»tign, Her«, d in: ter, lge- icn, »8-
Sr. 263
«meta en nimmt entgegen: »ie Erpeditton b. Blatter, l»wie die Lnnoncen-Bureaux um Th. Dietrich & So- in Biiirel und Hannsver; Th. Dietrich in Frankfutt a. M.; haafenftein & Sooler in £entfud a. M, Berlin, Leip. 3g 65ln ic; Rudolf Stoffe in Berlin, Frankfurt <u M. re.
fllarßurg, Mittwoch, 8. November 1876.
XL |a(irgaig.
Q)brrl)rlTifd]f Jrilimg.
Anzeigen nimmt entgegen: die Eiqredttton d. Blattes sowie die Atmoneen-Bureaux von ®. L- Daube & So. in Frankfutt cu M.: JSger'sche Buchhandlung in Frankfutt a. M.; Jnvalidendank, A- Rete» meyer in Bettin; Carl Schliß- ler in Hannover; C. Schlotte in Bremen.
Erscheint täglich außer den Wetttagen nach Sonn» und Feiettagen. Preis für das Quartal mit der wöchentlichen Beilage „JlnfttttteS konntagStlatt" durch die Erpeditton (Roch'fche Buchdruckerei) bezogen 31 Mark, durch die Postämter des Deutschen Reiches 3 Mark 50 Pfg. (exl. Bestellgebühr). — JnserttonSgebühr für die gespaltene Zeue 10 Pfß. Fiir in der Expedition zu ettdeilende Auskunft und Annahme von Adressen werden 35 Pfg. berechnet.
dagr«
jfB
LagrSderichl
Am Montag Mittag 1V2 Uhr fand in Berlin die feierliche Auffahrt deS türkischen Botschafters Edhcm Pascha yim kaiserlichen Palais statt, woselbst derselbe dem Kaiser in Gegenwart deS Staatssekretärs von Bülow seine neue Accreditive überreichte.
1
e« j>
Fürst BiSmarck wird wahrscheinlich Mitte dieses Mo- natS in Berlin wieder eintreffen. Das Befinden des Reichskanzlers ist gut, nur leidet derselbe immer noch an andauernder Schlaflosigkeit.
Die deutsche Reichsregierung soll gutem Vernehmen nach dem Versailler Kabinet offiziell die Anzeige gemacht I 9 haben, daß Deutschland an der Weltausstellung von 1878 cheilnchmen werde.
iter < >
Mk.:;
chen
stein-
Erde
!irt).
ta.
ico. J [ und'' 656!'
t. 5*,i* -IV Sv.»- 90,.1
w >76. ianteo
Unser alte, Freund.
Erzählung von Carl von Ressel.
(Fortsetzung.)
»Hieb gegen Hieb*, dachte dieser, bückte sich aber doch tief und fragte sehr geschmeidig:
»Haben die Gnädigste noch etwas zu befehlen?"
. »Ich will Sie nicht länger aufhalten, ich bin Ihnen fchr daukbbar für Ihren Besuch, leben Sie wohl."
Eine gegenseitige Verbeugung erfolgte und in der vichstru Minute hatte der Baron da» Zimmer verlaffen.
Dir Gräfin schritt in demselben einige Mal lebhaft t»f und ab. Sie war aber doch eine zu gebildete Dame ""d besaß einen zu philosophischen Geist, um fich wirklich "östlich von kleinlichen Vorurthrilen umgarnen zu laffen.
»Die Welt ist eine andere geworden," murmelte sie, »und die Lehre, welche dieser Mensch mir gab, war eine wohlverdiente. Weshalb sollte die Verwandte meines Pachter» nicht ebensogut in einer Karosse fahren können, wie ich? _ Mit den alten Traditionen ist e» au», der Sksuudr Menschenverstand sträubt fich dagegen, das Büt- 8«thum ist mündig geworden und macht seine Rechte gellend."
3» .diesem Augenblick klapperte Herr von Langen auf Muem mageren Schimmel über den gepflasterten Schloß« i k all* Dame trat an'S Fenster und sah dem« ,. einige Sekunden uachdenkend nach. Der wird auch F"8 gutes Ende nehmen," murmelte fie, »er hat alle An- wgen dazu, um auf der Verbrecherbank zu enden.
