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feietgen nimmt entgegen: jttejtyebitton d. Mattet, amie die Amwncen-Buremrr
Th- Dietrich & So- in tafle! und Hannover; Th- Ulrich in Frankfurt a. M-; ftgasenstein & Vogler in jrtmkfurt a. M, Berlin, Leip- gT Silin k; Rudolf Moste ^H«lin, Frankfutt a. 9)1. re.
Marburg, Dienstag, 21. November 1876.
OlierhcMt Jritung.
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Anzeigen nimmt entgegen: die «Petition d. Blatte« sowie die Annomen-Bureaux von ®. L Daube & So. in «tt a. M.: Jüger'sche adlung in Frankfurt a. M.; Jnvalidendanl, A. Rete- meyer in Berlin; Carl Schütz, ler in Hannover; 6. Schlotte in Bremen.
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Erscheint täglich außer den Werktagen nach Sonn- und Feiettagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen Beilage „JInftttrtet Konntagtblatt" durch die Srvedttion (Roch'fche Buchdruckerei) bezogen Äß Wart, durch die Postämter deS Deutschen Reiches 3 Wart 50 Pfg. (e$l. Bestellgebühr). — JnsertionSgebühr für die gespattene Zeile 10 Pfg.
Für in der Expedition zu etthellende Auskunft und Annahme von Adreffen werden 25 Pfß. berechnet. •
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LageSbrricht
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Der deutsche Reichstag hat in der letzten Woche einige Wichtige Beschlüsse gefaßt die wir indeß mit wenigen Sorten aufzShlen können. Die Handelsgerichte sind gefallen; dafür sind bei den künftigen Landgerichlen Kam- gsetn für Handelssachen einzurichten wo das Bedürsniß „ch solchen hervortritt. Auf der anderen Seite ist eine berechtigte Eigenthümlichkeit der Württemberger, die Ge- veindegerichte conservirt worden. Die Civilprozeßordnung ist in zweiter Lesung genehmigt und cS dürfte d.eselbe höchstens noch redaktionellen Aenderungen unterworfen werden.
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Geheimrath Rath v. Brauchitsch, welcher als Kommissar der Regierung das Kompetenz - Gesetz in beiden Häusern deS Landtag« vertrat, hat im Auftrage des Ministers des Amern eine Zusammenstellung der sämmtlichen neuen Or- zznisationSgesetze sür die innere Verwaltung ausgearbeitet. SS soll dadurch die Bedeutung deS Kompetenzgesetzes und stfsen Wirkung ruf die Organisationsgesetze anschaulich gemacht werden. Die Erläuterungen stützen sich nicht bloö ms die parlamentarischen Vorgänge, sondern auch aus inzwischen eingelaufene Entscheidungen deS obersten Verwaltungsgerichts. Von besonders praktischem Werth sind 'die im Anhänge enthaltenen Tabellen, da diese darüber orientiren, welche der neuen Verwaltungbehörden in jeder Sache zuständig sind. Bei den großen Schwierigkeiten deS HlneinlebenS in das neue Verwaltungssystem liegt der Werth der qu. Zusammenstellung klar auf der Hand.
Die „Pol. Corresp." meldet aus Versailles: „Nach zuverlässigen Quellen verlautet, daß der deutsche Botschafter, Fürst Hohenlohe nicht in der Lage ist, eine Betheiligung Deutschlands an der Pariser Ausstellung im Jahre 1878
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In Aussicht zu stellen.* Da diese Mittheilung leicht miß-
k. K.'^nftanben werden kann, so wollen wir erklärend beifügen, daß Fürst Hohenlohe blos deßhalb die Betheiligung nicht in Aussicht stellen kann, weil die Erwägungen über diese
Angelegenheit noch schweben. Eine Entscheidung im be> jahenden Sinne ist noch nicht ausgeschlossen, obgleich zur Zeit die Stimmung dieser Eventualität durchaus ungünstig 16, sowohl in gouvernementalen, wie in parlamentarischen
Krisen.
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Die türkische Botschaft in Berlin sucht im Auftrage ihrer Regierung sür eine zu gründende landwirthschaftiiche Schule drei Professoren zu gewinnen, sür Naturwissenschaften für Gärtnerei und Bauwzucht und für das land- »irthschaftliche Genieweseu. Der Unterricht wird in dieser
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Unser alter Freund.
