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Marburg, Mittwoch, 29. November 1876.

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zur Aus-

Heute wollte es aber gar nicht gehen. Den Morgen-

F^u Hoberecht, gegenüber ihrer Tochter mit Näherei am immerhin ehr reizenden ftinbea nflLV üxn * $9

über diesen Zustand zu sprechen, heute, in der traulichen

< Fortsetzung folgt.)

alS der des Herzens zu folgen. Bei vielen ist leider die Ehe schon ein Geschäft, so daß, wenn -s so fortgeht, man in nächster Zeit statt deS bisherigen Symbole» der Liebe, unseres lieben jungen Amor mit dem Köcher und Pfeilen, denselben in einen Handelsmann wird umwandeln müssen, der in einer Waage Herzen wägt, die statt der brennender. Flamme unten mit Geldsäcken beschwert sind.

Auch unserer Frau Hoberecht war eS bei dem zärtlichen Besyrgtsein; mit welchem sie ihre Tochter unausgesetzt um­gab, nicht entgangen, daß diese seit längerer Zeit nicht mehr das fiöhltche, sorgenlose Kind war, wie sonst. Doch in ihre eigenen Erinnerungen sich zurückversetzend, glaubte die gute Frau, daß es sich hier, wie im Leben aller jungen Mädchen, mehr alS einmal nur um eine jener Liaisons handele, die vorübergehend, so rasch verschwinden, wie sie gekommen. Die Kanzleiräth n glaubte daher am klügsten zu handeln, indem sie sich den Anschein gab, als merke sie davon nicht». Aber in der letzten Zeit wurde die Schwermuth der neunzehn Jahre zählenden Emilie doch zu besorgnißerregend. Stundenlang stützte sie ihr blondes Köpfchen in die feingeaberte, weiße, schmale Hrnb, und dem reizenden Munde des schlanken Geschöpfes entfloh mancher Seufer, wenn sie, sich unbeachtet glaubend, hinter dem Strickrahmen in tiefes G> Übeln versank.

stantinopel wird gemeldet: Marquis von Salisbury wird gleich nach feinem Eintreffen dem Sultan über die Stim­mung Europas Bericht erstatten. Hiervon wird die Hal- tung der Pforte auf der Konferenz abhängig fein. Die -pforte hat die Ausfuhr von Lebensmitteln verboten und den Zoll für aus Oesterreich kommendes Getreide aufae- hoben. 10

meyer in Berlin; Carl Sch üß-

v ler in Hannover; C. Schlotte in Bremen.

ES ist vielfach der Wunsch geäußert worden, es möchte, wenn die offizielle Betheiltgung Deutschlands an der Pariser Weltausstellung abgelehnt ist, wenigstens die private Be ^Heiligung deutscher Industrieller gestattet werden. Wenn­gleich von Seiten einer Reichs- oder LandeSbehörde kaum etwas gegen die private Betheiligung anzuwenden fein wird, durfte dieselbe doch schwerlich angängig fein. DaS Regle ment bet Ausstellung ruht bekanntlich auf der Voraussetzung, daß jede Regierung eine besondere nationale und autonome AusstellungSkommisston bilden würde, welche die Anmel­dungen für die betreffende Nation entgegen nimmt und bescheidel. Wenn nun die offizielle Betheiligung definitiv abgelehnt wird, so wird eS an einer kompetenten Behörde für deutsche Aussteller fehlen, da in Paris einzelne Aus- steller nicht angenommen werden. Ebensowenig kann an- genommen werden, daß z. B. Oesterreich den Anschluß deutscher Aussteller gestatten würde. UebrtgenS aber muß darauf hingewiesen werden, daß die Entscheidung keineswegs schon definitiv getroffen ist und namentlich ist die Annahme, daß der französischen Regierung eine offizielle Erklärung bereits zugegangen fei, vollständig unbegründet.

DieCorrespondance Universelle' entnimmt dem Briefe eines in Madrid rcsidirenden Diplomaten d. d. 19 Nov. 1876 folgende Nachricht:Der böse Geselle' (le bourru malfaisant) mit diesem Ehrentitel bezeichnen die aus­wärtigen Diplomaten Herrn Calderon CollanteS spa­nischer Minister bet auswärtigen Angelegenheiten hat unterzeichnet und Herr CanovaS kontrofiguirt einen Offensiv und Defensiv-Allianzvertrag zwischen Spanien und Deutsch- land. Der Lieutenant von Förster (defioBtotiers) Attache dn deutschen Gesandtschaft in Madrid, mußte sich unter diesen exceptionellen Umständen zum Kouriet gebrauchen lasten und ist am 17. November abgereist, um dem großen Manne von Varzin das Original deS Vertrages zu über­bringen. »Seit drei Tagen so heißt eS in dem Briefe ist auf der deutschen Gesandtschaft Alles voll Freude."