Al» sie sich umweadete stand ihr Helene von Ahlsfeld r81 demselben sentimental weinerlichen Gesicht gegenüber «welches sie sich gehüllt hatte, als sie sich beim Erfchei-
des Herrn von Langen veranlaßt fand, so plötzlich zu ^ftchwindeu.
lg! - an-:;
Ter § 90 der Strasprozeßordnung besagt: „Die Beschlagnahme von Briesen und anderen Sendungen auf der Post, sowie von Telegrammen auf den Telegraphenanstalten ist zulässig, wenn dieselben an den Beschuldigten gerichtet find, oder wenn Thatsachen vorliegen, aus denen zu schließen P, daß sie von ihm herrühren oder für ihn bestimmt seien und daß ihr Inhalt für die Untersuchung eine Bedeutung habe." Die Reichsjustizkommisston Hal hiezu folgenden Zusatz beschloffen: „Betrifft die Untersuchung eine Ueber- tretuug, so ist die Beschlagnahme von verschlhffenen Briefen auf der Post, sowie von Telegrammen auf den Telegraphenanstalten unzulässig." Die Majorität der Kommission war der Meinung, daß bei Uebertretungen, mit Rücksicht auf die Geringfügigkeit derselben, eine Nothwendigkeit zur Bc- schlagnahme nicht vorhanden sei. Die Minderheit der Kommission und die RegierungSkommiffarien erklärten dagegen, daß bei den Uebertretungen ein gleiches öffentliches Interesse vorhanden fei, wie bei der Verfolgung von Verbrechen und Vergehen. Auch sei die Zulässigkeit der Beschlagnahme bei manchen Uebertretungen ein absolutes Erforderniß, wenn überhaupt eine Untersuchung möglich fein solle. Eine Unterscheidung in dieser Beziehung zwischen verschloffenen „Briefen" und anderen „Postsendungen" sei willkürlich und kaum durchführbar.
Der Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten hat dmch Cirkularerlaß vom 7. September d. I. angeordnet, daß die Schullehrerseminare vom nächsten Jahre ab in dreijährigem Turnu» durch den KommiffariuS des Provinzial Echulkollegium» unter Zuziehung des KommiffarS derjenigen Regierung bezw. derjenigen Regierungen, für deren BnwaltungSbezirk das Seminar Lehrer ausbildet, revidirt »erben, und das Provinzial - Schulkollegium über die Re-
'unst. kom- n zu [2626 feä
Vision unter Beifügung einer Abschrift des Revisionsbescheides zu berichten hat.
ES ist eine Streitfrage zwischen verschiedenen Blättern, ob die deutsche Regierung mit Frankreich in Verhandlungen über einen Handelsvertrag treten wird. Von einer offi ziösen Feder wird dies behauptet, von der anderen mit dem Hinweise in Abrede gestellt, daß unser Handelsverhältniß mit Frankreich auf der Klausel von den meistbegünstigten Rationen beruhe. Rach unfern Informationen entsprechen beide Angaben dem wahren Sachverhalte nicht ganz. Auf dem Papiere genießen wir allerdings die Vortheile der meistbegünstigten Rationen, in Wahrheit aber klagen unsere Industriellen täglich über die Nachtheile, welche ihnen aus der Handhabung der französischen Zoll- und Steuergesetzgebung erwachsen. Wenn nun auch nicht gerade über einen neuen. Handelsvertrag, so doch über gewisse den deutschen Industriellen zu gewährende Erleichterungen und eine streu gere Auslegung der Verträge wird die deutsche Regierung mit dem französischen Kabinet in Verhandlung treten. Da mit erfüllt unsere Regierung einfach nur, was sie in ihrer letzten Thronrede ausdrücklich versprochen hat.
Der „Bgence HavaS" zufolge ist der französische Botschafter, Baron Bourgoing, von Konstantinopel nach Paris berufen worden, weil Herzog DerazeS mit ihm conferiren und ihm neue Instruktionen ertheilen will.
Die Rudergesellschaft von Neapel hat die Initiative zu einer großen internationalen Regatta ergriffen, an der im kommenden März alle italienischen Städte Theil nehmen sollen. Wettfahrten werden stattfinden zwischen großen und kleinen Hafenschiffen, zwischen Segelschiffen der italienischen Handelsflotte und zwischen Aachten verschiedener Länder. Für diese letzten ist ein vom Amerikaner Loubat geschenkter silberner Becher- im Werthe von 500 Dollars bestimmt, für Vie Handelsschiffe ist ein Preis von 10,000 Lire ausgesetzt, für die Hafenschiffe ein solcher von 6000 Lire, für andere Preise sind je 3000 und 1000 Lire bestimmt.
