach oi EiusührungSgesetze im ganzen Umfange des Reich« einem durch Kaiserliche Verordnung mit Zustimmung BundeSrathS festzusetzenden Tage spätestens am 1. Stöbet 1879 in Kraft treten.

__W Nach derselben wird die ordentliche Gerichtsbarkeit ----- wächst durch Amtsgerichte und Landgerichte, ferner durch )hnlandesgerichte, endlich durch die Reichsgerichte geübt. Deu Amtsgerichten steheu Einzelrichter vor, ein . w-gericht kann mit mehreren Richtern besetzt feto, jeder Melden erledigt aber die ihm obliegenden Geschäfte al« Wjelrichter.

Für die Verhandlung und Entscheidung von Strassachen mben bei den Amtsgerichten Schöffengerichte gebildet, £.Un8 ® zwar au« dem Amtsrichter al« Vorsitzenden und zwei

Bei deu Landgertchteu können, soweit die Lande«- Lraati Wzverwaliuug ein Bedürfoiß dazu.erkeont, Kammern für ----- MelSsachen gebildet werden.

Die OberlandeSgrrichte «erden mit dem Pristoenten

Met.

Für di« Verhandlung und Entscheidung von Straf« s?wie «heu (insoweit diesetbeu nicht zur Zuständigkeit der Straf- ntei mmern oder de« Reichsgericht« gehören) treten bei den en etc hsdgerichten periodisch Schwurgerichte au« drei richterlichen Mtgliedern und zwölf Geschworenen zusammen.

hardt «ei den Landgertchteu können, soweit die Landes-

ien« bk mte gebildet.

Das Reichsgericht erhält seinen Sitz in Leipzig.

Das ist der Rahmen der neuen GerichtSeiorichtungen.

Die Ausführung der Organisation der künftigen Gc«

_ tztrbehörden innerhalb dieses Rahmen« unb aus den im m« o» Wgejetze festgestellten Grundlagen fällt der LandeS-

irtt. t's

Für den Monat Juni werden auf die

Dderheffische Zeitung

und deren Beiblatt

Austrittes Sonntagsblatt

ZD 0,, allen Postanstalten Bestellungen entgegenge- -imnen.

Gesetzgebung und der Lande« - Justizverwaltung in den einzelnen Staaten zu. Dieselbe ist für Preußen sogleich nach erfolgter Feststellung der Reichsjustizgesetze in Angriff genommen worden. Mit der Entscheidung über die lokale Veriheilung der Gerichtsbehörden über die Sitze der Ober- Landesgerichte und namentlich der Landgerichte hängen nicht nur andere sehr wichtige Fragen zusammen, sondern es ist auch um deswillen wünschenswerth, in dieser Beziehung möglichst bald zu einem Abschlüsse zu gelangen, weil der weit verbreiteten Unruhe iu allen beteiligten Kreisen, sowohl unter den Justizbeamten, als namentlich unten den Städten, welche sich um die Wahl zu Gerichtssttzen bemühen, möglichst bald ein Ziel gesetzt werden muß.

Dem im Herbst dieses Jahre« zusammentretenden Landtage soll daher zunächst jedenfalls ein Gesetz über deu Sitz und Bezirk der OberlandeSgerichte und Landgerichte vorgelegt werden, worauf sodann die Vollendung der Or­ganisation durch die Feststellung der Sitze und Bezirke der Amtsgerichte zu folgen haben wird.

Das Interesse an einer zweckmäßigen und erfolgreichen Durchführung der neuen Gerichtsorgauisation greift weit über das Gebiet der Justizverwaltung hinan« und sehr wesentlich in alle anderen VerwaliuugSgebiete und kom­munalen Interessen hinein, und e« ist au und für sich nicht überraschend, daß fich der kommunalen Körperschasteu an­gesichts der bevorstehenden Entscheidungen eine große Unruhr bemächtigt hat.

Aus den zahlreich eingegangenen Petitionen ergiebt fich freilich vieliach, daß namentlich die Bedeutung der kollegialen Landgerichte bei Weitem überschätzt wird. Man stellt sich darunter Gerichtsbehörden mit einem sehr zahlreichen Be- amte-llpersonal, namentlich mit einem stark besetzten Richter« kollegium vor.