Zur orientalischen Frage hat in Wien der Marquis Salisbury das Anerbieten einer Allianz mit England wiederholt. Salisbury unterstützte den Antrag mit dem Hinweis auf die angebliche Versicherung deS Fürsten Bis marck, Deutschland werde neutral bleiben. Oesterreichs Bescheid ist noch unbekannt. Ein Berliner Telegramm derTimes" meldet: Lord Salisbury habe vor der Abreise ich höchst befriedigt durch die höfliche und herzliche Auf­nahme bei dem Kaiser und bei dem Fürsten Bismarck und den sonstigen offiziellen Personen auSgespochen. Salisbury betrachte die ernsten Schwierigkeiten der Lage nach seinem Berliner Besuche kaum vermindert, hege jedoch gute Hoff- nung für eine schließliche friedliche Lösung. AuS Kon- l

Deutsche, Reich.

T. dtklitt, 27. Nov. Der in der Reichstagssitzung 25' d-mit einer so glänzenden Majorität angenommene 8 9a des EinfuhrungSgesetzeS zum GerichtSverfassunaSae- setze wird mit Recht als eine der wesentlichsten Garantien der Rechtspflege angesehen werden dürfen. In verschiedenen deutschen Staaten ist die Verfolgung öffentlicher Beamten wegen der in Ausübung oder in Veranlassung der Aus­übung ihres Amtes vorgenommenen Handlungen im Weae des Straf- oder Civilprozesscs an besondere Voraussetzungen, insbesondere an die Zustimmung der vorgesetzten Behörden geknüpft. Das ist namentlich in Baden und Rheinhessen der Fall, während in Preußen die Vorentscheidung des Kompetenzgerichtshofes von der Staatsregierung angerufen werden kann. Die R-ichsjustizkommisston hielt die Ein­richtung mit bet Gleichheit vor bem Gesetz und dem in der Strafprozeßordnung anerkannten Princip der Legalität nach welchem die Staatsanwaltschaft alle strafbaren Hand­lungen zu verfolgen ve.pflichtet ist, für unvereinbar und durch ein praktisches Bedürfniß nicht gerechtfertigt, ^n Preußen seien diese Beschränkungen erst in den fünfziger Jahren eingeführt. Eine chikanöse Verfolgung der Beamten habe in denjenigen Ländern, in welchen denselben ein solcher besonderer Schutz nicht gewährt, keineswegs stattgefunden. Dies werde auch nach bem Beschlüsse der Kommission über die Erhebung der öffentlichen Klage nicht der Fall fein ®ie Privat! age sei nicht allgemein zu-elassen. Die Er­hebung einer öffentlichen Klage könne gegen den Willen der Staatsanwaltschaft nur vom Oberlandesgericht beschlosien werden. Andererseits sei aber bet den Beamten gewährte besondere Schutz gefährlich und könne zu großem Mißbrauch fuhren, selbst den Rechtsstnn der Beamten schwächen %t betreff bet Verfolgung strafbarer Hanblungen müsse in Deutschland nach Einführung der Justizgesetze ein gleich, ^iger Rechtszustand bestehen. Unmöglich könne m?n Arr das gehässige Vorzugsrecht der Beamten auf ganz Deutschland ausdehnen. ES fei daher geboten, dasselbe burt$ bie Bestimmung des § 9a allgemein zu beseitigen Die Vertreter der Regierungen widersetzten sich diesen Sin« chauungen. Die fraglichen Bestimmungen in ben Einzel taaten hingen mit bem Innern Staatsrecht berselben der Organisation bet administrativen Behörden und den' ma. taieflen Befugnissen derselben so innig zusammen, daß die

Em>aS hatte die gute Frau dabei doch übersehen: daß nämlich feit heute Mittag bei jedem Geräusch auf dem Sa* FS fl*t6ark zitterte und die Farbe wechselte, waS sie freilich vor der Mutter so gut wie möglich iu BkSh? ^eble' eltoa Zehn Minuten §nach

,flar, ^sklich an der Zimmerthür pochte, flog

d e Tochter, wie elektrisch emporgeschnellt, von ihrem Sessel

°U J*.n6Äetlle, wie ein Reh in das kleine Schlafstübchen,

del Sri«*«?? mJ?* 1 * * * * * * 6,efainb M daher mit Herrn Wan.

n* ' l8, dies» mit jener äußerlich höflichen Glätte,

fflptÄ aUä) Eu^igente Handwerker bei Ausübung ihres ""zu-ignen verstehen, sich derselben präsentirte.

Nachdem der fremde Gast genöthigt worden, Platz zu

nehmen, erneth Frau Hoberecht schon au» den ersten Wor-

ten den ganzen Sinn des Kommenden und freute sich

,"""iich nicht wenig über die äußerst angenehme Persön- ttchkeil des wie aus den Wolken gefallenen Brautwerbers Doch muß man gestehen, Elias benahm sich bei Ausführung seiner Mission tadellos. Er erzählte der Schwiegermutter in spe offen sein erstes Begegnen mit Emilie, verschwieg d°« öftere Zusammentreffen mit derselben nicht, waS da­durch erleichtert wurde, daß der Laden, für dessen Recknung Mutter und Tochter arbeiteten, in demselben Hause sich befand, in welchem Wandel wohnte.