DaS laufende Jahr 1876 hat unter den männlichen Mitgliedern der Familie Osman furchtbar geräumt. Abdul Aziz mordete sich angeblich selbst, Murad ist dem unheilbaren Wahnsinn verfallen, Meherned-Buhtan-Effendi starb am 22. Oktober an der Schwindsucht. Es bleiben somit von den Söhnen Abdul Medjid'S nur noch folgende übrig: Mehemed Reschad (geb. 1844), Awed - Kemaleddin (geb. 1847), Nur Ekdin (geb. 1851), Suleiman (geb. 1861). Abdul Aziz hat bekanntlich 4 Söhne hinterlassen.
„Gott sei Dank," stöhnte fie, „nun ist die Luft doch wieder rein, jetzt kann man doch wieder frei athrnenl"
Beim Anblick der hageren Blondine, welche ein Gesicht machte, als habe sie den vollen Wermuthsbecher mit feinem ganzen bitteren Inhalt eben erst geleert, erwachte der für einen Augenblick unterdrückte Humor der Gräfin von Neuem und ihr Hang, fich über die Menschen luftig zu machen, begann sich wieder zu regen.
„aber wa» flößt Ihnen denn einen solchen Abscheu gegen den Baron ein?" fragte sie m5glid.fi ernsthaft.
„Oh der abscheuliche Mensch, ich hoffte, ihm in dieser Welt nicht mehr zu begegnen!.. Diese gleißnerische Schlange in Menschengestalt! . . Dieser Mephisto I. . Dieser Ab- fcheulichel —"
„Aber beste Helme, Sie sprechen fortwährend in Räth- fcln. Was haben Sie denn mit Herrn von Langen vorgeh abt? — erklären Sie sich und seien Sie im Borans meiner Theilnahme versichert."
Die Blondine sank auf einen Stuhl und zwinkerte krampfhaft mit den Augen. „Mein Unglück wollte es," begann fie, „daß ich diesen Unhold in der Residenz in Gesellschaft kennen lernte."
„Nun, er weiß ja ganz gut zu unterhalten, wenn er will," bemerkte Frau von Buttstäot.
„Ja, leider nur zu gut," stöhnte Helene, indem sie dabei mit der Hand nach dem Herzen griff. „Ich war damals noch sehr unerfahren."
„Nun, Sie müflen doch wmigstm» schon fünfundzwanzig Jahre gewesen sein," meinte die Gräfin, die sich deS Lachens kaum erwehren konnte.
„Ich weiß eS nicht," stotterte die Ahlsfeld, „genug, ich war sehr unerfahren und . . . und . . . kurz und gut, eines Tage» machte mit Herr von Langen eine Erklärung und ... und . . . hielt um meine Hand an."
Deutsche» Reich.