Erzählung von Carl von Kessel.
(Fottsetzung.)
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Vor Allem lag ihm daran zu erfahren, ob Herr von Ladungen von der fehlgeschlagenen Schatzgräberei etwas »isse. Ueber den Versuch, den alten Karpe wegen der «geblichen Unterschlagung deS Testaments zu interpelliren, tote derselbe gelacht denn von dem Pächter war dieser Vorfall im vertrauten Kreise in humoristischer Weise erzählt notben, aber der Versuch, sich des im Steinbruch ver- «taben sein sollenden GelveS zu bemächtigen, halte eine jotit ernstere Seite, die Absicht einen Diebstahl zu begehen, «g offen zu Tage und Victor war zu ehrenhaft, das »aßle der Baron, um nicht sofort jeden weiteren Umgang ihm abzubrechen, sobald dieser räuberische Einbruch zu Hn« Kenntniß kam. Nach sorg'ältiger lleberlegung fand er angemessensten, durch einen Besuch im Herrenhause per» Mich über das was er misten wollte, Gewißheit zu erlangen, »u Unverschämtheit hierzu fehlte es .ihm nicht und was *Ute er übrigens dabei zu verlieren, feine Rolle war ja in acht Tagen ausgespielt I Kam die Sache zur sprach«, so konnte er dieselbe noch immer so darstellen, habe er sich mit dem alten Karpe einen Spaß gemacht y denselben in den April geschickt. Etwa« beklommen bar et bei dem Besuche freilich, aber erleichtert athmete er M als er von der Gräfin selbst hötte, ihr Neffe befinde ach schon seit vier Tagen zur Ordnung verschiedener Auge» Jrnheiten in Berlin, seine Rückkehr sei aber jeden Augen •O* zu erwarten.
t. 3» 8. »biun bann," sagte Langen, „bitte ich die gnädige 96.91 |”?u- einen Heinen Auftrag von mir an dmselben zu über» Wimen."
____« L »Ich thue das eigentlich nicht gern," bemerkte die alte Mne mit Kälte, „denn seitdem sich Victor so eng an die
Anstalt, welche auf den Höhen deS Bosporus errichtet werden soll, in französischer Sprache ertheilt werden.
Aus Wien wird gemeldet, daß selbst das Zustandekommen der Vorkonferenz entschieden bezweifelt wird. Mehrmalige Verschiebung derselben ist wahrscheinlich, bis die Angelegenheit gänzlich fallen gelaffen wird. Man erwartet nächstens eine offiziöse Kundgebung über Oesterreichs Neutralität. — Aus Russisch-Polen werden Verhaftungen, vornehmlich von katholischen Geistlichen, gemeldete; dir Veraulaffung dazu bilden, wie verlautet, revolutionäre Umtriebe. In der letzten Nacht wurden im ganzen Königreich Polen die beurlaubten Reservisten der älteren Jahrgänge eingezogen und sofort nach Rußland befördert. Der Güterverkehr ist nach allen Richtungen hin eingestellt.
Dnttsche« »eich.