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Die Exp. d. Oberh. Zeit.

LageSdertcht.

Der Reichskanzler hat dem BunbeSrath 1 einen von der preußischen Regierung eio- zebrachten Gesetzentwurf betr. bie ErHebung j ,oa Ausgleichungsabgaben bei btr Einfuhr 1 1-Sländischer Maaren zur Beschlußnahrne j »ergeleßt.

Der Minister für die lanbwirthschaftllchen Angelegen selten hat die fämmtlichen Oberpräsidenten ersucht, in ge­eigneter Weise für bie Ausführung ber spätestes bis Ende «bruar vorzunehmenden Vertilgungs-Maßregeln in den- »i,en Gegenden, wo der Kohlweißling im vergangenen ' Sommer bemerkt worden ist, Sorge zu tragen.

ES wird vielfach angenommen, daß zwischen der zweiten mb dritten Berathung der Justizgesetze eine Pause in den Plenarsitzungen des Reichstags eintreten werde. Wir können dies nicht für wahrscheinlich halten. Bis zum Beginn der 1 Ochsten Woche denn bis dahin dürften die Justizgesetze l zweiter Berathung erledigt fein werden bem Reichs itge, nicht allein die kürzlich auS der Budgeikommisston mückgelangten Abschnitte des ReichShauShaltSetatS, sondern tz-ch bie Berichte ber Kommission für baS Seeunfallgesetz, \t da- Hohenlohe'sche Bogelschutzgesetz, sowie ber Bericht At PetitionSkowmifston in Betreff der Eifenzollfrage vor- kgnt. Außerdem sind einige kleinere Vorlagen in dritter kachuug zu erledigen. In Betreff der Essenzollfrage - Sl sich nunmehr die preußische Regierung über einen An- »g an den BunbeSrath schlüssig gemacht haben. WaS K Gerichtsverfassungsgesetz anbelangt, so wird es für »«gemacht gehalten, baß sich bet BunbeSrath irgend einen tt prinzipiellen Beschlüsse deS Reichstags zum Opfer des empromtsse« auS-rsehen wird, baß et aber keineswegs das «setz tale quäle annehmen wirb. Die Ansichten gehen keß über diesen Punkt sehr auseinander. Nach der einen üigabe würde der § 59a (Kompetenz der Schwurgerichte 1 Preßsachen), nach der andern der Titel von der RechtS- twalsschast fallen müssen.

Die Kletdermühle.

Humoristische Erzählung von C. Dämmet.

(Fortsetzung.)

2. Mutter lenkt.

s Die Wittwe Frau Kanzleirath Hoberecht war eine Mer jedenfalls recht hübsche Frau, die sich trotz ihrer Wnundsünfzig Jahre noch sehr gut conservirt hatte. Mem Gatten, welchen sie ben Schmerz hatte, vor etwa sechs K durch ben Tod zu verlieren, verdankte sie die kleine

, mittelst deren eS ohne Nebenerwerb sich schwer "den, aber noch schwerer leben lich. Sie und ihre ein- >e Tochter Emilie, welche ihr allein von fünf Kindern 1 das Alter erhalten blieb, arbeiteten daher fleißig für , Ladengeschäft, um den gewohnten Hausstand wenigstens Dermaßen anständig zu behaupten, Die Kanzleiräthin 6t von Herzen eine gute, vom geistigen Standpunkt aus kommen aber eine ganz gewöhnliche Natur. Sie liebte 11 Tochter tief und innig als das einzige Wesen, welches e au» dem früheren so glücklichen Familienbande allein übrig geblieben, hatte jedoch dabei den Fehler der Htai zärtlichen, für das Glück ihrer Kinder besorgten

die ganze Zukunft desselben nach ihrem alleinigen ®0ltn regeln zu wollen. Die Erfahrung, welche so be» t^^lifrn im entscheidenden Moment im Leben ihrer «tt in die Waageschale ihres Willens werfen, sollte sie ^gelehrt haben, daß Niemand im Stande sei, das Ge» F tt eigenen Person vollständig für alle Fälle be« . «s voraus zu regeln, ja baß gerabe alle VorauSbe Äftc8en öem wichtigsten Abschnitte unseres Daseins - «helebenS, ganz onbere Facta lieferten, als man vor- O m n^r" Ourch die Einwirkung deS kühleren Alters f ®e Jugend ist diese wirklich zum Theil schon dahin '

(LlbrrhflTildif Jrilunii

durch bie Expedition (R°ch'schc

__________________________________ *** " b" Expedition zu ertheilende Auskunft und Annabme von Ad«ffe?w2? S5 öefpaItene 10 df».