An diese Vorstellung knüpft sich die Erwartung, daß der Stadt durch den Besitz einer solchen Behörde noth- wcndigerweise rin bedeutender Zuwachs an Wohlhabenheit zu Theil werden, ja wohl gar ein vollständiger Umschwung m den bisherigen Verkehrs- und Erwerbsverhältnissen ge­wonnen werden könnte. Diese Annahmen beruhen auf einer wesentlichen Verkennung der gesammten Grundidee der Or­ganisation. Der Schwerpunkt dieser Organisation liegt sür die weitaus überwiegende Menge der Interessen, welche das rrchtsuchende Publikum bei deu Gerichtsbehörden verfolgt, nicht bei den Landgerichten, sondern bei den Amtsgerichten. Denn auf die Amtsgerichte geht fast die gejammte GcschäftS- thättgkeit der bisherigen Kreisgerichte über. Sie erhalten die ausschließliche und unbeschrä kte Verwaltung der nicht- streitigen Gerichtsbarkeit, insbesondere da« Grundbuchwesen, die Oder-Vormundschaft, die Nachlaßsachen und die Auf­nahme der Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Die Land-

noth und Elend jeder Art brachen über vaS Land he.ein und mitten in diesem unendlichen Jammer verbreitete sich plötzlich die Kunde, Demetrius sei nicht tobt, er lebe noch und werde wiederkommen und sein Vo.k erlösen. Wirklich trat auch bald nachher ein Mann in die Oeffcntlichkeit, welcher sich als den Ersehnten und Erwarteten auSgab, und hiermit beginnt der eigentliche Anfang unserer Er­zählung, welche eine der interessantesten Episoden der rus­sischen Geschichte schildert.

Der Herbst war bereit« ziemlich weit vorgerückt, al« im Jahre 1604 etwa gegen zwei Uhr des Nachmittag« ein Herr und eine Dame in reicher polnischer Tracht über eine weite Heidkfläche ritten. Die Letztere mochte etwa 18 Jahre alt sein, aber trotz ihrer Jugend sprach sich in ihrer Hal­tung und in ihrem Benehmen bereits eine solche Sicherheit auS, daß sich daraus mit Recht der Schluß ziehen ließ, man habe es mit einem jungen Mädchen zu thun, welches die Natur schon früh mit großer Energie und Willenskraft auSgestatiet hatte. Schon die Art und Weise, wie fie ihr feuriges Roß zu bändigen und ihrem Willen unterzuordneu verstand, deutete hierauf hin, wenn man aber in ihre großen schwarzen Augen blickte, so konnte vollends darüber kein Zweifel mehl b.stehen, daß das kühne Anfblitz'n derselben nur der Reflex eines ehrgeizigen, mit männlichem Muthe ausgestatteten Her- zen« sei. Dabei war die Dame eine jener saimattschen Schön- heilen, wie wir solche noch jetzt vielfach zu bewundern Gelegen­heit haben; rabenschwarze Locken quollen unter dem mit ein« Reherfeder geschmückten Baret hervor; der mtt Edel­steinen besetzte Gürtel, welcher ihre Tunika zusammenhielt, ließ ihre zierliche Taille nur noch Mehr hervortreten; ein Leinet Fuß, welch« unter' dem Saume ihres Reitkleide« h«vorblickte; eine schöugesormte Geist und Kühnheit an- deutende Stirn, endlich ein anmuthig«, von rosigen Lippen tiugeschlosseun Mund vollendeten dar Bild dies« anmu-

gerichte dagegen sind nur zur Ausübung d« streitigen Ge­richtsbarkeit b«ufen. Ab« auch in Betreff d« letzteren haben sie eine viel weniger umfassende Zuständigkeit, al« die früheren Kreisgerichte. Alle Prozeßsachen mit Objekten zwischen 150 und 300 Mark und eine Anzahl besonderer Prozesse sind den Amtsgerichten zugewiesen, und durch Ver- einba.ung können fast alle Civilprozcsse überhaupt vor den Amtsgerichten zur Entscheidung gebracht werden. Auch alle Concurse, Subhastationen und Aufgebotssachen sind den Landgerichten genommen und den Amtsgerichten überwiesen. Auf dem Gebiete der Strafrechtspflege endlich ist die Zu­ständigkeit der Schöffengerichte einerseits durch das Gesetz selbst, andererseits durch die Möglichkeit der Üeberweisung landgerichtlicher Strafsachen an das Schöffengericht in aus- gedehntestem Maße erweitert, insbesond«e da, wo die Ver­hältnisse die Bildung einer sogenannten detachirien Straf­kammer ermöglichen. Hiernach bleibt in der That nur noch ein ganz verschwindender Unterschied zwischen den aufge­hobenen Kreisgerichten und den neuen Amtsgerichten übrig.