— Berlin, 19. Nov. Von Seiten des BundeSrathS ist bekanntlich in dec ReichSjustizkommifston erklärt worden, daß nach Ansicht der Regierungen die Regelung der Rechtsanwaltschaft nicht in die Gerichtsverfassung gehöre. Die verbündeten Regierungen erachteten die Regelung der Rechtsanwaltschaft durch die Reichsgesetzgebung zwar für noth- wendig, diese Regelung dürfe aber nicht aus dem nothwem digen Zusammenhang mit einer AnwaltSkammerorduung heraus gerissen werden, vielmehr sei nach der Ansicht des LundesratheS dem Reichstage ein einheitliches Gesetz über die Rechtsanwaltschaft vorzulegen. Demgemäß habe der BundeSrath beschlossen: „Der Reichskanzler sei zu ersuchen, den Entwurf eines Gesetzes über die Rechtsanwaltschaft ausarbeiten zu lasten und dem BundeSrath vorzulegen." Dem Ersuchen entschrechend habe das Reichskanzleramt sofort mit der Ausarbeitung deS Entwurfs einer Anwaltsordnung für das deutsche Reich begonnen und werde der Abschluß der Arbeiten thunlichst gefördert werden. Trotz dieser Erklärung blieb die Kommission bei ihren Beschlüsten. DaS Reichskanzleramt hat inzwischen die Arbeiten zu dem Entwurf der Anwaltsordnung abgefchlosten und steht das Er scheinen des Entwurfs im Bundesrathe nahe bevor. Diese Angelegenheit soll noch in der jetzigen Sitzung zum Austrag kommen. Der Entwurf hat die Haupiprincipien der früher von der Justlzkommission festgestellten Anordnungen acceptirt. Es ist klar, daß hiermit die Beschlüsse der ReichSjustizkommtssion beseitigt werden sollen. — Hinsicht lich der Zulassung von Ausländern zum ©eroetbebctrub im Umherzieheu sind im jReichskanzleramte neue Normen und Gesetzentwürfe auSgearbeilet worden. Nach denselben bedürfen Ausländer die nach § 55 und 56 der Gewerbe
Leute da drüben im Pachlhose angeschlosten hat, fühle ich keine Verpflichtung mehr, mich besonders um ihn zu küm mein. Seine plebejischen Neigungen gefallen mit nicht und findet er Gefallen daran, diesem Mädchen noch länger nachzulaufen, so will ich wenigstens mein Haus nicht zu einem solchen Scandal hergeben. —"
Langen fand dies sehr natürlich, er setzte sogar boshaft hinzu, alle vornehmen Familien der Umgegend sprächen schon achselzuckend über den „verfehlten" Geschmack des Herrn von Bovungen und man begreife nicht, wie ein junger Mann von guter Familie sich so wegwerfen könne.
„Nun, et wird die Folgen seiner Handlungsweise auch tragen müssen," tief die alte Dame hastig. „Wer nicht hört, muß fühlen! Doch was haben Sie an meinen N fsen zutückzulasten?" —
Es ist mit bekannt, daß er ein passtouitter Jäger ist. Nur selten verirrt sich ein Hirsch auf mein Jagdrevit, augenblicklich ist dies aber der Fall. Freilich kann man nie wissen, wie lange solches Wechfclwild Stand hält. Die Sache hat also Eile, hiervon wollte ich nur bitten, Ihren Verwandten zu benachrichtigen."
Damit empfahl sich der Baron. Ein höhnisches ©rin sen lagerte sich um seinen Mund. „Es ist die letzte Karte, die ich auSspiele," murmelte er, „aber ich denke ich werde gewinnen — es giebt noch immer vertrauungSselige Seelen in der Welt."
Wirklich war Viktor noch an demselben Tage zurück» gekehrt und am andern Tage gegen Mittag erschien er waidwännisch ausgerüstet bei Langen.
„Schön, daß Sie kommen" rief dieser, „ich denke, wir werden eine interestante Jagd machen."
„Ist denn der Bursche auch wirHich noch da?" fragte Bodungen.
„Gestern hab ich ihn wenigstens in der Ferne noch flüchtig gesehen," lautete die Antwort. „Ein prächtiges Epemplar, iq halte ihn mindestens für einen Zwölfender."
otdnung ein Gewerbe im Umherziehen betreiben wollen — mit Ausnahme des im gewöhnlichen Grenzverkehr verbleibenden An- und Verkaufs von Erzeugnisten der Land und Fotstwirthschaft, des Garten- und Obstbaues — eines Legitimationsscheines, besten Ertheilung versagt werden kann, wenn für das betreffende Gewerbe die den Verhältnisten deS Verwaltungsbezirk entsprechende Anzahl von Legitimationsscheinen schon ertheilt ist. Die Ertheilung der Legitimationsscheine soll durch diejenigen Behörden erfolgen, welche zur Ertheilung von Legitimationsscheinen an Inländer ermächtigt sind. Ausländer, welche entwever daö 21. Lebensjahr noch nicht Überschritten haben oder durch ihre Persönlichkeit zu erheblichen polizeilichen Besenkcn Anlaß geben, sind zum Gewerbebetriebe im Umherzieheu nicht zuzulassen. Der Legitimationsschein ermächtigt zum Betriebe des Gewerbes im ganzen Geltungsgebiete der Gewerbeordnung.