— Berlin, 6. Nov. Die Reichsjustizkomrnifsion wird heute Abend zusammentreten, um Über die geschäftliche Behandlung der Justizgesetze Beschluß zu faffen. — Nach der nunmehr vorliegenden Uebersicht der Meinungsverschiedenheiten zwischen dem BundeSrathe und der Reichsjustizkommisston ergeben sich für ba» Gerichtsverfassungsgesetz folgenbe Hauptpunkte: Von Gewicht ist namentlich, daß der BundeSrath in dem von der Kommission eingeführten Titel Richteramt die Paragraphen, welche die Garantien der richterlichen Unabhängigkelt enthalten, streichen will. In 8 1 will der BundeSrath die Worte „und Handelsgerichte" wieder Herstellen und demgemäß die „Kammern für Handeltzstaaten" §§ 81 ff. beseitigen; in § 3 die Nr. 3 der Vorlage (Gemeindegerichte als zugelaffene besondere Gerichte) Herstellen; § 5a (die Gerichte entscheiden über die Zulässigkeit deS Rechtsweges) zu streichen. Mit der Erweiterung der Kompetenz der Schöffengerichte sind die Regierungen einverstanden, nur wollen sie die Vergehen der leichten, vorsätzlich oder fahrläffig begangenen Körperverletzung, insoweit die Verfolgung nur auf Antrag eintritt, der Kompetenz der Strafkammern zurückgegeben wiffen. Zn § 22 schlägt der Bundesrath vor: a. die Unfähigkeit zum Schöffenamte in gleicher Weise wie die zum Geschworenen- Amte zu begrenzen; b. die StandeSherrn vom Schöffen- unb Geschworenenamte zu befreien. Hinsichtlich bet Ausschüsse bei ben Schöffengerichten soll bte Regierungsvorlage wiederhergestellt werden. Die Zusatzparagraphen zum Titel (Landgerichte) sind vom Bundesrath zum Theil pure, zum Theil in berichtigter Fassung angenommen, zum anderen Theil aber abgelehnt worden. Eine Berichtigung deS Entwürfe» selbst wird zum § 57 vorgeschlagen; der zweite Satz deffelben soll lauten: „die Strafkammern sind in der Hauptverhandlung erster Instanz mit fünf Mitgliedern, einschließlich deS Vorsitzenden besetzt." Den § 59a der Kommission, welcher lautet: „Die Schwurgerichte find ferner zuständig: 1. für die durch die Preffe begangenen Vergehen, mit Ausnahme der Beleidigung, wenn die Verfolgung im Wege der Privatklage geschieht; 2. für alle durch die Preffe begangenen Verbrechen", zu streichen. In § 118, Absatz 3. „Bei den Ausführungen und Anträgen nach dem Schluffe der Beweisaufnahme find die Beamten der Staatsanwaltschaft an dienstliche Anweisungen ihrer Vorgesetzten nicht gebunden." Der ganze Titel IXa (Rechtsanwaltschaft) hat den Beifall des Bundesraths nicht ge» funben und soll daher gestrichen werben.
Hannover, 5. November. Ihre kaiserl. und königl. Hoheiten bet Kronprinz und bie Frau Kronprinzessin, sowie Ihr königl. Hoheiten Prinz Karl unb Prinz Friedrich Karl sind, wie das W. D. B. meldet, zu der Tauffeierlichkeit bei Sr. Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht
„Nun, darin finde ich doch gar nichts Abscheuliches." „Oh eS kömmt noch! Wir hatten verabredet, unsere Verlobung vorläufig noch geheim zu halten, ober wir wechselten Briefe mit einander und er besaß ein schriftliche» Eheversprechen von mir. —"
„Nun, da sie mit einander verlobt waren."
„Oh ja, die reinsten Gefühle trug ich ihm entgegen und wie hat der Verworfene es mir gelohnt 1 . . Denken Sie sich, mitten au» meinem süßen Traume wurde ich plötzlich durch anonyme Briefe auf das Gräßlichste aufgeschreckt. Man warnte mich, man erklärte mir, daß dieser Mensch ein freches Spiel mit mit treibe, daß er ein falsch» Spielet, ein Betrüger, ein Schuldenmachet sei, daß ihm jeder moralische Halt mangele, kurz, daß er zu jenen dunklen Existenzen gehöre, welche sich leidet noch immer durch allerhand Schliche und Ränke in die gute Gesellschaft einzuschwärzen wiffen."
„Das ist ja in der That erschütternd."
„Oh, ich war auch dem Wahnsinn nahe! Ich schrieb an ihn und forderte ihn auf, sich mir gegenüber zu rechtfertigen. Und was that der Abschmliche? — Er antwortete mir ganz kühl, er finde sich nicht veranlaßt, die gegen ihn erhobenen Beschuldigungen zu widerlegen, ich sei seine Verlobte, ich habe ihm ein Eheversprechen ertheilt, aber er sei gtoßmüthig genug, mich deffelben zu entbinden und werde mir auch alle meine Briefe wieder gewissenhaft zu- rückerstatten, aber da ba» Geschäft nicht zu Staube gekommen sei — benken Sie sich, mit einem unerfahrenen Herzen sein Spiel zu treiben, nannte er ein Geschäft l — ba also dieses Geschäft nicht zu Stande gekommen sei, so verlange et tausend Thalet Abstandsgelder und nur unter dieser Bedingung sichere er mir sein Schweigen zu."
„Und wo» thaten Sie?"