Der verhältnißmäßig geringe Umfang d« den Landge­richten überwiesenen Geschäftsthätigkeit bringt e« ab« auch mit fich, daß selbst für große Bezirke, in welchen bisher 3, 4 od« noch mehr KreiSg^ichte auskömmlich beschäftigt waren, meistentheilS nur schwach besetzte Landgerichte etwa von 8 oder 9 Mitgliedern dem GeschäftSbedürsniß genügen ««den.

Hiernach wird der Gewinn oder der Verzicht für die einzelnen Städte, welche ein Landgericht «halten oder nicht erhalten sollen, nicht von so großer Bedeutung sein, wie eS auf Grund der bisherigen Verhältnisse und der ent­sprechenden Anschauungen zunächst erscheinen mag. (P.-C )

Tagesbericht.

DieNat. Ztg." schreibt: Mit d« Anwesenheit de« Fürsten Bismarck in Berlin hat sich ein überaus geschäft­liches Treiben im auswärtigen Amte entwickelt. Der Reichskanzl« arbeitet viel und anhaltend mit feinem Sohne Herbert, sowie dem Legations-Rath v. Holstein, woran« sein persönliches Eingreifen in die Geschäfte ersichtlich ist. Ein reger Depeschen-V«kehr wird mit allen deutschen Bot­schaft«», und in besonders lebhaft« Weise auch mit der italienischen Regierung unterhalten. Die am Mitt­woch stattgehabte Wähler-Versammlung des sechste» Ber­liner Wahlbezirks acceptirte die nationalliberale Reichs­tags Eandidatur Ludwig Löwr'S. Dies« wurde al« allei­niger Candidat der liberalen Parteien gegenüber Hasen« clever proclamirt.

Wie wir hören, hat Fürst Milan von Serbien dem ttztgeu jugendlichen Amazone, die sich eben erst zur Blürhe entfaltet hatte.

Ihr Begleiter, welcher etwa drei Jahre älter sein mochte, war ebenfalls keine unüble Erscheinung. Er saß fest zu Pferde und der gekiümmte Säbel, welcher an seiner Seite hing und von dem sich damals kein polnischer Edelmann trennte, verlieh ihm ein vortheilhafte« kriegerisches Ansehen, doch verriethen seine dunklen Augen mehr Schlauheit wie Offenheit und deuteten darauf hin, daß er die Kunst ver­stehe, sich zu verstellen, und, wenn eS fein mußte, eine ihm übertragene Rolle mit Geschick durchzusühren.

Nun, wie gefällt e« Euch in unserem Laude?" fragte jetzt Marina, indem sie den Kopf empor richtete und ihren Begleit« mit ihren bunten, veriührerijch leuchtenden Augen anblickte.

Wo solch« Sterne wie die Eurige », Prinzessin, leuchten," erwidert« dieser mit einer tiefen Verbeugung,da kann man fich nur wohl und glücklich fühlen."

Ach, laßt diese Possen," rief die junge Fürstin,der­gleichen Zeug wird mir täglich in die Ohren geflüstert. Nein, sagt mir lieber, wer Ihr seid, denn daß Euch ein Gcheimniß umgiebt, dies habe ich gleich an der Art und Weise erkannt, wie Ihr vou meinem Vater ausgenommen wurdet, al« Ihr an dessen Hofe «schient."

Dn junge Mann nröthete leicht.Nun," erwiderte « ausweichend,Ihr wißt ja, ich stamme au« der Provinz Kostroma uud man nennt mich Zurii Otrepjew."

Jurii Otrepjew?" wiednhoite die junge Dame und schüttelte dabei zw.iselhaft mit dem Kopfe,nun, ich muß die« allerdings glauben, so lange ich nicht vom Gegen- theit überzeugt bin. Indessen . .

Habet die Gewogenhett und bringt nicht weiter in mich," bat Otrepjew, dessen Verlegenheit sichtbar zunahm.

Ab« Marina gehörte nun einmal zu jenen hartneckigrn