Darmstadt, 17. Nov. Heute trat der Gesetzgebungs- Ausschuß der ersten Kammer zusammen, um über die von der zweiten Kammer vor längerer Zeit erledigte Gesinde- Ordnung zu berathen. Dem Vernehmen nach unterliegt die Annahme des Gesetzes in der Hauptsache keinem Anstand, wenn auch sonst manche Differenzen gegenüber dem Regierungsentwurf und bezw. den Beschlüsten der zweiten Kammer hervorgetreten sein sollen.
P-st, 18. Nov. Im Abgeordnetenhause wird bei der ©encraloebatte über das Budget Seitens deS Finanzministers die Ausschußvorlage befürwortet, welche mit dem Regierungsentwurf im Wesentlichen übereinstimme. Ernst Simonyi (von der äußersten Linken) führt au«, das Haus habe daS Recht und die Pflicht, die auswärtige Politik zu prüfen, und reicht einen motivirten Beschlußantrag folgenden Inhalts ein: Das HauS möge erklären: die ungarische Nation we>st ihrerseits jegliche EroberungS Absicht zurück und wird derselben, wenn von anderer Seite gehegt, entschieden oppouiren. Die ungarische Nation befürwortet warm alle zur Entwickelung und Linderung der religiösen und bürgerlichen Freiheit sämmtlicher unter der Herrschaft der türkischen Regierung lebender Völker führenden Maßnahmen und wird zur Erreichung dieses Zieles ihren ganzen Einfluß aufbieten. Sie erachtet aber zugleich jede Verletzung Der territorialen ober suzeränen Integrität der Türkei für den ungarischen Staat schädlich und gesährlich, und wünscht deßhalb die Aufrechterhaltung des Status quo ante bellum Die ungarische Nation ist zu allen erforderlichen Opfern bereit, im Jntereste der möglichst frühen Wiederherstellung des Friedens und der Aufrecht» Erhaltung der Integrität und Unabhängigkeit dec Türkei.
„Na," meinte Viktor „auf meine Büchse kann ich mich verlosten, kommt er mir in den Schuß, so stehe ich Ihnen dafür, daß er unterm Feuer zusammenbricht."
„Ich weiß ja, daß Sie ein sicherer Schütze sind," erwiderte der Baron und in Gedanken setzte er hinzu: „die ganze Geschichte ist ja erlogen, wo soll denn hier ein Hirsch Herkommen."
Dies bestätigte sich auch als die beiden Herren nach fünf Stunden vergeblicher Suche ermüdet beim Dunkelwerden heimkehrten.
„So etwas muß sich ein Jäger gefallen lasten," bemerkte Bedungen, „aber die Partie thut mir doch nicht leid, ich habe Appetit bekommen und werde diese Nacht gewiß gut schlafen."
Damit lüftete er feine Kopfbedeckung und reichte Langen zum Abschied die Hand. Doch dieser zog die feinige zurück und sagte:
„Wie, Sie werden doch einen kleinen Imbiß bei mir einnehmen? Ich habe mich so auf das Vergnügen gefreut, mit Ihnen ein paar Stundm ungestört verplaudern zu können."
„Na, am Ende ist es auch gleich, ob ich etwas früher oder später zurückkehre," meinte Viktor, „wenn es Ihnen also Vergnügen macht, so nehme ich Ihre Einladung an," und damit trat er mit dem Baron in'S HauS.
Dieser zeigte sich von der liebenswürdigsten Seite, et war offenbar bemüht, seinen Gast bei guter Laune zu erhalten.
„Wie stehl'« denn in Berlin au«?" fragte Langen, nachdem man sich nach dem Sbendesten eine Cigarre angesteckt hatte.
„Oh, noch immer das lustige Leben wie früher," lautete die Antwort, „wer Geld genug hat, der braucht nicht zu fürchten, daß ihm die Zeit lang werden könnte."
„Wird denn mitunter auch noch ein Bänkchen aufgelegt?"